Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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AGKompakt 09/2013, Wert des... / 3 III. Der Praxistipp

Streitwertfestsetzung auch in sozialgerichtlichen Verfahren möglich Eine Streitwertfestsetzung kommt in sozialgerichtlichen Verfahren nur dann in Betracht, wenn sich die Gebühren gem. § 3 Abs. 2 RVG nach dem Streitwert richten. Wird gem. § 3 Abs. 1 RVG nach Betragsrahmen abgerechnet, kommt eine Streitwertfestsetzung – auch für den Anwalt – nicht in Betracht. Gegen die Streitwe...mehr

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AGS 1/2013, Ausblick 2013

2013 ist nach dem chinesischen Horoskop das Jahr der Wasser-Schlange. Hinter ihrer ruhigen und besonnenen Oberfläche verbirgt sie ein unberechenbares Wesen. Es soll ein Jahr werden, in dem wir mit dem Unerwarteten rechnen müssen, eine Zeit, die alles verändern und auf den Kopf stellen kann. Ob die alten Chinesen dabei auch an das deutsche Gebührenrecht gedacht haben, ist nic...mehr

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AGS Nr.12/2012, Wert- und K... / Einführung

In Zivil- und Familienstreitsachen kann der Beklagte/Antragsgegner hilfsweise mit einer Gegenforderung aufrechnen, was erhebliche kostenrechtliche Auswirkungen haben kann. Die Aufrechnung kann zu einer Werterhöhung führen, die höhere Anwalts- und Gerichtsgebühren zur Folge hat. Besonderheiten ergeben sich auch für die Haftung der Gerichtskosten. Im Folgenden sollen deshalb d...mehr

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AGS Nr.12/2012, Wert- und K... / 1. Gebühren

Ist durch die hilfsweise Aufrechnung eine Werterhöhung eingetreten, ist die Verfahrensgebühr (Nr. 1210 GKG-KostVerz; Nr. 1220 FamGKG-KostVerz.) neu zu berechnen. Der Ansatz von Einzelgebühren ist wegen § 35 GKG, § 29 FamGKG unzulässig.mehr

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AGS Nr.12/2012, Kein Auslag... / Leitsatz

Für die Anwendbarkeit des § 122 Abs. 2 ZPO kommt es für die im Rahmen eines Verbundverfahrens anhängige Folgesache nur auf die jeweilige Beteiligtenrolle an. Wurde einem Antragsteller für eine Folgesache ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt, ist der Antragsgegner von der Erbringung von Gerichtskosten auch dann befreit, wenn er in der Scheidungssache selbst Antragstelle...mehr

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AGKompakt 09/2013, Gesonder... / Leitsatz

Wurde dem Rechtsanwalt der Auftrag für eine einstweilige Anordnung auf Zuweisung der ehelichen Wohnung bereits vor dem 1.9.2009 erteilt, ist das gerichtliche Verfahren aber erst nach dem 31.8.2009 oder später anhängig geworden, so richtet sich der Gegenstandswert der Anwaltsgebühren nach den bis zum 31.8.2009 geltenden Wertvorschriften, während der Verfahrenswert für die Ger...mehr

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zfs 01/2013, Materiell-rech... / Leitsatz

1. Die Verzinsung der vom Kl. gezahlten Gerichtskosten kann für die Zeit vor dem Eingang des Festsetzungsantrags (vgl. § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO) ggf. auf materiell-rechtlicher Grundlage (z.B. aus Verzug) verlangt werden. 2. Auch wenn sich der Bekl. mit der Zahlung der eingeklagten Hauptforderung in Verzug befindet, kann ein solcher Zinsanspruch nicht pauschal auf § 288 Abs. 1 BG...mehr

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zfs 01/2013, Neue Allgemein... / III. Schadenminderung

Neu gefasst wird die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Minderung des Schadens in Nr. 4.1.1.4 ARB 2012:mehr

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AGS 09/2013, Erhebung von K... / VI. Löschung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Für die Löschung der Eintragung im Schuldnerverzeichnis (§ 882e ZPO) durch das zentrale Vollstreckungsgericht entstehen keine Gerichtskosten. Der Anwalt erhält Gebühren nach Nrn. 3309, 3310 VV. Es handelt sich bei dem Verfahren nach § 882e ZPO stets um eine besondere Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 17 RVG), sodass die Gebühren und auch Auslagen (z. B. Nr. 7002 VV) gesondert ge...mehr

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AGS 1/2013, Streitwert bei ... / 1 Sachverhalt

Zwischen den Beteiligten war im Streit, ob bei den Einkünften aus Kapitalvermögen anzusetzende Zinsen bereits in den Streitjahren (1998 bis 2001) oder erst im Jahre 2002 zugeflossen sind. Während die Klägerin, Revisionsklägerin und Erinnerungsführerin (Klägerin) die Zinsen in Höhe von insgesamt 1.364.916,00 DM in ihrer Einkommensteuererklärung für 2002 ansetzte, vertrat der ...mehr

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AGS Nr.12/2012, Gerichtsgeb... / Leitsatz

Das Verfahren, mit dem ein nichtehelicher Vater aufgrund der Übergangsregelung im Beschl. des BVerfG v. 21.7.2010 – 1 BvR 420/09 (BVerfGE 127, 132 = NJW 2010, 308) den Anspruch auf Überprüfung geltend macht, ob es aus Gründen des Kindeswohls angezeigt ist, ihm zusammen mit der Mutter die Sorge für sein Kind einzuräumen oder ihm an Stelle der Mutter die Alleinsorge für das Ki...mehr

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AGS 09/2013, Erhebung von K... / 2. Anwaltskosten

Der Anwalt erhält für die Verfahren nach § 733 ZPO Gebühren nach Nr. 3309, 3310 VV, weil es sich um eine Vollstreckungshandlung handelt. Hingegen entstehen für die Erteilung der ersten vollstreckbaren Ausfertigung (§§ 724, 725 ZPO) keine gesonderten Gebühren (§ 19 Abs. 1 Nr. 13 RVG), da in diesen Fällen nur eine mit dem Hauptverfahren zusammenhängende Tätigkeit vorliegt. Ist...mehr

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AGS Nr.12/2012, Wert- und K... / 2. Vorauszahlungen

Eine Vorauszahlung für die gerichtlichen Verfahrensgebühren braucht nicht geleistet werden. Obwohl die Werterhöhung nach § 45 Abs. 3 GKG, § 39 Abs. 3 FamGKG auf den Zeitpunkt der ersten Geltendmachung in dem Verfahren zurückwirkt, kommen § 12 Abs. 1 GKG, § 14 Abs. 1 FamGKG nicht zur Anwendung, da für den erhöhten Gebührenteil kein Antragsschuldner vorhanden ist, vgl. V. 3. D...mehr

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AGKompakt 1/2013, Kosten de... / V. Fazit

Da – im Gegensatz zum früheren Recht – nur noch eine einzige Terminsgebühr entsteht und im Falle der Säumnis keine gesonderte Terminsgebühr beansprucht werden kann, kann es insoweit auch keine Mehrkosten der Säumnis mehr geben. Nach derzeitigem Recht können Anwaltsgebühren niemals Mehrkosten der Säumnis sein. Mehrkosten können lediglich zusätzliche Auslagen (insbesondere Rei...mehr

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AGS Nr.12/2012, Kein unmitt... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1) ist Rechtsschutzversicherer des früheren Klägers, über dessen Vermögen während des Rechtsstreits das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Sie zahlte für den Kläger die Gerichtskosten teils mittelbar über den Anwalt und im Übrigen direkt an die Justizkasse. Nach Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich wurde die Rückzahlung der nicht verbrauchten Kosten...mehr

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AGS 09/2013, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte im vorliegenden Verfahren ausgesprochen, dass die volljährige Anzunehmende vom Annehmenden als Kind angenommen werde, wobei sich die Wirkungen der Annahme der Volljährigen nach den Vorschriften über die Annahme einer Minderjährigen richten. Es hat die Gerichtskosten dem Annehmenden auferlegt und den Verfahrenswert auf 3.000,00 EUR festgesetzt. Die Festsetzung de...mehr

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FoVo 1/2013, Haftaufschub / 3 III. Der Praxistipp

Neues Recht: gleiche Rechtsgrundlagen Die Entscheidung des LG Bremen ist noch zum alten Recht ergangen. Mit der Reform der Sachaufklärung sind die §§ 807, 899 ff. ZPO zwar aufgehoben, die sachlichen Regelungen nunmehr aber in den §§ 802c ff. ZPO aufgenommen worden. Die Regelung über die Unzulässigkeit der Haftvollstreckung ist inhaltsgleich statt in § 906 ZPO a.F. nun in § 80...mehr

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AGS Nr.12/2012, Kein unmitt... / Leitsatz

Der Rechtsschutzversicherer, der Gerichtskosten für seinen Versicherungsnehmer unmittelbar an die Gerichtskasse gezahlt hat und einen Rückzahlungsanspruch gegen die Justizkasse geltend macht, ist als vermeintlicher Gläubiger im Kostenansatzverfahren erinnerungs- und damit auch beschwerdeberechtigt. Entfällt nachträglich die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Zahlung d...mehr

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FF 01/2013, Das Mediationsg... / 5. Mögliche Kostenvorteile

Den Makel des Regierungsentwurfs (vgl. vorstehend I.), keine Anreize für eine außergerichtliche Streitbeilegung zu schaffen, kompensierte der Vermittlungsausschuss nur sehr teilweise durch die jetzt in Artikel 7 des Gesetzes vom 21.7.2012 enthaltene Ermächtigungsregelung. Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass den Parteien die Gerichtskosten ganz...mehr

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AGS 09/2013, Erhebung von K... / 2. Anwaltskosten

Der Anwalt erhält für die Tätigkeit in einem vorgenannten Verfahren eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV sowie eine 0,3-Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV. Die hierfür maßgebliche Gebührentabelle des § 13 RVG wurde durch das 2. KostRMoG gleichfalls erhöht. Es handelt sich wegen § 18 Abs. 1 Nr. 1, 6, 9, 13 RVG stets um besondere Angelegenheiten. Der Gegenstandswert bestimmt ...mehr

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AGKompakt Nr.12/2012, Doppe... / 3 III. Praxistipp

Doppelte Pauschale geltend machen Wird der Verfahrensbeistand für verschiedene Gegenstände tätig, sollte er darauf achten, dass im Bestellungsbeschluss aufgenommen wird, welche Gegenstände von der Bestellung erfasst sind. Aber auch wenn eine solche Klarstellung unterbleibt, sollte die Vergütung für jeden Gegenstand gefordert werden. Bei Ablehnung der Zahlung kann, wenn zunäch...mehr

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AGKompakt 1/2013, Wegfall der Gerichtskostenermäßigung als Kosten der Säumnis?

Vergleichsweise Kostenregelung kann Kosten der Säumnis austrennen Schließen die Parteien nach Erlass eines Versäumnisurteils einen Vergleich, in dem sie die Kosten des Verfahrens verhältnismäßig teilen oder gegeneinander aufheben, aber die Kosten der Säumnis entsprechend der Regelung des § 344 ZPO vorab der säumigen Partei auferlegen, so ist strittig, ob zu den Kosten der Säu...mehr

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AGS 09/2013, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

1. Entgegen der Ansicht des Urkundsbeamten und des Erinnerungsgegners ist vorliegend eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV angefallen. Gem. Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht eine Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mit...mehr

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AGKompakt 1/2013, Kosten de... / III. Kosten eines weiteren Termins

Zu den Kosten der Säumnis gehören nur die "Mehr"-Kosten, die dadurch ausgelöst worden sind, dass der Kläger im ersten Termin säumig war. Es ist also zu fragen, welche Kosten angefallen wären, wenn der Gegner von vornherein nicht säumig gewesen wäre, sondern verhandelt hätte. Hier war es so, dass im ersten Termin lediglich die 0,5-Terminsgebühr angefallen war (Nr. 3105 VV). Na...mehr

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AGS 1/2013, Prozesskostenhi... / 2 Aus den Gründen

Zutreffend haben der Richter des AG und das LG, das sich der Ansicht insbesondere des OLG München (Beschl. v. 22.4.1996 – 11 W 2985/95) und des OLG Köln (Beschl. v. 9.6.2009 – 17 W 108/09 [= AGS 2010, 496]) angeschlossen hat, entschieden, dass der Prozessbevollmächtigte der Erstbeklagten nicht nur die Erstattung einer Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV verlangen kann. Die weit...mehr

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AGS 09/2013, Frist für Verf... / 2 Aus den Gründen

Beschwerdeentscheidung v. 25.2.2013 1. Die Beschwerde gegen die Verfahrenswertfestsetzung für die Ehescheidung und die Folgesache eheliches Güterrecht ist unzulässig, da die Beschwerdefrist des § 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG abgelaufen ist. Hiernach ist eine Änderung nur innerhalb von sechs Monaten zulässig, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt hat. Die Hau...mehr

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AGS Nr.12/2012, Zusätzliche... / 2 Aus den Gründen

In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg, denn der Kostenfestsetzungsbeschluss des AG begegnet aus Sicht der Kammer keinen rechtlichen Bedenken. Sowohl die Absetzung der beantragten Gebühr Nr. 4141 VV als auch die der geltend gemachten Aktenversendungspauschale erfolgten im Ergebnis zu Recht. a) Nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 der Nr. 4141 VV entsteht eine zusätzliche Verfahrens...mehr

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AGS 1/2013, Gegenstandswert... / 2 Anmerkung

Im Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe werden keine Gerichtsgebühren erhoben. Daher kommt eine Wertfestsetzung von Amts wegen nach § 63 GKG, § 55 FamGKG nicht in Betracht. Da sich jedoch die Vergütung des Anwalts im Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren nach dem Gegenstandswert richtet (Nr. 3335 VV; § 2 RVG) ist insoweit auf Antrag des Anwalt...mehr

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AGS 1/2013, Terminsgebühr f... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. den §§ 11 Abs. 1 RPflG, 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 und 2, 569 Abs. 1 ZPO zulässig. Der Wert der Beschwer beträgt für den Beklagten 670,56 EUR (nach Teilabhilfe noch 538,80 EUR) und übersteigt damit den Beschwerdewert von 200,00 EUR. Dass die Einlegung der sofortigen Beschwerde in rechtsmissbräuchlicher und damit in unzulässiger Weise erfolgt wäre...mehr

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AGS 09/2013, Verfahren auf ... / 2 Aus den Gründen

1. Die zulässige, insbesondere in der Differenz der Kostenbelastung aufgrund den beiden in Rede stehenden Verfahrenswerten einen Beschwerdegegenstand mit einem Wert von (weit) mehr als 200,00 EUR aufweisende Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die geänderte Wertfestsetzung ist gem. § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG zulässig. 2. Sie ist auch in der Sache begründet und führt zur Wiederh...mehr

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AGS Nr.12/2012, Wert- und K... / 3. Kostenhaftung

Nach überwiegender Auffassung werden durch eine hilfsweise Aufrechnung, die nach § 45 Abs. 3 GKG, § 39 Abs. 3 FamGKG zu einer Erhöhung des Streitwerts führt, weder der Kläger/Antragsteller noch der Beklagte/Antragsgegner zum Antragsschuldner (§ 22 Abs. 1 GKG, § 21 Abs. 1 FamGKG) für die erhöhten Gerichtsgebühren. Es verbleibt dann nur die Entscheidungs- oder Übernahmehaftung...mehr

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AGS 09/2013, Rechtsmissbräu... / 2 Aus den Gründen

Das LG hat die Kosten zutreffend festgesetzt. Allerdings ist entgegen der Auffassung des LG nicht § 15 Abs. 2 S. 1 RVG als entscheidungserhebliche Norm heranzuziehen (OLG Hamburg, Beschl. v. 3.2.2011 – 4 W 47/11). Die Berechnung der Gebühren erfolgt vielmehr unter der Prämisse, dass das Verlangen des Antragstellers auf Festsetzung von der Rechtsanwaltsgebühren auf der Berech...mehr

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Aufforderung der beigeladenen Verwaltung durch das Gericht, eine aktuelle Namens- und Anschriftenliste aller Eigentümer vorzulegen

Leitsatz Auf Anregung eines Beschlussanfechtungsklägers muss in Zukunft das Gericht einer beigeladenen Verwaltung aufgeben, eine aktuelle Namens- und Anschriftenliste aller Eigentümer vorzulegen Die gerichtliche Anordnung ist nach Fristablauf ggf. mit Ordnungsmitteln durchzusetzen Normenkette §§ 44, 46 WEG; §§ 142, 390 ZPO Kommentar In einer Beschlussanfechtungsklageschrift erf...mehr

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AGS Nr.11/2012, Kostenfreih... / 2 Aus den Gründen

Die Kostenbeamtin des OLG und ihr folgend der Bezirksrevisor des OLG verkennen, dass ein Gebührentatbestand, nach dem der Antragsteller Kosten für die Gehörsrügen zu tragen hätte, nicht existiert. §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 2 GKG bestimmen, dass Kosten nur in den genannten Fällen nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG erhoben werden können. Das Kostenverzeichnis r...mehr

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AGKompakt Nr.11/2012, "Verb... / III. Versicherungsschutz nach den ARB?

Kein Versicherungsschutz nach den ARB für Parteikosten Nach den ARB sind solche Kosten jedoch zunächst einmal nicht versichert. Parteikosten unterfallen nicht dem Versicherungsschutz (mit Ausnahme der Reisekosten zu einem ausländischen Gericht). Solche Kosten hat die Partei vielmehr stets selbst zu tragen. Eine unmittelbare Übernahme durch den Rechtsschutzversicherer kommt al...mehr

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AGS Nr.11/2012, Prozesskost... / III. Die Vorteile für den Mandanten

Dem Mandanten entstehen lediglich die Kosten der Vorprüfung durch den Anwalt, da Prozessfinanzierer auf Basis einer reinen Erfolgsbeteiligung arbeiten. Die Prüfung des Finanzierers ist kostenlos. Eine größere Liquiditätsbelastung des Mandanten entfällt durch die umfassende Vorfinanzierung nach Vertragsschluss (Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, gerichtliche Sachverständi...mehr

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AGS Nr.11/2012, Gesonderte ... / c) Eigener Standpunkt

Zu den allgemeinen Geschäftskosten i.S.d. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 RVG gehören diejenigen Kosten, welche beim Rechtsanwalt unabhängig von einem bestehenden Einzelmandat zur Unterhaltung der Kanzlei anfallen.[5] Nicht zu den allgemeinen Geschäftskosten zählen die besonderen Geschäftsaufwendungen, welche durch die Bearbeitung konkreter Mandate veranlasst werden.[6] Die Abgrenzung ...mehr

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AGKompakt Nr.11/2012, "Verb... / IV. Fazit

Verbringung durch Sachverständigen vornehmen lassen Verbringungskosten, die eine Partei im Rahmen einer Beweisaufnahme aufwendet, sind unmittelbar nicht vom Rechtsschutzversicherer zu übernehmen. Ob ein Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder in Anwendung des § 83 VVG in Betracht kommt, erscheint fraglich. Der sicherste Weg ist es, solche Kosten nicht...mehr

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AGS Nr.11/2012, Keine PKH f... / 1 Sachverhalt

Das LG hatte nach Verurteilung des Beschwerdeführers diesem Gerichtskosten i.H.v. insgesamt 12.059,72 EUR in Rechnung gestellt. Gegen diese Gerichtskostenrechnung hat der Verurteilte zunächst selbst und nachfolgend nochmals mit anwaltlichem Schriftsatz Erinnerung eingelegt. Zudem hat er zugleich mit dem anwaltlichen Schriftsatz die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das ...mehr

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AGS Nr.11/2012, Gesonderte ... / a) LG Berlin

Das LG Berlin begründet diese Meinung damit, dass sich der Rechtsanwalt die Akte nicht zuschicken lassen müsse. Er könne die Akte vor Ort einsehen, sie selbst abholen oder abholen lassen. Dann entstünden ihm die Gerichtskosten nach Nr. 9003 GKG-KostVerz. (§ 107 Abs. 5 OWiG) nicht. Es sei Sache eines jeden Rechtsanwaltes, seine Kanzleigeschäfte nach seinem Dafürhalten zu organ...mehr

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AGKompakt Nr.11/2012, § 30 ... / 3 III. Praxistipp

Für Kostenfestsetzung ist in jedem Fall nur Vergleich maßgeblich Die Entscheidung ist zutreffend und kann wegen desselben Regelungsinhalts auch auf § 25 FamGKG angewendet werden. Ein Vergleich kann im Regelfall die aus einer Entscheidung resultierende Haftung gegenüber der Staatskasse nicht beseitigen, so dass für die Gerichtskostenrechnung der ersten Instanz weiterhin das Ur...mehr

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AGS Nr.11/2012, Streitwert ... / 2 Aus den Gründen

Das Gericht setzt den Gebührenstreitwert, den es gem. § 23 Abs. 1 RVG auch hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung als Gegenstandswert zugrunde legt, auf 500,00 EUR fest. Dieser Bewertung liegen folgende Erwägungen zu Grunde: Der Gebührenstreitwert bestimmt sich regelmäßig nach §§ 39 ff., 48 GKG, wobei in Ermangelung besonderer Vorschriften nur subsidi...mehr

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AGS Nr.11/2012, Gesonderte ... / b) Eigener Standpunkt

Nach der hier vertretenen Auffassung handelt es sich bei der Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 GKG-KostVerz. und § 107 Abs. 5 OWiG um keine Kosten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nach Nrn. 7001 u. 7002 RVG. Sie fällt vielmehr unter diejenigen Kosten, welche der Rechtsanwalt nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. § 670 BGB als besondere Aufwendungen vom ...mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / I. Gerichtskosten

1. Anwendung des FamGKG Sowohl bei den derzeitig durchgeführten Übertragungsverfahren aufgrund der Entscheidung des BVerfG als auch den zukünftigen Verfahren nach § 1626a Abs. 2 BGB-E handelt es sich um Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 1 FamFG. Die Verfahren gehören somit zu den Familiensachen und fallen daher in den Geltungsbereich des FamGKG. 2. Gebühren Kindschaftssachen weg...mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und Gerichtskosten in Verfahren wegen der Übertragung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Einführung Das BVerfG hat in seiner Entscheidung v. 21.7.2010[1] die Möglichkeit eröffnet, dass das FamG den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge ganz oder teilweise gemeinsam überträgt. Da auch der EuGH festgestellt hat, dass die bisherige Regelung des § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreihei...mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / 1. Anwendung des FamGKG

Sowohl bei den derzeitig durchgeführten Übertragungsverfahren aufgrund der Entscheidung des BVerfG als auch den zukünftigen Verfahren nach § 1626a Abs. 2 BGB-E handelt es sich um Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 1 FamFG. Die Verfahren gehören somit zu den Familiensachen und fallen daher in den Geltungsbereich des FamGKG.mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / 5. Vorschusspflicht

Da in dem Verfahren Antragshaftung besteht, soll vor Zahlung der Verfahrensgebühr (Nr. 1310 FamGKG-KostVerz.) keine gerichtliche Handlung vorgenommen werden (§ 14 Abs. 3 FamGKG).mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / 3. Verfahrenswert

Es ist nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG im Regelfall mit 3.000,00 EUR zu bewerten. Das Gericht kann nach § 45 Abs. 3 FamGKG in Einzelfällen einen höheren oder niedrigeren Wert festsetzen. Betrifft das Sorgerechtsverfahren mehrere Kinder, verbleibt es bei dem Regelwert von 3.000,00 EUR (§ 45 Abs. 2 FamGKG). Die vorgenannten Regelungen gelten wegen § 23 Abs. 1 RVG auch für die Anw...mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / 4. Kostenschuldner

Die Verfahren werden auf Antrag eines Elternteils eingeleitet (§ 1626a Abs. 2 BGB-E). Es handelt sich somit um ein reines Antragsverfahren, so dass der Antragsteller als Antragsschuldner für die Gerichtskosten haftet (§ 21 Abs. 1 FamGKG). Diese Haftung umfasst auch die Kosten für eventuell einzuholende Gutachten. Weiter haften der Entscheidungs- oder Übernahmeschuldner (§ 24...mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / 2. Gebühren

Kindschaftssachen wegen der Übertragung der elterlichen Sorge sind gebührenpflichtig. Es entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 1310 FamGKG-KostVerz. Eine sachliche Gebührenfreiheit besteht nicht. Das gilt auch für die Verfahren, die aufgrund der Entscheidung des BVerfG angestrengt werden. Ein Verstoß gegen Art. 3 GG ergibt sich auch nicht daraus, dass der Mutter insowe...mehr