Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Sachliche und örtliche Zuständigkeit

Rz. 136 [Autor/Stand] Sachlich zuständig für den Erlass des Strafbefehls ist stets das AG (§ 407 Abs. 1 StPO). Als Spruchkörper ist im Strafbefehlsverfahren nur der Strafrichter zuständig, der in allen Fällen entscheidet, in denen Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren "zu erwarten ist" (§ 25 Nr. 2 GVG). Da durch Strafbefehl nur eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr verhäng...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / 1. Auswahl des Gerichtsorts

Das von der Staatsanwaltschaft ausgeübte Auswahlermessen zwischen den Gerichtsständen des § 68 Abs. 1 OWiG und des § 42 Abs. 1 JGG ist nur daraufhin überprüfbar, ob es sachfremd oder willkürlich ausgeübt wurde. Aus den Vorschriften der HmbSARS-CoV-EindämmungsVO lässt sich keine Ermessensreduzierung der Staatsanwaltschaft dahingehend ableiten, ein Ordnungswidrigkeitenverfahre...mehr

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Sitzverlegung auch bei Liquidation der Gesellschaft

Zusammenfassung Auch eine in Liquidation befindliche GmbH darf ihren Sitz verlegen. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Sitzverlegung im Einzelfall rechtsmissbräuchlich ist. Zum Sachverhalt In dem vom OLG Celle entschiedenen Fall ging es um die Sitzverlegung einer GmbH in Liquidation (i.L.). Die Gesellschafterversammlung der (zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits in Liqu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.1 Voraussetzungen

Rn 7 Der Wortlaut des § 56b Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass mehrere Insolvenzanträge für verschiedene einer Unternehmensgruppe angehörende Gesellschaften bei unterschiedlichen inländischen [9] Insolvenzgerichten [10] gestellt wurden. Dabei ist es bedeutungslos, ob es sich um Fremd- und/oder Eigenanträge handelt.[11] Wann von einer Unternehmensgruppe auszugehen ist, der die an...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Muster: Gerichtsstand (Einkauf-/Verkauf-AGB)

Rz. 204 Muster 2.47: Gerichtsstand (Einkauf-/Verkauf-AGB) Muster 2.47: Gerichtsstand (Einkauf-/Verkauf-AGB) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist [, wenn der _____ (Vertragspartner des Verwenders) Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,] die Klage bei dem Gericht zu erheben...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Muster: Gerichtsstand bei Verbrauchervertrag (Verkauf-AGB)

Rz. 126 Muster 2.23: Gerichtsstand bei Verbrauchervertrag (Verkauf-AGB) Muster 2.23: Gerichtsstand bei Verbrauchervertrag (Verkauf-AGB) Hat [Verbraucher als Vertragspartei] keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist _____ nicht-ausschließlicher Gerichtsstand. Verlegt [Verbraucher als Vertragspartei] [ihren] Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / 11. Gerichtsstand der Deckungsklage

Rz. 28 Lehnt der Versicherer seine Eintrittspflicht ab oder befindet er sich in Verzug, ist es wenig hilfreich und keineswegs beschleunigend, den Erlass eines Mahnbescheides zu beantragen; Versicherer legen erfahrungsgemäß gegen einen Mahnbescheid stets Widerspruch ein, selbst dann, wenn die Forderung anerkannt werden soll. Allein sinnvoll ist eine – schlüssige – Deckungskla...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Gerichtsstand-Klausel (Einkauf-/Verkauf-AGB)

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 203 Nach § 38 Abs. 1 ZPO können Kaufleute Gerichtsstandsvereinbarungen auch mit ausschließlicher Zuständigkeit schließen.[305] Gegenüber Unternehmern muss die Klausel das Mahnverfahren (vgl. § 689 Abs. 2 ZPO) wohl nicht ausdrücklich ausnehmen.[306] Die Klausel ist trotz fehlender Differenzierung zwischen Unternehmern (Kaufleuten) und Verbrauchern...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Gerichtsstand

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 125 Nach § 38 Abs. 2 ZPO ist eine Gerichtsstandsvereinbarung mit einem Verbraucher (Nicht-Kaufmann, siehe § 38 Abs. 1 ZPO) nur zulässig, wenn (mindestens) eine der Parteien keinen allgemeinen Gerichtsstand (siehe §§ 12 f. ZPO) in Deutschland hat. Hat eine Partei einen inländischen allgemeinen Gerichtsstand, so kann innerhalb Deutschlands nur das ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 9. Gerichtsstand

Rz. 185 Zulässigkeit und Voraussetzungen für die Gültigkeit von Gerichtsstandklauseln richten sich nach Art. 4 S. 2 UN-Kaufrecht nach dem Prozessrecht der lex fori, ggf. nach Art. 5 Abs. 1 EuGVVO [396] oder Art. 2 Abs. 1 Lugano-Abkommen,[397] wenn eine der Parteien ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Staat des EWR hat. Nach Art. 5 Nr. 1 Buchst. a EuGVVO a.F. ka...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Gerichtsstand des Kindes

Rz. 191 Für Minderjährigenunterhalt ist gemäß § 232 Abs. 1 Nr. 2 FamFG das Familiengericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk das Kind oder der das Kind vertretende Elternteil im Inland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; eine andere Zuständigkeit ist – wegen § 232 Abs. 1 Nr. 1 FamFG – gemäß den nachfolgenden Ausführungen (siehe Rdn 192) nur durch Einleitung des Sche...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / V. Checkliste: Prüfung der internationalen Zuständigkeit

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 125 Nach § 38 Abs. 2 ZPO ist eine Gerichtsstandsvereinbarung mit einem Verbraucher (Nicht-Kaufmann, siehe § 38 Abs. 1 ZPO) nur zulässig, wenn (mindestens) eine der Parteien keinen allgemeinen Gerichtsstand (siehe §§ 12 f. ZPO) in Deutschland hat. Hat eine Partei einen inländischen allgemeinen Gerichtsstand, so kann innerhalb Deutschlands nur das Gericht dieses allgemeine...mehr

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§ 13 Erbrecht / II. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 263 Die Frage der örtlichen Zuständigkeit richtet sich zunächst nach § 27 Abs. 1 ZPO, so dass grundsätzlich das Gericht zuständig ist, in dem der Erblasser im Zeitpunkt des Todes seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte. Wenn das Gesetz hier von "Wohnsitz" spricht, wird nicht näher ausgeführt, was darunter zu verstehen ist. Im Allgemeinen ist das der Ort, an dem der Erblas...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 203 Nach § 38 Abs. 1 ZPO können Kaufleute Gerichtsstandsvereinbarungen auch mit ausschließlicher Zuständigkeit schließen.[305] Gegenüber Unternehmern muss die Klausel das Mahnverfahren (vgl. § 689 Abs. 2 ZPO) wohl nicht ausdrücklich ausnehmen.[306] Die Klausel ist trotz fehlender Differenzierung zwischen Unternehmern (Kaufleuten) und Verbrauchern beim Individualprozess g...mehr

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§ 13 Erbrecht / VI. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 121 Zuständig ist neben dem allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten hier das Gericht des besonderen Gerichtsstandes gemäß § 27 ZPO. Demzufolge kann eine solche Erbteilungsklage vor dem Gericht erhoben werden, bei dem der Erblasser zuletzt gewohnt hat (§ 13 ZPO). Hatte er im Zeitpunkt seines Todes keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist der letzte inländische Wohn...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / l) Anmerkungen zum Muster

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§ 35 Reiserecht / III. Checkliste: Klage gegen den Reiseveranstalter/Vorbereitung der Klage

Rz. 158 Bei Klagen gegen den Reiseveranstalter sollten folgende Punkte beachtet werden:[180] 1. Ermittlung des Sachverhaltsmehr

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§ 8 Bankrecht / 1. Muster: Höchstbetragsbürgschaft

Rz. 70 Muster 8.13: Höchstbetragsbürgschaft Muster 8.13: Höchstbetragsbürgschaft Zur Sicherung der Ansprüche der _____ Bank (Name und Anschrift des Gläubigers) die dieser in Höhe von _____ EUR aus _____ (Rechtsgrund) gegen _____ (Name und Anschrift des Hauptschuldners) zustehen, übernehme ich _____ (Name und Anschrift des Bürgen) hiermit ohne zeitliche Beschränkungen die selbstschu...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / II. Relevanz der aufgeworfenen Rechtsfrage und Rechtslage im Ausland

Rz. 5 Da jedes Gericht sein eigenes Kollisionsrecht anwendet, lautet die maßgebliche Ausgangsfrage, vor welchen Staates Gerichten ein etwaiger Konflikt auszutragen ist (vgl. § 23 Rdn 4 f.: Gerichtsstand und Gerichtsstandsvereinbarung) und von welchen staatlichen Behörden die Rechtsfrage, die Rechtslage oder der Inhalt und die Wirksamkeit eines Vertrags oder auch nur der Gebr...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / 2. Gesetzliche Zuständigkeitsregelungen nach der EuGVO

Rz. 6 Die EuGVO [32] als Herzstück des europäischen internationalen Zivilprozessrechts enthält ein umfassendes Regelwerk zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit. Gemeinsam mit den kollisionsrechtlichen Rom I- und Rom II-Verordnungen dient es dazu, ein einheitliches System des internationalen Privat- und Zivilprozessrechts in Zivil- und Handelssachen zu schaffen, um i...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Zuständigkeit

Rz. 42 Zuständiges Gericht ist gemäß § 937 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 802 ZPO das Gericht der Hauptsache. Wenn eine Hauptsache bereits anhängig ist, ist die einstweilige Verfügung daher bei diesem Gericht zu beantragen. Regelmäßig ist dies jedoch im Verfügungsverfahren nicht der Fall. Der Verfügungsantrag ist dann bei dem Gericht zu stellen, bei dem anderenfalls die Hauptsacheklage...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Direktanspruch, Leistungsfreiheit sowie Deckungsklage

Rz. 414 Gem. § 3 Abs. 1 PflVG a.F., nunmehr § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG besteht ein Direktanspruch gegen die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung des Schädigers. Rz. 415 Der VR, der gem. Abschnitt A. 1.1. AKB 2015 verpflichtet ist, begründete Ansprüche zu befriedigen und unbegründete Ansprüche abzuwehren, hat im Rahmen der genannten Vorschrift die Regulierungsbefugnis und gilt als b...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 127 Gem. § 33 ZPO kann ein Beklagter eine Widerklage bei dem Gericht der Klage erheben, wenn ihm ein Gegenanspruch zur Verfügung steht, der mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen diesen vorgebrachten Verteidigungsmitteln im Zusammenhang steht. Die Widerklage ist eine eigenständige Klage, die ein eigenständiges Prozessrechtsverhältnis begründet...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 5. Internationaler Vertragshändlervertrag

Rz. 55 Soweit die Parteien verschiedenen Staaten angehören, spricht man von einem internationalen Vertragshändlervertrag.[176] § 92c HBG gilt für den Vertragshändler entsprechend.[177] Nach dem IPR des Staates, dessen Gerichte mit einer Streitigkeit aus dem Vertragsverhältnis befasst sind, stellt sich die Frage, welches Recht anzuwenden ist. Nach Art. 3 Rom I-VO steht es aus...mehr

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§ 34 Presserecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht eines jeden, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Art. 2 Abs. 1 GG verbürgt demgegenüber das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. In diesem Spannungsfeld zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Rundfunk- und Pressefreiheit ist der Gegendarstellungsanspruch angesiedelt. Nac...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 65 Gem. § 688 ZPO ist für Ansprüche, die auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in EUR gehen, das Mahnverfahren zulässig, soweit nicht eine der Ausnahmen des § 688 Abs. 2 und 3 ZPO eingreift. Das Mahnverfahren empfiehlt sich für die gerichtliche Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, die voraussichtlich nicht bestritten werden. Der Vorteil des Mahnverfahrens ist, dass es...mehr

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§ 13 Erbrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 29 Maklerrecht / c) Muster: Alleinauftrag

Rz. 11 Muster 29.1: Makleralleinauftrag Muster 29.1: Makleralleinauftrag Makleralleinauftrag zwischen Herrn/Frau/Firma _____ (Name, Straße, Ort) – nachfolgend: Auftraggeber – und Herrn/Frau/Firma _____ (Name, Straße, Ort) – nachfolgend: Makler –mehr

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§ 27 Kaufrecht / 11. Anmerkungen zum Muster

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§ 27 Kaufrecht / 15. Anmerkungen zum Muster

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§ 20 Handelsvertreterrecht / 1. Vertragsstatut kraft Rechtswahl

Rz. 70 Die maßgebliche Rechtsordnung richtet sich nach Art. 3 Rom-I-VO grundsätzlich nach der Parteivereinbarung, die auch konkludent erfolgen kann. Indizien dafür sind die einheitliche Gerichtsstandsvereinbarung,[300] die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen,[301] da diese regelmäßig auf einer bestimmten Rechtsordnung basieren, und schließlich das Prozessverhalte...mehr

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§ 13 Erbrecht / III. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 189 Auch hier gilt der besondere Gerichtsstand der Erbschaft (§ 27 ZPO).mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / 1. Funktion und Rechtsquellen (Art. 25 EuGVO, § 38 Abs. 2 ZPO)

Rz. 11 Die Parteien können die internationale Zuständigkeit auch im Wege einer Gerichtsstandsvereinbarung festlegen. Insbesondere im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr haben Gerichtsstandsvereinbarungen – neben Schiedsvereinbarungen – eine enorme Bedeutung. Neben der Vorhersehbarkeit des Forums und der damit verbundenen Rechtssicherheit kann durch eine kombinierte Rech...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / D. Muster: Vertragshändlervertrag

Rz. 57 Muster 53.1: Vertragshändlervertrag Muster 53.1: Vertragshändlervertrag Vertragshändlervertrag zwischen der Firma (Money GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Hersteller genannt – und die Firma (Schlau GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Vertragshändler genannt – _____ (bei Bedarf kurze Vorstellung des Herstellers und des Vertr...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / III. Checkliste: Internationaler Handelsvertretervertrag

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 3. Checkliste: Schiedsrichtervertrag (Ausland)

Rz. 64 Siehe dazu Rdn 59 sowie nachstehend die zusätzlich zu beachtenden Punkte:mehr

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§ 34 Presserecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 32 In presserechtlichen Auseinandersetzungen ist es regelmäßig das Anliegen des Betroffenen, ein Verbot bestimmter Äußerungen in Bezug auf seine Person zu erwirken, solange mit deren tatsächlicher Wiederholung – bspw. aufgrund eines akuten Skandals – gerechnet werden kann. Zwar liegt eine Wiederholungsgefahr im Rechtssinne schon dann vor, wenn ein Eingriff einmal stattge...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / f) Fälligkeit

Rz. 15 Eine umfangreiche Schlussrechnung kann nicht innerhalb weniger Tage gewissenhaft geprüft werden. Daher ist die sofortige Fälligkeit des Werklohns mit der Verzinsungspflicht nach § 641 Abs. 4 BGB keine angemessene Folge. Es bietet sich eine Regelung in Anlehnung an die VOB/B an: Nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B wird der Anspruch auf Schlusszahlung spätestens nach 30 Tagen ...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 25 In dem unter Rdn 20 geschilderten Beispielsfall hat sich das deutsche Unternehmen zur Klageerhebung gegen die italienische Gesellschaft am deutschen Gerichtsstand des Erfüllungsorts entschlossen. Die auf Seiten der italienischen Gesellschaft vorprozessual eingeschalteten deutschen Anwälte haben in ihrem letzten Schreiben erklärt, dass sie im Falle einer Klageerhebung ...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / IV. Muster: Internationaler Handelsvertretervertrag

Rz. 74 Muster 20.2: Internationaler Handelsvertretervertrag Muster 20.2: Internationaler Handelsvertretervertrag Es werden lediglich die Regelungen behandelt, bei denen Änderungen gegenüber dem bereits oben stehenden Muster zum Handelsvertretervertrag (vgl. Rdn 67 ) bestehen: § 6 Berechnung und Fälligkeit der Provision; Entfall oder Reduktionmehr

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§ 22 Internationales Privat... / I. Gestaltungsspielräume (Partei- und Privatautonomie, Schiedsabrede)

Rz. 30 Für die Vertragspraxis ist die Rechtswahlfreiheit als kollisionsrechtlicher Anwendungsfall der Parteiautonomie [85] bedeutsam, sei es, um die häufig schwer kalkulierbare Anwendung ausländischen Rechts zu vermeiden, sei es, um ein bestimmtes Ergebnis nach fremdem Recht gezielt herbeizuführen oder nur, um ein bestimmtes Recht zu fixieren, das auch im Falle eines Wegzugs ...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / 1. Funktion und Regelungsstrukturen

Rz. 4 Die Vorschriften der internationalen Zuständigkeit bestimmen, ob die inländischen Gerichte in ihrer Gesamtheit für die Entscheidung eines Rechtsstreits mit Auslandsberührung zuständig sind (sog. Entscheidungszuständigkeit).[24] Sie setzen jedenfalls nach deutschem Verständnis die Gerichtsbarkeit im Sinne der völkerrechtlich bestimmten Reichweite der inländischen Rechts...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 23 Internationales Zivilp... / a) EuGVO

Rz. 42 Die EuGVO unterscheidet zwischen der Anerkennung und der Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung. Die Anerkennung erfolgt ipso iure ohne besonderes Verfahren (Art. 36 Abs. 1 EuGVO), kann allerdings auf Antrag unter den Voraussetzungen des Art. 45 EuGVO versagt werden. Die Neufassung der EuGVO hat zudem das Exequaturverfahren zumindest formal abgeschafft (Art. 3...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 7. Notarieller Gesellschaftsvertrag

Rz. 24 Herzstück der Gründung ist der Abschluss des notariell beurkundeten[103] (vgl. Rdn 10) Gesellschaftsvertrages nach § 2 GmbHG (häufig auch als "Satzung" bezeichnet). Es empfiehlt sich, diese dem Gründungsprotokoll als Anlage beizufügen (vgl. § 9 Abs. 1 S. 2 BeurkG). So ist klar, welche Vereinbarungen zum Gesellschaftsvertrag zählen und welche Nebenabreden darstellen. D...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / 2. Muster: Rüge der fehlenden internationalen Zuständigkeit

Rz. 18 Muster 23.3: Rüge der fehlenden internationalen Zuständigkeit Muster 23.3: Rüge der fehlenden internationalen Zuständigkeit An das Landgericht _____ _____ In Sachen _____ gegen _____ Az. _____ zeigen wir an, dass wir die Beklagte vertreten. Im Termin zur mündlichen Verhandlung werden wir beantragen, Begründung: Die Klage ist bereits als ...mehr

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§ 38 Sponsoring / 6. Schiedsklausel

Rz. 21 Im internationalen Bereich wird es oft nicht möglich sein, einen deutschen Gerichtsstand durchzusetzen. Bei europäischen Beteiligten hilft dann häufig der Vorschlag einer Schiedsklausel zugunsten des Tribunal Arbitral du Sport (Court of Arbitration for Sport), Château de Béthusy, Avenue de Beaumont 2, CH-1012 Lausanne, www.tas-cas.org weiter. Von dort können Muster fü...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 83 Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag § 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahrmehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / bb) Muster: Antrag auf Bestätigung eines Titels als europäischer Vollstreckungstitel nach Art. 6 EuVTVO i.V.m. §§ 1079 ff. ZPO

Rz. 50 Muster 23.9: Antrag auf Bestätigung eines Titels als europäischer Vollstreckungstitel nach Art. 6 EuVTVO i.V.m. §§ 1079 ff. ZPO Muster 23.9: Antrag auf Bestätigung eines Titels als europäischer Vollstreckungstitel nach Art. 6 EuVTVO i.V.m. §§ 1079 ff. ZPO An das Landgericht _____ _____ Az.: _____ (des Erkenntnisverfahrens) In Sachen A-GmbH _____ – Urteilsgläubigerin – Verfah...mehr