Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Sachliche und örtliche Zuständigkeit

Rz. 29 Hilft der Urkundsbeamte der Erinnerung gegen seine Entscheidung über die Beratungshilfevergütung nicht ab, entscheidet über die Erinnerung gemäß § 56 Abs. 1 S. 3 das nach § 4 Abs. 1 BerHG zuständige Gericht. Dieses Gericht, das in der Regel auch bereits die Vergütung festgesetzt hat (§ 55 Abs. 4; vgl. auch § 55 Rdn 103 ff.),[83] ist in der Regel das Gericht des allgem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Getrennte Rechtswahrnehmung durch denselben Anwalt

Rz. 113 Bei der Rechtsverfolgung für mehrere Gläubiger hat der Anwalt rechtlich die Möglichkeit, die Ansprüche eines jeden Gläubigers einzeln geltend zu machen, soweit keine notwendige Streitgenossenschaft (§ 62 ZPO)[126] vorliegt. Antragsteller sind "grundsätzlich frei in der Wahl, ob sie mehrere aus einem einheitlichen wirtschaftlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche ge...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 60 Kosten, die nicht aus dem gerichtlichen Verfahren herrühren und bei denen die Kostenfestsetzung nach § 11 RVG gescheitert ist, sind im Rahmen eines Klageverfahrens gegen den Mandanten durchzusetzen. Wegen § 11 Abs. 5 S. 2 RVG ist die Durchführung des Kostenfestsetzungsverfahrens nach § 11 RVG oder die Erhebung von Einreden und Einwendungen nicht gebührenrechtlicher Ar...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Fahrtkosten, Nr. 7004, 7005 VV RVG

Rz. 49 Die Erstattung der Fahrkosten eines Rechtsanwaltes nach dem RVG erfolgt lediglich bei Geschäftsreisen. Die Geschäftsreise im Sinne des RVG ist in der Vorbem. 7 (2) des Vergütungsverzeichnisses definiert. Eine Geschäftsreise liegt danach vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwalts befindet. Damit ents...mehr

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Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Patronatserklärung ausländischer Gesellschaften

Zusammenfassung Für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Grundlage einer harten Patronatserklärung einer ausländischen Gesellschaft zu Gunsten ihrer deutschen Tochtergesellschaft sind bei fehlender Gerichtsstandsvereinbarung die Gerichte am Sitz der ausländischen Muttergesellschaft zuständig. Hintergrund Die Beklagte ist eine Aktiengesellschaft dänischen Rechts mit Sitz in Dä...mehr

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zfs 05/2021, Verkehrsunfall... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Klage ist zulässig." Insbesondere ist das LG Karlsruhe international und örtlich zuständig. Nach Art. 13 Abs. 2, 11 Abs. 1 lit. b) EuGVVO ist für die Direktklage gegen den VR ein Gerichtsstand am Wohnsitz des Geschädigten begründet (vgl. EuGH, Urt. v. 13.12.2007 – C-463/06, juris; BGH, Urt. v. 6.5.2008 – VI ZR 200/05, juris; Greger/Zwickel in: Greger/Zwickel. Haft...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Allgemeiner Gerichtsstand

Rn 9 Der allgemeine Gerichtsstand wird gem. § 4, §§ 13–19 ZPO bestimmt. Danach ist der allgemeine Gerichtsstand einer natürlichen Person deren Wohnsitz im Inland (§ 13 ZPO). Unter dem Wohnsitz (§§ 7 ff. BGB) ist der räumliche Mittelpunkt der gesamten Lebensverhältnisse zu verstehen.[22] Dabei kommt einer Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt nur eine Indizwirkung zu, ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 3a Gruppen-Gerichtsstand

Gesetzestext (1) 1Auf Antrag eines Schuldners, der einer Unternehmensgruppe im Sinne von § 3e angehört (gruppenangehöriger Schuldner), erklärt sich das angerufene Insolvenzgericht für die Insolvenzverfahren über die anderen gruppenangehörigen Schuldner (Gruppen-Folgeverfahren) für zuständig, wenn in Bezug auf den Schuldner ein zulässiger Eröffnungsantrag vorliegt und der Sch...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2. Voraussetzungen, Abs. 1

Rn 10 Basierend auf Abs. 1 wird für Schuldner, die einer Unternehmensgruppe gem. § 3e angehören (gruppenangehörige Schuldner), ein zusätzlicher Gerichtsstand eingeführt (Gruppen-Gerichtsstand). Eine Unternehmensgruppe im Sinne der InsO besteht nach § 3e Abs. 1 aus rechtlich selbstständigen Unternehmen, die den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen im Inland haben und ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen eingeführt.[1] Zugrunde lag ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.01.2014.[2] Erst unter dem 09.03.2017 wurde es im Bundestag verabschiedet.[3] Aufgrund der langen Zeitspanne zwischen dem ersten Entwurf und der tatsächlichen Verabschiedung, wird das Gesetz auch als "verfass...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3. Zulässiger Eröffnungsantrag

Rn 17 Das Gesetz stellt auf einen zulässigen Eröffnungsantrag ab, sodass dieser Antrag nicht auch notwendigerweise in Bezug auf einen Eröffnungsgrund begründet sein muss.[32] Die Prüfung der Begründetheit würde zeit- und aufwandsintensive Ermittlungen tatsächlicher und rechtlicher Art erfordern und damit einer möglichst frühzeitigen Festlegung des Gruppen-Gerichtsstands scho...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Zuständigkeit des Restrukturierungsgerichts

Rn 17a Die Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung u...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 12. Aufsatzliteratur

Rn 44 Bauer, Sanierung im Insolvenzverfahren, § 12, in: Die GmbH in der Krise, 5. Aufl. 2016; Baumert, Konzerninsolvenzrecht: Antragslose Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand und Recht auf gesetzlichen Richter, ZInsO 2019, 608 ff.; Blankenburg, Begründung des Gruppengerichtsstands gemäß § 3a InsO bei konzentrierten "Konzerninsolvenzgerichten", ZInsO 2019, 169 ff.; Brünkma...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 §§ 13–19a ZPO

Rn 6 Die Bestimmungen über den allgemeinen Gerichtsstand sind grundsätzlich anwendbar mit der Besonderheit der ausschließlichen örtlichen Zuständigkeit des Insolvenzgerichts gem. § 3 und der Vorrangigkeit des Mittelpunkts einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit. § 19a ZPO sieht als allgemeinen Gerichtsstand eines Insolvenzverwalters für Klagen, die sich auf die Insol...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 6. Untergeordnete Schuldnerbedeutung

Rn 20 Der antragstellende Schuldner darf "nicht offensichtlich von untergeordneter Bedeutung für die gesamte Unternehmensgruppe" sein, Abs. 1 Satz 1. Ob eine solche untergeordnete Bedeutung besteht, ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei neben Kriterien wie dem Anteil des Schuldners am gruppenweiten Umsatz und der gruppenweit zusammengefassten Bilanzsum...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Mittelpunkt der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit

Rn 4 Selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ist jede auf eine Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit.[11] Die Hauptniederlassung und damit der Mittelpunkt einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit befindet sich dort, von wo aus die Geschäfte geleitet werden.[12] Zur Bestimmung des Mittelpunkts der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit sind durch Ermittlung der ta...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / Gesetzestext

(1) 1Auf Antrag eines Schuldners, der einer Unternehmensgruppe im Sinne von § 3e angehört (gruppenangehöriger Schuldner), erklärt sich das angerufene Insolvenzgericht für die Insolvenzverfahren über die anderen gruppenangehörigen Schuldner (Gruppen-Folgeverfahren) für zuständig, wenn in Bezug auf den Schuldner ein zulässiger Eröffnungsantrag vorliegt und der Schuldner nicht...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Örtlich zuständig ist ausschließlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. 2Liegt der Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners an einem anderen Ort, so ist ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk dieser Ort liegt. (2) Hat der Schuldner in den letzten sechs Monat...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift bestimmt die örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts. Die Regelung bezieht sich auf alle insolvenzfähigen Personen, Gesellschaften und sonstigen Vermögensmassen gem. § 11. Es wird damit sichergestellt, dass das Insolvenzverfahren an demjenigen Ort durchgeführt wird, an dem der Gemeinschuldner seinen wirtschaftlichen Schwerpunkt hat. Flankiert wird di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 7. Gerichtliche Zweifel am gemeinsamen Interesse, Abs. 2

Rn 34 Nach Abs. 2 kann das Gericht den Antrag auf Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands abweisen, wenn Zweifel daran bestehen, dass eine Konzentration der Verfahrensführung bei dem angerufenen Gericht im gemeinsamen Interesse der Gläubiger liegt. Dabei ist nicht nur auf die Interessen der Gläubiger des antragstellenden Schuldners abzustellen, sondern auch auf die Interesse...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 5. Formvorgaben

Rn 19 Das Gesetz sieht in § 3a keine Schriftlichkeit für den Antrag zur Eröffnung eines Gruppen-Gerichtsstandes vor. Gleichsam ist der Antrag nach § 3a schriftlich zu stellen. Diese Prämisse ergibt sich aus § 13 wonach Insolvenzanträge schriftlich zu stellen sind.[35] Aus Gründen der Beweisbarkeit wäre auch dazu zu raten.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 9. Zuständigkeit für Entscheidung

Rn 39 Die Entscheidung über die Begründung eines Gruppen-Gerichtsstandes ist von derart weitreichender Bedeutung, dass gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 RPflG der Richter zuständig ist für den Beschluss. Eine Erklärung zur Zuständigkeit gem. § 3a gilt nicht nur für das Insolvenzgericht und den Richter (§ 3c Abs. 1), sondern auch für den Rechtspfleger entsprechend.[58]mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 8. Übergang des Antragsrechts, Abs. 3

Rn 37 Antragsberechtigt ist grundsätzlich der Schuldner. Dies gilt auch dann, wenn der Eröffnungsantrag von einem Gläubiger gestellt wurde. Nach Abs. 3 geht die Antragsbefugnis für die Festlegung eines Gruppen-Gerichtsstandes aber mit der Verfahrenseröffnung auf den Insolvenzverwalter über. Wird vor Verfahrenseröffnung ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, auf den die...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 10. Rechtsmittel

Rn 40 Gegen einen Beschluss über die Begründung eines Gruppen-Gerichtsstandes gibt es kein Rechtsmittel, da ein solches i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 nicht vorgesehen ist.[59] Eine sofortige Beschwerde ist selbst in denjenigen Fallgestaltungen ausgeschlossen, in denen das Insolvenzgericht fälschlicherweise die Prämissen des § 3a bejaht hat. Auch diese richterliche Entscheidung is...mehr

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zfs 04/2021, Wo soll das alles noch hinführen?

Wir befinden uns in der nächsten Pandemie-Welle, der Ruf nach Normalität wird lauter, dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass sich grundlegende Regeln in der Arbeitswelt verändert haben, flexibles Arbeiten soll zur Normalität werden. Über automatisierte Prozesse – begünstigt durch wachsende IT-Potentiale – soll die Effizienz des Arbeitens auch so erhöht werden. Dieser ...mehr

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zfs 03/2021, Die Entwicklun... / IV. Örtliche Zuständigkeit bei Gabelflug u.Ä.

Der BGH entschied mit Urt. v. 12.5.2020,[56] dass Art. 7 Nr. 1 lit. b Brüssel-Ia-VO einen einheitlichen Gerichtsstand für sämtliche Klagen aus dem Dienstleistungsvertrag begründet. Bei einem Vertrag, der einen Hinflug zu einem bestimmten Endziel und einen Rückflug zu einem vom ersten Abflugort verschiedenen Ankunftsort vorsieht, ist deshalb an allen drei Orten der Gerichtsst...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 5.2.1 Örtliche Zuständigkeit

Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a Abs. 1 ZPO, sog. ausschließlicher Gerichtsstand bei Miet- oder Pachträumen).mehr

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FoVo 03/2021, Wenn der Drit... / II. Die Lösung

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst Auch im Rahmen der Lohnpfändung als Teil der Forderungspfändung gilt für die Reihenfolge der Pfändungen § 804 Abs. 3 ZPO. Die zeitlich vorrangige Pfändung ist vollständig primär zu befriedigen, bevor nachfolgende Pfändungen zu berücksichtigen sind. Mit der Pfändung geht das Einziehungsrecht für die pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens vom Sc...mehr

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FF 02/2021, Internationale ... / 2 Anmerkung

Der Sachverhalt, der sich hinter dem durchaus sperrigen, etwas geschraubt wirkenden Leitsatz des EuGH verbirgt, ist zwar einfach zu erfassen und durchaus überschaubar gelagert, birgt aufgrund der "Alltäglichkeit" entsprechender Konstellationen aber ganz erheblichen "Sprengstoff" für die anwaltliche Beratung und Vertretung im internationalen Unterhaltsrecht. Ein engagierter "...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 57. Gerichtsstand

a) Allgemeines Rz. 915 Mit einer Gerichtsstandsklausel wird durch Vertrag ein an sich unzuständiges Gericht als zuständiges Gericht vereinbart, sog. Prorogation.[2046] Dabei ist zwischen zwei verschiedenen Arten von Gerichtsstandsklauseln zu unterscheiden. Zunächst sind Vereinbarungen bzgl. des Rechtswegs möglich. So können nach § 2 Abs. 4 ArbGG durch Vereinbarung bürgerliche ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Gesetzliche Regelungen der örtlichen Zuständigkeit

Rz. 917 Gemäß § 46 Abs. 2 ArbGG richtet sich die örtliche Zuständigkeit bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten grundsätzlich nach den Vorschriften der §§ 12 bis 40 ZPO.[2050] Mithin bestimmt sich der allgemeine Gerichtsstand im Regelfall durch den Wohnsitz des beklagten Arbeitnehmers bzw. des beklagten Arbeitgebers.[2051] Ist der Arbeitgeber eine juristische Person (§ 17 ZP...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Formulierungsbeispiele für einzelvertragliche Klauseln

Rz. 924 Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 38 Abs. 2 ZPO Für den Fall, dass der Arbeitnehmer keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien den Ort des Sitzes des Arbeitgebers, also (…) (Ort), als Gerichtsstand. Rz. 925 Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 38 Abs. 3 ZPO Für den Fall, dass der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz oder gewö...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Tarifvertragliche Klauseln

Rz. 921 Ungleich größer sind die Möglichkeiten für die Vereinbarung von Gerichtsstandsklauseln in den normativen Teilen von Tarifverträgen. § 48 Abs. 2 ArbGG gestattet es den Tarifvertragsparteien, in bestimmten Fällen die Zuständigkeit eines an sich örtlich unzuständigen Arbeitsgerichts festzulegen. In Betracht kommt dies für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeit...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Einzelvertragliche Klauseln

Rz. 919 Bei Gerichtsstandsklauseln ohne Auslandsbezug oder mit Auslandsbezug zu Staaten, die dem Anwendungsbereich der VO (EG) 44/2001 nicht unterfallen, sind die Grenzen der §§ 38 ff. ZPO maßgeblich.[2061] Die dortigen Regelungen lassen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten freilich nur wenig Raum für wirksame Gerichtsstandsvereinbarungen. So gestattet § 38 ZPO Abs. 1 ZPO A...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (1) Zulässigkeit

Rz. 721 Erste Schwierigkeiten treten häufig bereits bei Bestimmung des Antragsgegners auf. Dies können grundsätzlich die streikführende Gewerkschaft selbst, deren Untergliederungen oder Individuen (lokale Streikleiter) sein. Die streikführende Gewerkschaft ist parteifähig gemäß § 10 ArbGG, so dass nur die Einzelheiten (ladungsfähige Anschriften der vertretungsberechtigten Pe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Gerichtsstandsklauseln im Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 44/2001

Rz. 926 Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Angehörigen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union galt seit dem 1.3.2002 die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 22.12.2000 ("Brüssel I").[2073] Das EuGVÜ findet seither nur noch im Verhältn...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / oo) Rechtswahl – Gerichtsstandsvereinbarung, § 15

Rz. 712 Die Entsendungsvereinbarung sieht ausdrücklich eine Rechtswahl des deutschen Rechts vor.[1295] Seit dem 17.12.2009 gilt die EG-VO 593/2008, die so genannte "Rom I-Verordnung".[1296] Die dort zu findenden Regelungen entsprechen in vielen Punkten der vorherigen deutschen Rechtslage zum EGBGB. Die Rom I-VO ersetzt das EGBGB in ihrem Regelungsbereich für alle nach dem 17...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Gerichtsstandsklauseln außerhalb des Anwendungsbereichs der VO (EG) Nr. 44/2001

aa) Einzelvertragliche Klauseln Rz. 919 Bei Gerichtsstandsklauseln ohne Auslandsbezug oder mit Auslandsbezug zu Staaten, die dem Anwendungsbereich der VO (EG) 44/2001 nicht unterfallen, sind die Grenzen der §§ 38 ff. ZPO maßgeblich.[2061] Die dortigen Regelungen lassen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten freilich nur wenig Raum für wirksame Gerichtsstandsvereinbarungen. So ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 10. Vereinbarung zwischen Transfergesellschaft und Arbeitgeber

Rz. 1032 Muster 2.77: BQG/Transfergesellschaft Muster 2.77: BQG/Transfergesellschaft Kooperationsvertrag zwischen der _________________________ – nachfolgend "Transfergesellschaft" genannt – und der _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – Präambel Im Interessenausgleich vom _________________________ und im Sozialplan vom _________________________ haben die Ge...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / III. Form

Rz. 15 Nach § 3a Abs. 1 RVG bedarf eine Vergütungsvereinbarung der Textform (§ 126b BGB), muss als "Vergütungsvereinbarung" oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen – mit Ausnahme der Auftragserteilung – deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. Zweck der formellen Erfordernisse sind Schutz und Warnung des Manda...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Geltungsdauer, Kündigung und Schlussbestimmungen

Rz. 111 Schließlich muss die Beteiligungsvereinbarung nach § 21 Abs. 1 Nr. 6 SEBG Regelungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung und zu ihrer Laufzeit enthalten. Zudem sind die Fälle, in denen die Vereinbarung neu ausgehandelt werden soll, sowie das dabei zu beachtende Verfahren festzulegen. Dem trägt III. des Musters Rechnung. Laufzeit und Kündigungsfrist könne...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 915 Mit einer Gerichtsstandsklausel wird durch Vertrag ein an sich unzuständiges Gericht als zuständiges Gericht vereinbart, sog. Prorogation.[2046] Dabei ist zwischen zwei verschiedenen Arten von Gerichtsstandsklauseln zu unterscheiden. Zunächst sind Vereinbarungen bzgl. des Rechtswegs möglich. So können nach § 2 Abs. 4 ArbGG durch Vereinbarung bürgerliche Rechtsstreitig...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Schiedsvereinbarungen

Rz. 930 Aufgrund der Regelung in § 4 ArbGG sind Schiedsvereinbarungen im Arbeitsrecht – von wenigen Ausnahmen abgesehen[2083] – grundsätzlich unzulässig.[2084] Hiernach kann die Arbeitsgerichtsbarkeit lediglich in den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 ArbGG nach Maßgabe der §§ 101–110 ArbGG ausgeschlossen werden.[2085] Die Befugnis zum wirksamen Abschluss einer Schiedsvereinbarung...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Zuständiges Arbeitsgericht

Rz. 15 Die Kündigungsschutzklage ist durch Schriftsatz oder zu Protokoll der Rechtsantragsstelle bei dem Arbeitsgericht zu erklären. Damit ist das örtlich zuständige Arbeitsgericht gemeint.[44] Für die örtliche Zuständigkeit sind die §§ 12–37 ZPO i.V.m. § 495 ZPO, § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG maßgebend. Zuständig ist in jedem Fall das Gericht am Sitz des Arbeitgebers. Ist der Arbe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Handelsvertreter

Rz. 783 Muster 1b.29: Handelsvertretervertrag Muster 1b.29: Handelsvertretervertrag Handelsvertretervertrag Zwischen der Firma _________________________ – Unternehmen – und Herrn/Frau/der Firma _________________________ – Handelsvertreter – Präambel Herr/Frau/Die Firma _________________________ wird für das Unternehmen _________________________ als selbstständiger Handelsvertreter im...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Vereinbarung über die Errichtung eines Europäischen Betriebsrats nach § 18 EBRG

Rz. 75 Muster 2.23: Vereinbarung über die Errichtung und Ausgestaltung eines Europäischen Betriebsrates nach § 18 EBRG Muster 2.23: Vereinbarung über die Errichtung und Ausgestaltung eines Europäischen Betriebsrates nach § 18 EBRG Zwischen der X-AG [zentrale Leitung gemäß § 1 Abs. 7 EBRG], vertreten durch ihren Vorstand _________________________ und dem besonderen Verhandlungsgre...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Entsendungsvereinbarung

Rz. 649 Muster 1b.25: Entsendungsvereinbarung Muster 1b.25: Entsendungsvereinbarung Präambel Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer besteht Einigkeit, dass der Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses zum Zweck _________________________ in (Ort, Staat) tätig werden soll. Zur Regelung dieser Auslandstätigkeit vereinbaren die Parteien als Ergänzung zu Ihrem Anst...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 989 Während bei Außendienstmitarbeitern die Nutzung eines Home-Office seit langer Zeit üblich ist, gewinnt die Vereinbarung über die Errichtung eines Home-Office beim Abschluss von Arbeitsverhältnissen auch mit anderen Arbeitnehmern, vor allem im Dienstleistungssektor, zunehmend an Bedeutung. Vor allem die Corona-Krise und die damit zusammenhängenden Einschränkungen in a...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Freie Mitarbeit

Rz. 782 Muster 1b.28: Vertrag über freie Mitarbeit Muster 1b.28: Vertrag über freie Mitarbeit Vertrag über freie Mitarbeit Zwischen der Firma _________________________ – Auftraggeber – und Herrn/Frau _________________________ – Auftragnehmer – Präambel Herr/Frau _________________________ wird nach Maßgabe der nachfolgenden Vereinbarung für die Firma _________________________ als frei...mehr