Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsverfahren

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / 3. Keine Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines überlangen Verfahrens im Rahmen der Beratungshilfe

Häufig werden Beratungshilfe-Sachverhalte nur "belächelt" und nicht als "echte" Gerichtsverfahren angesehen. In der Praxis werden Anträge recht häufig auch dadurch "erledigt", indem sie wegen Nichtbetreibens nach einigen Monaten unbeschieden weggelegt werden. Dies ist ein in der Praxis täglich vorkommender Sachverhalt, dessen rechtliche Tragweite häufig unbeachtet bleibt. De...mehr

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FF 07+08/2023, Aktuelle Ent... / 1. Güteverhandlung und mündliche Verhandlung

Eine bislang umstrittene Frage hat der Gesetzgeber zum 1.1.2022 geklärt: § 128a ZPO gilt nicht nur für die mündliche Verhandlung im eigentlichen Sinne, sondern aufgrund der in § 278 Abs. 2 S. 4 ZPO neu eingefügten Verweisung auf § 128a ZPO auch für die Güteverhandlung.[6] Das wurde auch – zu Recht – für die bisherige Fassung der Norm vertreten, war aber umstritten.[7] In Ehe...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / V. Auslagenerstattung und deren Auszahlung

Rz. 49 Im Rahmen der Tätigkeit ergeben sich Aufwendungen, per definitionem freiwillige Vermögensopfer zum Zweck der Auftragserfüllung,[60] mit verschiedenem Inhalt und in unterschiedlicher Höhe. Diese sind im Rahmen der entgeltlichen Geschäftsbesorgung neben der Vergütung grundsätzlich zusätzlich zu dieser vom Vollmachtgeber gemäß § 670 BGB zu erstatten. Zu den Aufwendungen ...mehr

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FF 07+08/2023, Aktuelle Ent... / I. Einleitung

Als sich im Frühjahr 2020 das Sars-CoV2-Virus in Deutschland zunehmend auszubreiten begann, stellte das auch die Justiz vor völlig neue Herausforderungen. Einerseits durften Gerichte nicht zum Treiber der Pandemie werden, auch mussten Rechtssuchende und Beschäftigte gleichermaßen vor der Ansteckung geschützt werden. Andererseits wurde schnell deutlich, dass die dritte Gewalt...mehr

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AGS 01/2023, Gerichtskosten... / II. Gerichtskosten im Anhörungsrügeverfahren

1. Gesetzliche Regelung Im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit fällt für eine Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gem. § 133a FGO nach Nr. 6400 GKG KV eine Festgebühr i.H.v. 60,00 EUR (bis zum 31.12.2020) bzw. 66,00 EUR (ab dem 1.1.2021) an, wenn die Rüge in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen wird. 2. Anhörungsrüge im PKH-Verfah...mehr

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WEMoG: Ein erster Überblick / 3.1 Laufende Gerichtsverfahren

Nach der Überleitungsvorschrift des § 48 Abs. 5 WEG n. F. gelten für Gerichtsverfahren, die vor dem Datum des Inkrafttretens bei Gericht anhängig sind, die derzeit noch geltenden Regelungen der §§ 43 ff. WEG a. F. Da das Gesetz auf die "Anhängigkeit" abstellt und nicht auf die "Rechtshängigkeit", kommt es also allein darauf an, dass die Klage vor dem Datum des Inkrafttretens...mehr

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WEMoG: Eigentümerversammlun... / 2 Minderheitenquorum

Immer dann, wenn mehr als ein Viertel der Wohnungseigentümer die Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung unter Angabe von Gründen begehrt, hat der Verwalter diesem Begehren nachzukommen. Dieses Prinzip bleibt auch nach der WEG-Reform bestehen. Bei der Ermittlung des erforderlichen Quorums kommt es insoweit allein auf die Kopfzahl der Wohnungseigentümer an.[1] Konseque...mehr

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Rechnungslegung (WEMoG) / 4 Gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung der Rechnungslegung

Sollte sich der Verwalter weigern, seiner Verpflichtung zur Rechnungslegung nach Beendigung seines Amtes nachzukommen, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den entsprechenden Anspruch gerichtlich geltend machen. Der Verwalter ist dann auf Rechnungslegung zu verklagen. Musterschriftsatz: Klage auf Auskunft, Rechnungslegung und Herausgabe gegen ehemaligen Verwalter Amts...mehr

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Wann der Geschäftsführer der Gesellschaft haftet und wann nicht

Zusammenfassung Verletzt ein Geschäftsführer seine Pflichten und entsteht der Gesellschaft dadurch ein Schaden, haftet er der Gesellschaft. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. Der Geschäftsführer haftet insbesondere dann nicht, wenn sein Handeln von den Gesellschaftern – etwa in Form der Entlastung – gebilligt wird. Ein Geschäftsführer haftet der Gesellschaft mit seinem P...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.4 Rückwirkung

Rz. 83 Das "Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.11.2016" ist mit Wirkung zum 1.7.2016 in Kraft getreten, wurde aber erst im Bundesgesetzblatt vom 9.11.2016 verkündet.[1] Das neue Gesetz ist damit rückwirkend in Kraft getreten. Rz. 84 Im Schrifttum wird kontrovers darüber diskutiert, ob eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Quarantäne

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Quarantäne ist die Isolierung oder Absonderung von Personen, die tatsächlich oder möglicherweise durch eine Infektion erkrankt sind, um zu verhindern, dass die Infektion auf andere Personen übertragen wird. Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20.07.2000 (BGBl 2000 I, 1045), zuletzt geändert durch Art 1b des Gesetzes vom 16.09.2022 (BGB...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Erforderlicher Tätigkeitsumfang

Rz. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Zuordnung eines ArbN durch den ArbG muss sich auf einen Ort beziehen, an dem der ArbN auch tätig werden soll. Ein solches Tätigwerden setzt ein persönliches Erscheinen und die zumindest kurzfristige physische Anwesenheit des ArbN an diesem Ort voraus, sodass etwa rein die Abgabe von Krank- oder Urlaubsmeldungen durch Dritte (zB mittels P...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 94 Persone... / 2.4 Zweckänderung

Rz. 16 Die in Abs. 2 Satz 1 getroffene Regelung trägt dem aus dem informationellen Selbstbestimmungsrecht allgemein hergeleiteten verfassungsrechtlichen Gebot der Zweckbindung Rechnung, wobei sich dies dem Grunde nach bereits aus dem in Abs. 1 normierten Erforderlichkeitsgrundsatz ergibt. Danach dürfen die zu den Aufgabenzwecken des Abs. 1 erhobenen und gespeicherten persone...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 76 Abs. 2 FGO, § 119 Nr. 3 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG – Überraschungsentscheidung

Aus Art. 103 Abs. 1 GG haben die Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht sie auch in rechtlicher Hinsicht auf entscheidungserhebliche Erwägungen und Gesichtspunkte hinweist, mit denen sie erkennbar nicht gerechnet haben und auch nicht rechnen mussten (BFH v. 7.8.2002 – I R 45/01, BFH/NV 2003, 173, unter II.2.a). Dieser Grundsatz wird verletzt, wenn das ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Fragen des Rechtsschutzverfahrens

Rz. 28 Die Regelungen über das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347ff. AO) sind anzuwenden. Im Falle der Ablehnung, Aufhebung (Rücknahme, Widerruf) oder Änderung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG kommt eine Aussetzung der Vollziehung allerdings nicht in Betracht, da es sich nicht um einen vollziehbaren Verwaltungsakt handelt.[1] Wird eine Anrufungsauskunft ...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / E. Strukturierter Datensatz

Rz. 60 Nach § 2 Abs. 3 ERVV soll dem elektronischen Dokument ein strukturierter maschinenlesbarer Datensatz im Format xml (Extensible Markup Language) beigefügt werden. Hierdurch soll die automatisierte Erfassung bestimmter Grunddaten durch die Gerichte und im weiteren Verfahren die Zuordnung des elektronischen Dokuments zu einem bereits anhängigen Gerichtsverfahren ermöglic...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 2. Pflicht zur Eröffnung sicherer Übermittlungswege für bestimmte Kreise – § 173 Abs. 2 ZPO

Rz. 14 Damit ordnungsgemäße Zustellungen von elektronischen Dokumenten auf elektronischem Wege möglich sind, hat der Gesetzgeber für bestimmte Personenkreise in § 173 Abs. 2 ZPO geregelt, dass für diese eine Pflicht zur Eröffnung eines entsprechenden sicheren Übermittlungswegs besteht ("haben zu eröffnen"). Dies sind: Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher sowie Behörden,...mehr

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§ 23 Rechtssicheres ersetze... / I. Allgemeines

Rz. 1 Das ersetzende Scannen zielt darauf ab, nach dem erfolgreichen Erstellen und Archivieren eines Scanprodukts aus einem Originaldokument das Originaldokument zu vernichten. Das ersetzende Scannen hat rechtlichen Grundsätzen zu genügen und kann nur angewendet werden, wenn rechtliche Aufbewahrungspflichten durch das Scanprodukt erfüllt werden und eine Vernichtung des Origi...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / II. Zeitstempel

Rz. 101 Ein Zeitstempel (time-stamp) dient dazu, ein Ereignis (wie z.B. den Zugang eines Schriftstücks) einem eindeutigen Zeitpunkt zuzuordnen. Ein Klassiker im herkömmlichen Sinn ist der Posteingangsstempel, der jedoch nicht die Uhrzeit, sondern lediglich das Datum des Posteingangs festhält. Zeitstempel können auch zur revisionssicheren E-Mail-Archivierung eingesetzt werden...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / 2. Von der ERVV umfasste Rechtsgebiete und Dokumente

Rz. 21 Die Regelungen der ERV-Verordnung bezogen auf die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs gelten für die Übermittlung elektronischer Dokumente inmehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / e) Übergabe von Schriftsätzen im Gerichtstermin?

Rz. 65 Zu Recht sprechen sich Hettenbach und Müller dafür aus, dass die Überreichung eines Schriftsatzes im Termin nicht "per se" eine Missachtung von Gericht und Gegner darstellt, sondern vielmehr zulässiges prozesstaktisches Mittel für Klageerweiterungen und Widerklagen sind, sowie zudem materiell-rechtlich auch zur Ausübung von Gestaltungsrechten dient.[63] Rz. 66 Fraglich...mehr

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Die Einführung des § 38 Abs... / 2. Einstweilige Verfügung

Da regelmäßig zwischen dem Antrag und der Auszeit keine Zeit für die Durchführung eines Gerichtsverfahrens bis zur Erlangung eines rechtskräftigen Titels bleibt, wird der betroffene GF versuchen müssen, seine Auszeit im Wege der einstweiligen Verfügung durchzusetzen. Auch wenn bei stattgebender Entscheidung eine Vorwegnahme der Hauptsache droht, wäre dies – parallel zur Möglich...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / XVIII. Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

Rz. 72 Zur Vergütung in Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011[19] vor den Arbeitsgerichten siehe § 32.mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

I. Überblick Rz. 1 Zum 3.12.2011 ist das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24.11.2011[1] in Kraft getreten. Gleichzeitig sind für die neu eingeführten Verfahren auch zum Teil neue Gebührentatbestände im RVG geschaffen worden. Rz. 2 Richtet sich das Verfahren gegen ein Land, ist in erster Instanz in der o...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XXV. Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

Rz. 225 Zur Vergütung in Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011[54] vor den Verwaltungsgerichten siehe § 32.mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / XV. Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

Rz. 94 Zur Vergütung in Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011[34] vor den Finanzgerichten siehe § 32 Rdn 17 ff. Rz. 95 Zu beachten ist auch hier die Begrenzung der Anrechnung auf 0,75 nach Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1, Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV, wenn die Summe der Gebühren nach der St...mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Ges... / d) Streitwert

Rz. 21 Da in den Gerichtsverfahren – einschließlich der Verfahren vor den Sozialgerichten – Gerichtsgebühren nach dem Wert abgerechnet werden, erfolgt die Wertfestsetzung nach § 63 GKG. Dieser Wert gilt dann auch für die Anwaltsgebühren (§§ 23 Abs. 1 S. 1, 32 Abs. 1 RVG). Rz. 22 Der Streitwert richtet sich vor den ordentlichen Gerichten und den Gerichten der Arbeitsgerichtsba...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 1. Überblick

Rz. 2 Zum Teil gelten auch in sozialrechtlichen Angelegenheiten Wertgebühren (§ 3 Abs. 1 S. 2, 3 RVG), und zwar auch bei außergerichtlichen Tätigkeiten (§ 3 Abs. 2 RVG). In diesen Fällen ist abzurechnen wie in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, sodass auf die dortigen Ausführungen und Beispiele Bezug genommen werden kann (siehe § 13). Rz. 3 Zur Abrechnung in Verfahren na...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / II. Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO

Rz. 4 Die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO ist abweichend von den sonstigen Beschwerden (Nr. 3500 VV) in den Nrn. 3506 ff. VV geregelt. Rz. 5 Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde stellt gegenüber dem Berufungsverfahren bzw. dem erstinstanzlichen Verfahren bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine eigene gebührenrechtli...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / I. Überblick

Rz. 1 Gegen Berufungsurteile der Landgerichte und der Oberlandesgerichte ist die Revision gegeben, wenn das Berufungsgericht sie zugelassen hat. Ist die Revision nicht zugelassen worden, kann nach § 544 ZPO Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden. Ist die Beschwerde erfolgreich, so gilt die Beschwerde als Revision (§ 544 Abs. 6 ZPO); das Revisionsverfahren schließt sich dan...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (2) Grundfälle

Rz. 21 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren beträgt die Verfahrensgebühr des Verkehrsanwalts grundsätzlich 1,0, da hier die Begrenzung auf 1,0 greift. Beispiel 1: Verkehrsanwalt im erstinstanzlichen Verfahren In einem Rechtsstreit vor dem LG Hamburg über eine Forderung von 10.000,00 EUR beauftragt die in Köln ansässige Partei einen ortsansässigen Anwalt, der den Verke...mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Ges... / I. Überblick

Rz. 1 Zum 3.12.2011 ist das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24.11.2011[1] in Kraft getreten. Gleichzeitig sind für die neu eingeführten Verfahren auch zum Teil neue Gebührentatbestände im RVG geschaffen worden. Rz. 2 Richtet sich das Verfahren gegen ein Land, ist in erster Instanz in der ordentlichen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anfechtung des Ergebnisses der schriftlichen Steuerberaterprüfung

Leitsatz Bei der gerichtlichen Kontrolle von Prüfungsentscheidungen muss zwischen Fachfragen und prüfungsspezifischen Wertungen unterschieden werden. Bei Letzteren ist den Prüfern allerdings ein der gerichtlichen Kontrolle entzogener Bewertungsspielraum einzuräumen. Sachverhalt Die Klägerin nahm am schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung mit der Gesamtnote 4,83 teil. Aufg...mehr

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FF 11/2022, Anrechnung der ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten zu 1) und 2) waren verheiratet, haben zwei gemeinsame minderjährige Kinder und leben seit Anfang 2019 getrennt. [2] Der Beteiligte zu 3) war ursprünglich mit der Beurkundung eines Ehevertrages und Übertragungsvertrages beauftragt. Er übersandte letztmalig am 2.11.2020 einen auf den 12.10.2020 datierten überarbeiteten Entwurf eines Ehevertrages u...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Unterschiede Zollprüfung zur steuerlichen Außenprüfung

Tz. 107 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Bei der Zollprüfung handelt es sich ähnlich der "normalen" Außen- oder Betriebsprüfung um die bedeutsamste Möglichkeit der Zollverwaltung, seitens der Zollpflichtigen im Rahmen ihrer Zollanmeldungen erklärte Sachverhalte auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüfen zu können. Aus dem Umstand, dass die europäischen Regelwerke das ...mehr

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zfs 11/2022, Einholung eine... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Nürnberg ist – so leid es mir für den Kläger tut – richtig. Die Voraussetzungen für eine Nichterhebung der Gerichtskosten in der Form des Honorars für den gerichtliche bestellten Sachverständigen waren hier nicht gegeben. Voraussetzungen für die Nichterhebung von Gerichtskosten Nicht jede unrichtige Sachbehandlung seitens des Gerichts führt zur Nichter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 2.3.1 Eingriffsakte

Rz. 9 Das Anhörungsrecht nach § 91 Abs. 1 S. 1 AO steht dem Beteiligten nur zu, wenn der Erlass eines in seine Rechte eingreifenden (belastenden) Verwaltungsakts be­vorsteht. Rechte i. d. S. sind alle subjektiv-öffentlichen Rechte einschließlich des Anspruchs auf fehlerfreie Ermessenausübung.[1] Es genügt, wenn nach dem voraussichtlichen Verfahrensgang mit einem Eingriff zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Für das Gerichtsverfahren wird das Recht auf Gehör ausdrücklich durch Art. 103 Abs. 1 GG garantiert. Es gilt als ein aus dem Rechtsstaatsprinzip[1] herzuleitender allgemeiner Rechtsgrundsatz aber auch für das allgemeine Verwaltungsverfahren[2] und das Besteuerungsverfahren.[3] Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs beinhaltet das wichtigste Recht des Beteiligten...mehr

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Die Beweislast im Steuerrec... / VI. Objektive Beweislast

Feststellungslast: Besteht keine subjektive Beweislast, so trägt derjenige Beteiligte die Folgen der Unaufklärbarkeit, der die objektive Beweislast (also die Feststellungslast) hat. Die objektive Beweislast trägt grundsätzlich derjenige, zu dessen Gunsten eine Rechtsnorm wirkt. Die Finanzbehörde trägt somit die Beweislast für Tatsachen, die die Steuer begründen oder erhöhen ...mehr

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Internationale Zustellung: Was tun, wenn Post vom ausländischen Gericht kommt?

Zusammenfassung Das Auslandsgeschäft eröffnet Unternehmen den Zugang zu neuen Märkten. Kommt es aber zu Rechtsstreitigkeiten mit dem ausländischen Geschäftspartner oder Kunden, sollten Unternehmen gut vorbereitet sein und schnell reagieren. Was ist zu tun, wenn Post von einem ausländischen Gericht kommt und einem deutschen Unternehmen die Klage des ausländischen Geschäftspar...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 65a Elektroni... / Literaturtipps

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Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.5 Eignung (§ 65a Abs. 2 Satz 1 SGG)

Rz. 24 Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die Gesetzesbegründung erläutert dies dahin, dass das elektronische Dokument für das Gericht lesbar und bearbeitungsfähig sein muss (BT-Drs. 17/12634 S. 25). Hierfür entscheidend sind die für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten geltenden technischen Rahmenbedingungen. S...mehr

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AGS 10/2022, Keine PKH für ... / IV. Erfolgsaussicht; BerH-Verfahren ein Gerichtsverfahren i.S.d. § 198 GVG?

Offen und durch die Anwendung von § 115 Abs. 4 ZPO unbeantwortet blieb die Frage, ob die Rechtsverfolgung auch im Hinblick auf einen Entschädigungsanspruch i.H.v. max. 400,00 EUR überhaupt hinreichende Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Insofern äußerte das KG auch hier Bedenken, ob das Verfahren auf Bewilligung von Beratungshilfe nach dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertr...mehr

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AGS 10/2022, Keine PKH für ... / II. Kein überbordender Schaden und daher teilweise keine Erfolgsaussicht

Das KG vertrat die Ansicht, dass die Höhe des geltend gemachten Schadens offensichtlich unrealistisch sei. Soweit also ein realistischer Schadensbetrag überschritten sei, biete die Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO, und sei insoweit nicht zu gewähren. Gem. § 198 Abs. 1 S. 1 GVG werde derjenige angemessen entschädigt, der infolge u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Verwendung der Daten

Rz. 999 [Autor/Stand] Daten, die nach dem RbDatA an die mit der Steufa betrauten ausländischen Dienststellen der FinB übermittelt worden sind, dürfen gem. § 117b AO nur für die Zwecke, für die sie übermittelt wurden, oder zur Abwehr einer gegenwärtigen und erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit verwendet werden. Für einen anderen Zweck oder als Beweismittel in ein...mehr

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AGS 10/2022, Anwendbares Re... / Leitsatz

Wird der Rechtsanwalt durch den späteren Nebenkläger bereits im Ermittlungsverfahren sowohl für dieses als auch für ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren beauftragt, handelt es sich gebührenrechtlich um verschiedene Aufträge und nicht um einen Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit. Der Auftrag für das nachfolgende Gerichtsverfahren ist zudem bedingt durch die An...mehr

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FoVo 10/2022, Räumung durch... / Leitsatz

1. Auf Geschäftsraummietverhältnisse findet § 940a Abs. 2 ZPO keine (analoge) Anwendung. 2. Räumungstitel i.S.v. § 940 Abs. 2 ZPO ist auch ein Vergleich, der in einem Gerichtsverfahren zustande gekommen ist, in welchem der Kläger die Räumung und Herausgabe der Mieträume beantragt hat. 3. Die Räumung von Gewerberaum gegen einen im Räumungstitel nicht genannten Dritten durch ein...mehr

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zfs 10/2022, Das selbststän... / II. Rechtsanwaltsgebühren

Da das selbstständige Beweisverfahren ein gerichtliches Verfahren ist, entsteht bei den Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerseite mit Einreichung des Antrages bei Gericht die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG. Endet der Auftrag vorher, so entsteht die Gebühr nur als 0,8 Gebühr, was sich aus § 13 RVG in Verbindung mit Nr. 3101 Ziff. 1 VV RVG ergibt. Für die Antrag...mehr

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FoVo 10/2022, Räumung durch... / 2 II. Die Entscheidung

Das OLG verneint einen Verfügungsgrund Die zulässige Berufung ist begründet. Sie führt in Abänderung des angefochtenen Urteils zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung vom 27.1.2021 und zur Zurückweisung des Antrags auf Erlass der beantragten Räumungsverfügung. Der Antrag auf Erlass der Räumungsverfügung ist mangels Verfügungsgrund unbegründet. Das LG hat ausdrücklich offenge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen für den Auskunftsverkehr

a) Informationseinholung durch deutsche FinB Rz. 725 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen für den grenzüberschreitenden Auskunftsverkehr finden sich in einer Reihe von Normen. Zentrale Regelung des innerstaatlichen Rechts ist § 117 AO . Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 117 Abs. 1 AO ist die Inanspruchnahme der Amtshilfe durch inländische FinB zur Durchführung von Besteuerungsverfahr...mehr