Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 6. Beauftragung mit Einzelhandlungen

Rz. 142 Der § 15 Absatz 5 RVG wird durch § 15 Absatz 6 RVG ergänzt, indem dort bestimmt wird, dass ein RA für die Ausführung von mehreren Einzeltätigkeiten, die zu derselben Angelegenheit gehören, nicht mehr Gebühren beanspruchen darf, als wenn er von Anfang an als Prozessbevollmächtigter alle diese Einzeltätigkeiten erledigt haben würde. Die Höchstgrenze, bis zu der er für ...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / P. Die Aktenversendungspauschale und die Umsatzsteuer

Rz. 91 Der RA hat Anspruch auf Ersatz der auf seine Vergütung (Gebühren und Auslagen) entfallenden Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG). Dies betrifft neben den Gebühren insbesondere auch die Auslagen nach den Nrn. 7000 bis 7007 VV RVG. Auf andere Auslagen wie z. B. die Aktenversendungspauschale ist ebenfalls Umsatzsteuer zu berechnen. Auf durchlaufende Posten wie z. B. vorgelegte...mehr

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FoVo 08+09/2022, Der Gerichtsvollzieher ist in der Kostenprüfung bei materiell-rechtlichen Einwendungen beschränkt

Leitsatz Der Gerichtsvollzieher (GV) ist nicht berechtigt, Teilzahlungen des Schuldners neu zu berechnen, wenn er Zweifel an der bisherigen Verrechnung hat. AG Karlsruhe, Beschl. v. 4.6.2021 – M 505/21 1 Der Fall Vollstreckung wegen Restforderung Die Gläubigerin beauftragte die GV mit der Vollstreckung einer gegen den Schuldner bestehenden Restforderung aus dem Vollstreckungsbesc...mehr

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FoVo 08+09/2022, Der Gerich... / Leitsatz

Der Gerichtsvollzieher (GV) ist nicht berechtigt, Teilzahlungen des Schuldners neu zu berechnen, wenn er Zweifel an der bisherigen Verrechnung hat. AG Karlsruhe, Beschl. v. 4.6.2021 – M 505/21mehr

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FoVo 08+09/2022, Der Gerich... / 3 Der Praxistipp

Eine wirkliche Rechtsprüfung hilft bei der Lösung der Streitfrage Die Frage, wie weit das Überprüfungsrecht des GV hinsichtlich der geltend gemachten Vollstreckungsforderung geht, ist aktuell umstritten. Hierzu liegen auch unterschiedliche Entscheidungen vor (vgl. etwa AG Oldenburg v. 8.12.2021 – 66 M 231/21 oder auch den Beitrag von Polat, DGVZ 2022, 153). In der Sache wäre ...mehr

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FoVo 01/2022, Auskunftsverl... / II. Die Lösung

Das vorläufige Zahlungsverbot Schon vor der Pfändung kann der Gläubiger nach § 845 Abs. 1 S. 1 ZPO aufgrund eines vollstreckbaren Schuldtitels durch den Gerichtsvollzieher dem Drittschuldner und dem Schuldner die Benachrichtigung, dass die Pfändung bevorstehe, zustellen lassen mit der Aufforderung an den Drittschuldner, nicht an den Schuldner zu zahlen, und mit der Aufforderu...mehr

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FoVo 08+09/2022, Der Gerich... / 1 Der Fall

Vollstreckung wegen Restforderung Die Gläubigerin beauftragte die GV mit der Vollstreckung einer gegen den Schuldner bestehenden Restforderung aus dem Vollstreckungsbescheid sowie mit der Abnahme der Vermögensauskunft. In der dem Auftrag als Anlage 1 beigefügten Forderungsaufstellung gab die Gläubigerin als offene Restforderung den Betrag von 873,77 EUR, ausgerechnete Zinsen ...mehr

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FoVo 08+09/2022, Der Gerich... / 2 II. Die Entscheidung

AG sieht kein Recht zur materiellen Verrechnung Die nach § 766 Abs. 2 ZPO zulässige Erinnerung ist begründet. Die GV hat zu Unrecht die Forderungsaufstellung der Gläubigerin gekürzt und den Vollstreckungsauftrag für erledigt erklärt. Der Gläubiger bestimmt mit seinem Auftrag den Umfang der Zwangsvollstreckung. Entsprechend der dem Auftrag beigefügten Forderungsaufstellung sin...mehr

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FoVo 01/2022, Dürfen Auskünfte nach § 802l ZPO geschwärzt und gelöscht werden?

Anträge nach § 802l werfen Fragen nach dem Auskunftsumfang auf Immer wieder werden der Redaktion Vollstreckungsfälle geschildert, in denen der Gerichtsvollzieher mit der Einholung von Auskünften nach § 802l ZPO bei den dort genannten Auskunftsstellen beauftragt wird. Bei den übermittelten Auskünften muss dann festgestellt werden, dass Teile geschwärzt wurden. Besonders häufig...mehr

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P / Präsentes Beweismittel [Rdn 2468]

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FoVo 08+09/2022, Die Heraus... / II. Die Lösung

Schuldner ist zur Herausgabe verpflichtet Nach § 836 Abs. 3 S. 1 ZPO ist der Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben. Das sind Urkunden, die den Gläubiger zur Empfangnahme der Leistung berechtigt legitimieren, und solche, die den Bestand der Forderung beweisen oder sonst der Ermittlung oder dem Nachweis ihrer Höhe, Fälli...mehr

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A / Auslandszeuge [Rdn 482]

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FoVo 08+09/2022, Anfall der... / 2 Der Praxistipp

Die gütliche Einigung erfasst die materiell-rechtliche Erledigung des Rechtsverhältnisses zwischen Gläubiger und Schuldner, während die gütliche Erledigung auf einen Ausschnitt, nämlich die Erledigung des erteilten Vollstreckungsauftrages ohne Zwang gerichtet ist. Insoweit ist die gütliche Erledigung oder deren Versuch ein Teilaspekt der gütlichen Einigung. Dass eine gütlich...mehr

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AGS 01/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans Jochem Mayer, Entwicklungen zur Rechtsanwaltsvergütung, NJW 2021, 3432 In seinem Beitrag gibt Mayer zunächst einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Änderungen im RVG, die in letzter Zeit in insgesamt sieben von dem Autor aufgeführten Gesetzen erfolgt sind. Dabei gibt Mayer auch eine kurze Übersicht darüber, welche Vorschriften des RVG durch dies...mehr

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FoVo 08+09/2022, Keine Nich... / 3 Der Praxistipp

GV wird auch aus Steuergeldern bezahlt Wer beobachtet, mit welcher Vehemenz in der Praxis gerade von manchen Gerichtsvollziehern Gebühren und Auslagen eingefordert werden, muss sich die Augen reiben. Nicht immer verfestigt sich dabei der Eindruck, dass Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgane auch den Dienstleistungsgedanken der Justiz repräsentieren, dem staatlichen Gewal...mehr

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FoVo 08+09/2022, Keine Nich... / 2 II. Die Entscheidung

KG folgt der Argumentation des Gläubigers Die weitere Beschwerde ist gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG in Verbindung mit § 66 Abs. 4 S. 1 GKG zulässig. Die GV hat in ihrer Kostenrechnung zu Unrecht eine Gebühr in Höhe von 15 EUR für eine nicht erledigte Pfändung gemäß Nr. 604, 205 KV GvKostG angesetzt; ferner hat sie eine um 3 EUR zu hohe Auslagenpauschale nach Nr. 716 KV GvKostG ...mehr

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AGS 01/2022, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Der Gläubiger hatte gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid wegen einer Geldforderung i.H.v. 929,91 EUR nebst Zinsen und Kosten betrieben. Der gesamte Vollstreckungsbetrag belief sich auf 1.404,85 EUR. Zur Durchführung der Zwangsvollstreckung hatte der Gläubiger beim AG Berlin-Schöneberg auf elektronischem Wege einen Vollstreckungsauftr...mehr

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FoVo 01/2022, Muss der Voll... / 1 Der Fall

GV weist Auftrag wegen fehlender Unterschrift zurück Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Der Bevollmächtigte des Gläubigers hat zu diesem Zweck einen Vollstreckungsantrag an den Gerichtsvollzieher (GV) unter Verwendung des amtlichen Formulars nach der GVFV gestellt, jedoch nicht eigenhändig unterschrieben. Der Auftrag zeigte nur eine gescannte ...mehr

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FoVo 08+09/2022, Keine Nich... / Leitsatz

1. Eine (ermäßigte) Gebühr für eine nicht bewirkte Pfändung nach Nr. 604, 205 KV GvKostG fällt nicht für den Gerichtsvollzieher an, wenn der Gläubiger zusammen mit dem Antrag auf Abnahme einer Vermögensauskunft einen bedingten Pfändungsauftrag für den Fall erteilt, dass sich aus der Vermögensauskunft des Schuldners das Vorhandensein pfändbarer Gegenstände ergibt, die Bedingu...mehr

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FoVo 01/2022, Auskunftsverl... / I. Das Problem

Gerichtsvollzieher soll vorläufige Zahlungsverbote zustellen Wir vertreten regelmäßig Gläubiger titulierter Forderungen. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung fordern wir den Drittschuldner auf, Auskunft zu erteilen. In unseren vorläufigen Zahlungsverboten steht zum Schluss: "Nach der Zustellung des Pfändungsbeschlusses hat der Drittschuldner nach § 840 ZPO die Verpflichtung zu e...mehr

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FoVo 08+09/2022, Anfall der... / 1 I. Die Entscheidung

Gläubiger verweigert Zustimmung zur gütlichen Erledigung Die gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG, § 66 Abs. 4 GKG infolge der Zulassung durch das Beschwerdegericht zulässige weitere Beschwerde, über die der Senat gemäß § 66 Abs. 6 S. 1 GKG entscheidet, ist nicht begründet. Zu Recht ist das LG davon ausgegangen, dass der Ansatz der Gebühr KV GVKostG Nr. 208 für den Versuch einer güt...mehr

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A / Antragsmuster, Übersicht [Rdn 405]

Rdn 406 Bei folgenden Stichwörtern/Randnummern sind Antragsmuster u.Ä. enthalten: Rdn 407 Aussetzungsanträgemehr

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FoVo 08+09/2022, Anfall der... / Leitsatz

1. Eine gütliche Einigung ist gegeben, wenn die Parteien Einvernehmen über die Regelung der Vollstreckungsangelegenheit erzielen. Dies kann durch Vermittlung des Gerichtsvollziehers (GV) mit Gewährung einer Zahlungsfrist oder einer Ratenzahlungsvereinbarung erfolgen. 2. Sofern der Gläubiger nicht nachgibt und auch keine Zahlungsfrist zubilligt, entsteht auch keine Gebühr für ...mehr

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FoVo 08+09/2022, Keine Sitt... / 2 Der Praxistipp

Unterscheiden Sie zwischen der Infektion … Das LG hebt auf die Frage ab, ob die Covid-19-Infektion eine Räumung des Schuldners hindert, und verneint dies zu Recht. Richtig ist natürlich auch zu sehen, dass nicht nur der Schutz des Schuldners zu betrachten ist, sondern auch der Gesundheitsschutz des Gerichtsvollziehers und seiner Hilfsorgane und des ggfs. teilnehmenden Gläubig...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Zahlung des Schuldners

Rz. 6 Zahlt der Schuldner freiwillig unmittelbar an den Gläubiger, ist eine Zwangsvollstreckung nicht notwendig mit der Folge, dass die Vorschrift nicht anwendbar ist. Rz. 7 Zahlt der Schuldner vor der Pfändung an den Gerichtsvollzieher, ohne die Hinterlegung des gezahlten Betrags zu verlangen, hat dieser das Geld an den Gläubiger abzuliefern. Eine Hinterlegung kommt nicht in...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Keine Sicherheitsleistung durch den Schuldner

Rz. 3 Für den Eintritt der Rechtswirkungen des § 720 ZPO ist es ohne Belang, ob der Schuldner von der ihm eingeräumten Befugnis durch Sicherheitsleistung Gebrauch macht. Hat der Schuldner noch keine Sicherheit geleistet, kann der Gläubiger – bei Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen im Übrigen, versteht sich – mit der Vollstreckung beginnen. Der Gerichtsvollzieher z. B...mehr

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AGS 12/2021, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Die Gläubigerin, ein Energieversorgungsunternehmen, hatte gegen den Schuldner ein Versäumnisurteil erwirkt, in dem diesem aufgegeben wurde, einem mit einem Ausweis versehenen Mitarbeiter des Netzbetreibers Zutritt zur Stromabnahmestelle in der näher beschriebenen Verbrauchsstelle zu gewähren und die Sperrung der Abnahmestelle durch Wegnahme des Stromzählers mit einer bestimm...mehr

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FoVo 12/2021, Vereinfachter... / 2 II. Die Entscheidung

BGH entscheidet nach Erledigung der Hauptsache nach § 91a ZPO Der Senat hat nach § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens betreffend den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO) zu entscheiden. Danach hat der Gläubiger die Kosten des Verfahrens zu tragen. Zustimmungsf...mehr

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FoVo 12/2021, Vereinfachter... / 3 Der Praxistipp

Es entscheidet der Richter Nach § 802g ZPO erlässt "das Gericht" gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl. Nach § 764 Abs. 1 ZPO gehört die den Gerichten zugewiesene Anordnung von Vollstreckungshandlungen...mehr

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FoVo 12/2021, Vereinfachter... / Leitsatz

Die Regelung des § 754a Abs. 1 ZPO erfasst ausschließlich an den Gerichtsvollzieher (GV) gerichtete Vollstreckungsaufträge und nicht auch einen an das Vollstreckungsgericht gerichteten Antrag auf Erlass eines Erzwingungshaftbefehls. BGH, Beschl. v. 23.9.2021 – I ZB 9/21mehr

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FoVo 12/2021, Vereinfachter... / 1 Der Fall

Vereinfachter Auftrag auf Abnahme der Vermögensauskunft Der Gläubiger hat gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid wegen einer Geldforderung nebst Zinsen und Kosten in Höhe von insgesamt 1.404,85 EUR betrieben. Hierzu hat er beim AG – Gerichtsvollzieherverteilerstelle – auf elektronischem Weg einen Vollstreckungsauftrag an den GV erteilt....mehr

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AGS 12/2021, Gegenstandswer... / Leitsatz

Der Streitwert für eine Klage auf Duldung der Wegnahme eines Stromzählers bemisst sich auf die Höhe der durch den beklagten Kunden an den Versorger zu zahlenden Abschläge für sechs Monate. Dieser Hauptsachestreitwert stellt regelmäßig auch den Gegenstandswert für die Berechnung der Anwaltsgebühren in dem Vollstreckungsverfahren dar. Somit bestimmt sich auch der Gegenstandswert...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Zustellung durch den Insolvenzverwalter

Rn 25 § 8 Abs. 3 ermöglicht es dem Insolvenzgericht, den Insolvenzverwalter mit der Durchführung notwendiger und eigentlich dem Insolvenzgericht obliegender Zustellungen zu beauftragen. Über § 21 Abs. 2 Nr. 1 kommt eine entsprechende Beauftragung auch für den vorläufigen Insolvenzverwalter im Eröffnungsverfahren in Betracht. Rn 26 Eine Ausdehnung der Vorschrift über den ausdrü...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Art und Weise der Zustellung

Rn 8 Im Insolvenzverfahren einschließlich des Insolvenzeröffnungsverfahrens wird von Amts wegen zugestellt, d.h. grundsätzlich nach den Vorschriften der §§ 166 bis 190 ZPO. Das Insolvenzgericht hat die zweckmäßige Zustellungsart nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen.[12] Gleiches gilt auch für die Auswahl, ob die Zustellung förmlich oder per Aufgabe zur Post/Postdienstlei...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 4. Arbeitnehmer

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 9. Die Auslagen

Rz. 370 Beim Inkassovertrag nach §§ 675, 611 BGB hat der Rechtsdienstleister nach §§ 675, 670 BGB einen Anspruch auf Ersatz seiner eigenen Auslagen wie der von ihm gezahlten Drittauslagen. Die Auslagen sind damit Teil des Schadens des Gläubigers, den er ersetzt verlangen kann. Aufgrund der vertraglichen Vereinbarung des Gläubigers mit dem Inkassodienstleister, dass das RVG z...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / e) Der Zugang der Mahnung

Rz. 35 Der Gläubiger ist für den Zugang der Mahnung darlegungs- und beweispflichtig, wenn der Schuldner diesen bestreitet. Kann der Gläubiger diesen Nachweis dann nicht führen, kann dies für ihn fatale Folgen haben. Rz. 36 Beispiel So hat der BGH[69] in einem Fall den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten verweigert, in dem eine Mahnung nicht entbehrlich war und der nach Rechnun...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ee) Voraussetzung: Vergleichbarkeit der Leistung

Rz. 257 Der Einwand kann allerdings schon im Ansatz nur dann Erfolg haben, wenn es möglich erscheint, dass ein Rechtsanwalt den Auftrag, den der Inkassodienstleister bezüglich des außergerichtlichen Forderungseinzuges erhalten hat, in gleicher Weise hätte erfüllen können. Dies wird bei einem rein schriftlichen Forderungsinkasso durch den Inkassodienstleister der Fall sein. S...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Registrierung, Sachkunde und Postulationsfähigkeit

Rz. 13 Wie schon nach dem RBerG bedarf es zur Inkassotätigkeit nach §§ 3, 10 und 12 RDG einer Registrierung, um Inkassodienstleistungen als nach § 2 Abs. 2 RDG der Rechtsdienstleistung gleichgestellte Tätigkeit erbringen zu können. Voraussetzung ist eine besondere praktische und theoretische Sachkunde. Die außergerichtliche Rechtsdienstleistung unterliegt also weiter einem g...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 3. Spezielle Wertvorschriften bei der Einigung und in der Vollstreckung

Rz. 307 In Ergänzung zur allgemeinen Wertvorschrift des § 23 RVG ergeben sich aus den §§ 23a–31b RVG speziellere Regelungen. Entsprechend dem allgemeinen Lex-specialis-Grundsatz hat die Anwendung der spezielleren Vorschriften Vorrang vor der allgemeinen Regelung gem. § 23 RVG. Bei der Bearbeitung von Forderungsmandaten sind die speziellen Wertvorschriften gem. § 25 RVG (Volls...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / (4) Der umfangreiche Fall

Rz. 324 Nach Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG darf bei einer Inkassodienstleistung über eine unbestrittene Forderung eine höhere als eine 0,9-Geschäftsgebühr nur gefordert werden, wenn die Inkassodienstleistung besonders umfangreich oder schwierig ist. Eine besondere Schwierigkeit steht nicht wirklich im Raum, hat im Gesetzgebungsverfahren keine Rolle gespielt und wird aktuell nicht d...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 2. Kumulierte Kosten zwei Rechtsdienstleister

Rz. 378 Schwieriger bzw. differenzierter ist der zweite Fall zu beurteilen, in dem der Gläubiger die summierten Kosten zweier Rechtsdienstleister innerhalb einer Angelegenheit erstattet haben möchte. Auch hier sind verschiedene Fälle zu unterscheiden. Rz. 379 Die kumulierten Kosten zweier Rechtsdienstleister können sich einerseits im Rahmen der erstattungsfähigen Kosten eines...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / I. Einleitung

Rz. 94 Unseriöse Geschäftspraktiken standen schon immer im Fokus der öffentlichen Diskus­sion. Allerdings haben die Kommerzialisierung des Internets in den 1990-er Jahren, die kontinuierliche Optimierung der Internet-Infrastruktur, u.a. durch die Erhöhung der ­Datenübertragungsraten und die Einführung normierter Protokolle, sowie die ab den 2000-er Jahren entstandenen divers...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / F. Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch in der Zwangsvollstreckung

Rz. 399 Inkassodienstleistern war bis zum 30.6.2008 eine Vertretung des Gläubigers in der Zwangsvollstreckung nicht gestattet, soweit es sich um gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen handelte. Damit waren Inkassodienstleister auf die Beauftragung des Gerichtsvollziehers zur Durchführung der Mobiliarzwangsvollstreckung in Form der Sachpfändung[771] sowie des Offenbarungsverfah...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 3. Die Wahl zwischen Rechtsanwalt und Inkassodienstleister

Rz. 187 Soweit der Gläubiger seinen zuvor beschriebenen Obliegenheiten Rechnung getragen hat und damit grundsätzlich berechtigt ist, einen Dritten mit dem weiteren Forderungsinkasso zu beauftragen und die dadurch verursachten Kosten bei dem Schuldner zu liquidieren, kommt es außerhalb besonderer Konstellationen seit dem 1.7.2008 grundsätzlich nicht darauf an, ob er einen Ink...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / b) Hinweis bei Schuldanerkenntnissen

Rz. 346 Fordert ein Rechtsdienstleister eine Privatperson zur Abgabe eines Schuldanerkenntnisses auf, so hat er sie nach § 13a Abs. 4 RDG bzw. § 43d Abs. 4 BRAO mit der Aufforderung in Textform darauf hinzuweisen, dass sie durch das Schuldanerkenntnis in der Regel die Möglichkeit verliert, solche Einwendungen und Einreden gegen die anerkannte Forderung geltend zu machen, die...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 8. Die Hebegebühr

Rz. 368 Die Hebegebühr[715] nach Nr. 1009 VV RVG entsteht nicht für jeden Zahlungseingang, sondern für die Weiterleitung des Zahlungseingangs an den Gläubiger und Auftraggeber; diese ist Anknüpfungspunkt. Dabei kann unter Berücksichtigung eines Vorschussrechtes – soweit vereinbart – allerdings auch bereits mit dem Zahlungseingang eine entsprechende Abrechnung im Erstattungsv...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ii) Externe Bearbeitung hält Kostenvergleich stand

Rz. 161 Das AG Essen-Steele ist beispielhaft der Auffassung, dass nach zwei kaufmännischen Mahnungen die vorgerichtliche anwaltliche Mahnung aus einem ganz anderen Grunde nicht mehr sachgerecht sei. Sofern weitere Zahlungsaufforderungen nicht durch eigene Mitarbeiter versandt würden, sei dem Rechtsanwalt nämlich schon aus Kostengründen ein unmittelbarer Klageauftrag und nich...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 5. Nutzwert von Inkassodienstleistungen und Entlastung der Justiz

Rz. 106 Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurden von dem Gesetzgeber der Nutzwert von Inkassodienstleistungen und die Entlastungseffekte für die Justiz nur unzureichend berücksichtigt. Eine hinreichende Diskussion dieser Gesichtspunkte ist bis heute zu vermissen. Die Bedeutung der registrierten IKU für die Liquidität der deutschen Wirtschaft und die Sicherung ...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / A. Die Entstehung und Entwicklung der Inkassodienstleister

Rz. 1 Das Wort Inkasso entstammt der italienischen Sprache[1] und bedeutet das Einziehen von fälligen Forderungen – vor allem bei Wechseln, Schecks, Wertpapieren und Rechnungen – durch Dritte, die für das Inkasso eine Vergütung (Inkasso-Provision) erhalten.[2] Es ist als solches zunächst neutral und besagt nichts darüber, wer das Einziehen der Forderungen übernimmt. Rz. 2 Der...mehr