Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.1.2 Vermögensauskunft

Um sich über das Vermögen des Hausgeldschuldners einen Überblick zu verschaffen, muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer allerdings nicht selbst tätig werden. Denn nach § 802a Abs. 2 Nr. 2 ZPO kann der Gerichtsvollzieher beauftragt werden, eine Vermögensauskunft des Schuldners[1] einzuholen.[2] Eine solche Vermögensauskunft stellt eine selbstständige Vollstreckungsmaßna...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.1 Sachpfändung (§§ 808 ff. ZPO)

Die Sachpfändung beginnt mit einem Antrag an einen Gerichtsvollzieher über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle am Wohnort des Hausgeldschuldners. Nach Eingang eines Vorschusses sucht der Gerichtsvollzieher in der Regel den Hausgeldschuldner auf und pfändet dort die Sachen, die der Pfändung unterliegen. Anschließend kommt es zur Versteigerung und der Auskehrung des Erlöses ...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.1.3 Pfändung

Die eigentliche Zwangsvollstreckung erfolgt durch Pfändung. Die Pfändung der im Gewahrsam des Schuldners befindlichen körperlichen Sachen wird dadurch bewirkt, dass der Gerichtsvollzieher sie in Besitz nimmt. Andere Sachen als Geld, Kostbarkeiten und Wertpapiere werden vom Gerichtsvollzieher grundsätzlich im Gewahrsam des Hausgeldschuldners belassen und die Pfändung durch An...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.2.4 Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Das Vollstreckungsgericht erlässt ohne Anhörung des Hausgeldschuldners[1] bereits auf einen zulässigen und begründeten Antrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hin den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜb).[2] Der Tatsachenvortrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird nicht geprüft. Der Pfändungsbeschluss entfaltet daher nur Wirkungen, wenn die Forderung a...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.1.1.3 Durchsuchungsanordnung

Der Gerichtsvollzieher ist nach § 758 ZPO befugt, die Wohnung und die Behältnisse des Hausgeldschuldners zu durchsuchen, soweit der Zweck der Vollstreckung dies erfordert. Willigt der Schuldner in die Durchsuchung nicht ein, muss das Gericht die Durchsuchung nach § 758a ZPO grundsätzlich anordnen. Ist eine solche Durchsuchungsanordnung notwendig, ist diese beim Vollstreckung...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.2 Forderungspfändung

Statt auf Sachen kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei der Mobiliarzwangsvollstreckung auch auf Forderungen des Hausgeldschuldners zugreifen (lassen). Die eigentliche Pfändung von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten wird nach §§ 828 ff. ZPO bewirkt. Für die Forderungspfändung ist nicht der Gerichtsvollzieher, sondern die Vollstreckungsabteilung des Amtsgeric...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.2.3 Kostenvorschuss

An Gerichtskosten entsteht eine Gebühr in Höhe von 20 EUR.[1] Für den Gerichtsvollzieher ist eine Gebühr in Höhe von 10 EUR zu entrichten.[2] Gibt es mehrere Drittschuldner, handelt es sich um mehrere Aufträge und die Gebühr entsteht entsprechend mehrfach. Ist ein Rechtsanwalt aufseiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer tätig, erhält er eine 0,3 Verfahrensgebühr gemäß ...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.1.1.1 Allgemeines

Die Mobiliarzwangsvollstreckung beginnt mit einem Antrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle, die sich in der Regel beim örtlich zuständigen Amtsgericht befindet (Wohnsitz des Schuldners). Der Auftrag zur Zwangsvollstreckung wird zwar dem Gerichtsvollzieher erteilt, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Auftraggeber darf ab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arrest / 6 Zwangsvollstreckung

Aus der Arrestanordnung kann der Antragsteller die Zwangsvollstreckung betreiben. Einer Vollstreckungsklausel bedarf es dabei nur, wenn die Zwangsvollstreckung durch oder gegen andere als die in der Arrestanordnung bezeichneten Parteien betrieben wird (z. B. Rechtsnachfolge). Die Zwangsvollstreckung ist gemäß § 62 Abs. 2 ArbGG i. V. m. § 929 Abs. 2 ZPO innerhalb eines Monats...mehr

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Hausgeldinkasso: Versorgung... / 1.3.2 Wohnungseigentümer

Liegen die Voraussetzungen vor, ist ein schuldender Wohnungseigentümer nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG verpflichtet, das Betreten seiner Wohnung zum Zweck des Absperrens der Versorgungsleitungen zu dulden.[1] Liegt ein Duldungstitel vor, ist der Zutritt zur Wohnung zwecks Sperre als notwendiges Durchgangsstadium Bestandteil der Duldungsverpflichtung des Schuldners. Der Gerichtsvo...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 6 Zwangsvollstreckungsandrohung

Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Titel erstritten, sollte der Verwalter oder ein für das Hausgeldverfahren eingeschalteter Rechtsanwalt den Hausgeldschuldner unverzüglich unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern werden und ihm zugleich die Zwangsvollstreckung androhen. Fordert der Rechtsanwalt mit einem Zwangsvollstreckungsauftrag zur Zahlung des titulierten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 642 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 31–38, eZeile 39] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) mit einer Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 657) und bei...mehr

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§ 4 Eröffnung letztwilliger... / IV. Muster: Anordnung der Wegnahme des Testaments

Rz. 12 Muster 4.4: Anordnung der Wegnahme des Testaments Muster 4.4: Anordnung der Wegnahme des Testaments VI _________________________ Beschluss In der Nachlasssache _________________________ wird angeordnet, dass der Gerichtsvollzieher dem Beteiligten _________________________ das Testament des Erblassers vom _________________________ wegnimmt und dem Nachlassgericht _________...mehr

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§ 4 Eröffnung letztwilliger... / II. Durchsetzung

Rz. 9 Wird nach Ablauf der in der Ablieferungsanordnung gesetzten Frist das Testament gleichwohl nicht abgeliefert, kann das Amtsgericht die Ablieferung erzwingen, §§ 358, 86 FamFG. Dazu kann ein Zwangsgeld angedroht und festgesetzt werden, § 35 Abs. 1 und 3 FamFG. Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von 25.000 EUR nicht übersteigen, § 35 Abs. 3 S. 1 FamFG. Das Nachlassger...mehr

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§ 7 Anfechtung letztwillige... / C. Anfechtungsberechtigte

Rz. 18 Nach § 2080 Abs. 1 BGB ist zur Anfechtung derjenige berechtigt, "welchem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustattenkommen würde":mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.5 Eignung (§ 65a Abs. 2 Satz 1 SGG)

Rz. 24 Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die Gesetzesbegründung erläutert dies dahin, dass das elektronische Dokument für das Gericht lesbar und bearbeitungsfähig sein muss (BT-Drs. 17/12634 S. 25). Hierfür entscheidend sind die für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten geltenden technischen Rahmenbedingungen. S...mehr

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FoVo 10/2022, Vorlage der G... / 2 II. Die Entscheidung

Die Erinnerung ist zulässig und begründet. Die Versicherung der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung durch den Gläubigervertreter genügt. Einer Geldempfangsvollmacht bedarf es nicht mehr. Vollmacht muss zwar vorliegen, aber nur noch versichert werden § 815 ZPO regelt, wie mit gepfändetem Geld zu verfahren ist. Die Pfandverwertung von Geld erfolgt durch die Ablieferung beim Gläubig...mehr

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FoVo 10/2022, Vorlage der G... / Leitsatz

1. Die Vorlage einer Geldempfangsvollmacht zur Auszahlung der von dem Gerichtsvollzieher (GV) vereinnahmten Zahlungen ist nicht (mehr) notwendig. 2. Die GVGA erhebt dabei aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und befreit den GV nicht von der Verpflichtung, sich eine genaue Kenntnis der Bestimmungen aus dem Gesetz und den dazu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen selbst ...mehr

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FF 10/2022, Aussetzung der ... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Antragstellerin begehrt im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsweg die Aussetzung eines Beschlusses zur Vollstreckung eines spanischen Titels zur Herausgabe ihres Kindes an dessen in Spanien lebenden Vater. I. [2] Die Antragstellerin ist die Mutter eines am 18.8.2013 in Madrid geborenen Sohnes, wo die nicht miteinander verheirateten Eltern gemeinsam lebten. [3] 1...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / I. Beleganspruch

Ohne ausreichende Kenntnis der jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnisse lassen sich unterhaltsrechtliche und vermögensrechtliche Mandate nicht erfolgreich führen. Sich diese zu verschaffen, erfordert zur Vermeidung unnötiger und zeitraubender Verzögerungen sachgerechtes Vorgehen, insbesondere bei der Geltendmachung des Beleganspruchs. Der Antrag, den das Gericht in s...mehr

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FoVo 10/2022, Vorlage der G... / 3 Der Praxistipp

Wie das AG Burg sieht es auch das BMJ Gerichtsvollzieher zeigen sich in der Zwangsvollstreckung immer mehr als Problem und nicht als Teil einer ausgewogenen Lösung zwischen Gläubiger, Schuldner und ihren Bevollmächtigten. Es wird immer stärker das Ziel der Zwangsvollstreckung – die Befriedigung der Ansprüche des Gläubigers – aus dem Auge verloren. Bedauerlich ist, dass – wenn...mehr

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FoVo 10/2022, Auch die Eint... / Leitsatz

1. Da die Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers (GV) Bestandteil des durch den Vollstreckungsauftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft eingeleiteten Vollstreckungsverfahrens ist, unterliegen die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen bis zur Bestandskraft der Eintragungsanordnung der Disposition der Parteien. 2. Nimmt der Gläubiger vor Bestandskraft der Eintragungsa...mehr

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FoVo 10/2022, Beim Pfändung... / 2

Hinweis Der Fall des BGH betraf eigentlich einen Sachverhalt vor dem 1.1.2022. Maßstab für die Überprüfung einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung im Vollstreckungsrecht ist allerdings der Zeitpunkt der Beschwerde oder Rechtsbeschwerde. Zu berücksichtigen ist daher auch ein nach Erlass der angefochtenen Entscheidung ergangenes neues Gesetz, sofern es nach seinem zeitli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

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FoVo 10/2022, Auch die Eint... / 2 II. Die Entscheidung

Rechtsbeschwerde ist nur teilweise zulässig Soweit sich die Rechtsbeschwerde gegen die Eintragungsanordnung der GV richtet, ist sie aufgrund ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Dagegen ist die Rechtsbeschwerde unstatthaft, soweit die Schuldnerin die Löschung ihrer Eintragung in das Schuldnerverze...mehr

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FoVo 10/2022, Beim Pfändung... / II. BGH prüft den Pfändungsschutz

Kein Pfändungsschutz wegen der Herkunft der Mittel aus gemeinnützigem Fonds Der BGH hat die erste Frage zugunsten der Gläubiger entschieden: Der Pkw unterliege nicht deshalb einem Pfändungsverbot, weil er nach dem Vorbringen des Schuldners überwiegend mit Mitteln aus dem Fonds "Heimerziehung in der DDR" erworben worden ist. Im Ausgangspunkt lässt der BGH zunächst einmal zwei w...mehr

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§ 13 Führung der Betreuung ... / 2. Hinzuziehung

Rz. 41 Der Betreuer kann auf eigenes Betreiben gem. § 1835 Abs. 3 BGB n.F. eine dritte Person zur Erstellung hinzuziehen, namentlich die zuständige Betreuungsbehörde, einen zuständigen Beamten, einen Notar oder einen Sachverständigen. Das kann die Qualität des Berichtes verbessern und den Betreuer gerade bei vermögenden Betreuten absichern. Rz. 42 Die zuständige Betreuungsbeh...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe

Rz. 151 Muster 5.8: Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe Muster 5.8: Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Herrn _________________________ – Antragstellers – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Fra...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Die Eigentumsvermutung, § 1362 BGB

Rz. 63 Zugunsten von Gläubigern eines Ehemannes oder einer Ehefrau wird gem. § 1362 BGB vermutet, dass die im Besitz eines Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören. Die Vorschrift dient dem Schutz des Gläubigers vor einer Verschleierung der Eigentumslage durch Zusammenwirken beider Ehegatten.[66] Rz. 64 Die Eigentumsvermutung betri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 7.1 Pfändung erst nach Entstehung des Anspruchs (Abs. 6 S. 1 und 2)

Rz. 65 Nach § 46 Abs. 6 S. 1 AO dürfen ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht erlassen werden, bevor der Anspruch entstanden ist. Ein entgegen diesem Verbot erwirkter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder eine entgegen diesem Verbot erwirkte Pfändungs- und Einziehungsverfügung sind nach § 46 Abs. 6 S. 2 AO nichtig. Hie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 2.1.3 Pfändung

Rz. 15 Im Unterschied zu Abtretung und Verpfändung handelt es sich bei der Pfändung einer Forderung nicht um ein privates Rechtsgeschäft, sondern um einen Akt der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen[1], für den das Vollstreckungsgericht – d. h. das für den Wohnsitz des Schuldners zuständige Amtsgericht – zuständig ist.[2] In bestimmten Fällen ist die Pfändbarkeit ...mehr

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§ 10 Der Verwalter / c) Herausgabe von Verwaltungsunterlagen

Rz. 194 Die herauszugebenden Gegenstände und Unterlagen muss der Ex-Verwalter an seinem Geschäftssitz zur Abholung bereithalten. Es handelt sich um eine Holschuld der Gemeinschaft. Die nachfolgende Liste dient der Orientierung, welche Unterlagen der Verwalter normalerweise herauszugeben hat. Rz. 195 Checkliste Verwaltungsunterlagenmehr

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§ 10 Der Verwalter / 1. Allgemeines

Rz. 154 Gem. § 26 Abs. 3 S. 1 WEG kann der Verwalter durch einfachen Mehrheitsbeschluss jederzeit abberufen werden. Die Abberufung kann fristlos (mit sofortiger Wirkung) oder mit einer bestimmten Frist erfolgen. Ein wichtiger Grund ist nicht erforderlich. Im alten Recht (bis zur WEG-Reform 2020) spielte die Unterscheidung zwischen einer Abberufung aus wichtigem Grund (sog. a...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / I. Allgemeines

Rz. 114 Beispiele Jeweils ohne Beschluss nahm Miteigentümer A bauliche Veränderungen vor: a) Er baute Dachflächenfenster in seiner Dachgeschosswohnung ein. b) Er errichtete einen Wintergarten vor seiner EG-Wohnung. c) Er brachte ein Klimagerät an der Fassade vor seinem Teileigentum an. Rz. 115 Eine nicht auf Beschluss (oder Vereinbarung) beruhende bauliche Veränderung des Gem...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / C. Zwangsvollstreckung – Allgemeines

Rz. 34 Nach der Titulierung sind unverzüglich Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einzuleiten. Verzögerungen können zur Schadensersatzhaftung von Rechtsanwalt und Verwalter führen. "Traditionell" wird als erste Zwangsvollstreckungsmaßnahme der Gerichtsvollzieher mit der Mobiliarpfändung oder mit der Abnahme der Vermögensauskunft (802 ZPO) beauftragt. Häufig wird sich dabei ind...mehr

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§ 12 Verschiedenes / I. Haftung der Gemeinschaft und Zwangsvollstreckung gegen diese

Rz. 26 Als Folge ihrer Rechtsfähigkeit kann die Gemeinschaft nicht nur klagen, sondern auch verklagt werden (§ 9a Abs. 1 S. 1 WEG). Gem. § 43 Abs. 1 S. 1 WEG hat die Gemeinschaft ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Im Gegensatz zum alten Recht ist dieser Gerichtsstand zwar kein ausschließlicher, jedoch sind kaum Fälle denkb...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / I. Betreten einer Wohnung

Rz. 53 Gem. § 14 Nr. 2 WEG hat jeder Wohnungseigentümer das Betreten seines Sondereigentums und andere Einwirkungen auf dieses und das gemeinschaftliche Eigentum zu dulden, die den Vereinbarungen oder Beschlüssen entsprechen oder, wenn keine entsprechenden Vereinbarungen oder Beschlüsse bestehen, aus denen ihm über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hi...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / IV. Besonderheiten bei vermieteter Wohnung

Rz. 133 Wenn eine unzulässige bauliche Veränderung von einem Mieter vorgenommen wurde, kann die Gemeinschaft diesen direkt auf Rückbau in Anspruch nehmen, denn der Mieter hat keine weitergehenden Rechte als der Eigentümer.[174] Bei der gerichtlichen Klage richtet sich die örtliche und sachliche Zuständigkeit nach den allgemeinen ZPO-Bestimmungen; es handelt sich weder um ein...mehr

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FoVo 07/2022, Die entbehrli... / 1 Der Fall

Vollstreckungsantrag ohne Unterschrift Die Gläubigerin reichte am 13.1.2021 den an den Gerichtsvollzieher (GV) gerichteten Vollstreckungsauftrag vom 23.12.2020 ein. Dieser Auftrag war weder mit einer handschriftlichen Unterschrift versehen, noch war an dem Dokument eine anderweitige Unterzeichnung (Faksimile etc.) angebracht. Am Ende des Auftrags ist der Hinweis zu finden, da...mehr

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FoVo 07/2022, Keine Vorlage... / 1 Der Fall

GV ist mit der Versicherung der Vollmacht nicht zufrieden Unter dem 27.9.2021 erteilte die Gläubigervertreterin, ein Inkassounternehmen, dem Gerichtsvollzieher (GV) einen Vollstreckungsauftrag. In dem Formular versicherte sie die ordnungsgemäße Bevollmächtigung nach § 753a ZPO. Die Gerichtsvollzieherin verlangte darauf die Übersendung einer Geldempfangsvollmacht. Hiergegen wen...mehr

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FoVo 07/2022, Keine Vorlage... / Leitsatz

Der Gerichtsvollzieher darf den Vollstreckungsauftrag nicht mit dem Argument zurückweisen, ihm sei keine Geldempfangsvollmacht im Original vorgelegt worden. AG Lübeck, Beschl. v. 2.3.2022 – 51b M 5/22mehr

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FoVo 07/2022, Rechtsanwälte... / 2 II. Die Entscheidung

Das LG folgt dem AG Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt worden. Sie ist aber unbegründet. Das AG hat den Erlass des beantragten PfÜB zu Recht abgelehnt. Der Antrag des Gläubigers ist unwirksam und daher unzulässig, denn er wurde nicht in der nach §§ 130a, 130d ZPO vorgeschriebenen elektronischen Form übermittelt. Unmitte...mehr

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ZErb 07/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Baur/Stürner/Bruns Zwangsvollstreckungsrecht Lehrbuch/Studienliter...mehr

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FoVo 07/2022, Rechtsanwälte... / 1 Der Fall

ZV aus einem VU und ein KFB Der Gläubiger begehrt auf der Grundlage eines Versäumnisurteils und eines in diesem Zusammenhang ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlusses den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB), den das AG abgelehnt hat. Schriftlicher Vollstreckungsantrag Mit Antrag seines prozessführungsbevollmächtigten Rechtsanwalts vom 30.12.2021, der am 4....mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Zwangsverwaltung/Insolvenz

Rz. 28 Bei der Vermieterinsolvenz kann der Mieter nach der Beschlagnahme die Aushändigung der Kaution an den Zwangsverwalter verlangen (LG Köln, Beschluss v. 9.4.1987, 12 T 70/87, WuM 1987, 351; LG Köln, Urteil v. 13.6.1989, 12 S 475/88, WuM 1990, 427; LG Düsseldorf, Urteil v. 23.6.1992, 24 S 107/92, WuM 1992, 542). Hat der Mieter die Kaution vor der Beschlagnahme an den Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.4 Verpflichtete Stellen

Rz. 5a § 111 AO verpflichtet sowohl Behörden als auch Gerichte. Behörden sind organisatorisch selbständige Stellen, die Aufgaben der staatlichen Verwaltung wahrnehmen.[1] Der Begriff der Behörde ist § 6 Abs. 1 AO definiert. Er stimmt mit § 1 Abs. 4 VwVfG überein. Nach § 6 Abs. 1 AO ist eine Behörde jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Erfasst sind ...mehr

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FoVo 06/2022, Widerstand de... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht nicht alle Voraussetzungen für ein Eingreifen des GV erfüllt Das von der Gläubigerin gegen den Schuldner erwirkte Versäumnisurteil fällt als Duldungstitel in den Anwendungsbereich des § 892 ZPO. Im Wortlaut: § 892 ZPO – Widerstand des Schuldners Leistet der Schuldner Widerstand gegen die Vornahme einer Handlung, die er nach den Vorschriften der §§ 887, 890 zu dulden ...mehr

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FoVo 06/2022, Der Insolvenz... / II. Die Lösung

Die rechtlichen Voraussetzungen Eine Rechtshandlung ist nach § 130 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar, wenn sie einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat und sie nach dem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist. Weiter ist erforderlich, dass der Gläubiger zur Zeit der Handlung die Zahlungsunfähigkeit oder den Eröffnungsantrag kannte....mehr

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FoVo 06/2022, Widerstand de... / Leitsatz

1. Ein Titel, der den Schuldner verpflichtet, Zutritt zu einer Stromabnahmestelle zu gewähren und deren Sperrung durch Wegnahme des Stromzählers zu dulden, kann insgesamt nach § 892 ZPO durch Hinzuziehung des Gerichtsvollziehers (GV) vollstreckt werden. 2. Für eine Hinzuziehung des GV nach § 892 ZPO reicht es aus, wenn der Gläubiger eine dem Schuldner zurechenbare Widerstands...mehr