Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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FoVo 7/2017, Wann können St... / II. Die Lösung

Die Pfändungschance Steuererstattungsansprüche sind grundsätzlich pfändbar. Im Verhältnis zu Verbrauchern sind insbesondere die Ansprüche auf Erstattung der Lohn- und Einkommensteuer sowie des Solidaritätszuschlags von Interesse. Paradoxerweise ist gerade die Arbeitslosigkeit des Schuldners ein Ansatz, um an die Pfändung von Steuererstattungsansprüchen zu denken. Die Einkommen...mehr

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AGS 7/2017, Keine Einigungs... / 3 Anmerkung

Das Gericht verkennt, dass es auf die Mitwirkung des Anwalts gar nicht ankommt. Voraussetzung für eine Zahlungsvereinbarung ist ein "gleichzeitiger vorläufiger Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen". Bei Ratenzahlungen an den Gerichtsvollzieher verzichtet der Gläubiger aber gerade nicht auf Vollstreckungsmaßnahmen, sondern setzt die Mobiliarvollstreckung fort, indem der Geric...mehr

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FoVo 7/2017, Neue Pfändungsfreigrenzen sind in Kraft: Besonderheiten beim P-Konto bedenken!

Neue Pfändungsfreigrenzen seit dem 1.7.2017 anwendbar Die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO sind seit dem 1.7.2017 um 5,58 % gestiegen (BGBl I 2017, 750). Sie gelten nicht nur bei der Lohnpfändung nach § 850c ZPO, sondern auch bei der Kontopfändung nach § 850k Abs. 1 ZPO. Nach der Pfändungsfreigrenzenverordnung 2017 steigen die Freibeträge wie folgt:mehr

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AGS 7/2017, Keine Einigungs... / Leitsatz

Der Abschluss eines Zahlungsplans durch den Gerichtsvollzieher mit dem Zweck der Herbeiführung einer gütlichen Einigung begründet keine Einigungsgebühr für den Gläubigeranwalt. AG Stockach, Beschl. v. 10.1.2017 – M 927/16mehr

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AGS 7/2017, Editorial

Mit Stand März 2017 ist der Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit überarbeitet worden. Über die Änderungen berichtet Willersinn auf den S. 313. Im Aufsatzteil berichtet Hagen Schneider über die aktuelle Entwicklung der Gerichtsgebühren in Zivilsachen (S. 313 ff.). Das OLG Dresden (S. 320) hatte sich mit der Vergütung für die ausschließliche Vertretung im Adhäsionsver...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vollstreckung in den Arbeitslohn

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Zur Zwangsvollstreckung in den Arbeitslohn > Gerichtsvollzieher und > Pfändung von Arbeitslohn.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vollziehungsbeamte

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Die Vollzugsentschädigungen/Vollstreckungsvergütungen (§ 49 BBesG iVm der VollstrVergV) der Vollziehungsbeamten der FinVerw gehören zum stpfl Arbeitslohn (vgl die Stichworte bei > Außendienstentschädigung). Über die Gebühren der Gerichtsvollzieher > Justizverwaltung. Zur sog Außendienstpauschale > Zehrgelder Rz 2. Ergänzend > Polizei. Rz. 2 St...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wegegelder

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Wege-(zeit)gelder sind grundsätzlich stpfl > Arbeitslohn , unabhängig davon, ob sie auf Grund einer Einzelabrechnung oder pauschal gezahlt werden. Sie gehören auch arbeitsrechtlich zum Arbeitslohn (BArbG vom 11.01.1976, INF 1976, 504). Steuerpflichtig sind deshalb Entschädigungen für lange Anmarschwege wie zB die Entfernungsentschädigung gemäß...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / c) Einholung von Kontoinformationen

Wird in dem Verfahren zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung vom Gläubiger ein Antrag auf Einholung von Kontoinformationen beim Bundesamt für Justiz gestellt, erhöht sich die Gebühr Nr. 2111 GKG-KostVerz. auf 33,00 EUR. Die Gebühr erfasst das in Art. 14 EuKoPfVO i.V.m. § 948 ZPO geregelte Auskunftsverfahren. Weil die Einholung von Kontoinf...mehr

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FoVo 5/2017, Mitwohnende To... / Leitsatz

1. Um einen Vollstreckungsauftrag auf Räumung einer Wohnung abzulehnen, genügt es nicht, dass der Gerichtsvollzieher (GV) Kenntnis davon hat, dass im Haushalt des Schuldners Kinder leben, die im Vollstreckungstitel nicht als Räumungsschuldner aufgeführt sind. 2. In diesen Fällen muss der GV vor Ort die tatsächlichen Besitzverhältnisse feststellen und dabei berücksichtigen, da...mehr

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FoVo 5/2017, Gibt es eine e... / 2 II. Aus der Entscheidung

Vergütungsanspruch besteht Die sofortige Beschwerde ist zulässig und begründet. Der Gläubigerin steht eine gesonderte 0,3-Verfahrensgebühr für die Einholung von Auskünften nach § 802l ZPO i.V.m. Nr. 3009 VV RVG in Höhe von 228,80 EUR zu. Dem von der Gläubigerin beantragten PfÜB ist insoweit stattzugeben. Entgegen der Ansicht des AG ist der Antrag nach § 802l ZPO auf Auskunftse...mehr

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AGS 5/2017, Kosten einer Vo... / 2 Aus den Gründen

Die "sofortige Beschwerde" der Gläubigerin war als Erinnerung auszufegen, da der Beschwerdewert nicht erreicht wird. Die Erinnerung ist zulässig, aber unbegründet. Insoweit wird auf die angefochtene Entscheidung sowie auf den Nichtabhilfebeschluss der zuständigen Rechtspflegerin billigend Bezug genommen. Aus der dort zitierten Entscheidung des BGH (Beschl. v. 18.7.2003 – IXa ZB...mehr

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FoVo 5/2017, Keine vorzeiti... / 1 I. Der Fall

Keine Abgabe der VA und Eintragung im Schuldnerverzeichnis Die Gläubigerin vollstreckte gegen die Schuldner aus einem Urteil sowie aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss wegen Geldforderungen von 61.106,21 EUR und verlangt die Abnahme der Vermögensauskunft. In dem vom Gerichtsvollzieher (GV) festgesetzten Termin gaben beide Schuldner keine Vermögensauskunft ab. Aufgrund der Ei...mehr

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FoVo 5/2017, Gibt es eine e... / 3 Der Praxistipp

Ansicht ist nicht unbestritten, aber richtig Die Entscheidung des LG Frankfurt dient dem Gläubiger und seinem Bevollmächtigten, ist allerdings nicht unbestritten (ebenso Enders, JurBüro 2015, 617; Hartungs/Schons/Enders, RVG, 3. Aufl., § 18 Rn 40–43; a.A. Volpert, RVGreport 2017, 82; Schneider/Wolf, AnwK RVG, 8. Aufl., § 18 Rn 154). Tatsächlich wäre es wünschenswert gewesen, ...mehr

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AGS 5/2017, Zweitschuldnerh... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Antragsgegners ist gem. § 57 Abs. 2 S. 1 FamGKG zulässig und in der Sache auch begründet. 1. Zu Recht macht der Antragsgegner mit seinem Rechtsmittel geltend, dass die Voraussetzungen für die Kostenfestsetzung gegen ihn derzeit nicht vorliegen. Gem. § 26 Abs. 2 S. 1 FamGKG soll die Haftung eines Zweitschuldners nur geltend gemacht werden, wenn die Zwangsvol...mehr

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FoVo 5/2017, Keine vorzeiti... / 2 II. Aus der Entscheidung

Das LG hat zutreffend angenommen, dass die Voraussetzungen für die Löschung der Eintragung der Schuldner im Schuldnerverzeichnis nicht vorliegen. Nach § 882e Abs. 3 ZPO wird eine Eintragung auf Anordnung des zentralen Vollstreckungsgerichts nach § 882h Abs. 1 ZPO gelöscht, wenn dem Schuldner die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen worden ist (Nr. 1), das Fe...mehr

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FoVo 4/2017, Kosten der Lad... / II. Die Lösung

Verfahrensvorschriften in § 802f ZPO Das Verfahren über die Abnahme der Vermögensauskunft ist grundsätzlich in § 802f ZPO geregelt. Die dortigen Verfahrensvorschriften werden durch die §§ 802c und 802d ZPO ergänzt. Gemäß § 802f Abs. 4 Satz 1 ZPO ist dem GV aufgegeben, die Zahlungsaufforderung, die Ladung zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft und sämtliche Belehrungen, ...mehr

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FoVo 4/2017, Der Ablauf des Termins zur Abnahme der Vermögensauskunft aus Sicht des Gläubigers

Zentrale Bedeutung der Informationsbeschaffung Effektiv vollstrecken kann nur, wer über hinreichende Informationen zum Aufenthalt, zum Einkommen und zum Vermögen des Schuldners verfügt. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung spielt die Abnahme der Vermögensauskunft eine zentrale Rolle. Die Praxis zeigt, dass das Vermögensverzeichnis häufig nicht ...mehr

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FoVo 4/2017, Ergänzungsfragen bei der Abnahme der Vermögensauskunft

Wird dem Schuldner die Vermögensauskunft abgenommen, greift der Gerichtsvollzieher (GV) auf den amtlichen Vordruck des Vermögensverzeichnisses zurück und füllt dies nach der Neuregelung in § 802f Abs. 5 S. 1 ZPO gemeinsam mit dem Schuldner elektronisch aus. Das Formular des Vermögensverzeichnisses ist allerdings nicht vollständig und auch nicht abschließend, was allgemein an...mehr

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FoVo 4/2017, Kosten der Lad... / I. Das Problem

Abnahme der Vermögensauskunft als erste Vollstreckungsmaßnahme Wir betreiben im Auftrag von diversen Gläubigern die Zwangsvollstreckung. Die titulierte Forderung wird uns regelmäßig mit dem Hinweis übergeben, dass weitere Informationen über das Vermögen oder das Einkommen des Schuldners nicht vorliegen. Wir starten die Zwangsvollstreckung nach einer fruchtlosen Zahlungsauffor...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 4. Ratenzahlungsvereinbarung über den Gerichtsvollzieher im Auftrag des Gläubigers

Rz. 53 Gem. § 802b Abs. 1 ZPO soll der GV in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein und gem. Abs. 2 kann der GV mit dem Schuldner eine Ratenzahlung vereinbaren, sofern der Gläubiger den Abschluss einer Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen hat. Das amtliche Formular für Vollstreckungsaufträge an den GV gibt dem Gläubiger bzw. dem RA des Gläub...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / E. Die Gebühren für die Sachpfändung

Rz. 57 Mit den vorbereitenden Handlungen und/oder der Einleitung der Sachpfändung nach § 808 ZPO i.V.m. § 802a Abs. 2 Nr. 4 ZPO entsteht für den RA eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG. Sie deckt die Antragstellung wie die nachfolgende Kommunikation mit dem Gerichtsvollzieher und der vertretenen Partei ab. Rz. 58 Auch die in diesem Zusammenhang veranlasste Durchsuch...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Die Verfahrensgebühr

Rz. 48 Die Beantragung der Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO mit ihren vorbereitenden Handlungen löst grundsätzlich die Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus. Während sich die Verfahrensgebühr grundsätzlich nach dem Nennwert der Vollstreckungsforderung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG bestimmt, beschränkt § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG den Wert auf maximal 2.000,00 EUR. Bis...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / H. Die Gebühren bei der Herausgabevollstreckung

Rz. 71 Die Herausgabevollstreckung nach §§ 883 ff. ZPO wirft kostenrechtlich keine besonderen Probleme auf. Der RA erhält die 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG für die Vorbereitung und die Stellung des Vollstreckungsauftrages einschließlich der Begleitung des Vollstreckungsverfahrens. Wird die herauszugebende Sache nicht vorgefunden, ist der Schuldner nach § 883 Abs. ...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Einigungsgebühr bei gütlicher Erledigung

Rz. 47 Die allgemeinen Gebühren, darunter die Einigungsgebühr nach Nr. 1000, 1003 VV RVG wurden bereits oben in § 3 Rdn 1 ff. dargestellt. Danach gilt:mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / III. Terminsgebühr

Rz. 27 In eingeschränktem Umfang kann auch in der Zwangsvollstreckung die Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG beim Gläubigervertreter ebenso wie beim Schuldnervertreter anfallen. Allerdings handelt es sich um eine eigenständige Regelung, auf die die Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG keine Anwendung findet, so dass insbesondere eine Besprechung mit dem Gegner keine Terminsgebühr auslöst...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 5. Vergütung

Rz. 23 Unter Vergütung ist die Summe aus Gebühr(en) und Auslage(n) zu verstehen (§ 1 Abs. 1 S. 1 RVG). Rz. 24 Beispielmehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / B. Die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG

Rz. 5 Der Gesetzgeber misst der gütlichen Einigung eine besondere Bedeutung zu, was sich auch im Verfahrensrecht widerspiegelt, wie z.B.mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / I. Grundsätzliches

Rz. 57 Die Definition einer Geschäftsreise i.S.d. RVG findet sich in Vorbem. 7 Abs. 2 VV RVG. Danach liegt eine Geschäftsreise vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des RA befindet. Unter "Gemeinde" ist die politische Gemeinde gemeint.[45] Es ist irrelevant, wieviel Kilometer oder Zeit der RA für die Strecke benötigt. ...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / A. Einleitung

Rz. 1 Der Wert eines Vollstreckungstitels realisiert sich nur, wenn er auch durchgesetzt werden kann. Das – und nicht die Titulierung – ist dem Mandanten wichtig. Dabei wird der Mandant in der Regel davor bewahrt werden wollen, "gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen", d.h. die anwaltliche Vergütung tragen zu müssen, ohne eine Erstattungschance zu sehen. Der Zwangsvollstre...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Die gütliche Erledigung nach § 802b ZPO

Rz. 45 Nach § 802b Abs. 1 ZPO hat der Gerichtsvollzieher in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Diese Aufgabe gehört zu seinen Regelbefugnissen nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO und zwar nach S. 2 der Vorschrift auch dann, wenn sie nicht besonders beauftragt wird. Soll eine gütliche Erledigung ausgeschlossen werden, muss dies im Vollstreckungsau...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Verfahrensgebühr in der Mobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 16 Der Anwendungsbereich der Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG In der Mobiliarzwangsvollstreckung erhält der RA zunächst eine 0,3 Verfahrensgebühr für seine Tätigkeit nach Nr. 3309 VV RVG. Dies gilt unabhängig von der Frage, welche Vollstreckungsmaßnahme ergriffen wird und auch unabhängig davon, ob er den Gläubiger, den Schuldner oder einen in die Vollstreckung involv...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Gegenstandswert in der Mobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 128 Bei allen Mobiliarzwangsvollstreckungsverfahren richtet sich der Gegenstandswert nach § 25 RVG, der andere Wertvorschriften, insbesondere § 4 ZPO verdrängt. Nach § 25 Nr. 1 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert nach der im Einzelfall zu vollstreckenden Forderung, einschließlich aller Nebenforderungen, d.h. der Gesamtforderung im Zeitpunkt des Vollstreckungsauftrages. ...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / B. Der Erstattungsanspruch nach § 675 i.V.m. § 670 BGB

Rz. 8 Während der anwaltlichen Tätigkeit können diverse besondere Auslagen entstehen, deren Erstattungspflicht des Auftraggebers gegenüber seinem RA nicht in den Nrn. 7000 ff. VV RVG ausdrücklich geregelt sind. Gem. Vorbem. 7 Abs. 1 VV RVG kann der RA auch Ersatz der so entstandenen Aufwendungen gem. § 675 i.V.m. § 670 BGB verlangen. Nach § 670 BGB ist der Auftraggeber zum E...mehr

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FoVo 3/2017, Keine Gebühren... / 1 I. Der Fall

Volle Kosten für Eintragungsanordnung verlangt Der Gerichtsvollzieher (GV) hatte dem Schuldner die Eintragungsanordnung nach § 882c Abs. 2 S. 2 ZPO durch Aufgabe zur Post zugestellt. Im Anschluss daran hat er berechnetmehr

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FF 3/2017, Für mehr Ehrlichkeit im Zugewinnausgleich

Jochem Schausten Haben Sie auch manchmal den Eindruck, dass trotz aller Verbesserungen durch die Reform des Güterrechts in 2009 auch weiterhin zu wenig Möglichkeiten bestehen, den böswilligen "Vermögensverschweiger" auf den Pfad der Tugend zurückzuführen? Zwei Beispiele aus der Praxis: In einem Fall erteilte der Ehemann seine Auskunft zu seinem Endvermögen, darunter waren unte...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / d) Beweiswert

Tz. 125 Im schwebenden zivilgerichtlichen Rechtsstreit kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen die Vorlage der Handelsbücher einer Partei anordnen. Dabei ist unerheblich, ob die Parteien ihre Behauptung durch Vorlage eigener oder gegnerischer Handelsbücher beweisen wollen und welche Partei die Beweislast trägt. Allerdings ist die Voraussetzung für die Anordnung der V...mehr

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FoVo 2/2017, Die verzögerte Drittauskunft oder: Wie schnell muss der Gerichtsvollzieher arbeiten?

I. Das Problem Schriftliche Anfragen dauern sehr lange Wir haben derzeit das Problem, dass schriftliche Anfragen nach § 802l ZPO über den Gerichtsvollzieher an das Bundeszentralamt für Steuern etwa 12–16 Wochen dauern. Demgegenüber erhält der Gerichtsvollzieher bei einer elektronischen Abfrage eine unmittelbare Auskunft. Weisung zur elektronischen Antragstellung? Wir stellen uns...mehr

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FoVo 2/2017, Die verzögerte... / I. Das Problem

Schriftliche Anfragen dauern sehr lange Wir haben derzeit das Problem, dass schriftliche Anfragen nach § 802l ZPO über den Gerichtsvollzieher an das Bundeszentralamt für Steuern etwa 12–16 Wochen dauern. Demgegenüber erhält der Gerichtsvollzieher bei einer elektronischen Abfrage eine unmittelbare Auskunft. Weisung zur elektronischen Antragstellung? Wir stellen uns deshalb die F...mehr

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FoVo 2/2017, Die verzögerte... / II. Die Lösung

Drittauskünfte: verifiziert mit Überraschungseffekt Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher auf Antrag des Gläubigers nach § 802l ZPOmehr

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FoVo 2/2017, Formerforderni... / 2 II. Die Entscheidung

Das Argument: Rechtssicherheit Aus Gründen der Rechtssicherheit hat der Gerichtsvollzieher vorliegend zu Recht vor seinem weiteren Tätigwerden in dem Verfahren die Vorlage eines originalunterschriebenen Vollstreckungsauftrags verlangt. Unabhängig von der Frage, ob der Vollstreckungsauftrag gemäß § 4 GVGA einer Form bedarf oder nicht, hat der Gerichtsvollzieher vor Durchführun...mehr

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FoVo 2/2017, Der Vollstreckungsantrag beim arbeitsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch

Vollstreckung als unvertretbare Handlung Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist als unvertretbare Handlung im Sinne des § 888 ZPO anzusehen (vgl. Goebel, FoVo 2017, 21 – in diesem Heft). Erfüllt der Arbeitgeber diesen Anspruch nach Titulierung nicht freiwillig, muss er dementsprechend nach § 888 ZPO durch Festsetzung eines Zwangsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beiget...mehr

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FoVo 2/2017, Formerforderni... / 3 Der Praxistipp

Was ist ein Faksimile wert? Dem LG kann insoweit gefolgt werden, dass eine Faksimile-Unterschrift keine rechtliche Wirkung entfalten kann. Sie hat keine Aussagekraft. Eine vorgeschriebene Form – § 126 BGB verlangt bei der Schriftform eine eigenhändige Unterschrift – repräsentiert sie nicht und wenn es keiner Unterschrift bedarf, kommt ihr ebenso kein Wert zu. Gibt es überhaupt...mehr

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FoVo 2/2017, Formerforderni... / 1 I. Der Fall im Überblick

GV verlangt Originalunterschrift Die Gläubigerin hat im Wege der Zwangsvollstreckung die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt. Der Schriftsatz wies als Sachbearbeiterin Rechtsanwältin … aus und war mit einer eingescannten Unterschrift von Rechtsbeistand S versehen. Der Gerichtsvollzieher (GV) teilte den Gläubigervertretern mit, dass für die weitere Bearbeitung ein original...mehr

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FoVo 2/2017, Das sollten Sie gelesen haben: wichtige Helfer

In loser Folge stellt FoVo Ihnen an dieser Stelle Bücher vor, die die praktische Arbeit in der Forderungseinziehung unterstützen und erleichtern können. Saenger Handkommentar Zivilprozessordnung 7. Aufl. 2017, 108,00 EUR Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden ISBN 978-3-8487-3487-0 Die Zwangsvollstreckung verlangt angesichts der überschaubaren Gebühren eine schnelle Orientierung un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.2 Verweisungen

Rz. 4 Nach § 326 Abs. 3 AO gelten für die Anordnung, Vollziehung und Aufhebung des Arrests verschiedene Vorschriften der ZPO sinngemäß. Diese analoge Anwendung erfasst: § 128 Abs. 4 ZPO, wonach das Amtsgericht über den Antrag[1] durch Beschluss ( § 922 Abs. 1 S. 1 ZPO) ohne mündliche Verhandlung entscheiden kann. Nach § 922 Abs. 1 S. 1 ZPO entscheidet das Gericht durch Urteil[...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 26 Auf die Vollziehung finden grundsätzlich – analog § 928 ZPO – die Vollstreckungsvorschriften der §§ 249–323 AO entsprechende Anwendung, wobei aber zu berücksichtigen ist, dass Ziel des Arrests nicht die Schuldtilgung, sondern die Schuldsicherung ist. Eine eidesstattliche Versicherung [1] zur Ermittlung der Vermögensverhältnisse ist auch im Rahmen der Arrestvollziehung ...mehr

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FoVo 1/2017, Kostenpflichtige Abgabe an einen anderen Gerichtsvollzieher?

I. Das Problem Abgabe an einen anderen GV als gebührenpflichtige Tätigkeit? Ein Gerichtsvollzieher (GV) ist der Meinung, dass er beim ZV-Auftrag unter dem Modul-Punkt P5 eine separate Gebühr für die Weiterleitung an den zuständigen Gerichtsvollzieher nehmen darf. Er begründet es damit, dass es sich hierbei um einen Antrag auf Aufenthaltsermittlung handelt. Liegt er damit richti...mehr

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FoVo 1/2017, Der Gerichtsvollzieher muss vor Ort ganz konkrete Ermittlungen anstellen

Leitsatz Der Gerichtsvollzieher (GV) darf die Zwangsvollstreckung nicht mit der Begründung des unbekannten Aufenthalts des Schuldners ohne weitere Ermittlungen einstellen, wenn er lediglich eine direkte Nachbarin befragt und die Klingelschilder kontrolliert hat, denn damit hat er seinen Ermittlungspflichten noch nicht Genüge getan. Vielmehr hat er durch Befragung des Vermiete...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / IV. Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher

Rz. 183 Die wichtigsten Regelungen hinsichtlich der Zwangsvollstreckung in den Nachlass gegen den Erben sind seit dem 1.9.2013 in den §§ 52, 53 der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) enthalten. Da diese Vorschriften weitgehend unbekannt sind, werden sie nachfolgend aufgeführt: 4. Zwangsvollstreckung in einen Nachlass gegen den Erben § 52 Zwangsvollstreckung auf ...mehr