Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt u Zweck der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zweck und Regelungsgehalt des § 16 EStG haben sich über die Jahre hinweg stets gewandelt. Noch in der Form der §§ 30–32 EStG 1925 regelte die Norm konstitutiv die Besteuerung der Gewinne aus der Veräußerung von BV. Nach der Entscheidung des RFH v 29.10.1924, RFHE 15, 47, nach der sich diese Besteuerung bereits als Folge der allgemeinen Besteu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Rechtsfolgen

Rn. 361 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 § 16 Abs 1 EStG kennt zwei Rechtsfolgen, die vordergründig identisch klingen. Zum einen ist Folge der Veräußerung einer Sachgesamtheit iSd § 16 Abs 1 S 1 EStG, dass der daraus erzielte Veräußerungsgewinn zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb zählt. Wird nur ein Teil eines Mitunternehmeranteils o eines Anteils eines persönlich haftenden Gesell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kapitalgesellschaften als Vorerben/Nacherben

Rz. 279 [Autor/Stand] Neben natürlichen können auch juristische Personen zu Vorerben und, selbst wenn sie erst nach dem Erbfall entstehen (§ 2101 Abs. 2 BGB), auch zu Nacherben eingesetzt werden. Es ist daher durchaus möglich, dass Kapitalgesellschaften an Schenkungsvorgängen i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG als Vorerben und/oder Nacherben beteiligt sind. Sollte z.B. eine GmbH...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Veranlassungsadressat

Rn. 17 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die nachteilige Veranlassung muss gegen die abhängige Gesellschaft gerichtet sein; grds. müssen daher die Organmitglieder dieser Gesellschaft (Vorstand, AR) beeinflusst werden. Tatbestandlich relevant ist ferner die Einflussnahme auf sonstige nachgeordnete Entscheidungsträger in der abhängigen Gesellschaft (wohl h. M.; vgl. KK-AktG (2004), § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 59 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Die Veräußerung muss gegen Entgelt erfolgen. Dass nur die entgeltliche Veräußerung den Tatbestand des § 16 Abs 1 EStG erfüllt, ist aus § 16 Abs 2 EStG zu schließen (BFH v 23.04.1971, BStBl II 1971, 686). Eine entgeltliche Veräußerung liegt dann vor, wenn der Veräußernde eine Gegenleistung (= Entgelt) für die Übertragung der Sachgesamtheit o ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Schrifttum: Groh, Nachträgliche Änderungen des Veräußerungsgewinns, DB 1995, 2235; Paus, Ermittlung der Einkünfte bei Veräußerung des Betriebs gegen wiederkehrende Bezüge, DStZ 2003, 523; Ley, Die steuerliche Behandlung der entgeltlichen Übertragung einer nur handels-, aber nicht steuerbilanziell passivierten Verpflichtung, DStR 2007, 589; Demuth, Negatives Kapitalkonto bei A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Kenntnis der Unentgeltlichkeit

Rz. 113 [Autor/Stand] Spricht die objektiv unentgeltliche Bereicherung des Erwerbers prima facie für die Freigebigkeit des Schenkers,[2] geht es nur noch darum, ob und wie der Steuerpflichtige diesen Anscheinsbeweis erschüttern und damit die Nachweislast für den tatsächlichen Willen des Schenkers zur Unentgeltlichkeit wieder dem Schenkungsteuerfinanzamt auferlegen kann.[3] H...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Die Schenkungsteuer als Unternehmenssteuer

Rz. 437 [Autor/Stand] Selbstverständlich können unentgeltliche Zuwendungen auch betrieblichen und/oder geschäftlichen Zwecken dienen. Im Umsatz- und Ertragsteuerrecht ist dies völlig unstreitig. Dass sie grundsätzlich auch dem ErbStG unterliegen, macht die Schenkungsteuer konsequent zu einer ernst zu nehmenden, nicht nur auf den Anwendungsbereich der §§ 13a ff. ErbStG beschr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 7 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Die Besteuerung des Veräußerungs- bzw Aufgabegewinns war ursprünglich in §§ 30–32 EStG 1925 geregelt (vgl dazu BFH v 19.07.1993, GrS 2/92, BStBl II 1993, 897) und wurde sodann in § 16 EStG 1934 (RStBl 1934, 1261) übernommen. Durch Gesetze der Besatzungsmächte wurden § 16 Abs 4 und 5 EStG 1934 erst aufgehoben und sodann wieder eingeführt. Rn. 8...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Synallagmatische Abhängigkeit

Rz. 79 [Autor/Stand] Paradebeispiel eines synallagmatischen Zusammenhangs zwischen Leistung und Gegenleistung ist der Kaufvertrag, ein gegenseitiger Vertrag (§§ 320–326 BGB), bei dem die vertragstypischen Hauptleistungspflichten der Beteiligten – des Verkäufers zur Besitzübergabe und Eigentumsverschaffung der Sache (§ 433 Abs. 1 BGB) und des Käufers zur Kaufpreiszahlung (§ 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Übergang von der Betriebsunterbrechung oder -verpachtung zur Betriebsaufgabe (§ 16 Abs 3b EStG)

Rn. 1151 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v 01.11.2011 (BGBl I 2011, 2131) wurde § 16 EStG um Abs 3b ergänzt, der eine über die bisherige Rspr zum Verpächterwahlrecht (dazu s Rn 1074) hinausgehende Betriebsfortführungsfiktion enthält. Danach gilt in Fällen der Betriebsunterbrechung oder -verpachtung ein Gewerbebetrieb oder ein Mitunternehm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Voraussetzungen der Veräußerung eines Teilbetriebs

Rn. 209 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Voraussetzungen für die Begünstigung nach § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG sind, dass ein Teilbetrieb, dh alle wesentlichen Betriebsgrundlagen (s Rn 155ff) des Teilbetriebs einheitlich an einen Erwerber (s Rn 169) entgeltlich o teilentgeltlich veräußert (s Rn 53ff) werden u dadurch die in dem veräußerten Teilbetrieb gebildeten stillen Reserven durc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ziel der Vorschrift

Rz. 531 [Autor/Stand] § 7 Abs. 6 ErbStG wurde, zusammen mit § 7 Abs. 5 und 7 (Satz 1) ErbStG, im Zuge der Erbschaftsteuerreform 1974 kodifiziert.[2] Der BFH vertrat in den Jahren zuvor den Standpunkt, dass der Anspruch eines Gesellschafters auf künftige Gewinnbeteiligung, als Rechtsfrucht der Mitgliedschaft i.S.d. § 99 Abs. 2 BGB,[3] den Wert des Gesellschaftsanteils beeinfl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Weitere gewinnbeeinflussende Umstände

Rn. 781 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Neben den drei im Gesetz genannten Berechnungsgrößen Veräußerungspreis/Gemeiner Wert des ins PV entnommenen BV, Veräußerungskosten und (anteiliger) Buchwert des veräußerten BV ist anerkannt, dass es weitere Vorgänge gibt, die nicht unter die vorgenannten Größen subsumiert werden und dennoch auf die Ermittlung des Veräußerungsgewinns Einflus...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Exkurs

Tz. 6 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die zuvor beschriebene Abgrenzung der gemeinnützigen und hoheitlichen Tätigkeit führt dazu, dass wenn Körperschaften des öffentlichen Rechts hoheitliche Tätigkeiten auf privatrechtliche gemeinnützige Körperschaften ausgliedern, die Frage der Selbstlosigkeit zu beantworten ist. Die Finanzverwaltung ist bisher (siehe BMF vom 27.12.1990, BStBl I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zivilrecht/Handelsrecht

Rn. 1414 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die steuerliche Realteilung kann sich zivil- bzw handelsrechtlich auf unterschiedlichen Wegen vollziehen. Denkbar ist Übertragung aller übergehenden WG im Wege der Einzelrechtsnachfolge durch Abtretung, Einigung und Übergabe oder Auflassung der jeweiligen WG. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die Regeln über die Abspaltung nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendung der Vorschrift

Rz. 555 [Autor/Stand] Im Gegensatz zu § 7 Abs. 5 und 6 ErbStG findet man zu § 7 Abs. 7 ErbStG (und § 3 Abs. 1 Nr. 2 Sätze 2 und 3 ErbStG) eine Reihe von Präzedenzfällen, die relativ rasch zum BFH gelangten.[2] Er markierte im Sommer 1992 mit fünf wichtigen Urteilen[3] die Eckpunkte, an denen sich die Praxis fortan orientierte.[4] Ob das "Problemfeld" tatsächlich durch die An...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Ausweis vermerkpflichtiger Haftungsverhältnisse

Rn. 68 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Grundsätze der Klarheit und Übersichtlichkeit gemäß § 243 Abs. 2 gelten nicht nur für den Ausweis in Bilanz und GuV, sondern auch für die Angabe der Haftungsverhältnisse (vgl. HdR-E, HGB § 243, Rn. 58). Dazu zählt u. a. die Verpflichtung, eindeutige, d. h. im Regelfall die gesetzlichen Bezeichnungen zu verwenden (vgl. Beck Bil-Komm. (2022...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erwerbe und Zuwendungen der Gütergemeinschaft

Rz. 255 [Autor/Stand] Infolge der Gütergemeinschaft fällt jeder zusätzliche Vermögenserwerb beider oder nur eines Ehegatten im Zweifel ins Gesamtgut (§ 1416 Abs. 1 Satz 2 BGB) und ist ihnen daher für steuerliche Zwecke nur hälftig zuzurechnen (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO). Faktisch verdoppeln sich dadurch ihre persönlichen Freibeträge. Beispiele: Steht der Ehegattenfreibetrag noch o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 4 [Autor/Stand] Der Güterstand der Gütergemeinschaft ist einer der vertraglichen Güterstände[2]. Er ist in den §§ 1415 ff. BGB geregelt. Für Lebenspartner, die eine Lebenspartnerschaft nach dem LPartG eingegangen sind, sind die Vorschriften des BGB über § 7 LPartG sinngemäß anwendbar. Rz. 5 [Autor/Stand] Das Wesen dieses Güterstandes besteht darin, dass vermögensrechtlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Auflösende Bedingung (Satz 2)

Rz. 512 [Autor/Stand] Nach Satz 2 gilt die Bereicherung (i.S.d. Satzes 1) als auflösend bedingt erworben, soweit sie den Buchwert des Kapitalanteils übersteigt. Die tatsächliche Bereicherung des Erwerbers entspricht somit diesem Buchwert im Schenkungszeitpunkt.[2] Er bildet die Bemessungsgrundlage der endgültigen Steuerberechnung (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Rz. 513 [Autor/St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Erteilung der ... / II. Grundsätze des anwaltlichen Vergütungsrechts

Beim anwaltlichen Vergütungsrecht muss zwischen dem Anfall der Vergütung des Rechtsanwalts, deren Fälligkeit und der Einforderbarkeit der Vergütung unterschieden werden. 1. Anfall der Vergütung Nach der Legaldefinition in § 1 Abs. 1 RVG besteht die anwaltliche Vergütung aus Gebühren und Auslagen. Der Vergütungsanspruch entsteht, wenn der Rechtsanwalt erstmals den jeweiligen Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Leistung ohne Gegenleistung

Rz. 60 [Autor/Stand] Leistungen werden entweder entgeltlich, unentgeltlich oder teilweise entgeltlich/unentgeltlich erbracht. Wer für seine Leistung eine (Gegen-)Leistung erhält, leistet gegen Entgelt, also entgeltlich. Wer seine Leistung ohne Gegenleistung erbringt, leistet ohne Entgelt, also unentgeltlich.[2] Es entspricht dem Grundsatz der Privatautonomie, den gerade das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss / 2.3 Personenhandelsgesellschaft

Bei den Personenhandelsgesellschaften stellen die persönlich haftenden Gesellschafter den Jahresabschluss auf. Die Feststellung des Jahresabschlusses ist eine den Gesellschaftern obliegende Angelegenheit der laufenden Verwaltung. Sie wird regelmäßig von einer allgemeinen Mehrheitsklausel im Gesellschaftsvertrag gedeckt.[1] Es handelt sich also unter Aufgabe einer früheren Ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentümer: Gesells... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wer Wohnungseigentümer ist. Bei Gesellschaften wie der AG oder GmbH sind es nicht die Gesellschafter, sondern die Gesellschaft selbst. Bei der GbR gilt nichts anderes, wenn diese eine "Außen-GbR" ist. Dies ist der Fall, wenn die GbR selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann, weil sie nach dem gemeinsamen Willen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss / 2.5 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Bei der GmbH stellen die Geschäftsführer den Jahresabschluss auf.[1] Die Feststellung obliegt grundsätzlich der Gesellschafterversammlung.[2] Die Gesellschafter beschließen mit einfacher Mehrheit.[3] Das Feststellungsrecht der Gesellschafterversammlung ist nachgiebigen Rechts.[4] Das Recht auf Feststellung kann z. B. auf einen Beirat oder einen Gesellschafterausschuss übertra...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentümer: Gesells... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, Wohnungseigentümer sei die GbR! Diese müsse klagen. Eine Klage der Gesellschafter sei nicht möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss / 1.3.3 KapCo-Gesellschaften

Personenhandelsgesellschaften i. S. v. § 264a Abs. 1 HGB sind von der Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen, wenn eine natürliche Person oder eine offene Handelsgesellschaft, eine Kommanditgesellschaft oder eine andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person persönlich haftender Gesellschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss / 1.3.2 Tochterunternehmen

Tochterunternehmen, welche in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens einbezogen sind, können von den Vorgaben der Rechnungslegung unter folgenden Voraussetzungen ausgenommen werden: Alle Gesellschafter des Tochterunternehmens haben zugestimmt und das Mutterunternehmen hat sich bereit erklärt, für die vom Tochterunternehmen eingegangenen Verpflichtungen einzustehen. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Buchhal... / 4.2 Zeitpunkt der Steuerentstehung

Ausgangsrechnungen, die ggf. von der Debitorenbuchhaltung erstellt werden, müssen den Anforderungen der §§ 14, 14a UStG entsprechen. Die Buchhaltung muss so eingerichtet sein, dass die umsatzsteuerlichen Aufzeichnungspflichten erfüllt und die Umsätze für die Voranmeldung getrennt werden. Für die gesondert abzugebende Zusammenfassende Meldung sind die USt-IdNr. und die Bemessu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.2.2 Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter

Rz. 50 Einem Gesellschafter, der formwirksam dem Verschmelzungsbeschluss des übertragenden Rechtsträgers widerspricht, steht nach den §§ 29 bis 31 und § 36 UmwG beim Ausscheiden ein Anspruch auf Barabfindung gegen den übernehmenden Rechtsträger zu. Diese Abfindungsverpflichtung ist nicht in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft zu berücksichtigen; vie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5 Besteuerung der schuldrechtlichen Verträge zwischen Betriebskapitalgesellschaft und den Gesellschaftern (natürliche Personen)

Rz. 222 Bei der steuerlichen Behandlung schuldrechtlicher Verträge zwischen der Betriebskapitalgesellschaft und deren Anteilseignern gelten auf Ebene der Kapitalgesellschaft die allgemeinen Grundsätze des KSt-Rechts. Als Folge der selbstständigen Rechtsfähigkeit juristischer Personen werden schuldrechtliche Verträge zwischen ihr und ihren Anteilseignern grundsätzlich wie Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.3 Personengesellschaft

Rz. 73 Nach deutschem Recht wird eine Personengesellschaft steuerlich als "transparent" behandelt, d. h., sie ist für die Ertragsteuern nicht selbst Steuersubjekt. Steuersubjekte sind lediglich die Gesellschafter, denen die von der Personengesellschaft erzielten Gewinne anteilig zugerechnet werden. Für die Anwendung der DBA bedeutet dies, dass eine Personengesellschaft zwar ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.7 Einkünfte einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft oder Gemeinschaft, Nr. 11

Rz. 424b § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG ordnet die Einkünfte der ausl. Gesellschafter einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft als inländische Einkünfte ein und unterwirft sie damit der beschr. Stpfl. Die Vorschrift ist durch G. v. 25.6.2021 angefügt worden.[1] Mit ihr wird Art. 9a der EU-Richtlinie v. 29.5.2017 umgesetzt.[2] Betroffen von der Regelung sind die Gesellschafter ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.2 Besitzgesellschaft bzw. -gemeinschaft

Rz. 179 Zum notwendigen Betriebsvermögen der Besitzpersonengesellschaft bzw. -gemeinschaft (für den Fall einer Bruchteilsgemeinschaft als Besitzgesellschaft im Rahmen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung vgl. Rz. 264) gehören grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens, einschließlich der Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft (vgl. Rz. 185 f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.5 Gesellschafterbezogene Ermittlung

Rz. 196 Der Übernahmegewinn bzw. -verlust ist bezogen auf den einzelnen Gesellschafter zu ermitteln und nicht bezogen auf die Gesellschaft.[1] Dies bedeutet, dass das nach § 4 Abs. 4 S. 1 UmwStG übergehende Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft stets nach Maßgabe der Beteiligungsverhältnisse an der übernehmenden Personengesellschaft auf die einzelnen Gesellschafter...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.1 Gewerblichkeit

Rz. 161 Liegen die Voraussetzungen einer personellen und sachlichen Verflechtung kumulativ vor, ist die Vermietung oder Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch das Besitzunternehmen keine (bloße) Vermögensverwaltung mehr, sondern eine gewerbliche Vermietung oder Verpachtung. Das Besitzunternehmen betreibt somit auch einen Gewerbebetrieb. Als weitere Folge der Betri...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5 Besonderheiten bei der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung

Rz. 259 Die von der Rspr. entwickelten Grundsätze für den Grundfall[1] der Betriebsaufspaltung gelten in analoger Weise auch bei Vorliegen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung [2], sodass auf die obigen Ausführungen grundsätzlich verwiesen werden kann. So ist eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung dann gegeben, wenn einerseits eine personelle sowie sachliche V...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.8.3 Nießbrauch und Treuhand

Rz. 149 Gem. § 1068 Abs. 1 BGB i. V. m. § 1030 Abs. 1 BGB kann ein Nießbrauch an (mittelbar bzw. unmittelbar nutzungsfähigen) Rechten bestellt werden. Allerdings kommen dazu gem. § 1069 Abs. 2 BGB nur solche Rechte in Betracht, die übertragbar sind. Ein Gesellschaftsanteil, ob an einer OHG, KG oder GmbH bzw. AG, kann mit einem Nießbrauch belastet werden. Aufgrund der Unübert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.1.3.1 Beherrschungsidentität bei Beteiligung nur derselben Personen an Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft

Rz. 86 Für das Vorliegen eines einheitlichen Geschäfts- und Betätigungswillens genügt es auch, dass die Gruppe von Personen, die das Besitzunternehmen tatsächlich beherrscht, auch in der Lage ist, in der Betriebsgesellschaft ihren Willen durchzusetzen (sog. Beherrschungsidentität).[1] Hieran hat auch die geänderte Rspr. des BFH[2] zur umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2 Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.1.3.2.1 Personengruppentheorie

Rz. 94 Beherrschungsidentität ist auch dann anzunehmen (vom Fall der faktischen Beherrschung abgesehen; vgl. Rz. 134ff.), wenn zwar die Beteiligten nicht alle sowohl am Besitz- als auch am Betriebsunternehmen beteiligt sind, aber die an beiden Unternehmen beteiligten Personen (Doppel-Gesellschafter) an beiden Gesellschaften jeweils zusammen über mehr als 50 % der Stimmrechte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3.2 Angemessenheit der Nutzungsvergütung

Rz. 203 Eine allgemeingültige Richtlinie oder Formel zur Ermittlung eines angemessenen Nutzungsentgelts existiert nicht[1], sodass hier mitunter ein erheblicher Ermessensspielraum besteht. Rz. 204 Unter Ausgleich der Interessen von Pächter und Verpächter sind insbesondere folgende Umstände bei der Ermittlung des Nutzungsentgelts zu berücksichtigen: Kapitalverzinsung, Vergütun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.3.5 Keine Ermittlung des Übernahmeergebnisses für das gesamte übergehende Vermögen (§ 4 Abs. 4 S. 3 UmwStG)

Rz. 165 Nach § 4 Abs. 4 S. 3 UmwStG ist ein Übernahmeergebnis nur insoweit zu ermitteln, als die Anteile an der übertragenden Körperschaft zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehören oder ihm nach § 5 UmwStG zuzurechnen sind. Gelten nicht alle Anteile an der übertragenden Körperschaft als in das Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers eingelegt bzw....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.5 Unentgeltliche oder verbilligte Anteilsübertragungen, Kapitalerhöhung, verdeckte Einlage

Rz. 194 Werden Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft unentgeltlich oder verbilligt auf nicht am Besitzunternehmen beteiligte Angehörige (Nur-Betriebsgesellschafter, vgl. Rz. 104) übertragen, führt dies, gleich ob die Anteile im Betriebsvermögen der Besitzunternehmung selbst oder im Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter bei der Besitzpersonengesellschaft gehalten wer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3 Exkurs: Grundlagen des Optionsmodells

Rz. 258d Am 25.6.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) im BGBl veröffentlicht,[1] das Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, sich auf Antrag ertragsteuerlich als Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen. Der Antrag ist einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem die KSt-Besteuerung (erstmals) angewandt werden soll, unw...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.1.1 Überblick

Rz. 70 Neben der sachlichen Verflechtung ist eine personelle Verflechtung zwischen Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft für das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung zwingend erforderlich. Eine solche liegt vor, wenn sowohl das Besitzunternehmen als auch die Betriebsgesellschaft von einem einheitlichen Geschäfts- und Betätigungswillen getragen werden.[1] Eine entsprechen...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Personenge... / 4 Gesetzliche Regelung der Gewinnverwendung bei Personengesellschaften

Für Personengesellschaften finden sich die gesetzlichen Regelungen der Gewinnverwendung im HGB. § 121 HGB betrifft die Gewinnverwendung bei der OHG, § 168 HGB bei der KG und § 231 HGB bei der stillen Gesellschaft. Nach § 121 HGB gebührt jedem OHG-Gesellschafter zunächst ein Anteil in Höhe von 4 % seines Kapitalanteils. Reicht der Jahresgewinn hierzu nicht aus, so bestimmen si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.1.2 Unbebaute und bebaute Grundstücke

Rz. 39 Die Rspr.[1] hat für bebaute und unbebaute Grundstücke[2] bisweilen eine sachliche Verflechtung angenommen: wenn das überlassene Grundstück auf die Bedürfnisse des Betriebs zugeschnitten ist, insbesondere wenn aufstehende Baulichkeiten für Zwecke des Betriebsunternehmens hergerichtet oder gestaltet sind (zu denken ist hierbei insbesondere an Fabrikationsgrundstücke) wei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.2.12 Gewinnausschüttungen

Rz. 69 Für Gewinnausschüttungen, die zwar vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag beschlossen worden, aber noch nicht abgeflossen sind, muss die übertragende Körperschaft eine Verbindlichkeit ausweisen, die steuerneutral aufgrund der Buchwertverknüpfung auf den übernehmenden Rechtsträger übergeht. Wird die Ausschüttungsverbindlichkeit von der übernehmenden Personengesellsc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.7 Besonderheiten bei einer Besitzgesellschaft in Form einer Kapitalgesellschaft

Rz. 140 Ist sowohl die Besitz- als auch die Betriebsgesellschaft eine Kapitalgesellschaft und überlässt die Besitz- der Betriebsgesellschaft wesentliche Betriebsgrundlagen, liegt eine kapitalistische Betriebsaufspaltung [1] nur dann vor, wenn die Besitzkapitalgesellschaft selbst beherrschend an der Betriebskapitalgesellschaft beteiligt ist (vermögensmäßige Verbindung).[2] Eine...mehr