Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft / 2.2 Innengesellschaft

Bei einem Teil der Personengesellschaften handelt es sich lediglich um Innengesellschaften. Diese sind dadurch gekennzeichnet, dass ihnen ein Auftreten als Gesellschaft nach außen fehlt. Die Geschäfte werden nur im Namen eines (tätigen) Gesellschafters abgeschlossen, nur dieser wird daraus berechtigt und verpflichtet. Zudem gibt es kein Gesamthandsvermögen der Innengesellsch...mehr

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Personengesellschaft / 3.1 Mitarbeit

Der Grundtypus der Personengesellschaft sieht eine persönliche Mitarbeit des Gesellschafters vor. Es wird keine Kapitaleinlage geleistet, sondern der Gesellschafterbeitrag umfasst die Arbeitsleistung. Bei einigen Rechtsformen ist diese Grundregel nur noch in der Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Geschäftsführung bzw. zur Vertretung der Gesellschaft vorhanden.mehr

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Personengesellschaft / 4.5 GmbH & Co. KG

Eine GmbH & Co. KG ist eine Mischform. Es handelt sich dabei um eine KG, bei welcher jedoch die Stellung des Komplementärs von einer GmbH eingenommen wird. Dadurch gelingt es, die Haftung – ähnlich einer Kapitalgesellschaft – bei allen Gesellschaftern der Höhe nach zu beschränken. Denn die Haftung der Kommanditisten ist bereits auf deren jeweilige Vermögenseinlage begrenzt u...mehr

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Personengesellschaft / 2.3 Änderungen ab 2024

Mit dem MoPeG[1] wird diese Zweiteilung zumindest für die Rechtsform der GbR gesetzlich geregelt werden. Ab 1.1.2024 wird es eine rechtsfähige GbR geben, die generell am Rechtsverkehr teilnimmt und Träger von Rechten und Pflichten ist; sog. Außen-GbR (§§ 705 ff. BGB) und eine nicht rechtsfähige GbR, die nicht nach außen auftritt, sondern primär das Innenverhältnis zwischen den...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung at-Equity-bewerteter und anteilmäßig einbezogener Unternehmen

Rz. 75 Die Zwischenergebniseliminierung ist nicht nur notwendig im Rahmen der vollkonsolidierten Tochterunternehmen. Gemeinschaftsunternehmen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie von mehreren untereinander unabhängigen Muttergesellschaften einheitlich gesteuert werden, können nach § 310 HGB entweder quotal konsolidiert oder at Equity bewertet werden. Nach IFRS 11 ist e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Thesaurierungsbegünstigung / 3.3 Gewinn, Einlagen und Entnahmen bei Mitunternehmerschaften

Bei Personengesellschaften ist zur Ermittlung des steuerbegünstigten nicht entnommenen Gewinns auf das Gesamtergebnis jedes einzelnen Mitunternehmers aus Gesamthands-, Ergänzungs- und Sonderbilanz unter Berücksichtigung der individuellen Sondervergütungen sowie Einlagen und Entnahmen abzustellen.[1] Im Hinblick auf die gesellschafterbezogene Abgrenzung von Einlagen und Entnah...mehr

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Thesaurierungsbegünstigung / 1 Funktionsweise der Regelung

Nicht entnommene Gewinne von Einzelunternehmern, Gesellschaftern von Personengesellschaften und persönlich haftenden Gesellschaftern von KGaA können unter bestimmten Voraussetzungen mit 28,25 % Einkommensteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag besteuert werden. Werden diese Gewinne später entnommen, erfolgt eine Nachversteuerung mit 25 %, wiederum zuzüglich Solidaritätszu...mehr

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Thesaurierungsbegünstigung / 5 Verfahrensrechtliche Aspekte und Vorauszahlungen

Verfahrensrechtlich ist nach § 34a Abs. 9 bzw. 11 EStG zu berücksichtigen, dass für jeden Betrieb oder Mitunternehmeranteil, für den ein Antrag nach § 34a EStG gestellt wurde, der nachversteuerungspflichtige Betrag gesondert mit jeweils einem eigenen Bescheid festzustellen ist; der Erlass der Feststellungsbescheide über den nachversteuerungspflichtigen Betrag in den Aufgabenbe...mehr

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Thesaurierungsbegünstigung / 2 Anwendungsvoraussetzungen

Die Begünstigung nicht entnommener Gewinne gilt nach § 34a Abs. 1 EStG nur für Gewinne, die aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit stammen, durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermittelt werden und von Einzelunternehmern, natürlichen Personen als Gesellschaftern von Mitunternehmerschaften sowie von persönlich haftenden Gesells...mehr

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Thesaurierungsbegünstigung / Zusammenfassung

Begriff Um einer rechtsformneutralen Besteuerung näher zu kommen und die Eigenkapitalausstattung zu stärken, wurde eine Steuerbegünstigung für von Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften thesaurierte Gewinne eingeführt (Gesetz v. 14.8.2007, BGBl 2007 I S. 1912). Bestimmte Gewinne werden danach einmal im Jahr der Thesaurierung und ein zweites Mal bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 3.4 Genossenschaftliche Verbände

Jede Genossenschaft muss einem genossenschaftlichen Prüfungsverband angehören, der die (2-)jährlichen Pflichtprüfungen durchführt. Diesen Prüfungs- sowie den genossenschaftlichen Dachverbänden räumt § 4 Nr. 6 StBerG ein Recht zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen gegenüber den Mitgliedern, d. h. den einzelnen Genossenschaften bzw. von Genossenschaften beherrschten U...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 3. Vertretung der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung, Leitung und Beschlussfassung

Gem. § 48 Abs. 1 GmbHG fassen die Gesellschafter ihre Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen (GV). Träger des Stimmrechts sind die Gesellschafter. Die Gesellschaftereigenschaft richtet sich dabei nach § 16 Abs. 1 GmbHG. Mangels abweichender Satzungs- oder GV-Bestimmungen können sich die Gesellschafter vertreten lassen. Die Gesellschafter als Vertreter ihrer GmbH (§ 35 GmbH...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 1. Umfirmierung eines Gesellschafters und Anzeigepflichten

Einer der Gesellschafter hat vor einigen Wochen eine Umfirmierung vorgenommen ohne Meldung an die Forschungs-GmbH, sodass die Gesellschafterliste nicht aktuell ist. In der Vergangenheit wurden solche Änderungen stets vom die Umfirmierung bearbeitenden Notar in die Gesellschafterliste eingetragen und eine neue Gesellschafterliste übermittelt. Da dies nicht geschehen ist, frag...mehr

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ZErb 05/2023, Zur Identität... / 2 Gründe

B. Die Revision des FA ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung – FGO). I. Gegenstand des Verfahrens sind neben den in den angefochtenen Feststellungsbescheiden getroffenen Feststellungen zur Höhe eines laufenden Gesamthandsgewinns 2008 bei den Einkünften aus Gewer...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 2. Nachjustierung beim Versammlungsort

Die technischen Möglichkeiten führen zu einer Erweiterung des Versammlungsorts, aber auch die Funktionen und Aufgaben des Versammlungsleiters/Vorsitzenden betreffend: Zitat Versammlungsort ist der Sitz der Gesellschaft, sofern kein anderer Ort zur Beschlussfassung vom Vorsitzenden festgelegt wurde. Die ordnungsmäßige Einberufung einer Videokonferenz zum Zwecke der Beschlussfas...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 1. Präsenz- und Videokonferenzen sowie das Hybrid-Format

Diese Sätze könnten in der Satzung figurieren: Zitat Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst, die zu diesem Zweck als Präsenz- oder ihnen gleichwertige Videokonferenzen stattfinden können. Videokonferenzen zum Zwecke der Beschlussfassung sind unter Verwendung von Bild- und Tonübertragungstechnik abzuhalten, die allen Gesellschaftern zugänglich oder ih...mehr

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ZErb 05/2023, Zur Identität... / 1 Tatbestand

A. Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Einnahmen (2008) bzw. Aufwendungen (2009 bis 2012) aus einem Swap-Geschäft in den Streitjahren (2008 bis 2012). Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die X und Y GbR Grundstücksgemeinschaft. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) soll diese aus einer Erbengemeinschaft hervorgegangen sein. Die Gese...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 6

Auf einen Blick Der Beitrag zeigt einige praxisrelevante Fälle auf, wie die Gesellschafterversammlung einer typischen Forschungs-GmbH effizienter als vorher ausgestaltet werden kann. Probleme wie die Nachfolge bei den Vertretern der oft zahlreichen privaten Gesellschafter, mit oder ohne Satzungsänderungen, kommen dabei zur Sprache. Vorsitz und Versammlungsleitung erfahren üb...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 1. Hinführung zum Thema: die Forschungs-GmbH

Die Besonderheit der Forschungs-GmbH ist der stete Spagat zwischen Wissenschaftsfreiheit[5] und gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen. Themen wie Beteiligung der Hochschulen an Gesellschaften[6] oder der Hochschullehrer als Unternehmer[7] sind bereits in der Literatur besprochen worden. Eine GmbH mit der Beteiligung von Bund und Ländern nebst Hochschulen besteht vielfach aus...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 2. AR-Vorsitzender: Sitzungsleitung und "Stoffverteilung"

Für die Antizipierung der Erörterung spricht sogar die Leitungspflicht des AR-Vorsitzenden: Denn er hat die Sitzungstermine zu bestimmen, die Tagesordnung aufzustellen, die erforderlichen Informationen und Unterlagen zu beschaffen und Sachverständige zu laden.[18] Damit kommt ihm gleichsam eine Stoffordnungs- und Stoffverteilungsfunktion zu, die sogar gebietet, Erörterungspun...mehr

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AGS 05/2023, Erstattungsans... / II. Folgen des Todes des Beklagten

1. Partielle Parteifähigkeit Das OLG Brandenburg hat darauf hingewiesen, dass eine nicht existente Partei in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln ist als sie ihre Nichtexistenz geltend macht. Diese partielle Parteifähigkeit gelte auch im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren, in dem sie ebenfalls als existent zu behandeln sei. Somit...mehr

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ZErb 05/2023, Dogmatische F... / 2. Zulässigkeit einstweiligen Rechtsschutzes in erster Instanz?

Von erheblicher praktischer Bedeutung ist die umstrittene Frage der Zulässigkeit einer erstinstanzlichen einstweiligen Anordnung gem. § 49 FamFG. Ähnlich wie bereits bei der Teilentlassung wird insoweit im Kern diskutiert, ob eine vorläufige vollständige oder teilweise Aufhebung der Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers von § 2227 BGB noch gedeckt sei oder ob es si...mehr

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zfs 05/2023, Kostenerstattu... / 2 Aus den Gründen:

Zitat Die gemäß §§ 11 Abs. 1 RPflG, 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO, 567 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen gemäß §§ 569 ff. ZPO zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde des Beklagten führt zur Zurückverweisung der Sache an den zuständigen Rechtspfleger des Landgerichts. 1. Der für den vor Zustellung der Klage verstorbenen Be...mehr

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ZErb 05/2023, Dogmatische F... / 1. Methodische Vorüberlegung: Der "wichtige Grund" als Regeltatbestandsmerkmal außerordentlicher Beendigungstatbestände

Gem. § 2227 BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist nach § 2227 Hs. 2 BGB insbesondere die grobe Pflichtverletzung oder die Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung.[4] Mit dem Erfordernis eines wichtigen Grundes knüpft § 2227 BGB an ein Merkmal an, das der Gesetzgeber re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.2 Steuerfreiheit von Sanierungserträgen

Rz. 22 Nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG sind Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt für alle Unternehmen und damit auch für gewerbliche Unternehmen jeglicher Rechtsform.[1] Unerheblich ist, ob die Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder nach § 4 Abs. 3 EStG e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.3 Erklärungspflichtige

Rz. 4 Der Kreis der Erklärungspflichtigen wird durch § 149 AO nicht näher bezeichnet. Dieser ergibt sich vielmehr aber aus dem jeweiligen Steuergesetz bzw. aus dem Inhalt des die Erklärungsabgabe anordnenden Verwaltungsakts. Rz. 5 Der Erklärungspflichtige ist der Stpfl.[1] Pflichtenträger kann hierbei nur ein steuerliches Rechtssubjekt sein.[2] Entfällt die steuerliche Rechts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 7.2 Überlassung Gesellschafter an Personengesellschaft

Der Gesellschafter wird durch die Pkw-Überlassung an seine Personengesellschaft zum Unternehmer, wenn die Überlassung gegen Sonderentgelt erfolgt.[1] Ggf. erhält der Gesellschafter aus der Anschaffung des Pkw den Vorsteuerabzug. Ist der Gesellschafter Kleinunternehmer, müsste er zur Erlangung des Vorsteuerabzugs zuerst zur Regelbesteuerung optieren (§ 19 Abs. 2 UStG). Ein Lei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 7.1 Überlassung Personengesellschaft an Gesellschafter

Wird ein Pkw von einer Personengesellschaft an einen Gesellschafter überlassen, der diesen Pkw sowohl für Zwecke der Gesellschaft als auch für private Zwecke nutzt, erhält die Perso­nengesellschaft aus der Anschaffung und aus den laufenden Betriebskosten den vollen Vor­steuerabzug, sofern der Pkw insgesamt zum Unternehmen gehört. Wegen der Besteuerung der Überlassung zu priva...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 7 Überlassung Geschäftswagen von Personengesellschaft an Gesellschafter und umgekehrt

7.1 Überlassung Personengesellschaft an Gesellschafter Wird ein Pkw von einer Personengesellschaft an einen Gesellschafter überlassen, der diesen Pkw sowohl für Zwecke der Gesellschaft als auch für private Zwecke nutzt, erhält die Perso­nengesellschaft aus der Anschaffung und aus den laufenden Betriebskosten den vollen Vor­steuerabzug, sofern der Pkw insgesamt zum Unternehmen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines von einer GmbH überlassenen Pkw trotz vertraglichem Nutzungsverbots

Leitsatz Aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass ein Alleingesellschafter-Geschäftsführer einen ihm zur Verfügung stehenden betrieblichen Pkw unabhängig von einem vereinbarten Nutzungsverbot auch für private Fahrten nutzt, da nicht zu erwarten ist, dass ein Verstoß gegen ein Privatnutzungsverbot aufgrund des fehlenden Inter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / Zusammenfassung

Begriff Der Inhaber bzw. Gesellschafter eines Personenunternehmens (Einzelfirma, Personengesellschaft) muss die auf Privatfahrten entfallenden Kosten des Betriebsfahrzeugs dem Gewinn hinzurechnen. Für die Bemessung dieses sog. Privatanteils enthält das EStG ein Wahlrecht zwischen einer Pauschalmethode (1 %-Regelung) und einem Einzelnachweis (Fahrtenbuchmethode). Wird das Fahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 2.1.2 Unternehmerische Nutzung unter 10 %

Wird ein Geschäftswagen zu weniger als 10 % unternehmerisch verwendet, kann er nicht dem Unternehmen zugeordnet werden (Zuordnungsverbot). Somit ist der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung ausgeschlossen. Wird ein nicht dem Unternehmen zugeordnetes "Privatfahrzeug" gelegentlich dem Unternehmen überlassen, sind[1] die im Zusammenhang mit dem Betrieb und Wartung des Geschäftswage...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 1 Allgemeine Grundsätze

Die einkommensteuerliche Behandlung des vom Inhaber eines Einzelunternehmens bzw. vom Gesellschafter einer Personengesellschaft – im Folgenden vereinfachend als Unternehmer bezeichnet – oder von dessen Familienmitgliedern privat genutzten Kraftfahrzeugs hängt davon ab, ob das Fahrzeug zum Betriebs- oder zum Privatvermögen gehört. Bei Fahrzeugen des Betriebsvermögens stellen ...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.5 Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Vom zuständigen Landesministerium gezahlte Eingliederungsbeihilfe für behinderte Menschen als Betriebskostenerstattung in Form von Tageskostensätzen sind Betriebseinnahmen und keine Investitionszuschüsse. Das gilt auch dann, wenn die Eingliederungsbeihilfe in den Bescheiden des Ministeriums als zweckgebundene Zuschüsse für die Erweiterung der Behindertenwerkstatt bezeichnet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 1 Unterschiedliche Nutzung eines Geschäftswagens

Ein dem Unternehmensvermögen zugeordneter Geschäftswagen[1] kann wie folgt genutzt werden:mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / VIII. Mehrfache Verwendung von Text und Texteingabefeldern

Rz. 42 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZVFV ist es zulässig, den Text einschließlich der dazugehörigen Texteingabefelder außerhalb der Rahmen für die Angaben zum Gläubiger in Modul A und zum Schuldner in Modul B in den Formularen der Anlagen 1 ZVFV (Gerichtsvollzieherauftrag), 3 ZVFV (Entwurf eines Beschlusses der richterlichen Anordnungen nach § 758a ZPO) und 5 ZVFV (Entwurf eines Pf...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.4 Sonstige Zuschüsse

Wiederkehrende Zuschüsse sind zu versteuern.[1] Soweit sie nicht unter eine Befreiungsregelung des § 3 EStG fallen, sind sie vom Empfänger zu versteuern, wenn sie der unbeschränkt steuerpflichtige Geber als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen kann.[2] Alterssicherung der Landwirte Zuschüsse zum Beitrag nach § 32 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte sin...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.1 Verbote der retrospektiven Anwendung

Rz. 16 IFRS 1.13 untersagt in folgenden Fällen die retrospektive Anwendung von IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden, Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting), Vornahme von Schätzungen, Darstellung und Bewertung von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter, Klassifizierung und Bewertung fi...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.3 Berücksichtigung von Steuern im Rahmen der Bewertung

Rz. 44 Periodische Besteuerungseffekte Gemäß § 2 Abs. 1 FVerlV sind Steuereffekte zu berücksichtigen und deshalb finanzielle Überschüsse nach Steuern maßgeblich. Zudem verweist die Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 3 Satz 7 AStG ausdrücklich darauf, dass auch Steuereffekte zu berücksichtigen sind, weil diese bewertungsrelevant seien.[1] Im Hinblick auf die Eliminierung der Steuer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erstanwendung IFRS / 3.2.1 Unternehmenszusammenschlüsse und kumulierte Umrechnungsdifferenzen

Rz. 28 Die zentrale Vereinfachung für die Konzernabschlusserstellung enthält IFRS 1.18 i. V. m. Appendix C. Diese Vorschrift entfaltet ihr gesamtes Potenzial an Vereinfachung in Zusammenhang mit der – ebenfalls in diesem Abschnitt dargestellten – Regelung zur Erfassung der kumulierten Umrechnungsdifferenzen. Falls das auf IFRS umstellende Unternehmen die Ausnahme von der ret...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.5 Unterschiedliche Erstanwendungszeitpunkte von Mutterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen

Rz. 49 Ein Tochterunternehmen, ein Gemeinschaftsunternehmen oder ein assoziiertes Unternehmen darf bei erstmaliger Veröffentlichung eines IFRS-Abschlusses die Werte übernehmen, die es zuvor für die Einbeziehung in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens bzw. Gesellschafters ermittelt hat.[1] Das Tochterunternehmen (bzw. das Gemeinschaftsunternehmen oder das assoziierte U...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.5 Die Ermittlung des Diskontierungsfaktors

Rz. 52 Funktions- und risikoadäquate Kapitalisierungszinssätze Für die Ermittlung des Ertragswerts ist es erforderlich, die für die einzelnen Jahre isolierten und prognostizierten Gewinne auf den Übertragungsstichtag zu diskontieren. Hierfür sind funktions- und risikoadäquate Kapitalisierungszinssätze anzuwenden. Die Ermittlung des Diskontierungsfaktors unterliegt nach § 1 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erstanwendung IFRS / 1 Einführung

Rz. 1 Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen, sind nach der entsprechenden EU-Verordnung EG 1606/2002 [1] Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen auf Basis der IFRS aufzustellen. Nach Schätzungen waren seinerzeit von der Erstanwendung der IFRS per 1.1.2005 in Deutschland etwa 750 und EU-weit etwa 7.000 Unternehmen betroffen.[2] Die Mitgliedstaaten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.6 Zuordnung der Auskehrung zu den Gesellschaftern

Rz. 104 Leistungen der Körperschaft sind den Anteilseignern grds. anteilig entsprechend den Beteiligungsquoten zuzurechnen. Bereits nach handelsrechtlichen Maßstäben wird den Gesellschaftern ein Anteil an einem bestimmten Gewinn, nicht jedoch ein bestimmter Anteil am Gewinn zugeordnet. Es ist mithin nicht möglich, einzelne Gewinnanteile den Gesellschaftern zuzuordnen. Kommt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.3 Besserungsschein und steuerliches Einlagekonto

Rz. 52 Fraglich ist, ob auch das Wiederaufleben einer Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern aufgrund eines Besserungsscheins unter die allgemeine Verwendungsreihenfolge des § 27 Abs. 1 S. 3 KStG fällt oder einen Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto ermöglicht.[1] Verzichtet ein Gesellschafter auf ein Darlehen gegen eine Besserungsabrede, ist die Verbindlichkeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.3 Anteilseigner

Rz. 165 Der Anspruch auf Ausstellung der Bescheinigung über die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos steht dem Anteilseigner zu. Als Anteilseigner gilt derjenige, dem im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses die Anteile i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG gem. § 39 AO zuzurechnen sind. Entscheidend ist also das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen, etwa bei Wertpap...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 2 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Einlagen beim Anteilseigner

Rz. 8 Gesellschaftsrechtlich und dem folgend auch handelsbilanziell können Einlagen der Gesellschafter sowohl in das Nennkapital geleistet (insbes. bei Kapitalerhöhungen aus Bar- oder Sachmitteln) als auch in die Kapitalrücklage eingestellt werden (z. B. Zuzahlungen ohne Vorzugsgewährung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), sowie als Ertragszuschuss geleistet werden.[1] Steuerr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.1 Systematik des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 21 Das steuerliche Einlagekonto stellt das zentrale Instrument zur Feststellung nicht in das Nennkapital geleisteter Einlagen dar. Aufgrund der Bedeutung der Feststellung der nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen müssen unbeschränkt stpfl. Körperschaften ein steuerliches Einlagekonto führen.[1] Im Einlagekonto sind sämtliche Einlagen der Gesellschafter in die Kör...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 4.2 Möglichkeiten zur Korrektur eines fehlerhaften Bescheids

Rz. 114 Die gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos stellt eine Feststellung i. S. d. § 179 AO dar.[1] Daraus folgt, dass der Feststellungsbescheid eines Wirtschaftsjahrs zugleich Grundlagenbescheid für die Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos auf den Schluss des folgenden Wirtschaftsjahrs gem. § 171 Abs. 10 AO ist. Die Bindungswirkung ergi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.3 Entwicklung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 32 Das steuerliche Einlagekonto wird gem. § 27 Abs. 1 S. 2 KStG stichtagsbezogen festgestellt. Hierzu wird als Anfangsbestand auf den zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs festgestellten Endbestand des Vorjahrs zurückgegriffen. Der Vorjahresbescheid ist insoweit bindend für die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos auf den folgenden Stichtag.[1] Dem fest...mehr