Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.1 Strukturmerkmale der Umwandlungsarten

Rz. 78 Der sachliche Anwendungsbereich der §§ 3–19 UmwStG, d. h., die Anwendung des Gesetzes auf die verschiedenen Umwandlungsarten ohne Einbringungen, ergibt sich aus § 1 Abs. 1 UmwStG. Nach Abs. 1 gelten der Zweite bis Fünfte Teil des UmwStG, also die §§ 3–19 UmwStG, bei inl. Umwandlungen für alle Umwandlungsarten i. S. d. § 1 Abs. 1, 2 UmwG, die in den persönlichen Anwend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.8.3 Kapitalertragsteuer

Rz. 109 Problematisch ist die Behandlung der einzubehaltenden und abzuführenden KapESt im Rückwirkungszeitraum. Als zum KapESt-Abzug Verpflichtete kommen die übertragende Körperschaft und der übernehmende Rechtsträger in Betracht. Die Steuerabzugspflicht trifft in erster Linie den zivilrechtlich zur Leistung Verpflichteten. Das ist bis zur Eintragung der Umwandlung in das Ha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.4 Berücksichtigung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers bei dem übernehmenden Rechtsträger (Abs. 4 S. 3–6)

Rz. 169 Nach Abs. 4 S. 3, eingefügt durch Gesetz v. 26.6.2013[1] mit Wirkung für Umwandlungen, deren Anmeldung zum maßgebenden Register nach dem 6.6.2013 erfolgt ist, dürfen positive Einkünfte des übertragenden Rechtsträgers, die dieser während des Rückwirkungszeitraums erzielt, nicht mit Verlusten und Zinsvorträgen des übernehmenden Rechtsträgers verrechnet werden. Während ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4 Rückwirkung bei grenzüberschreitender Umwandlung (§ 2 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 116 Unterliegt bei einer grenzüberschreitenden Umwandlung einer der beteiligten Rechtsträger dem deutschen Recht, greift für ihn die Rückwirkung nach § 2 Abs. 1 UmwStG ein. Das gilt auch, wenn übernehmender Rechtsträger eine in Deutschland ansässige Personengesellschaft oder natürliche Person ist. Bei einer Personengesellschaft erfasst die Rückwirkung nach § 2 Abs. 2 Umw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2 Zur Systematik der Umwandlungsvorgänge

Rz. 3 Der Begriff "Umwandlung" erfasst Vorgänge, bei denen bestehende Rechtsformen von Rechtsträgern unter Fortführung des wirtschaftlichen Engagements geändert werden. Damit werden alle Vorgänge aus diesem Begriff ausgeschlossen, durch die ein Rechtsträger seine Tätigkeit erstmalig aufnimmt und originär erstmals seine Rechtsform erwirbt, ohne seine wirtschaftliche Funktion ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.1 Steuerpflicht und Steuerneutralität

Rz. 55 Ein Umwandlungsvorgang wirkt regelmäßig gewinnrealisierend. Im nationalen Bereich verwirklicht er den Gewinnrealisierungstatbestand der Veräußerung bzw. des veräußerungsähnlichen Vorgangs oder der Einlage, bei grenzüberschreitenden Vorgängen (auch) die Entstrickungstatbestände des § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 KStG. Ist bei einer Verschmelzung z. B. der übertr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.6.4 Aufsichtsratsvergütungen und Steuerabzug nach § 50a EStG

Rz. 88 Gilt für ein beschränkt steuerpflichtiges Aufsichtsratsmitglied bzw. den Berechtigten der sonstigen Vergütung die Rückwirkungsfiktion, weil er als natürliche Person übernehmender Rechtsträger oder Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaft ist oder wird, fällt die Aufsichtsratsvergütung bzw. die sonstige Vergütung ab dem steuerlichen Rückwirkungszeitraum ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.5 Auswirkungen der Rückwirkung auf übertragenden und übernehmenden Rechtsträger

Rz. 53 Übertragende Körperschaft und übernehmender Rechtsträger sind so zu behandeln, als ob der Umwandlungsvorgang zum steuerlichen Übertragungsstichtag wirksam geworden wäre. Der übertragende Rechtsträger gilt mit dem steuerlichen Übertragungsstichtag steuerlich als nicht mehr existent (Verschmelzung, Aufspaltung) oder besteht nur mit vermindertem Vermögen fort (Abspaltung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.2.4 Vergleichbarkeit der Spaltung

Rz. 106 Die Spaltung ist unternehmensrechtlich weitgehend durch Verweisungen auf die Verschmelzung geregelt. Die Finanzverwaltung leitet die Strukturmerkmale aus der Spaltungsrichtlinie ab, die weitgehend der Verschmelzungsrichtlinie entspricht, aber nur die Aufspaltung regelt.[1] Zur Abspaltung vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass keine europarechtlichen Sekundärreg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2.2 Strukturelle Unterschiede der Umwandlungen nach dem UmwStG zum UmwG

Rz. 49 Die Anknüpfung des UmwStG an das UmwG hat ein wesentliches Problem zu berücksichtigen. Während das Unternehmensrecht Personengesellschaften und Körperschaften grundsätzlich gleich behandeln kann, weil beide zivilrechtlich Rechtsträger sind, ist dies steuerrechtlich nicht möglich. Steuerrechtlich sind Körperschaften für alle Steuerarten Steuersubjekte; Personengesellsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 111 Zur Rechtsform der Rechtsträger, auf die die §§ 3–19 UmwStG anwendbar sind, enthält § 1 Abs. 1, 2 UmwStG nur mittelbare Regelungen. Übertragender Rechtsträger kann bei allen Formen der Umwandlung nur eine Körperschaft sein, damit grundsätzlich alle Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Beim Formwechsel nach § 190 Abs. 1 UmwG in eine Personengesellschaft kann nur ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 6 Steuerliche Behandlung der formwechselnden Umwandlung

Rz. 162 Die formwechselnde Umwandlung ist in den §§ 190ff. UmwG geregelt. Formwechselnde Umwandlung bedeutet eine Änderung der Rechtsform der umwandelnden Gesellschaft, ohne dass sich die Identität der umgewandelten Gesellschaft ändert. Die formwechselnde Umwandlung führt also nicht zu einer Änderung des Rechtsträgers und somit nicht zum Erlöschen des umwandelnden und Neuent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.2.3 Vergleichbarkeit der Verschmelzung

Rz. 100 Nach der in Rz. 96 vertretenen Auffassung bestimmen sich die Strukturmerkmale einer Verschmelzung nach Art. 2 Buchst. a) FRL. Strukturmerkmale sind danach: Übertragung des gesamten Aktiv- und Passivvermögens eines Rechtsträgers oder mehrerer Rechtsträger auf einen bestehenden Rechtsträger bei der Verschmelzung zur Aufnahme oder von mindestens 2 Rechtsträgern auf einen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.2.2 Beschränkung des Abzugs der Abschreibungsverluste

Rz. 36 Abs. 3 S. 2 a. F. schließt grundsätzlich die Geltendmachung des Abschreibungsverlusts aus der Vermietung und Verpachtung derjenigen Gebäude und Gebäudeteile aus, die in der Anfangsbilanz zum Zeitpunkt des Übergangs in die Steuerpflicht mit dem Teilwert (= Ausgangswert) angesetzt worden sind. Die Durchführung der Regelung erfordert daher eine getrennte Ermittlung des G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.1.3 Steuerrechtliche Umwandlungsbilanz

Rz. 18 Steuerlich kann der übertragende Rechtsträger bei Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Umwandlung im engeren Sinn) zwischen dem Ansatz des Buchwerts, des gemeinen Werts oder eines Zwischenwerts wählen.[1] Für den übernehmenden Rechtsträger besteht eine Buchwertverknüpfung, d. h., er muss die Wirtschaftsgüter mit dem Wert in seiner Übernahmebilanz ausweisen, mit dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.3.2 Besteuerungsrechte nach den DBA

Rz. 16 Die DBA enthalten regelmäßig keine ausdrücklichen Bestimmungen zu Umwandlungen. Soweit eine grenzüberschreitende Umwandlung einen Gewinn bzw. Verlust verursacht, richtet sich das Besteuerungsrecht nach den allgemeinen Vorschriften des DBA. Da Umwandlungen eine Vermögensübertragung bewirken, ist in erster Linie Art. 13 OECD-MA angesprochen. Soweit das übergehende Vermö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3 Von der Rückwirkung erfasste Umwandlungsarten

Rz. 44 Die Rückwirkung nach § 2 UmwStG gilt nur für die Umwandlung i. e. S. nach den §§ 3ff. UmwStG, die Verschmelzung und Vermögensübertragung nach den §§ 11ff. UmwStG, die Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung nach § 15 UmwStG sowie die Aufspaltung und Abspaltung auf eine Personengesellschaft nach § 16 UmwStG.[1] Soweit bei diesen Vorgängen nicht das ganze Vermögen a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.3.1 Anwendung des UmwStG auf EU-/EWR-Umwandlungen

Rz. 8 Das deutsche Umwandlungssteuerrecht war bis zum "Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG)" v. 12.12.2006[1] im Wesentlichen national ausgerichtet. Grund hierfür war die Anlehnung des UmwStG hinsichtlich seines persönlichen Regelungsbereichs an das unternehmensrecht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 72 Das UmwStG 2006 ist nur anwendbar, wenn die Voraussetzungen des sachlichen und persönlichen Anwendungsbereichs erfüllt sind.[1] § 1 Abs. 1 bis 4 UmwStG differenzieren nach dem sachlichen und den persönlichen Anwendungsbereich. Fehlen die Voraussetzungen, ist die Umwandlung nicht steuerneutral, auch wenn die übrigen Tatbestandsmerkmale der §§ 3ff. UmwStG erfüllt sind. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.4 Von der Rückwirkung betroffene Steuerarten

Rz. 50 Hinsichtlich des sachlichen Regelungsbereichs erfasst die Rückwirkung alle Steuerarten, die an das Einkommen und das Vermögen anknüpfen. Dies sind ESt und KSt mit Annexsteuern (SolZ bzw. KiSt) sowie, nach der ausdrücklichen Regelung des § 2 Abs. 1 S. 2 UmwStG, auch die GewSt. Die Rückwirkung hat keine Auswirkungen auf Verkehrs- und Verbrauchsteuern, örtliche Aufwandst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.1 Steuerlicher Übertragungsstichtag (§ 2 Abs. 1, 2 UmwStG)

Rz. 21 Nach § 2 Abs. 1 UmwStG sind Einkommen und Vermögen der an der Vermögensübertragung (Umwandlung) beteiligten Steuersubjekte so zu ermitteln, als sei das Vermögen mit Ablauf des Stichtags für die Umwandlungsbilanz übergegangen. Die Bilanz i. S. d. § 2 Abs. 1 UmwStG, die dem Vermögensübergang zugrunde liegt, ist die Bilanz i. S. d. § 17 Abs. 2 S. 1 UmwG.[1] Der steuerlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.5 Anwendung auf stille Gesellschaft und Unterbeteiligung

Rz. 153 Aus den Regeln des UmwStG ergeben sich auch die steuerlichen Konsequenzen, wenn an dem umwandelnden Rechtsträger eine stille Gesellschaft oder eine Unterbeteiligung besteht. Handelt es sich um eine typische stille Gesellschaft, wird diese steuerlich darlehensähnlich behandelt. Unternehmensrechtlich ist die stille Gesellschaft selbst nicht umwandlungsfähig, weil sie i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.3 Ausschluss der Verlustnutzung bei dem übernehmenden Rechtsträger (Abs. 4 S. 2)

Rz. 161 Nach S. 2 können Verluste, die der übertragende Rechtsträger während des Rückwirkungszeitraums erleidet, nicht mit Gewinnen des übernehmenden Rechtsträgers verrechnet werden, es sei denn, die Verrechnung wäre auch ohne Rückwirkung möglich gewesen. Betroffen sind alle Besteuerungsgrundlagen, die S. 1 unter dem Begriff "Verlustnutzung" zusammenfasst; hierzu Rz. 133. Du...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 16. Zinszahlungen/Dividendenausschüttungen an eine Personengesellschaft mit körperschaftsteuerbefreiten Gesellschaftern (Rz. 299, 299a)

Die bisherigen Ausführungen wurden ergänzt. Ist für eine Personengesellschaft, an der zumindest ein Gesellschafter beteiligt ist, der von der Körperschaftsteuer befreit ist, Kapitalertragsteuer nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3, 4, 6, 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 EStG einbehalten worden, kann die einbehaltene Kapitalertragsteuer vorbehaltlich einer Erstattung nach § 44b Abs. 7...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Von der gesonderten Festste... / II. Vermögensverwaltende Personengesellschaften und -gemeinschaften

Unter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder -gemeinschaft wird eine Gesellschaft verstanden, bei der sich mehrere Personen zusammenschließen und gemeinsam Überschusseinkünfte – meist Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (VuV) oder Kapitalvermögen nach §§ 20, 21 EStG – erzielen. Im Gegensatz zu Gesellschaften mit Gewinneinkünften gelten die Grundsätze der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Kapitalüberlassung an nahestehende Personen oder von Anteilseignern (Rz. 134 ff.)

Der Ausschluss des Steuersatzes nach § 32d Abs. 1 EStG findet gem. § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG bei Einkünften i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG Anwendung, wenn der Darlehensnehmer eine natürliche Person ist, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Eink...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Von der gesonderten Festste... / IV. Kein begünstigtes Vermögen und keine Steuerbefreiung?

Der unmittelbare oder mittelbare Erwerb einer Beteiligung an einer (vermögensverwaltenden) Personengesellschaft bzw. -gemeinschaft, die nicht unter § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG fällt, gilt als Erwerb der anteiligen Wirtschaftsgüter (§ 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG). Die in diesem Zuge übergehenden Schulden und Lasten der Gesellschaft sind bei der Ermittlung der Bereicherung wie e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.4.1.2 Personengesellschaft

Rz. 25 Verbindlichkeiten einer Personengesellschaft sind dieser handelsrechtlich zuzurechnen, wenn sie in ihrem Namen begründet worden sind und damit zu ihrem Gesamthandsvermögen gehören. Das gilt auch für Verbindlichkeiten, bei denen die Gegenleistung privaten Zwecken eines Gesellschafters dient. In diesem Fall wird eine entsprechende Forderung gegen den Gesellschafter eing...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten im Abschl... / 6.1 Allgemeine Anforderungen

Rz. 105 Zur Gliederung der Verbindlichkeiten bestimmt § 247 Abs. 1 HGB nur allgemein, dass sie gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern sind. Einzelkaufleute und Personengesellschaften, die nicht unter das PublG fallen, müssen nur diese allgemeine Gliederungsbestimmung beachten. Je nach Größe des Unternehmens und Bedeutung der verschiedenen Verbindlichkeiten kann n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.4.2.2 Personengesellschaften

Rz. 31 Für die Passivierung einer Verbindlichkeit in der Steuerbilanz einer Personengesellschaft reicht abweichend von der Handelsbilanz die Zugehörigkeit zum Gesamthandsvermögen nicht aus. Die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz hat ihre Grenze dort, wo steuerliche Besonderheiten das erfordern. Besonderheiten ergeben sich aus dem einkommensteuerrechtlichen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten im Abschl... / 8.1 Angaben zu den Verbindlichkeiten

Rz. 138 Kapital- und KapCo-Gesellschaften haben ihren Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern.[1] Kleinstkapitalgesellschaften[2] brauchen einen Anhang nicht aufzustellen, wenn sie die Angaben zu den Eventualverbindlichkeiten (Rz. 109ff.) unter der Bilanz mitteilen.[3]. Zu den Verbindlichkeiten sind gem. § 285 Nr. 1 HGB (vgl. auch § 314 Abs. 1 Nr. 1 HGB) im Anhang anzuge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up 2023: Natio... / 1.4 Auswirkungen auf die Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften

Persönlich haftende Gesellschafter Der Gesetzgeber hat durch das MoPeG zunächst klargestellt, dass der handelsrechtliche Jahresabschluss Grundlage für die Gewinn- und Verlustverteilung ist. Völlig neu gefasst wurden die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewinn- und Verlustverteilung. Bisher hatte das HGB vorgesehen, zunächst jedem Gesellschafter einen Anteil von 4 % seines Kapital...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up 2023: Natio... / 1.2 Änderungen im Recht der BGB-Gesellschaften (GbR)

Das MoPeG sieht im (geschriebenen) Recht der GbR einen Paradigmenwechsel vor: Während die bisherigen §§ 705 ff. BGB in der GbR "eine nicht rechtsfähige, zur Durchführung einer begrenzten Anzahl von Einzelgeschäften gegründete Gesamthandsgesellschaft" sahen (vgl. RegE, BT-Drs. 19/27635, S. 1), geht das neue Recht konsequent von einer auf Dauer eingerichteten rechtsfähigen Auß...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Unternehmensstiftung (Abs. 3)

"(3) Hat ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens oder als Mitunternehmer ..." Rz. 171 [Autor/Stand] Allgemeines. § 15 Abs. 3 erweitert fiktiv den Begriff der Familienstiftung in zwei Richtungen, die nicht unmittelbar etwas miteinander zu tun haben: Zum einen in die Richtung bestimmter Stiftungen, die unternehmensbezogen gegründet wurden (vgl. Rz. 172 ff.).[2] Zum andere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anrechnung bei PersGes

Rn. 47 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Wird die Bauleistung von einer PersGes erbracht, sind für das Anrechnungsverfahren gemäß § 48c Abs 1 EStG Besonderheiten zu beachten. Auf die von der PersGes zu entrichtende LSt (§ 48c Abs 1 S 1 Nr 1 EStG) und auf die Bauabzugsteuer (§ 48c Abs 1 S 1 Nr 4 EStG) ist die Anrechnung unproblematisch möglich. Die PersGes ist aber nicht Schuldnerin...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Mustergliederung (Mindestgliederung) einer Kapitalflussrechnung für Versicherungen nach DRS 21.Anhang 3

Tz. 221 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Nach DRS 21.A3.8 wird auch für Versicherungsunternehmen im Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit die Anwendung der indirekten Darstellungsmethode empfohlen. DRS 21.A3 enthält in einer Anlage das in Abb. 12 wiedergegebene Mindestgliederungsmuster für die Kapitalflussrechnung einer Versicherung:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Gliederungsbeispiel einer nach der indirekten Methode aufgestellten Kapitalflussrechnung eines Kreditinstituts gemäß DRS 21. Anlage 2

Tz. 207 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee hat sich in DRS 21.Anlage 2: Besonderheiten der Kapitalflussrechnung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten bei der Darstellung der Mittelzuflüsse/-abflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit für die ausschließliche Anwendung der indirekten Methode ausgesprochen, obwohl IAS 7 der d...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Mittelzuflüsse/-abflüsse aus dem Finanzierungsbereich

Tz. 52 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Als Finanzierungstätigkeit werden in IAS 7.6 Tätigkeiten beschrieben, die sich auf den Umfang und die Zusammensetzung des eingebrachten Eigenkapitals und der Fremdkapitalaufnahme des Unternehmens auswirken. Mit dieser Abgrenzung werden von der Finanzierungstätigkeit die kurzfristigen, mit der betrieblichen Tätigkeit in Verbindung stehenden Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / II. Anwendungsbereich des § 13 Abs. 6 Nr. 4 S. 2 ErbStG

§ 13 Abs. 6 ErbStG soll seinem Regelungszweck nach die wesentlichen Betriebsgrundlagen einer Kapitalgesellschaft erhalten und die Übertragung von Vermögen der Gesellschaft in das Privatvermögen der Gesellschafter verhindern.[3] Die Regelung ist daher eng auszulegen. Tatsächlich führt ein Insolvenzverfahren nicht in jedem Fall zu einer Zerschlagung des Unternehmens und damit ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up 2023: Natio... / 1.3 Änderungen im Recht der Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)

Auf die OHG und die KG sind die Vorschriften des BGB zur GbR entsprechend anzuwenden (§ 105 Abs. 3 HGB n. F.). Obschon die GbR durch das MoPeG deutlich der OHG angenähert wurde, hat der Gesetzgeber aus Gründen der besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, alle entstandenen Doppelungen zwischen HGB und BGB zu beseitigen. Neu eingeführt durch das MoPeG wurde in § 107 Abs. 1 HGB n....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Weitere Fallkonstellationen

Rn. 41 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Neben den Fallgruppen, die in § 48b Abs 1 S 2 EStG ausdrücklich aufgeführt worden sind, kann es weitere Fallkonstellationen geben, bei denen eine Gefährdung der zu sichernden Steueransprüche in Betracht kommt ("insbesondere"; vgl BFH I B 147/02, BStBl II 2003, 716; FG Bln v 21.12.2001, 8 B 8408/01, EFG 2002, 330; FG D'dorf v 04.03.2002, 10 V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Gewinnausschüttungen der Zwischengesellschaft (Satz 2)

Rz. 441 [Autor/Stand] Normzweck und Anwendbarkeit nach ATAD-UmsG. Abs. 9 Satz 2 dient, ebenso wie § 15 Abs. 10 Satz 2 und Abs. 11, der Vermeidung einer doppelten Steuerbelastung.[2] Insoweit, als Einkünfte der Stiftung nach § 15 Abs. 9 Satz 1 bereits hinzugerechnet wurden, soll die Ausschüttung von Gewinnen an die Stiftung, die auf diesen Einkünften beruhen, dort nicht noch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Entsprechende Anwendung der §§ 7–13 (Satz 1)

„(9) 1 Ist eine ausländische Familienstiftung oder eine andere ausländische Stiftung im Sinne des Absatzes 10 ...” Rz. 406 [Autor/Stand] Zurechnungssubjekte. Subjekte der in Abs. 9 normierten Einkünftezurechnung sind ausländische Familienstiftungen sowie andere ausländische Stiftungen (vgl. auch Rz. 472). Wer dies ist, bestimmt sich nach den Regeln in Abs. 1–4 bzw. Abs. 10. "....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up 2023: Natio... / Zusammenfassung

Durch das MoPeG wird das Personengesellschaftsrecht an die Fortentwicklung durch die Rechtsprechung angepasst und gleichzeitig modernisiert. Bei der GbR wird nunmehr zwischen rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Gesellschaften unterschieden. Hinsichtlich der Bilanzierung bei Personenhandelsgesellschaften wirken sich die Veränderungen an den Gewinnverteilungs- und Entnahmereg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / III. Gestaltende Lösung

Um eine Nachsteuer wegen Verstoßes gegen die Behaltensfrist zu vermeiden, kommt primär eine Heilung des Verstoßes in Betracht, indem der Veräußerungserlös nach § 13a Abs. 6 S. 3 ErbStG reinvestiert wird. Dies muss allerdings nach § 13a Abs. 6 S. 4 ErbStG innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Tatsächlich kann die Krise länger als sechs Monaten dauern. Beteiligungen oder Wirts...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Inhaltliche Anforderungen

Tz. 42 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Für eine befreiende Offenlegung werden an einen IFRS-Einzelabschluss kumulativ folgende inhaltliche Anforderungen gestellt: Es müssen sämtliche von der Europäischen Union übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards vollumfänglich beachtet werden (vgl. Tz. 43); darüber hinaus sind auch die in § 325 Abs. 2a Satz 3 HGB abschließend gena...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Vorgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Steueramnestie-Verordnung v. 23.8.1931. Die Geschichte des § 15 reicht zurück bis zur Verordnung des Reichspräsidenten über steuerliche Erfassung bisher nicht versteuerter Werte und über Steueramnestie (Steueramnestieverordnung) v. 23.8.1931[2] (StAmnVO). §§ 1 bis 3 StAmnVO lauteten: § 1 Wird eine Familienstiftung (§ 3), die ihren Sitz im Ausland hat, bis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Entsprechende Anwendung von § 7 Abs. 1 Satz 3 (Satz 2)

„ 2 § 7 Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.” Rz. 436 [Autor/Stand] Entsprechende Anwendung von § 7 Abs. 1 Satz 3. Eine starke Meinung in der Literatur[2] unter Einschluss dieser Kommentierung hat bis zum Inkrafttreten des ATAD-UmsG bezweifelt, dass § 7 Abs. 5 a.F. im Rahmen des Abs. 9 anwendbar wäre und die ausdrücklich normierte Rechtsfolge einer Zurechnung nach Maßgabe "der ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Abgrenzung des Bereichs der Finanzierungstätigkeit

Tz. 213 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Im Bereich der Finanzierungstätigkeit sollten die Zahlungsvorgänge aus Maßnahmen der Außenfinanzierung sowohl mit Eigen- als auch mit Fremdkapital gezeigt werden (vgl. Tz. 52). In dem Muster-Gliederungsschema nach DRS 21.A2.24 fällt aber auf, dass im Gegensatz zu der Beispielsgliederung in IAS 7 Anhang B nur Zahlungsvorgänge aus der Finanzie...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb.7 Minderheitsanteile/Nicht beherrschende Anteile

Tz. 138 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 IAS 7 in der Fassung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vom 13.10.2003 sah in IAS 7.20 (b) ua. vor, die Minderheitsanteile am Periodenergebnis als Korrekturposten zu berücksichtigen. Dieser zahlungsunwirksame Posten wurde jedoch, nachdem IAS 27.A1 (geändert Januar 2008) die Bezugnahme des IAS 7.20 (b) von "Minderheitsanteilen" (minority ...mehr