Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterdarlehen

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Bewertung des Betriebsvermögens von Personenunternehmen

Rz. 15 Unternehmerisches Vermögen wird zum Bewertungsstichtag (im Todesfall der Todestag bzw. bei Schenkung im Zeitpunkt deren Ausführung) mit dem sog. gemeinen Wert (§ 9 BewG), der den Verkehrswert abbilden soll, bewertet. Die Bewertung des Betriebsvermögens von Personenunternehmen richtet sich nach § 12 Abs. 5 ErbStG. Der Umfang des Betriebsvermögens von Gewerbebetrieben u...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Befriedigungsvorrang nach § 44a InsO (Ausfallprinzip)

Rz. 401 Wie im alten Recht (§ 32a Abs. 2 GmbHG a.F.) hat die Besicherung einer Forderung durch den Gesellschafter auch Einfluss auf die Geltendmachung der Forderung gegen die Gesellschaft durch den Gläubiger. Nach § 44a InsO kann ein Gläubiger nach Maßgabe des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO für eine Forderung auf Rückgewähr eines Darlehens oder für eine gleichgestellte Forderung, fü...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Dem Gesellschafter gleichzustellende Dritte

Rz. 472 In weitem Umfang hat die Rspr. auch Leistungen, die an ehemalige oder künftige Gesellschafter geleistet wurden, oder solche, die an Personen, die den Gesellschaftern gleichstehen, der Anfechtung unterworfen. Der ausscheidende Gesellschafter ist dann von der Anfechtung erfasst, wenn er zum Zeitpunkt der Valutierung Gesellschafter war und er in einem Zeitraum ausgeschi...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 175 Bei den Personenhandelsgesellschaften wird das Eigenkapital der Gesellschafter durch die Zusammenfassung der Kapitalanteile der Gesellschafter dargestellt (vgl. § 120 Abs. 2 HGB). Der Kapitalanteil ist der Anknüpfungspunkt für die vermögensrechtlichen Beziehungen der Gesellschafter in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit zueinander.[365] Er ist nicht nur maßg...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Höhe der Ausgleichszahlung nach § 135 Abs. 3 Satz 2 InsO

Rz. 425 Ungeklärt war, die Bestimmung der Höhe des vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Ausgleichs. Welcher Anknüfungszeitpunkt gilt und ist eine evtl. Anfechtbarkeit von vor Insolvenzeröffnung erfolgten Zahlungen zu berücksichtigen? Ein Problem für die Berechnung der Ausgleichshöhe liegt darin, dass nach dem Wortlaut des § 135 Abs. 3 Satz 2 InsO auf den Durchschnitt der Zahl...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Umwandlung einer Forderung in Mezzaninekapital u.a.

Rz. 114 Von den vorbesprochenen Konstellationen des Debt-Equity-Swap zu unterscheiden ist die Umwandlung einer Gläubigerforderung in eine andere hybride Finanzierungsform, etwa Mezzaninekapital[259] oder Genussrechte. Mezzaninekapital hat, abhängig von der vertraglichen Ausgestaltung, Eigenkapitalcharakter, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / ee) Zusammenfassung der Belastungsfaktoren nach aktueller Rechtslage

Rz. 196 Für die steuerliche Sinnhaftigkeit der Betriebsaufspaltung ist zu prüfen, ob statt der zusammengesetzten Rechtsform mit einem verbindenden Nutzungsverhältnis die Gestaltungsalternative "reine Kapitalgesellschaft" oder reine Personengesellschaft z.B. als "GmbH & Co. KG" steuerlich vorteilhafter[382] ist (zu Belastungsunterschieden zwischen den Rechtsformen s. § 23 Rdn...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (6) Einsatz als Sanierungsinstrument: Debt Mezzanine Swap

Rz. 348 Gerät ein Unternehmen in Schieflage, das einen nennenswerten Teil seiner Finanzierung über Gesellschafterdarlehen erhält, liegt es nahe, eine (drohende) bilanzielle Überschuldung durch Umwandlung der bestehenden Verbindlichkeiten in Eigenkapital zu versuchen. Die Durchführung eines solchen Debt Equity Swaps führt allerdings entweder durch Konfusion oder durch Verzich...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Weiternutzung durch den Insolvenzverwalter

Rz. 419 Nach der Eigenkapitalersatz-Rspr. hatte der Insolvenzverwalter das Recht zur unentgeltlichen Nutzung[806] des überlassenen Gutes für den vertraglich vereinbarten Zeitraum bzw. für einen angemessenen Mindestzeitraum.[807] Nach der Begründung des RegE wich dies von den Regelungen der §§ 103 ff. InsO ab. Das Schicksal des kostenlosen Nutzungsrechts des Insolvenzverwalte...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Cash-Pool

Rz. 719 § 27 Abs. 4 AktG hat v.a. Bedeutung für einen Cash-Pool.[2293] Beim physischen Cash-Pool oder Zero-Balancing [2294] werden die Salden auf den Konten der beteiligten Gesellschaften (regelmäßig Konzerngesellschaften) auf das regelmäßig bei der Konzernmutter geführte Zentralkonto übertragen. Hieraus resultiert dann entweder eine Forderung der Tochter ggü. der Mutter oder...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Rechtliche Anerkennung der Rechtsform der GmbH & Co. KG

Rz. 975 Die Rechtsform der GmbH & Co. KG war vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Vielmehr wurde die GmbH & Co. KG von der Vertragspraxis entwickelt. Bereits Anfang des letzten Jahrhunderts sollte auf diese Weise die doppelte Besteuerung der Gewinne von Kapitalgesellschaften auf der Ebene der Gesellschaft und der Ebene der Gesellschafter vermieden werden. Das BayObLG hat die ne...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Verhältnis zu §§ 108, 109 InsO

Rz. 422 Das Verhältnis der Regelung in § 135 Abs. 3 Satz 1 InsO zu §§ 108, 109 InsO war nicht geklärt. Findet § 135 Abs. 3 InsO nur Anwendung, wenn und soweit das Nutzungsverhältnis nicht nach §§ 108, 109 InsO ohnehin fortzusetzen ist,[816] oder werden die §§ 108, 109 InsO durch die Spezialregelung in § 135 Abs. 3 InsO verdrängt?[817] Nach entsprechenden instanzgerichtlichen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 10 Begriff des Teilwerts

Schrifttum: Adam, Das Interdependenzproblem in der Investitionsrechnung und die Möglichkeiten einer Zurechnung von Erträgen auf einzelne Investitionsobjekte, DB 1966, 989; Adrian/Helios, Teilwertabschreibung, voraussichtlich dauernde Wertminderung und Wertaufholung, DStR 2014, 721; Ammelung/Pletschacher/Jarothe, Die Teilwertabschreibung auf GmbH-Beteiligungen, GmbHR 1997, 97;...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Doppelbesicherung des Gläubigers

Rz. 408 Dieser Fall liegt vor, wenn der Darlehensgeber sowohl durch eine Sicherheit der darlehensnehmenden Gesellschaft als auch aus dem Vermögen des Gesellschafters besichert ist. Zwar hat der Darlehensgeber die Wahlfreiheit, welche Sicherheit er in Anspruch nimmt,[780] der von § 44a InsO normierte Zweck bedeutet jedoch, dass die Gesellschaftersicherheit im wirtschaftlichen...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Ordentliche Kapitalerhöhung

Rz. 86 Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung (§§ 55–57 GmbHG), wird der GmbH neues Eigenkapital in Form von Stammeinlagen zugeführt (§ 55 Abs. 3 GmbHG). Rz. 87 Die Kapitalerhöhung erfolgt in sechs Schritten: Rz. 88mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / VI. Entnahmen/Auszahlungen

Rz. 686 Das Entnahmerecht regelt, welche Auszahlungen der Gesellschafter von der KG zu welchem Zeitpunkt verlangen kann. Der Begriff der "Entnahme" wird vom Gesetz nach wie vor nur in § 172 Abs. 4 HGB verwendet. Im modernen Sprachgebrauch hat sich jedoch der Begriff der "Entnahme" eingebürgert.[1000] Das gesetzliche Entnahmerecht ist nunmehr für alle Gesellschafter in § 122 H...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Rechtsfolge dem Rangrücktritt widersprechender Zahlungen

Rz. 179 Leistet der Schuldner Zahlungen auf von einem wirksamen Rangrücktritt erfasste Forderungen, so erfolgen diese ohne Rechtsgrund und können kondiziert werden (§ 812 BGB). Dann (bei Bestehen eines Kondiktionsanspruchs) sind die Zahlungen nach der Änderung der Rspr. nicht (mehr) als unentgeltliche Leistungen nach § 134 InsO anfechtbar.[358] Ist der Bereicherungsanspruch ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Kapitalerhaltung

Rz. 523 Der Geschäftsleiter hat eine nach §§ 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG, 57 Abs. 1 Satz 1 AktG. verbotene Stamm- bzw. Grundkapitalrückgewähr zu unterlassen.[1025] Nach §§ 43 Abs. 3 GmbHG, 93 Abs. 3 Nr. 1AktG trifft den Geschäftsleiter (neben den Gesellschaftern nach §§ 30, 31 GmbHG, 57, 62 AktG) eine Ersatzpflicht für verbotenerweise an die Gesellschafter zurückgezahltes Stamm- ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Ablauf der Stufengründung

Rz. 636 Die Stufengründung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst wird eine GmbH im Wege der Bargründung gegründet. Dabei ist es ausreichend, die GmbH mit dem Mindeststammkapital auszustatten. Insb. wenn an der GmbH bzw. dem einzubringenden Unternehmen mehrere Personen beteiligt sind, ist es sinnvoll, bereits bei der Gründung der GmbH eine Einbringungsverpflichtung im Gründungsp...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 129 Das Merkmal der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) auf Ebene einer Kapitalgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert. Das KStG enthält lediglich in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG die Regelung der Rechtsfolge, dass auch vGA das Einkommen nicht mindern und in § 8 Abs. 7 Nr. 2 KStG hierzu eine Ausnahme. Der BFH [255] definiert die Tatbestandsmerkmale einer vGA auf Ebene der Ge...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Tatbestandsmerkmal "Abrede"

Rz. 66 Die höchstrichterliche Rspr.[231] und die herrschende Lehre[232] verlangen eine vorherige Abrede, aus der sich ergibt, dass die Bareinlage des Inferenten gem. dem wirtschaftlichen Ergebnis durch eine andere Leistung als Geld erbracht werden soll und kann. Statt einer ausdrücklichen Abrede ist auch eine stillschweigende Billigung ausreichend.[233] Entscheidend ist ledi...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.3.2 Verluste aus Gesellschafterdarlehen

Verluste aus gesellschaftsrechtlich veranlassten Darlehen können bei Beteiligungen i.S.v. § 17 EStG zu nachträglichen Anschaffungskosten führen. Der mit dem Jahressteuergesetz 2019 neu eingeführte § 17 Abs. 2a EStG (erstmalige gesetzliche Grundlage für im Rahmen von § 17 EStG zu berücksichtigende (nachträgliche) Anschaffungskosten) enthält keine eigene Bewertungsnorm. Der BF...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.3.2 Darlehen von Gesellschaftern an die Kapitalgesellschaft

Rz. 35 Darlehensforderungen der Gesellschafter an die Kapitalgesellschaft sind als deren Betriebsvermögen oder Privatvermögen zu behandeln, je nachdem, ob die betreffenden Gesellschafter das Darlehen aus ihrem Betriebsvermögen (bspw. Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer einer Personengesellschaft) oder Privatvermögen gewähren. Die an die Gesellschafter gezahlten Zinsen ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.1.2 Bilanzierung

Rz. 91 Darlehensverbindlichkeiten, die ein Einzelkaufmann, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft aufgenommen hat, sind von diesen in der Handelsbilanz zu passivieren. Ein Anspruch auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens kann im Insolvenzfall gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO lediglich nachrangig geltend gemacht werden. Rz. 92 vorläufig freimehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 4.7 Erlöschen der Forderung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn sie bezahlt werden oder durch Aufrechnung[1] erlöschen. Erlassverträge gem. § 397 BGB und einseitige Verzichtserklärungen führen ebenfalls zum Erlöschen der Forderungen. Eine steuerliche Auswirkung des Forderungsverzichts beim Gläubiger erfolgt nur dann, wenn der Gegenstand des Verzichts der Einkommensteuer un...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / V. Kombination aus Familiengesellschaft und Stiftung

Rz. 342 Eine weitere Alternative ist die Kombination von Familiengesellschaft und Stiftung. Hierbei wird das Familienvermögen zur organisatorischen Sicherung zunächst in eine Familiengesellschaft eingebracht, deren Anteile im Erbfall auf eine Stiftung übertragen werden. Rz. 343 Dies ist insofern vorteilhaft, als die Übertragung von Vermögen auf eine Familiengesellschaft erbsc...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Umfang des Mitunternehmeranteils

Rz. 686 Einkommensteuerrechtlich kommt es nicht allein auf den zivilrechtlich definierten Gesellschaftsanteil an, sondern vielmehr auf den so genannten Mitunternehmeranteil. Dieser umfasst neben dem eigentlichen Gesellschaftsanteil auch das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters/Mitunternehmers.[1083] Rz. 687 Im Bereich des Sonderbetriebsvermögens wird unterschieden zwisc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Erhöhung des steuerlichen Einlagekto

Tz. 35 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das stliche Einlagekto erhöht sich insbes um die (von den AE) nicht in das Nenn-Kap geleisteten, auch um die verdeckten Einlagen. Verdeckte Einlagen erhöhen das Einlagekto unabhängig davon, ob sie nach § 8 Abs 3 S 3 KStG bei der Einkommensermittlung abgezogen werden oder ausnahmsweise nach § 8 Abs 3 S 4 KStG einkommenswirksam sind (dazu s Tz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.2 Leistungen der Kapitalgesellschaft

Tz. 45 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Leistungen iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG sind alle Auskehrungen, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Dazu gehören (s Urt des BFH v 06.10.2009, BFH/NV 2010, 248, und s Schr des BMF v 04.06.2003, BStBl I 2003, 366, Rn 11) neben oGA (auch verspätet beschlossene und/oder verspätet abgeflossene oGA) auch Vorabausschüttungen vor Ablauf de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.5.1 Rechtslage vor dem SEStEG

Tz. 62 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das Urt des BFH v 30.05.1990 (BStBl II 1991, 588) setzt sich mit der stlichen Behandlung der Zahlungen einer GmbH an ihren Alleingesellschafter auseinander, mit der diese ein Besserungsversprechen einlöste, das sie in einem früheren Jahr gegeben hatte (dazu auch s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1130). In dem betreffenden Vorjahr hatte der Alleinge...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / a) Aktueller Vermögens- bzw. Nachlassbestand

Rz. 23 Auch hier bietet sich an, das Erfassen der Vermögens- bzw. Nachlasswerte in Form eines Verzeichnisses vorzunehmen. Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Pflichtteilsmandaten kann dies beispielsweise in Form von Excel-Tabellen erfolgen. So können auch unproblematisch divergierende Werte in verschiedenen Spalten eingepflegt und Alternativberechnungen vorgenommen wer...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / E. Auszug aus der InsO

Rz. 5 § 2 Amtsgericht als Insolvenzgericht (1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder z...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1110 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

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Verbindlichkeiten / 5.3.1 Abzinsungsgebot bis 31.12.2022

Verbindlichkeiten in der Bilanz sind grundsätzlich mit 5,5 % p. a. für jedes Jahr der Restlaufzeit der Verbindlichkeit abzuzinsen.[1] Dies gilt auch für Gesellschafterdarlehen an die GmbH. Gegebenenfalls muss dann die Restlaufzeit geschätzt werden.[2] Wird ein bisher bedingt verzinstes Darlehen ohne Bedingungseintritt in ein die Restlaufzeit umfassendes unbedingt verzinstes D...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 2. Verstoß gegen § 30 Abs. 1 GmbHG (verbotene Auszahlungen)

Rz. 78 Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen darf nicht an die Gesellschafter ausbezahlt werden (§ 30 Abs. 1 GmbHG). Dieses Auszahlungsverbot hat der Geschäftsführer einzuhalten, sonst haftet er. Dies ordnet § 43 Abs. 3 Satz GmbHG an. Danach sind die Geschäftsführer zum Ersatz verpflichtet, wenn den Bestimmungen des § 30 zuwider Zahlungen aus dem zur Erh...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 4. Überschuldung

Rz. 14 Neben der Zahlungsunfähigkeit ist bei der Überschuldung ein Insolvenzantrag durch den Geschäftsleiter (Vorstand oder Geschäftsführer) zu stellen. Nach § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO muss dies ohne schuldhaftes Zögern spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung geschehen. Die Überschuldung ist in § 19 Abs. 2 InsO definiert: Rz. 15 "Überschuldung liegt vor, wenn da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.1 Grundsätze – Sonderbetriebsvermögen I und II – notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

Rz. 415 Zum Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft gehören nach st. Rspr. neben dem Gesamthandsvermögen der Gesellschaft auch Wirtschaftsgüter, die im (rechtlichen oder wirtschaftlichen) Eigentum eines Mitunternehmers stehen und in objektiv erkennbarer Weise zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der Mitunternehmerschaft bestimmt sind(Sonderbetriebsvermögen I) oder unmitt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.2 Aufzeichnungspflichten

Rz. 422 Für Sonderbetriebsvermögen gelten die gleichen Gewinnermittlungs- und Aufzeichnungsgrundsätze wie für "normales" Gesamthandsvermögen (Rz. 402). Es sind deshalb Bücher zu führen und Bilanzen zu erstellen. Fraglich ist aber, ob die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht insoweit die Personengesellschaft [1] oder den einzelnen Mitunternehmer selbst[2] trifft. Entgegen de...mehr

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Darlehen an Gesellschafter / 3 Detaillierte Unterteilung der Ausleihungen an Gesellschafter für die E-Bilanz beim Buchen

Die E-Bilanz bzw. die Taxonomie verpflichtet den Unternehmer dazu, nicht nur seine betrieblichen Steuererklärungen, sondern auch seine Bilanzdaten dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Dabei hat eine detaillierte Unterteilung der Geschäftsvorfälle auf die einzelnen Taxonomiepositionen zu erfolgen. Stand vor der E-Bilanz für Ausleihungen an Gesellschafter nur das eine gle...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Kein Abzugsverbot für Fremdwährungsverluste aus Gesellschafterdarlehen an ausländische Tochtergesellschaften

Sind Fremdwährungsverluste aus Gesellschafterdarlehen an ausländische Tochtergesellschaften gem. § 8b Abs. 3 S. 4-7 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 dem Gewinn außerbilanziell hinzuzurechnen? Das FG entschied: § 8b Abs. 3 S. 4 KStG in der im Streitjahr 2009 gültigen Fassung ist dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass Kursverluste bei Fremdwährungsdarlehen (hier: an mittelb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 6.1 Umfang des Gewinns bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 81 Für Zwecke der Anwendung des § 5a EStG tritt die Gesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, z. B. insbesondere eine Kommanditgesellschaft[1] als typische Rechtsform einer Schiffsgesellschaft, an die Stelle des Stpfl., § 5a Abs. 4a S. 1 EStG. Gesellschaft i. S. d. § 5a EStG ist auch die atypisch stille Gesellschaft als Mitunternehmerschaft. Sowohl der Antrag als auc...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, deren Bewertung und Berichtigung, insbesondere Forderungen aus Lieferung und Leistung

Rz. 396 Forderungen aus Lieferung- und Leistungen sind Ansprüche aus zweiseitigen Verträgen, Damit...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / gg) Privatentnahmen im Familienrecht

Rz. 423 In der Literatur wird nur noch vereinzelt die Ansicht vertreten, die Privatentnahmen gewährten einen generellen Einblick in die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners.[293] Die herrschende Meinung sieht in den Privatentnahmen aber nur eine Hilfs- oder Korrekturgröße zu dem nach steuerlichen Gesichtspunkten ermittelten Gewinn.[294] Dabei stellen Privatentnahmen Ver...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

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Kapitalgesellschaften: Aktu... / 8.2 Darlehen an den GmbH-Gesellschafter

Praktisch relevant ist, ob es durch die Hingabe von Darlehens an den Gesellschafter zu einer vGA kommen kann. Im Rahmen der Ermittlung eines fremdüblichen Darlehenszinssatzes im Fall eines unbesicherten Gesellschafterdarlehens steht die insolvenzrechtlich angeordnete Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO) einem Risikozuschlag bei der Festlegung de...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1.2 Vom BFH geklärte Fragen aus dem Bereich des § 5a EStG

In der Vergangenheit waren verschiedene Rechtsfragen im Bereich der Gewinnermittlung nach § 5a EStG umstritten, die der BFH in der Zwischenzeit, leider selten zu Gunsten der Steuerpflichtigen, entschieden hat. Sofern diese Fragestellungen im Fall einer Betriebsprüfung aufgeworfen werden, sind die Erfolgsaussichten eines Steuerpflichtigen die Finanzverwaltung von ihrer Rechts...mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / 5 Gesetzliche Vertreter der Kapitalgesellschaften

Vertretungsberechtigt, d. h. gesetzliche Vertreter der Gesellschaft ist der Vorstand für die Aktiengesellschaft[1] und der/die Geschäftsführer für die GmbH.[2] Achtung Verdeckte Gewinnausschüttung Erhält der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mehr als ihm nach den vertraglichen Vereinbarungen zusteht, handelt es sich steuerlich um eine verdeckte Gewinnausschüttung, die zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. AK durch Ausfall von Gesellschafterdarlehen

a) Alte Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008 Rn. 223 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zur Vertrauensschutzregelung des BFH auch über den vorstehenden Zeitpunkt hinaus s Rn 235a. Zu § 17 Abs 2a EStG, mit dem die Rechtslage vor MoMiG im Wesentlichen wiederhergestellt wurde, s Rn 281aff. Ein Darlehen ist noch nach den Vorschriften vor Inkrafttreten des MoMiG zu behande...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kahlert, Neuausrichtung nachträglicher AK bei § 17 EStG durch den BFH, zugleich Besprechung des BFH vom 11.07.2017, IX R 36/15, DStR 2017, 2305; Förster, Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Regressforderungen aus Bürgschaften, DB 2018, 336; Jachmann-Michel, BB-Rechtsprechungsreport zur Besteuerung der Kapitaleinkünfte 2017, BB 2018, 854; Kahlert, Gesellschafterfremdfinanzier...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kapitalersetzende Maßnahmen

Rn. 78 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach der alten Rspr des BFH vor Einführung des MoMiG sind kapitalersetzende Maßnahmen – wie insbesondere EK-ersetzende Gesellschafterdarlehen – keine ähnlichen Beteiligungen, da sie keine Beteiligung an Gesellschaftsrechten zum Inhalt haben (BFH vom 19.05.1992, VII R 16/88, BStBl II 1992, 902; BFH vom 24.04.1997, VIII R 23/93, BFH/NF 1998, 1...mehr