Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / b. Anteile an Personengesellschaften

Ist im Gesellschaftsvertrag von OHG und KG vorgesehen, dass in diesem Fall der Gesellschaftsanteil auf alle Miterben übergeht (sog: einfache Nachfolgeklausel), erlangt nicht die Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft die Gesellschafterstellung, wie es nach § 1922 BGB der Fall wäre. Denn eine Erbengemeinschaft kann nach Ansicht des BGH[18] nicht Mitglied einer Personen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Sinngemäße Anwendung des § 15a EStG auf typisch stille Gesellschafter

Rn. 528 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Vorbemerkungen Unter § 15a Abs 5 Nr 1 EStG fällt nur der als Mitunternehmer anzusehende atypische stille Gesellschafter. Auf typische stille Gesellschafter ist § 15a EStG jedoch gemäß § 20 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG sinngemäß anzuwenden: BFH vom 28.01.2014, BFH/NV 2014, 1193, womit der typisch stille Gesellschafter dem atypisch stillen Gesellschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 525 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Gemäß §§ 231, 232 HGB nimmt der stille Gesellschafter am Verlust der Gesellschaft teil, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Bei einem partiarischen Darlehen kann es nicht zu einer Verlustbeteiligung kommen, da nach dem Charakter eines Darlehensvertrages der Darlehensnehmer ein festes Entgelt schuldet und somit eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcd) Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Rn. 371 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Grds haben die Gesellschafter die Gründungsaufwendungen einer KapGes zu tragen. Eine Ausnahme gilt bei einer entsprechenden gesellschaftsvertraglichen Regelung. Fehlt es an einer derartigen, betragsmäßig fixierten Regelung oder übersteigen die von der KapGes übernommenen Gründungskosten den im Gesellschaftsvertrag bezifferten Betrag, liegt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 5a Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 143 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Unterschiedsbetrag ist gesondert – und einheitlich – festzustellen. Die Feststellung dient insbesondere dem Zweck, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt Rechtssicherheit zu erlangen. Streitigkeiten über die Höhe des Teilwerts können somit zeitnah und müssen nicht erst im Zeitpunkt der Besteuerung ausgetragen werden. Die erforderlichen Erk...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 1.6.2 Personengesellschaften

Hier ist zwischen der einfachen und der qualifizierten Nachfolgeklausel sowie der Eintrittsklausel zu differenzieren.[1] einfache Nachfolgeklausel Zunächst wird der Vorerbe Gesellschafter der Personengesellschaft. Bei Eintritt der Nacherbfolge geht dann der Gesellschaftsanteil auf den Nacherben über. qualifizierte Nachfolgeklausel Ist im Gesellschaftsvertrag eine qualifizierte N...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.6 Verschmelzungsbeschluss

Rz. 19 Der Verschmelzungsvertrag bedarf zum Wirksamwerden gem. § 13 Abs. 1 UmwG eines Verschmelzungsbeschlusses, der von einer Versammlung der Anteilsinhaber gefasst werden muss. In Abhängigkeit der beteiligten Rechtsträger bedarf es dabei sowohl seitens der übertragenden als auch der übernehmenden Rechtsträger entweder der einstimmigen Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag o...mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 2.1 Umwandlungsarten

Rz. 3 Die Umwandlungen i. e. S. lassen sich in 2 Arten der Umwandlung (mit und ohne Vermögensübertragung) unterscheiden, die in § 1 Abs. 1 UmwG weiter in 4 Unterarten aufgegliedert werden: Abb. 1: Umwandlungsarten i. S. d. UmwG Die Auflistung der Umwandlungsarten ist insofern abschließend, als dass andere Arten nur in Betracht kommen, sofern sie in anderen Bundes- oder Landesg...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.8.1 Verschmelzungsplan

Rz. 27 Bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung, die bisher im UmwG in den §§ 122a–122m a. F. festgeschrieben waren, wurden bisher nur jene zwischen Kapitalgesellschaften geregelt.Durch das UmRuG wurde die grenzüberschreitende Verschmelzung in den §§ 305-319 UmwG neu geregelt. Diese sehen nun vor, dass neben EU/EWR Kapitalgesellschaften auch Personenhandelsgesellschaften,...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.2 Verschmelzungsvertrag

Rz. 4 Für den Verschmelzungsvertrag besteht grundsätzlich das Erforderniss der notariellen Beurkundung, § 6 UmwG, allerdings wird dieser Formmangel durch Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister geheilt. Der Verschmelzungsvertrag hat nach Maßgabe der §§ 5 und 29 UmwG sowie bei Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften auch nach Maßgabe von § 40 UmwG f...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.3 Ergebnisverwendung

Rz. 211 Gemäß § 275 HGB endet das gesetzliche Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag". Was mit dem erzielten Ergebnis geschehen soll, ergibt sich nicht hieraus. Zwar eröffnet § 268 Abs. 1 HGB allen Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, die Bilanz auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwen...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Neu... / 4.5 Gesellschafterbeschlüsse

In der Praxis kommt es immer wieder zu fehlerhaften Gesellschafterbeschlüssen. Um die Rechtssicherheit zu erhöhen, wurde im HGB ein am Aktienrecht orientiertes Beschlussmängelrecht eingeführt. Ein Mangel in einem gefassten Beschluss muss durch eine gegen die Gesellschaft gerichtete Anfechtungsklage innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Nur soweit ein Besch...mehr

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Gesellschafter / 1.4.1 Ergebnisbeteiligung

Ein primäres Recht des Gesellschafters ist der Anspruch auf einen Gewinnanteil. In der Praxis wird die Verteilung des Gewinns im Allgemeinen am Schluss jedes Geschäftsjahrs erfolgen (§ 718 BGB). Hierbei gilt der Grundsatz, dass jeder Gesellschafter einen Anteil am Gewinn und Verlust entsprechend dem vereinbarten Beteiligungsverhältnis erhält (§ 709 Abs. 3 Satz 1 BGB). Oftmal...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.7 GmbH

Wie bereits der Name dieser Rechtsform "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" besagt, wird die GmbH bevorzugt gewählt, wenn es gilt die Haftung zu beschränken. Eine GmbH hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Für Verbindlichkeiten der GmbH haftet den Gläubigern gegenüber nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Für die Gesellschafter bedeutet dies, dass sie mit der...mehr

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Gesellschafter / 1.4.3 Geschäftsführung und Vertretung

Nur bei einer GbR oder einer OHG hat grundsätzlich jeder Gesellschafter den Anspruch auf Führung der Geschäfte. Doch bereits bei diesen kann alternativ eine abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden (§ 715 BGB). Bei den übrigen Rechtsformen wird die Person des Geschäftsführers durch Beschluss der Gesellschafter bestimmt, teilweise ist dies gesetzlich nor...mehr

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Gesellschafter / 1.5 Ende der Gesellschafterstellung

Die Stellung des Gesellschafters endet mit dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft, aber auch mit der Auflösung der Gesellschaft insgesamt (§§ 729 – 739 BGB). Das Ausscheiden kann im Allgemeinen durch Kündigung, durch die Insolvenz des Gesellschafters, durch dessen Tod oder evtl. auch durch eine Veräußerung des Anteils an der Gesellschaft erfolgen. Die Möglichkeiten, wann die...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.3 Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft (KG) hat mit der OHG gemeinsam, dass sie eine Handelsgesellschaft ist. Der wesentliche und für die Praxis bedeutsamste Unterschied liegt darin, dass nur ein Teil der Gesellschafter – der bzw. die Komplementär(e) – für die Schulden der Gesellschaft unbeschränkt haftet. Der oder die anderen Gesellschafter – die Kommanditisten – haften nur beschränkt a...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Neu... / 1 Bisherige Rechtslage

Das Grundkonzept der §§ 705 ff. BGB geht noch auf das Jahr 1900 zurück. Danach ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine nicht rechtsfähige, zur Durchführung einer begrenzten Anzahl von Einzelgeschäften gegründete Gesamthandsgemeinschaft. In einem Gesellschaftsvertrag können eine große Bandbreite an Gesellschaftszwecken vereinbart werden, welche nicht zwingend dem...mehr

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Gesellschafter / 1.1.1 Personengesellschafter

Der Gesellschafter einer Personengesellschaft hat seinen im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Beitrag zu leisten. Insbesondere bei der Grundform der Personengesellschaft – der GbR – ist dieser vereinbarte Beitrag häufig in Form von zu leistenden Diensten zu erbringen (§ 709 Abs. 1 BGB). Dies ist Ausfluss der an der Person des Gesellschafters orientierten Struktur dieser Gese...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Neu... / 4.1 Neuausrichtung

Das bisherige System einer kaufmännischen bzw. einer nicht kaufmännischen Personengesellschaft wird beibehalten. Es wird jedoch konsequent am Leitbild einer auf eine gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft ausgerichtet werden. Den Gesellschaftern bleibt es weiterhin möglich, ihre Rechtsbeziehungen weitgehend im Gesellsc...mehr

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Gesellschafter / 1.3.2 Leistung des Beitrags

Die Gesellschafter haben die vereinbarten Beiträge zu leisten (§§ 705 Abs. 1, 709 BGB). Diese Beiträge können aus einer einmaligen oder wiederholten Leistung von Geld oder Sachwerten bestehen. Doch auch Dienstleistungen können als Beiträge in Betracht kommen (§ 709 Abs. 1 BGB), ebenso wie Nutzungs- oder Gebrauchsüberlassungen. Sofern im Gesellschaftsvertrag keine andere Vere...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die ­Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder GdbR) ist die Grundform aller Personengesellschaften. Zum Einsatz kommt diese Gesellschaftsform bei Inhabern kleinerer Gewerbebetriebe, deren Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB). Hierunter fallen z. B. Einzelhändler, Gastwirte oder Handel...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.9 Aktiengesellschaft

Auch eine AG hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und haftet für ihre Verbindlichkeiten nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Die AG kommt als Gesellschaftsform meist nur für größere Unternehmen mit höherem Kapitalbedarf in Betracht. Das Kapital – eingeteilt in Aktien – wird häufig durch Fremdaktionäre aufgebracht. Die dadurch bestehenden Fremdeinflüsse können durch die Ausgabe...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 1.1 Gesellschaftsvertrag

Die Gründung einer OHG erfolgt durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags. Der Inhalt des Gesellschaftsvertrags ist nur in seinen Grundlagen festgeschrieben. Entscheidend ist, dass die Haftung für keinen Gesellschafter begrenzt werden kann (§ 105 Abs. 1 HGB). In weiten Teilen besteht hingegen Vertragsfreiheit. Damit können insbesondere die Rechtsverhältnisse der Gesellschaf...mehr

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Familiengesellschaft / 4 Gesellschaftsvertrag

Im Gesellschaftsvertrag werden neben der gewählten Rechtsform vor allem die Rechte und Pflichten der Gesellschafter im Einzelnen festgelegt. Ferner regeln die Gesellschafter mit diesem Vertrag die Grundsätze zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft, der Beschlussfassung sowie zu der Ermittlung, Verteilung bzw. zur Entnahme des Gewinns. Wichtig sind auch die darin...mehr

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Familiengesellschaft / 4.1 Familienpersonengesellschaften

Soll eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, PartGG oder stille Gesellschaft) gegründet werden, kann der Gesellschaftsvertrag grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Auch ein mündlicher Vertrag erlangt die zivilrechtliche Wirksamkeit. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird aber generell eine schriftliche Fassung des Gesellschaftsvertrags empfohlen. Die Formfreiheit gilt je...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.1.3 Gesellschafteraustritt

Zum Austritt eines Gesellschafters kann es gem. § 723 Abs. 1 BGB kommen durch dessen Tod, seine Kündigung, eine Insolvenz des Gesellschafters, der Kündigung durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters oder den Ausschluss des Gesellschafters aus der GbR. Weitere Gründe für ein Ausscheiden können sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben. Zudem ist es möglich, wenn auch nicht em...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 5.3 Ausscheidender Gesellschafter

Sofern der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung enthält, führt das Ausscheiden eines Gesellschafters nicht zur Auflösung der OHG. Die Gesellschaft wird mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Das Gesetz sieht u. a. folgende Tatbestände vor, die ein Ausscheiden eines Gesellschafters aus der OHG bewirken (§ 130 HGB): Eine Kündigung durch den Gesellschafter,...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1 Gründung

Eine GbR entsteht mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, durch den sich die Gesellschafter gegenseitig verpflichten, einen gemeinsamen Zweck dadurch zu erreichen, dass dieser durch die im Vertrag bestimmte Weise gefördert wird (§ 705 Abs. 1 BGB). Welchem Zweck die GbR dient, ist egal – er muss lediglich gesetzlich erlaubt sein. Für die Gründung einer GbR werden mindes...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.4 Beitragspflicht

Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, die vereinbarten Beiträge zu leisten (§ 705 Abs. 1 i. V. m. § 709 Abs. 1 und 2 BGB). Diese können in Geld oder Sachwerten bestehen, welche einmal oder wiederholt zu erbringen sind. Neben Nutzungsüberlassungen kommen auch Dienstleistungen als Gesellschafterbeiträge in Betracht­. In aller Regel wird der zu leistende Gesellschafterbeitrag ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.1 Wechsel bei den Gesellschaftern

Bis 2023 waren die Gesellschafterstellung und die Ansprüche daraus nicht übertragbar (§ 717 BGB a. F.). Das hatte zur Folge, dass mit dem Tod oder einem anderweitigen Ausscheiden eines Gesellschafters auch das Ende der GbR eintrat. Ab 2024 hat sich auch dies geändert. Nunmehr gilt ein Gesellschaftsanteil grundsätzlich als übertragbar (§ 711 BGB); dies bedarf allerdings der Z...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.2 Ende der GbR

Bei der Gründung einer GbR wird an deren Auflösung meist noch nicht ernsthaft gedacht. Doch auch hierzu ist dringend zu konkreten Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu raten. Das Ende einer GbR kann gem. §§ 729 ff. BGB durch folgende Ereignisse ausgelöst werden: der Ablauf der vereinbarten Zeit; die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GbR; eine Kündigung de...mehr

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Familiengesellschaft / 4.2 Familienkapitalgesellschaften

Einfacher, aber auch durchgehend strenger sind die Formvorschriften bei der Gründung einer Familien-Kapitalgesellschaft. Wie bei Gründung jeder Kapitalgesellschaft ist auch für die Gründung einer Familien-GmbH oder einer Familien-AG stets eine notarielle Beurkundung erforderlich.[1] Ein Gesellschaftsvertrag bzw. eine Satzung ohne Mitwirkung eines Notars weist einen Formfehle...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.1 Gewinnanteil

Jeder Gesellschafter kann einen Anteil am Gewinn beanspruchen. Da eine GbR im Regelfall auf längere Dauer besteht, greift hierbei das gesetzliche Anrecht auf Verteilung des Gewinns am Ende jedes Geschäftsjahrs (§ 718 i. V. m. § 709 Abs. 3 BGB). Die bis 2023 grundsätzlich vorgesehene Verteilung nach Köpfen war in den seltensten Fällen gewünscht und wurde deshalb regelmäßig im ...mehr

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Familiengesellschaft / 4.3 Typische Sonderregelungen

Wird eine Familiengesellschaft gegründet, sollte dies nicht mit einem Standard-Gesellschaftsvertrag erfolgen. Die üblichen Regelungen bedürfen in Teilen der Anpassung bzw. einer Ergänzung, um die ansonsten typischerweise bei Familiengesellschaften auftretenden Regelungslücken zu vermeiden. Dazu gehört insbesondere die rechtliche Ausgestaltung des Interessenausgleichs unter de...mehr

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Familiengesellschaft / 2.1.1 Fremdvergleich

Jedem Steuerpflichtigen und damit auch einer Familiengesellschaft steht es frei, unter welcher Gesellschaftsform die Tätigkeit ausgeübt wird. Da die gesetzlichen Vorschriften zu den Gesellschaftsformen in weitem Umfang dispositiv sind, können die Rahmenbedingungen für die relevanten Normen von den Gesellschaftern durch eigene, maßgeschneiderte Regelungen ersetzt bzw. ergänzt...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 3 Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich zunächst aus dem HGB, können aber abweichend oder zusätzlich im Gesellschaftsvertrag geregelt sein. 3.1 Wer kann Gesellschafter sein? Jede natürliche oder juristische Person kann Gesellschafter einer OHG sein. Ferner kann auch eine andere OHG oder KG als Gesellschafter fungieren, ja selbst einer GbR soll dies möglich sei...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 2.4 Gesellschaftsvermögen

Das Gesellschaftsvermögen einer OHG ist im Eigentum der Gesellschaft. Die bis 2023 bestehende Regelung, wonach Gesellschafter am Vermögen der OHG zur gesamten Hand (gesamthänderisch) berechtigt sind (§ 105 Abs. 3 HGB i. V. m. § 719 BGB a. F.), gilt seit 2024 nicht mehr. Mit dem MoPeG [1] hat der Gesetzgeber insbesondere das Recht der GbR umfassend neu geregelt. Diese Änderung...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.1.2 Gesellschafteraustausch

Ebenso kann im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden, dass ein Austausch eines Gesellschafters möglich ist. Eine damit verbundene Übertragung des Gesellschaftsanteils sollte aber regelmäßig von der Zustimmung aller Gesellschafter abhängig bleiben, so wie dies § 711 Abs. 1 BGB bereits vorsieht. Werden der Austritt des Altgesellschafters und der Eintritt des Neugesellschafters ...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 2.3.1 Geschäftsführung

Die Funktion eines Geschäftsführers einer OHG können bzw. müssen grundsätzlich alle Gesellschafter wahrnehmen (§ 715 Abs. 1 BGB i. V. m. § 105 Abs. 3 HGB). Damit ist es aber auch möglich, dass nur ein Gesellschafter für die OHG wirksam handeln kann – die sog. Einzelgeschäftsführung. Es ist nicht erforderlich, dass alle Geschäftsführer gemeinsam handeln. Den Handlungen eines ...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 3.2.4 Stimmrechte

Die Gesellschafterversammlung ist das Gremium, das über nicht alltägliche Geschäftsvorfälle beschließt (§ 109 Abs. 1 HGB). Jeder OHG-Gesellschafter hat dabei ein an seinem Beteiligungsverhältnis orientiertes Stimmrecht (§ 709 BGB) und es ist die Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter erforderlich (§ 109 Abs. 3 HGB). Auch hierzu kann es sinnvoll sein, das Stimmrecht...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 3.3.1 Beiträge/Einlagen

Im Gesellschaftsvertrag ist geregelt, welchen Beitrag jeder Gesellschafter zur Förderung der OHG zu erbringen hat. Als Beitrag können einmalige oder wiederholte Einlagen in Geld oder auch in Sachwerten vereinbart werden. Ferner sind Dienstleistungen oder Nutzungsüberlassungen als Gesellschafterbeitrag möglich (§ 105 Abs. 3 HGB i. V. m. § 709 BGB). Gesetzlich gibt es keine Vo...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 5.2 Gesellschafterwechsel

Oftmals ist mit dem Eintritt eines neuen Gesellschafters auch der Austritt eines bisherigen Gesellschafters verbunden. Dieser "Gesellschaftertausch" lässt den Bestand der OHG ebenfalls unberührt. In rechtlicher Hinsicht erfolgt eine Übertragung des Gesellschaftsanteils des Altgesellschafters auf den Neugesellschafter. Dazu schließen die beiden einen Übertragungsvertrag, der d...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 5.2.1 Haftungsbeschränkung

Eine Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Somit kann eine Haftung insbesondere nicht durch eine einseitige Verlautbarung in Form eines firmenähnlichen Namenszusatzes, z. B. GbR mit beschränkter Haftung etc., eingeschränkt werden. Auch eine Haftungsbeschränkung im Gesellschaftsvertrag, z. B. durch eine Einschränkung der Vertre...mehr

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Familiengesellschaft / 3.2 Rechtsnachfolge

Eine Familiengesellschaft kann aber auch dadurch entstehen, dass bereits eine Gesellschaft besteht, deren Anteile übertragen werden. Dies kann erfolgen durch Einzelrechtsnachfolge, z. B. durch Veräußerung oder Schenkung eines Gesellschaftsanteils an einen Familienangehörigen; Gesamtrechtsnachfolge (Erbfolge) nach dem Tod eines Gesellschafters und einem damit verbundenen Eintri...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / Zusammenfassung

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR oder GdbR) ist die Grundform für viele andere Gesellschaftsformen. Diese Rechtsform ermöglicht eine gemeinsame Betätigung mehrerer Personen auf nahezu allen Gebieten. Mindestens 2 Gesellschafter erklären übereinstimmend, dass sie gemeinsam ein beliebiges, gesetzlich erlaubtes Ziel bzw. einen gemeinsamen Zweck verfolgen wollen. ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 10 Feststellungsverfahren

Unabhängig von der Art der Tätigkeit werden die erzielten Einkünfte der GbR (wie bei jeder Personengesellschaft) in einem zwischengeschalteten gesonderten und einheitlichen Verfahren förmlich festgestellt (§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO). Sinn und Zweck des Feststellungsverfahrens ist es sicherzustellen, dass bei jedem Gesellschafter die gleiche Einkunftsart und die gleichen Grundsä...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 2.3.2 Vertretung

Ähnlich ist die rechtliche Situation bei der Vertretung einer OHG nach außen. Auch hier ist die Vertretung grundsätzlich durch jeden Gesellschafter normiert (§ 124 Abs. 1 HGB). Doch auch hierzu können im Gesellschaftsvertrag abweichende Regelungen getroffen werden (§ 124 Abs. 2 und 3 HGB). Darin können ein oder mehrere Gesellschafter von der Vertretung der OHG ausgeschlossen...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 3.2.1 Gewinnanteil

Bis 2023 galt die gesetzliche Grundregel, wonach bei der Gewinnverteilung jeder Gesellschafter zunächst 4 % seines Kapitalanteils erhielt und der Restgewinn nach Köpfen verteilt wurde (§ 121 HGB a. F.). Ab 2024 hat sich dies ebenfalls geändert[1]: Jetzt wird aus dem GbR-Recht übernommen, dass das Ergebnis der OHG nach dem vereinbarten Beteiligungsverhältnis, im Verhältnis de...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.1.1 Gesellschaftereintritt

Im Gesellschaftsvertrag ist regelbar, dass in eine bestehende GbR noch weitere Gesellschafter aufgenommen werden können. Dem eintretenden Neugesellschafter wächst dann ein Anteil am Gesellschaftsvermögen zu, ohne dass eine gesonderte Übertragungshandlung erforderlich wird (§ 712 Abs. 2 BGB). Damit erlangt der neue Gesellschafter vollwertige Rechte und Pflichten. Dies umfasst...mehr