Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Elterliche Sorge / 4.2.1 Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge

Im Falle von Trennung und Scheidung wird häufig der Wunsch nach einer Vereinbarung zum Sorgerecht geäußert. Dies gilt umso mehr, als die gerichtliche Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, wie aufgezeigt, nur in Ausnahmefällen erfolgt, in denen es massiv an der Fähigkeit oder Bereitschaft zur Kooperation in Fragen des Kindeswohls fehlt. Eltern können die Über...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.4 Nachname bei Verzicht auf Ehenamen

Die folgende Lösung wurde schließlich ins Gesetz eingefügt (zunächst § 1616 Abs. 2 BGB, mittlerweile § 1617 Abs. I BGB): "Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes." Haben sich die Elter...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 6. Wiedereinsetzung bei Grunderwerbsteuer

Das FG München hatte sich in seiner Entscheidung v. 26.10.2022 – 4 K 2345/21, EFG 2023, 285 mit der Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 110 AO bei Versäumung der Anzeigefrist des § 18 Abs. 3 S. 1 GrEStG durch eine Notarin zu befassen. Aufgrund der versäumten Anzeigefrist lehnte das FA im Streitfall aufgrund der Regelung in § 16 Abs. 5 GrEStG nach § 16 Abs....mehr

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Elterliche Sorge / 5.3.1 Die Ersatzmutterschaft

Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat, § 1591 BGB. Diese Regelung, eingeführt durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz mit Wirkung zum 1. 7. 1998, war notwendig geworden durch die Fortschritte der Fortpflanzungsmedizin, insbesondere angesichts von Ei- bzw. Embryonenspenden, die zu einem Auseinanderfallen der genetischen und der gebärenden Mutter führen können. Ei...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 5.2.1 Das gesetzliche Modell der Betreuung von Kindern

Es gibt kein vom Gesetz vorgeschriebenes Modell des Zusammenlebens zwischen voneinander getrenntlebenden Eltern und ihren Kindern. Zu Recht ist Eltern und Kindern freigestellt, wie der Umfang und die Ausgestaltung des Zusammenlebens zwischen ihnen organisiert wird. Dies war nicht immer so. Dem nach früherem Recht alleinschuldig geschiedenen Ehepartner stand keinerlei Bestimmu...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.8.1 Die Grundsätze des Namensrechts

Das Gesetz sieht folgendes vor: Man soll einen Ehenamen bestimmen, muss aber nicht.[1] Zusammengesetzte Ehenamen gibt es nicht (zweigliedrig dürfen Ehenamen nur noch sein, wenn einer schon einen zweigliedrigen Geburtsnamen mitbringt).[2] In einer Vorehe erheiratete Namen können Ehenamen werden.[3] Jeder kann dem Ehenamen seinen abweichenden eigenen Namen (egal, ob Geburtsname od...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 § 558 Abs. 3 – Kappungsgrenze

Rz. 49 Die sog. Kappungsgrenze ist mit Wirkung vom 1.1.1983 durch das Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen (BGBl. 1982, I 1912) eingeführt worden und dient als weiteres (Preisbindungs-)Instrument zur Regulierung der Mietentwicklung, vor allem zum Schutz vor abrupten Mietsteigerungen. Sie gibt neben der Beschränkung auf die ortsübliche Vergleichsmiete eine zusätz...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5.4 Sorgerechtsübertragung auf den Vater

Leben die Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht die elterliche Alleinsorge nach § 1626a Abs. 3 BGB der Mutter zu, so kann der Vater mit Zustimmung der Mutter beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge alleine überträgt – § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Damit ist bereits der Antrag und nicht erst die Übertragung vo...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Die Wartefrist

Rz. 5 Unberücksichtigte Erhöhungen Wie schon früher, bleiben Erhöhungen nach den §§ 559 – 560 (bis 2001: §§ 3–5 MHG) unberücksichtigt. Demgemäß setzen Mieterhöhungen nach durchgeführter Modernisierung und wegen Veränderungen von Betriebskosten, auch wegen gestiegener Betriebskosten bei einer vereinbarten Brutto-Kaltmiete, die Wartezeit nicht in Gang. Das gilt auch bei einem v...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Mehrheit von Mietvertragsbeteiligten

Rz. 13 Aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses folgt, dass alle Vermieter allen Mietern gegenüber die Kündigung erklären müssen (BGH, Urteil v. 28.4.2010, VIII ZR 263/09, NZM 2010, 577; BGH, Urteil v. 16.3.2005, VIII ZR 14/04, NJW 2005, 1715). Das entspricht auch der Ansicht des BGH, der jedoch im Einzelfall in Anwendung des § 242 den Einwand eines in der...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Einordnung der Wohnung im Vergleich

Rz. 27 Die konkrete Wohnung, für die die Miete festgestellt bzw. erhöht werden soll, ist in die entsprechende Kategorie der Vergleichswohnungen einzuordnen. Das Gesetz spricht von Vergleichbarkeit, nicht von Deckungsgleichheit, was praktisch angesichts der Vielfalt von Wohnungen auch nicht möglich wäre. Zur weiteren Herstellung der Vergleichbarkeit und vor allem zur Ausfüllu...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.7 Exkurs: Eckpunkte zur Reform des Namensrechts

Schon 2018 haben die zuständigen Bundesministerien (BMJ und BMI) eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Lehre, Justiz und Verwaltung eingerichtet, die Vorschläge für eine Reform des Namensrechts erarbeiten sollte. Die Experten empfehlen im Ergebnis eine grundlegende Reform des Namensrechts. Dabei sollten folgende zentrale Eckpunkte berücksichtigt werden:[1] Die namensrechtlich...mehr

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Elterliche Sorge / 6.1 Ehe für alle – Die Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Mit Beschluss des Bundestages vom 30.6.2017 und Zustimmung des Bundesrates vom 7.7.2017 ist der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung[1] für Personen gleichen Geschlechts verabschiedet worden. Es ist mit Wirkung vom 1.10.2017 in Kraft getreten.[2] Seit dem 1.10.2017 können daher nicht nur "Mann und Frau" die Ehe miteinander schließen. In § 1353 Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.1 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 26 Nach Art. 97 § 23 EGAO i. d. F. des JStG 2009 gilt die 10-jährige Verjährungsfrist gem. § 376 Abs. 1 AO für alle Fälle, in denen bei Inkrafttreten des Gesetzes – am 25.12.2008 – die alte, fünfjährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die aktuelle, seit 29.12.2020 von 10 auf 15 Jahre verlängerte Verjährungsfrist wiederum gilt für alle zu diesem Stichtag noch ...mehr

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Elterliche Sorge / 6.2 Die Eingetragene Lebenspartnerschaft

In allen denjenigen Fällen, in denen Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht gem. § 20a LPartG die Umwandlung in eine Ehe vornehmen, bleibt es bei den Regeln des Gesetzes über die Eingetragene Lebensgemeinschaft. Die folgenden Grundsätze gelten daher nur noch für diejenigen Fälle, in denen bereits eingetragene Lebenspartner keine Umwandlung in eine Ehe vorgenom...mehr

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Elterliche Sorge / 5.1 Gemeinsame Sorge durch Eheschließung

Die gemeinsame Sorge wächst den Eltern auf Grund vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung gemeinsam zu (§ 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Eine gemäß § 1626a BGB bestehende Alleinsorge der Mutter verwandelt sich von Gesetzes wegen in einer gemeinsame Sorge der Eltern. Gleiches gilt für eine gemäß § 1672 BGB dem Vater übertragene Alleinsorge. Voraussetzung ist allerdings, dass Muttersch...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.6 Energetischer Zustand

Rz. 47 Nach der Regierungsbegründung werde in Zeiten steigenden Umweltbewusstseins auch der energetische Zustand einer Wohnung, insbesondere die Art der Energieversorgung und die Qualität der Wärmedämmung zunehmende Bedeutung erlangen. Über die Wohnwertmerkmale "Ausstattung" und "Beschaffenheit" könne er auch bei der Bildung der Vergleichsmiete berücksichtigt werden. Im Inte...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Wohnmerkmale

Rz. 17 Art Mit dem Wohnwertmerkmal "Art" ist insbesondere die Struktur des Hauses und der Wohnung erfasst (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 558 BGB Rn. 51). Zur Struktur gehört insbesondere die Frage, ob die Wohnung in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus liegt; ebenfalls spielen Merkmale der Baustruktur, wie Mehrfamilienfachwerkhaus, Stadtvilla, Plattenbau (Both in Herrle...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5 Elterliche Sorge des nichtehelichen Vaters, § 1626a BGB

Ausgangsfall der Sorgerechtsregelung der Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ist die elterliche (Allein)Sorge der Mutter (§ 1626a Abs. 2 BGB), die bisher gegen ihren Willen nicht in eine gemeinsame elterliche Sorge mit dem leiblichen Vater zu ändern war. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgericht [1] war dies verfassungsgemäß. Die gegen den Willen des betroffenen ...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.4 Verbleibensanordnung zugunsten von Bezugspersonen, § 1682 BGB

Unter gleichen Voraussetzungen ist eine Verbleibensanordnung zugunsten der Witwe/des Witwers eines verstorbenen Elternteiles oder einer Person, zu der eine sozial-familiäre Beziehung besteht, möglich. Lebt das Kind längere Zeit in einem Haushalt, so kann es dort nicht herausgenommen werden, wenn das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde, § 1682 BGB. Eine Verbleibensan...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5.2 Gemeinsame Sorge – die Voraussetzungen

Die gemeinsame elterliche Sorge wird vom Familiengericht daher dann angeordnet, wenn die Kindesmutter dem Antrag zustimmt, die Kindesmutter dem Antrag nicht widerspricht, insbesondere also gar nicht Stellung nimmt, die Kindesmutter in ihrer Stellungnahme Gründe vorträgt, die keine Bedeutung für die Kindeswohlprüfung darstellen oder dem Familiengericht auch sonst Gründe nicht ers...mehr

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Elterliche Sorge / 1.3 Das Entstehen elterlicher Sorge

Die gemeinsame Sorge wächst den Eltern – außer in den Fällen des § 1626a BGB – auf Grund vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung gemeinsam zu (§ 1626a I Nr. 2 BGB).[1] Eine gem. § 1626a BGB bestehende Alleinsorge der Mutter verwandelt sich von Gesetzes wegen in eine gemeinsame Sorge der Eltern.[2] Gleiches gilt für eine gemäß § 1672 BGB dem Vater übertragene Alleinsorge.[3] Vo...mehr

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Elterliche Sorge / 6.4 Vereinbarungen im Rahmen der Lebenspartnerschaft

Der allein sorgeberechtigte Elternteil kann naturgemäß Verantwortlichkeiten im Rahmen seiner elterlichen Sorge durch Vollmacht auf den Lebenspartner übertragen. Er kann aber dadurch nicht – über den Umweg der Vollmacht – zu einer gemeinsamen elterlichen Sorge kommen. Anders ist dies lediglich in Fällen, in denen etwa eine ausländische Gerichtsentscheidung die Feststellung der ...mehr

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Betriebsübergang: Widerspru... / 3 Adressat des Widerspruchs

Nach § 613a Abs. 6 Satz 2 BGB kann der Widerspruch gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber oder dem neuen Inhaber des Betriebs oder Betriebsteils erklärt werden. Das gilt unabhängig davon, welcher Arbeitgeber die Informationspflicht aus § 613a Abs. 5 BGB übernommen hat. Es ist somit Sache des Betriebsveräußerers bzw. Betriebserwerbers, die andere Partei des Betriebsübergangs vo...mehr

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Beteiligung des Betriebsrat... / Zusammenfassung

Überblick Besteht in einem Betrieb ein Betriebsrat, muss er nach § 102 BetrVG vor jeder Kündigung angehört werden. In dem Anhörungsverfahren sind dem Betriebsrat die für die vorgesehene Kündigung maßgebenden Umstände so darzulegen, dass er in der Lage ist, die Stichhaltigkeit der Gründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden. Das Gesetz regelt die Fri...mehr

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Beteiligung des Betriebsrat... / 3 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens ist der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt, auch wenn der Betriebsrat Bedenken gegen die Kündigung erhoben hat oder der Kündigung widerspricht. Allerdings empfiehlt es sich, eine Stellungnahme des Betriebsrats zum Anlass zu nehmen, die beabsichtigte Kündigung nochmals kritisch zu überprüfen. Das Anhörungsverfahren ist abgeschlosse...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 2.1 Einzel- und Gesamtrechtsnachfolge

§ 613a BGB findet unmittelbar Anwendung beim Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber. Maßgeblich ist stets der Wechsel der Rechtspersönlichkeit des Betriebsinhabers.[1] Angesprochen sind damit Fälle, in denen eine Einzelrechtsnachfolge vorliegt, in denen also die zum Betriebsvermögen gehörenden Sachen und Rechte durch einen eig...mehr

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Beteiligung des Betriebsrat... / 1 Bedeutung

In einem Betrieb mit Betriebsrat muss der Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 Satz 1 des BetrVG vor jeder Kündigung ordnungsgemäß angehört werden. Vor jeder Kündigung: Das Anhörungsverfahren muss beendet sein, bevor der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht. Vor jeder Kündigung: Die ordnungsgemäße Anhörung ist bei der ordentlichen Kündigung und bei der außerordentlichen Kündigung erford...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.3.2 Praxisfälle

Als Rechtsgeschäfte i. S. des § 613a Abs. 1 BGB kommen z. B. in Betracht: Kauf[1] Pacht[2] Miete Werkvertrag Auftrag/Geschäftsbesorgungsvertrag Einräumung eines Nießbrauchs[3] Schenkung atypischer Vertrag[4] Unerheblich ist, ob das dem Übergang des Betriebs oder Betriebsteils zugrunde liegende Rechtsgeschäft rechtswirksam ist.[5] Maßgeblich ist allein, dass der neue Inhaber den Betri...mehr

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Betriebsübergang: Beteiligu... / 2 Beteiligung des Betriebsrats bei Betriebsübergang

Im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang sind eine Reihe von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu beachten. Der Betriebsrat ist bei einem Betriebsübergang in verschiedener Hinsicht zu beteiligen. Sowohl beim alten als auch beim neuen Inhaber ist ggf. der Wirtschaftsausschuss nach § 106 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1, 9 und 10 BetrVG zu informieren. Werden Kündigungen ausgesproche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Widerspru... / Zusammenfassung

Überblick Liegen die Voraussetzungen des § 613a BGB vor, so geht das Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes auf den Betriebserwerber über. Könnte sich der Arbeitnehmer hiergegen nicht wehren, stellte dies einen Verstoß gegen sein Recht auf freie Arbeitsplatzwahl und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit dar und würde seine Würde beeinträchtigen. Daher ist in § 613a Abs. 6 BGB das...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Unterrich... / 1.2.2.3 Die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für den Arbeitnehmer

Nach der Gesetzesbegründung und Rechtsprechung ergeben sich die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsübergangs vor allem aus den unverändert weitergeltenden Regelungen des § 613a Abs. 1 bis 4 BGB. Dieser Punkt stellt daher den Kern der Unterrichtungspflicht dar. Fraglich ist jedoch, wie weit die Unterrichtung über diese Gesichtspunkte gehen muss. Nich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.2.2.5 Einzelfälle

In diesem Rahmen nimmt das BAG grundsätzlich eine Einzelfallprüfung vor. Das hat zur Folge, dass über die beschriebene "Grobdifferenzierung" hinaus generelle Richtlinien nicht bestehen. Anhaltspunkte können sich aus Einzelfallentscheidungen ergeben, z. B. Neuverpachtung einer Gaststätte [1] Die klagende Arbeitnehmerin war als Serviererin in einem Hotel- und Gaststättenbetrieb b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.1 Grundlagen

Nach § 613a Abs. 1 BGB tritt der neue Inhaber des Betriebs oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.[1] Er kann sie nach dem Übergang des Betriebs- oder Betriebsteils ggf. einzelvertraglich verschlechtern, wenn der bzw. die Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung treffen.[2] Der Übergang erfol...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Unterrich... / 1.2.2.1 Zeitpunkt oder geplanter Zeitpunkt des Betriebsübergangs

Nach § 613a Abs. 5 Nr. 1 BGB muss der betroffene Arbeitnehmer über den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Betriebsübergangs unterrichtet werden. Ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a Abs. 1 BGB findet statt, sobald der Betriebserwerber aufgrund rechtsgeschäftlicher Übereinkunft in die Lage versetzt wird, die Leitungsmacht im Betrieb mit dem Ziel der Betriebsfortfü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gestellungsvertrag / 2 Betriebsverfassungsgesetz/Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung

In der Literatur wird die Auffassung vertreten, dass auch in Fällen eines Gestellungsvertrags nach engem Verständnis, bei denen zwischen der gestellten Person und dem Betriebsinhaber kein Arbeitsvertrag , aber ein arbeitsrechtliches Weisungsverhältnis besteht, eine Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes in Betracht kommt[1]. Die Ausnahme in § 5 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG, nach d...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit entlang der ... / 5.2 Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Weil Unternehmen freiwilliges Engagement für die mit Lieferketten zusammenhängenden Problembereiche mehrheitlich vermissen lassen[1], stellte sich die Frage nach der Schaffung gesetzlicher Verbindlichkeiten. Als Antwort ist am 11.6.2021 das "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfal...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGB: Grundlagen zu Formular... / 4.1 Verbot der geltungserhaltenden Reduktion

§ 306 Abs. 1 und Abs. 2 BGB regeln die Folgen der Unwirksamkeit oder Nichteinbeziehung von Vertragsklauseln: danach ist weder der gesamte Vertrag unwirksam, noch findet eine ergänzende Vertragsauslegung statt, um die entstandene Lücke zu füllen, sondern es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Falle der Unwirksamkeit der Bestimmung entfällt nur der unwirksame Teil der Vert...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Human Resource ... / 2.5.1.1 Schaffung eines diskriminierungsfreien Entgeltsystems

Relative Entgeltungerechtigkeiten finden sich heute v. a. im Bereich der Entlohnung von Frauen im Vergleich zu Männern und bei der Vergütung von Führungskräften im Vergleich zu Mitarbeitern unterer Hierarchieebenen. Zur Vermeidung derartiger Ungerechtigkeiten bieten sich diskriminierungsfreie Entgeltsysteme an. Sie legen verbindliche Zielgrößen fest und basieren auf relevant...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGB: Grundlagen zu Formular... / 2.2.2 Inbezugnahme eines Teiles oder einzelner Regelungen des Tarifvertrags

Anders ist die Rechtslage bei Einzel- oder Teilverweisungen auf Tarifnormen. Im Gegensatz zur Globalverweisung wird bei der Einzelverweisung nicht ein von gleichstarken Parteien ausgehandeltes Vertragswerk in Bezug genommen, sondern nur einzelne Passagen. In solchen Fällen besteht die Gefahr der einseitigen Benachteiligung des Arbeitnehmers, denn in aller Regel wird der Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gestellungsvertrag / Zusammenfassung

Begriff Ein Gestellungsvertrag nach engem Verständnis ist ein Vertrag zwischen einer geistlichen Genossenschaft (Orden, Diakonissenhaus) und einem Dritten, der zum Gegenstand hat, dass ein Mitglied der geistlichen Genossenschaft im Betrieb dieses Dritten (Krankenhaus, Schulträger, Kirchengemeinde) Arbeiten verrichtet (als Krankenschwester, Arzt, Lehrer, Gemeindeschwester, Pr...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Human Resource ... / 2.5.1.2 Vergütung von Führungskräften

Neben den Diskussionen im Kontext der Entlohnung von weiblichen und männlichen Mitarbeitern scheint die Debatte um die Vergütung von Führungskräften v. a. durch die teilweise exorbitanten Managergehälter weitaus höhere Wellen zu schlagen. Anlasspunkte der Kritik sind zum einen die absolute Höhe der Gehälter und zum anderen die relative Höhe im Vergleich zum Durchschnittsverdi...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit entlang der ... / 2 Strategien nachhaltigkeitsbezogener Lieferanteninitiativen

Unter Berücksichtigung der Analyse der strategischen Ausgangssituation und der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse können im Rahmen eines nachhaltigen Lieferantenbeziehungsmanagements diverse strategische Optionen gewählt werden. Eine grundsätzliche Systematisierung von Strategiealternativen leitet sich für unterschiedliche Unternehmenssituationen aus der Gegenüberstellung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 15 Buchst. b UStG für Umsätze aus der Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen und der Verpflegung von Mitarbeitern: Mit Urteil vom 16.12.2015 (XI R 52/13, BStBl. II 2023, 412) hat der BFH entschieden, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die als gesetzlicher Träger der Sozialversicherung im Rahmen der von ihr betriebenen Reh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerbarkeit – § 1 UStG

Umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften: Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) (v. 12.12.2019, BGBl. I 2019, 2451) wurden nach § 3 Abs. 6 UStG ein neuer Abs. 6a angefügt und in Abs. 6 die Sätze 5 und 6 gestrichen. Diese Gesetzesänderung dient zum einen der Umsetzung v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Ermächtigungen für Mitgliedstaaten

Ungarn hinsichtlich der Kleinunternehmerregelung: Art. 287 Nr. 12 MwStSystRL erlaubt Ungarn, Steuerpflichtigen, deren Jahresumsatz den in Landeswährung ausgedrückten Gegenwert von 35.000 EUR zu dem am Beitrittstag geltenden Umrechnungskurs nicht übersteigt, eine MwSt-Befreiung (= Kleinunternehmerregelung) zu gewähren. Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/73 (ABl. EU Nr. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6 Berichtigungspflicht im Anschluss an eine Betriebsprüfung – § 153 Abs. 4 AO

Rz. 58 Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514[1] wurde § 153 AO um einen Absatz 4 ergänzt. Dieser erweitert die Berichtigungspflichten nicht unerheblich. Die neue Bestimmung schreibt nämlich vor, dass eine Anzeige- und Berichtigungspflicht auch dann besteht, wenn Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar in einem Steuerbescheid, einem Festst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1 Einordnung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Eine § 153 AO in etwa entsprechende Bestimmung fand sich in § 165e RAO.[1] § 153 AO begründet hierbei vier besondere – jeweils rechtlich selbstständige – Mitwirkungspflichten[2]: Anzeige- und Berichtigungspflicht bei fehlerhaften Steuererklärungen[3] Anzeigepflicht fehlerhafter Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern[4] Anzeigepflicht bei unberechtigten Steuerve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.2.1 Begriffsbestimmung

Rz. 45 § 153 Abs. 2 und 3 AO verwendet die Begriffe "Steuerbefreiung", "Steuerermäßigung" und "sonstige Steuervergünstigung". Diese Begriffe sind in der AO nicht definiert. Der Begriff der "Steuervergünstigung" wird im Gesetz in verschiedenen Vorschriften verwendet, z. B. in den §§ 50, 51, 59, 60, 175 Abs. 2 AO. In § 348 Nr. 3 AO a. F. wurde der Rechtsbehelf des Einspruchs f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente für Landwirte

Begriff Die Altersrente für Landwirte ist eine Versicherungsleistung für den Personenkreis der Landwirte. Sie ist der Rente für Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Die Altersrente für Landwirte zählt weder lohnsteuer- noch sozialversicherungsrechtlich zum Arbeitsentgelt. Sie gehört zu den sonstigen Einkünften des Einkommensteuerrechts. Früher ...mehr