Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Steuerermäßigungen

Rn. 77 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Steuerermäßigung nach § 34g EStG gilt ab 1989 (geändert durch HHbegleitgesetz 1989 auf 1984: vgl Rn 80) auch für Beiträ...mehr

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ZErb 08/2024, Deutsch-türki... / 9

Auf einen Blick Das deutsch-türkische Nachlassabkommen stellt die vorrangige staatsvertragliche Rechtsquelle des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts deutsch-türkischer Erbfälle dar. Soweit das Nachlassabkommen nicht anwendbar ist, gelten allerdings die nationalen Rechtsquellen, aus türkischer Sicht insbesondere das Gesetz über das internationale Privat- und Ziv...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / II. Auskunftserteilung

Rz. 73 Das Gesetz schreibt für die Auskunftserteilung keine bestimmte Form vor. Inhaltlich muss das Bestandsverzeichnis in geordneter Form Auskunft geben über sämtliche Aktiva und Passiva des Vermögens des Erblassers. Es hat sich in der Praxis aus Gründen der Übersichtlichkeit daher bewährt, die Aktiva und Passiva des Vermögens separat auszuweisen und das Verzeichnis frei vo...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 332 Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge. Es tritt Erbfolge nach Stämmen ein, Art. 931 ZGB. In zweiter Ordnung erben die Eltern und die Geschwister sowie ggf. deren Abkömmlinge, wobei ein Elternteil ein Viertel dessen erhält, was Eltern und Geschwistern zusammen anfällt, Art. 933 ZGB. Großeltern gehören nicht mehr zu den gesetzlichen Erben. Sie erhalten Unterhalt, w...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Brasilien

Rz. 16 Das Erbstatut wird an den letzten Wohnsitz des Erblassers angeknüpft, Art. 10 des Einführungsgesetzes zum Código Civil (C.C.) von 2002. Für in Brasilien belegenes (unbewegliches und bewegliches) Vermögen gilt jedoch brasilianisches Erbrecht, sofern die brasilianischen Kinder des Erblassers hiernach besser als nach dem ausländischen Wohnsitzrecht dastehen. Daher nimmt a...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / IV. Kombination von Erbeinsetzung und Vermächtnis

Rz. 239 Hierzu enthält das Gesetz keine ausdrückliche Regelung. Nach dem für Erbfälle bis zum 31.12.2009 geltenden Recht kam es für die Entscheidung, ob der pflichtteilsberechtigte Erbe die Erbschaft und/oder das Vermächtnis annehmen oder ausschlagen soll, darauf an, ob ihm mehr als die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils i.S.v. § 2306 Abs. 1 S. 1 BGB hinterlassen wurde. Für...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anlagevermögen

Rn. 1523 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das abnutzbare AV wird bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG im Wesentlichen genauso behandelt wie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG (vgl BFH BStBl II 2010, 1035). Nach § 4 Abs 3 S 3 EStG sind die Vorschriften über AfA und Substanzverringerung auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG anzuwenden. Damit sind als BA...mehr

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ZErb 08/2024, Deutsch-türki... / I. Rechtsquellen deutsch-türkischer Erbfälle

Die maßgeblichen Rechtsquellen des internationalen Privat- (IPR) und Zivilverfahrensrechts (IZVR) deutsch-türkischer Erbfälle sind zunächst aus türkischer Sicht insbesondere das Gesetz über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (tIPRG)[4] sowie aus deutscher Sicht insbesondere die EuErbVO. Darüber hinaus gilt zwischen Deutschland und der Türkei das deutsch-türk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 5. Pflichtteil des Ehegatten

Rz. 484 Der überlebende Ehegatte erhält gem. Art. 834 CC den ihm bei gesetzlicher Erbfolge zustehenden Nießbrauch auch als Pflichtteil. Das gilt in gleicher Weise wie für verschiedengeschlechtliche Ehegatten auch für gleichgeschlechtliche Ehegatten.[490] Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten (siehe Rdn 464) und Pflichtteilsrecht stimmen insoweit überein. Sind Kinder oder Abköm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Erhöhung der Km-Pauschale ab 21 km (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 6 S 4 EStG)

Rn. 1729 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (vom 21.12.2019, BGBl I 2019, 2886) ist in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 8 und Nr 5 S 9 EStG die Km-Pauschale für ArbN ab dem 21. km auf 35 bzw 38 Cent erhöht worden. Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Familienheimfahrt...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 3.4.2 Reguläres Ende der Verlängerung

Das Gesetz sieht im Fall der Verlängerung 2 mögliche Endzeitpunkte vor. Primär ist es die nächstmögliche Wiederholungsprüfung, wobei damit wiederum die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses gemeint ist.[1] Nur wenn die nächstmögliche Wiederholungsprüfung später als 1 Jahr nach dem Verlängerungszeitpunkt liegt, verlängert sich das Ausbildungsverhältnis um 1 Jahr. Achtung Weitera...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Steueränderungsgesetze 1960 vom 30.07.1960, BStBl I 60, 514 und vom 27.12.1960, BStBl I 61, 18

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das zuletzt genannte Gesetz betrifft Änderung des § 3 Nr 17 EStG 1958 dahin, daß 100 DM des Arbeitslohns für Dezember als "Weihnachts-Freibetrag" steuerfrei bleiben. Wesentlich einschneidendere Änderungen und Ergänzungen enthält das StÄndG v 30.07.60 mit einer ausdrücklichen und gegenständlich näher bezeichneten Einschränkung des Abzugs von B...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / bb) Negative Erbfreiheit

Rz. 47 Hinzu kommt aber ein völlig neuer Gedanke, der der sog. "negativen Erbfreiheit": Die Entscheidung, ob jemand die Erbschaft oder seinen Pflichtteil erhalten möchte, sei von der Privatautonomie, ja sogar mehr noch, von der Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG gedeckt. Dadurch werde auch eine "negative Erbfreiheit" geschützt. Der durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / a) Pflichtteilsrechtliche Gleichstellung

Rz. 18 Durch das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften vom 22.2.2001[26] ist seit dem 1.8.2001 der durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossene überlebende gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner (zu den Voraussetzungen siehe § 1 LPartG) ebenfalls pflichtteilsberechtigt, sofern die Lebenspartnerschaft be...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 1. Form der Entziehungsverfügung

Rz. 65 Aus Gründen der Rechtssicherheit und Beweisbarkeit verlangt das Gesetz hinsichtlich Form und Inhalt der Entziehungserklärung die Erfüllung von bestimmten Anforderungen. Hieran hat sich durch die Reform des Pflichtteilsrechts nichts Grundsätzliches geändert. Die Beachtung der Formvorschriften wird von den Instanzgerichten mitunter überspannt – offenbar, um eine inhaltl...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / 1. Grundzüge des § 2309 BGB

Rz. 23 Die Pflichtteilsansprüche zwischen Ehegatten bzw. Lebenspartnern und den Abkömmlingen konkurrieren miteinander. Die Rangfolge der Pflichtteilsberechtigung zwischen mehreren Abkömmlingen untereinander und zwischen Abkömmlingen im Verhältnis zu den Eltern regelt § 2309 BGB – eine wenig verständliche Vorschrift,[31] die viele Rätsel aufgibt, zu der es jedoch eigenartiger...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Auf vor dem 17.8.2015 eingetretene Erbfälle anwendbares Recht

Rz. 357 Für die Erbfälle, die vor dem 17.8.2015 eingetreten sind, ist in Rumänien zeitlich zu differenzieren: Durch den Codul Civil Nou (CCN) wurden mit Wirkung vom 1.10.2011 IPR und materielles Erbrecht neu geregelt.[404] Rz. 358 Das Erbstatut wurde in Art. 2633 CCN an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers angeknüpft. Das Aufenthaltsrecht galt für die Vererbung des gesa...mehr

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AGS 08/2024, Kopp/Schenke, VwGO - Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung

Begründet von Ferdinand O. Kopp; herausgegeben von Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Schenke. 30. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. 75,00 EUR Die 30. Neuauflage umfasst eine Reihe von Gesetzesänderungen. U.a. wurde das im Jahr 2019 bereits beschlossene, aber erst zum 1.1.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts eingearbeitet. Durch dieses sind ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuständigkeit für den Kinderleistungsausgleich

Rn. 121 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Kinderleistungsausgleich nach Maßgabe der §§ 31, 62–78 EStG wird durch die Bundes-FinVerw, vertreten durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), durchgeführt. Dieses bedient sich dazu im Wege der Organleihe (vgl BSG, SozR 3–1500 § 51 Nr 21) der Bundesagentur für Arbeit sowie der nachgeordneten Agenturen für Arbeit. Rn. 122 Stand: EL 1...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / bb) Pflichtteilsberechtigter als Zuwendungsempfänger

Rz. 90 Beispiel 6 Abweichend vom Grundfall (siehe Rdn 65) will nicht Sohn Michael alleine den Bauplatz erwerben, sondern auch gleich seine Ehefrau einen halben Miteigentumsanteil daran, da sie das Gebäude zum erheblichen Teil mitfinanziert. Ist es hier möglich, ihren Anteil, den sie direkt vom Schwiegervater erhalten soll, auf den Pflichtteil von Michael anzurechnen? Rz. 91 D...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 1. Allgemeines

Rz. 5 Hinsichtlich der Gründe für die Pflichtteilsunwürdigkeit verweist § 2345 BGB auf die in § 2339 BGB genannten Erbunwürdigkeitsgründe. Demnach gilt: Wer erbunwürdig ist, ist auch pflichtteilsunwürdig. Das Gesetz unterscheidet dabei in § 2339 Abs. 1 BGB vier Tatbestände für die Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit, die eine abschließende Regelung darstellen:[5]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.2024 gilt noch die Fassung des GrStG v. 7.8.1973, in der § 19 nur zwei Sätze umfasst.[2]. Das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) hat den Wortlaut der Norm in Absatz 1 überführt und Absatz 2 angefügt. Das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz hat die Anzeigepflicht nach Absatz 2 auf sämt...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 1 Vertragsabschluss

In § 10 Abs. 1 BBiG ist an sich recht unspektakulär geregelt, dass für die Begründung eines Ausbildungsverhältnisses ein entsprechender Vertragsabschluss erforderlich ist. Dabei ist eine fehlende Berechtigung des Ausbildenden hierzu unerheblich.[1] Das Gesetz stellt ebenfalls klar, dass Eltern Ausbildende ihres Kindes sein können.[2] Der Ausbildungsvertrag wird – wie jeder an...mehr

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AGS 08/2024, Vorschuss vom ... / 1. Allgemeines

Das Recht auf Vorschuss nach § 9 RVG gilt für alle Tätigkeiten des Rechtsanwalts, soweit keine Ausnahmen vorgesehen sind. Die Vorschrift gilt auch dann, wenn das RVG keine Gebühren vorsieht, wie in den Fällen des § 34 Abs. 1 RVG.[14] Ob § 9 RVG unmittelbar auch auf vereinbarte Vergütungen anzuwenden ist, wird in der Lit. nicht einheitlich beantwortet. AnwK RVG/N. Schneider[1...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / cc) Anordnungsbedürftigkeit der Ausgleichung

Rz. 106 Das Gesetz vermutet bei gewissen Zuwendungen, dass diese automatisch ausgleichspflichtig sind ("geborene Ausgleichungspflicht"). Bei anderen Zuwendungen muss vor oder spätestens bei der Zuwendung die Ausgleichungspflichtigkeit angeordnet werden ("gekorene ausgleichungspflichtige Zuwendungen"[196]). Im Einzelnen muss bei der Ausgleichung zwischen mehreren Arten von Zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 26. Das Zweite Steueränderungsgesetz 1973 vom 18.07.1974, BStBl I 74, 521

Rn. 30 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch Art 1 des Zweiten StÄndG 1973 vom 18.07.1974 (BGBl I 1489) wurden zahlreiche Änderungen des EStG vorgenommen. So wurde der jetzige Abs 1 Satz 2 des § 1 dieser Vorschrift als Abs 4 angefügt (Festlandsockel). § 14a wurde in einigen Punkten geändert. Die wichtigste Änderung war wohl die Anhebung der Veranlagungsgrenze in § 46 Abs 1 für Per...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 1.2.4 Exkurs: Kein Beschlussfähigkeitsquorum mehr

Nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des WEMoG war die Wohnungseigentümerversammlung nur beschlussfähig, wenn die erschienenen stimmberechtigten Wohnungseigentümer mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten hatten. War die Versammlung nicht in diesem Sinne beschlussfähig, hatte der Verwalter nach § 25 Abs. 4 Satz 1 WEG a. F. eine neue Versammlung mit den gleichen...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (2) Gütertrennungsmodell

Rz. 64 Als pflichtteilsfeste Gestaltung wird auch ganz überwiegend das sog. Gütertrennungsmodell angesehen:[211] Hierzu wird in der Zugewinngemeinschaftsehe Gütertrennung vereinbart und zur Erfüllung des entstehenden Zugewinnausgleichsanspruchs nach den §§ 1372 ff. BGB ein entsprechender Vermögenswert übertragen.[212] Es soll eine unentgeltliche und somit ergänzungspflichtig...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Sitz

Tz. 7 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Sitz ist bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen von Bedeutung. Das Steuerrecht lehnt sich hierbei an den zivilrechtlichen Begriff an. Wo sich der Sitz befindet, wird entweder durch Gesetz oder den Gesellschaftsvertrag, die Satzung oder das Stiftungsgeschäft bestimmt (s. § 11 AO, Anhang 1b). Da die Verbände/Vereine i...mehr

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AGS 08/2024, Kosten- und Au... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft mit ihrer sofortigen Beschwerde erreicht, dass die Bewährungszeit noch bis zu ihrem gesetzesmäßigen Ende andauert. Hierbei handelt es sich jedoch nur auf den ersten Blick um einen Erfolg des Rechtsmittels. Denn die Staatsanwaltschaft wollte mit ihrem – zuungunsten des Verurteilten eingelegten – Rechtsmitt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermittlung des Anteilswerts

Rz. 1727 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1b Satz 1 BewG bestimmt sich der gemeine Wert des Anteils an einer Kapitalgesellschaft "nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) der Gesellschaft zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft im Bewertungsstichtag." Der so ermittelte Beteiligungswert wird dem Umstand gerecht, dass sich d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / s) Pensionssicherungsverein, Beitrag

Rn. 1295 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Beiträge an den Pensionssicherungsverein sind nach BMF BStBl I 1987, 365 u BFH BStBl II 1992, 336 auch dann nicht zurückzustellen, wenn künftige Beiträge zur Erfüllung von Anwartschaften erforderlich sind, die als Verpflichtung dem Pensionssicherungsverein durch bis zum Bilanzstichtag eingetretene Insolvenzen entstanden sind. Dieses BFH-Urt...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 3. Entstehungsgeschichte der geltenden Vorschriften zur Pflichtteilsentziehung

Rz. 21 Insbesondere vor dem Hintergrund dieser Vorgaben des BVerfG erblickte auch der Gesetzgeber dringenden Handlungsbedarf. Das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts vom 24.9.2009[52] sah in diesem Bereich die größten Veränderungen vor. Eines der Hauptanliegen der Reform war es, die Testierfreiheit des Erblassers zu stärken und dementsprechend die Gründe zu üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Geserich, Neues zur doppelten Haushaltsführung, NWB 2013, 1552; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts, DB 2013, 1015. Rn. 1740 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nachdem § 4 Abs 5 S 1 Nr 6a EStG aF durch das StÄndG 2003 (BGBl I 2003, 2645) mit Wirkung ab 2003 aufgehoben worden ist, hat der Gesetzgeber nunmehr die Vorschrift wieder mit Leben erfüllt. Soweit die A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Raupach, Die PersGes im ESt-Recht: Einheit der Gesellschaft oder Vielheit von Gesellschaftern, FR 1976, 233; Bordewin, Post mortem Bilanzbündeltheorie – Freud und Leid der Einheit der PersGes, DStZ 1983, 487; Herzig/Kessler, Die begrenzte Steuerrechtsfähigkeit von Personenmehrheiten nach dem Beschluss des GrS des BFH vom 25.06.1984, DB 1985, 2476, 2528; Mellwig, Der Mitunterneh...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / b) Verbrechen oder vorsätzlich schweres Vergehen (§ 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

Rz. 33 In § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB wurden gleichsam die vormaligen in Nr. 2 und Nr. 3 enthaltenen Pflichtteilsentziehungsgründe zusammengefasst und modifiziert. Früher konnte der Pflichtteil bei einer vorsätzlichen körperlichen Misshandlung (Nr. 2 a.F.) oder in den Fällen entzogen werden, in denen sich der Abkömmling eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehe...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 2.1.2 Ausnahme I: Einberufung durch Verwaltungsbeirat

§ 24 Abs. 3 WEG macht hiervon eine Ausnahme für den Fall, dass ein Verwalter fehlt oder dieser sich pflichtwidrig weigert, in den durch Gesetz oder Vereinbarung bestimmten Fällen eine Versammlung einzuberufen. Der Verwalter fehlt, wenn ein Verwalter nicht bestellt ist, seine Amtszeit abgelaufen ist, er von seinem Amt abberufen wurde, er sein Amt niedergelegt hat oder verstorben...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / d) Zahlungsunfähigkeit des Erben

Rz. 75 Höchst umstritten und in der Rechtsprechung bislang nicht entschieden ist die Frage, ob der Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Beschenkten geltend gemacht werden kann, wenn ein an sich verpflichteter und unbeschränkt haftender Erbe zahlungsunfähig ist. Die wohl überwiegende Meinung im Schrifttum verneint in einem solchen Fall die subsidiäre Haftung des Beschenkten[131...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 5. Begünstigung von Mietwohnimmobilien, § 13d ErbStG

Rz. 8 Die Begünstigung von Grundbesitz erfolgt nicht mehr auf der Bewertungsebene, sondern nach Ermittlung des gemeinen Wertes durch Vornahme eines konkreten Bewertungsabschlags von 10 % des gemeinen Wertes. Eine Haltefrist nach dem Erwerb ist durch den Beschenkten nicht einzuhalten. Rz. 9 Begünstigt sind nur zu Wohnzwecken vermietete Immobilien, die im Inland oder im EU/EWR-...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 3.1.6 Wahrung von Geschäftsgeheimnissen

Auch die Verpflichtung zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen ist selbstverständliche Pflicht, auch wenn sie nicht in § 13 Satz 2 Nr. 6 BBiG erwähnt worden wäre. Für Arbeitnehmer gab es daher früher nicht einmal eine entsprechende Regelung. Durch das GeschGehG [2], das auch für Auszubildende gilt, ist keine nennenswerte Veränderung eingetreten.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Auswirkung der Grundbesitzbewertung seit 2009

Rz. 26 [Autor/Stand] In der überwiegenden Anzahl der Fälle hat die mit dem ErbStRG [2] eingeführte Bedarfsbewertung zu einer Erhöhung der zuvor angesetzten Grundbesitzwerte geführt. Die Anhebung des allgemeinen Bewertungsniveaus der typisierten Bedarfsbewertung nach den Bewertungsvorschriften Bewertungsgesetzes hat daher grundsätzlich auch zu Überbewertungen zu Lasten des Ste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz

Rz. 5 [Autor/Stand] Mit dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz[2] wurde § 177 BewG wie folgt gefasst: „(1) Den Bewertungen nach den §§ 179 und 182 bis 196 ist der gemeine Wert (§ 9) zu Grunde zu legen. (2) Die für die Wertermittlung erforderlichen Daten des Gutachterausschusses im Sinne des § 193 Absatz 5 Satz 2 des Baugesetzbuchs sind bei den Bewertungen nach den §§ 182 bis 1...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 3.3 Nicht bestandene Abschlussprüfung

Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, so endet das Ausbildungsverhältnis an sich ebenfalls mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer. Der Auszubildende kann allerdings in einem solchen Fall gemäß § 21 Abs. 3 BBiG verlangen, dass sich das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um 1 Jahr, verlängert. Das Gesetz sieht für das Verlängerungsve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- u diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt, insbesondere um die Abgrenzung gegenübermehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 4. Zuwendung eines Vermächtnisses

Rz. 246 Wird der Ehegatte ausschließlich Vermächtnisnehmer, so hat er das Wahlrecht zwischen Annahme des Vermächtnisses und Ergänzung hin zum großen Pflichtteil (§ 2307 Abs. 1 S. 2 BGB) oder Ausschlagung mit kleinem Pflichtteil und rechnerischem Zugewinnausgleich. Die Gründe, weshalb der Ehegatte nichts von Todes wegen erwirbt, sind dabei unerheblich. Auch bei einem noch so ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 6 Bestandene Prüfung

Ist die Prüfung bestanden, ist dem Prüfling gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 BBiG ein Zeugnis auszustellen. Die Prüfungsordnungen sehen hier – soweit ersichtlich – ein standardisiertes Zeugnis vor. § 27 der Musterprüfungsordnung bestimmt detailliert die notwendigen Inhalte.[1] § 37 Abs. 3 BBiG enthält die Verpflichtung, dem Zeugnis auf Antrag eine englischsprachige und eine französi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Fleischer, Leitbildwandel im Recht der BGB-Gesellschaft. Ein erster Rundgang durch den Mauracher Entwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, DB 2020, 1107; Kilincsoy, Analyse der Modernisierung des PersGes-Rechts durch das MoPeG, FR 2021, 248; Schiffers, Optionsmodell für PersGes nach dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz: handels- und steuerbilanzielle A...mehr