Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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ZErb 06/2023, Chancen und Chancenlosigkeit von Verfassungsbeschwerden zum ErbStG

In den letzten Jahren häufen sich gegen letztinstanzliche Urteile des BFH zum ErbStG Verfassungsbeschwerden, mit denen eine Verfassungsverletzung reklamiert wird. Die Themenkreise reichen von der Transparenz oder Intransparenz von Personengesellschaften über die Verweigerung der Begünstigung beim Familienheim, die Anerkennung einer Betriebsaufspaltung als Rückausnahme von Ve...mehr

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AGS 06/2023, Beschwerdeverf... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg und die dort geschilderte Verfahrensweise der Prozessbevollmächtigten der Beklagten zeigen, dass die Beteiligten mit Kostenfragen nicht immer auf "gutem Fuß" stehen. Dies betrifft sowohl die Prozessbevollmächtigten der Beklagten als auch die Kollegen des LAG Berlin-Brandenburg. 1. "Erinnerung" gegen die Beschwerdeentscheidung Allein ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ansatz des gemeinen Wertes

Rn. 2122 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Als Rechtsfolge sieht die Regelung (ähnlich der in § 22 Abs 2 UmwStG (Einbringungsgewinn II)) vor, dass anstelle des Buchwertes bei der Übertragung der Anteile rückwirkend deren gemeiner Wert anzusetzen ist, der nach § 9 Abs 2 BewG zu ermitteln ist (BFH v 15.02.2001, III R 20/99, BStBl II 2003, 635). Der Veräußerungsgewinn ist der Betrag, ...mehr

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Vorbemerkungen zu § 95 BewG / gg) Vorab-Abschlag bei Familiengesellschaften mit langfristigen Entnahme-, Verfügungs- und Abfindungsbeschränkungen

Rz. 271 [Autor/Stand] In § 13a Abs. 9 ErbStG gewährt der Gesetzgeber eine besondere Steuervergünstigung für bestimmte Familiengesellschaften (Personen- oder Kapitalgesellschaften, nicht dagegen Einzelunternehmen) in Gestalt eines zusätzlich gewährten Verschonungsabschlags (sog. Vorab-Abschlag) auf das begünstigte Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG. Ein solcher Vorab-Abschla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Begünstigte Aufwendungen und Verfahren

Rn. 10 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Liegt für den getätigten Erhaltungsaufwand (bei HK Sonder-AfA gemäß § 7i EStG) eine denkmalrechtliche Anerkennungsbescheinigung vor, besteht die Möglichkeit des Sofortabzugs oder der Verteilung auf bis zu 5 Jahre nach § 11b EStG. Verhältnis zu § 6 Abs 1 Nr 1a EStG: § 6 EStG ist eine Bewertungsvorschrift, die für Erhaltungsaufwendungen in den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 911 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Über die Regelung in § 16 Abs 3 S 1 EStG wird die Betriebsaufgabe als Betriebsveräußerung fingiert. Der bei der Betriebsaufgabe entstehende Aufgabegewinn unterliegt durch die Rechtsfolgenverweisung den gleichen Regeln wie ein Veräußerungsgewinn und kann begünstigt besteuert werden (Freibetrag nach Abs 4, Tarifermäßigung nach § 34 EStG). Dah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Relevante Wirtschaftsgüter

Rn. 1585 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Zu einem rückwirkenden Ansatz des gemeinen Werts kommt es nicht, soweit die nachfolgende Veräußerung oder Entnahme Teilbetriebe oder Mitunternehmer-(teil-)anteile umfasst (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 Tz 24). Letztere sind ebenso wenig Einzel-WG wie eine 100 %-Beteiligung an einer KapGes, die vielmehr einen Teilbetrieb iSd Regelung da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ziel der Vorschrift

Rz. 531 [Autor/Stand] § 7 Abs. 6 ErbStG wurde, zusammen mit § 7 Abs. 5 und 7 (Satz 1) ErbStG, im Zuge der Erbschaftsteuerreform 1974 kodifiziert.[2] Der BFH vertrat in den Jahren zuvor den Standpunkt, dass der Anspruch eines Gesellschafters auf künftige Gewinnbeteiligung, als Rechtsfrucht der Mitgliedschaft i.S.d. § 99 Abs. 2 BGB,[3] den Wert des Gesellschaftsanteils beeinfl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Weitere gewinnbeeinflussende Umstände

Rn. 781 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Neben den drei im Gesetz genannten Berechnungsgrößen Veräußerungspreis/Gemeiner Wert des ins PV entnommenen BV, Veräußerungskosten und (anteiliger) Buchwert des veräußerten BV ist anerkannt, dass es weitere Vorgänge gibt, die nicht unter die vorgenannten Größen subsumiert werden und dennoch auf die Ermittlung des Veräußerungsgewinns Einflus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand]"Schenkungen unter Lebenden unterliegen der gleichen Steuer wie der Erwerb von Todes wegen ..." In knapper Form sorgte so schon § 55 ErbStG i.d.F. v. 3.6.1906[2] reichseinheitlich dafür, dass die Erbschaftsteuer nicht durch lebzeitige Zuwendungen umgangen werden konnte. Der Tatbestand der freigebigen Zuwendung wurde erst in § 40 ErbStG i.d.F. v. 10.9.1919[...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anspruch in Höhe der Einmalbeträge für ein Kind, für das mindestens für einen anderen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht (§ 66 Abs 1 S 3 EStG aF)

Rn. 100 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 66 Abs 1 S 3 EStG aF regelt den Fall, dass für das Kind zwar nicht für den Monat Juli 2022 (bzw Mai 2021 und September 2020) ein Anspruch auf Kindergeld besteht, mindestens aber für einen anderen Kalendermonat in den Kj 2022, 2021 und 2022. Ist Letzteres der Fall, besteht ein Anspruch in Höhe der jeweiligen Einmalbeträge (2022: EUR 100; 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 30 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG bildet die Rechtsgrundlage für ein Freistellungsverfahren aufgrund amtlicher Bescheinigung. Es findet grundsätzlich Anwendung für Entlastungen gemäß der §§ 43b, 50g EStG sowie gemäß der Vorschriften eines DBA. § 50c Abs 2 S 5 EStG knüpft das Freistellungsverfahren für die abkommensrechtliche Entlastung von KapErtr b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Schriftlichkeit und Vollständigkeit

Rn. 9 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Über Art und Umfang sowie über das Prüfungsergebnis ist schriftlich zu berichten (vgl. § 321 Abs. 1 Satz 2; Art. 11 Abs. 2 Satz 1 der AP-VO). Schriftlichkeit hat zur Folge, dass Wesentliches nicht etwa deshalb weggelassen werden darf, weil der Prüfer darüber bereits in anderer Form Bericht erstattet hat; denn der Prüfungsbericht ist als ein ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anzeigepflicht des ArbG an das Betriebsstätten-FA (§ 38 Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 122 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Soweit der ArbG einen Fehlbetrag nicht durch Zurückbehaltung von anderen Bezügen des ArbN aufbringen kann und der ArbN seiner gemäß § 38 Abs 4 S 1 EStG bestehenden gesetzlichen Pflicht zum Ausgleich des Fehlbetrages nicht nachkommt, trifft den ArbG gemäß § 38 Abs 4 S 2 EStG eine Anzeigepflicht gegenüber seinem Betriebsstätten-FA (§ 41a Abs ...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.3.3 Gegenleistung (Preis)

In den allermeisten Verträgen ist die Gegenleistung als Zahlung eines Preises ausgestaltet. Ist dieser Preis ausgehandelt und beziffert, wird es darum kaum Streit geben. Dennoch birgt auch die vertragliche Bestimmung des Preises Tücken. Auf diese Punkte sollte geachtet werden: Der Preis muss genau bestimmt sein. Die wörtliche Wiederholung der Ziffern kann sich empfehlen. Die W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Rn. 410 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der Veräußerungsgewinn setzt sich aus drei Bestimmungsgrößen in der Weise zusammen, dass vom Veräußerungspreis (s Rn 451ff) zunächst die Veräußerungskosten (s Rn 651ff) und dann der (anteilige) Buchwert des BV (s Rn 701ff) abgezogen werden: Veräußerungspreis ./. Veräußerungskosten ./. Buchwert = Veräußerungsgewinn Analog errechnet sich der Aufga...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung, insbesondere Fortbestand und zukünftige Entwicklung (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 21 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Im Prüfungsbericht hat der AP nach § 321 Abs. 1 Satz 2 zur Beurteilung der Lage der KapG oder des Konzerns durch die gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen, wobei insbesondere auf die Analyse des Fortbestands und der künftigen Entwicklung einzugehen ist. Die herausgehobene Bedeutung dieser Stellungnahme wird darin deutlich, dass der Gesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 4. Weitere Gesetzesänderungen

Rz. 56 [Autor/Stand] Eine verfahrensrechtlich bedeutsame Änderung brachte das Jahressteuergesetz 1997 [2] auch insoweit, als nunmehr der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen gesondert festzustellen war (§ 151 Abs. 1 Nr. 2 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1997). Zuständig hierfür war grundsätzlich das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäft...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Berichterstattung über festgestellte bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen (Abs. 1 Satz 3 (2. Teilsatz))

Rn. 32 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Wurden im Verlauf der Prüfung Tatsachen festgestellt, die den Bestand des UN oder Konzerns gefährden oder seine Entwicklung beeinträchtigen, so ist darüber nach § 321 Abs. 1 Satz 3 (2. Teilsatz) zu berichten. Hat der Prüfer keine berichtspflichtigen Tatsachen festgestellt, ist eine diesbezügliche Angabe im Prüfungsbericht (Negativerklärung) n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hahn, Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen nach dem WohnungsbauförderungsG (WoBauFG) einschließlich der Übergangsregelungen, DB 1990, 65; Stuhrmann, Einkommensteuerliche Vergünstigungen bei Baudenkmalen unter Berücksichtigung der Regelungen durch das WohnungsbauförderungsG, DStZ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zivilrecht/Handelsrecht

Rn. 1414 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die steuerliche Realteilung kann sich zivil- bzw handelsrechtlich auf unterschiedlichen Wegen vollziehen. Denkbar ist Übertragung aller übergehenden WG im Wege der Einzelrechtsnachfolge durch Abtretung, Einigung und Übergabe oder Auflassung der jeweiligen WG. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die Regeln über die Abspaltung nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aca) Zeitlicher Zusammenhang

Rn. 964 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In zeitlicher Hinsicht verlangt die Rspr für die Begünstigung des Aufgabegewinns, dass – alle – wesentliche Betriebsgrundlagen innerhalb einer kurzen Zeit (s Rn 966) an einen oder mehrere Abnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das PV entnommen werden (BFH v 26.05.1993, X R 101/90, BStBl II 1993, 710). In inhaltlicher Hinsicht müssen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausfall der Kaufpreisforderung

Rn. 560 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der Ausfall der Kaufpreisforderung findet nicht (mehr) in der steuerlich irrelevanten Privatsphäre statt (so noch BFH v 24.09.1976, I R 41/75, BStBl II 1977, 127), auch wenn die Frage, ob die Kaufpreisforderung bei der Veräußerung eines gesamten Betriebs noch Rest-BV oder PV durch die Entscheidung des GrS (BFH v 19.07.1993, GrS 2/92, BStBl ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Voraussetzungen des steuerbegünstigten BgA

Tz. 8 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wie für alle gemeinnützigen Körperschaften (z. B. dem Verein) gilt auch für den BgA, dass dieser neben der Grundvoraussetzung der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke, z. B. Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur etc. die sog. satzungsmäßige Gemeinnützigkeit erfüllen muss und die tatsächliche Geschäftsführung darauf ger...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 27 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Als Ausnahme zum zweistufigen Entlastungsverfahren können die Steuerbefreiungen nach den §§ 43b, 50g EStG oder DBA unter bestimmten Bedingungen auch bereits vom Vergütungsschuldner iRd Abzugsverfahrens geltend gemacht werden. Diese Ausnahmen werden in § 50c Abs 2 EStG zusammengefasst: Hauptanwendungsfall ist die in § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewerbesteuer

Rn. 786 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Die Frage, inwieweit die gesetzliche Fiktion auf die GewSt durchschlägt, ist nach wie vor umstritten (umfassend zum Meinungstand bis 2004: BFH v 15.06.2004, VIII R 7/01, BStBl II 2004, 754). Rspr und mit ihr die FinVerw gehen davon aus, dass soweit einkommensteuerlich laufender Gewinn vorliegt, dies auch für gewerbesteuerliche Zwecke gilt (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Bewertung in der Steuerbilanz

Tz. 28 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst a EStG ist bei Rückstellungen für gleichartige Verbindlichkeiten auf der Grundlage der Erfahrungen in der Vergangenheit aus der Abwicklung solcher Verpflichtungen die Wahrscheinlichkeit zu berücksichtigen, dass der Stpfl nur zu einem Teil der Summe dieser Verpflichtungen in Anspruch genommen wurde. § 20 Abs 2 KStG r...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 8. Mehrbedarf und die Wirkungen des § 1613 Abs. 1 BGB

Im Rahmen des Kindesunterhalts ist nach wie vor höchstrichterlich nicht geklärt, ob eine einfache Handlung nach § 1613 Abs. 1 BGB (z.B. allgemeines Auskunftsverlangen, siehe oben) ausreicht, um auch für Mehrbedarf eine Verpflichtung zur Zahlung für die Vergangenheit zu begründen. Dies wird teilweise abgelehnt und gefordert, man müsse den Mehrbedarf gesondert neben dem Elemen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gegenstand der Realteilung

Rn. 2108 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Voraussetzung für die Anwendung der Körperschaftsklausel II ist, dass im Rahmen der Realteilung Teilbetriebe übertragen werden und mit diesen Teilbetrieben Anteile an Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen im Sinne des § 1 KStG. Es muss sich bei den übertragenen Anteilen nicht um eine 100 %-Beteiligung handeln, jede Ant...mehr

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AGS 06/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff (S. 241) mit der Abrechnung von Beschwerden in Straf- und Bußgeldsachen. In einem weiteren Beitrag stellt Lissner (S. 246) die aktuelle Lage der Rspr. zur Erforderlichkeitsprüfung in § 2 BerHG dar, also zur Frage, ob und inwieweit der Urkundsbeamte berechtigt ist, zu prüfen, ob nur eine Beratung notwendig war oder auch eine Vertretung. Auf e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermittlungszeitpunkt

Rn. 706 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der Wert des (anteiligen) BV ist für den Zeitpunkt der Veräußerung nach §§ 4, 5 EStG zu ermitteln (§ 16 Abs 2 S 2 EStG; BFH v 24.04.2014, IV R 20/11, BFH/NV 2014, 1519; BFH v 04.06.1973, IV R 133/71, BStBl II 1974, 27). Dieser Zeitpunkt hat Bedeutung für die Erstellung der Schlussbilanz (soweit erforderlich oder freiwillig erfolgt), damit fü...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Erbunwürd... / 2 Anmerkung

Erbunwürdigkeit kommt in der Praxis selten vor. Der "gewöhnliche Erbschleicher", der einen wohlhabenden Erblasser dazu bringen möchte, ihm sein Vermögen oder Teile davon zukommen zu lassen, ist weit davon entfernt, erbunwürdig zu sein. Das liegt an den strikten Voraussetzungen, die das Gesetz für die Erbunwürdigkeit fordert: Entweder muss der Erbunwürdige eine schwere Straft...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Verbot der unbefugten Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Rn. 22 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die aus § 323 verpflichteten Personen (vgl. HdR-E, HGB § 323, Rn. 3) müssen nicht nur gegenüber Dritten die Verschwiegenheit wahren. Ihnen ist darüber hinaus die unbefugte Verwertung der während der Prüfung erfahrenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu eigenen wie auch zu fremden Zwecken untersagt. Das Verwertungsverbot betrifft im Untersc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Veräußerung, Entnahme, gleichgestellte Vorgänge

Rn. 1592 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Schädlich iS eines rückwirkenden Ansatzes des gemeinen Werts sind nach dem Gesetzeswortlaut die Veräußerung und die Entnahme der vorstehend genannten Einzel-WG (s Rn 1588). Daneben gibt es nach Auffassung der FinVerw diesen gleichgestellte Vorgänge, die ebenfalls die Rechtsfolgen des § 16 Abs 3 S 3 EStG auslösen. Veräußerung bedeutet grunds...mehr

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FoVo 06/2023, Die Anlagen zum Gerichtsvollzieherauftrag nach der neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Der Gerichtsvollzieherauftrag ist in Anlage 1 zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV; hierzu Goebel, Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung – Ein erster Überblick, FoVo 2023, 1) vorgegeben. Er umfasst insgesamt sieben Seiten in den Modulen A bis Q. Nach den zuständigkeitsbezogenen Grunddaten zum Schuldner, zu den Kontaktdaten des Ansprechpartners – in der Regel...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Forschungs- und Entwicklungsbericht

Tz. 114 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Nach § 315 Abs. 2 Nr. 2 HGB soll der Konzernlagebericht auch auf den Bereich Forschung und Entwicklung eingehen (sog. Forschungs- und Entwicklungsbericht). Forschung ist gem. IAS 38.8 die eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen. Dies umfasst sowohl die Grundlagenforschung als auch die a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Rechtscharakter, Adressaten und Aufgaben des Prüfungsberichts

Rn. 4 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Erstellung des Prüfungsberichts gehört zu den Vertragspflichten des AP. Der AP hat über das Ergebnis der Prüfung in zweifacher Form zu berichten. Während der BV (externes Berichtsinstrument) nach § 322 in verkürzter Form der Öffentlichkeit das Prüfungsergebnis zusammenfasst, hat der Prüfungsbericht (internes Berichtsinstrument) die Funktio...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Übermäßige Gewinnauszahlungen von Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 546 [Autor/Stand] Freiwillige Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter sind, als sog. Leistungen societatis causa betrachtet, grundsätzlich keine Schenkungen i.S.d. § 516 Abs. 1 BGB.[2] Darüber setzt sich § 7 Abs. 6 ErbStG hinweg: Überobligatorische Gewinnauszahlungen, die unzweifelhaft im Gesellschaftsverhältnis "wurzeln",[3] gelten danach ausdrücklich als s...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Bericht über Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem

Tz. 127 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Nach § 315 Abs. 4 HGB soll der Konzernlagebericht auch auf die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess eingehen. Eine Berichtspflicht besteht gem. § 315 Abs. 4 HGB nur, wenn das Mutterunternehmen selbst oder eines der in den Konzernabschluss einbezogenen ...mehr

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FF 06/2023, Freistellung vo... / 2 Anmerkung

Man mag sich ein Leben ohne Vertrauen nicht vorstellen. Andererseits gibt es viele Lebensbereiche, in denen es höchst riskant ist, sich allein auf persönliche Versprechen zu verlassen. Hierzu gehört sicherlich die gezielt herbeigeführte Elternschaft durch zwei Personen, deren persönliche Beziehung nicht über eine kurze Zufallsbekanntschaft hinausreicht und woran sich auch na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriff

Rn. 917 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Begriff der Betriebsaufgabe ist im Gesetz nicht definiert und bedarf daher der Auslegung (so bereits BFH v 09.02.1972, I R 205/66, BStBl II 1972, 455). Die nach dem Wortlaut weitestgehende Auslegung erfordert zumindest eine Handlung des StPfl, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbstständigen Organismus nicht mehr in seiner bish...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ega) Echte Realteilung

Rn. 1604 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Im Falle der echten Realteilung wird den StPfl de facto ein Wahlrecht eingeräumt (Kulosa in H/H/R, § 16 EStG Rz 562 (November 2018)), das sie allerdings nicht erst im Rahmen der späteren Veräußerung/Entnahme ausüben, sondern bereits bei der Realteilung bedenken müssen, damit es von den FinBeh anerkannt wird. Danach ist der Gewinn im Fall e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der Vorschrift

Rz. 551 [Autor/Stand] § 7 Abs. 7 wurde, zusammen mit § 7 Abs. 5 und 6 ErbStG, im Zuge der Erbschaftsteuerreform 1974 kodifiziert.[2] Die Norm bestand damals aus einem Satz: Als Schenkung gilt auch der auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Übergang des Anteils oder des Teils eines Anteils eines Gesellschafters bei dessen Ausscheiden auf die anderen Gesellschafter oder die ...mehr

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Pachtvertrag / Zusammenfassung

Begriff Ein Pachtvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis, bei dem nicht der Gebrauch des verpachteten Gegenstands, sondern die Fruchtziehung und Nutzung durch den Pächter im Vordergrund stehen. Anders als bei der Miete kommen daher als Pachtobjekte nicht nur Sachen, sondern auch Rechte sowie Sach- und Rechtsgesamtheiten in Betracht, soweit Früchte oder Gebrauchsvorteile aus ih...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Anwendungs- und Regelungsbereich

Rn. 1 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Gemäß § 321 ist der AP verpflichtet, über das Ergebnis seiner Prüfung in schriftlicher Form zu berichten und den Bericht dem AR sowie gleichzeitig einem eingerichteten Prüfungsausschuss bzw. den gesetzlichen Vertretern vorzulegen (vgl. § 321 Abs. 1 Satz 1f. und Abs. 5; zu den Adressaten ausführlich HdR-E, HGB § 321, Rn. 5ff.). Die Regelungen z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 33 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 WPK (2004), Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlußprüfung (Bilanzrechtsreformgesetz – BilReG) vom 03.09.2004, URL: https://www.wpk.de/fileadmin/­documents/Oeffentlichkeit/Stellungnahmen/WPK-Stellungnahme_16–09–2004_02.pdf (Stand...mehr

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FF 06/2023, Mehr Freiheit i... / Einführung

Das Bundesministerium der Justiz hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts veröffentlicht. Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann erklärt aus diesem Anlass: Der Gesetzentwurf sieht eine Modernisierung des bürgerlich-rechtlichen Namensrechts vor: also des Ehe- und Geburtsnamensrechts. Das geltende deutsche Namensrecht ist – ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erwerb bei Gründung der Gütergemeinschaft

Rz. 253 [Autor/Stand] Mit Gründung der Gütergemeinschaft verschmelzen die Vermögen beider Partner kraft Gesetzes durch Gesamtrechtsnachfolge im Gesamtgut (§ 1416 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB).[2] Ausgeschlossen hiervon sind das sog. Sondergut (§ 1417 Abs. 1 BGB) = nicht rechtsgeschäftlich übertragbare (Vermögens-)Gegenstände (§ 1417 Abs. 2 BGB)[3] und das sog. Vorbehaltsgut (§ 14...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2601 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Mit dem Tod des Erblassers gehen seine Vermögensgegenstände und Schulden (§ 1967 Abs 1 BGB) auf den oder die Erben – Letztere: in Erbengemeinschaft – als Ganzes über (§ 1922 BGB). Es bedarf, anders als in einigen anderen Rechtsordnungen, zB in Österreich (§§ 797, 799 ABGB), nicht der Annahme der Erbschaft durch die gesetzlichen oder gewill...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Billigkeitsmaßnahmen

Rn. 14 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Verpflichtung des ArbG zum LSt-Einbehalt kann weder gestundet (§ 222 AO) noch erlassen (§ 227 AO) werden (H 38.1 LStH 2023 "LSt-Abzug"; Eisgruber in Kirchhof/Seer, § 38 EStG, Rz 4 (21. Aufl); Wackerbeck in Brandis/Heuermann, § 38 EStG Rz 44 (Oktober 2021); Trzaskalik in K/S/M, § 38 EStG Rz D 10 (April 2003)). Rn. 15 Stand: EL 165 – ET: 06...mehr