Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.1.6 Nachweis bei Auslandstätigkeit

Die Informationspflicht des Arbeitgebers bei einer mehr als vierwöchigen ununterbrochenen Auslandstätigkeit ist in § 2 Abs. 2 und Abs. 3 NachwG in der Fassung ab 1.8.2022 sprachlich neu gefasst wie folgt: § 2 NachwG: (2) Hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung länger als 4 aufeinanderfolgende Wochen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen, so hat der Arbeitgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.3.2 Nachweis durch Arbeitsvertrag und/oder Nachweis nach dem NachwG?

Wie bisher entfällt die Verpflichtung zum Nachweis nach § 2 Abs. 4 NachwG, wenn dem Arbeitnehmer ein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt worden ist, soweit der Arbeitsvertrag die in § 2 geforderten Angaben enthält. Aufgrund der erheblichen Ausweitung der nachzuweisenden wesentlichen Vertragsbedingungen gilt es zu entscheiden, ob sämtliche Angaben in einen zukünftig sehr...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.4 Umgang mit am 1.8.2022 bereits bestehenden Arbeitsverträgen

Anpassungsbedarf ergibt sich für bestehende Arbeitsverträge, wenn am 1.8.2022 bereits im Arbeitsverhältnis stehende Beschäftigte den Arbeitgeber zur Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen auffordern (§ 5 NachwG n. F.). In diesem Fall sind die Angaben nach § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 NachwG n. F. vom Arbeitgeber spätestens am siebten Tag nach der Aufforderung in Schri...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.3.3 Nachweis in Form eines Hinweises auf den TVöD/TV-L, Betriebs-/Dienstvereinbarung

Bestimmte Arbeitsbedingungen können nachgewiesen werden durch einen Hinweis auf einen Tarifvertrag, eine Betriebs-/Dienstvereinbarung, Arbeitsvertragsrichtlinien paritätisch besetzter Kommissionen für kirchliche Arbeitgeber. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu Dauer der Probezeit Vergütung, Vergütungsbestandteile, Fälligkeit und Art der Auszahlung vereinbarte Ruhepausen und R...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.5 Bußgeld bei fehlender, nicht vollständiger oder formunwirksamer Unterrichtung

Bisher sah das NachwG keine eigenständige Sanktion bei Verstößen gegen die Nachweispflicht vor. Das Arbeitsverhältnisses kommt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Unterrichtungspflichten vollständig nachgekommen ist, wirksam zustande. Die Nichtbeachtung des § 2 NachwG berührt nicht die Wirksamkeit des Arbeitsvertrags; das Gesetz enthält auch keine Regelungen über die ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 3.2.3 Zeitrahmen bei Arbeit auf Abruf

Eine für die betriebliche Praxis wichtige Neuregelung betrifft die Vereinbarung von Arbeit auf Abruf.mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.1.4 Nachweis vom Arbeitgeber bereitgestellter Fortbildung

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 NachwG muss der Arbeitgeber hinweisen auf einen etwaigen Anspruch auf "vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung". Zunächst gilt es den Begriff der "Fortbildung" zu klären. Die berufliche Fortbildung ist gesetzlich nicht definiert, aber in § 1 Abs. 4 BBiG näher erläutert. Danach zielen Maßnahmen der beruflichen Fortbildung darauf ab, die berufliche Ha...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.2 Verkürzung der Fristen für schriftliche Unterrichtungen

Nach § 2 Abs. 1 NachwG (Fassung bis 31.7.2022) hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Ab 1.8.2022 unterscheidet das NachwG dazu 3 Fristen: Spätestens am 1. Tag der Arbeitsleistung sind d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO

Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellungen im Überblick, IWB 2021, 431; Bärsch/Engelen, Ausländische Safe-Harbour-Regelung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 10 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Aus Aktualitätsgründen werden nachfolgend lediglich die seit 2000 ergangenen Änderungen des § 2 EStG kurz dargestellt: StEuglG (BGBl I 2000, 3): Ersetzung der DM-Beträge 100 000/200.000 durch die EUR-Beträge 51 500/103.000 in § 2 Abs 3 EStG ab VZ 2002. StSenkG (BGBl I 2000, 1433): Einfügung des § 2 Abs 5a EStG – betrifft nur außersteuerliche V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drasdo, Die steuerliche Beurteilung von Geld- und Sachspenden zugunsten der caritativen Hilfsorganisationen als Ausgaben iSd § 10b EStG, DStR 1987, 327; Krome, Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring – Hinweise für die Praxis, DB 1999, 2030; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten beim Sponsoring, – Teil I, INF 1999, 716; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten be...mehr

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zfs 08/2022, zfs Aktuell / Verordnung zur Umsetzung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und Beweisaufnahmen

Am 30.6.2022 ist das Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entstehungsgeschichte

Rn. 7 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen v 14.07.2000, BStBl I 2000, 1192 hat in § 10b Abs 1 EStG den S 3 u Abs 1a zu Sonderregelungen für Zuwendungen an Stiftungen eingefügt. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Erweiterung der Entnahmemöglichkeit aus dem BV zum Buchwert ohne die Aufdeckung stiller Reserven (§ 6 Abs 1 Nr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / II. Gesetzgebungsverfahren

Rz. 18 [Autor/Stand] Umsetzung der EU-Vorgaben. Mit der Änderung der Amtshilferichtlinie (RL 2011/16/EU) mit Datum vom 5.6.2018 haben EU-Parlament und Ministerrat auch dem deutschen Gesetzgeber die Einführung einer Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ins Lastenheft geschrieben. Als Reaktion hierauf wurde mit Datum vom 11.9.2018 durch das Bundesmini...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Kennzeichen ohne Motivtest (Abs. 2)

a) Vorbemerkung Rz. 161 [Autor/Stand] Kennzeichen ohne Motivtest. Die unter § 138e Abs. 2 AO genannten Kennzeichen führen jeweils unabhängig vom Main-Benefit-Test zu einer Mitteilungspflicht. Mit anderen Worten wird bei solchen Gestaltungen die steuerliche Motivation als gegeben unterstellt bzw. eine Mitteilung wird losgelöst von steuerlichen Motiven als erforderlich erachtet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 30 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements gelten nach Art 9 Abs 1 des Gesetzes mit Ausnahme des § 10b Abs 1 u 1a EStG ab dem 01.01.2007. Auf Zuwendungen, die nach dem 31.12.2006 geleistet worden sind, finden nach § 52 Abs 24b S 2 u 3 EStG idF des genannten Gesetzes die Abs 1 u 1a des § 10b EStG ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 1 § 3e UStG war durch Art. 20 Nr. 4 des Gesetzes v. 21.12.1993[1] mWv 1.1.1994 neu in das UStG eingefügt worden und betraf zunächst nur die Lieferungen von Gegenständen an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn. Die Vorschrift beruhte auf Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der 6. EG-RL i. d. F. des Art. 1 Nr. 4 der RL 92/111/EWG des Rates v. 14.12.1992.[2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die festzusetzende ESt

Rn. 351 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 6 S 1–3 EStG geben das Rechenschema für die Ermittlung der festzusetzenden ESt vor:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift beinhaltet Einschränkungen des in § 11 niedergelegten Grundsatzes, wonach ein Insolvenzverfahren über das Vermögen jeder juristischen Person eröffnet werden kann, unabhängig davon, ob es sich um eine juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts handelt. § 12 ordnet die Unzulässigkeit des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bundesr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.1 Vorlageberechtigung

Rn 11 Vorlageberechtigt ist lediglich der Verfahrenskoordinator. Eine Initiativpflicht besteht für ihn allerdings nicht.[18] Rn 12 Für den Fall, dass ein Verfahrenskoordinator nicht bestellt ist, können die Insolvenzverwalter der gruppenangehörigen Schuldner gemeinsam einen Koordinationsplan erarbeiten und vorlegen. Vor dem Hintergrund, dass die Insolvenzverwalter auch einfac...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 6. Nachträgliche Änderungen

Rn 24 Sollte ein Antrag auf Einsetzung eines Gruppen-Gläubigerausschusses zunächst vom Gericht abgelehnt worden sein, steht es den Gläubigerausschüssen der konzernverbundenen Unternehmen frei, jederzeit einen neuen Antrag zu stellen. Das Gesetz sieht hierzu keinerlei Begrenzungen vor. Rn 25 Eine Entlassung von Mitgliedern aus wichtigem Grund (z.B. im Fall eines schwerwiegende...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind: 1. die Vereinbarung a) einer Vertraulichkeitsklausel, die dem Nutzer oder einem anderen an der Steuergestaltung Beteiligten eine Offenlegung, auf welche Weise aufgrund der Gestaltung ein steuerlicher Vorteil erlangt wird, gegenüber Intermediären oder den Finanzbehörden ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Vorbemerkung

Rn. 30 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Einkommensbegriff des EStG erfasst nur aus bestimmten Einkunftsarten stammende Vermögensmehrungen. Außerdem klammert er zugleich Beträge aus, die bei dem StPfl im Ergebnis wie durchlaufende Posten behandelt werden. Dabei geht es um solche Vermögenszugänge, die der StPfl zwar erwirbt, aber zwangsläufig oder in einer vom Gesetz als zwangsl...mehr

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AGS 08/2022, Keine Vorlage ... / IV. Im Zweifel höherrangiges Recht

Das OLG Düsseldorf sieht wie gesagt keine normative gesetzliche Grundlage. Für den nicht vertretenen Fall, dass das Formular eine verbindliche Rechtsnorm darstelle, will das OLG Düsseldorf aber auch dann keine Notwendigkeit für die Vorlage eines Originalberechtigungsscheines erkennen. Die BerHFV habe dann als einfache Rechtsverordnung hinter höherrangigen Gesetzesrecht zurüc...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 15 Andres/Möhlenkamp, Konzerne in der Insolvenz – Chancen auf Sanierung?, BB 2013, 579 ff.; Blankenburg, Leitfaden für die Insolvenzgerichte durch das Konzerninsolvenzrecht, ZInsO 2018, 897 ff.; Brünkmans, Die Koordinierung von Insolvenzverfahren konzernverbundener Unternehmen nach deutschem und europäischem Insolvenzrecht, 2009; Eidenmüller, Verfahrenskoordination bei Ko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 307 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sonderausgaben (§§ 10–10g EStG; die §§ 10h u 10i EStG sind aufgehoben mit Wirkung ab 23.07.2016 durch Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v 18.07.2016, BGBl I 2016, 1679) sind Aufwendungen, die nicht zu den BA/WK gehören, weil sie nicht unmittelbar mit der Einkunftserzielung zusammenhängen (§ 10 Abs 1 EStG). Sie gehören vie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Reaktion des Gesetzgebers

Rn. 368 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das Gesetz zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG v 07.05.2013 (v 15.07.2013, BGBl I 2013, 2397) hat die Vorgaben des BVerfG mE zutreffend umgesetzt. In § 2 EStG wurde durch Art 1 Nr 1 des Gesetzes ein neuer Abs 8 eingefügt, der diese gebotene (umfassende) Gleichstellung jetzt enthält. Danach sind die Regelungen "die...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / [Ohne Titel]

Die Frage, ob Beratungshilfe bewilligt werden kann oder nicht, regelt § 1 BerHG. Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Beratungshilfe) wird auf Antrag gewährt, wenn Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach ihren persönli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Der Anwendungszeitraum des neuen Rechts

Rn. 369 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Art 1 Nr 2 des Gesetzes zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG v 07.05.2013 (v 15.07.2013, BGBl I 2013, 2397) sieht vor, dass die Neuregelung (= Gleichstellung) in allen Fällen anzuwenden ist, in denen die ESt noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist. Das Gesetz trat nach dessen Art 2 am Tag nach seiner Verkündung ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Insolvenzunfähigkeit aufgrund bundesgesetzlicher Bestimmungen

Rn 7 Aufgrund der gesetzlichen Regelung, dass eine Auflösung nur durch (Bundes-)Gesetz möglich ist, folgt für die Deutsche Bundesbank, die Landeszentralbanken sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau aus §§ 2, 44 BBankG, §§ 1, 13 Abs. 1 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau als bundesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts jedenfalls eine fak...mehr

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ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / I. Das strukturelle Problem

Die allseits betonten Schwierigkeiten sind zum einen struktureller Art. Sie beruhen auf dem gesetzlichen Konstruktionsfehler, den Streit von Miteigentümern über die Auseinandersetzung ihrer Immobilie und die Bedingungen ihrer Versilberung[7] einem gerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahren dergestalt zu implementieren, als ob er schon entschieden wäre, und zwar im denkbar t...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsfolgen bei fehlender Zustimmung (§ 263 Satz 2)

Rn 8 Werden vom Schuldner oder der Übernahmegesellschaft Rechtsgeschäfte vorgenommen, die der Zustimmung des Überwachenden unterliegen, ohne dass diese erteilt wurde, so erklärt § 263 Satz 2 bei Verfügungen des Schuldners § 81 Abs. 1 und für Leistungen an den Schuldner § 82 für entsprechend anwendbar. Damit gilt bei angeordneter Zustimmungsbedürftigkeit im Falle der Planüber...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / 1. Abgrenzung

Beratungshilfe kann nur außerhalb gerichtlicher Verfahren gewährt werden.[4] Im Gegensatz zur Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe, die nur zu Beginn bzw. während gerichtlicher Verfahren für die innerhalb des Verfahrens beabsichtigte Rechtsverfolgung bewilligt werden kann, soll die Beratungshilfe den außergerichtlichen Bereich abdecken. Sie stellt somit das Gegenstück zur Pro...mehr

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zfs 08/2022, zfs Aktuell / Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Am 23.6.2022 ist das Zehnte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (10. FStrÄndG) in Kraft getreten (BGBl I S. 922). Im Falle einer Umleitung einer Bundesfernstraße in eine andere Straße sollen Eigentümer von Gebäuden an der Umleitungsstrecke zukünftig eine Kostenerstattung für passive Lärmschutzmaßnahmen – z.B. den Einbau von Lärmschutzfenstern – erhalten, wenn d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.1 Im Einzelnen

Rn 11 Gemäß § 269f Abs. 2 besteht für die (vorläufigen) Insolvenzverwalter in den Einzelverfahren eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem Verfahrenskoordinator. Ob die Zusammenarbeits- und Informationspflichten auch für Sachwalter gelten, ist im Detail strittig.[11] Die Zusammenarbeit wird regelmäßig in Form der gegenseitigen Bereitstellung von Informationen für die Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Sonderausgaben-Abzug für Mitgliedsbeiträge, die an sog Kulturfördervereine geleistet werden (§ 10b Abs 1 S 7 EStG)

Rn. 166 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die durch das JStG 2009 v 22.12.2008, BGBl I 2008, 2794 eingefügte Klarstellung regelt, dass trotz des Fortfalls der Regelung in § 48 Abs 4 S 2 EStDV aF durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332 Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die Kunst und Kultur gemäß § 52 Abs 2 Nr 5 AO ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4. Rechte, Pflichte und Organisation

Rn 17 Der Gruppen-Gläubigerausschuss organisiert sich ebenfalls wie ein normaler Gläubigerausschuss selbst und leitet seine Geschäfte selbstständig.[25] Beschlüsse fasst der Gruppen-Gläubigerausschuss, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt, nach § 72 (§ 269c Abs. 2 Satz 2). Jedes Mitglied hat unabhängig von der Bedeutung des jeweils zu vertretenden Schuldners für den Kon...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Zuwendungsnachweis durch Zuwendungsbestätigung

Rn. 136 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Für Spenden, die dem Empfänger nach dem 31.12.2016 zufließen (§ 84 Abs 2c EStDV) gilt § 50 EStDV idF des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BGBl I 2016, 1679). Zuwendungen iSd § 10b EStG dürfen nach § 50 Abs 1 EStDV nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie durch eine vom Empfänger unter Berücksichtigung des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / I. Sanktionierung

„ § 379 AO Steuergefährdung [1] [...] (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig [...] 1e. entgegen § 138d Absatz 1, entgegen § 138f Absatz 1, 2, 3 Satz 1 Nummer 1 bis 7 sowie 9 und 10 oder entgegen § 138h Absatz 2 eine Mitteilung über eine grenzüberschreitende Steuergestaltung nicht oder nicht rechtzeitig macht oder zur Verfügung stehende Angaben nicht vollstän...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Mehrfach zur Mitteilung verpflichteter Intermediär (Abs. 8)

"(8) Ist ein Intermediär hinsichtlich derselben grenzüberschreitenden Steuergestaltung zur Mitteilung im Geltungsbereich dieses Gesetzes und zugleich in mindestens einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verpflichtet, so ist er von der Mitteilungspflicht nach diesem Gesetz nur dann befreit, wenn er nachweisen kann, dass er die grenzüberschreitende Steuergestaltung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / 1. Vorbemerkung

Rz. 1 [Autor/Stand] Längerfristiger Trend zu Transparenz und Offenlegung. Die Einführung der Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen fügt sich in eine größere, seit wenigstens zwei Jahrzehnten andauernde Entwicklung mit dem Ziel der Erhöhung der Transparenz hinsichtlich grenzüberschreitender Sachverhalte. So haben die weltweiten Fisci wie auch internat...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / III. Zusammenfassung

Ob Beratungshilfe bewilligt werden kann oder nicht, entscheidet das Vorliegen der in § 1 BerHG genannten Voraussetzungen. Die Frage ob eine Beratungshilfe "außergerichtlich" oder "innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens" liegt, wird in der Praxis unterschiedlich bewertet. Abgrenzungspunkte ergeben sich dabei nur aus Lit. und Rspr., nicht aus dem Gesetz selbst. Im Strafverfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Reinvermögenszugangstheorie

Rn. 25 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sie wurde von Georg von Schanz entwickelt (FinArch 13, 1; FinArch 39, 107). Sie definiert das Einkommen als Reinvermögenszuwachs während eines bestimmten Zeitraums. Sie umfasst grds jeden Vermögenszugang und schränkt diesen nur aufgrund Steuerkonkurrenz ein. Folgerichtig zählen Erwerbe von Todes wegen oder Schenkung unter Lebenden zum Einkom...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / 2. Sonderfälle

Ausgangspunkt für die Beurteilung, ob die Rechtswahrnehmung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens erfolgen soll, sind nach allg. Anschauung zwei Überlegungsansätze:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Hilfspersonen des Intermediärs

Rz. 19 [Autor/Stand] Hilfspersonen sind keine Intermediäre. Das Gesetz wie auch die zugehörige Begründung lassen offen, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, wenn Intermediäre sich ihm Rahmen ihrer Tätigkeiten nach § 138d Abs. 1 AO Hilfspersonen bzw. Erfüllungsgehilfen bedienen. Hier stellt sich die Frage, ob solche Hilfspersonen dann (auch) den Pflichten des Intermediärs...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 3d wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen [1] eingeführt, dem ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.01.2014[2] zugrunde liegt. Vgl. Kommentierung zu § 3a Rn. 1 ff. zu weiteren Hintergründen der Gesetzesentstehung. Rn 2 Das Insolvenzrecht in der Ausprägung der InsO ist auf die Bewältigung der Insolvenz einzelner Rechtsträ...mehr

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ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / II. Interessenlagen

Zum andern erfordert das jeweilige Interesse der Mandantschaft diametral auseinanderliegende Strategien. Der eine Miteigentümer, etwa Miterbe oder geschiedener Ehegatte, will Kasse machen, der andere will im Haus bleiben.[13] Für den einen hat man möglichst vorteilhafte Versteigerungsbedingungen zu schaffen, insbesondere das Grundbuch zu bereinigen, für den anderen jeden Ver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Zustimmungsberechtigter

Rn 2 § 263 Satz 1 sieht die Möglichkeit vor, im gestaltenden Teil des Insolvenzplans zu regeln, dass bei bestimmten Geschäften des Schuldners oder der Übernahmegesellschaft, legaldefiniert in § 260 Abs. 3, ein Zustimmungsvorbehalt des Insolvenzverwalters gilt. Zwar kann wegen der Dispositivität der gesetzlichen Regeln nach § 217 Abs. 1 Satz 1 auch jede andere Person anstelle...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Normzweck

Rn 1 § 269d wurde ebenfalls mit dem Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen eingeführt und bietet die Möglichkeit ein sog. Koordinationsverfahren einzuleiten. Im Rahmen eines solchen Verfahrens wird vom Insolvenzgericht ein Verfahrenskoordinator bestellt (§ 269e). Dieser hat als neutrale dritte Person für eine abgestimmte Abwicklung der Verfahren zu s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Verfassungsrecht

Rn. 16 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Im Bereich des ESt-Rechts wird die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft, insbesondere begrenzt durch (BVerfG, 2 BvR 2683/11, BStBl II 2016, 310, st Rspr; s auch Lindberg in Frotscher/Geurts, § 2 EStG Rz 9, Stand 13.03.2019): das Gebot der Folgerichtigke...mehr