Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.5 Zuständige Behörde

Rz. 46 Der Antrag muss fristgerecht bei der zuständigen Behörde eingehen. Zuständig ist nach § 1a Abs. 1 S. 2 KStG diejenige Finanzbehörde, die nach § 18 AO für die gesonderte und einheitliche Feststellung der Gesellschaft nach § 180 AO zuständig ist.[1] In zeitlicher Hinsicht ist für die Zuständigkeit der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Besondere Regeln für die Zustä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 7 Reale Umwandlung der optierenden Gesellschaft in eine Körperschaft, Abs. 4 S. 7

Rz. 400 § 1a Abs. 4 S. 7 KStG behandelt den Fall, dass die fiktive Kapitalgesellschaft in eine reale Körperschaft umgewandelt wird. Die Umwandlung einer optierenden Gesellschaft in eine reale Kapitalgesellschaft führt im Ausgangspunkt dazu, dass die persönlichen Voraussetzungen zur Optionsausübung entfallen. Die dann reale Kapitalgesellschaft ist weder eine Personenhandelsge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2.2.1 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 71 Der Ansatz eines Buch- oder Zwischenwertes ist nur möglich, wenn auch die funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen bis zum fiktiven Einbringungszeitpunkt aus dem Sonderbetriebsvermögen in die Mitunternehmerschaft übertragen werden.[1] Von dem fiktiven Formwechsel durch Optionsausübung wird damit auch das Sonderbetriebsvermögen I erfasst, wenn es zu den funktional we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Employee Assistance Program... / Zusammenfassung

Begriff Ein Employee Assistance Programm (EAP) bietet Mitarbeitern aus Unternehmen den Zugang zu professioneller Beratung in beruflichen, gesundheitlichen oder persönlichen Fragestellungen. Erklärtes Ziel ist die Stärkung der Leistungsfähigkeit und Gesundheit von Mitarbeitern. Die vertraulichen Beratungseinheiten werden vollständig durch das Unternehmen finanziert und sind f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.6.1 Rechtswidrige Feststellung der Unwirksamkeit des Antrags

Rz. 51 Stellt die Finanzbehörde im Rahmen der von ihr vorgenommenen summarischen Prüfung zu Unrecht fest, dass die Voraussetzung für die Optionsausübung nach § 1a KStG nicht vorliegen, erlässt sie einen (anfechtbaren) Verwaltungsakt gegenüber der optierenden Gesellschaft. Akzeptiert die optierende Gesellschaft diesen (rechtswidrigen) Verwaltungsakt, obwohl die Voraussetzunge...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Betr... / Zusammenfassung

Überblick Plant der Unternehmer in seinem Betrieb eine Betriebsänderung, hat er hierüber einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zu versuchen. Damit eine interessenausgleichspflichtige Maßnahme vorliegt, muss eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschritten sein. Der Unternehmer hat dann den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die Maßnahmen mit i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zweiter Bildungsweg / Zusammenfassung

Begriff Als Zweiter Bildungsweg wird bezeichnet, wenn Personen erst nach Besuch der allgemeinbildenden Schule und (meist) einer berufsbedingten Unterbrechung einen höheren allgemeinen Bildungsabschluss anstreben. Der Besuch berufsbildender Schulen zur Berufsausbildung (Fachschulen) oder zur Erlangung einer höheren beruflichen Qualifikation (Meisterschulen) zählen nicht dazu,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.6.2 Nachträglich erkannte Unwirksamkeit des Antrags

Rz. 52 Stellt sich nachträglich (also nach Mitteilung der Körperschaftsteuernummer) heraus, dass die Voraussetzungen für einen Antrag nach § 1a KStG nicht vorgelegen haben, sind nach zutreffender Ansicht des BMF Verwaltungsakte (z. B. Steuerbescheide), die von der Wirksamkeit des Antrags ausgehen, rechtswidrig und im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten aufzuheben ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.1 Übersicht

Rz. 335 § 1a Abs. 4 KStG enthält die Regelung zur Rückkehr der optierenden Gesellschaft zur transparenten Besteuerung als Personengesellschaft bzw. als Einzelunternehmen. Die Vorschrift regelt in § 1a Abs. 4 S. 1–3 KStG die Rückoption auf Antrag. In § 1a Abs. 4 S. 4–6 KStG sind Ersatztatbestände geregelt, in denen die Rückkehr zur transparenten Besteuerung ohne Antrag der Ge...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungstage / Zusammenfassung

Begriff Zeiten, die sozialversicherungsrechtlich mit Beiträgen belegt sind, werden als Sozialversicherungstage bezeichnet. Die Anzahl der Sozialversicherungstage ist beispielsweise zu ermitteln, wenn Beiträge für einen Teillohnzahlungszeitraum oder die Höhe einer Entgeltersatzleistung berechnet wird. Auch bei der Beitragsberechnung aus Einmalzahlungen sind die Sozialversiche...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.3.5 Sperrfristverletzung durch Rückoption

Rz. 369 Die Rückoption gilt als Veräußerung der fiktiven Anteile an der Kapitalgesellschaft gegen den Wert des übernommenen Vermögens.[1] Die Rückoption führt innerhalb von 7 Jahren nach Optionsausübung zu einem Sperrfristverstoß und löst damit eine Versteuerung eines Einbringungsgewinns I nach § 22 Abs. 1 UmwStG aus. Gleiches gilt bei einer Rückkehr zur transparenten Besteu...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 8 Ausblick

Rz. 77 Das LkSG erfordert von den betroffenen Unternehmen zeitnahe Vorbereitung. Bestehende Verträge und Verhaltens- und Lieferantenkodizes sollten bereits an die mannigfaltigen Anforderungen des Gesetzes angepasst worden sein. Die internen Compliance-Prozesse und Risikomanagementsysteme müssen ebenfalls einer Neujustierung unterzogen werden. Als sehr umfassend dürfte sich b...mehr

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Entgeltersatzleistung: Welc... / Zusammenfassung

Überblick Bezieht ein Arbeitnehmer Entgeltersatzleistungen, sind diese beitragsfrei. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich jedoch ausschließlich auf die Entgeltersatzleistung selbst. Erhält der Arbeitnehmer daneben auch arbeitgeberseitige Leistungen, gelten diese nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Zuschüsse des Arbeitgebers zu bes...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.1.4 Verletzung der Aufstellungspflicht

Rz. 86 Nach § 335 Satz 1 Nr. 1 HGB a. F. konnten Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die § 242 Abs. 1 und 2 HGB sowie § 264 Abs. 1 HGB über die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses und eines Lageberichts nicht befolgten, vom Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld dazu angehalten werden. Rz. 87 Mit Inkrafttreten des "Ge...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 4.2 Umweltbelange

Rz. 28 § 2 Abs. 3 Nr. 1–8 LkSG enthält analog dem Ansatz bei den Menschenrechten eine Reihe von Verboten zum Schutz der Umwelt. Unter den im Detail beschriebenen Verboten finden sich u. a.: das Verbot der Herstellung von mit Quecksilber versetzten Produkten, das Verbot der Verwendung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen bei Herstellungsprozessen, das Verbot der Behandlun...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.5.1 Untreue

Rz. 62 Die Verletzung von Buchführungspflichten kann zu einer Strafbarkeit wegen Untreue in Form des Treubruchtatbestandes (§ 266 Abs. 1 2. Alt. StGB) führen. Danach macht sich strafbar, wer die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen (Treuepflicht [1]), vorsätzlich (bedi...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 2.3 Module von XBRL International

Rz. 27 Die 1998 zunächst unter dem Namen XBRL.org gegründete Organisation XBRL International hat 18 Jurisdiktionen und eine Tochterorganisation [1], die üblicherweise gemeinschaftlich an der Übernahme von XBRL für Reporting, der Taxonomie-Entwicklung und der Bereitstellung von Bildung und Training arbeiten. Die nationalen Ableger[2] stellen wie auch das IASB – wohl auf der Ba...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 5.3 Risikoanalyse

Rz. 40 I. R. d. angemessenen und wirksamen Risikomanagements sind die Unternehmen gem. § 5 LkSG verpflichtet, einmal jährlich sowie anlassbezogen eine Risikoanalyse durchzuführen, welche sich auf die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Bereich sowie bei den unmittelbaren Zulieferern beziehen muss. Sofern in Bezug auf einen mittelbaren Zulieferer substan...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 5.7 Beschwerdeverfahren

Rz. 58 Die Unternehmen sind gem. § 8 LkSG verpflichtet, ein unternehmensinternes oder externes Beschwerdeverfahren einzurichten bzw. sich an einem solchen zu beteiligen. Externe Beschwerdeverfahren können z. B. von Branchenverbänden aufgesetzt werden oder von spezialisierten Dienstleistern. Gem. §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 LkSG soll das Beschwerdeverfahren Personen ermöglichen, au...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 6 Berufsrechtliche Folgen von Buchführungsverstößen

Rz. 97 Buchführungsverstöße können berufsrechtliche Folgen in verschiedenster Form nach sich ziehen. Zum einen kann es sich um direkte Nebenfolgen im Rahmen einer strafrechtlichen Verurteilung, z. B. Verhängung eines Berufsverbotes, oder um Folgen aus einer solchen, z. B. sog. Registersperre, handeln. Zum anderen kommen standesrechtliche Verfahren mit diversen Sanktionen in ...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 1.3 Ab wann und für wen gilt das Gesetz?

Das Gesetz gilt ab 2023 für Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung sowie 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland, ab 2024 dann auch für Unternehmen ab 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland. Dennoch ist das Gesetz ebenso für Unternehmen von Bedeutung, die nicht in den direkten A...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 15.1 Was passiert, wenn sich Unternehmen nicht an das Gesetz halten?

Kommen Unternehmen ihren Pflichten zur Risikoanalyse, zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, zu Präventionsmaßnahmen und zu dem wirksamen Abstellen von bekannten Menschenrechtsverstößen nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu 8 Mio. EUR oder bis zu 2 % des Jahresumsatzes. Der umsatzbezogene Bußgeldrahmen gilt nur für Unternehmen mit mehr als 400 Mio. EUR Jahresumsatz. Eb...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 1.2 Was regelt das Gesetz?

Das Gesetz verpflichtet die unter den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die Pflichten, die ein Unternehmen zu erfüllen hat, sind nach seinen Einflussmöglichkeiten abgestuft, konkret bezogen auf einen eigenen Geschäftsbereich, das Handeln eines Vertragspartne...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.9 Neuregelungen durch das Gesetz zur Umsetzung der "DAC 7"

Im Hinblick auf die Dokumentation von Verrechnungspreisen hat das Gesetz zur Umsetzung der DAC-7-Richtlinie v. 20.12.2022[1] eine weitere Verschärfung mit sich gebracht. § 90 AO wurde dahingehend geändert, dass bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen eine zeitnahe Aufzeichnung zu erstellen ist und auf Aufforderung der Behörde eine Ergänzung zu erfolgen hat. Zudem kann die F...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 3.3 Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mindestens 3.000 (ab 2023) bzw. 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ab 2024). Wie genau ermittelt man, ob ein Unternehmen diese Arbeitnehmerschwellen erreicht? Gilt hier das Pro-Kopf-Prinzip?

Ja, die allgemeine Arbeitnehmerdefinition des § 611a BGB ist anzuwenden. Diese unterscheidet nicht zwischen teilzeitbeschäftigten und vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 15.4 Kann das Gesetz bewirken, dass deutsche Unternehmen sich aus Entwicklungsländern zurückziehen?

Im Gesetz ist ausdrücklich der Grundsatz "Befähigung vor Rückzug" verankert. Unternehmen werden ermutigt, sich nicht aus Regionen mit schwachen Standards zurückzuziehen, sondern sich vor Ort gemeinsam mit ihren Zulieferern oder innerhalb der Branche um eine Risikominimierung zu bemühen. So erhalten sie rechtliche Sicherheit gerade im Umgang mit Zulieferern, die menschenrecht...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 2.3 Gilt das Gesetz entlang der gesamten Lieferkette?

Ja, neben dem eigenen Geschäftsbereich müssen auch Geschäftsbeziehungen und Produktionsweisen der unmittelbaren Zulieferer in den Blick genommen werden. Liegen einem Unternehmen tatsächliche Anhaltspunkte vor, die eine Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht bei mittelbaren Zulieferern möglich erscheinen lassen, so hat es anlassbezogen auch dort tätig z...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 18.2 Wie verhält sich das deutsche zum europäischen Gesetz? Was passiert, wenn eine EU-Richtlinie "strengere" Anforderungen an Unternehmen stellt?

Unionsrecht hat Anwendungsvorrang vor deutschem Recht, das heißt, sobald die EU-Richtlinie im EU-Amtsblatt erschienen und in Kraft getreten ist, muss sie binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 6.1 Welche Pflichten verankert das Gesetz konkret?

Unternehmen müssen in ihrer Lieferkette die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachten. Zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten müssen die Unternehmen ein angemessenes und wirksames Risikomanagement verankern. Dazu ist es notwendig, Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens festzulegen, um die Einhaltung der Sorgfaltspflicht...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.4 Gesetz zur Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie der EU

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016[1] wurden verschiedene Bestimmungen der AO geändert bzw. neu in das Gesetz eingefügt. Von den relevanten Neuerungen sind zu nennen: Es wurden gewisse Verschärfungen der Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten nach § 90 Ab...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 15 Folgen des Gesetzes für Unternehmen/Fragen der Haftung

15.1 Was passiert, wenn sich Unternehmen nicht an das Gesetz halten? Kommen Unternehmen ihren Pflichten zur Risikoanalyse, zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, zu Präventionsmaßnahmen und zu dem wirksamen Abstellen von bekannten Menschenrechtsverstößen nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu 8 Mio. EUR oder bis zu 2 % des Jahresumsatzes. Der umsatzbezogene Bußgeldrahme...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 3 Der Anwendungsbereich des Gesetzes

3.1 Wer ist Unternehmen i. S. d. § 1 LkSG? Der Unternehmensbegriff des LkSG ist rechtsformneutral. Daher fallen nicht nur bestimmte Rechtsformen (wie Handelsgesellschaften) in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Es sind aber nur solche Rechtsträger Unternehmen i. S. d. LkSG, die nach einer wertenden Gesamtbetrachtung überwiegend unternehmerisch bzw. wirtschaftlich tätig sind....mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 17 Auswirkungen des Gesetzes für kleine und mittlere Unternehmen

17.1 Wann komme ich als KMU mit dem LkSG in Berührung? KMU sind nicht vom LkSG erfasst. Ein KMU kann aber trotzdem mit den Anforderungen des Gesetzes in Berührung kommen, wenn es einem anderen Unternehmen Dienste leistet oder Produkte zuliefert, das seinerseits den LkSG-Pflichten unterliegt. Denn das KMU gilt dann nach dem LkSG als "unmittelbarer Zulieferer" des verpflichtete...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 6.10 Wer ist im Sinne des Gesetzes "Endkunde und Endkundin" bei Produkten?

Endkunde oder Endkundin ist (a) die Person, für die das Produkt bestimmt ist und die es tatsächlich nutzt oder aber (b) die Instanz, die das Produkt verarbeitet, sodass es in einem nach der Verkehrsanschauung neuen Produkt aufgeht. Die Bestimmung des Endkunden, der Endkundin hängt somit von der Perspektive bzw. der Rolle des Unternehmens in der Lieferkette ab. Die Endkunden ...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 6.2 Bis wann müssen die Pflichten erfüllt sein?

Im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, ist zu unterscheiden zwischen Pflichten, die bereits zum 1. Januar 2023 erfüllt sein müssen, sowie Pflichten, mit deren Erfüllung ab Inkrafttreten des Gesetzes erst begonnen werden muss. Für Unternehmen, die zu einem späteren Zeitpunkt erstmals unter das Gesetz fallen, gelten die Ausführungen ents...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.1 AStG

Das zentrale nationale Gesetz zur Vermeidung von Steuervermeidungsstrategien ist das Gesetz über die Besteuerung von Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz – AStG) vom 8.9.1972.[1] Dieses wurde seitdem oftmals geändert. Das Gesetz beinhaltet verschiedene Maßnahmen, die der Steuerflucht entgegenwirken sollen. Zuletzt wurde das AStG in wesentlichen Bereichen durch das ATAD-Ums...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4.1 Grundsatz der Kollegialentscheidung (§ 5 Abs. 3 S. 1 FGO)

Rz. 6 Die Senate entscheiden grundsätzlich in der Besetzung von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern[1], was Ausdruck des Kollegialprinzips ist. Gehören dem Senat Richter auf Probe oder kraft Auftrags an oder ist ein Richter an den Senat abgeordnet, ist dies im Geschäftsverteilungsplan kenntlich zu machen.[2] Bei einer gerichtlichen Entscheidung darf nur ein ...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.8 Änderungen durch das ATAD-Umsetzungsgesetz und das Anzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz

Wie bereits verschiedentlich dargestellt, wurde das Recht der Verrechnungspreise im Jahr 2021 durch das ATAD-Umsetzungsgesetz[1] und das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung vom Kapitalertragsteuerabzug[2] in einigen Punkten geändert.[3] Diese Änderungen sind in die obigen Darstellungen bereits eingeflossen. Zusammengefasst sind die wesentlichen Änderungen wie folgt: Der ...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.10 Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Durch das Mindestbesteuerungsrichtline-Umsetzungsgesetz v. 27.12.2023[1] wurde ein vollkommen neues Gesetz geschaffen, nämlich das Mindeststeuergesetz.[2] Dieses Gesetz soll einem künftigen schädlichem Steuerwettbewerb entgegenwirken, indem sichergestellt werden soll, dass ein Mindestmaß an Steuerbelastung stattfindet. Diese Grenze liegt bei 15 %. Die EInzelheiten der gesetz...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.8 Steueroasenabwehrgesetz

Das Steueroasenabwehrgesetz stellt eine Umsetzung von EU-Recht in deutsches Recht dar. Ziel des Gesetzes ist es, nicht kooperierende Staaten oder Hoheitsgebiete zur Kooperation zu bewegen, um insbesondere der steuerschädlichen Nutzung von Briefkastengesellschaften entgegenzuwirken.[1] Hierbei verfährt das Gesetz so, dass es eine Liste von nicht kooperierenden Steuerhoheitsge...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.5 Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz

Am 24.6.2017 wurde das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz) v. 23.6.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet.[1] und ist damit grundsätzlich am 25.6.2017 in Kraft getreten. Vorrangiges Ziel des Gesetzes ist es dabei ausdrücklich, die Möglichkeiten einer Steuerumgehung mittels Domizilgesells...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Verrechnungspreise: Steuerl... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt die Grundzüge der steuerlichen Behandlung von Verrechnungspreisen dar. Erörtert werden hierbei neben den rechtlichen Grundlagen und den Aufzeichnungspflichten, die Steuerpflichtige mit Auslandsbeziehungen zu nahe stehenden Personen zu erfüllen haben, auch die verschiedenen Methoden, die das deutsche Steuerrecht für die Prüfung der Angemessenheit ...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 17.3 Wie sollte ich als KMU reagieren, wenn ein verpflichtetes Unternehmen mich zur Zusammenarbeit im Kontext des LkSG auffordert?

Das LkSG richtet sich nicht unmittelbar an KMU, setzt aber voraus, dass verpflichtete Unternehmen mit KMU als ihren Zulieferern zur Erfüllung der LkSG-Pflichten zusammenarbeiten. In der Praxis führt daran in der Regel auch kein Weg vorbei, weil das verpflichtete Unternehmen nur so das Gesetz erfüllen kann und daher seine Anliegen zur Zusammenarbeit in Vertragsverhandlungen e...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / Zusammenfassung

Überblick Unter einer Steueroase versteht man ein Land bzw. Teile eines Landes, welches niedrig besteuert und hinsichtlich der Mitteilung von steuerlich relevanten Tatsachen an andere Staaten nicht kooperativ ist. In diese Länder werden oftmals erhebliche Vermögenswerte verbracht. Dabei ist es zunächst – zumindest nach deutschem Verständnis – nicht strafbar, einen solchen Ve...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 15.3 Müssen Unternehmen grundsätzlich haften, wenn es zu Menschenrechtsverletzungen kommt?

Das LkSG selbst bewirkt keine Änderungen der bestehenden Haftungsgrundlagen. Bereits heute aber können etwa Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer im Ausland vor deutschen Gerichten auf Schadensersatz klagen, wenn sie sich durch ein deutsches Unternehmen in ihren Rechten verletzt sehen. Allerdings wird dann das Recht des Landes angewandt, in dem der Schaden eingetreten ist. Neu im Ge...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.6 Bekämpfung von Gewinnverlagerung mittels Lizenzen

Gewinnverlagerungen großer internationaler Unternehmen mittels Lizenzzahlungen soll entgegenwirkt werden. Missbräuchliche Gestaltungen zu unterbinden, ist Ziel eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen. Diesem hat der Bundesrat am 2.6.2017 zugestimmt. Mit dem Gesetz wird die steuerliche Abzugsmöglichkeit der Aufwendungen für Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines und Systematik

Rz. 1 Bei Maßnahmen des Arbeitgebers, die für einen erheblichen Teil der Belegschaft wirtschaftliche Nachteile im weitesten Sinne zur Folge haben können, beispielsweise eine Verlagerung oder Stilllegung des Betriebs oder Massenentlassungen räumt das BetrVG dem Betriebsrat in § 111 bis § 113 BetrVG besondere Beteiligungsrechte ein, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.1.4 Hinzurechnungsbesteuerung

Zentrale Bedeutung bei der Bekämpfung einer Steuerflucht kommt der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7ff. AStG zu.[1] Die Anwendung der Regelungen setzt zunächst eine Zwischengesellschaft im Sinne des AStG sein. Dies ist nach § 7 Abs. 1 AStG [2] der Fall, wenn unbeschränkt Steuerpflichtige an einer ausländischen Gesellschaft zu mehr als 50 % direkt oder indirekt beteiligt sind un...mehr