Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 1 § 8 I bestimmt, dass Vereinbarungen über den VA einer (richterlichen) Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten müssen. Das FamG hat solche Vereinbarungen daher stets (vAw) daraufhin zu überprüfen, ob sie nach den allg gesetzlichen Vorschriften wirksam sind und ihnen auch keine Durchsetzungshindernisse entgegenstehen. Die richterliche Kontrolle verfolgt den Zweck, Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Geldbußen

Rn. 1852 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Geldbußen iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG sind die Maßnahmen, die in deutschen Rechtsvorschriften als Geldbußen bezeichnet werden und von einem Gericht oder einer Behörde im Geltungsbereich des EStG oder von Organen der EG festgesetzt wurden. Im Einzelnen kommen für das Abzugsverbot in Betracht: Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht der ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Uniform Probate Code

Rz. 592 Zur Vereinheitlichung des materiellen Rechts sind in den USA von der National Conference of Commissioners on the Uniform State Laws und der American Bar Association verschiedene Mustergesetze (Uniform Acts) entwickelt worden. Der 1969 fertiggestellte Uniform Probate Code (UPC) betrifft einige Gebiete des Zivilrechts, die Gegenstand der freiwilligen Gerichtsbarkeit si...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Ausgangspunkt und Systematik

Rz. 167 Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden, was als Abfindung für einen Erbverzicht (§ 2346 BGB) gewährt wird. Gem. § 2346 Abs. 2 BGB kann entweder auf das Erbrecht insgesamt oder aber auf das Pflichtteilsrecht als Teil des Erbrechts isoliert verzichtet werden. Auch dies unterfällt dem Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG.[222] Im Gegensatz zu d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Bagatellgrenzen

Rn. 155 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die gewerbliche Umqualifizierung gilt vom Wortlaut her auch bei verhältnismäßig nur unwesentlicher gewerblicher Betätigung: BFH BStBl II 1995, 171; 1977, 660/61. Der XI. Senat des BFH schloss sich im Urteil BFH vom 11.08.1999, BStBl II 2000, 229 dieser Beurteilung zwar "grundsätzlich" an, grenzte die Rspr in der Sache aber ein, indem es nunm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Übernahme von Beschaffungsrisiken.

Rn 27 Hat der Schuldner ein Beschaffungsrisiko übernommen, haftet er für die davon erfassten Pflichtverletzungen unabhängig von Fahrlässigkeit (Staud/Löwisch/Caspers [2009] § 276 Rz 154). Die Übernahme von Beschaffungsrisiken geschieht durch ausdrückliche Vereinbarung, aber va auch durch Auslegung oder Ergänzung eines Schuldverhältnisses nach §§ 157, 242 (s § 157 Rn 15 ff, §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 51. Steuerbereinigungsgesetz 1985 vom 14.12.1984, BStBl I 84, 659

Rn. 59 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die wichtigsten einer Vielzahl von Änderungen des EStG gem Art 3 des Gesetzes sind die folgenden:mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / I. Pflichtteilsberechtigte

Rz. 8 Mit den Abkömmlingen, den Eltern, dem Ehegatten des Erblassers oder seinem eingetragenen Lebenspartner sind nur seine nächsten Angehörigen pflichtteilsberechtigt (siehe § 2 Rdn 2 ff.). Die Reihenfolge der Pflichtteilsberechtigten bestimmt sich zwischen den Abkömmlingen und den Eltern nach § 2309 BGB. Andere Verwandte, wie Geschwister, Großeltern, Neffen, sind nicht pfl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1667 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG dürfen Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht ArbN des StPfl sind, den Gewinn grds nicht mindern. Lediglich Geschenke mit AK/HK bis 35 EUR (bis 31.12.2003: 40 EUR bzw 75 DM; s bestätigende Regelung BGBl I 2011, 554; nach dem Referentenentwurf des Wachstumschancengesetz – s www.bundesfinanzministerium...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 21. Norwegen

Rz. 279 Die EuErbVO gilt in Norwegen nicht, da Norwegen kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist. Das Erbstatut wird seit Inkrafttreten des neuen Erbgesetzes am 1.1.2021 an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers angeknüpft, Art. 78 ErbG.[330] Rückverweisungen werden aus norwegischer Sicht nicht beachtet. Das Haager Testamentsformübereinkommen gilt für das Königreich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 1 Die Erscheinungsformen des Werkvertrages sind vielfältig und waren als solche in der bis zum 31.12.17 geltenden Fassung des Gesetzes in den §§ 631–651 nur unvollkommen geregelt. Mit der Einführung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts (s Rn 6 f) zum 1.1.18 hat sich das mit Sonderregeln für den Bau- und den Verbrauchervertrag sowie der Schaffung eigenständiger Vertrag...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Ausnutzung der Mithilfe eines seine Befugnisse oder Stellung missbrauchenden Amtsträgers/Europäischen Amtsträgers (§ 370 Abs. 3 Nr. 3 AO)

Rz. 1111 [Autor/Stand] Das Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Nr. 3 AO stellt die Ausnutzung der Mithilfe eines Amtsträgers oder eines Europäischen Amtsträgers, der seine Befugnisse oder seine Stellung i.S.d. § 370 Abs. 3 Nr. 2 AO missbraucht, unter eine erhöhte Strafdrohung. Wie auch hinsichtlich § 370 Abs. 3 Nr. 2 AO (s. Rz. 1100) wurde durch Art. 6 des Gesetzes zur Bekämpfung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 13 Nach Art 3 Nr 6 Pauschalreise-RL ist Reisender ›jede Person, die auf der Grundlage dieser Richtlinie einen Vertrag schließen möchte oder die zu einer Reise auf der Grundlage eines im Rahmen dieser Richtlinie geschlossenen Vertrags berechtigt ist.‹ Er ist der Vertragspartner des Reiseveranstalters, der in eigenem Namen für sich und/oder andere Reiseteilnehmer eine Reise...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lb) Konzeptionelle Grundlagen

Rn. 906 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Die Steuerlatenzrechnung stellt bilanziell die zukünftigen Steuerbe- oder entlastungen aus Buchwertunterschieden zwischen Aktiv- und Passivposten der HB u StB dar. Diese können auf unterschiedlichen Ansätzen oder Bewertungen beruhen. Aus der Veränderung der bilanzierten Latenzen zwischen zwei Stichtagen ergibt sich korrespondierend ein Steue...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Analoge Anwendung.

Rn 5 Kraft Gesetzes (§ 362 II) gilt § 185 entspr für die Einziehung einer fremden Forderung (BGH NJW 05, 2698, 2699 [BGH 27.01.2005 - I ZR 119/02]; s § 362 Rn 18; vgl für eine nach § 82 InsO unwirksame Leistung BGH NJW-RR 21, 1414 [BGH 08.07.2021 - IX ZR 121/20] Rz 30). Auf Gestaltungsrechte wie die Anfechtung, den Rücktritt und die Kündigung wird I (BGH NJW 98, 896, 897 [BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1586b BGB – Kein Erlöschen bei Tod des Verpflichteten.

Gesetzestext (1) 1Mit dem Tod des Verpflichteten geht die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit über. 2Die Beschränkungen nach § 1581 fallen weg. 3Der Erbe haftet jedoch nicht über einen Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre. (2) Für die Berechnung des Pflichtteils ble...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / a) Ausgleichungspflichtige Schenkungen an Abkömmlinge

Rz. 147 Das Konkurrenzverhältnis zwischen § 2316 BGB und § 2325 BGB ist nicht abschließend geklärt. Dies gilt zum einen für die Frage, ob ausgleichungspflichtige Zuwendungen, die zugleich Schenkungen sind (Übermaßausstattungen, ausgleichungspflichtige Schenkungen nach § 2050 Abs. 3 BGB), auch Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen können. Zum anderen gilt das für den Fall,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1865 BGB – Rechnungslegung.

Gesetzestext (1) Der Betreuer hat dem Betreuungsgericht über die Vermögensverwaltung Rechnung zu legen, soweit sein Aufgabenkreis die Vermögensverwaltung umfasst. (2) Die Rechnung ist jährlich zu legen. Das Rechnungsjahr wird vom Betreuungsgericht bestimmt. (3) Die Rechnung soll eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten und über den Ab- und Zugang d...mehr

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zfs 08/2024, Parkverstoß, H... / 2 Aus den Gründen:

“… II. [7] Mit seiner am 9.10.2023 eingegangenen Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer, durch das angegriffene Urt. des AG in seinen Rechten aus Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 3 GG verletzt zu sein. Zur Begründung führt er im Wesentlichen aus, dass eine Beweisaufnahme nach strafprozessualen Regeln nur insoweit stattgefunden habe, als ein Lichtbild in Augenschein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift setzt zunächst voraus, dass die Regelung von Wohnungsangelegenheiten von dem Aufgabenkreis des Betreuers umfasst wird, weil er nur dann den Betroffenen kraft Gesetzes vertreten kann (§ 1823). Ist ihm die gesamte Personensorge übertragen, so ist er auch zur Kündigung der Wohnung des Betreuten berechtigt, hat er nur die Vermögenssorge, werden davon ›Wohnung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 65 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Kalamitätsnutzungen knüpfen stets an das Vorliegen eines außergewöhnlichen Naturereignisses iSv höherer Gewalt an; es muss sich somit um ein Ereignis handeln, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht vorausgesehen und demzufolge nicht abgewendet werden kann. Die Aufzählung in § 34b Abs 1 Nr 2 S 2 EStG (Eis-, Schnee-, Windbruch oder Windwurf, E...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / 3. Einsetzung des Pflichtteilsberechtigten zum beschränkten oder beschwerten Erben

Rz. 4 Wird ein Pflichtteilsberechtigter zwar zum Erben eingesetzt, aber mit den in § 2306 Abs. 1 BGB genannten Anordnungen beschränkt oder beschwert, sind im Zusammenhang mit dem Pflichtteil Besonderheiten zu beachten.[2] Dies betrifft die Fälle, in denen der pflichtteilsberechtigte Erbe durch die Einsetzung eines Nacherben, durch Ernennung eines Testamentsvollstreckers oder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1683 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 § 4 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG gilt seit 1975. Nach dieser Vorschrift können Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass bis zu einem bestimmten Prozentsatz des angemessenen und der Höhe und betrieblichen Veranlassung nach nachgewiesenen Teils dieser Aufwendungen als BA abgezogen werden. Von den Beschränkungen ausgenomme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beschlussmängel.

Rn 13 Im Interesse einer im Vereinsrecht erforderlichen einfachen Lösung sind nach hM fehlerhafte Beschlüsse ohne weiteres nichtig, es wird also nicht nach §§ 241 ff AktG analog zwischen Nichtigkeits- und Anfechtungsklage unterschieden (BGH NJW 08, 69, 72 [BGH 02.07.2007 - II ZR 111/05]; Brandbg ZStV 19, 192; Hamm ZStV 22, 67). Der Verein kann aber in seiner Satzung bestimme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Erben mehrere, entsteht kraft Gesetzes eine Gesamthandsgemeinschaft, deren ausschließlicher Zweck die Abwicklung des Nachlasses ist. Sie kann weder vertraglich begründet noch nach Auseinandersetzung wiederhergestellt werden (Grüneberg/Weidlich Einf v § 2032 Rz 1). Die Rechtsfortbildung, die bei der GbR zur Rechtsfähigkeit (§ 705 II) geführt hat, lässt sich nach Ansicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ganske, Das Recht der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV), Köln 1988; Weimar/Delp, Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) in rechtlicher und steuerlicher Sicht, WPg 1989, 89; Autenrieth, Die inländische Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) als Gestaltungsmittel, BB 1989, 305; Meyer-Landrut, Die EWIV als neues Inst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Umfang.

Rn 9 Bei den ›wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts‹ handelt es sich um grundlegende Gerechtigkeitsvorstellungen, die den ›Kernbestand‹ des inländischen Rechts bilden (BTDrs 10/40504, 42; Erman/Hohloch Rz 11; Looschelders Rz 13). Dieser Kernbestand umfasst Grundsätze, die sich aus staatlicher Rechtssetzung ergeben (herkömmlich bezeichnet als ›Zweck eines deutschen Ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 251 [Autor/Stand] Mit Ausnahme des § 1 BRAO, der die Stellung des Rechtsanwalts allgemein in der Rechtspflege dahin gehend definiert, dass dieser ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist, findet sich keine nähere Definition der Rechtsstellung des Strafverteidigers. Mangels konkreter gesetzlicher Ausgestaltung – die StPO enthält hierzu nur vereinzelte Bestimmungen (etw...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Grundsatz und Grenzen

Rz. 8 Ein prägender Grundsatz der Ermittlung von Nachlassbestand und Nachlasswert ist das Stichtagsprinzip. Denn der Nachlassbestand ergibt sich aus der Differenz der Aktiva und Passiva bezogen auf den Bewertungsstichtag. Maßgeblich für die erforderliche Feststellung beider ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Erbfalls (§ 2311 Abs. 1 S. 1 BGB), d.h. der Zeitpunkt des Todes de...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / VII. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft im internationalen Pflichtteilsrecht

Rz. 169 Eine Reihe von Staaten, z.B. Israel, Kroatien, Slowenien, Australien und Neuseeland, seit neuerem auch Norwegen, lassen in einer formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaft gegenseitige gesetzliche Erb- und teilweise auch Pflichtteilsrechte wie in einer Ehe entstehen. Nur selten wird erörtert, wie dieses Erbrecht kollisionsrechtlich zu behandeln ist. Nach Dörner soll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Durch die Leistung eines anderen – Leistungsbegriff (Grundlagen).

Rn 22 Am Tatbestandsmerkmal ›durch die Leistung eines anderen‹ scheiden sich Leistungs- und Nichtleistungskondiktionen (grds zur Erforderlichkeit einer Differenzierung: Rn 8, 14 ff). Was geleistet ist, kann nicht zugleich ›in sonstiger Weise‹ erlangt sein. Leistungs- und Nichtleistungskondiktion schließen einander also aus (Alternativität). Einziges Kriterium für die Abgrenz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Zweck von § 241a ist es, den Empfänger unbestellter Leistungen davor zu schützen, dass er gegen seinen Willen durch eine ›falsche‹ Reaktion auf die unbestellte Leistung Schuldner von Forderungen des Leistungserbringers wird (Schlechtriem/Schmidt-Kessel Schuldrecht AT Rz 48). Darüber hinaus dient die Vorschrift zugleich dem Schutz des lauteren Wettbewerbs, indem sie die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich des § 566.

Rn 2 § 566 gilt (vgl § 578) sowohl für Wohnraummietverhältnisse als auch für Mietverhältnisse über Grundstücke ua Räume. § 566 erstreckt sich sowohl auf bestehende Miet- oder Pachtverhältnisse als auch auf genossenschaftliche Dauernutzungsverträge (vgl Streyl NZM 10, 343). Analog gilt die Regelung des § 566 für Erbbaurechte, Nießbrauch, Wohnungsrecht und Wohnungseigentum; zT...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / dd) Zeitpunkt und Form der Ausgleichungsbestimmung nach § 2050 Abs. 3 BGB

Rz. 107 Lebzeitige Zuwendungen, die nicht unter § 2050 Abs. 1 und 2 BGB fallen, sind demnach nur ausgleichungspflichtig, wenn dies vom Erblasser angeordnet wurde. Die Ausgleichungsanordnung muss dabei spätestens gleichzeitig mit der Zuwendung dem Empfänger so zur Kenntnis gebracht werden, dass er die Zuwendung wegen der Ausgleichungspflicht ablehnen oder durch die Annahme se...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Zustandekommen.

Rn 23 Die Parteien müssen sich eindeutig über die Anforderungen an die Kaufsache in Vertragsform einigen (zuletzt BGH NJW 22, 686 Rz 35; 18, 150 Rz 16; ZIP 17, 2153 Rz 18; NJW 17, 2817 Rz 13), auch bei konkludenter Vereinbarung (BGH NJW 17, 2817 Rz 13; BTDrs 19/27424, 23). Einseitige, nicht wenigstens konkludent angenommene Erklärungen des Verkäufers (Saarbr BeckRS 07, 10190...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 545 Das materielle Erbrecht ist in Buch 7 des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs von 2013 geregelt, das alle nach dem 15.3.2014 eingetretenen Erbfälle erfasst. Rz. 546 Gesetzliche Erben erster Ordnung sind die Kinder des Erblassers. Vorverstorbene Kinder werden durch ihre Abkömmlinge vertreten. Adoptivkinder und uneheliche Kinder erben zu gleichen Teilen wie eheliche. Es trit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Voraussetzungen und Fälle der Beherrschung der Besitz-PersGes durch die maßgebliche Personengruppe

Rn. 320a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Wegen der Fälle nicht vorliegender Beherrschung der Besitzgesellschaft durch die maßgebende Personengruppe nachfolgend s Rn 321. Grundsätzlich beruht das Vorliegen einer personellen Verflechtung infolge von "Beherrschung" auf den rechtlichen Vereinbarungen, die die geltenden gesellschaftsrechtlichen Regeln über das Zustandekommen und Umsetz...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / b) Grundsätzliche Probleme und Schwierigkeiten der erbrechtlichen Ausgleichung und pflichtteilsrechtlichen Anrechnung

Rz. 69 Der mit der Ausgleichungspflicht (§§ 2050 ff. BGB) verfolgte Zweck einer weitgehenden erbrechtlichen Gleichstellung zwischen den Abkömmlingen, die bereits lebzeitig, und denen, die erst von Todes wegen etwas von ihren Eltern erhalten, wird in vielen Fällen nicht erreicht. Zu optimistisch daher Mohr,[153] der unreflektiert davon ausgeht, das gesetzliche Ausgleichungssy...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig/Kessler, Tatbestandsmerkmale und Anwendungsbereich des Gepräge-Gesetzes, DStR 1986, 451; Felix, Nicht-Gesellschafter als Geschäftsführer einer "gewerblich geprägten PersGes" neuen ESt-Rechts?, DStZ 1986, 117; König, Die vermögensverwaltende GmbH & Co KG nach dem StBereinG 1986, BB 1986, 569; Blinzler/Buchbinder, Geprägegesetz und GmbH & Co KG – Vermeidung der Geprägegrun...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 2. Beurteilungsgrundsätze

Rz. 254 Im Rahmen der Anwendung des § 2313 BGB findet die Beurteilung der Frage, ob ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld als unsicher, zweifelhaft, ungewiss oder bedingt anzusehen ist, nicht (ausschließlich) aus der Perspektive des Todestages des Erblassers statt. Im Hinblick auf das Bestreben des Gesetzes, eine möglichst rasche und endgültige Regelung der Pflichtteilsan...mehr

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zfs 08/2024, Fahrtenbuchano... / 2 Aus den Gründen: “… II.

[4] Die Beschwerde hat keinen Erfolg. [5] 1. Die Rechtssache hat nicht die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO . Eine solche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine fallübergreifende, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Frage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1155 BGB – Öffentlicher Glaube beglaubigter Abtretungserklärungen.

Gesetzestext 1Ergibt sich das Gläubigerrecht des Besitzers des Hypothekenbriefs aus einer zusammenhängenden, auf einen eingetragenen Gläubiger zurückführenden Reihe von öffentlich beglaubigten Abtretungserklärungen, so finden die Vorschriften der §§ 891 bis 899 in gleicher Weise Anwendung, wie wenn der Besitzer des Briefes als Gläubiger im Grundbuch eingetragen wäre. 2Einer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Form der Vereinbarung.

Rn 2 Vor Rechtskraft der Ehescheidung getroffene Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt bedürfen der notariellen Beurkundung. Zweck der Formvorschrift ist es, durch die Mitwirkung eines Notars die fachkundige und unabhängige Beratung der vertragsschließenden Parteien sicherzustellen, um die Vertragspartner vor übereilten Erklärungen zu bewahren und ihnen die rechtli...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 103 Bei Personengesellschaften ging der Gesetzgeber davon aus, dass (einzelne) Mitgliedschaftsrechte nicht ohne weiteres übertragbar sein sollten, § 717 BGB a.F. Allerdings wurde durch das MoPeG in § 711 Abs. 1 S. 1 BGB die Übertragbarkeit des Anteils (insgesamt) unter der Bedingung zugelassen, dass die Mitgesellschafter ihr zustimmen. Ohne Zustimmung ist die Mitgliedscha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anknüpfung.

Rn 5 Da für die Beurteilung der Abstammung eines Kindes grds auf den Zeitpunkt der Geburt abzustellen ist (BGH FamRZ 17, 1687, 1689), kommt Art 19 in seiner heutigen Fassung uneingeschränkt nur für seit dessen Inkrafttreten (1.7.98) geborene Kinder zur Anwendung. Für davor Geborene ergibt sich aus Art 224 § 1 I nicht nur in sachrechtlicher, sondern auch in kollisionsrechtlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz der universellen Anwendung.

Rn 1 Art 2 schreibt im Grundsatz fest, dass das nach ROM I bestimmte Recht stets anzuwenden ist, dh ohne Unterscheidung, ob es ein Recht aus dem EU-Raum oder aus einem Drittstaat außerhalb der EU ist. Dies dient der Schaffung eines funktionierenden Binnenmarktes (Erw 6): Unionsbürger und die ihnen nach Art 54, 62 AEUV gleichgestellten Gesellschaften können ggü Vertragspartne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs 2 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs 2 S 1 EStG wird für die unter s Rn 3–4 umschriebenen haushaltsnahen Tätigkeiten gewährt, die nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, sondern steuerrechtlich selbstständig erbracht werden. § 35a Abs 2 S 1 EStG ist ein Auffangtatbestand für Beschäftigungsverhältnisse, die nicht als Ganzes in einem Hausha...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 2. Inhalt des Fremdrechtserbscheins

Rz. 338 Soweit ausländisches Recht Erbstatut ist, wird ein sog. Fremdrechtserbschein erteilt. In diesen sind im Vergleich zum üblichen (Eigenrechts-)Erbschein folgende Angaben zusätzlich aufzunehmen:[330]mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / c) Fälle des § 2329 BGB

Rz. 96 In den vorstehenden Ausführungen wurde stets davon ausgegangen, dass der Erbe Schuldner des Pflichtteilsanspruchs sei. Dies ist jedoch nicht stets so. Insbesondere bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen nach § 2325 BGB kann es nach § 2327 BGB, nach § 2328 BGB oder wegen Überschuldung des Nachlasses dazu kommen, dass der ursprünglich Beschenkte nach § 2329 Abs. 1 BGB das...mehr