Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Schlossbesichtigung

Rn. 156a Stand: EL 62 – ET: 06/2004 Gewinne aus Besichtigungsbetrieben, insb aus der entgeltlichen Besichtigung von Schlössern und Burgen, führen grundsätzlich zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, wenn nachhaltig Gewinne erzielt werden und nicht nur die Selbstkosten durch die Einnahmen gedeckt werden (BFH v 01.08.1957, BStBl II 1957, 355; BFH v 07.08.1979, BStBl II 1980, 633). D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Forstwirtschaftliche Tätigkeit und forstwirtschaftliche Flächen Unter Forstwirtschaft ist die Ausnutzung der Fruchtbarkeit des Waldbodens zur Gewinnung von Walderzeugnissen, ihre unmittelbare Verwertung durch Veräußerung oder Verbrauch (für eigene betriebliche wie private Zwecke) sowie ihre mittelbare Verwertung durch Veredelung (zB in einem e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Begriffe

Rn. 4 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 13 EStG erläutert den Begriff der Einkünfte aus LuF im Einzelnen. Die Vorschrift ist so aufgebaut, dass im § 13 Abs 1 EStG Nr 1 typische Fälle der LuF beispielhaft aufgezählt werden und am Ende der Aufzählung ein Auffangtatbestand ("allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen") aufgeführt wird. Dieser ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundbesitzwerte (Nr. 1)

Rz. 17 [Autor/Stand] Grundbesitzwerte werden nur dann gesondert festgestellt, wenn sie für die Festsetzung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, für Feststellung im Rahmen der Erbschafts- bzw. Schenkungsbesteuerung oder für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer von Bedeutung sind. Die Entscheidung darüber, ob eine Feststellung von Bedeutung ist, trifft bei Grundstücken des Gr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Landwirtschaftlicher Betrieb

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Betrieb der Landwirtschaft liegt vor, soweit der Zweck des Betriebs in der planmäßigen Bewirtschaftung des Bodens zur Gewinnung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen besteht. Als landwirtschaftliche Betätigung gilt auch die unmittelbare Verwertung der damit selbst gewonnenen Erzeugnisse. Als landwirtschaftliche Erzeugertätigkeiten s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. Beherbergung von Fremden

Schrifttum: Hiller, Ferien auf dem Bauernhof, Inf 1987, 411. Verwaltungsanweisungen: OFD Nbg v 16.01.1985, S 2230–28/St 22 (Einkommensteuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Vermietung von Zimmern an Feriengäste durch Land- und Forstwirte); BayLfSt v 23.01.2019, S 2230.1.1–16/2 St 32 (Einkommensteuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Vermietung von Zimmern an Feriengäste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 13. Andere Formen der nicht luf Betätigung

a) Allgemeines Rn. 152 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Eine Zuordnung bestimmter Tätigkeiten zum Bereich der LuF setzt grundsätzlich einmal das Vorhandensein eines eigenen luf Betriebs voraus; nur dann kann naturgemäß überhaupt die Frage zu prüfen sein, ob die einzelne Betätigung des StPfl seinem luf oder gewerblichen Bereich zuzuordnen ist. Ist also der StPfl nicht auch gleichzei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Gesonderte Feststellung für Zwecke der Grunderwerbsteuer (Abs. 5)

Rz. 75 [Autor/Stand] § 8 Abs. 2 GrEStG a.F. sah für Grunderwerbsteuerzwecke für Entstehungszeitpunkte vor dem 1.1.2009 in bestimmten Fällen den Ansatz der Bedarfswerte nach §§ 138 f. BewG als Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuerzwecke vor. Diese Regelung verstößt gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).[2] Der Gesetzgeber war daher verpflichtet, spätestens bis zum ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Art der zugekauften Erzeugnisse

ba) Die Abgrenzung der fremden Erzeugnisse von anderen (unbeachtlichen) Zukäufen Rn. 144a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Um eine zutreffende Abgrenzung der (schädlichen) "fremden Erzeugnisse" von den anderen (unschädlichen) Zukäufen vornehmen zu können, ist es notwendig, sämtliche zugekauften Erzeugnisse je nach dem Grad der Fertigstellung und ihrer Funktion im Betrieb verschiede...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Zukauf fremder Erzeugnisse

a) Allgemeines Rn. 144 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Veräußert ein luf Betrieb nicht nur seine Eigenerzeugnisse, sondern kauft fremde Erzeugnisse zu, ist der Betrieb unter Berücksichtigung der Grenzen des R 15.5 Abs 11 EStR 2012 als Gewerbebetrieb zu behandeln. Ob also ein Gewerbebetrieb vorliegt, ist zum einen davon abhängig, ob die zugekauften Produkte als fremde Erzeugnisse z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verwertungsbetriebe

Rn. 55j Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Abnahme von organischen Abfällen (zB Essensreste aus Großküchen; von biologischem Hausmüll; von Grüngut) gegen Entgelt und deren anschließende Be- und Verarbeitung im luf Betrieb (mittels aerober Vergärung bzw Homogenisierung und Sterilisierung) zu Kompost bzw Viehfutter kann entsprechend R 15.5 Abs 3 S 1 Nr 2 EStR 2012 im Rahmen eines ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gewinnkorrekturen beim Übergang zum BV-Vergleich

Rn. 328 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wie vorstehend bereits ausgeführt, steht die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen dem Grunde nach einer Gewinnermittlung durch BV-Vergleich nach § 4 Abs 1 EStG gleich (R 13.5 Abs 2 S 2 EStR 2012; "die Gewinnermittlung nach § 13a EStG stellt quasi einen verdeckten Bestandsvergleich dar", BFH v 16.06.1994, BStBl II 1994, 932). Geht danac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 254 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 In § 13a EStG werden sämtliche gewerbliche Nebentätigkeiten als Sondergewinn erfasst, ohne allerdings die Direktvermarktungsaktivitäten des LuF einzuschränken. Dabei sind auch alle gewerblichen Nebentätigkeiten erfasst, die gegenüber anderen luf Betrieben erbracht werden. Rn. 255 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Können die gewerblichen Betätigunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abgrenzungsregeln

a) Bedeutung der Abgrenzung für die Besteuerung Rn. 140 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ein immer wiederkehrendes Problem der luf Ertragsbesteuerung ist das Überschreiten der Grenze zwischen luf und gewerblichen Einkünften. Gerade im Zeitalter der (zur Einkommenssicherung der LuF erwünschten) verstärkten überbetrieblichen Nutzung eigenen BV (mit und ohne gleichzeitig erbrachten Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Biogaserzeugung sowie Energieerzeugung aus Biogas im Rahmen eines luf Nebenbetriebs

Rn. 58a Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Biogaserzeugung sowie die daraus erzeugte Energie kann jedoch auch im Rahmen eines luf Nebenbetriebs erfolgen, wenn die Biomasse überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugt wird und das gereinigte Biogas oder die daraus erzeugte Energie überwiegend zum Verkauf bestimmt sind (BMF v 11.04.2022, BStBl I 2022, 633; R 15.5 Abs 3 S 4 Nr 1 EStR...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Verwendung von WG außerhalb des Betriebs

a) Die verschiedenen Formen der Verwendung von WG außerhalb des Betriebs Rn. 148 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Werden in einem luf Betrieb vorhandene Maschinen und Arbeitskräfte nicht (vollständig) ausgenutzt, ist es betriebswirtschaftlich sinnvoll und zur Ergänzung des Betriebseinkommens häufig notwendig, diese Kostenfaktoren durch entgeltliche Nutzung für Dritte zu mindern. Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Aufzucht und Halten fremder Tiere

Rn. 265 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Einnahmen aus der Pensionspferdehaltung waren bislang als eine den Dienstleistungen vergleichbare, artverwandte Tätigkeit zu beurteilen; die daraus erzielten Gewinne führten in der früheren Fassung des § 13a EStG nur insoweit zu einem Sondergewinn, als sie gegenüber Nichtlandwirten erbracht wurden, und nicht etwa deshalb, weil es sich i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Von der Vereinfachungsregelung nicht erfasste Fallgestaltungen

da) Anschaffung von WG eigens für die außerbetriebliche Verwendung Rn. 148c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Von der Vereinfachungsregelung nicht betroffen ist der Fall, dass ein Landwirt gezielt WG für Einsätze außerhalb seines luf Betriebs erwirbt und mit diesen eine gewerbliche Betätigung beginnt, selbst wenn das WG später auch einmal in der Landwirtschaft verwendet wird (R 15.5...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Strukturwandel

a) Begriff des Strukturwandels Rn. 141 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ein Strukturwandel liegt vor, wenn die Einkünfte eines Betriebs ab einem bestimmten Zeitpunkt einer anderen Einkunftsart als bisher zugerechnet werden, wenn sich also zB eine Tätigkeit, die bisher als Ausübung der Landwirtschaft anzusehen war, nachhaltig im Sinne einer gewerblichen Tätigkeit – als einer selbsts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Reiterhof

Schrifttum: Felsmann, INF 1978, 467; Ostermeier, StBp 1979, 225; Märkle/Hiller, INF 1980, 337; Felsmann, INF 1980, 488; Ostermeier, INF 1981, 78; Leingärtner, INF 1981, 121; Marre, INF 1981, 78; Weddehage, StW 1981, 181; Marre, INF 1989, 347. Rn. 154 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Wegen der ertragsteuerlichen Behandlung der sog Reiterhöfe, der Pensionspferdehaltung sowie der Pferdezucht u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Absatz fremder- und gewerblicher Erzeugnisse

bca) Fremde Erzeugnisse (insbesondere Zukaufsware) Rn. 144c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Zur dritten Gruppe gehören zugekaufte fremde Erzeugnisse, die nicht den Betriebsmitteln (s Rn 144a) oder den luf Erzeugnissen (s Rn 144b) zuzuordnen sind. Als fremde Erzeugnisse gelten danach solche für die Weiterveräußerung zugekauften Erzeugnisse, die nicht im eigenen Betrieb im Wege des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Nebenbetriebe iSd § 13 Abs 2 Nr 1 EStG

Rn. 55 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Als Nebenbetrieb gilt dem § 13 Abs 2 Nr 1 EStG ein Betrieb, der dem luf Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist. Das ist im Allgemeinen der Fall, wenn der Nebenbetrieb hauptsächlich dazu dient, die Erzeugnisse des luf Hauptbetriebs zu bearbeiten oder zu verarbeiten und zu veräußern (also die Erträge des Hauptbetriebs zu erhöhen und zu sichern, R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Abgrenzung

1. Abgrenzungsregeln a) Bedeutung der Abgrenzung für die Besteuerung Rn. 140 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ein immer wiederkehrendes Problem der luf Ertragsbesteuerung ist das Überschreiten der Grenze zwischen luf und gewerblichen Einkünften. Gerade im Zeitalter der (zur Einkommenssicherung der LuF erwünschten) verstärkten überbetrieblichen Nutzung eigenen BV (mit und ohne gleich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 07.10.1998, BStBl I 1998, 1221 (zur ertragsteuerlichen Behandlung von im Eigentum des Grundeigentümers stehenden Bodenschätzen). Rn. 55c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bewirtschaftet ein LuF Grundstücke, die grundeigene Bodenschätze (zB Kies, Sand, Ton, Quarz) enthalten, gehören diese zu seinem luf BV; sie bilden mit dem Grund und Boden, in dem sie lagern, zivil- wie auch s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung der landw von der gewerblichen Tierhaltung

Rn. 20 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Entsprechend dem Regelungsgefüge des § 13 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG u § 13 Abs 1 Nr 2 EStG gehört die Zucht u Haltung von Tieren nur dann zur Landwirtschaft, wenn die Tiere dort entweder als Arbeitstiere (zB Zugpferde u -ochsen) gehalten bzw bodenunabhängig sind u der menschlichen Ernährung dienen (s Rn 20b u 42ff) o bodenabhängig sind u nach der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Schlagartiger Strukturwandel

Rn. 141b Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Beruht das Überschreiten der maßgeblichen Abgrenzungskriterien auf einem nach außen hin objektiv erkennbaren Entschluss des Landwirts, bislang (noch) der Landwirtschaft zugerechnete Betätigungen erheblich auszuweiten, ist schon in der ersten Maßnahme, die der Umsetzung dieses Entschlusses dient, eine gewerbliche Betätigung zu sehen (BFH v ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Definition der Einkünfte aus LuF

Rn. 140b Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Im Gegensatz zum Begriff des Gewerbebetriebs, der nach § 2 Abs 1 GewStG iVm § 1 GewStDV und nach § 15 Abs 2 EStG über die Betätigung des Gewerbetreibenden definiert ist, hat der Gesetzgeber eine solche Begriffsbestimmung für den Bereich der LuF nicht vorgenommen; die einzelnen luf Tätigkeiten sind in § 13 EStG lediglich beispielhaft aufgef...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Eigene oder fremde betriebliche Zwecke

Rz. 53 [Autor/Stand] Eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken dienen Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu eigenen oder fremden gewerblichen (§ 15 EStG), freiberuflichen (§ 18 EStG) oder land- und forstwirtschaftlichen Zwecken (§ 13 EStG) genutzt werden. Auch die Verwendung für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S.d. § 14 AO (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, etc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 152 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Eine Zuordnung bestimmter Tätigkeiten zum Bereich der LuF setzt grundsätzlich einmal das Vorhandensein eines eigenen luf Betriebs voraus; nur dann kann naturgemäß überhaupt die Frage zu prüfen sein, ob die einzelne Betätigung des StPfl seinem luf oder gewerblichen Bereich zuzuordnen ist. Ist also der StPfl nicht auch gleichzeitig Inhaber (e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüschen/Willenberg, Pferdezucht und -haltung zwecks Ausbildung zu Reit- und Leistungssportzwecken – Landwirtschaft oder Gewerbe, INF 1998, 577; Kanzler, Nerzzüchter unterliegen nicht der Verlustausgleichsbeschränkung des § 15 Abs 4 EStG, FR 2003, 524; Ritzrow, Behandlung der Verluste aus gewerblicher Tierzucht und -haltung, StW 2005, 95; Kanzler, Laborratten, Futtermäuse und Ku...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Beweislastregeln

Rn. 140h Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Soweit ein LuF bestimmte Rechtsfolgen geltend macht, zB die Anwendung des Umsatzvergleichs bei der Anwendung der Frage des schädlichen Wareneinkaufs bzw die Zuordnung von bestimmten zugekauften Produkten als betriebstypisch, ist es nach den allg Beweislastregeln erforderlich, dass er in seiner Buchführung bzw in seinen Aufzeichnungen entsp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcb) Gewerbliche Erzeugnisse (insbesondere zweite Bearbeitungsstufe)

Rn. 144d Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Zur vierten Gruppe gehören Erzeugnisse, die im Rahmen einer zweiten Stufe der Be- oder Verarbeitung veräußert werden R 15.5 Abs 6 S 3 (s Rn 55a). Diese sind gleichgestellt mit den fremden (gewerblichen Produkten) der dritten Gruppe. Unter die vierte Gruppe fallen zum einen die Be- oder Verarbeitung eigener landwirtschaftlicher Erzeugnisse, zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nebenbetrieb

Rn. 142 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Während bislang nur zwischen zwei Arten von Nebenbetrieben unterschieden wurde, nämlich den Be- und Verarbeitungsbetrieben (zB Sägewerk zu einem Forstbetrieb oder eine Kartoffelbrennerei zu einem landwirtschaftlichen Betrieb) und den Substanzbetrieben, kann nun nach R 15.5 Abs 3 EStR 2012 folgende Klassifikation (vier Arten der Nebenbetrieb...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Ende der Unternehmereigenschaft

Rz. 156 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Unternehmereigenschaft erlischt, wenn der Unternehmer alle Rechtsbeziehungen abgewickelt hat, die mit dem Betrieb zusammenhängen. Nicht entscheidend ist dabei der Zeitpunkt, zu dem der Gewerbebetrieb eingestellt bzw. abgemeldet wird. Ebenso ist auch nicht der Zeitpunkt eines ggf. verfrühten Inaktivsetzen des U-Signals bzw. der umsatzsteu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung nach allgemeinen Grundsätzen

Rn. 148a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Dem Grunde nach stellt eine mietweise Überlassung von beweglichem AV bzw die Erbringung von Dienstleistungen an Dritte ohne eine Verbindung des jeweiligen überlassenen WG zu einem luf BV eine gewerbliche Betätigung dar. Eine solche Verbindung zu einem luf BV liegt regelmäßig nur vor, wenn die eigenbetriebliche Nutzung der überlassenen WG i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die betragsmäßige Begrenzung des Zukaufs

Rn. 144e Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Umsatz aus den Verkäufen von fremden Erzeugnissen (s Rn 144c) und gewerblichen Erzeugnissen (s Rn 144d) darf per Saldo im Zusammenhang mit den übrigen Handelstätigkeiten die Grenze von R 15.5 Abs 11 S 1 EStR nicht überschreiten. Diese dem Grunde nach gewerblichen Tätigkeiten, sind nur dann typisierend der LuF zuzurechnen, wenn die Umsä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Märkle, Probleme der Abgrenzung der LuF von der gewerblichen Tätigkeit, Inf 1989, 512; Wittich, Neue Probleme bei der Abgrenzung LuF/Gewerbe im Gartenbau, Inf 1991, 242; Herder, Aktuelles Steuerrecht im Gartenbau, Inf 1991, 481; Hiller, Durchsäuerung durch Beteiligung an einer gewerblich tätigen PerGes, Inf 1995, 388; Engel, Neuregelung der steuerlichen Abgrenzung zwischen LuF u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Überführung von WG aus einem Betrieb mit Durchschnittssatzgewinnermittlung in einen daneben bestehenden anderen Betrieb des StPfl

Rn. 345 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Überführt ein LuF mit Durchschnittssatzgewinnermittlung WG in einen daneben vorhandenen anderen Betrieb desselben StPfl – insbesondere Eigenerzeugnisse –, sind die überführten WG grundsätzlich mit dem Buchwert (= HK bzw Selbstkosten) gemäß § 6 Abs 5 S 1 EStG anzusetzen. Unterhält ein StPfl mehrere Betriebe mit unterschiedlichen Gewinneinkun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vorgehensweise

Rn. 139a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die nachstehende Kommentierung der Abgrenzung der Landwirtschaft vom Gewerbe folgt vom Aufbau her der Strukturierung der R 15.5 EStR 2012; dies deshalb, weil so relativ einfach das in den Richtlinien Ausgeführte in der Kommentierung vertieft werden kann und so wohl am ehesten eine in sich schlüssige und inhaltlich vollständige Abhandlung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewerbliche Tierhaltung

Rn. 153 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung sind nicht originär solche aus LuF; sie rechnen nur dann zu diesen, wenn die in § 13 Abs 1 Nr 1 S 2–4 EStG aufgestellten Normen erfüllt sind. Wegen der Einzelheiten s Rn 18–40.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gesamtbild der Verhältnisse

Rn. 140c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach ständiger höchstrichterlicher Rspr (BFH v 12.01.1989, BStBl II 1989, 432 mwN) ist bei der Abgrenzung der LuF vom Gewerbe grundsätzlich auf das Gesamtbild der Verhältnisse abzustellen. Danach können an sich gewerbliche Betätigungen aus Vereinfachungsgründen noch der LuF zugeordnet werden, wenn sie in ursächlichen Zusammenhang mit dem l...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 45 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Einkünfte aus Jagd gehören nicht von Hause aus zu den Einkünften aus LuF; sie rechnen nach § 13 Abs 1 Nr 3 EStG nur dann dazu, wenn (nicht: soweit) die Jagd mit dem Betrieb der Landwirtschaft o Forstwirtschaft in Zusammenhang steht. Fehlt ein solcher Zusammenhang, können allenfalls Einkünfte aus Gewerbebetrieb (zB Wildhandel) vorliegen (dies...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Energieerzeugung

Rn. 150 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bei der Erzeugung von Energie aus Wind-, Solar- bzw Wasserkraft handelt es sich grundsätzlich um ein nicht landwirtschaftliches Erzeugnis (R 15.5 Abs 12 EStR 2012). Durch das Inverkehrbringen (Absatz) der erzeugten Energie erfolgt eine gewerbliche Betätigung, die allenfalls in Ausnahmefällen dem Bereich der LuF zugeordnet werden kann, wenn ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Allmählicher Strukturwandel

Rn. 141a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ein allmählicher Strukturwandel ist gekennzeichnet von einem Bündel von Einzelmaßnahmen, deren erste vor und deren letzte nach der Wandlung des Betriebs liegen können (BFH v 07.10.1974, BStBl II 1975, 168) und die erst in ihrem Zusammenhang erkennen lassen, ob und von welchem Zeitpunkt ab sie zu einer neuen selbstständigen Erwerbsquelle fü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Objektbeschränkung

Rn. 103 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Steuerbefreiung gilt jeweils für eine Wohnung des Betriebsleiters u eine Wohnung des Altenteilers. Die Steuerbefreiung ist personen- u nicht betriebsbezogen (s Rn 90d) sowie Einkünfte übergreifend. Rn. 104 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Ist der StPfl Inhaber mehrerer luf Betriebe bzw unterhält er neben seinem luf Betrieb noch einen Gewerbebe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Abgrenzung der fremden Erzeugnisse von anderen (unbeachtlichen) Zukäufen

Rn. 144a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Um eine zutreffende Abgrenzung der (schädlichen) "fremden Erzeugnisse" von den anderen (unschädlichen) Zukäufen vornehmen zu können, ist es notwendig, sämtliche zugekauften Erzeugnisse je nach dem Grad der Fertigstellung und ihrer Funktion im Betrieb verschiedenen Gruppen zuzuordnen. Einer ersten Gruppe sind die sog Hilfs- und Betriebsstoff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Engel, Die Be- und Verarbeitung luf Erzeugnisse im Nebenbetrieb, INF 1991, 412; Koepsell/Fischer-Tobies, Windkraftanlagen in der LuF – auch ein steuerliches Problem, INF 1992, 409; Engel, Die Neuregelung der steuerlichen Abgrenzung zwischen LuF und Gewerbe, INF 1995, 742; Zugmaier, Zur Abgrenzung zwischen luf Nebenbetrieb und Gewerbebetrieb bei Direktvermarktung, INF 1997, 579;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Cropsharing (Ernteteilungsverträge)

Rn. 157a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 In letzter Zeit finden sog Cropsharing-Verträge bzw Bewirtschaftungsverträge immer größere Verbreitung. Beteiligte sind in diesen Fällen idR zwei Landwirte, nämlich ein erfahrener aktiver, mit Maschinen und Arbeitskraft gut ausgestatteter, aber nicht voll ausgelasteter Landwirt, der für einen anderen Landwirt die Bewirtschaftung von dessen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 11.04.2022, BStBl I 2022, 633 (Ertragsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen und der Erzeugung von Energie aus Biogas: steuerliche Folgen aus der Abgrenzung der LuF vom Gewerbebetrieb; für Wj die nach dem 25.03.2013 (nach Veröffentlichung der EStR 2012) und vor dem 31.12.2018 beginnen, sind die Regelungen des BMF v 06.03.2006, BStBl I 2006, 248 wahlweise weiterhin anz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Anwendungsbereich der Grundsätze über den Strukturwandel

Rn. 141e Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Grundsätze des Strukturwandels gelten in allen Abgrenzungsfällen; dh, dass in jedem zu beurteilenden Fall, in dem die Frage zur Entscheidung ansteht, ob (in vollem Umfang oder lediglich partiell) luf oder gewerbliche Einkünfte vorliegen, zunächst zu prüfen ist, ob die jeweilige Grenze zum Gewerbe nachhaltig überschritten wurde (BFH v 1...mehr