Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Der Begriff Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umschreibt eine Rechtsform für Unternehmen, die als juristische Person des Privatrechts einzuordnen ist und zu den Kapitalgesellschaften zählt. Ihr wesentliches Merkmal ist, dass die Haftung der Eigentümer und der geschäftsführenden Gesellschafter auf das Einlagekapital beschränkt ist. Das private Vermögen der Anteilseigner ist somit anders als bei Personengesellschaften im Insolvenzfall vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.

Die GmbH ist eine deutsche Erfindung, die erstmals mit einem GmbH-Gesetz aus dem Jahr 1892 zugelassen wurde. Sie wurde danach zum Vorbild vergleichbarer Rechtsformen in anderen Ländern der Welt. Die GmbH wird als Rechtsform vor allem von kleineren und mittleren (Familien-) Unternehmen genutzt. Im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) eine weitere Variante zugelassen: die Unternehmergesellschaft (UG). Sie soll Kleinstunternehmen die Möglichkeit geben, ebenfalls die Rechtsform mit einer beschränkten Haftung nutzen zu können.





Die Voraussetzung für die Gründung einer GmbH

Zu Gründung einer GmbH oder einer UG müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Grundsätzlich ist eine Einlage von 25.000 Euro erforderlich, bei der UG ist zunächst nur ein Euro Stammkapital notwendig. Des Weiteren muss sich die Gesellschaft eine Satzung geben und ins Handelsregister eingetragen werden. Als juristische Person unterliegt die GmbH der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Ausgeschüttete Gewinne unterliegen zusätzlich der Kapitalertragsteuer.