Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.13.1 Koppelungsklauseln in unbefristeten Verträgen

Rz. 46 Nach der herrschenden Trennungstheorie steht der GmbH-Geschäftsführer in einer Doppelstellung zu seiner Gesellschaft. Diese entsteht durch Bestellung und Anstellung. Die rechtliche Trennung zwischen Organ- und Anstellungsverhältnis wirkt auch bei der Beendigung der beiden Rechtsverhältnisse fort. Der Widerruf der Bestellung führt daher nicht automatisch zur Auflösung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.13.2 Koppelungsklauseln in befristeten Verträgen

Rz. 47 Aufgrund der Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB für Geschäftsführerverträge stellt sich die Frage, ob Koppelungsklauseln in Verträgen mit fest vereinbarter (Mindest-)Laufzeit gegen AGB-Regelungen verstoßen können. In Betracht kommt eine Unwirksamkeit der Koppelungsklausel wegen unangemessener Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 BGB. Enthält der Vertrag zum einen eine fest...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherdarlehen / 1 Voraussetzungen

§§ 491 ff. bis 505e BGB regeln Verbraucherdarlehensverträge. Verbraucherdarlehensverträge sind Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge und Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge.[1] Ein Allgemein-Verbraucherdarlehen (§ 491 Abs. 2 Satz 1 BGB; im folgenden "Verbraucherdarlehen") ist ein "normaler" Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbrauc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzplanung mit Soll/Ist-... / 1 Aufgabenstellungen für das Praxis-Tool

Ohne eine exakte Zielsetzung läuft es weder im wirtschaftlichen noch im richtigen Leben in die gewünschte Richtung. So wie etwa jeder Sportler ein klar definiertes Ziel haben muss, benötigt auch ein Unternehmen zum wirtschaftlichen Erfolg eine Zieldefinition. Diese kann durchaus unterschiedlich ausfallen und muss nicht zwangsläufig "mehr Umsatz" oder "höherer Gewinn" heißen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzplanung mit Soll/Ist-... / 2 Die Soll-Jahresplanung

Im linken Bereich der Übersicht SOLL-Jahresplanung des Excel-Tools (s. Abb. 1) planen Sie die Geschäftszahlen für ein komplettes Jahr. Abb. 1: Die Jahresplanung berücksichtigt auch saisonal schwankenden Monatsumsätze. Gesamtleistung: Im engeren Sinne ist die Gesamtleistung der Saldo aus den Umsatzerlösen, den Bestandsveränderungen und den aktivierten Eigenleistungen. Da wir je...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rabatte und Zugaben / 1.2.3 Berichtigung der Umsatzsteuer

Das Entgelt kann sich nachträglich ändern. Das kann durch eine Erlösschmälerung (Preisnachlass, Gutschrift, Rabatt, Skonto oder Bonus) geschehen. Damit ändert sich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer und mit ihr die auf den Umsatz entfallende Steuer. Die Minderung der Bemessungsgrundlage setzt nicht voraus, dass ein Preisnachlass oder eine Preiserstattung auf allen S...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kurzarbeitergeld / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kurzarbeitergeld – Antrag

Bedingt durch den Ausbruch des Coronavirus erleidet die SF Berlin GmbH Anfang 2020 einen drastischen Umsatz- und Gewinneinbruch. Um keinen ihrer Arbeitnehmer entlassen zu müssen, beantragt sie für 20 Mitarbeiter Kurzarbeitergeld, zunächst für die Dauer eines Monats. Die Höhe beträgt insgesamt 45.000 EUR. Buchungsvorschlag: Einbuchung der Forderungmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft / 4.5 GmbH & Co. KG

Eine GmbH & Co. KG ist eine Mischform. Es handelt sich dabei um eine KG, bei welcher jedoch die Stellung des Komplementärs von einer GmbH eingenommen wird. Dadurch gelingt es, die Haftung – ähnlich einer Kapitalgesellschaft – bei allen Gesellschaftern der Höhe nach zu beschränken. Denn die Haftung der Kommanditisten ist bereits auf deren jeweilige Vermögenseinlage begrenzt u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft / 1.3 Mischformen

Neben diesen beiden Hauptgruppen sind aber auch noch Gesellschaftsformen vorhanden, die eine gewisse Vermengung darstellen. Es sind Elemente aus beiden Bereichen vorhanden, welche in optimierter Weise eingesetzt werden. Meist handelt es sich dabei um eine Kombination zweier Rechtsformen, wie z. B. bei der GmbH & Co. KG, die zwar einerseits eine Personengesellschaft (KG) ist,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft / 4.3.2 Leistungen gegen Sonderentgelt

Bei alleiniger Abgeltung durch Beteiligung am Gewinn oder Verlust der Gesellschaft erfolgt kein Leistungsaustausch. Steuerbar ist ein nach der konkreten Leistung berechnetes Sonderentgelt, das im Rahmen der Ergebnisermittlung bei der Handelsbilanz als Aufwand behandelt wird.[1] Auf die Bezeichnung der Gegenleistung, z. B. als Aufwendungsersatz, kommt es nicht an. Praxis-Beis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Das Gesellschaftsrecht weist eine Dualität auf. Danach gliedern sich die Gesellschaftsformen in 2 Gruppen auf – die Personengesellschaften und die Kapitalgesellschaften. Zu den Personengesellschaften gehören insbesondere: die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG bzw. GmbH & Co. KG), die Partnerschaftsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft / 1 Wer ist Unternehmer?

Auch handelsrechtliche Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) können umsatzsteuerliche Unternehmer sein, ­sofern sie nach außen als eigenständiges "Gebilde" mit Einnahmeerzielungsabsicht nachhaltig in Erscheinung treten. Diese Tätigkeit wird ggf. umsatzsteuerlich der Personengesellschaft als Steuerschuldner zugerechnet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft / 5 Gründung, Umwandlung bzw. Auflösung von Gesellschaften

Erfolgen bei der Gründung Sacheinlagen eines Gesellschafters aus seinem (eigenen) Unternehmen, unterliegt dies beim Einbringenden der Umsatzsteuer, sofern keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt, z. B. die Einbringung des gesamten Einzelunternehmens.[1] Wegen des Vorsteuerabzugs der Gesellschaft aus den mit der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen verbundenen Eingangsumsä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategieentwicklung: Ziele... / 3 Das Praxisbeispiel: Die Geschichte von Lorenz Dental

Lorenz Dental ist eine Gruppe von 13 Dentallaboren sowie weiteren 15 Betriebsstätten in allen Teilen Deutschlands. Begonnen hat alles vor 28 Jahren in Zwickau (Sachsen). Anfangs als die aus den neuen Bundesländern belächelt, ist die Lorenz-Gruppe heute einer der größten Unternehmen in einem immer noch sehr zersplitterten Markt. Johannes Lorenz zeigt in diesem Beitrag, wie di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / a) Gesetzessystematik des § 17 EStG

Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war, wobei § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG als Anteile an einer Kapitalgesellschaft Aktien, GmbH-...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / c) BMF v. 16.11.2021 zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung/Übertragung von Vermögensbeteiligungen

Auf den ersten Blick mag sich nicht erschließen, weshalb o.g. BMF (BMF v. 16.11.2021 – IV C 5 – S 2347/21/10001 :006, EStB 2021, 19 [Apitz]) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen i.S.d. § 3 Nr. 39, § 19a EStG ab 2021 Rückschlüsse auf die Bewertung von Genossenschaftsanteilen zulassen sollte. In Rz. 18 heißt es jedoch expl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsolidierung von Aufwand ... / 4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung at-Equity-bewerteter und anteilmäßig einbezogener Unternehmen

Rz. 75 Die Zwischenergebniseliminierung ist nicht nur notwendig im Rahmen der vollkonsolidierten Tochterunternehmen. Gemeinschaftsunternehmen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie von mehreren untereinander unabhängigen Muttergesellschaften einheitlich gesteuert werden, können nach § 310 HGB entweder quotal konsolidiert oder at Equity bewertet werden. Nach IFRS 11 ist e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Heilung eines "fehlerhaften" Gewinnabführungsvertrages

Leitsatz Der Eintritt der Heilungswirkung nach den Übergangsregelungen in § 17 Abs. 2 i.V.m. § 34 Abs. 10b Satz 2 und 3 KStG n.F. zum gesetzlichen Erfordernis des dynamischen Verweises auf § 302 AktG (§ 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KStG n.F.) hängt vom Verhalten des Steuerpflichtigen ab. Deshalb tritt bei Beendigung der steuerlichen Organschaft vor dem 01.01.2015 die Heilungswirku...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnerzielungsabsicht bei den Einkünften aus § 17 EStG und Gestaltungs­missbrauch bei gezielter Herbeiführung von Veräußerungsverlusten

Leitsatz 1. Die auch bei den Einkünften aus § 17 EStG erforderliche Gewinnerzielungsabsicht muss sich auf die gesamte Beteiligung des Steuerpflichtigen an der Kapitalgesellschaft beziehen. Eine auf den einzelnen veräußerten Geschäftsanteil bezogene Betrachtung ist ausgeschlossen. 2. Das für einen bestimmten Geschäftsanteil gezahlte Aufgeld (Agio) erhöht die Anschaffungskosten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 1 Befugnis zur unbeschränkten Steuerrechtshilfe

Den Kreis der Personen, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, definiert § 3 StBerG abschließend. Danach dürfen unbeschränkt steuerberatend tätig werden: Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Steuerberatungs-, Rechtsanwalts-[1], Wirtschaftsprüfungs-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Thesaurierungsbegünstigung / 3.1 Nicht entnommener Gewinn

Als nicht entnommenen Gewinn eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils definiert § 34a Abs. 2 EStG den nach § 4 Abs. 1 Satz 1 oder § 5 EStG ermittelten Gewinn, vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen des Wirtschaftsjahres. Damit gilt folgende Rechnung für den steuerbegünstigten Höchstbetrag:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / I. Verbesserung der Gremienstrukturen der Forschungs-GmbH

1. Hinführung zum Thema: die Forschungs-GmbH Die Besonderheit der Forschungs-GmbH ist der stete Spagat zwischen Wissenschaftsfreiheit[5] und gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen. Themen wie Beteiligung der Hochschulen an Gesellschaften[6] oder der Hochschullehrer als Unternehmer[7] sind bereits in der Literatur besprochen worden. Eine GmbH mit der Beteiligung von Bund und Lä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 1. Hinführung zum Thema: die Forschungs-GmbH

Die Besonderheit der Forschungs-GmbH ist der stete Spagat zwischen Wissenschaftsfreiheit[5] und gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen. Themen wie Beteiligung der Hochschulen an Gesellschaften[6] oder der Hochschullehrer als Unternehmer[7] sind bereits in der Literatur besprochen worden. Eine GmbH mit der Beteiligung von Bund und Ländern nebst Hochschulen besteht vielfach aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2023, Die Gesellschafterversammlung einer Forschungs-GmbH: Nachfolge, Vorsitz und Versammlungsformen

1 Ausgehend von den zahlreichen Aus- und Neugründungen von Seiten vieler Hochschulen,[3] um wissenschaftliche Tätigkeiten zu vertiefen sowie zu vermarkten, sind wir jüngst der Frage nach den möglichen Ausgestaltungen des fakultativen Aufsichtsrats einer Forschungs-GmbH nachgegangen.[4] Dadurch konnten Lösungen aufgezeigt werden, um den oft sehr heterogenen Anteilseignern un...mehr

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FF 05/2023, Keine anwaltlic... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Klägerin macht gegen den Beklagten, der mit Frau Rechtsanwältin … zur Ausübung seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (mbB) zusammengeschlossen ist, aus einem Anwaltsvertrag im Zusammenhang mit ihrer Vertretung in einem Rechtsstreit gegen die … (Im folgenden GmbH genannt) vor dem Landgericht Erf...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 1. Umfirmierung eines Gesellschafters und Anzeigepflichten

Einer der Gesellschafter hat vor einigen Wochen eine Umfirmierung vorgenommen ohne Meldung an die Forschungs-GmbH, sodass die Gesellschafterliste nicht aktuell ist. In der Vergangenheit wurden solche Änderungen stets vom die Umfirmierung bearbeitenden Notar in die Gesellschafterliste eingetragen und eine neue Gesellschafterliste übermittelt. Da dies nicht geschehen ist, frag...mehr

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ZErb 05/2023, Zur Identität... / 1 Tatbestand

A. Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Einnahmen (2008) bzw. Aufwendungen (2009 bis 2012) aus einem Swap-Geschäft in den Streitjahren (2008 bis 2012). Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die X und Y GbR Grundstücksgemeinschaft. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) soll diese aus einer Erbengemeinschaft hervorgegangen sein. Die Gese...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 6

Auf einen Blick Der Beitrag zeigt einige praxisrelevante Fälle auf, wie die Gesellschafterversammlung einer typischen Forschungs-GmbH effizienter als vorher ausgestaltet werden kann. Probleme wie die Nachfolge bei den Vertretern der oft zahlreichen privaten Gesellschafter, mit oder ohne Satzungsänderungen, kommen dabei zur Sprache. Vorsitz und Versammlungsleitung erfahren üb...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / III. Vorziehen von Erörterungen betreffend nächste AR-Sitzung

Aus der Notwendigkeit und dem vielfach auftretenden Problem reichlicher Erörterungspunkte speziell in einer zu Forschungszwecken gegründeten GmbH resultiert die Anfrage, technisch wie zeitlich komplexe Debatten, die in das Vorfeld der Beschlussfassung der Gremien (etwa des AR) gehören, vorzuziehen, und zwar auf den Vorabend der anberaumten AR-Sitzung oder sogar noch vorher. ...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 3. Vertretung der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung, Leitung und Beschlussfassung

Gem. § 48 Abs. 1 GmbHG fassen die Gesellschafter ihre Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen (GV). Träger des Stimmrechts sind die Gesellschafter. Die Gesellschaftereigenschaft richtet sich dabei nach § 16 Abs. 1 GmbHG. Mangels abweichender Satzungs- oder GV-Bestimmungen können sich die Gesellschafter vertreten lassen. Die Gesellschafter als Vertreter ihrer GmbH (§ 35 GmbH...mehr

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ZErb 05/2023, Zur Identität... / 2 Gründe

B. Die Revision des FA ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung – FGO). I. Gegenstand des Verfahrens sind neben den in den angefochtenen Feststellungsbescheiden getroffenen Feststellungen zur Höhe eines laufenden Gesamthandsgewinns 2008 bei den Einkünften aus Gewer...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 2. Arbeitgeberwechsel eines Mitglieds bzw. des Vorsitzenden des Aufsichtsrats (AR)

Ein AR-Mitglied beschreibt seine Situation dahingehend, dass er bzw. sogar der AR-Vorsitzende von seinem Arbeitgeber und Anteilseigner zu einem anderen Arbeitgeber wechseln wird. Die Gesellschafterin hat ihn entsandt und wird ihn wohl voraussichtlich trotz Arbeitgeberwechsel nicht als entsendetes AR-Mitglied abberufen. Nun erhebt sich die Frage, wie er in der AR-Liste zu füh...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 4. Teilung von Gesellschafteranteilen bei Neuzeichnung oder Nachfolge

Mitunter kommt es zu Anfragen, ob bei Neuzeichnung von Anteilen zwei oder mehrere Einheiten einen Geschäftsanteil gemeinsam erwerben dürfen. Am einfachsten ist in der Tat die Beibehaltung des Prinzips: eine Einheit = ein Geschäftsanteil. Darauf sollte in Gesprächen mit den neuen Teilhabern eingegangen und betont werden, dass ein ganzer Geschäftsanteil erworben werden muss. Wa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 1

Ausgehend von den zahlreichen Aus- und Neugründungen von Seiten vieler Hochschulen,[3] um wissenschaftliche Tätigkeiten zu vertiefen sowie zu vermarkten, sind wir jüngst der Frage nach den möglichen Ausgestaltungen des fakultativen Aufsichtsrats einer Forschungs-GmbH nachgegangen.[4] Dadurch konnten Lösungen aufgezeigt werden, um den oft sehr heterogenen Anteilseignern und i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 2. AR-Vorsitzender: Sitzungsleitung und "Stoffverteilung"

Für die Antizipierung der Erörterung spricht sogar die Leitungspflicht des AR-Vorsitzenden: Denn er hat die Sitzungstermine zu bestimmen, die Tagesordnung aufzustellen, die erforderlichen Informationen und Unterlagen zu beschaffen und Sachverständige zu laden.[18] Damit kommt ihm gleichsam eine Stoffordnungs- und Stoffverteilungsfunktion zu, die sogar gebietet, Erörterungspun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 3. Internationalisierung der Sitzungen des AR

Beim Thema der Internationalisierung stellt sich die Frage nach der Sitzungssprache, die nicht Deutsch, sondern eine andere Sprache sein soll, also z.B. Englisch. In der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats eines international tätigen Unternehmens kann auch die Sitzungssprache geregelt werden. Gegenstand einer Geschäftsordnung können grundsätzlich alle innerorganisatorischen Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 2. Fragestellungen zwecks effizienter Reaktion auf Neuerungen

Auf welche Weise können die Mitwirkungsrechte aber nicht nur im Aufsichtsrat, sondern gleichfalls in der Gesellschafterversammlung gestärkt und Lücken geschlossen werden, wie etwa im Vorsitz und in der Durchführung von Veranstaltungen, d.h. Gesellschafterversammlungen in Präsenz, Telefonkonferenzen und Video- und Hybrid-Formaten? Sinn und Zweck dieser Überlegungen und Formul...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 1. Angemessene Beteiligung der AR-Mitglieder am Informations-, Willensbildungs- und Entscheidungsprozess des AR

Als Argumente gegen ein Vorziehen könnte zunächst das Recht der AR-Mitglieder sprechen, umfassend informiert zu sein, um ihre Rechte wahrzunehmen.[15] Denn gegen wichtige AR-Beschlüsse kann geklagt werden, ebenfalls wenn ein Beschluss gerade nicht erfolgt ist, obwohl dieser Beschluss hätte gefasst werden müssen.[16] Beim fakultativen AR existiert zwar mehr Gestaltungsfreihei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 2. Nachjustierung beim Versammlungsort

Die technischen Möglichkeiten führen zu einer Erweiterung des Versammlungsorts, aber auch die Funktionen und Aufgaben des Versammlungsleiters/Vorsitzenden betreffend: Zitat Versammlungsort ist der Sitz der Gesellschaft, sofern kein anderer Ort zur Beschlussfassung vom Vorsitzenden festgelegt wurde. Die ordnungsmäßige Einberufung einer Videokonferenz zum Zwecke der Beschlussfas...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.2.4 Vertretung bei eigenhändiger Unterschrift

Rz. 41 Eigenhändige Unterschrift bedeutet nach § 126 Abs. 1 BGB, dass der Erklärungspflichtige bzw. dessen gesetzlicher Vertreter (Rz. 34) die Erklärung selbst durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens zu unterzeichnen hat. Die Unterschriftsleistung durch einen Bevollmächtigten[1] ist bei gesetzlicher Anordnung der Eigenhändigkeit grundsätzlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.3 Legitimationsprüfung

Rz. 20 Die Normadressaten (Rz. 17) haben sich vor der Durchführung der genannten Rechtsgeschäfte, also der Konteneröffnung bzw. -führung, der Wertsachenverwahrung, der Pfandnahme oder der Schließfachüberlassung, Gewissheit über die Person und die Anschrift des oder der – aller – Verfügungsberechtigten zu verschaffen[1] und die Angaben in geeigneter Form festzuhalten.[2] Bei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines von einer GmbH überlassenen Pkw trotz vertraglichem Nutzungsverbots

Leitsatz Aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass ein Alleingesellschafter-Geschäftsführer einen ihm zur Verfügung stehenden betrieblichen Pkw unabhängig von einem vereinbarten Nutzungsverbot auch für private Fahrten nutzt, da nicht zu erwarten ist, dass ein Verstoß gegen ein Privatnutzungsverbot aufgrund des fehlenden Inter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Modul A – Angaben zum Gläubiger

Rz. 3 Modul A fasst die Angaben zum Gläubiger, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen. Die Angaben zu mindestens einem Gläubiger sind dabei zwingend, § 750 ZPO, während die weiteren Angaben in Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall auf Ihre Erforderlichkeit zu prüfen sind. Rz. 4 Als Basisdaten sind zunächst die Daten zur Individualisierung zumindes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Modul B – Angaben zum Schuldner

Rz. 11 Modul B fasst die Angaben zum Schuldner, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen und gleicht in der Struktur Modul A. Die Angaben zu mindestens einem Schuldner sind dabei zwingend, § 750 ZPO, während die weiteren Angaben in Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall auf ihre Erforderlichkeit zu prüfen sind. Rz. 12 Als Basisdaten sind zunächst die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.5 Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Vom zuständigen Landesministerium gezahlte Eingliederungsbeihilfe für behinderte Menschen als Betriebskostenerstattung in Form von Tageskostensätzen sind Betriebseinnahmen und keine Investitionszuschüsse. Das gilt auch dann, wenn die Eingliederungsbeihilfe in den Bescheiden des Ministeriums als zweckgebundene Zuschüsse für die Erweiterung der Behindertenwerkstatt bezeichnet ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / X. Signatur und Unterschrift zur Entäußerung

Rz. 173 Nach Maßgabe des jeweiligen Übermittlungswegs für den Antrag auf Erlass des Pfändungs- oder des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sieht Anlage 4 zur ZVFV die Angabe des Antragstellers als einfache Signatur und die Unterschrift des Antragstellers vor. Es bleibt ohne Bedeutung, dass in Anlage 1 zur ZVFV (Gerichtsvollzieherauftrag) von "Auftraggeber" und in Anlage 4...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / X. Unterschrift

Rz. 117 Nach Maßgabe des jeweiligen Übermittlungswegs für den Vollstreckungsantrag sieht das Formular die Angabe des Auftragstellers als einfache Signatur und die Unterschrift des Auftraggebers vor. Stellt der Gläubiger den Antrag selbst, trägt er seinen Namen ein und unterschreibt. Als Antragsteller im Sinne dieser Angaben ist nicht der vertretene Gläubiger, sondern sein Bev...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XXI. Entäußerung des Vollstreckungsantrags

Rz. 86 Nach Maßgabe des jeweiligen Übermittlungswegs für den Vollstreckungsantrag sieht das Formular die Angabe des Auftraggebers als einfache Signatur und die Unterschrift des Auftraggebers vor. Als Auftraggeber im Sinne dieser Angaben ist nicht der vertretene Gläubiger, sondern sein Bevollmächtigter anzusehen. Der Name des Auftraggebers ist stets anzugeben und sollte bei de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Invoice-to-Pay-Prozess (I2P): Kennzahlbasierte Steuerung bei der Plasser & Theurer Export GmbH

Zusammenfassung Überblick Dieser Artikel zeigt, wie sich im Laufe der Neukonzeption, Einführung und Steuerung des Invoice-to-Pay-Prozesses von Plasser & Theurer einige besonders erfolgsrelevante Fixpunkte herauskristallisiert haben, welche dadurch auch besonders gut auf andere Unternehmen transferierbar sind. Zur kennzahlenbasierten Steuerung des Invoice-to-Pay-Prozesses sind ...mehr