Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Übermittlung des Antrags durch Datenfernübertragung an das BZSt

Rz. 24 Nach § 18g S. 1 UStG hat der Unternehmer, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Antrag auf Vorsteuervergütung stellen kann, diesen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung dem BZSt zu übermitteln. Rz. 25 Der Antrag ist somit zunächst nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln. Die amtliche Vorschreibung des Datensatzes...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere im Betriebsverm... / 3.2 Abgrenzungsfälle: Beispiele – wann bei Anteilen notwendiges Betriebsvermögen anerkannt wurde und wann nicht

Abgrenzungsfälle bei der Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen: Der Anteil eines Steuerberaters an einer GmbH, die dem Betrieb einer Steuerberatungspraxis wesensfremd ist, gehört nicht zum notwendigen Betriebsvermögen, auch wenn der Anteil in der Absicht erworben wurde, das steuerliche Mandat der GmbH zu erlangen oder wenn die anderen Gesellschafter der GmbH Mandanten d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Auflösung der für die Altgesellschafter anlässlich des Eintritts eines Neugesellschafters gebildeten negativen Ergänzungsbilanzen bei nachfolgendem entgeltlichen Ausscheiden des neu Eingetretenen

Leitsatz Die negativen Ergänzungsbilanzen, die anlässlich des Eintritts eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft für die Altgesellschafter nach § 24 UmwStG zum Zweck der Buchwertfortführung gebildet worden sind, sind nicht aufzulösen, wenn der neu eingetretene Gesellschafter nachfolgend gegen Geldabfindung unter dann gebotener Auflösung der für ihn...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere im Betriebsverm... / 7 Erträge aus Wertpapieren

Gehören Wertpapiere zum notwendigen oder aber gewillkürten Betriebsvermögen sind die aus Ihnen bezogenen Erträge grundsätzlich ebenfalls dem Betriebsvermögen zuzuordnen. Zu den Erträgen aus Wertpapieren gehören: Dividenden aus Aktien oder Anteilen an einer GmbH Ausschüttungen aus Aktien- oder Rentenfonds Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren Zinsen aus varbiabel verzinsten P...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere im Betriebsverm... / 3.1 Besonderheiten bei Betriebsaufspaltung – wann Wertpapiere als Betriebsvermögen gelten und wann nicht

Betriebsaufspaltung: Nach der Rechtsprechung des BFH gehören bei einer Betriebsaufspaltung die Anteile, die dem Besitzunternehmer an der Betriebskapitalgesellschaft gehören, zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitzeinzelunternehmens.[1] Diese Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen gilt nicht, wenn keine personelle Verflechtung und somit keine Betriebsaufspaltung vorlie...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hausreinigung und die Folgen für die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG; Betreuung von Wohnungsbauten

Leitsatz 1. Die Reinigung von Gemeinschaftsflächen und Zuwegen zu den bei der Verwaltung eigenen Grundbesitzes genutzten Räumlichkeiten kann unabhängig davon, wem das Gebäude gehört und ob es sich um ein reines Wohngebäude oder um eine Gewerbeimmobilie handelt, unmittelbar zur Verwaltung des eigenen Grundbesitzes i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG gehören. Erhält der Mieter (N...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
BAFA-gefördertes Transforma... / 2.1 Darstellung des Ist-Zustandes im Rahmen einer CO2-Bilanz

Die CO2-Bilanz muss eine gewisse Aktualität vorweisen, sprich im Jahr der Antragstellung oder in einem der beiden Vorjahre erstellt worden sein. Zudem muss diese nach dem GHG-Protokoll Standard oder ISO 14064 Norm erstellt sein und mind. Scopes 1 und 2 enthalten. Der GHG-Protokoll Standard unterteilt Emissionen in die Scopes 1, 2 und 3.[1] Dabei sind als Scope 1 die direkten E...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.3.2 Problembereiche und Zuordnungen

Rz. 74 Das Datenschema der Kerntaxonomie sieht z. B. eine Differenzierung der stillen Beteiligungen in typische und atypische Beteiligungen[1] vor. Ein typisch stiller Gesellschafter ist am Gewinn und je nach Vereinbarung am Verlust des Unternehmens beteiligt, nicht jedoch am Vermögen der Gesellschaft. Der atypisch stille Gesellschafter verfügt hingegen über sehr viel umfang...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere im Betriebsverm... / 3 Zum notwendigen Betriebsvermögen gehörende Beteiligungen

Zum notwendigen Betriebsvermögen[1] gehören Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden. Das gilt auch für GmbH-Beteiligungen. Eine Beteiligung gehört somit zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt ist, dazu bestimmt ist, die betri...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 2.2.3 Rechtsformspezifische Besonderheiten

Rz. 16 Werden den Gesellschaftern einer GmbH Kredite gewährt, die unter den Finanzanlagen als "sonstige Ausleihungen" auszuweisen sind, so ist der Betrag dieser Kredite nach § 42 Abs. 3 GmbHG entweder bei dieser Position gesondert zu vermerken oder im Anhang anzugeben. Entsprechendes gilt nach § 264c Abs. 1 HGB für Ausleihungen an und Forderungen gegen Gesellschafter einer P...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere im Betriebsverm... / 4.4 Betriebliche oder private Gründe für die Übernahme in den betrieblichen Bereich

Ob Beteiligungen oder andere Wertpapiere objektiv geeignet oder nicht geeignet waren, stellt sich oft erst zu einem späteren Zeitpunkt heraus. Spätere Erkenntnis darüber, ob eine Zuordnung zum Betriebsvermögen möglich war oder ob die Zuordnung zum Privatvermögen zwingend war, sind nicht maßgebend. Eine Zuordnung zum Betriebsvermögen ist anzunehmen, wenn der Unternehmer glaub...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen / 2.3.2 Gewerblicher Grundstückshandel

Ein bebautes Grundstück, das durch den Steuerpflichtigen langjährig im Rahmen privater Vermögensverwaltung genutzt wird, kann Gegenstand eines gewerblichen Grundstückshandels werden, wenn der Steuerpflichtige im Hinblick auf eine Veräußerung Baumaßnahmen ergreift, die derart umfassend sind, dass hierdurch das bereits bestehende Gebäude nicht nur erweitert oder über seinen ur...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.3 Gewinnausschüttungen der Betriebs-GmbH als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens

Da die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft dem Betriebsvermögen des Besitzunternehmens (bzw. dem Sonderbetriebsvermögen seiner Gesellschafter) zuzurechnen sind, zählen auch die Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft an das Besitzunternehmen (bzw. an deren Gesellschafter) zu den beim Besitzunternehmen zu erfassenden Einkünften, die dem Teileinkünfteverfah...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.6 Erstreckung der Gewerbesteuerbefreiung der Betriebs-GmbH auf das Besitzunternehmen

Bestimmte Gewerbebetriebe, z. B. private Schulen oder andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen, Krankenhäuser, Alten- oder Pflegeheime, sind von der Gewerbesteuer befreit.[1] Betreibt im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die Betriebs-GmbH z. B. eine Privatschule oder eine Privatklinik, stellt sich die Frage, ob die Gewerbesteuerfreiheit der Betriebs-GmbH auf...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.2 Beendigung des Pachtverhältnisses mit der Betriebs-GmbH

Gibt die Betriebs-GmbH ihre werbende Geschäftstätigkeit endgültig auf und endet das Pachtverhältnis zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen, kommt es zu einer sachlichen "Entflechtung", weil das überlassene Wirtschaftsgut seine Eigenschaft als wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebsunternehmens verliert. Liegen die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen nich...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.4 Teilwertabschreibung auf GmbH-Anteile und Forderungen

In der Praxis stellt sich oft die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer Betriebsaufspaltung auf die zum Betriebsvermögen gehörenden Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft im Betriebsvermögen des Besitzunternehmens nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Teilwertabschreibungen erfolgen können. Der BFH[1] hat dazu entschieden, dass wegen der besonderen funktionalen Bedeutung d...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.1 Betriebsaufgabe

Die Betriebsaufspaltung endet, wenn die sachlichen[1] oder personellen[2] Voraussetzungen hierfür entfallen. Ein solches Ende kann beabsichtigt sein, wenn das Besitzunternehmen veräußert wird oder wenn die Betriebsgesellschaft ihre gewerbliche Tätigkeit einstellt. Wird eine Betriebsaufspaltung aufgrund der Auflösung der sachlichen oder personellen Verflechtung beendet, ob ge...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.5 Finanzielle Eingliederung

Unter der finanziellen Eingliederung einer juristischen Person ist der Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft zu verstehen, die es dem Organträger ermöglicht, durch Mehrheitsbeschlüsse seinen Willen in der Organgesellschaft durchzusetzen.[1] Früher wurde eine finanzielle Eingliederung zwischen der Betriebs-GmbH als Organgesellschaft und der Besitz...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 3.1 Zivilrechtliche Haftungsbeschränkung

Die Betriebsaufspaltung wird als Rechtsform – neben der GmbH und der GmbH & Co. KG – u. a. gewählt, weil sich hierdurch die Haftung der Betriebsinhaber beschränken lässt. Die Betriebsaufspaltung ist häufig haftungsrechtlich motiviert[1].Bei der Aufspaltung eines Unternehmens in ein Besitz- und ein Betriebsunternehmen verbleibt das wertvolle Anlagevermögen (Grundstücke, Gebäu...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Beteiligungen

Allgemeines: Beteiligungen sind Finanzanlagen und gehören zum Anlagevermögen,[1] wenn sie dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dem Beteiligungsunternehmen zu dienen und die betriebliche oder berufliche Betätigung dazu dient, den Absatz von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen entscheidend zu förd...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 5.1 Beherrschung durch Personengruppe

Eine personelle Verflechtung liegt vor, wenn eine oder mehrere Personen zusammen (Personengruppe) sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen in der Weise beherrschen, dass sie in der Lage sind, in beiden Unternehmen einen einheitlichen Geschäfts- und Betätigungswillen durchzusetzen.Denn dann unterscheidet sich die Tätigkeit des Besitzunternehmens von der Tätigkeit e...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 4.2.2 Erbbaurecht

Eine unechte Betriebsaufspaltung kann auch durch die Bestellung eines Erbbaurechts zugunsten der Betriebs-GmbH begründet werden.[1] Die Erbbaurechtsbestellung wird ertragsteuerlich wie eine Nutzungsüberlassung angesehen. Die sachliche Verflechtung tritt bereits mit Abschluss des Erbbaurechtsvertrags ein, nicht erst mit der Errichtung des Gebäudes durch den Erbbauberechtigten...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 3.2 Steuerrechtliche Aspekte

Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung lassen sich die steuerlichen Vorteile eines Personenunternehmens (Einzelkaufmann, Personengesellschaft) mit den steuerlichen Vorteilen einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) kombinieren.[1] An Steuervorteilen bietet eine Betriebsaufspaltung u. a.: Schuldrechtliche Verträge zwischen dem Besitzunternehmen und der Betriebs-GmbH werden steuerlich ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 5.2 Beteiligungs- und Beherrschungsidentität

Dass Besitz- wie Betriebsunternehmen von einem einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen getragen werden, tritt am klarsten zutage im Fall der sog. Beteiligungsidentität, d. h. wenn an beiden Unternehmen dieselben Personen im gleichen Verhältnis beteiligt sind.[1] Der einheitliche geschäftliche Betätigungswille ist aber auch vorhanden im Fall ungleicher Beteiligungsverh...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 5.4 Bedeutung des Einstimmigkeitsprinzips

Der BFH geht seit 1983 in ständiger Rechtsprechung[1] davon aus, dass eine Betriebsaufspaltung wegen fehlender personeller Verflechtung unter folgenden Voraussetzungen nicht gegeben ist: An der Besitzpersonengesellschaft sind Gesellschafter beteiligt, die nicht zugleich Gesellschafter der Betriebsgesellschaft sind ("Nur-Besitz-Gesellschafter") und kraft Gesetzes oder Gesellsch...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2 Abfärbewirkung auf eine ansonsten freiberuflich oder vermögensverwaltend tätige Personengesellschaft

Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung sind auch anzuwenden, wenn Besitz- und Betriebsunternehmen aus einer früheren freiberuflichen Tätigkeit hervorgegangen sind.[1] Das gilt jedoch nur, wenn das Betriebsunternehmen als solches ein Gewerbebetrieb ist (sei es kraft originärer Tätigkeit, kraft Abfärbung gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG, kraft gewerblicher Prägung gem. § 15 Abs. 3 ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 1.1 Echte Betriebsaufspaltung

Unter einer echten Betriebsaufspaltung versteht man die willentliche Aufteilung eines bisher einheitlichen Unternehmens auf 2 selbständige Rechtsträger. Durch die Aufspaltung entstehen 2 Unternehmen, die nach ihrer Funktion Besitz- und Betriebsunternehmen genannt werden. Die Funktion des Besitzunternehmens erschöpft sich darin, das Anlagevermögen des bisher einheitlichen Unte...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 1.2 Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern auf die Betriebskapitalgesellschaft

Soweit bei Begründung der Betriebsaufspaltung einzelne Wirtschaftsgüter des Ausgangsunternehmens auf die Betriebskapitalgesellschaft überführt werden, unterfällt die­ser Vorgang nicht § 20 UmwStG. Voraussetzung für die Betriebsaufspaltung ist, dass mindestens eine wesentlichen Betriebsgrundlage an die Betriebskapitalgesellschaft zur Nutzung überlassen wird. Wegen dieser Notw...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.6 Wirtschaftliche Eingliederung

Wirtschaftliche Eingliederung bedeutet, dass die Organgesellschaft nach dem Willen des Unternehmers im Rahmen des Gesamtunternehmens, und zwar in engem wirtschaftlichen Zusammenhang mit diesem, wirtschaftlich tätig ist.[1] Die Tätigkeiten von Organträger und Organgesellschaft müssen hierbei aufeinander abgestimmt sein und sich fördern und ergänzen bzw. miteinander verflochte...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 2.3 Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

Eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung ist gegeben, wenn sowohl die Besitz- als auch die Betriebsgesellschaft eine Personengesellschaft ist. Eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn eine Personengesellschaft an eine andere Personengesellschaft mindestens eine – funktional – wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung)...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.1 Betriebsverpachtung im Ganzen

Die Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Wegfall der sachlichen oder personellen Verflechtung führt beim Besitzunternehmen nicht zu den Folgen einer Betriebsaufgabe, wenn außer den Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung auch die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen i. S. d. § 16 Abs. 3b EStG vorliegen. In einem solchen Fall lebt das dem Betriebsverpächt...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 1.3 Unechte Betriebsaufspaltung

Von einer "unechten" Betriebsaufspaltung spricht man, wenn Besitz- und Betriebsunternehmen nicht durch die Aufspaltung eines einheitlichen Unternehmens entstanden sind, sondern wenn Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft entweder von vornherein als 2 rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen errichtet wurden[1], oder zu einer bestehenden Betriebskapitalgesell...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.2 Darlehenszinsen als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens

Das dem Besitzunternehmen zuzurechnende Vermögen ist gewerbliches Betriebsvermögen. Zu ihm gehören – außer den bei der Aufspaltung zurückbehaltenen Wirtschaftsgütern – die dem Betriebsunternehmen zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter[1] sowie die Anteile an der Betriebs-GmbH.[2] Auch Forderungen aus Darlehen, die das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen gewährt hat,...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.4 Eigenständige gewerbliche Tätigkeit des Besitzunternehmens

Trotz des Wegfalls der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung kann das Besitzunternehmen die Realisie­rung von stillen Reserven auch dadurch vermeiden, dass es selbst wieder eine eigenständige gewerbliche Tätigkeit ausübt, also weiterhin gewerbli­che Einkünfte erzielt. Dazu ist nicht erforderlich, dass das Besitzunternehmen die bisherige geschäftliche Tätigkeit der Betrie...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 2.1 Kapitalistische Betriebsaufspaltung

Von einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung spricht man, wenn sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen eine Kapitalgesellschaft ist und die Besitzkapitalgesellschaft selbst an der Betriebskapitalgesellschaft als Gesellschafter beherrschend beteiligt ist .[1] Vereinzelt wird aber auch von einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung gesprochen, wenn nur d...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.3 Organgesellschaft

Die Anforderungen an die Rechtsform der Organgesellschaft sind strenger. Abhängige Organgesellschaft kann nach dem Gesetzeswortlaut des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG regelmäßig nur eine juristische Person sein, z. B. GmbH oder AG.[1] Auch eine Vorgesellschaft juristischer Personen kann Organgesellschaft sein. Dann besteht die Organschaft bereits für die Zeit vor der Eintragun...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.7 Gewerbesteuerliche Hinzurechnung und Kürzungen

§ 8 Nr. 1 GewStG enthält verschiedene Hinzurechnungstatbestände für Geld- und Sachkapitalüberlassung. Die Beträge werden, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind, einheitlich wieder i. H. v. 25 % des Aufwandsbetrags hinzugerechnet, wobei § 8 Nr. 1 Buchst. d, e, f GewStG zusätzlich eine individuelle anteilige Berücksichtigung des jeweiligen Hinzurechnu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.5.2 Anwendung des § 3 Abs. 2 Satz 1 EStG

Es stellt sich dann die Frage, ob z. B. bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung eines Gebäudegrundstücks das Besitzunternehmen die Grundstücksaufwendungen voll oder im Hinblick auf das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nur zu 60 % abziehen kann. Der BFH[1] hat in Grundsatzentscheidungen in Bezug auf die Anwendung des Teilabzugsverbots bei verschiedenen Fallkonstel...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke (§ 4h EStG) gilt nur für Vergütungen, die Entgelt für die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung von Fremdkapital sind

Leitsatz 1. Ein Entgelt, mit dem nicht die Möglichkeit zur Nutzung von Fremdkapital, sondern eine andere Leistung des Kreditgebers vergütet wird, ist keine Zinsaufwendung im Sinne des § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG. 2. Eine sogenannte "arrangement fee", mit der gesonderte, über die Kapitalüberlassung hinausgehende Leistungen einer Konsortialführerin vergütet werden und die sich nach...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 4.1 Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage

Die Betriebsaufspaltung setzt steuerlich eine sachliche und persönliche Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen voraus. Eine sachliche Verflechtung ist gegeben, wenn das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen Wirtschaftsgüter zur Nutzung überlässt, die nach ihrer Funktion für das Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen darstellen. Funktional wesen...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 5.5 Wiesbadener-Modell

Die für die personelle Verflechtung geltenden Rechtsgrundsätze sind auch auf Familienunternehmen anwendbar. Sind am Besitz- und Betriebsunternehmen Ehegatten beteiligt, bilden sie wie untereinander Fremde eine geschlossene Personengruppe[1]; eine personelle Verflechtung besteht, wenn die Ehegatten in beiden Unternehmen über die Stimmenmehrheit verfügen, auch wenn sie untersc...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.1 Miet- und Pachtzinsen als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens

Zu den gewerblichen Einkünften des Besitzunternehmens zählen vor allem die Miet- oder Pachtzinsen, die vom Betriebsunternehmen für die Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen gezahlt werden. Ebenso können Miet- oder Pachtzinsen aus der Verpachtung von Wirtschaftsgütern an Außenstehende gewerblicher Natur sein, wenn die verpachteten Wirtschaftsgüter zum (gewillkürten) Bet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.5.1 Gewinnerzielungsabsicht des Besitzunternehmens

Regelmäßig wird die Betriebsaufspaltung dadurch bewirkt, dass dem Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen im Wege der Vermietung oder Verpachtung zur Nutzung überlassen werden. Als Voraussetzung für die Annahme einer Betriebsaufspaltung genügt aber auch die teilentgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung (Leihe).[1] Die Gewinnerzielungsabsicht des Besitzu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung: Begrün... / 4.2.4 Unbebaute Grundstücke

Auch unbebaute Grundstücke können wesentliche Betriebsgrundlagen sein, wenn sie von der Betriebsgesellschaft für ihre eigenen Bedürfnisse hergerichtet, z. B. als Lagerplatz gestaltet worden sind oder im Funktionszusammenhang mit Gebäuden stehen, z. B. als Abstellflächen, oder ansonsten betriebsnotwendig sind, z. B. wegen ihrer besonderen Lage oder weil sie eigens mit der Abs...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / Zusammenfassung

Überblick Die bloße Vermietung oder Verpachtung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern vollzieht sich i. d. R. im Rahmen einer Vermögensverwaltung und stellt deshalb keinen Gewerbebetrieb dar. Etwas anderes gilt jedoch für die Verpachtung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. Hier geht die Verpachtung über den Rahmen einer Vermögensverwaltu...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.4 Rechtsfolgen

Die Organschaft bewirkt, dass zwischen den im Inland gelegenen Unternehmensteilen nichtsteuerbare Innenleistungen erbracht werden.[1] Diese im Inland gelegenen Unternehmensteile sind als ein Unternehmen zu behandeln.[2]. Sind die Organschaftsvoraussetzungen erfüllt, kommt es zwingend zu den genannten Rechtsfolgen. Ein Wahlrecht, von der Organschaft Gberauch zu machen oder ni...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 1 Bilanzierungsfragen

Die zivil- und steuerrechtliche Selbstständigkeit der beiden Unternehmen bringt Folgendes mit sich: Beide ermitteln ihren Gewinn trotz sachlicher und personeller Verflechtung unabhängig (getrennt) voneinander. Grundsätzlich sind das Besitz- und das Betriebsunternehmen nicht zu einer korrespondierenden Bilanzierung verpflichtet.[1] Übernimmt die Betriebsgesellschaft als Pächteri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung: Rechts... / Zusammenfassung

Überblick Ist die Betriebsaufspaltung durchgeführt, entstehen trotz sachlicher und personeller Verflechtung zwei zivil- und steuerrechtlich selbständige gewerbliche Unternehmen, das Besitz- und das Betriebsunternehmen (BFH, Beschluss v. 8.11.1971, GrS 2/71, BStBl 1972 II S. 63). Beide Unternehmen unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Das Besitzunternehmen ist als Gewerbebetr...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GmbH, Kapitalherabsetzung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Herabsetzung des Stammkapitals einer GmbH

Die Gesellschafter der X-GmbH beschließen eine Herabsetzung des Stammkapitals von 50.000 EUR auf 25.000 EUR. Das verminderte Kapital soll an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Buchungsvorschlag:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GmbH, Kapitalerhöhung / 2 Praxis-Beispiele für Ihre Buchhaltung zur Kapitalerhöhung einer GmbH

2.1 Kapitalerhöhung durch Barerhöhung Hans Groß und Wolfgang Müller sind Gesellschafter der X-GmbH. An deren Stammkapital von 25.000 EUR sind sie zu je 12.500 EUR beteiligt. Das Stammkapital ist voll eingezahlt. Sie beschließen eine Kapitalerhöhung um 25.000 EUR auf 50.000 EUR. Von den jeweils übernommenen neuen Geschäftsanteilen von 12.500 EUR zahlen sie jeweils 6.250 EUR ei...mehr