Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / III. Haftung im Falle der Ausschüttung im Jahr der Begründung der Holding

Ein Haftungsfall kann drohen, wenn die Holdingstruktur durch Anschaffung der Tochterbeteiligung während des laufenden Jahres begründet wurde. KSt und Rückausnahme: § 8b Abs. 4 S. 1 KStG stellt für die Frage, ob laufende Dividenden im Ergebnis zu 95 % freigestellt werden, darauf ab, ob die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres nicht schon mit mindestens 10 % bestanden hat. ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / VII. Fazit

Aus Sicht von Privatpersonen besteht ein Steuer- und Liquiditätsvorteil einer Holding-Kapitalgesellschaft, wenn auf deren Ebene die Liquidität zu Investitionszwecken verwendet und keine Folgeausschüttung an die Gesellschafter erfolgt. Wer hingegen – über die angemessene Geschäftsführervergütung hinaus – regelmäßige Ausschüttungen beabsichtigt, dem bietet die Holding nur begrenz...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / IV. Schachtelprivileg und Kapitalertragsteuerpflicht

Auch wenn und soweit Dividendeneinkünfte auf Ebene der Muttergesellschaft von KSt oder GewSt freigestellt sind, ist im Zeitpunkt des Zuflusses durch die ausschüttende Gesellschaft Kapitalertragsteuer (KapErtSt) einzubehalten. Die ausdrückliche Regelung des § 43 Abs. 1 S. 3 EStG i.V.m. § 31 Abs. 1 S. 1 KStG verdrängt den allgemeinen Grundsatz, wonach die KapErtSt von steuerfre...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / 1. Beteiligungen ab 15 %

Liegt eine Beteiligung von 15 % oder mehr vor, sind die Dividendeneinkünfte freigestellt. KSt: Für die KSt muss die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres mindestens 10 % betragen haben (§ 8b Abs. 4 KStG). GewSt: Nach § 8 Nr. 5 i.V.m. § 9 Nr. 2a S. 4 GewStG muss die Beteiligung für die GewSt zu Beginn des Erhebungszeitraums mindestens 15 % betragen haben, damit die Freistell...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / II. Ertragsbesteuerung des Dividendenzuflusses auf Ebene der Holding

Systematisch soll eine Besteuerung von Dividenden nur bei natürlichen Personen erfolgen, was eine allgemeine Freistellung von Dividendeneinkünften i.R.d. Gewinnermittlung erfordert. Für sog. Streubesitzdividenden sieht das Gesetz gleichwohl eine Ausnahme vor, weshalb auf die konkrete Beteiligungsquote abzustellen ist. 1. Beteiligungen ab 15 % Liegt eine Beteiligung von 15 % od...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / 2. Beteiligungen zwischen 10 % und 14,9 %

Liegt eine Beteiligung zwischen 10-14,9 % vor, ist zu differenzieren: Auf Ebene der KSt greift der vorgenannte Grundsatz. § 8b Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 und 4 KStG führt dazu, dass die Dividende dem Schachtelprivileg[2] unterliegt und somit nur 5 % der jeweiligen Bemessungsgrundlage der KSt unterliegen. Sinkt die Beteiligung im Kalenderjahr auf unter 10 %, ist dies im Hinblick auf...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / V. Veräußerung von Anteilen der Tochtergesellschaft

Veräußerungsgewinne werden nach § 8b Abs. 2 KStG von der Besteuerung freigestellt. Dies erfasst neben der klassischen Veräußerung u.a. die Herabsetzung sowie Rückzahlung des Nennkapitals oder Umwandlungsvorgänge zu Teil- oder Zwischenwerten.[10] Es ist gem. § 8b Abs. 3 S. 1 KStG nur ein Betrag von 5 % des erzielten Gewinns dem 15-% igen KSt-Satz zu unterwerfen. Keine Erfassung vo...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / I. Ermittlung der Beteiligungsquote nach § 8b KStG/§ 9 Abs. 2a GewStG

Die Besteuerung der Dividendeneinkünfte richtet sich sowohl für Zwecke der Körperschaftsteuer (KSt) als auch der Gewerbesteuer (GewSt) nach der Beteiligungsquote des Dividendenempfängers an der ausschüttenden Gesellschaft. Maßgeblich ist jeweils die Beteiligung am Grund- oder Stammkapital der Tochtergesellschaft. Sollte die Körperschaft über kein Grund- oder Stammkapital verfüge...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Daniel Sommer, RA/StB[*] Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Ausschüttungen einer inländischen Kapitalgesellschaft an ihre inländische Muttergesellschaft der Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer unterliegen, sollte jeder steuerliche Berater eigentlich "aus dem FF" beantworten können. Tatsächlich sind die A...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / VI. Besteuerung der Ausschüttung aus der Holding

Soweit die Beteiligung an der Holdinggesellschaft im Privatvermögen gehalten wird, gelten für die Dividendeneinkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG die Grundsätze der Abgeltungsteuer (26,375 % inkl. Solidaritätszuschlag). Im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer Mitunternehmerschaft gehaltene Beteiligungen werden nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert, weshalb...mehr

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Die Bedeutung eines "Irrtum... / 3. "Irrtümliche" Buchung eines Erlöses auf dem "falschen" Gesellschafterkonto

Schlichte Behauptung eines Irrtums unzureichend: Der vorstehende Beispielsfall hat schon verdeutlicht, dass das Vorbringen eines plausiblen, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt, das Entscheidende ist. Dieser Ausführung des BFH kann gleichzeitig entnommen werden, dass die schlichte Behauptung, bei der fehlerhaften Behandlung handele es sich um einen Irrtum, allein...mehr

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Die Bedeutung eines "Irrtum... / 2. Irrtumsbedingte Buchungsfehler eines Steuerberaters

Zur Verdeutlichung eines entsprechenden Buchungsfehler seitens eines Steuerberaters diene folgender Sachverhalt[9]: Beispiel Eine GmbH wurde mit Wirkung zum 1.1.2023 gegründet. Ihr Stammkapital wird je zur Hälfte von den beiden Gesellschafter-GF gehalten. Durch notariellen Vertrag vom 2.12.2023 erwarben die beiden Gesellschafter-GF zu je 1/2 ein von der GmbH betrieblich genut...mehr

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Die Bedeutung eines "Irrtum... / a) Objektive Maßstäbe

Definition: Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) sind Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder mitveranlasst sind, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags gem. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirken und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung stehen. Veranlassung durch das Gesell...mehr

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Die Bedeutung eines "Irrtum... / b) Subjektive Entschuldigungsgründe

Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis kann entfallen: Richtig ist vielmehr, dass subjektive Entschuldigungsgründe – unabhängig vom verobjektivierenden Maßstab des ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiters – die "konkrete" Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis entfallen lassen können. Bestätigung durch den BFH: Die gegenläufige Rechtsauffassung, in Fällen, in...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 8.7 Mehrfache Festsetzung der Gebühr für eine verbindliche Auskunft (mehrere Sachverhalte)

Beinhaltet eine Antragsschrift mehrere voneinander abgrenzbare Sachverhalte und werden zu jedem Sachverhalt konkrete Rechtsfragen gestellt, handelt es sich um mehrere Anträge auf Erteilung der verbindlichen Auskunft, die in einem Schriftsatz zusammengefasst sind. Lt. FG München erfolgt eine mehrfache Festsetzung der Gebühr für eine verbindliche Auskunft bei geplanter Übertra...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 5 Bindungswirkung einer erteilten Auskunft

Weicht der später verwirklichte Sachverhalt von dem der Auskunft zugrunde gelegten Sachverhalt nicht oder nur unwesentlich ab, ist die von der zuständigen Finanzbehörde erteilte verbindliche Auskunft für die Besteuerung des Antragstellers grundsätzlich bindend.[1] Die Bindungswirkung tritt daher nicht ein, wenn der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt mit dem bei der Beantra...mehr

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Allgemeiner Gewinnverteilun... / I. Gewerbesteuerliche Einordnung der KGaA und ihrer phG

Bei der KGaA handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft (§ 278 Abs. 1 AktG), so dass bereits aufgrund der Rechtsform keine Mitunternehmerschaft vorliegen kann.[1] Analoge Anwendung des § 35 Abs. 2 S. 2 EStG: Die mit gesetzessystematischen und gesetzeshistorischen Argumenten begründete analoge Anwendung des grundsätzlich nur auf Mitunternehmer anzuwendenden § 35 Abs. 2 S. 2 EStG...mehr

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Allgemeiner Gewinnverteilun... / VII. Fazit

Das Urteil des BFH v. 24.1.2024 ist insofern zu begrüßen, als dass es den spezifischen Besonderheiten der KGaA bei der gewerbesteuerlichen Entlastung der phG mehr Gewicht zukommen lässt. Wie vorstehend aufgezeigt greift jedoch auch der i.R.d. Urteils entwickelte rechtsformspezifische Aufteilungsmaßstab für Zwecke des § 35 EStG teils zu kurz, was auf die Inkonsistenzen des fü...mehr

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Allgemeiner Gewinnverteilun... / 1. Allgemeiner Gewinnverteilungsschlüssel i.S.d. § 35 Abs. 2 S. 2 EStG

Einer genaueren Betrachtung bedarf es hingegen hinsichtlich der i.R.d. Urteils vorgenommenen rechtsformspezifischen Auslegung des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels i.S.d. § 35 Abs. 2 S. 2 EStG. Technisch dient dieser der Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags (GewSt-Messbetrags) auf die phG einerseits und auf die Kommanditaktionäre, bei denen eine Anrechnung der GewSt n...mehr

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Allgemeiner Gewinnverteilun... / [Ohne Titel]

Sebastian C. Schütz, RA (Syndikus-RA) / Dipl.- Finw. (FH) Christian Jasch, LL.M.[*] In seinem Urteil v. 24.1.2024 (BFH v. 24.1.2024 – I R 54/20, GmbH-StB 2024, 274 [Schütz/Jasch] [in dieser Ausgabe]) befasst sich der I. Senat des BFH mit dem Aufteilungsmaßstab für die Allokation des Gewerbesteuermessbetrags auf die persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA. Das Urteil be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.1 Begriff der haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 16 § 35a Abs. 1 EStG begünstigt Aufwendungen des Stpfl. für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse. Gefördert werden geringfügige Beschäftigungsverhältnisse i. S. v. § 8a SGB IV. Andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die keine geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind, bei denen aber Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung geleistet werden, w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Bedeutung eines "Irrtum... / 4. Fazit

Bei der Annahme einer vGA aufgrund einer irrtümlichen Zuwendung ist nicht darauf abzustellen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden GF der Irrtum gleichfalls unterlaufen wäre, sondern, ob der konkrete Gesellschafter-GF dem Irrtum unterlegen ist[19]. Der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter ist nur eine idealtypische Denkfigur, die alle Gegebenheiten des Ges...mehr

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Allgemeiner Gewinnverteilun... / II. Rechtsformspezifische Auslegung durch den BFH

Vor diesem Hintergrund erschließen sich die Überlegungen des BFH hinsichtlich einer rechtsformspezifischen Auslegung des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels i.S.d. § 35 Abs. 2 S. 2 EStG. So verfolgt § 35 EStG unstreitig den Zweck der Entlastung der bereits mit GewSt belasteten Einkünfte aus Gewerbebetrieb von einer Doppelbelastung, soweit diese auch der Besteuerung mit E...mehr

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Allgemeiner Gewinnverteilun... / III. Vergleich zu dem verworfenen Gesetzentwurf

Vor dem Hintergrund der systematischen Erwägungen des erkennenden Senats ist auch der in dem Urteil angeführte Gesetzentwurf für den § 35 EStG vom 15.2.2000 von Interesse, da dieser die Verankerung eines rechtsformspezifischen Aufteilungsschlüssels im Gesetzeswortlaut vorsah.[12] Dieser sollte sich ergeben aus dem Verhältnis des dem phG zuzurechnenden Gewinnanteils zzgl. der ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.1.5 Gewinnausschüttungen aus GmbH-Anteilen

Werden Gewinnanteile aus der Beteiligung an einer GmbH an die Gesellschafter ausgeschüttet, liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor; Ausnahme: Der GmbH-Anteil befindet sich im Betriebsvermögen.[1] Die Gewinnausschüttung kann offen oder verdeckt erfolgen. Eine offene Gewinnausschüttung erfolgt aufgrund eines handelsrechtlichen Gewinnverteilungsbeschlusses. In diesem wird i. d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Prozesse einführen / 4 Prinzipien agiler Prozesse

Zusätzliches Charakteristikum agiler Prozesse ist ein Fokus auf die Visualisierung der einzelnen Prozessschritte und der damit verbundenen Transparenz. Auf für das gesamte Team zugänglichen Boards wird der aktuelle Stand des Prozesses dokumentiert, auf denen u. a. auch die Zuständigkeit der jeweiligen Teammitglieder für die Arbeitsschritte ablesbar ist[7]. Ebenso sind dadurc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wertermittlung einer Steuer... / 1.2 Eintritt bzw. Ausscheiden von Gesellschaftern

Das Ausscheiden von Gesellschaftern aus einer Steuerberatungsgesellschaft (Partnerschaftsgesellschaft, GbR, GmbH & Co. KG, Kapitalgesellschaft und anderen Rechtsformen, z. B. LLP) unterscheidet sich zum Verkauf einer ganzen Kanzlei häufig dadurch, dass die Anteile nicht frei am Markt verkauft werden. Meist übernehmen verbleibende Gesellschafter oder bisher angestellte Berufs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermögensabschöpfung versch... / 2.2.3 Sozialversicherungsbetrug

Der Sozialversicherungsbetrug ist ein häufiges Szenario im Unternehmensalltag. Bei einem Sozialversicherungsbetrug wird das Arbeitsentgelt veruntreut oder vorenthalten. Die Strafbarkeit ist in § 266a StGB geregelt. Praxis-Beispiel Vorsätzliches Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen oder Arbeitsentgelt Der Geschäftsführer einer GmbH meldet seine Arbeitnehmer nicht ordn...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.5 Unterlagen zur Ermittlung der Einnahmen

Kapitaleinnahmen werden regelmäßig durch Spareinlagen, Wertpapiere oder Termingeschäfte erzielt, welche auf Konten oder in Depots bei inländischen bzw. ausländischen Banken, Kreditinstituten und Finanzunternehmen verwaltet werden. In diesen Fällen ergeben sich die Kapitaleinnahmen und die hiermit zusammenhängenden Steuern und Veräußerungskosten aus den Unterlagen der Banken....mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.1.1 Allgemeines

Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehören nach § 20 Abs. 1 Nr. 1–2 EStG Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Aktien, Kuxen, Genussrechten (mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist), GmbH-Beteiligungen und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (inkl. verdeckter Gewinnausschüttungen sowie entsprechende Bezüge aus Kapita...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.1 Allgemeines

Steuerpflichtige Kapitalerträge, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben (z. B. Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Erstattungszinsen nach § 233a AO) hat der Steuerpflichtige nach § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben.[1] Hierbei gilt der Steuersatz d...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.1.7 Bezüge aufgrund einer Kapitalherabsetzung oder nach Auflösung

Die Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG umfasst auch Bezüge aufgrund einer Kapitalherabsetzung oder nach der Auflösung einer Körperschaft i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (d. h. AG, GmbH, Genossenschaft u. a.). Von der Besteuerung ausgenommen sind Zahlungen, soweit sie aus Ausschüttungen stammen, für die Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG als ver...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.4 Sonstige Erklärungsfälle

Neben ausländischen Konten und Depots ergeben sich weitere Fallgestaltungen, in denen kein Steuerabzug einzubehalten ist. Auch diese Erträge sind erklärungspflichtig (Zeilen 18-26a der Anlage KAP 2024). Praxis-Beispiel Kapitalerträge ohne Steuerabzug Zinsen aus Privatdarlehen[1] Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen (die nicht § 17 EStG unterliegen) Kapitalerträge über ausländis...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.2.2 Verluste im Rahmen der Veranlagung

Unterliegen die Kapitaleinkünfte nicht dem Steuerabzug (z. B. ausländische Depots, Verkauf von Lebensversicherungen oder GmbH-Beteiligungen, die nicht unter § 17 EStG fallen) bzw. ist deren Berücksichtung bei Steuerabzug untersagt[1], können die Verluste nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden. Die Reihenfolge der Verlustverrechnung gibt die Rz. 11...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.1 Überblick

Nach § 20 Abs. 2 EStG sind steuerpflichtig: die Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, die Veräußerung von Dividenden- und Zinsscheinen ohne das jeweilige Stammrecht, Gewinne bei Termingeschäften sowie die Veräußerung eines solchen Finanzinstruments, die Veräußerung eines Anteils an einer stillen Gesellschaft/eines partiarischen Darlehens, die Rechtsübertragung bei Hypotheke...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.4 Zahlung des Arbeitslohns zulasten einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Damit dem Ansässigkeitsstaat für 183 Tage das Besteuerungsrecht verbleibt, ist schließlich Voraussetzung, dass der Arbeitslohn nicht von einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat getragen wird (sog. Betriebsstättenvorbehalt). Maßgebend für den Begriff "Betriebsstätte" ist die Begriffsbestimmung im DBA, nicht etwa nach innerstaatlichen Regelungen. Der Arbeitsloh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkunftsarten / 4 Übersicht über die 7 Einkunftsarten

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, aus der Tierzucht usw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen, Gewinnanteile der Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG), Einkünfte aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs o...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.1 Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats

Bei Auslandstätigkeiten in DBA-Staaten regelt allein das DBA, ob die Arbeitseinkünfte für die Dauer des Auslandsaufenthalts in Deutschland oder in dem jeweiligen ausländischen Tätigkeitsstaat zu versteuern sind. DBA haben immer Vorrang vor innerstaatlichem Recht.[1] Die Regelungen der einzelnen DBA sind zum Teil unterschiedlich. Die meisten zwischenstaatlichen Abkommen orien...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Paradigmenwechsel bei der A... / b) Weiter verstärkte Bedeutung der jungen Finanzmittel

Neben dem Hauptzwecktest erlangen auch die jungen Finanzmittel eine noch stärkere Bedeutung. Diese führen ohnehin in jedem Fall zu einem entsprechenden steuerpflichtigen Vermögen. Zudem sind sie nun im 90 %-Test von der Schuldverrechnung ausgenommen. Aufgrund der komplexen Regelungen zu jungen Finanzmitteln im Unternehmensverbund sind hier im Einzelfall auch weiterhin nachte...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze des Direktanspruchs in der Umsatzsteuer

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 3.11.2022[1] ging es um den sog. Direktanspruch in der Umsatzsteuer. Der BFH fragte den EuGH: 1. Steht einem Leistungsempfänger mit Ansässigkeit im Inland ein sog. Direktanspruch gegen die inländische Finanzverwaltung entsprechend dem EuGH-Urteil Reemtsma Cigarettenfabriken vom 15.3.2007 - C-35/05 (EU:C:2007:167) zu, w...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erfordernis eines Änderungsantrags zur Vermeidung widerstreitender Steuerfestsetzung bei Organschaft auch bei Anfechtung des Steuerbescheids durch die Organgesellschaft

Leitsatz Sind die Voraussetzungen einer Organschaft im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes mit einer KG als Organgesellschaft aufgrund geänderter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) erfüllt, setzt die Aufhebung einer gegenüber der KG ergangenen Steuerfestsetzung voraus, dass der Organträger zur Vermeidung eines widersprüchlichen Verhaltens in Bezug auf ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Paradigmenwechsel bei der A... / a) Der Hauptzwecktest

Wie bereits dargestellt kommt dem "Hauptzwecktest" in der nun vorliegenden Verwaltungsauffassung die zentrale Bedeutung zu. Die Finanzverwaltung will hier auf die gesetzliche Normierung des Hauptzwecks für den 15 %-Sockelbetrag abstellen (vgl. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 4 und 5 ErbStG). Der Hauptzweck ist nur dann erfüllt, wenn die übertragene Gesellschaft originär gewerblich, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Paradigmenwechsel bei der A... / 2. Problemstellung und Lösung des BFH

Die Regelung des 90 %-Tests gem. § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG ist die Eingangsvoraussetzung für sämtliche Verschonungsregelungen für unternehmerisches Vermögen nach §§ 13a, 13b, 13c und 28a ErbStG. Sofern das vererbte oder geschenkte Vermögen nach dem 90 %-Test zu mehr als 90 % aus Verwaltungsvermögen besteht, ist der volle Unternehmenswert zu versteuern und eine Verschonung n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 4.9 Steuerneutrale Buchwertfortführung trotz Auswechslung der Mitunternehmer vor Realteilung der Mitunternehmerschaft

Die vorherige Einbringung der Anteile an einer Mitunternehmerschaft in andere Personengesellschaften steht einer Realteilung der Mitunternehmerschaft mit Buchwertfortführung nicht entgegen, wenn an den anderen Personengesellschaften vermögensmäßig nur die Personen beteiligt sind, die zuvor auch an der Mitunternehmerschaft vermögensmäßig beteiligt waren.[1] Verwaltungsseitig ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 95 Barkow von Creytz, Familienversicherung aufgrund einer Behinderung, NZS 2023, 309. Baumeister, Gleichheitssatz und Saldierung von Vor- und Nachteilen, SGb 2004, 398. Felix, Die Familienversicherung auf dem Prüfstand – verfassungsrechtliche Überlegungen zu § 10 Abs. 3 SGB V, NZS 2003, 624. ders., Menschen mit Behinderungen in der Familienversicherung der Gesetzlichen Kran...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Paradigmenwechsel bei der A... / a) Die neue Berechnungsmethodik

Gemäß Rz. 4 (s. dort für ein ausführliches Berechnungsbeispiel) des Ländererlasses ergibt sich folgende Berechnungsmethodik, welche die bisherige Berechnungsmethodik der R E 13b.9 Abs. 2 Satz 1 ErbStR 2019 ersetzt:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prinzipien und "Entlohnungs... / 2.2 Transparenz

Verfahrensgerechtigkeit: Transparenz ist ein grundlegender Aspekt von Verfahrensgerechtigkeit. Dies belegt die LINOS-2-Studie der Universität Bielefeld aus dem Jahr 2017, die auf einer repräsentativen Befragung von 2.417 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen beruht. Demnach gilt: Wenn die Lohnfindung nachvollziehbar und transparent ist, sind die Menschen eher g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 4.6 Übertragung in das jeweilige Betriebsvermögen

Voraussetzung für die Buchwertfortführung ist, dass die Gegenstände der Realteilung "in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer übertragen werden". Es ist nicht erforderlich, dass die Realteiler bereits vor der Realteilung außerhalb der real zu teilenden Mitunternehmerschaft noch Betriebsvermögen haben, z. B. im Rahmen eines Einzelunternehmens. Es ist aus...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen

Kommentar Die Finanzverwaltung hat ihre bisherige Rechtsauffassung zur steuerlichen Anerkennung von sog. inkongruenten Gewinnausschüttungen geändert. Sie folgt damit teilweise der Rechtsprechung des BFH. Inkongruente Gewinnausschüttung Eine inkongruente Gewinnausschüttung liegt vor, wenn bei der Ausschüttung des Gewinns ein vom Beteiligungsverhältnis (Anteil am Grund- oder Sta...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 7.2 Berechnung des Steuerabzugs

Bei kirchensteuerpflichtigen Kapitalanlegern wird die Kirchensteuer auf Grundlage des Steuersatzes für Kapitaleinkünfte berechnet. Da Kapitalerträge möglichst nicht mehr in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden sollen, wurde der Sonderausgabenabzug auf Kirchensteuer – soweit dieser auf mit dem Abgeltungsteuersatz besteuerte Kapitalerträge entfällt – eingeschränkt.[...mehr