Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Nachfolgeklausel / 4 Steuerliche Aspekte der Abtretung

Die Abtretung entspricht einer steuerpflichtigen Veräußerung (§ 17 Abs. 1 Satz 1 EStG). Eine relevante Beteiligung im Sinne dieser Vorschrift ist bei einer Beteiligung ab 1 % gegeben. Fraglich ist aber, ob der Veräußerungsgewinn dem Erblasser oder den Erben zuzurechnen ist. Da grundsätzlich die Erben den Tatbestand der Veräußerung verwirklichen, entsteht der Veräußerungsgewin...mehr

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Liquidation/Auflösung der G... / 2 Liquidation oder Insolvenzverfahren?

Die Auflösung ist nur möglich, wenn nicht vorrangig ein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Ein Insolvenzantrag hat also grundsätzlich Priorität. Dieser ist zu stellen, wenn die Gesellschaft insolvenzreif, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Ist die Gesellschaft nicht zahlungsunfähig oder überschuldet, kann eine freiwillige Liquidation erfolgen. Stellt sich allerd...mehr

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Umwandlung: aus einem einze... / Einführung

Der Einzelkaufmann haftet unbeschränkt persönlich mit seinem Privatvermögen. Er hat meist klein angefangen und wollte sich die Gründung einer GmbH und den damit verbundenen Aufwand ersparen. Nun ist er gewachsen. Er operiert ggf. mit größeren Beträgen und trägt ein entsprechendes Haftungsrisiko. In Zeiten, in denen die Absatz- und Auftragslage starken Schwankungen unterliegt...mehr

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Umwandlung: aus einem einze... / 4 Anmeldung der Ausgliederung

Es sind 2 Anmeldungen vorzunehmen: Eine beim bisherigen Handelsregister des Einzelkaufmanns und eine bei dem Handelsregister, das für die zukünftige GmbH zuständig ist. Selbst wenn der Sitz der GmbH und des Einzelkaufmanns identisch ist, sind hierfür 2 Abteilungen des Handelsregisters zuständig. Der Einzelkaufmann ist in Abteilung A, die GmbH in Abteilung B verzeichnet. Acht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung / 14 Die Offenlegungs-/Publizitätspflicht kann umgangen werden

Nur bestimmte Rechtsformen sind zur Offenlegung/Publizität verpflichtet, bspw. die Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär). Dies ist die Rechtsform der GmbH & Co. KG und GmbH & Co. OHG. In beiden Fällen fungiert eine Kapitalgesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter. Die klassischen Personenges...mehr

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Umwandlung: aus einem einze... / 2.2 Einhaltung des Gläubigerschutzes

Da bei der Umwandlung die Gläubigerschutzvorschriften des GmbH-Rechts zur Anwendung kommen, darf das Einzelunternehmen keinesfalls überschuldet sein. Liegt also bereits eine Überschuldung vor, scheidet eine Umwandlung aus, denn der Geschäftsführer müsste für die GmbH unverzüglich Insolvenzantrag stellen.[1] Eine Umwandlung ist aber nicht erst bei einer Überschuldung unzulässi...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / Zusammenfassung

Der GmbH-Geschäftsführer sitzt häufig auf einem "Schleudersitz". Er genießt keinen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz. Sein Dienstverhältnis und seine Geschäftsführerstellung können meist ohne Angaben von Gründen beendet werden. Der GmbH-Geschäftsführer ist einerseits Organ der Gesellschaft, wofür gesellschaftsrechtliche Vorschriften gelten. Andererseits ist er auch Partner...mehr

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Offenlegung / 5 Diese Kaufleute müssen ihre Daten veröffentlichen

Eine Verpflichtung zur Offenlegung/Publizität ihrer Jahresabschlüsse besteht im Wesentlichen für folgende Rechtsformen: Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA, SE, GmbH und UG (haftungsbeschränkt)), Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (z. B. GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG mit einer Kapitalgesellschaft als persönlich h...mehr

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Umwandlung: aus einem einze... / 3.1 Ausgliederungsplan und Anlagen

Kernstück der Umwandlung ist die sogenannte Ausgliederungserklärung, die den Ausgliederungsplan (Spaltungsplan) enthält. Diese Erklärung wird notariell errichtet. Der Gang zum Notar ist also unerlässlich. Bevor Sie den Notar aufsuchen, müssen Sie Folgendes vorbereiten: Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, muss er spätestens 1 Monat vor der Ausgliederungsklärung informiert werde...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / 2.3 Kündigung nur durch die Gesellschafterversammlung

Für die Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags ist die Gesellschafterversammlung per Beschlussfassung zuständig. Sie beauftragt einen Bevollmächtigten, die Kündigung auszusprechen (z. B. einen Gesellschafter oder Mit-Geschäftsführer). Fehlt diese ausdrückliche Bevollmächtigung im Gesellschafterbeschluss, kann der Geschäftsführer die Kündigung ggf. – wenn sie ihm g...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.2 ESRS E2-1 – Strategien im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 41 Angabepflicht ESRS E2-1 sieht die Beschreibung einer Strategie vor, die adressiert, wie das Unternehmen mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Vermeidung und Verminderung der Verschmutzung umgeht und wie es diese managt. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu ermöglichen, inwieweit das Unternehmen über Str...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / 4 Verbindung von Abberufung und Kündigung

Die Gesellschafterversammlung kann mit der Abberufung die Kündigung des Anstellungsvertrags verbinden. Dies ist jedoch nicht zwingend. Deshalb muss im Einzelfall geprüft werden, ob neben dem Abberufungsbeschluss tatsächlich auch die Kündigung des Anstellungsverhältnisses erfolgte. Die Koppelung des Anstellungsvertrags an die Organstellung ist möglich. So ist die Aufnahme eine...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / 5 Amtsniederlegung

Die Amtsniederlegung erfolgt durch den Geschäftsführer selbst und ist eine einseitige Maßnahme, die auch ohne wichtigen Grund jederzeit zulässig und sofort wirksam ist. In Extremfällen, z. B. wenn der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sich, ohne einen Nachfolger zu bestellen, während einer Krise aus der Affäre bzw. aus der Insolvenzantragspflicht ziehen will, kann...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / 6.2 Kündigung des Anstellungsvertrags

Das sollte man beachten: Zuständig für den Ausspruch einer Kündigung auf Seiten der GmbH ist die Gesellschafterversammlung bzw. die Person, die aufgrund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung dazu ermächtigt bzw. bevollmächtigt wird. Bei einer Kündigung durch den Geschäftsführer ist für die Entgegennahme die Gesellschafterversammlung, aber auch jeder Mitgeschäftsführer ...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / 6.1 Abberufung

Das sollte man beachten: Die Abberufung beendet nur die Organstellung des Geschäftsführers. Soweit im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abberufung durch einfache Mehrheit der Gesellschafterversammlung. Erfolgte die Bestellung des abzuberufenden Geschäftsführers im Gesellschaftsvertrag als Sonderrecht, ist seine Abberufung nur aus wichtigem Grund ...mehr

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Offenlegung / 6.5 Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Für Kleinstbetriebe, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) bzw. einer Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende natürliche Personen (z. B. GmbH & Co. KG) organisiert sind, bestanden umfangreiche Vorgaben für die Rechnungslegung. Bei Unternehmen mit sehr geringen Umsätzen und Vermögenswerten führten diese Vorgaben oft zu enormen Belastungen. Klein...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 3.1 Kategorien von Offenlegungspflichten

Die Offenlegung richtet sich zunächst nach der Rechtsform und im Weiteren nach der Unternehmensgröße. Eine Besonderheit gilt für kapitalmarktorientierte Unternehmen nach § 264d HGB: diese sind nach § 267 Abs. 4 HGB immer als große Kapitalgesellschaften zu behandeln, wenn im Gesetz nichts anderes geregelt ist. Hier kommt es zu einer Ausnahme mit der Umsetzung der Nachhaltigke...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / 1 Beendigung der Geschäftsführertätigkeit

Beim Ausscheiden des Geschäftsführers aus der GmbH müssen zwei Rechtsverhältnisse korrekt beendet werden: die Stellung als Organ der Gesellschaft und sein Geschäftsführer-Anstellungsvertrag/-Dienstvertrag. 1.1 Ende der Organstellung Die Organstellung des Geschäftsführers endet meist durch Abberufung des Geschäftsführers aus seinem Amt. Zuständig ist die Gesellschafterversammlu...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / 2.1 Ordentliche Kündigung

Die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist richtet sich nach dem Anstellungsvertrag. Fehlt dort eine Regelung, gilt die arbeitsrechtliche Grundkündigungsfrist. Danach ist das Dienstverhältnis binnen 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende kündbar. Strittig ist, ob sich die von der GmbH einzuhaltende Kündigungsfrist durch die Dauer der Beschäftigung des Geschäftsführ...mehr

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Umwandlung: aus einem einze... / 5 Wirkungen der Eintragung

Die gesellschafts- und zivilrechtlichen Wirkungen treten erst ein, wenn die Umwandlung im Handelsregister eingetragen ist. Dennoch kann insbesondere für steuerrechtliche Zwecke sowie für das Innenverhältnis ein Umwandlungsstichtag abweichend von der Eintragung gewählt werden. Erhebliche Abwicklungsprobleme entstehen, wenn die Eintragung scheitert, da dann das einzelkaufmänni...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / 3.2 Voraussetzung: wirksamer Gesellschafterbeschluss

Die Abberufung muss die Gesellschafterversammlung durch einen Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit herbeiführen. Die Satzung kann eine höhere Mehrheit vorsehen, die dann maßgeblich ist. Der Beschluss kann auf zwei Wegen rechtssicher umgesetzt werden: Indem die Gesellschafterversammlung bei Anwesenheit des Geschäftsführers auf der Versammlung ihm gegenüber die Abberu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung / 12.2 Androhung von Ordnungsgeld

Werden keine Unterlagen eingereicht, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein.[1] Das Ordnungsgeldverfahren kann gegen die offenlegungspflichtige Gesellschaft selbst wie auch Organmitglieder, welche die Offenlegungspflicht verletzt haben, z. B. gegen die Geschäftsführer einer GmbH, durchgeführt werden. Dies beginnt mit der Aufforderung, innerhalb einer Nachf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung von Rechnungsle... / 2.2 Begründung der Offenlegungspflichten bei Personengesellschaften nach dem Publizitätsgesetz

Deutlich schwieriger ist die Begründung der Offenlegungspflichten bei Personengesellschaften, da hier keine Haftungsbeschränkungen vorliegen. Die Haftung umfasst das Betriebs- und Privatvermögen einer oder mehrerer natürlicher Personen. Gleichwohl wird allein durch die Größe ein Informationsinteresse gesehen. Der Gesetzgeber hat zur Begründung des Publizitätsgesetzes, welches...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausscheiden und Kündigung d... / 6.3 Amtsniederlegung

Das sollte der Geschäftsführer beachten: Mit der Amtsniederlegung wird in der Regel nur die Stellung des Geschäftsführers als Vertretungsorgan der GmbH, nicht die des Dienstnehmers beendet. Die Amtsniederlegung muss den Gesellschaftern gegenüber erklärt werden. Sie wird mit dem Zugang der Erklärung wirksam. Das sollte der Geschäftsführer tun: Die Amtsniederlegung möglichst per Ei...mehr

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Umwandlung: aus einem einze... / 2.1 Eintragung im Handelsregister

Umwandeln können sich nur Einzelunternehmer, die als Einzelkaufmann oder -frau im Handelsregister eingetragen sind. Sonstige Einzelunternehmer, etwa Kleingewerbetreibende, die nicht von ihrem Recht, sich im Handelsregister eintragen zu lassen, Gebrauch gemacht haben, können ihr Einzelunternehmen nicht über eine Umwandlung in eine GmbH einbringen. Das Gleiche gilt auch für ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung / 9.3 Elektronische Identifikation wird Pflicht

Jeder Übermittler von Rechnungsunterlagen und Unternehmensberichten muss sich einmalig elektronisch identifizieren. Dies betrifft jede natürliche Person, die für ein offenlegungspflichtiges Unternehmen eine Datenübermittlung an das Unternehmensregister vornehmen möchte. Wichtig Ohne Identifikation keine Offenlegung Ohne Identifikation der Person, die die Daten übermittelt, kan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung / 9.1 Änderung des Offenlegungsmediums

Zukünftig müssen die Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte nicht mehr an den Bundesanzeiger, sondern dem Unternehmensregister übermittelt werden. Für Geschäftsjahre bis 2021, unabhängig wann die Übermittlung erfolgt, ist weiterhin der Bundesanzeiger zuständig. Für Unternehmen, die ihre offenlegungspflichtigen Unterlagen übermitteln, ist das Unternehmensregister ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3 ESRS E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 48 Angabepflicht ESRS E2-2 sieht die Offenlegung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Verschmutzung sowie der dazu bereitgestellten Mittel vor. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der wichtigsten Maßnahmen zu ermöglichen, die ergriffen wurden und geplant sind, um die Ziele und Vorgaben der verschmutzungsbezogenen Strategie (Rz 41 ff.) zu erreichen (ESRS E2.16 f...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung von Rechnungsle... / 2.1 Begründung der Offenlegungspflichten bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften nach § 264 a HGB

Die zentrale und einfachste Begründung für die Offenlegungspflichten resultiert aus der Verknüpfung von Haftungsbeschränkung und Publizität. Der deutsche und europäische Gesetzgeber sind der Auffassung, dass derjenige, der sich einer Rechtsform bedient, die sein unternehmerisches Risiko auf das eingesetzte Eigenkapital beschränkt, auf der anderen Seite akzeptieren muss, dass...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung von Rechnungsle... / 1 Offenlegungspflichten im Überblick

Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, bei denen entweder kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (GmbH & Co. KG etc.) oder die über das Publizitätsgesetz zur Offenlegung von Jahresabschlüssen verpflichtet sind, haben die Pflicht, die offenzulegenden Rechnungslegungsdaten an die das Unternehmensregister führende Stelle zu übermitteln. D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wirtschaftsausschuss: Unter... / 2.1 Einigungsverfahren

Eine Zuständigkeit der Einigungsstelle zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten kommt in Betracht, wenn Streit besteht über: Die Rechtzeitigkeit der Unterrichtung, den Umfang der Unterrichtungspflicht, die Einschränkung der Unterrichtungspflicht durch Gefährdung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die Art und Weise bzw. Modalitäten der Vorlage von Unterlagen/Erteilung vo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.2 Gewinnermittlung im Falle der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft (S. 2)

Rz. 299 § 20 Abs. 4 S. 2 Halbs. 1 EStG bestimmt, dass in den Fällen der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft an die Stelle der Einnahmen aus der Veräußerung der gemeine Wert der eingelegten Wirtschaftsgüter tritt. Nach § 20 Abs. 4 S. 2 Halbs. 2 EStG ist der aufgrund einer verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft anfallende Veräußerungsgewinn im Jahr der verde...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.1.1 Von der Regelung erfasste Körperschaften

Rz. 95 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG unterwirft Gewinnanteile (Dividenden), und sonstige Bezüge, die ein Gesellschafter aus einer Beteiligung an einer AG, GmbH, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG erzielt, als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Die Regelung wird ergänzt durch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG, der den Gewinn aus der Veräußerun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Istversteuerung / 3 Antragstellung

Die Istversteuerung erfolgt nicht automatisch. Der Unternehmer muss einen Antrag stellen. Der Antrag auf Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ist von Gesetzes wegen zwar weder an eine Form noch eine Frist gebunden. Allerdings ist ein Wechsel der Besteuerungsart nur bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung zulässig.[1] Von Neu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 3.3.1 Arbeitnehmer ist nicht an Körperschaft beteiligt

Vereinbarungen über die Einrichtung von Zeitwertkonten bei Arbeitnehmern, die zugleich als Organ einer Körperschaft bestellt sind (z. B. bei Mitgliedern des Vorstands einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführern einer GmbH), sind lohn-/einkommensteuerlich ebenfalls grundsätzlich anzuerkennen, wenn der Arbeitnehmer nicht an der Körperschaft beteiligt ist, z. B. Fremdgeschäf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.6.2 Beispiele für besondere Entgelte und Vorteile

Rz. 274 Zu den besonderen Vorteilen nach § 20 Abs. 3 EStG gehört zunächst ein von einem Darlehensgeber vereinnahmtes Abgeld oder Disagio. Wird bei der Einräumung eines Darlehens ein Abschlag vom Nennbetrag einbehalten, dann handelt es sich hierbei i. d. R. nicht um eine Verwaltungsgebühr, sondern um ein Nutzungsentgelt. Der Darlehensgeber hat den Betrag daher als besonderen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung der Gewerbesteuer / 10 Steuerschuldner

Aus dem Grundsatz, dass die Gewerbesteuer eine Objektsteuer ist, bedarf es einer ausdrücklichen Bestimmung des Steuerschuldners. Steuerschuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.[1] In den überwiegenden Fällen lässt sich der Unternehmer ohne Schwierigkeiten bestimmen. Der Einzelunternehmer ist für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 3.3.3 Arbeitnehmer ist mit beherrschender Stellung beteiligt

Ist der Arbeitnehmer an der Körperschaft beteiligt und beherrscht diese (beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer), liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Vereinbarungen über die Einrichtung von Zeitwertkonten sind lohn- und einkommensteuerlich nicht anzuerkennen. Ist von einer verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen, kann bei Organen von Körperschaften durch die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.1 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften (S. 1 Nr. 1)

Rz. 214 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG stellt klar, dass zu den Anteilen an Körperschaften i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG auch Genussrechte i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, den A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.2.1 Gewinnanteile, Ausbeuten und sonstige Bezüge

Rz. 106 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG unterwirft Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge, die ein Gesellschafter aus einer Beteiligung an einer AG, GmbH, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG erzielt, als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Rz. 107 einstweilen frei Rz. 108 Zu den Gewinnanteilen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG gehö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.2.2 Zweifelhafte Einzelfälle steuerpflichtiger Bezüge

Rz. 111 Als Vorabausschüttungen werden Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter im Hinblick auf den erwarteten, aber noch nicht endgültig festgestellten Gewinn eines Wirtschaftsjahrs bezeichnet. Bei der AG sind Vorabausschüttungen im laufenden Wirtschaftsjahr grundsätzlich unzulässig und als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln.[1] Dagegen werden bei der G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.3.2 Ausübung eines Gestaltungsrechts

Rz. 330 Eine steuerneutrale Behandlung der Ausübung eines Gestaltungsrechts ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG erfüllt sind. Insofern muss zunächst eine sonstige Kapitalforderung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG vorliegen. Der Begriff der sonstigen Kapitalforderungen umfasst alle auf eine Geldleistung gerichteten Forderungen. Forderungen, die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 11.1.1 Genereller Ausschluss des Werbungskostenabzugs

Rz. 411 § 20 Abs. 9 S. 1 EStG sieht ein generelles Abzugsverbot für Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG vor. Zu den von § 20 Abs. 9 S. 1 EStG erfassten Werbungskosten gehören nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Entgegen dem Wortlaut von § 9 Abs. 1 S. 1 EStG erfordert das Vorlie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Der heutige § 20 EStG geht im Wesentlichen auf § 12 des Preußischen EStG v. 24.6.1891[1] zurück. § 6 Nr. 1 PrEStG 1891 unterwarf, ähnlich wie § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 des heutigen EStG, alle Einkünfte, die der Stpfl. aus Kapitalvermögen erzielte, der ESt. § 12 PrEStG 1891 ergänzte diese Vorschrift, enthielt aber, vergleichbar dem heutigen § 20 Abs. 1 EStG, keine Definitio...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 13 Uhlenbruck, Die Rechtsfolgen der Abweisung oder Einstellung mangels Masse für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, S. 901 ff.; Vallender, Auflösung und Löschung der GmbH-Veränderungen aufgrund des neuen Insolvenzrechts, NZG 1998, 249.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Überschuldung als weiterer Eröffnungsgrund (§ 19 Abs. 1)

Rn 1 Die Norm statuiert als weiteren Eröffnungsgrund für juristische Personen neben § 17 die Überschuldung. § 19 gilt, ebenso wie § 17, sowohl bei Schuldner, als auch bei Gläubigeranträgen. § 19 hat in kurzer Folge durch das "Finanzmarktstabilisierungsgesetz" (FMStG)[1] mit Wirkung ab 18.10.2008 und das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Benachrichtigung des Registergerichts bei Abweisung mangels Masse und Auflösung des Schuldners kraft Gesetzes

Rn 9 Die Registergerichte sind auch über die Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu unterrichten, sofern der Antrag mangels einer die Kosten eines Insolvenzverfahrens deckenden Masse abgewiesen wird und der eingetragene Schuldner durch die Abweisung mangels Masse kraft Gesetzes aufgelöst wird. Rn 10 Die Auflösung einer juristischen Person oder einer ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Juristische Personen

Rn 14 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über eine juristische Person führt zu deren Auflösung (vgl. § 42 BGB für den Verein und § 87b BGB für die Stiftung, § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG für die Aktiengesellschaft, § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Die aufgelöste juristische Person besteht für die Zwecke der Abwicklung des Insolvenzverfahre...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Autorenverzeichnis

Achleitner, Ann-Kristin, Prof. Dr. Dr. Technische Universität München, München Alvarez, Manuel, Dr. Manuel Alvarez Consulting, Tazacorte, Spanien Baetge, Jörg, em. Prof. Dr. Dr. h.c. Universität Münster, Münster Ballwieser, Wolfgang, Prof. Dr. Dr. h.c. Universität München, München Barckow, Andreas, Prof. Dr. International Accounting Standards Board, London Bartle, Gregor A., Dipl...mehr