Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.10 Zuordnung/Übergang von Anschaffungskosten bei Kapitalerhöhung

Tz. 49 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bezugsrecht stammt von einbringungsgeborenen Anteilen Bestehen an einer Kap-Ges einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG und erfolgt eine Kap-Erhöhung gegen Bareinlage und angemessenes Aufgeld, werden die auf das Bezugsrecht übergehenden stillen Reserven (s Tz 38) vollständig entgolten. Die stillen Reserven bleiben in den einbringungsgebo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Veräußerungsvorgang

Tz. 54 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der (zweigliedrige) Tatbestand der Veräußerung iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG setzt sich aus dem Kausal-(Verpflichtungsgeschäft) und dem Erfüllungsgeschäft zusammen (ebenso s Werneburg, in H/M/B, 5. Aufl, Anh § 21aF Rn 82; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 27 UmwStG Rn 105). Eine Veräußerung liegt somit erst dann vor, wenn ein Veräußerungs-, Tausc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12.3 Anwendung von § 32a Abs 1 KStG im Teileinkünfteverfahren

Tz. 43e Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Unterliegt ein AE dem Teil-Eink-Verfahren, ergeben sich hinsichtlich der Anwendung von § 32a Abs 1 KStG ggü der bis 2008 geltenden Rechtslage (Halb-Eink-Verfahren) kein systematischen Änderungen. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Anteile im BV befinden oder ob es sich – über die Option nach § 32d Abs 2 Nr 3 EStG – um Anteile im PV hand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestand der Regelung

Rn. 194 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Beteiligung des fremdfinanzierenden Gesellschafters oder typischen Gesellschafters an der Schuldnerin muss "mindestens 10 %" betragen. Die Beteiligungshöhe ist dabei an dem Anteil des Gesellschafters am Grund- oder Stammkapital der KapGes zu messen. S auch BFH vom 14.2.2023, IX R 23/21, BStBl II 2023, 557; Jachmann-Michel, BB 2023, 2903...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.4 Schätzung des gemeinen Werts

Tz. 188 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Liegt für die einbringungsgeborenen Anteile keine Börsennotierung vor (s Tz 187) und kann der Wert der Anteile auch nicht aus Verkäufen abgeleitet werden (s Tz 186ff), ist der gW nach Maßgabe der §§ 9 Abs 2, 11 Abs 2 BewG zu schätzen/ermitteln. Bewertungsstichtage vor dem 13.12.2006 (Inkrafttreten des SEStEG) Umstr ist, wie der gW für Entstri...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Buchführungspflicht nach Handelsrecht

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Nach § 238 Abs. 1 HGB (Anhang 12g) ist jeder Kaufmann verpflichtet Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen. Was ein Kaufmann ist, bestimmt sich wiederum nach dem HGB und zwar nach dem § 1 HGB. Kaufmann ist daher jeder, wer ein Han...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.6 Besondere Stundungsregelung und Wegfall der Steuer für natürliche Personen bei Entstrickung ab 01.01.2022 (§ 27 Abs 3 Nr 3 S 2 Nr 2 UmwStG idF des JStG 2022)

Stundungsregelung und Entfallen der ESt nach § 6 Abs 3 und 4 AStG idF des ATADUmsG Tz. 225i Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Durch das ATADUmsG sind die Stundungsregeln bei der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG neu konzipiert worden. Statt einer unbegrenzten Stundung in EU-EWR-Fällen (s § 6 Abs 5 AStG idF des SEStEG, s Tz 225aff) ist mit Wirkung ab VZ 2022 eine Ratenzahlung über sie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1.5 Anwendung des § 28 KStG

Tz. 135 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 UE ist, auch wenn eine dem § 27 Abs 7 KStG vergleichbare Regelung für die Anwendung des § 28 KStG fehlt, § 28 KStG auf Stiftungen anwendbar (s § 27 KStG Tz 100; glA s Orth DB 2017, 1472, 1478f). Verbrauchsstiftungen sind uE bereits mit Errichtung eine Stiftung in Auflösung. Daher ist für Verbrauchsstiftungen von Beginn an § 28 Abs 2 S 1 KSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kollruss, Aktuelle Besteuerungsfragen der KGaA: § 50d Abs 11 EStG – Eingliederung in das Normengefüge (insb Organschaftsbesteuerung), Funktionsweise und Regelungslücken, AG 2012, 906; Drüen/van Heek, Die KGaA zwischen Trennungs- und Transparenzprinzip – Eine steuersystematische Bestandsaufnahme, DStR 2012, 541; Wittkowski, DBA-Schachtelprivileg bei hybriden Gesellschaftsformen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Während Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) ausschließlich gewerbliche Einkünfte erzielen (§ 8 Abs. 2 KStG) können rechtsfähige Vereine, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit und Stiftungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG steuerlich verschiedene Tätigkeitsbereiche und damit auch unterschiedliche Einkunftsarten (§ 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 2 Abs....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Fälle der Veräußerung

Tz. 58 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Hauptfall der (voll-)entgeltlichen Übertragung von einbringungsgeborenen Anteilen ist der Verkauf (zum teilentgeltlichen Geschäft s Tz 34) oder der Tausch (s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 27 UmwStG Rn 107; s Widmann, in W/M, Anh 15 [§ 21 UmwStG 1995] Rn 164). Beim Tausch besteht das Entgelt für die Übertragung nicht in Geld, sondern in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätze

Rn. 380 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das Prinzip der AbgSt beruht zentral auf dem Einbehalt deutscher KapSt nach den §§ 43ff EStG (Weber-Grellet, DStR 2013, 1357). Nach § 43 Abs 1 EStG unterliegen inländische Einkünfte dem deutschen KapSt-Abzug. Auch für ausländische Einkünfte ist in gewissen Fällen eine KapStPfl vorgesehen: Nach § 43 Abs 1 S 1 EStG betrifft dies ausländische ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätze

Rn. 190 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Im Falle der Gesellschafter-Fremdfinanzierung einer KapGes oder Genossenschaft durch einen Gesellschafter oder Genossen sieht § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b S 1 EStG einen zwingenden Ausschluss des AbgSt-Satzes für den Gläubiger vor (grafisch aufbereitet bei Schulz/Vogt, DStR 2008, 2189, 2194; s auch ähnliche Regelungen bei der Zinsschranke nach...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 4 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Von der Umsatzsteuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (s. Anhang 5) sind die Leistungen ausgeschlossen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes i. S. v. § 14 AO (s. Anhang 1b) ausgeführt werden (s. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG, Anhang 5). Die bewirkten Lieferungen von Erzeugnissen, die in der 2. Stufe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.2 Abspaltung von Einnahmen aus Kapitalvermögen aus der Kapitalrückzahlung

Tz. 191 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Nicht zum gW der Kap-Rückzahlung iSd § 21 Abs 2 S 2 UmwStG gehören die Bezüge nach § 20 Abs 1 Nr 1 oder Nr 2 EStG (s § 21 Abs 2 S 1 Nr 3, 2. HS UmwStG; s Beschl des BFH v 03.02.2010, BFH/NV 2010, 1128 unter 4.; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 27 UmwStG Rn 201, 202; s Werneburg, in H/M/B, 5. Aufl, Anh § 21aF Rn 113 und 116; s UmwSt-Erl 1998...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.1 Überblick

Tz. 35 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Kap-Erhöhung bei einer Kap-Ges, an der einbringungsgeborene Anteile bestehen An einer Kap-Ges können einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG in der Hand des Einbringenden aus einer Sacheinlage vor Inkrafttreten des UmwStG idF des SEStEG, beim unentgeltlichen Erwerber einbringungsgeborener Anteile (s Tz 33), beim AE mitverstrickter (deriv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Anwendungsbereich (sachlich, persönlich und zeitlich)

Tz. 7 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Sachlich bezieht sich § 21 UmwStG auf die Entstrickung stiller Reserven (insbes durch Veräußerung) nur von sog einbringungsgeborenen Anteilen an Kap-Ges (dazu s Tz 9–12, 15). Dabei spielt keine Rolle, ob die einbringungsgeborenen Anteile vor oder nach Inkrafttreten des UmwStG 1995 (s § 27 Abs 1 UmwStG) entstanden (dazu s Tz 21) und/oder durch...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / bb) § 14 Abs. 1 HeimG

Rz. 137 Oftmals befindet sich der Betreute in einem Heim und möchte dem dortigen Personal oder dem Heimträger etwas zukommen lassen. Das gesetzliche Verbot des § 14 Abs. 1 HeimG, der inzwischen durch die Landesheimgesetze konkretisiert wurde,[180] verbietet jedoch, dem Heimträger, Heimleiter oder Heimpersonal etwas wirksam zu schenken. Die Vorschrift wird analog aufgrund des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Einführung eines Feststellungsverfahrens

Tz. 92 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach Bekanntwerden der BFH-Rspr zur "Infektionstheorie" (s Tz 39–41) gab es in der Besteuerungspraxis zunächst keine Möglichkeit, die rechtliche Umsetzung dieser Rspr zur Verlagerung stiller Reserven bei Kap-Erhöhungen und Gründungen von Kap-Ges und somit die Entstehung von "derivativen" oder "infizierten" einbringungsgeborenen Anteilen zeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.2 Ableitung des gemeinen Werts aus Anteilsverkäufen

Tz. 186 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Nach § 11 Abs 2 S 1 BewG ist der gW von Anteilen an Kap-Ges, für die kein Börsenkurs besteht (s Tz 187), in erster Linie (dh einer Schätzung, s Tz 188, vorrangig) aus Verkäufen abzuleiten (zur Vorrangigkeit der Ableitung des gW aus Verkäufen s Urt des BFH v 29.07.2010, BStBl II 2011, 68 unter II. 2. a) bb und v 16.05.2013, BFH/NV 2013, 1223...mehr

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zfs 06/2024, Zeitpunkt des ... / 1 Sachverhalt

Die Kl., ein Bauunternehmen, begehrt Deckungsschutz und Ersatz von Rechtsverfolgungskosten aus einer Betriebshaftpflichtversicherung. Sie hat zum 15.9.2005 bei der Bekl. unter Einbeziehung der damals geltenden Versicherungsbedingungen eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, wobei eine Versicherungssumme von 5.000.000,00 EUR vereinbart war und die Versicherung am 2...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Geleitwort

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zwischenzeitlich sind seit dem leider viel zu frühen Tod des Begründers dieses Werkes, Herrn Hans-Georg Reuber, einige Jahre verstrichen. Das noch von Herrn Reuber ausgewählte Autorenteam hat die Herausforderung angenommen, den Kommentar im Sinne Herrn Reubers fortzuführen und die Besonderheiten des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts und damit zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.4.1.2 Auflösung

Tz. 164 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Entstrickungstatbestand nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG setzt (zunächst) die Auflösung der Kap-Ges, an der die Anteile iSd § 21 Abs 1 UmwStG bestehen, voraus. Ges Auflösungsgründe ergeben sich aus den §§ 60 bis 62 GmbHG und 262 AktG (zB Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit; Beschluss der HV; Eröffnung des Insolvenzverfahre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Antragstellung

Rn. 310 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei § 32d Abs 2 Nr 3 EStG handelt es sich um die Antragsmöglichkeit iRd AbgSt, die durch den Gesetzgeber am genauesten mit Verfahrensvorschriften ausgestattet worden ist (Weiss, GmbHR 2016, 1053). Die Verfassungsmäßigkeit der Regelung hat der BFH (BFH vom 28.07.2015, VIII R 50/14, BStBl II 2015, 894; Weiss, NWB 2016, 334, 340) bejaht. Die da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4 Auswirkung der Ersatzrealisationstatbestände auf die Steuerverstrickung der Anteile

Tz. 207 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Werden sämtliche stillen Reserven in den einbringungsgeborenen Anteilen infolge einer Antragsversteuerung nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG, wegen Ausschluss des inl Besteuerungsrechts nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG oder als Folge der verdeckten Einlage der Anteile in eine Kap-Ges gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 4 UmwStG realisiert und versteuert, führ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.2 § 21 UmwStG im geltenden UmwSt-Recht

Tz. 1a Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Mit Novellierung des UmwStG iRd SEStEG ist (ab 13.12.2006) bei den Einbringungsvorschriften das Konzept der einbringungsgeborenen Anteile zugunsten einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns (s § 22 UmwStG nF) aufgegeben worden. Seit Anwendung der §§ 20, 21 UmwStG idF des SEStEG entstehen infolge dessen zwar keine neuen einbring...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 1. Beherrschung einer ausländischen Zwischengesellschaft (§ 7)

Rz. 81 [Autor/Stand] Reform der Hinzurechnungsbesteuerung und zeitliche Anwendung. Art. 7 und 8 ATAD[2] verpflichten die Mitgliedstaaten i.S. eines Mindestschutzniveaus (Rz. 17), Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung einzuführen (Einzelheiten in Rz. 18 ff.). Wenngleich Deutschland – zumindest nach Ansicht des Gesetzgebers – seit 1972 eine "robuste Hinzurechnungsbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Legaldefinition (§ 21 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 9 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der Begriff der einbringungsgeborenen Anteile an einer Kap-Ges ist in § 21 Abs 1 S 1 UmwStG erläutert. Diese Legaldefinition ist maßgebend für die Anwendung aller Regelungen des § 21 UmwStG und der Regelungen in anderen Vorschriften des UmwStG (zB s §§ 5 Abs 4, 13 Abs 3) oder anderer St-Ges (zB s §§ 8b Abs 4 KStG aF, 3 Nr 40 S 3–4, 6b Abs 10 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.2 Entgeltliche Abtretung des Rechts auf Teilnahme an einer Kapitalerhöhung (Bezugsrechtsveräußerung)

Tz. 36 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Das Bezugsrecht sichert dem AE den Anspruch zu, dass ihm ein seinem Anteil am bisherigen Nennkap entspr Teil der neuen Anteile zugeteilt wird (s Tz 38). Das konkretisierte Bezugsrecht (s Tz 38) kann (bei einer GmbH nach den Regeln des § 15 Abs 3 und 4 GmbHG) abgetreten werden. Wird es veräußert, erhält der bezugsberechtigte AE einen Ausgleic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.4.2 Kapitalherabsetzung mit Kapitalrückzahlung

Tz. 172 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die zweite Alt des Veräußerungsersatztatbestands von § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 wird realisiert, wenn bei der Kap-Ges, an der einbringungsgeborene Anteile bestehen, eine gesellschaftsrechtliche Kap-Herabsetzung (s §§ 222–228, 229–236 AktG, 58 GmbHG) beschlossen wird und die Kap-Herabsetzung mit einer Rückzahlung an die AE verbunden ist. Der Veräuß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Börsenklausel (§ 50d Abs 3 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 116 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 3 S 2 Hs 2 EStG nimmt börsennotierte Gesellschaften von der Anwendung des § 50d Abs 3 EStG aus. Dies geschieht ausweislich der Gesetzesbegründung aus Vereinfachungsgründen, da bei einer Vielzahl von Anteilseignern die Gefahr einer Instrumentalisierung der Körperschaft für eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Steuervorteilen ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.5.3 Einlage in eine "Kapitalgesellschaft"

Tz. 178 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Nur die verdeckte Einlage in eine "Kap-Ges" führt gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 4 UmwStG zur Aufdeckung der stillen Reserven in den einbringungsgeborenen Anteilen. Was unter "Kap-Ges" zu verstehen ist, wird im Ges nicht erläutert. Wie auch im Fall des § 20 Abs 1 S 2 UmwStG (s § 20 UmwStG [vor SEStEG] Tz 103) sind hierunter die in § 1 Abs 1 Nr 1 KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Übersicht zur Existenz einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG

Tz. 15 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Einbringungsgeborene Anteile entstehen vor Inkrafttreten des UmwStG 1995 bei: Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils vor Geltung des (ersten) UmwStG (20.08.1969) unter Übernahme des BV zu Bw oder Zwischenwerten iRd Gründung der Kap-Ges oder der Kap-Erhöhung bei einer Kap-Ges nach damals geltender Rspr (s Tz 21–22), Einbringung eines...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.2.1 Altanteile sind einbringungsgeborene Anteile

Tz. 40 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Hält der AE von Anteilen an einer Kap-Ges einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG, weil dieser die Beteiligung durch eine Sacheinlage vor Inkrafttreten des UmwStG idF des SEStEG zum Bw oder Zwischenwert erworben hat (Einbringender), einbringungsgeborene Anteile vom Einbringenden oder seiner Rechtsnachfolger unentgeltlich erworben hat (s T...mehr

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zfs 06/2024, Schadensumfang... / 1 Sachverhalt

Mit der Klage begehrt die Klägerin die Zahlung weiteren Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall. Am 2.2.2023 fuhr die Fahrerin des bei der Beklagten haftpflichtversicherten Pkws der Marke … mit dem amtlichen Kennzeichen … auf dem rechten Fahrstreifen der BAB 270 in Fahrtrichtung Bremen-Blumenthal. Sie kam von der Fahrbahn ab und kollidierte bei Kilometer 8,950 mit dem dort...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Doppelstiftung

Tz. 160 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Doppelstiftungen sollen dem Zweck ihrer Konstruktion nach sowohl gemeinnützige Zwecke als auch den Erhalt eines Unternehmens verfolgen. Die Bündelung in einer einzigen Stiftung (sog Kombinationsstiftung) würde in den meisten Fällen einen Verstoß gegen die Selbstlosigkeit (§ 55 AO) und Ausschließlichkeit (§ 56 AO) darstellen. In der Praxis wi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestand

Rn. 300 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 32d Abs 2 Nr 3 EStG erfordert zunächst Einkünfte aus KapVerm iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 EStG. Auf andere Einkünfte, etwa Zinsen nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG, ist er bereits seinem Wortlaut nach nicht anwendbar, diese können allerdings dem zwingenden Ausschluss der AbgSt nach § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b EStG unterliegen (dazu s Rn 190 ff; Überb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Verantwortlichkeit bei juristischen Personen

Rz. 65 Bei der Verantwortlichkeit für das Handeln juristischer Personen ist darauf abzustellen, wer diese vertritt, denn die juristische Person selber ist strafrechtlich nicht verantwortlich, weil sie ohne ein vertretungsberechtigtes Organ nicht handlungsfähig ist. Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten juristischer Personen obliegt nach § 34 Abs. 1 AO deren gesetzlichen V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Die Gewerbsmäßigkeit bei Zahlungsunfähigkeit

Rz. 33 Ein zentrales Problem des Straftatbestands des § 26c UStG ist – wie bei § 26a Abs. 1 UStG – die Frage nach der Zahlungsfähigkeit eines Unternehmers nach Anmeldung der Steuer. Wenn die angemeldete Steuer zu mehreren Fälligkeitszeitpunkten nicht gezahlt wird, dann liegen die Voraussetzungen der Gewerbsmäßigkeit wegen der wiederholten Begehung zunächst einmal vor. Da die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. GmbH, die Bankgeschäfte betreibt

Rn. 38 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Für GmbH, die Bankgeschäfte betreiben, gelten zusätzlich zu den allg. Vorschriften die §§ 340–340o, die RechKredV sowie die weiteren Spezialvorschriften für diese Institute.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Keine GmbH für die Versicherungswirtschaft

Rn. 39 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Für den Betrieb von Versicherungsgeschäften sind GmbH nicht zugelassen (vgl. § 8 Abs. 2 VAG).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Differenzierung nach Größe und Bedeutung einer GmbH

Rn. 10 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Vorschriften zur Rechnungslegung einer GmbH sind nach Größe und Bedeutung der GmbH in der Öffentlichkeit unterschiedlich gestaltet. 1. "Große" GmbH Rn. 11 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Groß ist eine GmbH, wenn mindestens zwei der folgenden Kriterien überschritten werden Bilanzsumme (BS): 25 Mio. EUR, Umsatzerlöse (UE): 50 Mio. EUR p. a., Arbeitneh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. "Kleine" GmbH

Rn. 20 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Eine GmbH ist klein, sofern mindestens zwei der nachfolgenden Merkmale nicht überschritten werden (§ 267 Abs. 1): Bilanzsumme (BS): 7,5 Mio. EUR, Umsatzerlöse (UE): 15 Mio. EUR p. a., Arbeitnehmer (AN): 50 im Jahresdurchschnitt. Zu Einzelheiten vgl. HdR-E, HGB § 267, Rn. 6 ff. Rn. 21 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Kleine GmbH müssen folgende drei Besta...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Erleichterungen für GmbH, die in einen Konzernabschluss einbezogen sind

Rn. 41 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Eine GmbH, die TU eines nach § 290 bzw. § 11 PublG zur Aufstellung eines KA verpflichteten MU ist, selbst nicht kap.-marktorientiert ist, braucht nach § 264 Abs. 3 folgende HGB-Vorschriften nicht zu beachten: §§ 264–289f: JA und Lagebericht, §§ 316–324a: Prüfung, §§ 325–329: Offenlegung. Rn. 42 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Diese GmbH hat nur die all...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Kapitalmarktorientierte GmbH

Rn. 27 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Eine GmbH ist kap.-marktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt i. S.d § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs. 1 des WpHG in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat (vgl. § 264d). Für die GmbH kommen als Wertpapiere Schuldtitel, wie Gen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. "Große" GmbH

Rn. 11 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Groß ist eine GmbH, wenn mindestens zwei der folgenden Kriterien überschritten werden Bilanzsumme (BS): 25 Mio. EUR, Umsatzerlöse (UE): 50 Mio. EUR p. a., Arbeitnehmer (AN): 250 im Jahresdurchschnitt. Zu Einzelheiten vgl. HdR-E, HGB § 267, Rn. 6ff. Rn. 12 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Eine große GmbH ist der Regelfall, von dem die Vorschriften des HGB...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. "Mittelgroße" GmbH

Rn. 15 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Mittelgroß ist eine GmbH, wenn zwei der folgenden Kriterien zutreffen: Bilanzsumme (BS): 7,5 Mio. EUR bis 25 Mio. EUR, Umsatzerlöse (UE): 15 Mio. EUR bis 50 Mio. EUR p. a., Arbeitnehmer (AN): 50 bis 250 im Jahresdurchschnitt. Zu Einzelheiten vgl. HdR-E, HGB § 267, Rn. 6ff. Rn. 16 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der JA sowie die vorgeschriebenen Ergänzun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Prüfung durch unabhängige Abschlussprüfer bei großen und mittelgroßen GmbH

Rn. 48 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Jede GmbH, die nicht zu den kleinen Gesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 (vgl. HdR-E, HGB § 267, Rn. 1ff.) gehört, muss ihren JA und Lagebericht durch einen AP prüfen lassen (vgl. § 316 Abs. 1). Rn. 49 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Als AP kommen für große GmbH nur WP und WPG in Betracht (vgl. § 319 Abs. 1 Satz 1). Bei mittelgroßen GmbH können auch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. "Kleinst"-GmbH

Rn. 24 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Eine GmbH ist als eine Kleinst-KapG zu werten, wenn mindestens zwei der nachfolgenden Merkmale nicht überschritten werden (vgl. § 267 Abs. 1): Bilanzsumme (BS): 450.000 EUR, Umsatzerlöse (UE): 900.000 EUR p. a., Arbeitnehmer (AN): 10 im Jahresdurchschnitt. Zu Einzelheiten vgl. HdR-E, HGB § 267a, Rn. 3 ff. Rn. 25 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Erleichte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. GmbH mit (mitbestimmtem) Aufsichtsrat

Rn. 31 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Ist für die GmbH ein AR zu bestellen, gelten für die Auf- und Feststellung des JA sowie für seine Prüfung und Offenlegung gesonderte Vorschriften. Ein AR ist zu bestellen, sofern der Gesellschaftsvertrag seine Bestellung vorsieht. die GmbH mitbestimmt ist, wenn also ein AR nach den mitbestimmungsrechtlichen Gesetzen mit AN-Beteiligung zu bilden...mehr