Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

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zfs 03/2021, Fahrtenbuch, G... / 2 Aus den Gründen:

"… Die gegen diesen Beschluss des VG gerichtete Beschwerde des ASt. hat keinen Erfolg. (…)" Im Übrigen kann dem ASt. auch in der Sache nicht gefolgt werden. Nach § 108 Abs. 1 S. 1 VwGO entscheidet das (Verwaltungs-)Gericht im Klageverfahren nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung; für das (vorliegende) Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorbemerkung

Rz. 246 [Autor/Stand] Die wichtigste Gruppe der in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG aufgeführten inländischen juristischen Personen, deren gesamtes Vermögen einen Gewerbebetrieb bildet, stellen die Kapitalgesellschaften dar. Zu ihnen gehören nach dem Klammerzusatz in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG die Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Beispiele

Rz. 1689 [Autor/Stand] Siehe zunächst die vor Gliederungspunkt A. abgedruckten Beispiele in H B 97.3 ErbStR 2011 und 2019. Rz. 1690 [Autor/Stand] Weitere Beispiele: Beispiel 1 (negativer Unterschiedsbetrag i.S. von § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b BewG n.F.; aktives und passives Sonderbetriebsvermögen): An der X-OHG sind die Gesellschafter A, B und C zu je 1/3 beteiligt. A verstirb...mehr

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zfs 03/2021, Taschenrechner... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [6] Die Vorlage ist gem, § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG i.V.m. § 121 Abs. 2 GVG zulässig. [7] 1. Die Vorlagefrage betrifft die Auslegung eines Tatbestandsmerkmals des § 23 Abs. 1a S. 1 StVO, mithin eine Rechtsfrage. [8] 2. Die Rechtsfrage ist auch entscheidungserheblich. [9] a) § 23 Abs. 1a StVO ist wirksam und daher vom vorlegenden Gericht bei seiner Entscheidung anzuwenden. Di...mehr

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zfs 03/2021, Inbetriebnahme... / 2 Aus den Gründen:

"… III. Das angefochtene Urteil unterliegt auf die als Sachrüge zu verstehenden Ausführungen der Rechtsbeschwerde hin der Aufhebung. Die getroffenen Feststellungen tragen die Verurteilung nicht." 1. Das AG hat in dem festgestellten Verhalten einen vorsätzlichen Verstoß gegen §§ 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 2, Abs. 5, 69 a StVZO, § 24 StVG gesehen. Durch diese Normen wird eine Ordnungs...mehr

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FF 03/2021, Praxisprobleme ... / IV. Verfahrensfragen

Die verfahrensrechtlichen Anforderungen in Verfahren nach den §§ 1666, 1666a BGB sind hoch. Verfahrensbeteiligte im Sinne von § 7 FamFG sind die Eltern. In der Praxis des Verfassers fällt auf, dass in Verfahren nach § 1666 BGB die Väter – seien sie mitsorgeberechtigt oder auch nicht – oftmals nicht oder nur unzureichend am Verfahren beteiligt werden.[157] Grund hierfür ist, d...mehr

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zfs 03/2021, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

"… B. Die Verfassungsbeschwerde, über die der VGH gem. § 49 Abs. 1 VerfGHG ohne mündliche Verhandlung entscheidet, hat Erfolg. Sie ist zulässig und begründet." I. Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig. 1. Die fristgemäß erhobene Verfassungsbeschwerde ist statthaft. Insbesondere steht ihr die Bundesrechtsklausel des § 44 Abs. 2 S. 1 VerfGHG nicht entgegen, da die vom Beschwer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1.1 Land- und forstwirtschaftlicher, gewerblicher Betrieb, Betriebstätte

Rz. 6 Für die Anzeige der Vorfälle bei land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen Betrieben und Betriebstätten ist die Gemeinde der Adressat, in der der Betrieb oder die Betriebstätte eröffnet[1], in die der Betrieb bzw. die Betriebstätte verlegt wird oder worden ist oder in der der Betrieb oder die Betriebstätte bis zur Aufgabe geführt worden ist.[2] Die Gemeinde hat dar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Vereinbarkeit mit dem GG

a) Gesetzgebungskompetenz Rn. 11 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich mE aus Art 105 Abs 2 GG Fall 1 iVm Art 106 Abs 3 GG (s § 7b Rn 9 gilt entsprechend). b) Förderweg und Umfang Sonderabschreibung, keine Verteilbarkeit der Sonderabschreibung Rn. 12 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Dass der Gesetzgeber hier das Förderinstrument "Sonderabschreib...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Förderweg und Umfang Sonderabschreibung, keine Verteilbarkeit der Sonderabschreibung

Rn. 12 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Dass der Gesetzgeber hier das Förderinstrument "Sonderabschreibung" und nicht "erhöhte Absetzungen" gewählt hat, liegt in seinem gesetzgeberischen Ermessen und verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1 GG. Zum Unterschied zwischen den beiden Förderungswegen s § 7a Rn 9–11 (Handzik). Festzuhalten ist, dass der Gesetzgeber in letzter Zeit (§§ 7b, 7c ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Haushaltshilfe

Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Aufwendungen für eine Haushaltshilfe sind BA, wenn sie im Betrieb tätig wird (zB in der Betriebsküche). Nach Auffassung des BFH sind die Aufwendungen ansonsten der privaten Lebensführung zuzuordnen. Dies sei auch dann der Fall, wenn die Haushaltshilfe im Haushalt des StPfl arbeitet, aber dem StPfl dadurch dessen Berufsausübung ermöglicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesetzgebungskompetenz

Rn. 11 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich mE aus Art 105 Abs 2 GG Fall 1 iVm Art 106 Abs 3 GG (s § 7b Rn 9 gilt entsprechend).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Befristung der Förderung

Rn. 21 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Nur in einem bestimmten Zeitraum angeschaffte Abschreibungsobjekte (zur Auslegung, welche dazu gehören, s Rn 4, 5) sind begünstigt. Die Sonderabschreibung ist damit insoweit von vornherein zeitlich befristet. Auch dies ist verfassungsrechtlich zulässig (Art 3 Abs 1 GG). Angesichts seines weiten Spielraums kann der Gesetzgeber festlegen, die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Auch Förderung gebrauchter elektrisch betriebener Lastenfahrräder?

Rn. 20 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Auslegung des § 7c Abs 1 EStG lässt mE grammatikalisch zwei Varianten zu: Der Gesetzgeber geht offenbar von (2) aus, da die Begründung in BT-Drucks 19/14909 ausführt, dass g...mehr

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Sachliche Unzuständigkeit des sog. regionalen Inkassoservice im Bereich des steuerlichen Kindergeldes

Leitsatz 1. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Satz 4 FVG räumt dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit nur die Befugnis ein, innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs die Entscheidung über den Anspruch auf Kindergeld für bestimmte Bezirke oder Gruppen von Berechtigten abweichend von den Vorschriften der AO über die örtliche Zuständigkeit von Finanzbehörden einer anderen Familienkasse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nur Förderung "neuer" Elektronutzfahrzeuge

Rn. 18 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Im Rahmen seines weitgehenden Spielraums kann der Gesetzgeber sich auf die Förderung "neuer" Elektronutzfahrzeuge beschränken, wie dies etwa bei § 7g EStG aF ("neue bewegliche WG des AV") der Fall war. Der Gesetzgeber führt zur Begründung an, dadurch solle ein "Markthochlauf" erreicht werden (BR-Drucks 356/19, 117), was ein nicht zu beanstan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Der grundsätzliche Zwang zur Datensatzübermittlung

Rn. 22 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 7c Abs 4 S 1 EStG sieht vor, dass die Sonderabschreibung grundsätzlich (Ausnahme S 2, 3) davon abhängt, dass der StPfl bestimmte Daten durch DFÜ an die FinBeh übermittelt. Der Gesetzgeber will dadurch eine effiziente Überprüfung erreichen (BT-Drucks 19/14909, 44), was ebenfalls zulässig ist. Durch die Tatsache, dass zur Vermeidung unbillig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Telefonkosten

Telefonkosten sind bei betrieblicher Veranlassung als BA abzusetzen. Wird das Telefon auch privat genutzt, so ist der betriebliche Anteil uU zu schätzen (BFH BStBl II 1981, 131; BFH/NV 1991, 95). Dies gilt nicht nur bei betrieblichen, sondern auch bei privaten Telefonanschlüssen. Die schätzweise Aufteilung der Telefonkosten ist auch dann gerechtfertigt, wenn keinerlei Aufzei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Keine Förderung von Hybrid-Nutzfahrzeugen

Rn. 19 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Aus § 7c Abs 2 EStG "ausschließlich durch Elektromotoren angetrieben" ergibt sich, dass bei den Nutzfahrzeugen nur solche mit ausschließlichem Elektroantrieb gefördert werden, nicht aber – wie bei § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG auch Hybrid(elektro)fahrzeuge. ME ist diese Differenzierung sachlich gerechtfertigt. § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG "verbilligt" ...mehr

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Steuerberater-Berufsrecht – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften haben die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten (§ 33 StBerG). Dazu gehören auch die Hilfeleistungen in Steuerst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Auf dem Gebiet des Steuer- und Bilanzrechts hat sich eine sehr eigene Sprache etabliert. Um Rechtsgrundlage für teilweise empfindliche staatliche Eingriffe sein zu können, ist es erforderlich, dass der Adressat eines Eingriffs dessen Grund, Umfang und Rechtsfolgen verstehen kann. Hierbei kann nicht auf das individuelle, nicht immer der Finanzbehörde bekannte Sprachverm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 2 Amtssprache

Rz. 4 Nach § 87 Abs. 1 AO haben sich die Finanzbehörden zur Erfüllung ihrer aus § 85 AO folgenden Aufgabenzuweisung der deutschen Sprache als Amtssprache zu bedienen. Besteuerungsrelevante Vorgänge sind grundsätzlich in deutscher Sprache abzufassen. Entsprechendes gilt für die Aktenführung. Der verfahrensrelevante Stoff ist in seinen wesentlichen Teilen in deutscher Sprache ...mehr

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Verschonung von Betriebsvermögen

Leitsatz 1. Der Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 Satz 3 ErbStG i.d.F. des ErbStRG kann innerhalb des Zehnjahreszeitraums nur für den ersten Erwerb berücksichtigt werden. 2. Der Abzugsbetrag wird "berücksichtigt", auch wenn er infolge Abschmelzung 0 EUR betragen hat. Normenkette § 13a Abs. 2, § 13b Abs. 4 ErbStG a.F. Sachverhalt X trat auf den 31.12.2012 eine Beteiligung an der Y ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 2.2.1 Bundesrecht

Rz. 8 Für die bundesrechtlich geregelten Steuern ergibt sich die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 1 u. 2 GG. Danach hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebung über die Zölle und Finanzmonopole. Er hat außerdem die konkurrierende Gesetzgebung über die übrigen Steuern, wenn ihm das Aufkommen dieser Steuern ganz oder zum Teil zusteht oder wenn die Voraussetzungen des...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 2.3 Verwaltung durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden

Rz. 20 Nur soweit die bundesrechtlich oder nach EG-Recht geregelten Steuern durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden, reicht der Anwendungsbereich der AO. Bundes- bzw. Landesfinanzbehörden sind die in § 6 wiedergegebenen, im FVG genannten Verwaltungsbehörden. Ihr Tätigkeitsbereich ist in Art. 108 GG umschrieben: Die Bundesfinanzbehörden verwalten die Zölle, di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt den Anwendungsbereich der AO. Sie muss sich dabei an die vom GG gezogenen Grenzen des Bundesgesetzgebungsrechts halten. In den unmittelbaren Anwendungsbereich fallen daher nicht die landesgesetzlich geregelten Steuern. Nach Art. 108 Abs. 5 GG könnte der Bundesgesetzgeber zwar verfahrensrechtliche Vorschriften auch für die örtlichen Verbrauchs- und...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 2.2.2.1 Unionsrecht

Rz. 10 Die Rechtsquellen des Unionsrechts haben einen dem innerstaatlichen Recht ähnlichen Stufenbau. Das primäre Unionsrecht ergibt sich seit dem 1.12.2009 insbesondere aus dem EUV und der AEUV . Ebenfalls seit dem 1.12.2009 gehört auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gleichrangig[1] zum primären Unionsrecht. Die Grundsätze der Europäischen Menschenrechtsko...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 8.2 Abziehbarkeit von Zuwendungen an politische Parteien

Rz. 181 Abziehbar sind Zuwendungen an politische Parteien, wenn die Partei bei Zufluss der Zuwendung als politische Partei i. S. d. § 2 PartG [1] anzusehen und nicht von der staatlichen Teilfinanzierung nach § 18 Abs. 7 PartG als verfassungswidrige Partei ausgeschlossen ist.[2] Danach ist eine Partei gegeben bei Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Zweck der Vorschrift

Rz. 10 Nach § 10 Abs. 1 S. 1 EStG sind Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung bestimmter steuerbegünstigter Zwecke als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehbar, nach Abs. 1a weitere Spenden an bestimmte Stiftungen. Rz. 11 § 10b EStG regelt aber entgegen der Überschrift der Vorschrift nicht "steuerbegünstigte Zwecke",...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2.2 Kirchliche Zwecke

Rz. 55 Eine Körperschaft verfolgt gem. § 54 AO kirchliche Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern. Zu diesen Zwecken gehören insbes. die Verwaltung des Kirchenvermögens, die Errichtung und Unterhaltung von Kirchen und Gemeindehäusern, die Ausbildung von Geistlichen, die E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Überblick, Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 10b EStG ist durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v. 10.10.2007[1] neu gefasst worden. Damit werden die steuerbegünstigten Zwecke nunmehr allein in §§ 52–54 AO, die berechtigten Empfänger in der Vorschrift selbst geregelt. §§ 48, 49 EStDV und die Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV sind daher aufgehoben worden. Der bisher gesplittete Hö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1.1 Personalien des Auftraggebers (Nr. 1 und 2)

Rz. 14 Neben dem Vor- und Zunamen (ggf. auch dem abweichenden Geburtsnamen) und der Anschrift desjenigen, der den Freistellungsauftrag erteilt hat, ist auch dessen Geburtsdatum anzugeben, damit eine einwandfreie Identifizierung möglich ist. Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag von Ehegatten sind die Daten beider Ehegatten mitzuteilen. Rz. 14a Für nach dem 1.1.2013 zufli...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer bilden folgende Vorschriften die wesentliche Rechtsgrundlage: das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.9.2002[1], zuletzt geändert durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.[2] und die Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV 2017)[3] Die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 4 Zuständige Finanzbehörde nach Abs. 3

Rz. 74 Aufseiten der Länder werden die zuständigen Finanzbehörden und damit die für die Aufgabe bestimmten oder eingerichteten zentralen Stellen durch eine nach § 88b Abs. 3 AO zu erlassende Rechtsverordnung der jeweiligen Landesregierung bestimmt. Diese wiederum ist ermächtigt, die Verpflichtung zum Erlass der Rechtsverordnung auf die jeweilige oberste Landesfinanzbehörde[1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.4.1.2 Sonstige Form des Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Rz. 16 Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen insbesondere unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung, aus informationsbezogenen Maßnahmen ergeben.[1] Dieses Recht flankiert und erweitert den grundrechtlichen Schutz von Verhaltensfreiheit und Privatsphäre und lässt diese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.4.1.1 Ermittlungen "ins Blaue"/Rasterfahndung

Rz. 15 Eine Rasterfahndung der Strafverfolgungsbehörden zum Zwecke bloßer Vorfeldermittlungen von Steuerstraftaten ist als Verstoß gegen das aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG herrührende Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht zulässig.[1] Grundrechtseingreifende Ermittlungen "ins Blaue hinein" lässt die Verfassung nicht zu.[2] Deshalb sind diese scho...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.4.1.3 Restriktive Normauslegung

Rz. 20 Einschränkungen der Freiheitsgrundsätze durch den Staat müssen auf einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage beruhen.[1] Dies schließt eine ausufernde Datennutzungs- und Ermittlungsberechtigung auf Basis des § 88b AO aus. Rz. 21 Es bedarf dementsprechend einer dies berücksichtigenden verfassungskonformen Auslegung der Norm.[2] § 88b AO regelt in verfassungskonfor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.3 Gewährleistung eines gleichmäßigen und zeitnahen Vollzugs der Steuergesetze

Rz. 22 Die Gewährleistung eines zeitnahen und gleichmäßigen Vollzugs der Steuergesetze ist Entscheidungsgrundlage und Normzweck. Sie muss maßgebendes Kriterium der Ziel- und Zweckverfolgung der Anordnung sein. Mit der Verknüpfung der Ziele durch das Wort "und" bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass sich beide Ziele bedingen und kumulativ vorliegen müssen.[1] Das Ziel eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 3.3 Amtsverfahren (Satz 2 Nr. 1 1. Alt.)

Rz. 11 Das Besteuerungsverfahren ist – anders als das gerichtliche Verfahren – grundsätzlich kein förmliches Verfahren. Eine besondere Einleitung im Wege einer förmlichen Erklärung über die Anhängigkeit des Verfahrens und über die Rechtsstellung der Beteiligten erfolgt im Gegensatz zum Steuerstraf- oder Bußgeldverfahren nicht. Ein steuerliches Verwaltungsverfahren beginnt re...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Einziehun... / 1 Gründe

I. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zutreffend hat das Nachlassgericht den erteilten Erbschein des Amtsgerichts München vom 16.7.1970 als unrichtig eingezogen. 1. Die Einlegung der Beschwerde erfolgte mit dem Antrag, dem Beschwerdeführer einen neuen dem Erbschein vom 16.7.1970 gleichlautenden Erbschein zu erteilen. Nachdem der Erbschein vom 16.7.1970 a...mehr

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ZErb 02/2021, Berücksichtig... / 5

Auf einen Blick Der Auskunftsanspruch gemäß § 2314 BGB dient dem pflichtteilsberechtigten Nichterben dazu, seinen durch die Erbrechtsgarantie des Grundgesetzes verbürgten Mindestanspruch vorzubereiten. Das notarielle Nachlassverzeichnis muss daher auch in Bezug auf die Leistungen nach § 2057a BGB eine höhere Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunft über de...mehr

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FF 02/2021, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. v. 9.11.2020 – 1 BvR 697/20, juris 1. Die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ist nur im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung, zu der auch das Unterhaltsrecht gehört, gewährleistet, soweit dieses mit Art. 6 Abs. 1 GG in Einklang steht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.7.1981 – 1 BvL 28/77, BVerfGE 57, 361 <378>). Der ausgeurteilte Un...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / a) Wortlaut

Unter dem Wortlaut wird die Bedeutung eines Ausdrucks im allgemeinen Sprachgebrauch verstanden.[38] Dem Wortlaut wird bei der Auslegung des Begriffs Eigentum ein hoher Stellenwert beigemessen. Der II. Senat spricht in seinen Entscheidungen davon, der Wortlaut sei "eindeutig"[39] und im zivilrechtlichen Sinn zu verstehen.[40] Folgerichtig prüft er die Einbeziehung anderer din...mehr

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zfs 02/2021, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [11] 1. Die Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. (…) Selbst wenn man von einer Erfüllung des Darlegungserfordernisses und damit einer zulässigen Beschwerde ausgeht, ist diese nicht begründet. Denn aus den im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 S. 1 u. 6 VwGO), ergibt sich nicht, dass die Entscheidung...mehr

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AGS 02/2021, Geldentwertung und Insolvenzverwaltergebühren

Art 12 Abs. 1 GG; § 63 Abs. 1 InsO; § 2 Abs. 1 InsVV Leitsatz Kein Inflationsausgleich für Insolvenzverwaltergebühren allein aufgrund der Geldentwertung seit dem Inkrafttreten der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung im Jahr 1999. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters den Anspruch des Verwalters auf eine seiner Qualifikati...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / I. Verfassungsrechtlicher Hintergrund der Steuerbefreiung

Für das Verständnis der Steuerbefreiungen für das Familienheim ist es zudem hilfreich, ihren verfassungsrechtlichen Hintergrund zu kennen. In Zusammenhang mit dem Vorlagebeschluss des II. Senats zur Privilegierung von Betriebsvermögen (§ 13a, § 13b ErbStG a.F.)[9] regten sich auch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuerbefreiungen für das Familienheim. Der II. Senat d...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / f) Verfassungskonforme Auslegung

Der II. Senat des BFH hatte in der Vergangenheit angesichts der Rechtsprechung zur Verschonung von Betriebsvermögen "erhebliche Zweifel" an der Verfassungsmäßigkeit der Steuerbefreiung für Familienheime geäußert.[76] Die Steuerbefreiung führt zu einer Ungleichbehandlung zwischen Erwerbern von Familienheimen und Erwerbern anderer Vermögensgegenstände.[77] Keine Bedenken an de...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / a) Zulässigkeit von Ehevertrags- und Pflichtteilsverzichtsklauseln

Soweit ersichtlich wird aktuell (noch) nicht ernsthaft vertreten, dass Ehevertrags- und Pflichtteilsverzichtsklauseln in Gesellschaftsverträgen, die von Gesellschaftern zum Schutz des Gesellschafts- bzw. Familienvermögens den Abschluss von Ehe- und Pflichtteilsverzichtsverträgen verlangen, unwirksam sind. Aufgrund der aktuellen Tendenz der Rechtsprechung zur zunehmend kritis...mehr

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AGS 02/2021, Rücknahme des ... / II. Belastung des Betroffenen unbillig

Nach Ansicht des AG hat die Bußgeldbehörde den Antrag der Verteidigerin auf Auferlegung der notwendigen Auslagen des Betroffenen auf die Staatskasse zu Unrecht abgelehnt. Der Betroffene habe die Kosten des Verfahrens (Kosten und Auslagen) zu tragen hat, wenn er "verurteilt" werde, d.h. wenn gegen den Betroffenen ein Bußgeld festgesetzt werde. Dies gelte auch, wenn der Betrof...mehr

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AGS 02/2021, Was ist, wenn ... / I. Die gesetzliche Regelung

Gem. § 11 Abs. 1 S. 1 RVG wird die dort näher beschriebene gesetzliche Vergütung des Rechtsanwalts auf Antrag des Anwalts oder des Auftraggebers durch das Gericht des ersten Rechtszuges festgesetzt. Gem. § 11 Abs. 2 S. 2 RVG sind die Beteiligten zu hören. Diese Anhörung ist Ausdruck der verfassungsrechtlichen Garantie des Art. 103 Abs. 1 GG auf Gewährung rechtlichen Gehörs. ...mehr