Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.2.3 Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB

Rz. 42 § 1632 Abs. 4 BGB gibt Pflegeeltern ein eigenes Antragsrecht, um zu verhindern, dass ein Pflegekind zur Unzeit aus der Pflegefamilie herausgenommen wird. In § 1632 Abs. 2 Satz 2 BGB wird im Übrigen die sog. Dauerverbleibensanordnung geregelt, die einen Gleichlauf mit dem Kinder- und Jugendhilferecht erzielt, das in § 33 schon immer die Pflegekindschaft als eine "zeitl...mehr

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Jung, SGB VIII § 7 Begriffs... / 2.4 Begriffliche Sonderregelungen

Rz. 8 Der mit dem KJSG eingeführte Abs. 2 weist darauf hin, dass für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und junge Menschen mit Behinderungen im SGB VIII grundsätzlich – in Ergänzung der jeweiligen Begriffsbestimmung in § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 – die Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 1 SGB IX und damit der Behinderungsbegriff der VN-BRK gilt. Insbesondere im Hinblick auf die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.2 Hilfeempfänger

Rz. 6 Die Sozialpädagogische Familienhilfe wird der ganzen Familie geleistet und soll nicht nur in der Familie vorhandene Kinder, sondern alle Familienmitglieder erreichen, bei denen zumeist multiple Probleme vorliegen (Sächs. OVG, Beschluss v. 26.6.2018, 4 A 87/16). Die Sozialpädagogische Familienhilfe betreut und unterstützt die gesamte Familie. Dies können neben den Perso...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.1.2 Hilfeempfänger

Rz. 6 Hilfeberechtigte sind nach dem Wortlaut der Vorschrift Kinder und Jugendliche. Daher ist zunächst gemäß den Definitionen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 eine Altersbeschränkung nicht vorgesehen. Gemäß der Begriffsdefinition des § 7 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 ist Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist (§ 7 Abs. 1 Nr. 1) und Jugendlicher, wer 14 Jahre aber noch nicht 18 Jahre...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.2.1 Überblick

Rz. 26 Nach Satz 2 HS 1 soll Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie die Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie maßgebliches Kriterium zur Bewertung der Erfolgsaussichten des jeweiligen Ziels sein. Als allgemeines Ziel der Heimerziehung nennt die Vorschrift zunächst die Förderung der Entwicklung von Kindern...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 2.1 Inobhutnahme nach der Einreise (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 regelt die vorläufige Inobhutnahme unmittelbar nach der Einreise und vor der Entscheidung über die Verteilung der unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen und betont das Primat der Kinder- und Jugendhilfe. Der Aufenthaltsstatus des Betreffenden ist daher ohne Bedeutung. Zu den Begriffsdefinitionen und Altersgrenzen vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2. Kinder ...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.2.2 Rückkehroption nach Satz 2 Nr. 1

Rz. 28 Generell geht Hilfe zur Erziehung in Form der Fremdunterbringung davon aus, dass zunächst die Rückkehroption (Nr. 1) offenzuhalten und zu bevorzugen ist. Dies folgt etwa auch aus § 37 Abs. 1. Daneben gebietet es auch das Recht auf Achtung des Familienlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK darauf hinzuwirken, dass eine Inpflegegabe nur eine vorübergehende Maßnahme ist und eine...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.3 Begleitung und Hilfeplanung

Rz. 44 Zur Vermeidung von Nachteilen für das Kind aufgrund eines Auseinanderfallens von rechtlicher und sozialer Zugehörigkeit (dies hatte der Gesetzgeber bereits betont, vgl. BT-Drs. 11/5948 S. 71) wird das Jugendamt in enger Begleitung des Pflegeverhältnisses zu versuchen haben, Unsicherheiten bestmöglich aufzufangen und mit den Beteiligten Handlungsvorgaben zu erarbeiten....mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.8 Streubesitzdividende

Seit 1.3.2013 zugeflossene Dividenden aus sog. Streubesitzbeteiligungen sind nicht mehr steuerbefreit. Es ist fraglich, ob die auf § 8b Abs. 4 KStG beruhende ungleiche steuerliche Behandlung einer Beteiligung mit z. B. 9 % gegenüber einer Beteiligung mit 10 % verfassungsgemäß ist. Darüber hatte das FG Hamburg zu entscheiden, das verfassungsrechtliche Bedenken geäußert hat.[1...mehr

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Krankenbezüge / 2.2.4 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch bzw. die Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen, Geweben oder Blut müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein (Monokausalität).[1] Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, die im Folgenden kurz dargestellt werden. Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 2.2.1 Schutzarten

Im Rahmen des Asylverfahrens entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darüber, welche der zur Verfügung stehenden Schutzarten im Einzelfall greift:mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Voraussetzungen

Rz. 6 Voraussetzung für den Erlass einer auf § 8 Abs. 1 gestützten Rechtsverordnung ist, dass die Beschäftigung von Arbeitnehmern in dem betreffenden Beschäftigungsbereich oder mit entsprechenden Arbeiten mit besonderen Gefahren für die Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden ist. Dabei ist es für das Merkmal der besonderen Gesundheitsgefahr nicht erforderlich, dass eine konkr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.3 Auslegung des § 396 AO

Rz. 4 Der überkommene Wortlaut des § 396 AO ist nicht präzise, sodass die Vorschrift auslegungsbedürftig ist. Hierbei ist zu beachten, dass nach Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB die Ahndungsmöglichkeit für eine Straftat im Gesetz konkret bestimmt sein muss. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die Verjährungsfrist ein wesentlicher Bestandteil der Strafbarkeit der Tat. Eine Verlän...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.5 Rechtsmittel

Rz. 22 Die Ablehnung der Aussetzung durch die Ermittlungsbehörden oder das Strafgericht ist nach § 305 S. 1 StPO nicht beschwerdefähig.[1] Die Ablehnung steht in einem derartigen Zusammenhang mit der nachfolgenden Sachentscheidung, dass sie nur mit einem Rechtsmittel gegen diese, nicht aber selbstständig angefochten werden kann. Hierdurch wird der Beschuldigte nicht gehinder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Im Interesse des Beschuldigten haben die Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaft oder Finanzbehörde i. S. v. § 386 AO [1], und die Strafgerichte das Strafverfahren unter Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse im Einzelfall in angemessener Zeit abzuwickeln.[2] Dieses Beschleunigungsgebot, wie es auch aus Art. 6 Abs. 1 MRK folgt und das als Amtspflicht gegenüber dem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm gem. Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG der Rechtsweg, d. h. der Zugang zu den Gerichten, offen.[1] Der Zugang zu den ordentlichen Gerichten wird allerdings gem. Art. 19 Abs. 4 S. 2 GG nur eröffnet, wenn eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist. Insoweit eröffnet § 33 FGO vorrangig für bestimmte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.3 Anknüpfung an Gesetzgebungskompetenz des Bundes und Verwaltungshoheit durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden

Rz. 15 Allerdings wird durch §§ 33 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit Abs. 2 FGO nicht für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten der Finanzrechtsweg eröffnet, sondern nur für solche Abgaben, die einerseits der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und andererseits durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden i. S. der §§ 1, 2 FVG [1] verwaltet werden. Rz. 16 Im H...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 5.2 Landesgesetzlich zugewiesene Streitigkeiten

Rz. 30 Die Landesgesetzgeber eröffnen den Finanzrechtsweg üblicherweise für (öffentlich-rechtliche) Streitigkeiten über solche Steuern, die – abweichend von § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO – der Landesgesetzgebung nach Art. 105 Abs. 2a GG (vgl. auch Rz. 16a) unterliegen und von Landesfinanzbehörden verwaltet werden.[1] Ebenso werden in diesem Zusammenhang regelmäßig die Vorschriften d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 33–39 FGO bestimmen den Zugang zur Finanzgerichtsbarkeit [1] und des zuständigen Gerichts innerhalb der Finanzgerichtsbarkeit.[2] Hierdurch wird im Rahmen der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG.[3] der Anspruch auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG gewährleistet.[4] Denn der gesetzliche Richter ist das durch Gesetz nach abstrakten Krit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1.1 Verweisung bei Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts

Rz. 1 Im Rahmen der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG wird der Anspruch auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG gewährleistet. Der gesetzliche Richter ist das durch Gesetz nach abstrakten Kriterien vorausbestimmte, für diesen Rechtsstreit zuständige Gericht. Die Zuständigkeit eines Gerichts der Finanzgerichtsbarkeit bestimmt sich über die Eröffnung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 5.1 Bundesgesetzlich zugewiesene Streitigkeiten

Rz. 29 Von der Möglichkeit der spezialgesetzlichen Zuweisung zur Finanzgerichtsbarkeit hat der Bundesgesetzgeber Gebrauch gemacht in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über die Altersvorsorgezulagen im Sinne des XI. Abschnitts des EStG [1], Arbeitnehmersparzulage i. Z. mit vermögenswirksamen Leistungen[2], Bergmannsprämien [3], Datenschutzrechtliche Streitigkeiten i. Z. mit der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 3 Entscheidung über die Zuständigkeit

Rz. 5 Die Eröffnung des Finanzrechtswegs i. S. d. § 33 FGO sowie die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts nach den §§ 35–39 FGO sind Voraussetzung der gerichtlichen Sachentscheidung (sog. Sachentscheidungsvoraussetzungen). D. h., das FG hat diese Voraussetzungen von Amts wegen zu prüfen, bevor es in der Sache entscheidet. Denklogisch ist dabei die Zulässigkeit des Finanzre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.3 Besonderheiten bei Verweisung wegen instanzieller Unzuständigkeit

Rz. 29 Die Regelungen des § 70 FGO zur Verweisung bei sachlicher und örtlicher Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts gelten darüber hinaus auch für die Verweisung wegen instanzieller Unzuständigkeit, d. h. zwischen den FG und dem BFH.[1] So hat z. B. der BFH einen bei ihm gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung an das FG zu verweisen, weil für den Erlas...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.1 Rechtsstellung des Steuerpflichtigen

Der Steuerpflichtige hat im Besteuerungsverfahren grundsätzlich kein Auskunftsverweigerungsrecht.[1] Seine Auskunft kann deshalb grundsätzlich nach § 328ff. AO durch ein Zwangsgeld erzwungen werden.[2] Allerdings kann auch die Auskunftspflicht des Steuerpflichtigen nicht grenzenlos gelten, sondern im Einzelfall eine Grenze in Art. 2 Abs. 1 GG finden, wenn seine Intimsphäre u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2 Bindungswirkung und Ausschluss einer Rechtswegverweisung

Rz. 11 Ein rechtskräftiger Verweisungsbeschluss des FG ist für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen wird, gem. § 17a Abs. 2 S. 3 GVG hinsichtlich des Rechtswegs bindend (sog. aufdrängende Wirkung der Verweisung). D. h. aber auch, dass ein rechtskräftiger Verweisungsbeschluss eines anderen Gerichts durch den dieses Gericht nach § 17a Abs. 2 S. 1 GVG den Rechtsstreit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 38 FGO regelt die örtliche Zuständigkeit der FG und bestimmt, welches Gericht im ersten Rechtszug das Verfahren im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit [1] durchzuführen hat. Die Regelung knüpft insoweit an die Regelung zur sachlichen Zuständigkeit in § 35 FGO an, nach der die FG im ersten Rechtszug sachlich zuständig sind und verteilt die Klageverfahren unter den sachlich ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1.3 Entscheidungsbefugnis und Entscheidungspflicht des angerufenen Gerichts (§ 17 Abs. 2 S. 1 GVG)

Rz. 4 Aus der Rechtshängigkeit folgen sodann die Entscheidungsbefugnis und Entscheidungspflicht des angerufenen Gerichts. Nach § 17 Abs. 2 S. 1 GVG entscheidet das Gericht des zulässigen Rechtswegs den Rechtsstreit – gem. § 17 Abs. 2 S. 2 GVG unbeschadet der Art. 14 Abs. 3 Satz 4 und 34 Satz 3 GG – unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten (sog. rechtsweg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.4 Rechtsmittel gegen Verweisungsentscheidungen

Rz. 20 Zwar steht gegen Verweisungsbeschlüsse nach § 17a Abs. 2 und 3 GVG gem. § 17a Abs. 4 S. 3 GVG grundsätzlich die sofortige Beschwerde nach den Vorschriften der jeweils anzuwendenden Verfahrensordnung zu. Die nach § 17a Abs. 4 S. 3 GVG gegebene sofortige Beschwerde ist in der Finanzgerichtsbarkeit die Beschwerde nach § 128 Abs. 1 FGO an den BFH.[1] Rz. 21 Die Beschwerde ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.1 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Rz. 7 Für die Frage, ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Abgrenzung zur bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit, für die nach § 13 GVG die ordentlichen Gerichte zuständig sind, vorliegt, ist die Natur des Rechtsverhältnisses entscheidend, aus dem der Klageanspruch nach dem tatsächlichen Sachvortrag des Klägers hergeleitet wird.[1] Allerdings ist bisher nicht abschließe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abmahnung im Wohnungseigent... / 7.1 Abmahnung gegenüber dem Eigentümer

Dem Eigentümer kann gemäß § 17 Abs. 2 WEG das Wohnungseigentum entzogen werden, wenn er trotz Abmahnung wiederholt gröblich gegen die ihm nach § 14 WEG obliegenden Pflichten verstößt. Darüber hinaus ist eine Abmahnung grundsätzlich auch dann erforderlich, wenn die Entziehung auf § 17 Abs. 1 WEG gestützt wird, ohne dass das Regelbeispiel des § 17 Abs. 2 WEG vorliegt.[1] Grund...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 8 Fragerecht des Arbeitgebers

Infographic Das Fragerecht und seine Grenzen ergeben sich aus der Abwägung der Arbeitgeberinteressen an möglichst umfassender Information über den Bewerber und dem verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht des Bewerbers.[1] Das Fragerecht und die damit verbundene Abwägung hat auch die datenschutzrechtlichen Schranken zu berücksichtigen, die sich aus Art. 6 Abs. 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entziehung des Wohnungseige... / 2 Grundsätze

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtlich unauflösbar. Als Korrektiv muss also ein Mittel gefunden werden, um untragbare Zustände, die von einem Wohnungseigentümer ausgehen, beenden zu können. Als sog. ultima ratio – als letztes und äußerstes Mittel – steht der Gemeinschaft die Entziehung des Wohnungseigentums eines ihrer Mitglieder zur Verfügung. Die Entziehung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 35 FGO regelt die allgemeine sachliche Zuständigkeit der FG und weist diesen die Wahrnehmung der erstinstanzlichen Aufgaben im Finanzrechtsweg[1] zu. Die Regelung umfasst die Bestimmung der sachlichen und der funktionellen Zuständigkeit. D. h. § 35 FGO bestimmt, dass die FG im ersten Rechtszug über alle Streitigkeiten entscheiden, für die der Finanzrechtsweg nach § 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 2.2 Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts

Besondere AGG-rechtliche Probleme stellen sich im Hinblick auf das verfassungs- und arbeitsrechtliche Privileg der Kirchen, die Besonderheiten des kirchlichen Dienstes bei Fragen der Einstellung und Begründung eines Arbeitsverhältnisses berücksichtigen zu dürfen. § 9 AGG enthält einen besonderen Rechtfertigungsgrund für Differenzierungen, die im Zusammenhang mit der in Art. 4...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 4 Annexzuständigkeiten und weitere gesetzliche Zuständigkeiten

Rz. 8 Im Rahmen seiner funktionellen Zuständigkeit hat der BFH auch über entscheidungserhebliche Vorfragen aus anderen Rechtsgebieten zu entscheiden[1] und kann Vorlagen an das BVerfG im Wege einer konkreten Normenkontrolle [2] sowie Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH i. Z. m. der Auslegung primären oder sekundären Unionsrechts[3] richten. Rz. 9 Soweit der BFH in der Haupt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 5 Pflichten bei Einstellungsverhandlungen

Bereits mit Aufnahme mündlicher oder schriftlicher Vorverhandlungen zwischen Arbeitgeber und künftigem Arbeitnehmer über einen Arbeitsvertrag entstehen für beide Seiten bestimmte vorvertragliche Pflichten.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Arbeitsvertrag später zustande kommt oder nicht. Aus diesem vorvertraglichen Schuldverhältnis der "culpa in contrahendo"[2] resultie...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entziehung des Wohnungseige... / Zusammenfassung

Begriff Bei der Entziehung des Wohnungseigentums handelt es sich um den schwersten aller möglichen Eingriffe in das Eigentum. Voraussetzung ist, dass sich ein Wohnungseigentümer einer so schweren Pflichtverletzung der ihm gegenüber den anderen Wohnungseigentümern bestehenden Verpflichtungen schuldig gemacht hat, dass diesen die Fortsetzung der Gemeinschaft mit dem störenden ...mehr

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Ausschüttungen von Aktien a... / dd) Weniger als 1 % der Anteile am Unternehmen, Beteiligung im PV

Rückzahlung ist steuerlich nicht zu erfassen: Handelt es sich um einen Anteil im PV und erreicht die Beteiligung nicht die 1 %-Grenze des § 17 EStG, ist die Rückzahlung – unabhängig von ihrer Höhe – beim Empfänger steuerlich nicht zu erfassen. Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind nicht gegeben, da Auskehrungen aus dem steuerlichen Einlagekonto gem....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2 Sachliche und funktionelle Zuständigkeit der FG

Rz. 3 Nach dem Wortlaut der Vorschrift wird eine umfassende (erstinstanzliche) sachliche Zuständigkeit der FG für alle Rechtsstreitigkeiten des Finanzrechtswegs nach § 33 FGO begründet, unabhängig vom Streitwert, vom Streitgegenstand und davon, ob auf Seiten der Finanzverwaltung eine Landesfinanzbehörde oder eine Bundesfinanzbehörde beteiligt ist. Die Zuständigkeit des FG be...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.1 Kernzuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 § 6 Abs. 1 bestimmt die Bundesagentur für Arbeit und die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Leistungen nach dem SGB II. Zugleich werden die Aufgaben in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auf die Bundesagentur für Arbeit und in Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf die kommunalen Träger verteilt. Im Wesentlichen sind die Agenturen für Arbeit für Arbeitsmarktdienstleistungen und Leistu...mehr

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Sauer, SGB II § 44g Zuweisu... / 2.1 Zuweisung von Beamten und Arbeitnehmern

Rz. 11 Abs. 1 enthält als zentrale Elemente die dauerhafte individuelle Zuweisung von Tätigkeiten an einen Beschäftigten zu einer gemeinsamen Einrichtung, die grundsätzliche Geltung von tarif- und beamtenrechtlichen Regelungen sowie eine Ausnahmeregelung für Fälle eines dringenden dienstlichen Interesses. Rz. 12 In der Begründung zur Neufassung der Abs. 1 und 2 verdeutlichte ...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.3 Rücknahme eines Verwaltungsakts (Abs. 3)

Rz. 27 Abs. 3 ist durch das Neunte Gesetz zur Änderung des SGB II – Rechtsvereinfachung – und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht mit Wirkung zum 1.8.2016 in die Vorschrift eingefügt worden. Mit der Neuregelung in Abs. 3 wird die Rücknahme rechtswidriger, nicht begünstigender Verwaltungsakte eingeschränkt, da ansonsten solche Verwaltungsakte nach § 44 ...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.2 Hilfebedürftigkeit in Bedarfsgemeinschaften

Rz. 7 Abs. 2 dehnt die Verantwortung zur Deckung des Bedarfs der Bedarfsgemeinschaft auf weitere Personen unabhängig davon aus, ob diese erwerbsfähig sind oder nicht. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Unterkunftskosten soll eine Personenmehrheit nur relevant sein, wenn sie eine Bedarfsgemeinschaft bildet (SG Karlsruhe, Urteil v. 6.2.2014, S 13 AS 235/13). Darüber hi...mehr

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Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Nach der Intention des Gesetzgebers soll die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten nicht für die Kosten einer Behandlung einer Krankheit einstehen, die im Zusammenhang mit einem vorsätzlich selbst herbeigeführten Gesundheitsschaden (Rz. 7 f.), einem begangenen Verbrechen (Rz. 9), einem vorsätzlichen Vergehen (Rz. 10), entsteht (Abs. 1). Gleiches gilt gemäß A...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.3 Einrichtung von Außendiensten

Rz. 8 Abs. 1 Satz 2 HS 2 formuliert die Einrichtung eines Außendienstes zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch als eigenständige Aufgabe der Leistungsträger. Die Vorschrift ist als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Dies bedeutet, dass die Agenturen für Arbeit bzw. die Kreise und kreisfreien Städte entweder als zugelassene kommunale Träger oder als Mitglied einer gemeinsamen Einr...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.2 Umfang der ärztlichen Untersuchung

Ordnet der Arbeitgeber rechtmäßig eine Untersuchung nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L an, ist der Beschäftigte verpflichtet, sich dieser zu unterziehen. Darüber hinaus trifft den Beschäftigten hinsichtlich der Durchführung der Untersuchung eine Mitwirkungspflicht. Es genügt gerade nicht, lediglich beim Arzt zu erscheinen und dessen Untersuchungen duldend über sich ergeh...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 13 Abs. 2 regelt Besonderheiten für die Erwerbsfähigkeit von Ausländern über Abs. 1 hinaus. Die Regelung findet nur Anwendung, wenn bereits festgestellt ist, dass ein gewöhnlicher Aufenthalt des Ausländers in Deutschland vorhanden ist und kein Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 vorliegt, also z. B. keine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift hat einen doppelten Zweck: einerseits die Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung sicherzustellen, andererseits die Agentur für Arbeit in die Lage zu versetzen, Maßnahmen der Eingliederung aktiv zu begleiten und bei Bedarf einzugreifen, um den Maßnahmeerfolg zu sichern (vgl. BT-Drs. 15/1516 S. 66, Begründung zu Art. 1 § 61). Zur Erreichung des angestrebten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.5.4 Sonderkündigungsschutz

Der Datenschutzbeauftragte genießt besonderen Schutz aufgrund seiner Stellung. Er darf von dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht abberufen oder benachteiligt werden.[1] Die Abberufung ist nur in entsprechender Anwendung des § 626 BGB[LINK.NORM PARAGRAPH='626' GESETZ='BGB'] zulässig; die Kündigung des Arbeitsverhältnisses is...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.5.3 Ordnungswidrigkeit

Rz. 33 Wird die Arbeitsunfähigkeit nicht angezeigt oder die Bescheinigung nicht vorgelegt, liegt keine Ordnungswidrigkeit vor (Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 56 Rz. 13). Die Verletzung von Pflichten nach § 56 ist in § 63 nicht genannt. Auch die parallele Verwirklichung des Tatbestandes des § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I begründet keine Ordnungswidrigkeit. Im Ordnungswidrigke...mehr