Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis?

Rz. 45 Bei mehreren Bevollmächtigten stellt sich – wie bei der Vertretung im Gesellschafterecht – die Frage, wie die Vertretungsbefugnis zu regeln ist; das Band ist breit, zwischen ausnahmslos jeder allein (Einzelvertretung) oder ausnahmslos immer alle bzw. zu zweit ("Vier-Augen-Prinzip"). In der Bandbreite sind diverse Differenzierungen möglich, insbes. nach der Person des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 31 Bewertung von ausländischem Sachvermögen

Gesetzestext (1) Für die Bewertung des ausländischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, Grundvermögens und Betriebsvermögens gelten die Vorschriften des Ersten Teils dieses Gesetzes, insbesondere § 9 (gemeiner Wert). Nach diesen Vorschriften sind auch die ausländischen Teile einer wirtschaftlichen Einheit zu bewerten, die sich sowohl auf das Inland als auch auf das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / III. Tilgungsraten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Immobilienvermögen der beteiligten Ehegatten oder Eltern generiert unterhaltsrechtliches Einkommen nicht nur über den Vorteil des Wohnens in einer eigenen Immobilie. Für Unterhaltszwecke einzusetzen sind auch Einkünfte des Pfllichtigen wie des Berechtigten aus Vermietung und Verpachtung. Grundbesitz, der solche Erträge erbringt, ist in der Regel ebenfalls fremdfinanziert, so...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Lagefinanzamt (Nr. 1)

Rz. 3 Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die wirtschaftliche Einheit oder Untereinheit belegen ist. Erstreckt sich die wirtschaftliche Einheit auf mehrere Finanzamtsbezirke, so ist das Finanzamt zuständig, in dem der wertvollste Teil belegen ist. Halten sich mehrere Finanzämter für zuständig oder für unzuständig, entscheidet die gemeinsame fachliche Aufsichtsbehör...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb (§ 1) ist vom Erwerber, bei einer Zweckzuwendung vom Beschwerten binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall oder von dem Eintritt der Verpflichtung dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen. (2) Erfolgt der steuerpflichtige Erwerb durch ein Rechtsg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Keine Anzeigepflicht, Ausnahme

Rz. 7 Die Anzeigepflicht der Beteiligten ist gem. § 30 Abs. 3 ErbStG grundsätzlich auf Sachverhalte eingeschränkt, bei denen das Finanzamt auf deren Mitwirken angewiesen ist. D.h., dass der Erwerber grundsätzlich keine Anzeige erstatten muss, wenn das Finanzamt schon aufgrund anderer Erkenntnisse über den Erwerb informiert ist bzw. zu informieren ist.[20] Die Kenntnis von Um...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Besondere Themen für di... / II. Identifizierung nach GwG

Rz. 5 Die Anforderungen an die Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind strenger. Abgesehen davon, dass die Überprüfung der Identität i.d.R. anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu erfolgen hat (§§ 11 Abs. 1, 12 Abs. 1 Nr. 1, 13 Abs. 1 Nr. 1 GwG), hat der Notar bestimmte – im Ausweis ablesbare – Daten zu erheben (Vorname, Nachname, Geburtsort,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (1) Unbewegliches Vermögen

Rz. 93 Gem. Art. 5 Abs. 1 DBA wird unbewegliches Vermögen grds. (auch)[192] im Belegenheitsstaat besteuert, wobei sich die Definition des Begriffes ebenfalls nach dem Recht des Belegenheitsstaates richtet (Art. 5 Abs. 2 S. 1 DBA). Mit umfasst ist auch das Grundstückszubehör, bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben das Inventar sowie Nutzungsrechte an unbeweglichem Verm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Ermittlung des Liegenschaftszinssatzes (Abs. 2)

Rz. 3 Der Liegenschaftszinssatz wird nicht individuell ermittelt. Liegen von dem Gutachterausschuss ermittelte und dem Finanzamt mitgeteilte örtliche Liegenschaftszinsen vor, sind diese zu nehmen (vgl. § 193 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 und S. 3 BauGB). Soweit von den Gutachterausschüssen keine geeigneten Liegenschaftszinssätze zur Verfügung stehen, gelten subsidiär die in § 188 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Eigentumsverhältnisse

Rz. 8 Voraussetzung für die Zurechnung von Wirtschaftsgütern zu einem Gewerbebetrieb ist auch, dass sie rechtlich oder wenigstens wirtschaftlich im Eigentum des Unternehmers stehen.[18] Der Begriff des wirtschaftlichen Eigentums ist in § 39 AO definiert. Dieser hat folgenden Wortlaut: § 39 AO Zurechnung (1) Wirtschaftsgüter sind dem Eigentümer zuzurechnen. (2) Abweichend von A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Wirtschaftlicher Zusammenhang mit Inlandsvermögen

Rz. 36 Bei der Bewertung des Inlandsvermögens können grundsätzlich nur solche Schulden und Lasten abgezogen werden, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit diesem jeweiligen Inlandsvermögen stehen. Ob dieser wirtschaftliche Zusammenhang, zu einzelnen Wirtschaftsgütern des Inlandsvermögens oder zu sämtlichem Inlandsvermögen insgesamt besteht, ist ohne Belang. Ein wirtschaftl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / dd) Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 109 Art. 11 DBA sieht grds. und ausschließlich die Anwendung der Anrechnungsmethode vor. Die im jeweils anderen Staat anfallende Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer wird auf die in dem Staat, dem nach DBA aufgrund der Ansässigkeit des bzw. der Beteiligten das vorrangige Besteuerungsrecht zusteht, angerechnet. Rz. 110 Ist der Erblasser/Schenker i.S.d. DBA in Deutschland ansäss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorsorgevollmacht und Betre... / 1.2 Form

Bei einer Vollmachterteilung handelt es sich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die nicht annahmebedürftig ist. Die Erteilung einer Vollmacht ist grundsätzlich nicht an besondere Formvorschriften gebunden (§ 167 Abs. 2 BGB). Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine wenigstens schriftliche Erteilung aber unbedingt anzuraten, da andernfalls die wirksame Vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Tatbestand

Rz. 35 Die beschränkte Steuerpflicht bezieht sich gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG nur auf die Gegenstände des Inlandsvermögens. Hinsichtlich dessen Definition verweist die Vorschrift auf § 121 BewG.[81] Nach h.M. ist für die Bestimmung der Vermögensarten nach § 121 BewG eine isolierende Betrachtungsweise zugrunde zu legen.[82] Der Verweis auf das Bewertungsgesetz macht deu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Bewertung "jungen Betriebsvermögens"

Rz. 16 Gemäß § 200 Abs. 4 BewG sind auch Gegenstände des notwendigen Betriebsvermögens[36] gesondert zu bewerten, wenn sie innerhalb von zwei Jahren vor dem Bewertungsstichtag in das Betriebsvermögen eingelegt wurden; mit solchen Gegenständen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Schulden werden hierbei mindernd berücksichtigt.[37] Die Regelung dient der Missbrauchsverhi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / hh) Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften

Rz. 89 Im Rahmen der Nachfolgeplanung kann der Anteil an einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft anstelle einer unmittelbaren Übertragung auch mittelbar zugewandt werden. Dies gilt ebenfalls für den Anteil an einer stillen Gesellschaft, insbesondere für die atypisch stille Gesellschaft. Die mittelbare Zuwendung des Gesellschaftsanteils erfolgt offen, wenn d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Grundsätzliche Bedeutung von Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 69 Bei der Anrechnungsvorschrift des § 21 ErbStG handelt es sich um eine einseitige Vorschrift nach nationalem Recht. Diese ist nach völkerrechtlichen Grundsätzen gegenüber einem Doppelbesteuerungsabkommen subsidiär.[151] Soweit der Anwendungsbereich im jeweiligen Einzelfall reicht, verdrängen daher die Regelungen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens die Anwendbark...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / II. Beschränkungen

Rz. 66 Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gewährten Gestaltungsfreiheit ist es dem Vollmachtgeber unbenommen, einzelne Rechtsgeschäfte von dem Zuständigkeitsbereich des Bevollmächtigten auszunehmen und den konkreten Handlungsspielraum in Gestalt eines Ermächtigungskatalogs niederzulegen.[70] Nicht selten wird es sogar zweckdienlich erscheinen, die Vorsorgevollmacht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Zusammenfassung von Wirtschaftsgütern zu einer wirtschaftlichen Einheit

Rz. 21 Mehrere Wirtschaftsgüter kommen als wirtschaftliche Einheit nur insoweit in Betracht, als sie demselben Eigentümer gehören (§ 2 Abs. 2 BewG). Davon abweichend bestimmt § 26 BewG, dass die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit beim Grundbesitz nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass die Wirtschaftsgüter zum Teil dem einen, zum Teil dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Gebühren und Vergütung / I. Vorüberlegungen

Rz. 55 Es wurde bereits angesprochen, dass der Mandant die Wahl hat, eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung oder ohne durch einen Rechtsanwalt entwerfen und erstellen zu lassen, ohne dass es anschließend der notariellen Beurkundung oder einer Unterschriftsbeglaubigung bedarf. Dies gilt freilich mit der Einschränkung, dass die Verbindung von Vorsorgevollmacht und Patie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Grundbucheinsic... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Zwischen dem Beteiligten und seiner Ehefrau besteht seit dem 26.5.2007 der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Eheleute trennten sich am 30.5.2019; der Scheidungsantrag wurde am 30.6.2020 zugestellt. [2] Die Ehefrau des Beteiligten ist Eigentümerin des im vorstehenden Rubrum bezeichneten Grundbesitzes. [3] Im Dezember 2021 beantragte der Beteili...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 In Abschnitt 2 des Erbschaftsteuergesetzes wird die Wertermittlung geregelt. Die §§ 10–12 ErbStG regeln, nach welchen Grundlagen die steuerrechtliche Bereicherung ermittelt wird, die §§ 5, 13,13a, 16, 17 ErbStG regeln die Befreiungstatbestände, § 13c ErbStG den Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen. Während in den §§ 3–9 ErbStG die Erwerbsvorgä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Umfang des inländischen Betriebsvermögens

Rz. 30 Das inländische Betriebsvermögen i.S.v. § 121 Nr. 3 BewG umfasst grundsätzlich sämtliche Wirtschaftsgüter, die zur inländischen Betriebsstätte gehören (§ 95 BewG). Die Abgrenzung erfolgt nach ertragsteuerlichen Grundsätzen. Umfasst sind also sämtliche Wirtschaftsgüter, die der inländischen Betriebsstätte dienen, gleichgültig, ob sie sich im In- oder Ausland befinden.[...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist (§§ 5, 13, 13a, 13c, 13d, 16, 17 und 18). In den Fällen des § 3 gilt unbeschadet Absatz 10 als Bereicherung der Betrag, der sich ergibt, wenn von dem nach § 12 zu ermittelnden Wert des gesamten Vermögensanfalls, soweit er der Besteuerung nach diesem Gesetz unterliegt, die n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Grundsätzliches

Rz. 185 Gem. § 13b Abs. 2 ErbStG kommt die Anwendung der Verschonungsregeln für Produktivvermögen nur in Bezug auf das begünstigte Vermögen in Betracht. Um dieses zu bestimmen, muss der (Netto-)Wert des Verwaltungsvermögens ermittelt werden. Den ersten Schritt hierzu stellt die Identifikation der zum Verwaltungsvermögen zählenden Vermögensgegenstände dar, den zweiten deren B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Erklärungspflicht des Beteiligten (Abs. 1)

Rz. 3 An Erbfällen sind zum Beispiel die Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigten beteiligt. Auch Vorerben gelten als am Erbfall beteiligt, so dass sie hinsichtlich der durch die Vorerbschaft veranlassten Steuer erklärungspflichtig sind (zur Erklärungspflicht in Fällen, in denen Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger bestellt wurden, vgl....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Verhältnisse des Erwerbers maßgeblich (Abs. 2)

Rz. 10 Unabhängig davon, ob Erblasser oder Schenker Inländer sind, sind nach § 35 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG immer die Verhältnisse des Erwerbers maßgeblich, wenn eine Schenkung unter Lebenden oder eine Zweckzuwendung gegenüber einer Körperschaft, einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse erfolgt. Mit Blick auf ggf. in Betracht kommende Steuerbefreiungsvorschriften (§ 13 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 125 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen § 125 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Einheitswerte, die für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach den Wertverhältnissen vom 1. Januar 1935 festgestellt worden sind, werden ab dem 1. Januar 1991 nicht mehr angewendet. (2) Anstelle der Einheitswerte für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden abweichend von § 19 Abs. 1 Ersatzwirtschaftswerte für das in Absatz 3 bezeichnete Vermögen er...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tiefgarage: Überbau möglich? / 5 Hinweis

Problemüberblick Wohnungs- und Teileigentum können nach § 1 Abs. 4 WEG nicht in der Weise begründet werden, dass das Sondereigentum mit Miteigentum an mehreren Grundstücken verbunden wird. In einer Wohnungseigentumsanlage kann es immer nur ein Grundstück geben. Dies schließt in Bezug auf eine Wohnungseigentumsanlage einen Überbau – dann wird auf einem anderem Grundstück gebaut...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tiefgarage: Überbau möglich? / 3 Das Problem

B errichtet auf einem Grundstück 1 eine Tiefgarage nebst Zufahrt, deren Gebäudekörper sich im Wege eines Überbaus (Unterbau) auch auf das Grundstück 2 erstreckt. Für den Überbau und den Betrieb der Tiefgarage sind auf einem Grundstück 2 mehrere Grunddienstbarkeiten eingetragen. B gibt für das Grundstück 1 eine Teilungserklärung ab. Das Grundbuchamt meint, die Umsetzung sei ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tiefgarage: Überbau möglich? / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das OLG auch so! Das Grundbuchamt habe zu Recht den Antrag auf Bildung von Teileigentum gem. § 8 WEG versagt. Nach h. M. könne zwar ein durch die vorherige Eintragung einer Grunddienstbarkeit abgesicherter Überbau als rechtmäßiger (anfänglich gestatteter) Überbau in das Eigentum des Eigentümers des Stammgrundstücks als dessen wesentlicher Bestandteil (§§ 94 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.3.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Zeile 43 Zeile 43 ist für Vorsteuer-Berichtigungsbeträge nach § 15a UStG [1] vorgesehen. Es können sowohl positive als auch negative Berichtigungsbeträge eingetragen werden. Handelt es sich bei den Berichtigungsbeträgen um zurückzuzahlende Vorsteuerbeträge, ist dem Betrag ein Minuszeichen voranzustellen. Bei Wirtschaftsgütern, die über das Kalenderjahr der erstmaligen Verwendun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerpauschalierung / 1.3 Berechnung der Vorsteuerpauschalierung

Die Durchschnittssätze sind jeweils als Prozentsatz des Umsatzes[1] angegeben. Maßgebend ist stets der Nettoumsatz. Die in Abschnitt A [2] bezeichneten Durchschnittssätze gelten für sämtliche Vorsteuerbeträge, die mit der Tätigkeit der Unternehmer in den entsprechenden Berufs- und Gewerbezweigen zusammenhängen. Ein weiterer Vorsteuerabzug ist insoweit ausgeschlossen.[3] Neben...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (B... / 3 Bauleistender ist im Ausland ansässig

Erbringt ein im Ausland ansässiger Unternehmer[1] steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen, greift beim Leistungsempfänger das Reverse-Charge-Verfahren, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder eine juristische Person ist. Dieser Fall nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 UStG unterscheidet sich von den Fällen, in denen ein inländischer Leis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.1.1 Fertigstellung bis zum 15.2.2014

Die Verwaltungsauffassung betrachtete ab 2011 auch sog. Bauträger als Bauleistende i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG. Nach dem BFH-Urteil vom 22.8.2013 wird der unternehmerische Leistungsempfänger jedoch nur dann Umsatzsteuerschuldner i. S.§ 13b UStG, wenn er die an ihn erbrachte "Bauleistung" seinerseits unmittelbar zur Erbringung einer eigenen "Bauleistung" verwendet. [1] Abw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.7 Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug

Zeile 22 betrifft die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden steuerfreien Umsätze.[1] Es handelt sich um die nach § 4 Nr. 8–29 UStG steuerfreien Umsätze, z. B. Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Umsätze als Arzt, Umsätze der Krankenhäuser, Altenheime, Theater usw. Einzutragen sind auch die steuerfreien Lieferungen von Anlagegold i. S. d. § 25c UStG [2], fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Begründung von Sondereigent... / 3 Das Problem

X teilt ein Grundstück in Wohnungseigentum auf. Er bildet u. a. das Teileigentum 1. Diesem ist ein Sondernutzungsrecht als Terrassenfläche, insbesondere für Außengastronomie, zugeordnet. In der Gemeinschaftsordnung wird X und seinen Sondernachfolgern für das Teileigentum 1 eine Unterteilung gestattet. Ferner ist X berechtigt, das Teil- in Wohnungseigentum umzuwandeln. Soweit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.2 Welche Bauleistungen sind betroffen?

Nach dem Gesetzeswortlaut gehören zu den von § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG betroffenen Bauleistungen "Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen." Dagegen gehören Planungs- und Überwachungsleistungen nicht zu den Bauleistungen i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.9 Umsätze, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird

Zeilen 29–31 Vorbehaltlich der Ausnahmeregelungen des § 13b Abs. 6 UStG schulden Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts nach § 13b Abs. 5 UStG als Leistungsempfänger die Steuer für bestimmte steuerpflichtige Umsätze.[1] Im Vordruck sind folgende Eintragungen vorgesehen: Die nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtigen sonstigen Leistungen von im übr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.1.3 Fertigstellung ab dem 1.10.2014

Der unternehmerische Leistungsempfänger wird für ab dem 1.10.2014 ausgeführte (fertiggestellte) bezogene Bauleistungen nur dann Umsatzsteuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG, wenn er selbst nachhaltig Bauleistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erbringt, unabhängig davon, ob er die bezogene Bauleistung für eine von ihm erbrachte Bauleistung verwendet (dies entspricht der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (L... / 3 Werklieferungen im Ausland ansässiger Unternehmer

Dazu gehören insbesondere die Werklieferungen von Bauunternehmern, Montagefirmen und anderen Handwerksbetrieben wie die Errichtung eines Gebäudes oder einer Betriebsanlage sowie die Anfertigung spezieller Maschinen und Geräte aus vom Lieferer beschafften Materialien, sofern diese Maschinen und Geräte im Inland montiert werden. Der umsatzsteuerliche (Besteuerungs-)Ort der Wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerpauschalierung / 1.4 Übersicht über Berufszweige und Prozentsätze

Abschnitt A der Anlage (zu den §§ 69 und 70 UStDV): Durchschnittssätze für die Berechnung sämtlicher Vorsteuerbeträge (§ 70 Abs. 1 UStDV, Vorsteuer jeweils in % des Umsatzes)mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücksteile von unterg... / II. Grundstücke im BV

1. Notwendiges BV Grundstücke und Grundstücksteile, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden, gehören regelmäßig zum notwendigen BV. Anteilige Zuordnung von Grund und Boden: Wird ein Teil eines Gebäudes eigenbetrieblich genutzt, gehört der zum Gebäude gehörende Grund und Boden anteilig zum notwendigen BV. In welchem Umfa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücksteile von unterg... / 4. Einheitliche Behandlung des Grundstücks

Auch wenn ein Grundstück zu mehr als der Hälfte die Voraussetzungen für die Behandlung als BV erfüllt, können weitere Grundstücksteile, bei denen die Voraussetzungen des R 4.2 Abs. 9 EStR nicht vorliegen, nicht als BV behandelt werden. Ausnahmen gelten für Baudenkmale bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft[9].mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücksteile von unterg... / 1. Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordneter Bedeutung

Grundsatz: Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als BV behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR beträgt[13]. Beachten Sie: Dabei ist auf den Wert des Gebäudeteiles zzgl. des dazugehörenden Grund und Bodens abzustellen. Bei der Prüfung, ob der Wert eines Grundstück...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücksteile von unterg... / I. Grundstücke als BV: Allgemeine Grundsätze

BV-Grundsätze: BV gibt es bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ebenso wie bei der Bilanz. Was BV ist, steht nicht im EStG, sondern ist im Laufe der Jahre durch die Rechtsprechung entwickelt und von der Finanzverwaltung übernommen worden.[1] BV bei Freiberuflern: Grundsätzlich gelten bei der Bestimmung von notwendigem und gewillkürtem BV für Freiberufler dieselben Abgrenzungs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücksteile von unterg... / d) Fremde Wohnzwecke

Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu fremden Wohnzwecken an Dritte vermietet sind, können als gewillkürtes BV behandelt werden, wenn die Grundstücke oder die Grundstücksteile in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind. Beraterhinweis In Grenzfällen hat der Steuerpflichtige darzutun, welche Beziehung das Gru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücksteile von unterg... / 2. Prüfung der Wertgrenzen

Ausgangswert: Für die Frage, ob ein Grundstücksteil nach § 8 EStDV von untergeordneter Bedeutung ist, ist vom Wert des ganzen Grundstücks – und zwar des Bodenwerts und des Gebäudewerts – auszugehen. Zu prüfen sind dabei eine relative Grenze und die Wertgrenze. Relative Grenze: Der Wert des Grundstücksteils beträgt nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Gru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücksteile von unterg... / b) Fremdbetrieblich genutztes/r Gebäude/Gebäudeteil

Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht eigenbetrieblich genutzt werden und weder eigenen Wohnzwecken dienen noch Dritten zu Wohnzwecken unentgeltlich überlassen sind, sondern z.B. zu Wohnzwecken oder zur gewerblichen Nutzung an Dritte vermietet sind, können als gewillkürtes BV behandelt werden, wenn die Grundstücke oder Grundstücksteile in einem gewissen objektiven Zusa...mehr