Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Bestattungskosten im Einzelnen

Rz. 169 Zum Schutz des Erben und der Nachlassgläubiger soll nur der begrenzte Aufwand einer standesgemäßen Bestattung vom Erben zu tragen sein, insbesondere dann, wenn Erbe und Totenfürsorgeberechtigter nicht identisch sind. Aus diesem Grunde ist die Rechtsprechung bei der Anerkennung von Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten relativ restriktiv. Rz. 170 Kosten nur e...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / (3) Differenzierung nach Art der geschuldeten Leistung

Rz. 429 Für die einzelnen Klageanträge ist zu differenzieren nach der Art der geschuldeten Leistung:mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Allgemeines

Rz. 234 Unter einem Vermächtnis versteht man die Zuwendung eines Vermögensvorteils im Gegensatz zur Erbeinsetzung in der Weise, dass der Vermächtnisnehmer nicht in die Rechtsstellung des Erblassers, d.h. in alle Rechte und Pflichten (Von-Selbst-Erwerb) einrückt, sondern lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem/den Beschwerten auf Übertragung des Zugewandten e...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Eigengläubiger

Rz. 368 Der Erblasser kann seinen gesamten Nachlass oder einen Teil davon vor den Eigengläubigern seines Erben durch eine Verfügung von Todes wegen schützen, indem er eine Testamentsvollstreckung anordnet, §§ 2197–2200 BGB: Dann können die Eigengläubiger sich nicht an die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstände halten, § 2214 BGB; gegen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Erbschaftsteuergesetz (§ 33 Abs. 4 ErbStG)

Schrifttum: App, Eine missverständlich formulierte Bußgeldbestimmung im ErbStG, StVj. 1990, 101; Bilsdorfer, Kontrollmitteilungspraxis der Erbschaftsteuer-Stellen und § 30a der AO, BB 1989, 1102; Bilsdorfer, Die Informationsquellen und -wege der Finanzverwaltung, 8. Aufl. 2009; Canaris, Missbrauch der Norm des § 33 ErbStG durch die Finanzverwaltung, StVj. 1990, 283; Carl/Klos...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / aa) Erblasserschulden

Rz. 110 Zu den Erblasserschulden zählen alle Verbindlichkeiten, die der Erblasser vor seinem Tod eingegangen ist. Dies sind zunächst alle Schulden des Erblassers, wie bspw. unbezahlte Rechnungen, Darlehen, Bankschulden oder Beitragsrückstände. Hierbei ist darauf zu achten, in welcher Höhe die Schulden den Erblasser selbst treffen und inwieweit er die Schulden auf andere abwä...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Fortsetzung der gegen den Erblasser begonnenen Zwangsvollstreckung

Rz. 278 Zu unterscheiden ist nach dem Stadium des Vollstreckungsverfahrens:mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Anspruchsgrundlage

Rz. 383 Im Falle des § 2287 BGB kann dem durch Erbvertrag eingesetzten Erben ein Auskunftsanspruch gegen den vom Erblasser Beschenkten zustehen, wenn seine Rechte aus dem Erbvertrag beeinträchtigt sein können. Die Rechtsprechung gewährt einen solchen Auskunftsanspruch, wenn der Vertragserbe hinreichende Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Verfügung des Erblassers dartut.[4...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Teilerbauseinandersetzungsvertrag mit vorweggenommener Erbfolge durch den überlebenden Elternteil unter Nießbrauchsvorbehalt, Gleichstellung und Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 285 Muster 1.11: Teilerbauseinandersetzungsvertrag mit vorweggenommener Erbfolge durch den überlebenden Elternteil unter Nießbrauchsvorbehalt, Gleichstellung und Anrechnung auf den Pflichtteil Muster 1.11: Teilerbauseinandersetzungsvertrag mit vorweggenommener Erbfolge durch den überlebenden Elternteil unter Nießbrauchsvorbehalt, Gleichstellung und Anrechnung auf den Pfl...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 9. Mietverhältnis

Rz. 126 Beim Tod des Mieters treten nach § 563 BGB der überlebende Ehegatte, Kinder oder andere Familienangehörige oder Lebenspartner, die mit dem Mieter im gemeinsamen Haushalt gelebt haben, mit Wirkung ab dem Erbfall in das Mietverhältnis des Erblassers ein, hilfsweise gem. § 564 BGB dessen Erben. Das bedeutet, dass das Mietverhältnis mit dem Tode des Mieters nicht von sel...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 13. Betreuungskosten

Rz. 135 Nach dem Tod des Betreuten bestimmt das Betreuungsgericht nach § 168 Abs. 3 FamFG, in welcher Höhe und zu welchem Fälligkeitszeitpunkt Zahlungen aus dem Nachlass zu leisten sind, wenn zu Lebzeiten des Betreuten Vergütungsbeträge aus der Staatskasse beglichen wurden. Dafür ist das Betreuungsgericht zuständig, §§ 292, 168 FamFG. Soweit die Staatskasse die Forderung des...mehr

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zfs 07/2023, Zur Wirksamkei... / 1 Sachverhalt

[1] Die Klägerin nimmt den beklagten Haftpflichtversicherer aus abgetretenem Recht auf Ersatz restlicher Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall in Anspruch. [2] Das Fahrzeug des Geschädigten wurde am 1.8.2018 bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Die volle Einstandspflicht der Beklagten als Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers steht dem Grunde nach außer Str...mehr

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zfs 07/2023, Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten eines Fußgängers (nach BGH, Urt. v. 4.4.2023 - VI ZR 11/21)

Hinweis Meine Mandantin hatte als Fußgängerin die Fahrbahn bereits betreten, als das Fahrzeug von ihr aus gesehen von rechts kommend angefahren kam. Obwohl sie als Fußgängerin erkennbar war und ebenso ihre Absicht, die Straße zu überqueren, reagierte der Fahrer nicht. Sie überquerte zunächst die von Ihrem VN aus gesehen linke Fahrbahn schnellen Schrittes. Nachdem sie die Mit...mehr

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ZErb 07/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Ebel/Gräfe/Schulthess Traumueller Familienvermögen dauerhaft sich...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / Literaturtipps

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Abschichtungsvertrag

Rz. 53 Muster 18.7: Abschichtungsvertrag Muster 18.7: Abschichtungsvertrag _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durc...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung

Rz. 104 Was unter "ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung" zu verstehen ist, richtet sich nach objektiven Gesichtspunkten;[205] es werden dabei strenge Anforderungen gestellt.[206] Inhalt und Umfang der Pflicht werden dabei durch die dem Testamentsvollstrecker vom Erblasser übertragene Aufgabe und etwaige Verwaltungsanordnungen bestimmt. Die ordnungsgemäße Verwaltung ist daher b...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 8. Sicherung des Gläubigers

Rz. 13 Von entscheidender Bedeutung für den Gläubiger ist die Frage: Ist die ursprünglich gegen den Erblasser gerichtete Forderung in irgendeiner Weise abgesichert oder nicht? Denn auch hier gilt: Gleichgültig, welche Haftungssituation beim Erben eintreten wird, die Position des abgesicherten Nachlassgläubigers ist bei der Nachlassverwaltung und in der Nachlassinsolvenz sowi...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / (2) Leistungen im Rahmen der Pflegschaftsbearbeitung

Rz. 191 Soweit jedoch durch das Personal Leistungen im Rahmen der Pflegschaftsbearbeitung erbracht werden, ist der entstandene Zeitaufwand zu vergüten.[190] Dazu gehören beispielsweise die Erstellung von Schriftstücken, die Vorbereitung von Nachlassverzeichnissen, Abrechnungen und Berichten, die Erbenermittlung etc. Richtigerweise sind solche zulässigerweise delegierten fallb...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 272 & Übergabe Zur Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe einerseits und zur Erlangung der landwirtschaftlichen Altersrente andererseits ist die vorweggenommene Erbfolge das regelmäßige Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung. Gleichzeitig werden umfangreiche Versorgungsleistungen (Wohnungsrecht mit geregelter Lastentragung, Pflege- und Dienstleistungen, Verköstigung, Ver...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 8. Rechtswirkungen der Verfahrenseröffnung

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§ 19 Erbteilungsklage / 2. Nichtrechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft

Rz. 4 Eine gesetzliche Norm, aus der sich die Rechtsnatur der Erbengemeinschaft ablesen lassen könnte, kennt das BGB nicht. Allenfalls § 2033 Abs. 2 BGB, wonach der Miterbe über seinen Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand nicht verfügen kann – entsprechend den Regeln bei der GbR und der Gütergemeinschaft in §§ 719 Abs. 1 und 1419 Abs. 1 BGB –, kennzeichnet das Charakterist...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Darlegungs- und Beweislast des Erben

Rz. 303 Wird der Erbe verklagt, so muss er die Aufnahme eines Haftungsbeschränkungsvorbehalts nach § 780 ZPO in den Urteilstenor beantragen (vgl. das Muster für einen entsprechenden Klageerwiderungsschriftsatz unten Rdn 307). Rz. 304 Der Erbe hat darzulegen und erforderlichenfalls auch zu beweisen, dass der Nachlass unzulänglich ("dürftig") ist. Das Gericht trifft dann eine e...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 5. Muster: Anmeldung der Unternehmensnachfolge durch einen Miterben nach Zuweisung des Unternehmens in der Erbteilung mit Haftungsausschluss

Rz. 42 Muster 22.3: Anmeldung der Unternehmensnachfolge durch einen Miterben nach Zuweisung des Unternehmens in der Erbteilung mit Haftungsausschluss Muster 22.3: Anmeldung der Unternehmensnachfolge durch einen Miterben nach Zuweisung des Unternehmens in der Erbteilung mit Haftungsausschluss An das Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Einzelkaufmännisches Un...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / aa) Herausgabe auf Verlangen des Erben

Rz. 140 § 2217 Abs. 1 BGB regelt lediglich den Fall der vorzeitigen Herausgabe/Freigabe von Nachlassgegenständen auf Verlangen des Erben. Danach hat der Testamentsvollstrecker dem Erben auf sein Verlangen die Nachlassgegenstände zur freien Verfügung zu überlassen, derer er zur Erfüllung seiner Obliegenheiten nicht bedarf (vgl. Muster Rdn 158). Nachdem die Vorschrift des § 22...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Muster: Abfindungsvereinbarung

Rz. 295 Muster 10.16: Abfindungsvereinbarung Muster 10.16: Abfindungsvereinbarung [_________________________ Im Falle notarieller Beurkundung: Beurkundungsformalien] I. Vorwort 1. Nachlassbestand Am _________________________ ist der Erblasser E (nachfolgend "Erblasser" genannt) verstorben. In seinem Nachlass befindet sich als einziger Nachlassgegenstand noch das Gebäudegrundstüc...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / II. Umfang des Nachlasses

Rz. 12 Höchstpersönliche Rechte des Erblassers sind nicht vererblich (bspw. die Vorstandseigenschaft bei einer Aktiengesellschaft). Für die Erben ist es von entscheidender Bedeutung, so schnell wie möglich Kenntnis vom Umfang und der Art der Zusammensetzung des Nachlasses zu erlangen. Diese Frage ist zuallererst bedeutend für die Entscheidung, ob sie die Erbschaft behalten wo...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Einwand des fehlenden Rechtsbindungswillens

Rz. 126 Bevor ein Anspruch nach § 666 BGB in Betracht kommt, ist jedoch zu prüfen, ob überhaupt ein vertragliches Auftragsverhältnis mit Rechtsbindungswillen vorgelegen hat. Die Rechtsprechung verneint nicht selten bei nahen Angehörigen einen solchen Rechtsbindungswillen und nimmt gerade im Zusammenhang mit der Erledigung von Bankgeschäften lediglich ein Gefälligkeitsverhält...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Begriff

Rz. 405 [Autor/Stand] Der Begriff "Compliance" umfasst die (aktiv) strategisch gewollte und durchgeführte Gesetzesbefolgung mit einem Sicherungs- oder Kontrollsystem, welches vor Gesetzesverstößen und den damit einhergehenden Konsequenzen schützen soll[2]. Bezogen auf die aktive Befolgung der steuerlichen Pflichten eines Unternehmens und der damit einhergehenden Vermeidung v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG), Risikomanagement und -analyse (§§ 4–9 GwG)

a) Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG) Rz. 312 [Autor/Stand] Ausgehend von der FATF-Empfehlung[2] zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wurde mit dem neu eingefügten § 3a GwG der risikobasierte Ansatz als fundamentales Prinzip der gesamten Geldwäscheprävention [3] noch stärker verankert. Eine Definition, was hierunter zu verstehen ist, liefert das Gesetz nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 6 Haftung

6.1 Haftungssystem Das System der Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist etwas kompliziert, da in aller Regel mehrere Personen beteiligt sind. Praxis-Beispiel Ausgangsfall: Besucher stürzt Aufgrund entsprechender Beschlussfassung hat der Verwalter mit einem Hausmeister namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Hausmeistervertrag geschlossen. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 6.1 Haftungssystem

Das System der Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist etwas kompliziert, da in aller Regel mehrere Personen beteiligt sind. Praxis-Beispiel Ausgangsfall: Besucher stürzt Aufgrund entsprechender Beschlussfassung hat der Verwalter mit einem Hausmeister namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Hausmeistervertrag geschlossen. Dem Hausmeister obl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 6.2 Mitverschulden

Stets ist bei einer Haftung wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ein Mitverschulden des Geschädigten zu prüfen. Ein Mitverschulden i. S. v. § 254 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn der Geschädigte diejenigen Sorgfaltspflichten missachtet, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eines eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Es handelt sich hierbei um e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.6 Dach

Dachziegel/Dachrinne Insbesondere nach heftigen Regenfällen und Sturm kann alters- und zustandsabhängig eine Gefahr durch gelockerte Dachziegel bestehen. In derartigen Fällen sollte umgehend ein Fachunternehmen zwecks Kontrolle der Dachhaut beauftragt werden. Zwar dürfte der Verwalter zur entsprechenden Beauftragung bereits auf Grundlage seiner Verpflichtung zur Nachteilsabwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / Zusammenfassung

Überblick Wer eine Gefahrenquelle schafft oder für sie verantwortlich ist, muss dafür sorgen, dass durch diese niemand einen Schaden erleidet. Im Wohnungseigentumsrecht ist grundsätzlich die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums verantwortlich. Der Verwalter muss daher dafür sorgen, dass Gefahren erkannt und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 3 Beschlussfassung

Beseitigung von Gefahrenquellen Hat der Verwalter potenzielle Gefahrenbereiche erkannt, sollte er umgehend eine Wohnungseigentümerversammlung zwecks Beschlussfassung über Abhilfemaßnahmen einberufen. In aller Regel genügt der Verwalter seinen Pflichten zunächst, indem er etwaige Gefahrenquellen ermittelt und die Eigentümergemeinschaft hierüber unverzüglich in Kenntnis setzt. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 1.2 Schutzmaßnahmen

Verwalter sollten möglichst durch geeignete Maßnahmen eine Haftung von vornherein ausschließen und für den Fall der Fälle für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. 1.2.1 Vertragsgestaltung Keinesfalls sollte der Verwalter im Verwaltervertrag ausdrücklich Pflichten der Verkehrssicherung übernehmen. Andernfalls ist er unstreitig zur Verkehrssicherung verpflichtet und haftet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.7 Elektrische Anlagen

Die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinschaft bezieht sich ausschließlich auf den Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums. Aber auch hier existieren elektrische Anlagen wie Lichtschalter, Steckdosen, ggf. elektronisch betriebene (Tief-)Garagen-Rolltore. Lose Kabel sind vom Elektriker zu sichern. Zu einer derartigen Maßnahme ist der Verwalter sowohl nach § 27 Abs. Nr. 1 WEG...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.13 Räum- und Streupflichten

Die winterliche Räum- und Streupflicht setzt zunächst eine konkrete Gefahrenlage durch Glättebildung bzw. Schneebelag voraus. Grundvoraussetzung ist das Vorliegen allgemeiner Glätte und nicht nur das Vorhandensein einzelner Glättestellen.[1] Ist eine Streupflicht gegeben, richten sich Inhalt und Umfang nach den Umständen des Einzelfalls. Keine Beschlusskompetenz für Turnusre...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 1.2.1 Vertragsgestaltung

Keinesfalls sollte der Verwalter im Verwaltervertrag ausdrücklich Pflichten der Verkehrssicherung übernehmen. Andernfalls ist er unstreitig zur Verkehrssicherung verpflichtet und haftet geschädigten Wohnungseigentümern unmittelbar. Über den im Wohnungseigentumsgesetz ausdrücklich geregelten Pflichtenkatalog hinaus sollte der Verwalter auch keine leeren Floskeln bemühen, die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 1.1.2 Dritte

Die der Gemeinschaft obliegende Verkehrssicherungspflicht kann auf einzelne Wohnungseigentümer oder Dritte übertragen werden.[1] Werden die Verkehrssicherungspflichten teilweise auf Dritte, z. B. auf Reinigungs- oder Grundstücksbetreuungsunternehmen übertragen, sind diese faktisch auch für die Verkehrssicherung verantwortlich. Denn in diese ursprünglich der Gemeinschaft obli...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 1.2.2.1 Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Sowohl die Wohnungseigentümer als auch der Verwalter können einer Inanspruchnahme wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflichten vorbeugen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erstreckt sich neben der Haftung der Wohnungseigentümer in aller Regel nämlich auch auf eine solche des Verwalters und hat zum Inhalt, dass Schadensersatzansprüche insbesondere aus d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.15 Schleichwege

Verkehrssicherungspflichten bestehen zunächst und grundsätzlich nur gegenüber "berechtigten" Besuchern der Wohnanlage samt gemeinschaftlichen Flächen. Der Einbrecher, der beim Abtransport des Diebesguts auf dem gemeinschaftlichen Gehweg infolge Eisglätte zu Sturz und Schaden kommt, kann sich nicht auf eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der Eigentümergemeinschaft b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verträge: Störungen und Dur... / 1.4 Vorvertragliche (Neben-)pflichten

Die letztgenannten, nicht leistungsbezogenen Nebenpflichten entstehen bereits in der Vorphase des Vertragsschlusses, wenn und sobald sich die Parteien mit dem Ziel eines möglichen Vertragsschlusses "näher kommen". Ihre Verletzung kann Schadensersatzansprüche der geschädigten Partei auslösen, gleich ob es im weiteren noch zu einem Vertragsschluss kommt oder gekommen ist. Die n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bring Your Own Device / 6.2 Haftung des Arbeitnehmers

Eine Haftung des Arbeitnehmers kommt im Kontext BYOD beispielsweise dann in Betracht, wenn er die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten im Umgang mit dem Gerät nicht eingehalten hat. Das ist beispielsweise der Fall bei Diebstahl oder sonstigem Verlust, über den der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht unterrichtet oder IT-seitige Sicherheitsvorgaben missachtet hat. Auch in diesen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bring Your Own Device / 6.1 Haftung des Arbeitgebers

Entstehen durch die berufliche Nutzung des (privaten) Geräts Aufwendungen (z. B. Kosten für Auslandsgespräche), sind diese grundsätzlich vom Arbeitgeber zu ersetzen. Gleiches gilt im Grundsatz auch für Schäden am Gerät, wobei es hier auf den Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers bei der Entstehung des Schadens ankommt (vgl. § 670 BGB). Praktisch gesehen kann der Arbeitgebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bring Your Own Device / 6 Haftung

6.1 Haftung des Arbeitgebers Entstehen durch die berufliche Nutzung des (privaten) Geräts Aufwendungen (z. B. Kosten für Auslandsgespräche), sind diese grundsätzlich vom Arbeitgeber zu ersetzen. Gleiches gilt im Grundsatz auch für Schäden am Gerät, wobei es hier auf den Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers bei der Entstehung des Schadens ankommt (vgl. § 670 BGB). Praktisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bring Your Own Device / Zusammenfassung

Begriff "Bring Your Own Device" ("BYOD") steht für die Möglichkeit von Arbeitnehmern, ihre eigenen technischen Geräte (Smartphone, Laptop, Tablet etc.) für Arbeitszwecke zu verwenden. Die Vorteile dieses Modells sind vielfältig (Kosteneinsparung, Arbeitnehmerzufriedenheit, Unternehmensimage) und bei der Belegschaft i.d.R. sehr beliebt. BYOD begegnet jedoch gewissen rechtliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung / 2.1 Kaufleute sind handelsrechtlich buchführungspflichtig

Jeder Kaufmann[1] ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.[2] Ob ein nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegt, ist anhand der Gesamtumstände, die die Tätigkeit des Unternehmens prägen, zu beurteilen.[...mehr