Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 4. Haftungsausschlüsse/Mitverschulden

Rz. 64 Haftungsausschlüsse gelten nach Art. 26 § 2 CIV, wennmehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / d) Schwebebahnen

Rz. 10 Schwebebahnen unterscheiden sich von Schienenbahnen dadurch, dass die Fahrzeuge nicht die Erde berühren, sondern sich an Schienen (Schienenschwebebahn) oder an Drahtseilen (Seilschwebebahn) fortbewegen. Beide Arten von Schwebebahnen galten nach den früheren Haftungsgesetzen als Eisenbahnen.[32] Die Merkmale, auf denen die Haftung für Schienenbahnen beruht (Rdn 5–8), g...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Schutzzweck der Haftung

Rz. 755 § 833 S. 1 BGB begründet eine reine Gefährdungshaftung. Der Schutzbereich jeder Gefährdungshaftung umfasst nur Schäden, die eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren sind, hinsichtlich derer der Verkehr nach dem Sinn der jeweiligen Haftungsvorschrift schadlos gehalten werden soll.[2241] Der Grund für die strenge Tierhalterhaftung nach § 833 S. 1 BGB und Schutzz...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / III. Weitere Fragestellungen

Rz. 233 Abs. 4 erstreckt das Haftungsprivileg auf Betriebsangehörige gegenüber den nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII kraft Satzung versicherten Personen, die sich an der Unternehmensstätte aufhalten. Rz. 234 Soweit § 106 SGB VII auf die Geltung der §§ 104, 105 SGB VII verweist, ist der Begriff der betrieblichen Tätigkeit für Lernende oder Schüler die gegenüber der Arbeitswelt ver...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Haftung des vertraglich Bestellten (§ 831 Abs. 2 BGB)

Rz. 712 Neben die Haftung des Geschäftsherrn tritt nach § 831 Abs. 2 BGB die Ersatzpflicht desjenigen, der durch Vertrag die Auswahl und Überwachung eines Verrichtungsgehilfen, die Beschaffung der Vorrichtungen oder Gerätschaften bzw. die Leitung der Verrichtung für den Geschäftsherrn übernommen hat.[2141] Voraussetzung ist die vertragliche Übernahme der Pflichten des Geschä...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / F. Eingliederung

Rz. 64 Wie eingangs dargelegt (Rdn 12) wirft die Behandlung in Fällen der sog. Eingliederung zur Frage der Einbeziehung in das Haftungsprivileg vor allem in tatsächlicher Hinsicht Probleme auf. In rechtlicher Hinsicht bereitet sie dagegen keine größeren Schwierigkeiten, weil die Einschränkung der Haftung nach § 104 SGB VII infolge einer "Eingliederung" im Wesentlichen in den...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / I. Allgemeines

Rz. 69 Die Haftungsregelung nach dem früheren § la RHG, die nur für Anlagen zur Fortleitung oder Abgabe von Elektrizität oder Gas galt, wurde durch § 2 HaftpflG mit Wirkung vom 1.1.1978 wesentlich erweitert.[249] Erstens gilt diese Gefährdungshaftung der Inhaber von gefährlichen Anlagen nun außer für die bisher davon einbezogenen Elektrizitäts- und Gasanlagen auch für Anlage...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Haftung von Mittätern und Teilnehmern als Gesamtschuldner

Rz. 1134 Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist nach § 830 Abs. 1 Satz 1 BGB jeder für den Schaden verantwortlich. Mehrere vorsätzlich als Mittäter oder Teilnehmer (§ 830 BGB Abs. 2 BGB) handelnde Schädiger haften dem Geschädigten daher unabhängig von der Art ihrer Beteiligung[3331] grundsätzlich gemeinsam nac...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / a) Kennzeichen einer Schienenbahn

Rz. 6 Die Bindung an Schienen oder Gleise ist ein typisches Erkennungsmerkmal für eine Schienenbahn. Unerheblich ist, ob sich die Schienen auf einem eigenen Träger befinden oder in den öffentlichen Verkehrsraum eingebettet sind. Es kommt auch nicht darauf an, auf welchem Niveau die Schienen verlaufen. Nicht erforderlich ist ferner, dass die Schienen wie bei der herkömmlichen...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Haftung von Nebentätern als Gesamtschuldner

Rz. 1136 Nebentäter sind deliktisch Handelnde, die den Schaden ohne bewusstes Zusammenwirken durch selbstständige unerlaubte Handlungen vollbracht haben. Sie sind nebeneinander verantwortlich, wenn sie nicht nur einen abgrenzbaren Teilschaden verursacht, sondern eine zurechenbare Bedingung für den Gesamtschaden gesetzt haben.[3336] Rz. 1137 Auf das Handeln fahrlässiger Nebent...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / A. Anwendungsbereich, Übersicht

Rz. 1 § 104 SGB VII: Beschränkung der Haftung für Unternehmer (1) Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens, den ein Versicherungsfall verur...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / G. Unternehmer, Unternehmen

I. Unternehmer Rz. 135 § 104 Abs. 1 SGB VII befreit unter den dort genannten Voraussetzungen den "Unternehmer" von der Haftung. Für das Verständnis dieses Begriffs hat der Gesetzgeber auf das Schutzsystem der Unfallversicherung und damit auf die in § 136 Abs. 3 SGB VII verwandte Begriffsbestimmung abgestellt. Rz. 136 Hiernach ist Unternehmer derjenige, dem das Ergebnis des Unt...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / V. Haftung für den Verrichtungsgehilfen gemäß § 831 BGB

1. Systematik und Funktion der Norm Rz. 682 § 831 BGB ist eine eigenständige Anspruchsgrundlage. Die Norm weist dem Geschäftsherrn keine Haftung für fremdes Verschulden eines Gehilfen oder Vertreters zu, sondern begründet die Haftung für eigenes vermutetes Verschulden desjenigen Geschäftsherrn, der einen anderen zu einer Verrichtung bestellt (Verrichtungsgehilfe), für die vom...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / D. Sozialversicherungsverhältnis

I. Grundlagen zum Versicherungsschutz Rz. 30 § 104 SGB VII – ebenso § 105 SGB VII – setzt das Bestehen eines Sozialversicherungsverhältnisses voraus. Dies muss auch jeder Sozialversicherungsträger gegen sich gelten lassen.[13] Rz. 31 Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht in den Fällen des § 2 SGB VII kraft Gesetzes (vgl. auch § 2 Abs. 1 SGB IV)...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / D. Ausnahmen von der Haftung nach dem StVG

I. Allgemeines Rz. 192 Über die in § 7 Abs. 2 und 3 StVG normierten Fallgestaltungen hinaus[561] ist die Gefährdungshaftung unter bestimmten weiteren Umständen ausgeschlossen. Zum Haftungsausschluss kommt es nach § 8 StVG bei langsam fahrenden Fahrzeugen (Nr. 1), gegenüber bei dem Betrieb des Kfz oder des Anhängers tätigen Personen (Nr. 2) sowie schließlich im Falle der Beför...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / B. Haftung des Kraftfahrzeughalters, § 7 StVG

I. Grundlagen 1. Zweckrichtung Rz. 2 Das in § 7 StVG auf den Halter und in § 18 StVG auch auf den Führer eines Kraftfahrzeugs ausgerichtete Haftungssystem trägt der potenziellen Gefährlichkeit des Kraftfahrzeugs als Verkehrsmittel Rechnung. Deswegen ist in § 7 StVG eine weitgehend von einem Verschulden unabhängige Haftung des Halters und zugleich in § 18 StVG eine vermutete Ve...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / IV. Sonderfälle der Eingliederung des Geschädigten

1. Pannenhilfe Rz. 88 Verletzt sich ein Außenstehender bei der Pannenhilfe durch ein Verschulden des Fahrzeughalters, so stellt sich die Frage, ob seinen Schadensersatzansprüchen der Haftungsausschluss nach den §§ 104, 105 SGB VII entgegensteht. Dies ist der Fall, wenn für den Helfenden Unfallversicherungsschutz besteht und er sich in den "Fahrzeugbetrieb" eingegliedert hat. ...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / S. Unfallverhütungsvorschriften

I. Grundlagen Rz. 332 Die Berufsgenossenschaften erlassen als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften (UVV) nach Maßgabe des § 15 SGB VII. Unfallverhütungsvorschriften sind als der von der zuständigen Behörde kraft öffentlicher Gewalt festgesetzte Niederschlag der gemachten Betriebserfahrungen für den Unternehmer bindend.[413] Rz. 333 Der Zweck einer Unfallverhütungsvorsc...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / E. In Betracht kommende Anspruchspositionen

I. Personenschaden Rz. 51 Vom Haftungsprivileg erfasst sind allein Personenschäden, die nach "anderen gesetzlichen Vorschriften" gegeben sind. Betroffen sind alle denkbaren Haftungsgründe des bürgerlichen und öffentlichen Rechts. In erster Linie handelt es sich um Ansprüche aus unerlaubter Handlung (auch aus Amtspflichtverletzung),[46] aus Verträgen (z.B. Beförderungsvertrag)...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / C. Haftung des Kraftfahrzeugführers (§ 18 StVG)

I. Fahrzeugführer 1. Begriff Rz. 163 Ein Fahrzeug führt, wer es in eigener Verantwortung in Betrieb setzt. Der BGH hat hierzu ausgeführt, "Voraussetzung dafür, dass von einem (mindestens mitverantwortlichen) Führen des Kraftfahrzeuges gesprochen werden kann, ist jedoch immer ein Entscheidungsspielraum desjenigen, der die Bewegung und die Fahrtrichtung beeinflusst."[486] Der Be...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Versicherungsfall

I. Allgemeine Grundlagen Rz. 153 Das Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 SGB VII setzt tatbestandlich – in seiner Bedeutung als wohl herausragendstes Merkmal – das Vorliegen eines Versicherungsfalls voraus. Damit stellt der Gesetzeswortlaut unmissverständlich auf die in § 7 SGB VII normierten Versicherungsfälle ab, zu denen einerseits Arbeitsunfälle, andererseits Berufskrankhei...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / III. Zu Umfang und Reichweite vertraglicher Schadensersatzpflicht

1. Schmerzensgeld Rz. 46 § 253 Abs. 2 BGB in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002[101] hat mit Wirkung zum 1.8.2002 die Vorschrift des § 847 BGB ersetzt. Die Neuregelung fasst den Anwendungsbereich der Ersatzpflicht für immaterielle Schäden erheblich weiter. Sie sieht sowohl bei der Vertragshaftung als auch bei der...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / IV. Maßgebliche Aufwendungen

Rz. 312 Der Anspruch aus § 110 SGB VII erstreckt sich auf sämtliche Aufwendungen des Sozialversicherungsträgers aus Anlass des Unfalls, jedoch nur bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs. Bei einem Rückgriff nach dieser Vorschrift obliegt die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Höhe des zivilrechtlichen Ersatzanspruchs dem Sozialversicherungsträger....mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / IV. Wirkungshaftung (§ 2 Abs. 1 S. 1 HaftpflG)

Rz. 79 Die Anlagenhaftung nach § 2 Abs. 1 S. 1 HaftpflG setzt voraus, dass – zumindest auch – durch die Wirkungen von Elektrizität, Gasen, Dämpfen oder Flüssigkeiten, die von der Anlage ausgehen, ein Körper-, Gesundheits- oder Sachschaden entsteht. Die Haftung erfordert mithin einen adäquaten Kausalzusammenhang zwischen diesen Wirkungen und der Schadenszufügung. Das bedingt ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Haftung des Unterhaltungspflichtigen gemäß § 838 BGB

Rz. 831 § 838 BGB statuiert neben der Haftung des Grundstücksbesitzers (Gesamtschuldner gemäß § 840 Abs. 1 BGB)[2569] eine Haftung desjenigen, der die Unterhaltung eines Gebäudes oder eines mit einem Grundstück verbundenen Werks für den Besitzer übernimmt oder das Gebäude oder das Werk im Rahmen seines Nutzungsrechtes zu unterhalten hat. Diese Haftung betrifft also insbesond...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / B. Dogmatische Rechtfertigung des Haftungsausschlusses

Rz. 17 Die frühindustriellen Produktionsformen mit ihren gefährlichen Fabrikanlagen brachten das Bedürfnis mit sich, die Existenz der Fabrikarbeiter bei Arbeitsunfällen zu sichern. Weder die nach den damaligen Gegebenheiten bestehende soziale Absicherung (Familie, persönliche Beziehung zum Dienstherrn) noch das zivilrechtliche Haftungssystem genügten, um einen angemessenen w...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / c) Typische Bahngefahren

Rz. 8 Die Schienenbahn befördert erhebliche Gewichte mit beträchtlicher Geschwindigkeit über längere Schienenstrecken. Die typischen Bahngefahren wirken sich gerade durch diese Kombination aus. Das hohe Gewicht der Fahrzeuge und der bewegten Lasten erschwert das Bremsen und bewirkt eine starke Aufprallwucht.[17] Die erzielbare Geschwindigkeit ist für das Gefahrenmoment entsc...mehr

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§ 33 Haftung der Ehegatten ... / A. Haftungsverhältnisse in der Ehe – Grundlagen

Rz. 1 § 277 BGB: Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten Wer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, ist von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit nicht befreit. § 1359 BGB: Umfang der Sorgfaltspflicht Die Ehegatten haben bei der Erfüllung der sich aus dem ehelichen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen einander nur fü...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / I. Allgemeines/Überblick

Rz. 1 Bei Unfällen spielt neben den in den vorhergehenden Kapiteln dargestellten gesetzlichen Anspruchsgrundlagen der Haftung aus unerlaubter Handlung oder der Gefährdungshaftung auch eine Haftung aus Vertrag eine nicht unerhebliche Rolle. Vertrag ist die von zwei oder mehr Personen erklärte Willensübereinstimmung über die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges. Vertraglic...mehr

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§ 9 Produkthaftung / E. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Rz. 71 Das auf der Grundlage der EG-Richtlinie 85/374/EWG am 1.1.1990 in Kraft getretene Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftG) dient der Angleichung des Verbraucherschutzes in den Mitgliedstaaten. Mit der am 1.12.2000 in Kraft getretenen Novelle des ProdHaftG ist – vor dem Hintergrund der BSE-Krise – der frühere Haftungsausschluss für landwirtschaftlic...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / a) § 599 BGB (Leihe)

Rz. 7 § 599 BGB: Haftung des Verleihers Der Verleiher hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Rz. 8 Diese Vorschrift ist nur für Pflichtverletzungen des Verleihers anwendbar, die das Erfüllungsinteresse des Entleihers an der Gebrauchsgestattung betreffen. Bei Verletzung von Schutz- und Verkehrssicherungspflichten, die zu Schäden des Entleihers an seinen sonstig...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / III. Anlage zur Leitung oder Abgabe

Rz. 71 Die Haftung nach § 2 Abs. 1 HaftpflG betrifft nur Wirkungen, die von einer Anlage, nämlich einermehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / Literaturtipps

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / V. Zustandshaftung (§ 2 Abs. 1 S. 2 HaftpflG)

Rz. 85 Die Anlagenhaftung nach § 2 Abs. 1 S. 2 HaftpflG (Zustandshaftung) setzt voraus, dass ein Körper-, Gesundheits- oder Sachschaden auf das Vorhandensein einer der in Satz 1 genannten Anlagen zurückzuführen ist, ohne auf den Wirkungen des geleiteten Stoffes oder Stroms zu beruhen.[302] Diese Haftung für die mechanischen Wirkungen der Anlage [303] gründet nicht darauf, das...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / III. Bahnunternehmer

Rz. 22 Nur der Betriebsunternehmer ist dem durch einen Bahnbetriebsunfall Geschädigten ersatzpflichtig (§ 1 Abs. 1 HaftpflG; im Unterschied zum Anlageninhaber als Ersatzpflichtigen nach § 2 Abs. 1 HaftpflG; § 25 AtomG; § 1 UmweltHG). Im Gegensatz zur Kraftfahrzeughaftung (§ 18 StVG) kennt § 1 HaftpflG keine besondere Haftung für den Führer eines Bahnfahrzeugs. Personen, die ...mehr

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§ 9 Produkthaftung / D. Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB

Rz. 65 Die Produkthaftung kann ihre rechtliche Grundlage auch in § 823 Abs. 2 BGB finden, soweit dem Hersteller ein Verstoß gegen ein im Bereich der Produktsicherheit geltendes Schutzgesetz zur Last zu legen ist. Ein Schutzgesetz liegt vor, wenn nach der Intention des Normgebers gerade auch der Geschädigte geschützt werden soll (Individualschutz). Weiter ist erforderlich, da...mehr

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§ 34 Haftung der Ehegatten ... / B. Gemeinsame gewerbliche Tätigkeit der Partner

Rz. 7 Die Haftungsverhältnisse der Ehegatten gegenüber Dritten, die im Rahmen gemeinsamer gewerblicher Tätigkeit der Eheleute geschädigt werden, richten sich danach, wie die rechtliche Zusammenarbeit im Einzelnen ausgestaltet ist: Rz. 8 Vereinbaren die Eheleute untereinander in wirksamer Weise ein Arbeitsverhältnis, so hat der das Rechtsgut eines Dritten schädigende "Arbeitne...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IX. Haftung des Tierhüters gemäß § 834 BGB

Rz. 799 Der Tierhüter oder Tieraufseher haftet nach § 834 S. 1 BGB in gleicher Weise wie der Haustierhalter nach § 833 S. 2 BGB. Seine Haftung setzt ebenfalls voraus, dass sich in dem eingetretenen Schaden das Risiko eines der tierischen Natur entsprechenden selbsttätigen und willkürlichen Verhaltens des Tieres realisiert hat.[2420] Die Vorschrift unterscheidet – anders als ...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / IV. Benutzung der Eisenbahninfrastruktur durch andere Eisenbahnunternehmen

Rz. 29 Mit dem Allgemeinen EisenbahnG (AEG) schuf der Gesetzgeber 1993 die beiden Teilbereiche Eisenbahnverkehrsdienste (Fahrbetrieb) und Eisenbahninfrastruktur (§ 2 Abs. 1 AEG). Die Verkehrsdienste erfassen den Personen- und Güterverkehr (§ 2 Abs. 2 Satz 1 AEG), die Infrastruktur umfasst die Betriebsanlagen nebst Bahnstromfernleitungen (§ 2 Abs. 6 AEG). Als Betreiber der Sc...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungsbetriebe

A. Haftung des Bahnunternehmers für Personen- und Sachschäden Rz. 1 Haftpflichtgesetz Haftpflichtgesetz vom 7.6.1871 (RGBl S. 207, als RHG) i.d.F der Bekanntmachung vom 4.1.1978 (BGBl I, S. 145), zuletzt geändert durch Art. 9 G zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebengeld vom 17.7.2017 (BGBl I, S. 2421). Für Ansprüche von Fahrgästen von Eisenbahnen gilt seit dem 29.7....mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / II. Gemeinsame Betriebsstätte

Rz. 231 Nach § 106 Abs. 3 SGB VII kommt es zur Haftungsbeschränkung, wenn Versicherte verschiedener Unternehmen auf einer gemeinsamen Betriebsstätte tätig werden. "Gemeinsame Betriebsstätte" verlangt eine Unterhaltung in gemeinsamer Organisation und Verantwortung oder wenigstens eine wenn auch lose Verbindung der einzelnen Arbeiten miteinander. Nach ständiger Rechtsprechung ...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 1. Begriff der Schienen- und Schwebebahn

Rz. 5 Der Regelung in § 1 HaftpflG liegt ein umfassender Bahnbegriff zugrunde. Die Wortfassung "Schienenbahn und Schwebebahn" soll klarstellen, dass damit außer den Eisenbahnen im klassischen Sinn alle Bahnen gemeint sind, die dem Transport von Personen oder Gütern dienen, also auch Straßenbahnen, Zahnradbahnen, Untergrundbahnen und sonstige Bahnen besonderer Bauart, ohne da...mehr

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§ 9 Produkthaftung / II. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Rz. 8 Die Haftung nach dem ProdHaftG ist Gefährdungshaftung und tritt bei Personenschäden und bei ­Schäden an privat genutzten Sachen neben die allgemeine deliktsrechtliche Produkthaftung; auf ein Verschulden des Herstellers kommt es nicht an. Der Schutzumfang bleibt aber hinter dem der allgemeinen deliktischen Produkthaftung zurück (Selbstbehalt bei Sachschäden, Haftungshöc...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / b) Beförderungs- oder Transportfunktion

Rz. 7 Eine Schienenbahn dient als Verkehrsmittel der wiederholten Beförderung von Personen oder dem Transport von Sachen. Hierzu zählen auch der Transport von Arbeitsgerät und Baumaterial mit Arbeitsfahrzeugen (Werkstattwagen, Bergungsfahrzeuge), weil sie dem eigentlichen Beförderungszweck jedenfalls mittelbar dienen.[12] Gleiches gilt für Leer- und Probefahrten.[13] Kräne u...mehr

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§ 11 Arzthaftung / D. Haftung aus Aufklärungsfehler

Rz. 62 Die Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht – behandelt wird nachstehend nur die Eingriffs- oder Risikoaufklärung und nicht auch die therapeutische oder Sicherungsaufklärung, die Teil der Behandlung ist – ist neben dem Behandlungsfehler der zweite Anknüpfungspunkt für die zivilrechtliche Haftung des Arztes oder Krankenhausträgers. Die Behauptung eines Aufklärungs...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Allgemeines

Rz. 228 § 106 SGB VII erstreckt das Haftungsprivileg auf weitere Personengruppen. Nach seinem Abs. 1 gelten die §§ 104, 105 SGB VII für die nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 8 SGB VII versicherten Personen. Dies sind Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in näher bezeichneten Betriebsstätten und Einrichtungen, Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnl...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 1. Berechtigte und Umfang des Ersatzanspruches

Rz. 49 Ersatzberechtigt für bei Bahnbetriebsunfällen erlittene Schäden ist grundsätzlich nur derjenige, der unmittelbar durch eine Verletzung seiner durch § 1 Abs. 1 HaftpflG geschützten Rechtsgüter beeinträchtigt wird, das heißt der in seiner körperlichen Integrität oder seiner Gesundheit verletzte Mensch oder der Eigentümer oder Inhaber eines dinglichen Rechts an einer Sac...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / O. Haftungsvereinbarungen

Rz. 240 Die §§ 104, 105 SGB VII erfassen nur gesetzliche Schadensersatzansprüche. Weder berühren sie vertragliche Vereinbarungen zur Haftung noch schließen sie eine freiwillige Haftungsübernahme aus.[292] Unternehmer/Betriebsangehöriger einerseits und Versicherter andererseits können also nach den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts die §§ 104, 105 SGB VII völlig frei abbe...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehmer und Betriebsangehörigen (§§ 104 ff. SGB VII)

A. Anwendungsbereich, Übersicht Rz. 1 § 104 SGB VII: Beschränkung der Haftung für Unternehmer (1) Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens, ...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 2. Haftungshöchstgrenzen

Rz. 52 Nach § 9 HaftpflG haftet der Ersatzpflichtige (Unternehmer nach § 1 oder Inhaber nach § 2) für Personenschäden für jede getötete oder verletzte Person bis zu einer Jahresrente von 36.000 EUR oder einem Kapitalbetrag von 600.000 EUR. Diese Regelung weicht erheblich von § 12 StVG ab. Als Rente sind nach § 8 HaftpflG zu zahlen: Erwerbsschaden, vermehrte Bedürfnisse und U...mehr