Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Türkei / III. Geschäftsführung

Rz. 201 Die Geschäftsführung beinhaltet die Leitung und Vertretung der Gesellschaft. In Ausübung dieser Funktion obliegen der Geschäftsführung die Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns (Art. 18 HGB; ausdrücklich für den GmbH-Geschäftsführer jetzt Art. 626 Abs. 1 HGB). Dazu gehören insbesondere Sorgfaltspflichten sowie Loyalitäts- und Treuepflichten. Rz. 202 Der Geschäftsführ...mehr

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China / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 109 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sind grundsätzlich dem deutschen Recht vergleichbar. Hauptverpflichtung der Gesellschafter ist die Pflicht zur Einlageleistung. Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf den Betrag ihrer Einlage beschränkt. Eine Durchgriffshaftung besteht nur in Ausnahmefällen. Rz. 110 Die Rechte der Gesellschafter lassen sich wie...mehr

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Schweden / II. Verwaltungsrat

Rz. 109 Obwohl nach dem Grundgedanken des ABL der Verwaltungsrat das Leitungsorgan der Gesellschaft ist,[111] nimmt er auch Beratungs- und Kontrollfunktionen wahr. Verglichen mit dem deutschen Recht liegen die Funktionen des Verwaltungsrates zwischen denen des Vorstands und des Aufsichtsrates. Gerade bei kleineren Gesellschaften, die keinen Geschäftsführenden Direktor haben,...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / IV. Innere Organisation der GmbH

Rz. 75 Kernbereich des Gesellschaftsstatuts ist die interne Organisation der Gesellschaft. Dazu gehört zunächst die Frage, welche Organe die Gesellschaft hat (obligatorische und fakultative Organe), welche Aufgaben und Kompetenzen diesen Organen zukommen, in welchem Verfahren und mit welchen Personen diese besetzt werden, welche persönlichen Voraussetzungen zur Besetzung der...mehr

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Ungarn / 3. Abschluss des Konkursverfahrens

Rz. 246 Schließlich muss gem. § 52 Abs. 1 Cstv. eine abschließende Konkursbilanz am Ende des Konkursverfahrens, jedoch spätestens nach Ablauf von zwei Jahren, erstellt werden. Das Gericht setzt den Gläubigern sodann eine Frist von 30 Tagen, innerhalb derer sie Einwände geltend machen können. Rz. 247 Eine formelle Unterscheidung der Gläubiger in Masse- und Konkursgläubiger ist...mehr

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Russland / Literaturtipps

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Lettland / I. Vorstand

Rz. 55 Notwendige Organe der SIA sind in Lettland die Gesellschafterversammlung und der Vorstand, der durch diese gewählt wird. Der Vorstand muss mindestens einen Geschäftsführer haben und als Exekutivorgan die Unternehmensleitung und Vertretung der Gesellschaft gegenüber Dritten ausüben. Dabei kann nur derjenige Vorstandsmitglied werden, dessen Zustimmung zur Bereitschaft d...mehr

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Schweiz / 1. Allgemeines zum Gründungsakt

Rz. 6 Die GmbH wird in einem zweistufigen Gründungsakt errichtet. Die Gründer erklären in einer öffentlichen Urkunde (dem sog. Errichtungsakt), dass sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen, legen darin die Statuten fest und bestellen die Organe (Art. 777 OR). Danach wird die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen und erwirbt mit der Eintragung das Recht d...mehr

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Österreich / 2. Aktiengesellschaft

Rz. 10 Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind. Die Gesellschafter trifft keine persönliche Haftung (§ 1 AktG). Das Grundkapital beträgt mindestens 70.000 EUR. Diese Gesellschaft ist im Aktiengesetz (AktG) geregelt.mehr

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Liechtenstein / K. Zweigniederlassungen

Rz. 93 Für die Eintragung und Offenlegung von Zweigniederlassungen, die von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland errichtet werden, finden die Vorschriften über die Zweigniederlassungen von Aktiengesellschaften entsprechende Anwendung.[31]mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / K. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 156 Voraussetzungen und Durchführung eines Insolvenzverfahrens sind gesetzlich in dem Insolvenzgesetz und Durchführungsverordnungen geregelt, Insolvency and Bankrupcty Code von 2016 (IBC). Vor Inkrafttreten dieses Regelwerkes im Jahr 2016 bestand kein im westlichen Sinne strukturiertes modernes Insolvenzrecht. Die wenigen gesetzlichen Regelungen stammten aus der Kolonial...mehr

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Argentinien / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 52 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich aus dem Gesetz und der Satzung, diese sind. u.a. Die Haftung des einzelnen Gesellschafters beschränkt sich auf den Betrag seines geleis...mehr

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Slowakei / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 84 Die Regelung des slowakischen HGB ermöglicht allgemein die Vererbung des Gesellschaftsanteils. Der Gesellschaftsvertrag kann bestimmen, dass die Vererbung des Geschäftsanteils nicht möglich ist. Ein solcher Ausschluss ist gem. § 116 HGB bei einer Ein-Mann-Gesellschaft jedoch unzulässig. Ein Erbe, der nicht alleiniger Gesellschafter ist, kann beim Gericht die Aufhebung...mehr

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Italien / V. Die Gesellschaftsrechtsreform 2004 und die Novellen 2012 bis 2013

Rz. 21 Wie in anderen Rechtsgebieten führt die Gesetzgebung der Europäischen Union zum einen zur allmählichen Vereinheitlichung des Gesellschaftsrechts und zum anderen zur Entstehung neuer europäischer Modelle wie die Societas Europea und die Societas Cooperativa Europea.[18] Die Entscheidungen des EuGH zum Gesellschaftsrecht[19] lassen jedoch erkennen, dass der Grad der Har...mehr

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Bulgarien / IV. Eigene Anteile

Rz. 37 Der Erwerb eigener Anteile ist für die OOD gesetzlich nicht vorgesehen. Die Bestimmungen über den Erwerb eigener Aktien bilden eine Ausnahme und keine Regel und sind daher nicht analog heranzuziehen. Meinungen in der Literatur begründen,[2] dass der Erwerb eigener Anteile unter bestimmten Bedingungen zulässig sei, da nicht gesetzlich untersagt. Einschlägige Rechtsprec...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / c) Konkurs

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Australien1 Der Autor dankt... / 1. Allgemeines

Rz. 70 Die Rechtsstellung der Gesellschafter ist getrennt von derjenigen der Gesellschaft zu betrachten, da diese eine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Bei der proprietary limited company ist die Haftung auf die von den Gesellschaftern gezeichneten und eingezahlten Anteile begrenzt. Damit sind auch die Rechte der Gesellschaft getrennt von denen der Gesellschafter.mehr

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Tschechische Republik / a) Firma

Rz. 10 Die Handelsfirma ist die Bezeichnung, unter der die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen wird (§ 423 Abs. 1 BGB). Die Handelsfirma besteht aus dem Stamm und einem Zusatz, der die Rechtsform bezeichnet. Die Firma der Gesellschaft muss die Bezeichnung "společnost s ručením omezenm" (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder die Abkürzung "spol. s.r.o." (Ges.m....mehr

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England und Wales1 England ... / 5. Erlangung der Rechtsfähigkeit

Rz. 67 Ab dem auf der Gründungsurkunde (certificate of incorporation, Sec. 15 CA 2006) ausgewiesenen Tag der Eintragung ist die Ltd. rechtsfähig und kann in ihrem eigenen Namen Rechtsgeschäfte tätigen. Ab diesem Zeitpunkt existiert die Ltd. als juristische Person mit der Folge der beschränkten Haftung ihrer Gesellschafter.mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Gründungsurkunde und Satzung

Rz. 29 Die S.L. wird durch notarielle Urkunde (Escritura pública de constitución) errichtet (Art. 20 LSC). Diese ist im Handelsregister einzutragen. Erst mit der Eintragung erlangt die Gesellschaft Rechtspersönlichkeit (Art. 33 LSC). Die Gründungsurkunde muss von sämtlichen Gründungsgesellschaftern persönlich oder durch Bevollmächtigte unterzeichnet werden. Hierbei müssen sä...mehr

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Liechtenstein / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 44 Die gesetzliche Regelung in Art. 422 PGR sieht vor, dass der Betrag der Herabsetzung sowie der Betrag der einzelnen Stammeinlagen nicht unter die allenfalls für die Gründung verlangten Mindestbeträge gebracht werden dürfen, es sei denn, dass sich die Stammeinlage infolge Verlustes vermindert hat. Im Übrigen finden die Bestimmungen über die Herabsetzung des Aktienkapit...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 1. Kapitalschutz

Rz. 88 Nach Art. 2:216 Abs. 1 NL-BGB ist die Hauptversammlung befugt – es sei denn, der Gesellschaftsvertrag bestimmt etwas anderes –, den Gewinn festzustellen und zur Ausschüttung zu beschließen, soweit das Eigenkapital größer ist als die Rücklagen, die aufgrund des Gesetzes oder des Gesellschaftsvertrags gebildet werden müssen. Der Beschluss zur Ausschüttung bleibt aber wi...mehr

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Slowenien / b) Ausschluss eines Gesellschafters wegen Nichtleistung der Stammeinlage

Rz. 66 Wird ein Gesellschafter, der auch innerhalb einer Nachfrist den geschuldeten Teil seiner Stammeinlage nicht eingezahlt hat, wirksam aus der Gesellschaft ausgeschlossen und wird der geschuldete Betrag nicht durch seinen Rechtsvorgänger entrichtet – so er einen hatte – und auch im Rahmen einer Zwangsversteigerung nicht der zur Befriedigung der Forderung erforderliche Be...mehr

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Dänemark / A. Einführung

Rz. 1 Das dänische Recht geht vom Grundsatz der gesellschaftsrechtlichen Vertragsfreiheit aus. Die Gesellschaftsgründer können grundsätzlich frei wählen, in welcher Gesellschaftsform sie die von ihnen verfolgten Zielsetzungen ausüben wollen. Im Unterschied zum deutschen Recht besteht auch kein numerus clausus zulässiger Gesellschaftsformen. In der Praxis wird von der Freihei...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / b) Rechtfertigung nach den Gebhard- bzw. Centros-Grundsätzen

Rz. 63 Eine generell-abstrakte Regelung, die zu einer Einschränkung der Niederlassungsfreiheit führt, kann nach ständiger Rechtsprechung des EuGH nur aufgrund zwingender Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein.[165] Für die Rechtfertigungsprüfung ist der Kanon der sog. Gebhard-Formel maßgeblich, der insbesondere in der Rechtssache Centros auch für den Bereich der ...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (b) Einzelkaufmann

Rz. 191 Eine mögliche Handelsregisteranmeldung könnte beispielweise[112] wie folgt gestaltet werden: Amtsgericht, Handelsregister (Stadt, Deutschland) HRB (Nummer) Inländische Zweigniederlassung unter der Firma (…) mit dem Sitz in (…) Geschäftsanschrift (…) I. Bestehende Ausgangssituation Im Handelsregister des Amtsgerichts (…), Deutschland ist derzeit unter HRB (Nummer) eine inländ...mehr

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England und Wales1 England ... / 2. Sanktionen

Rz. 471 Verstöße gegen diese Verpflichtungen können durch Geldstrafen bestraft werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Geldstrafe, wenn der Name der Gesellschaft und der Zusatz der beschränkten Haftung auf dem Briefkopf nicht erwähnt werden.mehr

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Slowenien / d) Annahme unzulässiger Zahlungen

Rz. 68 Zahlungen, die die Gesellschaft im Widerspruch zu den Vorschriften des ZGD-1, den Regelungen des Gesellschaftsvertrags oder Beschlüssen der Gesellschaft leistet, sind an sie zurückzuzahlen (Art. 496 ZGD-1). Beträge sind von den übrigen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile zu erstatten, wenn der Gesellschafter, der die betreffende Zahlung angenommen hat...mehr

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Argentinien / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 16 Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SRL) werden ebenso wie Aktiengesellschaften (SA) in das öffentliche Handelsregister eingetragen. Zuständige Behörde für die Eintragung einer SRL ist das örtliche, am Sitz der Gesellschaft befindliche, Handelsregister Registro Público de Comercio, das von der Justizaufsichtsbehörde (IGJ) geführt wird. Da die SRL eine Handelsgesell...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Besonderheiten bei EU-Gesellschaften

Rz. 61 War mit der Sitztheorie die weit gehende Beibehaltung inländischer Schutzmechanismen durch die weite Qualifikation des Begriffs des Gesellschaftsstatuts gewährleistet (Flucht in das Gesellschaftsstatut), drehte sich dieses Verhältnis durch die partielle Geltung des Gründungsstatuts nun um: Da die Geltung der Gründungstheorie nun das Eindringen ausländischer Gesellscha...mehr

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Griechenland / III. Die Kapitalgesellschaften

Rz. 7 Die wichtigsten Formen einer Kapitalgesellschaft sind: Rz. 8 Die Aktiengesellschaft (anonymi etairia, abgekürzt AE, oder Société Anonyme, S.A., im internationalen Geschäftsverkehr). Die AE ist eine Kapitalhandelsgesellschaft mit Rechtspersönlichkeit, deren Kapital in gleichwertige Anteile (Aktien, metoches) geteilt wird und die mit dem eigenen Vermögen für ihre Verbindl...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 34 Die Kosten der Registrierung einer proprietary company belaufen sich – ohne Beratungsgebühren – gegenwärtig auf A$ 506 für die Gründung einer Gesellschaft mit Grundkapital und auf etwa A$ 417 für die Gründung einer Gesellschaft ohne Grundkapital. Ob eine proprietary company mit oder ohne Gründungskapital gegründet wird, wirkt sich auf die Haftung der Gesellschafter au...mehr

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England und Wales1 England ... / b) Persönliche Handelndenhaftung

Rz. 73 Vor Abschluss des Gründungsvorgangs existiert die Ltd. nicht. Jeder, der im Namen der Gesellschaft eine Vereinbarung abschließt, bevor sie rechtlich existent ist, haftet persönlich aus dieser Vereinbarung, selbst nachdem die Gesellschaft rechtlich existent geworden ist. Diese vertragliche Verpflichtung dürfte mit dem Recht zur Ausübung der vertraglichen Rechte einherg...mehr

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Lettland / D. Kapital und Kapitalschutz

Rz. 30 Da bei Kapitalgesellschaften die persönliche Haftung der Gesellschafter bis auf wenige Ausnahmen ausgeschlossen ist, stellt die Kapitalausstattung der Gesellschaft einen wichtigen Ausgangspunkt für die Geschäftslage dar. I. Kapitalaufbringung Rz. 31 Das Mindestkapital, die so genannte Garantieziffer, beträgt 2.800 EUR und kann als Bar- oder Sacheinlage erbracht werden (...mehr

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Ungarn / I. Kapitalaufbringung

Rz. 58 Das Mindeststammkapital beträgt 3 Mio. HUF.[3] Das Stammkapital besteht aus der Gesamtheit der Stammeinlagen der Gesellschafter. Eine Stammeinlage muss mindestens 100.000 HUF betragen. Möglich ist auch ein Stammkapital in Euro oder einer anderen Devise (vgl. Rdn 40). Rz. 59 Die Gesellschafter sind gem. § 3:162 Ptk. verpflichtet, die Geldeinlagen einzuzahlen und die Sac...mehr

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Kanada / I. Geschäftsführer

Rz. 66 Das Gesetz sieht als zur Vertretung der Gesellschaft berufene Organe die "directors" (Direktoren) vor, die in ihrer Gesamtheit den "Board of Directors" (meist kurz als "Board" bezeichnet) bilden. Da die Direktoren nicht zwingend für das Tagesgeschäft der Gesellschaft zuständig sind, können sie – wie nachfolgend im Einzelnen ausgeführt – einen von ihnen als Managing Di...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / IV. Erstattungsanspruch aus § 15b InsO (§ 64 Satz 1 GmbHG a.F.)

Rz. 188 Die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrags wurde bis zum 31.12.2020 flankiert durch den Erstattungsanspruch nach § 64 Satz 1 GmbHG a.F. Danach sind die Geschäftsführer der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung deren Überschuldung geleistet werden. Der Anspruch wies als ...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Insolvenzrechtliche Qualifikation von Schutzinstituten

Rz. 44 Im Hinblick auf verschiedene, prima facie gesellschaftsrechtliche Rechtsinstitute (siehe im Einzelnen Rdn 162 ff.), die eine inhaltliche Nähe zum Insolvenzrecht aufweisen, wird eine insolvenzrechtliche Qualifikation vorgeschlagen, um die betroffenen Rechtsfragen dadurch dem Insolvenzstatut anstelle des Gründungs- bzw. Herkunftsrechts zu überantworten. Betroffen sind n...mehr

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Belgien / II. Gründerhaftung

Rz. 49 Grundsätzlich haften die Gesellschafter einer GmbH lediglich bis zur Höhe ihrer Einlage. Rz. 50 Die Abschaffung der Mindestkapitalanforderung wird durch eine strengere Regelung mit Blick auf den Finanzplan sowie die zugehörige Gründerhaftung kompensiert. Nach Art. 5:15 und 5:16 GGV unterliegen die Gründer einer besonderen Haftung, wenn die GmbH innerhalb von drei Jahre...mehr

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Rumänien / d) Annahme unzulässiger Zahlungen

Rz. 69 Zahlungen, die die Gesellschaft im Widerspruch zu den Vorschriften des GesG, den Regelungen des Gründungsakts oder Beschlüssen der Gesellschaft auszahlt, sind an sie zurückzuerstatten. Ein Gesellschafter macht sich strafbar, wenn er sich von der Gesellschaft, die er als Geschäftsführer vertritt, oder von einer von ihr kontrollierten Gesellschaft, direkt oder mit Hilfe...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / a) Insolvenzantrag

Rz. 318 Art. 3 Abs. 1 TRLC bestimmt, dass bei einer juristischen Person das zuständige Verwaltungsorgan dafür zuständig ist, über die Stellung des Insolvenzantrags zu entscheiden. Art. 3 Abs. 1 S. 2 TRLC legt dem Wortlaut nach die Annahme nahe, dass die Geschäftsführung auch berechtigt sein könnte, über die Beantragung der Insolvenz (allein) zu entscheiden (será competente p...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 1. Fehlendes Mindestkapital

Rz. 36 Die ganz große Mehrheit der Einzelstaaten in den USA sieht kein Mindestkapitalerfordernis mehr vor. Sowohl dem Gesellschaftsrecht von Delaware als auch den Gesellschaftsrechten von Kalifornien und New York ist eine Mindestkapitalziffer fremd. Lediglich im District of Columbia und im Staat Texas ist zwingend ein Mindestkapital i.H.v. mindestens 1.000 USD aufzubringen. ...mehr

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Ungarn / 5. Stimmrecht

Rz. 131 Die Höhe des Stimmrechts richtet sich grundsätzlich nach der Größe der Stammeinlage des Gesellschafters. Im Gesellschaftsvertrag kann jedoch abweichend hiervon vereinbart werden, dass den Gesellschaftern ein höheres oder ein niedrigeres Stimmrecht zusteht. Für die Änderung der Stimmrechte eines bestehenden Gesellschafters ist in jedem Fall dessen Zustimmung erforderl...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / II. Gründerhaftung

Rz. 42 Im Hinblick auf das sehr schnelle Gründungsverfahren und das nur sehr schwach ausgestaltete Kapitalaufbringungsrecht existieren im US-amerikanischen Recht keine Haftungstatbestände in der Vorgesellschaft. Es besteht i.d.R. auch keine Notwendigkeit, dass die Gesellschaft bereits vor ihrer Entstehung tätig wird. Die Gesellschafter haften für vor der Gründung der Gesells...mehr

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Lettland / 2. Rechtsformen

Rz. 2 Das lettische HGB stellt folgende fünf Organisationsformen für eine kaufmännische Betätigung zur Verfügung:mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / III. Weitere Gesellschaftsarten

Rz. 6 1. Sociedad Colectiva – Offene Handelsgesellschaft (Art. 125 ff. Ccom). Die Sociedad Colectiva spielt wegen der unbeschränkten Haftung ihrer Gesellschafter keine wichtige Rolle im spanischen Wirtschaftsleben. Die Sociedad Colectiva wird wie die übrigen spanischen Handelsgesellschaften durch notariellen Vertrag gegründet und im Handelsregister eingetragen. Die Eintragun...mehr

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Belgien / b) Strafrechtliche Verantwortung

Rz. 108 Strafrechtliche Verantwortung tritt ein, wenn ein Geschäftsführer eine nach dem belgischen Strafgesetzbuch mit Strafe bedrohte Handlung (Diebstahl, Betrug o.Ä.) begeht. Wenn die Straftat im Namen der Gesellschaft begangen wurde, kann diese auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden (allein oder zusammen mit dem Geschäftsführer). Das belgische Strafgesetzbuc...mehr

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Estland / II. Ausländische Zweigniederlassungen

Rz. 122 Die Filiale ist die Zweigniederlassung einer ausländischen Handelsgesellschaft in Estland. Das Führen einer Zweigniederlassung ist in vielerlei Hinsicht angenehmer und weniger bürokratisch, als eine selbstständige Einheit zu gründen. So sind die Anforderungen an die Jahresberichte für die Behörden geringer, ferner gibt es keine Pflicht zu einer regelmäßigen Versammlu...mehr

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Ungarn / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 269 Das internationale Privatrecht ist in Ungarn im Gesetz Nr. 28 aus dem Jahr 2017 ("IPR-Gesetz") geregelt, welches die vorige aus sozialistischer Zeit stammende und mehrfach reformierte Gesetzesverordnung außer Kraft gesetzt hat. Rz. 270 Das Personalstatut ist gem. § 22 Abs. 1 IPR-Gesetz das Recht jenes Staates, auf dessen Territorium die juristische Person registriert ...mehr

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Japan / 4. Abschaffung des Mindestgrundkapitalsystems

Rz. 48 Bereits als 1950 das System des authorized capital eingeführt wurde, hatten Aktiengesellschaften nicht die Pflicht, das dem Kapitalbetrag entsprechende Vermögen auch tatsächlich zu erhalten (Kapitalerhaltungsregel). Verlorengegangenes Vermögen musste nicht wieder aufgefüllt werden. Daran änderte auch das seit 1990 existierende System des Mindestgrundkapitals nichts. E...mehr