Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 24 Vergleich / Literaturtipps

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§ 27 Teil- und Grundurteil / 3. Kostengrundentscheidung des Rechtsmittelgerichts

Rz. 159 Bei Zurückweisung einer Berufung oder Revision gegen ein Grundurteil sind grundsätzlich dem Rechtsmittelkläger die Kosten des Rechtsmittelrechtszugs aufzuerlegen, da er insoweit endgültig unterlegen ist (§ 97 Abs. 1 ZPO).[272] Das Gleiche gilt, wenn beide Parteien Rechtsmittel einlegen und jeweils gänzlich unterliegen; dann ist ebenfalls über die Kosten des Rechtsmit...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 4. Anwendungsbeispiel

Rz. 500 Der Verletzte hat Anspruch auf Ersatz des von ihm entrichteten Versichertenanteils und nimmt dafür den darauf entfallenden Erwerbsschaden in Anspruch. Ein Übergang findet insoweit weder nach § 116 SGB X noch nach § 119 SGB X n.F. statt. Rz. 501 Der Lohnersatzleistungsträger regressiert nach § 116 SGB X nur seinen Trägeranteil. Sofern er den vollen Beitrag zu zahlen ha...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Überblick

Rz. 1226 Aus der haftungsbegründenden Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs ohne Beteiligung eines anderen folgt im Grundsatz die volle Haftung. Daraus ergibt sich bei Beteiligung mehrerer Kraftfahrzeuge unter gleichen Bedingungen die Eintrittspflicht der Halter nach Kopfteilen. Dies kommt nach den vorstehenden Erwägungen jedoch nur dann in Betracht, wenn keine sonstigen Fakto...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Grundsatz der Einheit der öffentlichen Hand

Rz. 917 Wenn sich aus dem gleichen Sachverhalt Ansprüche gegen andere Hoheitsträger rechtfertigen, stellen diese keine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB dar, auch wenn es sich bei diesen Ansprüchen um andere als Amtshaftungsansprüche handelt.[2844] Zur Begründung dafür stützt sich die Rechtsprechung auf die Einheit der öffentlichen Hand.mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Haftungsbegründende Kausalität

Rz. 757 Die Tierhalterhaftung setzt voraus, dass der Tod, die Verletzung des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen oder die Sachbeschädigung durch ein Tier verursacht worden ist. Hierbei genügen nach den allgemeinen Grundsätzen unmittelbare wie mittelbare Kausalität für die Schadensverursachung. Der Schaden muss also nicht unmittelbar durch ein Tier verursacht worden se...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Begründung von Verkehrssicherungspflichten

Rz. 270 Es gibt keine allgemeine Rechtspflicht, andere vor Schäden zu bewahren.[590] Die Haftung wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht setzt voraus, dass jemand eine Gefahr schafft oder in seinem Bereich andauern lässt. Deshalb haftet der Passant nicht, der beim Spazierengehen in einem öffentlichen Park entdeckt, dass die Parkwege vereist und deshalb glatt sind. D...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / i) Kampfsport

Rz. 464 Der Veranstalter muss Wettkampf- und Trainingsbedingungen bieten, die den üblichen Sicherheitserwartungen entsprechen (vgl. Rdn 445 ff.). Der Veranstalter eines Trainingsboxkampfs haftet für die Folgen eines Unfalls, den sich ein Trainingsteilnehmer durch Sturz aus dem nur behelfsmäßig gesicherten Ring zugezogen hat. Es ist nicht ausreichend, wenn der Boxring nur dur...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 778 In den Fällen, die als Arbeitsunfälle anzusehen sind, ist die Tierhalterhaftung eines Unternehmers hinsichtlich der in seinem Unternehmen tätigen Beschäftigten, die insoweit nach § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII kraft Gesetzes unfallversichert sind, und deren Angehörigen in der Regel nach § 104 Abs. 1 SGB VII ausgeschlossen.[2349] An deren Stelle tritt die gesetzliche Unfallv...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Beweislast

Rz. 763 Die Beweislast dafür, dass sich in einem schädigenden Ereignis die typische Tiergefahr ausgewirkt hat, trifft nach allgemeinen Grundsätzen den Geschädigten.[2277] Dabei kann ihm der Anscheinsbeweis zugutekommen. Das setzt jedoch einen typischen Geschehensverlauf voraus, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder Folge hinweist und so sehr das Gepräg...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / IV. Beitragsregress ab 1.1.1992 – § 119 SGB X

Rz. 482 § 119 SGB X: Übergang von Beitragsansprüchen (1) Soweit der Schadensersatzanspruch eines Versicherten den Anspruch auf Ersatz von Beiträgen zur Rentenversicherung umfasst, geht dieser auf den Versicherungsträger über, wenn der Geschädigte im Zeitpunkt des Schadensereignisses bereits Pflichtbeitragszeiten nachweist oder danach pflichtversichert wird; dies gilt nicht, ...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 8. Grundurteil

Rz. 64 Im Hinblick auf die Möglichkeit eines Grundurteils (dazu allgemein § 28) im Rahmen von Schmerzensgeldklagen ist zu beachten, dass ein etwa berücksichtigungsfähiges Mitverschulden der geschädigten Person – nur – einen Bemessungsfaktor im Rahmen der Bestimmung einer "billigen Entschädigung in Geld" darstellt. Das hat – was in der Praxis bisweilen übersehen wird – zur Fo...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / V. Ersatzberechtigte

Rz. 25 Ersatzberechtigt für erlittene Umweltschäden ist grundsätzlich nur derjenige, der unmittelbar durch eine Verletzung seiner durch § 1 UmweltHG geschützten Rechtsgüter beeinträchtigt wird, das heißt der in seiner körperlichen Integrität oder seiner Gesundheit verletzte Mensch oder der Eigentümer oder Inhaber eines dinglichen Rechts an einer beschädigten Sache. Mittelbar...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / a) Unerlaubte Handlung (sachlicher Anwendungsbereich)

Rz. 55 Mit "unerlaubten Handlungen" erfasst der Gerichtsstand nicht nur Ansprüche aus Delikt (§§ 823 ff. BGB), sondern auch die Haftung aus einem Schiffsunfall (§§ 735–739 HGB, § 92 BinSchG) sowie die gesetzliche Gefährdungshaftung (insbesondere: §§ 7, 18 StVG, §§ 1 ff. HPflG, § 33 LuftVG, § 89 WHG, § 25 AtomG, § 84 AMG und § 32 GenTG). Für die örtliche Zuständigkeit im Fall...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 6. Mitverschulden und Vorteilsausgleich

Rz. 1075 Mitschulden im Bereich der haftungsbegründenden sowie auch der haftungsausfüllenden Kausalität führt zur Anspruchskürzung.[3236] Die allgemeinen Grundsätze der Vorteilsausgleichung wie auch der im Rahmen der Bemessung eines Schadensersatzanspruchs anerkannte Grundsatz eines Abzuges "neu für alt" sind auch bei der Bemessung eines Entschädigungsanspruchs anzuwenden.[3...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Freiheit

Rz. 61 § 823 Abs. 1 BGB schützt nur die körperliche Fortbewegungsfreiheit.[103] Es geht hier etwa um die rechtswidrige Verhaftung oder Unterbringung einer Person oder die medizinisch nicht gebotene Fixierung von kranken Patienten. Für das Unfallhaftpflichtrecht spielt dieser Schutzbereich kaum eine Rolle. Denn Beeinträchtigungen der allgemeinen Handlungs- und Entscheidungsfr...mehr

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§ 19 Vorteilsausgleichung / Literaturtipps

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / I. Übersicht

Rz. 225 § 17 StVG normiert den inneren Ausgleich im Falle der Schädigung durch mehrere gesetzlich Haftpflichtige, zunächst bei Schädigung einer Person, die selbst nicht mit einem Fahrzeug am Unfall beteiligt ist, durch zwei oder mehrere ursächlich am Unfall beteiligte Fahrzeuge; insoweit enthält Abs. 1 Regelungen hinsichtlich eines Gesamtschuldnerausgleichs zwischen den unfa...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / dd) Unfälle auf Autobahnen

Rz. 1297 Die Abwägung folgt auch hier den allgemeinen Grundsätzen.[3585] Zu berücksichtigen ist, dass sich jede Verkehrswidrigkeit und jede Herbeiführung eines Hindernisses auf den Schnellverkehr besonders gefährdend auswirkt. Der zu schnell fahrende Kraftfahrzeugführer erhöht die Betriebsgefahr seines Kraftfahrzeuges.[3586] Die Abwägung nach Verursachungsanteilen wird hier ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VIII. Sozialer Schutz, Versicherungsrecht

Rz. 242 Die zivilrechtliche Haftung nach Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB) und aufgrund der Gefährdungshaftungen (StVG, HaftpflG u.a.) wird in vielfältiger Weise durch das Versicherungsrecht beeinflusst und zum Teil überlagert.[535] Der Gesetzgeber hat den sozialen Schutz im Krankheitsfall zudem zum Teil auch auf die Arbeitgeber verlagert (Entgeltfortzahlung). Die Beseitigung de...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / I. Justizgewährungsanspruch

Rz. 2 Materielle Ansprüche, wie die in den vorstehenden Kapiteln aufgezeigten, sind ohne Möglichkeit zur Durchsetzung wertlos. Das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) gebietet daher die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes, der die grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung eines Streitgegenstandes und dessen verbindliche...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Feuerwerk

Rz. 401 An die Voraussicht und Sorgfalt derjenigen Personen, die ein Feuerwerk veranstalten oder entzünden, sind grundsätzlich hohe Anforderungen zu stellen. Sie müssen einen Standort wählen, von dem aus andere Personen oder Sachen nicht gefährdet werden.[1167] Allerdings sind nach der Rechtsprechung des BGH in der Silvesternacht die Anforderungen an die Verkehrssicherungspf...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / Ill. Kausalität

Rz. 12 Im Haftungsrecht wird zwischen haftungsbegründender und haftungsausfüllender (schadensbegründender) Kausalität differenziert. Beide Kausalbeziehungen unterscheiden sich dadurch, dass die haftungsbegründende Kausalität Tatbestandsmerkmal ist, während die haftungsausfüllende Kausalität dem Schaden zugeordnet wird (vgl. § 2 Rdn 154 f.). Rz. 13 Die Umwelthaftung setzt als ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Verjährung

Rz. 944 Für den Amtshaftungsanspruch gelten die allgemeinen Bestimmungen der §§ 195 ff. BGB, sodass auf die allgemeinen Ausführungen zur Verjährung verwiesen werden kann. Soweit für den Beginn der Verjährung Kenntnis auch des Schädigers verlangt wird, ist nicht erforderlich, dass dem Geschädigten bekannt ist, dass anstelle des Beamten der Staat haftet. Es genügt aber grundsä...mehr

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§ 11 Arzthaftung / V. Kausalität

Rz. 80 Den Patienten trifft die Beweislast, dass sein Gesundheitsschaden auf dem Eingriff beruht, über den er mangelhaft aufgeklärt wurde.[298] Hiervon zu unterscheiden ist der Einwand des Arztes, der Patient hätte denselben Schaden auch ohne sein Zutun erlitten (hypothetische Kausalität), was der Arzt zu beweisen hat.[299]mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Verhältnis Tierhalter/Tierhüter

Rz. 804 Der geschädigte Tierhüter fällt grundsätzlich unter den Schutzbereich des § 833 BGB.[2438] Nimmt der geschädigte Tierhüter den Tierhalter in Anspruch, steht dem Tierhalter der Einwand des Mitverschuldens nach § 254 BGB zu. Hierfür können jedoch nur vorwerfbare Fehler berücksichtigt werden. Die Mitverschuldensprüfung muss sich am Haftungsmaßstab des § 834 BGB orientie...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers

Rz. 318 Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist auf einer Baustelle primär der einzelne Bauunternehmer verkehrssicherungspflichtig. Er ist verkehrssicherungspflichtig, weil er mit seinen Bauarbeiten die Gefahrenquelle unmittelbar schafft und die notwendigen und zumutbaren Sicherungsmaßnahmen ergreifen kann. Einen mit der örtlichen Bauaufsicht, Bauleit...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 5. Schuldner der Gerichtskosten gegenüber der Staatskasse (Kostenschuldner)

Rz. 71 Kostenschuldner der Gerichtskosten ist gemäß § 22 Abs. 1 GKG zunächst derjenige, der das Verfahren der Instanz beantragt hat, also der Kläger und gegebenenfalls der Widerkläger. Trifft das Gericht eine Kostenentscheidung, schuldet gemäß § 29 Nr. 1 GKG derjenige die Gerichtskosten, dem sie darin auferlegt worden sind. Das Gleiche gilt im Falle einer Übernahme der Geric...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 4. Weitere Fälle

Rz. 34 Weitere wichtige Kostengrundentscheidungsvorschriften sind:mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VIII. Mitverschuldenseinwand

Rz. 751 Die Verschuldensvermutung des § 832 BGB ist nur für den Haftungsgrund relevant. Wird der Aufsichtsbedürftige auf Schadensersatz in Anspruch genommen, kommt ein Mitverschulden des Aufsichtspflichtigen gemäß § 254 Abs. 1 BGB nur in Betracht, wenn eine Aufsichtspflichtverletzung feststeht und der Aufsichtspflichtige aus tatsächlichem Verschulden haftet.[2236] Denn bei d...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / g) Schlachthof

Rz. 377 Für den verkehrssicheren Zustand eines kommunalen Schlachthofes (hier mangelhafte bauliche Beschaffenheit der Einstellplätze) haftet die Gemeinde; sie kann ihre Haftung ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung durch Ortssatzung nicht ausschließen.[1054] Für herabstürzendes Schlachtgut aufgrund des fehlerhaften Zustands einer Fleischtransportanlage haftet eine Geme...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / B. Wasserhaushaltsgesetz

Rz. 36 Wasserhaushaltsgesetz (Auszug) vom 31.7.2009 (Wasserrechtsneuordnungsgesetz; BGBl I, 2585), das mit Wirkung vom 1.3.2010 das Wasserhaushaltsgesetz v. 27.7.1957 abgelöst hat (Art. 24 Abs. 2 S. 2 WasserRNRG); zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes v. 19.6.2020 (BGBl I, 1408) § 89 WHG: Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit (1) Wer in ein Gewässer Stoffe einb...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / I. Unfallfürsorge gegenüber Beamten

Rz. 2 Die in den §§ 30 ff. des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) normierte und bundeseinheitlich geregelte Unfallfürsorge ist Ausfluss der dem Dienstherrn aufgegebenen Fürsorge- und Schutzpflicht (vgl. § 78 BBG und die jeweiligen Beamtengesetze auf Landesebene). Ihr Eintritt hängt davon ab, dass der Beamte durch einen Dienstunfall verletzt worden ist (vgl. die in § 30 Abs...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Verhältnis zu § 426 BGB

Rz. 1168 § 17 Abs. 1 StVG enthält für den Fall, dass zwei oder mehr Kfz einem Dritten wegen der Verursachung eines Sach- oder Personenschadens haften, eine Sondervorschrift zur Regelung der internen Haftungsverteilung der gesamtschuldnerisch haftenden Halter der schädigenden Fahrzeuge. Die sich aus § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich ergebende Haftung nach Kopfteilen wird ...mehr

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§ 8 Bergschadensrecht / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Vorrang des Primärrechtsschutzes

Rz. 1069 Die Vorschrift des § 839 Abs. 3 BGB ist auf Ansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff nicht analog anzuwenden. Dem Geschädigten obliegt es jedoch zu prüfen, ob die ihn beeinträchtigende hoheitliche Maßnahme rechtswidrig ist, und den Eingriff gegebenenfalls mit den zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen abzuwehren. Unterlässt es der Betroffene schuldhaft, den Eingri...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 1. Maßgebliche Ansprüche

Rz. 141 § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X setzt tatbestandlich das Bestehen eines "auf anderen gesetzlichen Vorschriften" beruhenden Anspruchs auf Ersatz eines Schadens voraus. Dieser Anspruch geht auf den Versicherungsträger oder Sozialhilfeträger über. Bereits der Wortlaut macht deutlich, dass es sich um Ansprüche außerhalb des SGB und derjenigen Vorschriften handeln muss, die als T...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / gg) Einwendungen des Beklagten

Rz. 101 Sonstige Umstände, insbesondere auch Einwendungen und Einreden des Beklagten, können ausnahmsweise im Grundurteil ausgenommen und – aus prozessökonomischen Erwägungen – dem Betragsverfahren überlassen werden, wenn die ausgeklammerte Frage nach den Umständen des konkreten Falles allenfalls zu einer Minderung, nicht aber zu einer Beseitigung des Anspruchs führen kann.[...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Hundehalter

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Aktiv- und Passivlegitimation

Rz. 1071 Anspruchsberechtigt ist derjenige, gegen den der Eingriff gerichtet ist und der Inhaber der eigentumsrechtlich geschützten Position ist.[3227] Eine nur mittelbare nachteilige Folge eines gegen einen Dritten gerichteten Eingriffs ist in der Regel nicht anspruchsbegründend.[3228] Nach spezialgesetzlichen Entschädigungsregelungen können aber auch Mietern und Pächtern A...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 8. Konkurrenzen

Rz. 1077 Soweit spezialgesetzliche Entschädigungstatbestände bestehen, scheiden Ansprüche aus dem richterrechtlichen Haftungsinstitut des enteignungsgleichen Eingriffs aus. Es besteht insoweit also keine Anspruchskonkurrenz.[3240] Rz. 1078 Zum Amtshaftungsanspruch gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG besteht allerdings Anspruchskonkurrenz, beide Ansprüche stehen also selbständig neben...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / D. Umfang des Rechtsübergangs

Rz. 39 Nach dem Wortlaut des § 76 BBG und den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen gehen die Schadensersatzansprüche des Beamten und der weiter genannten Personen anlässlich eines Unfalls insoweit auf den Dienstherrn über, als dieser Leistungen (z.B. Fortzahlung von Dienstbezügen, Gewährung von Beihilfen, Unfallfürsorge nach §§ 30 ff. BeamtVG) zu erbringen hat. Rz. 40...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / bb) Schutz der Sporttreibenden voreinander

Rz. 448 Je nach Sportart bestehen unterschiedlich große Gefahren, dass sich die Sportler gegenseitig verletzen. Die zwischen den Sporttreibenden untereinander geltenden Sorgfaltsanforderungen werden durch das für die jeweilige Sportart geltende Regelwerk konkretisiert.[1294] Ein Sportler haftet nicht für Verletzungen, die er durch eine regelgerechte Sportausübung verursacht....mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / V. Verschulden

Rz. 138 Nach § 276 Abs. 1 BGB hat der Schuldner Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des Schuldverhältnisses, ­insbesondere aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, zu entnehmen ist, wobei die Vorschriften der §§ 827 und 828 BGB entsprechende Anwendung finden. Es...mehr

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§ 14 Sachschaden / 2. Rechtsverfolgungskosten

Rz. 173 Der Geschädigte kann bei einem Unfallereignis die ihm entstandenen außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten je nach den Umständen als adäquate Schadensfolge nach § 249 BGB ersetzt verlangen.[365] Allerdings ist zu differenzieren: Für die Frage nach der Erstattungsfähigkeit von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ist zwischen dem Innenverhältnis des Geschädigten ...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / I. Grundlagen

Rz. 426 § 117 SGB X knüpft an die zu § 1542 RVO a.F. ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, der in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, dass in der normierten Fallgestaltung Gesamtgläubigerschaft anzunehmen war.[530] Die Vorschrift dient der Beschleunigung und letztlich, aus der Sicht des Schuldners, der Vereinfachung des Regresses. Hinsichtlich der Sätze 2...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Fahrlässigkeit

Rz. 142 Nach § 276 Abs. 2 BGB handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Damit ist das auch für das Deliktsrecht maßgebliche Verschuldensprogramm gesetzlich umschrieben. Da schon fahrlässiges Verhalten meist die deliktische Haftung begründet, spielt die Differenzierung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit im Deliktsrecht nicht die gleiche ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 10. Jagd

Rz. 390 Ähnlich wie bei Sportveranstaltungen gilt auch bei der Jagd der Grundsatz, dass der Veranstalter einer Jagd nicht für eine völlige Gefahrlosigkeit der Jagd einstehen kann. Dies bedeutet aber nicht, dass der Jagdbeteiligte von vornherein auf jegliche Haftung aus fahrlässigen Handlungen der übrigen Jagdteilnehmer verzichtet.[1128] Die Jagdunfallverhütungsvorschriften, ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Verkehrssicherungspflichtige Körperschaften

Rz. 984 Für Bundesfernstraßen – Autobahnen und Bundesstraßen – ist gemäß § 5 Abs. 1 FStrG der Bund Straßenbaulastträger. Verkehrssicherungspflichtig sind (noch) die Länder, die nach Art. 90 Abs. 2 GG diese Verkehrswege im Auftrag des Bundes verwalten. Diese Auftragsverwaltung endet gemäß Art. 143e GG spätestens am 1.1.2021. Zu diesem Datum wird der Bund die Verwaltung der Bu...mehr