Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 26 Klagearten / 2. Gegenwärtiges Rechtsverhältnis

Rz. 80 Ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis liegt vor, wenn die zwischen den Parteien des Rechtsstreits be­stehenden Beziehungen bei Schluss der mündlichen Verhandlung – schon oder noch – wenigstens die Grundlage bestimmter Ansprüche bilden.[210] Das lediglich mögliche Bestehen eines künftigen Rechtsverhältnisses, über dessen entscheidungserhebliche Umstände im vorgenannten Ze...mehr

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§ 11 Arzthaftung / I. Die ärztliche Aufklärungspflicht

Rz. 63 Die ärztliche Heilbehandlung ist nach Rechtsprechung und herrschender Lehre tatbestandsmäßig Körperverletzung, auch wenn sie der Heilung oder der Besserung des Gesundheitszustands des Patienten dient und kunstgerecht durchgeführt wird. Der medizinische Eingriff ist aber gerechtfertigt, wenn der Patient wirksam eingewilligt hat: Die Einwilligung in die Heilbehandlung b...mehr

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§ 31 Kostenrecht / e) Einfach gelagerte Fälle

Rz. 18 Ist in einem einfach gelagerten Schadensfall – z.B. bei Beschädigung von Autobahneinrichtungen durch Kraftfahrzeuge – die Haftung nach Grund und Höhe derart klar, dass aus der Sicht des Geschädigten kein Anlass zu Zweifeln an der Ersatzpflicht des Schädigers besteht, so ist für die erstmalige Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Versicherun...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen

Rz. 913 Die Amtshaftung sieht in mehrerlei Hinsicht Privilegierungen der öffentlichen Hand im Rahmen von Haftungsausschlüssen und Haftungsbeschränkungen vor. Besonders hervorzuheben sind die Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB, das Spruchrichterprivileg nach § 839 Abs. 2 S. 1 BGB und die schuldhafte Rechtsmittelversäumung im Sinne von § 839 Abs. 3 BGB. Neben dies...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Bagatellschäden

Rz. 35 Ebenso kann eine Haftungsbegrenzung auch bei psychisch bedingten Schäden unter dem Gesichtspunkt des fehlenden Zurechnungszusammenhangs in Fällen extremer Schadensdisposition eintreten, wenn das schädigende Ereignis ganz geringfügig ist (Bagatelle) und nicht gerade speziell die Schadensanlage des Verletzten trifft und deshalb die psychische Reaktion im konkreten Fall,...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Geschützter Personenkreis

Rz. 770 Sind die vorbezeichneten Voraussetzungen des § 833 S. 1 BGB erfüllt, ist grundsätzlich jeder Geschädigte anspruchsberechtigt, unabhängig davon, welcher Personengruppe er angehört. Das gilt für den Reitknecht, den Stallknecht, den Kutscher,[2316] den Stallmeister[2317] und dem Tier vertraute Personen.[2318] Auch der Tierhüter kann sich auf die Halterhaftung berufen, w...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Aktiv- und Passivlegitimation

Rz. 964 Aktivlegitimiert sind alle natürlichen und – auch ausländischen – juristischen Personen, soweit ihnen gegenüber eine drittschützende Amtspflicht besteht. Aktivlegitimiert sind gemäß § 10 StHG auch Angehörige eines ausländischen Staates, die im Geltungsbereich des Gesetzes keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben. Zur Passivlegitimation gelten die vom BGH zur A...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Pferdehalter

Rz. 794 Haltern von Pferden obliegt (insbesondere im Straßenverkehr)mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Regelungen des § 17 StVG

Rz. 1170 § 17 StVG regelt in den Absätzen 1 und 4 mehrere Fälle des Innenausgleichs zwischen Gesamtschuldnern, die nach gesetzlichen Bestimmungen haftpflichtig sind: Erfasst ist zunächst einmal die gesamtschuldnerische Ausgleichspflicht zwischen mehreren Kraftfahrzeughaltern, die einem geschädigten Dritten für einen ersatzpflichtigen Schaden haften (§ 17 Abs. 1 StVG). Ist de...mehr

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§ 14 Sachschaden / I. Nutzungsausfallentschädigung

Rz. 213 Seit der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen ist anerkannt, dass die Zahlung einer Nutzungsentschädigung nicht auf Kraftfahrzeuge beschränkt ist.[444] Die Rechtsprechung greift bei dieser Schadensart nicht auf den Gedanken der Naturalrestitution zurück.[445] Die Nutzungsausfallentschädigung stellt keine aufgrund der Differenzhypothese abzurechnende Vermöge...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Andere Tierhalter

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / aa) Veränderung der Fahrtrichtung, Wechsel der Fahrspur

Rz. 1228 Zu Gefahrerhöhungen kann es kommen durch Richtungsänderungen im fließenden Verkehr oder sonstige Störungen und Behinderungen des Verkehrsflusses. Hierzu kommt es insbesondere beim Einfahren aus untergeordneten Verkehrsbereichen und beim Anfahren (§ 10 StVO), beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren (§ 9 StVO) und beim Fahrstreifenwechsel (§ 7 Abs. 5 StVO). An solche V...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Vorrang spezialgesetzlicher Regelungen

Rz. 1070 Soweit spezialgesetzliche Regelungen Fälle erfassen, die unter den Tatbestand des enteignungsgleichen Eingriffs fielen, haben die spezialgesetzlichen Regelungen Vorrang. Ein Rückgriff auf das richterrechtliche Haftungsinstitut des enteignungsgleichen Eingriffs, das lediglich einen Auffangtatbestand darstellt, ist dann nicht zulässig. Als spezialgesetzliche Ansprüche...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 1. Anscheinsbeweis

Rz. 46 Deutet ein Gesundheitsschaden nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf einen Behandlungsfehler hin, kann zugunsten des Patienten eine Beweiserleichterung nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises eingreifen. Voraussetzung ist stets ein entsprechender Erfahrungssatz, der von dem eingetretenen Schaden auf einen Behandlungsfehler als dessen typische und damit wahrschein...mehr

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§ 21 Verjährung / 1. Verhandlungen

Rz. 74 Gemäß § 203 S. 1 BGB ist die Verjährung, solange zwischen Schuldner und Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände schweben, gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Dabei ist der Begriff des "Verhandelns" weit auszulegen. Der Gläubiger muss lediglich klarstellen, dass er einen ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Keine Ersatzpflicht eines Dritten

Rz. 601 Eine Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen hat außer Betracht zu bleiben, wenn sich der Geschädigte bei einem aufsichtspflichtigen Dritten nach § 832 BGB schadlos halten kann. Dies kann aus zwei Gründen scheitern: Zum einen kann ein Anspruch des Geschädigten gegen die Aufsichtsperson aus Rechtsgründen zu verneinen sein. Zum anderen kann der Anspruch zwar zu bejahen, a...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Verteilung nach Kopfteilen als Grundregel des § 426 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 1113 Im Ansatz ist von dem Grundsatz der Haftung zu gleichen Teilen auszugehen, wonach bei zwei Mitschuldnern jeder die Hälfte, bei drei Mitschuldnern jeder ein Drittel (usw.) zu tragen hat. Abweichend von dieser Grundregel, der Aufteilung nach Kopfteilen, können mehrere Gesamtschuldner zu einer Einheit zusammengefasst sein, so dass auf sie nur ein Kopfteil entfällt. Das...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 1. § 8 Nr. 2 StVG

Rz. 198 Die Tätigkeit des Verletzten bei dem Betrieb des Kfz oder des Anhängers befreit den Halter ebenfalls von der Gefährdungshaftung.[575] Nach der in § 8 Nr. 2 StVG getroffenen Regelung gelten die Vorschriften der §§ 7, 18 StVG nicht, wenn der Verletzte u.a. bei dem Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig war. § 8 Nr. 2 StVG erfasst Personen, die durch die unmittelbare Beziehun...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / 2. Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder droht

Rz. 82 Der Ort, "an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht" (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO; Art. 5 Nr. 3 LugÜ II), umfasst – ebenso wie bei § 32 ZPO (siehe § 25 Rdn 58) – sowohl den Ort, an dem die Verletzung eingetreten ist (Erfolgsort), als auch den Ort des diesem Schaden zugrunde liegenden ursächlichen Geschehens (Handlungsort),[306] sodass die beklagte...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 5. Höhe der Entschädigung

Rz. 1074 Der Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff gewährt eine "angemessene Entschädigung". Der Geschädigte kann deshalb Entschädigung lediglich für den "Substanzverlust" verlangen. Neben dem Subs­tanzverlust ist auch eine Entschädigung für etwaige Folgekosten sowie sonstige durch den enteignenden Eingriff hervorgerufene Nachteile zu leisten. Der Anspruch umfasst also e...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / II. Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge (§ 17 Abs. 1 und 2 StVG)

Rz. 227 § 17 Abs. 1 StVG erfasst den Ausgleich zwischen mehreren haftpflichtigen Kfz-Haltern bei Verursachung eines Drittschadens. Während Abs. 1 die Fallkonstellation der Schädigung eines Dritten durch mehrere Halter erfasst, hat Abs. 2 den Schadensausgleich der beteiligten Halter untereinander zum Gegenstand. Die Ausgleichspflicht trifft nicht nur die Halter der beteiligte...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Leitung der Verrichtung und Gerätebeschaffung

Rz. 709 Von der allgemeinen Überwachungspflicht zu unterscheiden ist die in § 831 Abs. 1 S. 2 BGB erwähnte "Leitung der Ausführung der Verrichtung". Mit "Leitung" ist gerade nicht die allgemeine Überwachung der Tätigkeit eines Verrichtungsgehilfen gemeint, "sondern eine durch die besondere Natur der Verrichtung oder durch die besonderen Eigenschaften der dazu bestellten Pers...mehr

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§ 37 Bindung der Gerichte a... / Literaturtipps

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / 2. Luftverkehrssachen

Rz. 158 Sowohl das Warschauer Abkommen wie auch das – allerdings nicht für sämtliche Vertragsstaaten – nachfolgende Montrealer Übereinkommen (Einzelheiten und Fundstellen siehe oben § 5) sehen für in ihren Anwendungsbereich fallende Klagen auf Schadensersatz eine Ausschlussfrist von zwei Jahren vor, die mit dem Tag beginnt, an dem das Luftfahrzeug am Bestimmungsort angekomme...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / IX. Deckungsvorsorge

Rz. 32 § 19 UmweltHG ordnet nur für besonders gefährliche Anlagen, die in Anhang 2 zum UmweltHG unter drei Ziffern genannt sind, den Nachweis einer Deckungsvorsorge an, soweit nicht nach § 19 Abs. 3 UmweltHG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 PflVersG eine Befreiung besteht. Darin liegt keine Pflichtversicherung, denn die Deckungsvorsorge kann außer durch eine Haftpfli...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 1. Begriff

Rz. 163 Ein Fahrzeug führt, wer es in eigener Verantwortung in Betrieb setzt. Der BGH hat hierzu ausgeführt, "Voraussetzung dafür, dass von einem (mindestens mitverantwortlichen) Führen des Kraftfahrzeuges gesprochen werden kann, ist jedoch immer ein Entscheidungsspielraum desjenigen, der die Bewegung und die Fahrtrichtung beeinflusst."[486] Der Begriff des Kraftfahrzeugführ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 955 Die Begriffe "Mitarbeiter" und "Beauftragter" dürften weitgehend dem Begriff des Beamten im haftungsrechtlichen Sinne entsprechen. Offengelassen hat der BGH, ob auch Kollegialorgane, wie der Gemeinderat oder Ausschüsse, unter den Begriff "Mitarbeiter" oder "Beauftragte" subsumiert werden können.[2961] Rz. 956 Die Teilnahme öffentlich Bediensteter am allgemeinen Straße...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / IV. Beweislast

Rz. 106 Nach allgemeinen zivilprozessualen Regeln hat der Kläger im Haftpflichtprozess grundsätzlich das Vorliegen der anspruchsbegründenden Tatbestandsmerkmale und damit insbesondere auch des äußeren Tatbestands der Rechtsgutverletzung zu beweisen. Insoweit gilt das strenge Beweismaß des § 286 Abs. 1 ZPO, das die volle Überzeugung des Tatgerichts erfordert.[326] Die Beweisl...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 6. Berücksichtigung der erzielten Einkünfte

Rz. 91 Erzielt ein Verletzter, der unfallbedingt seine bisherige Berufstätigkeit nicht mehr ausüben kann, dessen Arbeitsfähigkeit aber nicht aufgehoben, sondern nur gemindert ist, Einnahmen aus einer ersatzweise aufgenommenen Erwerbstätigkeit, so stellt die aus einem Vergleich der früheren mit den jetzigen Einkünften des Verletzten ermittelte Einkommensdifferenz den Erwerbss...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / X. Mitverschulden gemäß § 254 BGB; Abwägung der Haftungsanteile

Rz. 803 In der Praxis stellt sich – abgesehen von den Fällen der mitwirkenden Tiergefahr anderer Tierhalter (siehe oben Rdn 768) und des Haftungsausschlusses wegen Handelns auf eigene Gefahr (siehe oben Rdn 773 f.), dessen Umstände regelmäßig erst bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile nach § 254 BGB berücksichtigt werden[2437] – die Frage des Mitverschu...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Vertragliche Haftungsausschlüsse

Rz. 777 Haftungsausschlüsse für die Tierhalterhaftung können sich weiter aus vertraglichen Vereinbarungen mit dem Tierhalter ergeben;[2341] auch aus stillschweigendem Haftungsausschluss,[2342] woran jedoch hohe Anforderungen zu stellen sind.[2343] So rechtfertigen weder das kameradschaftliche Verhältnis zwischen den Beteiligten noch die Tatsache, dass beide sich gegenseitig ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 6. Hypothetische Kausalität, rechtmäßiges Alternativverhalten

Rz. 166 Häufig beruft sich der Schädiger darauf, dass der Schaden ganz oder teilweise sowieso aufgrund anderer Ursachen als seiner Schädigungshandlung eingetreten wäre. Begrifflich stellt sich dann die Frage nach der sog. hypothetischen oder überholenden Kausalität.[335] Dass der durch das haftungsbegründende Ereignis real bewirkte Schaden gleichzeitig oder später durch eine...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / b) Verschulden

Rz. 32 Zu den Umständen, die im Übrigen zu berücksichtigen sind, gehört namentlich auch – sofern nicht ohnehin Voraussetzung für die (beiderseitige Mit-)Haftung für den Schaden (siehe oben) – als "Faktor" das Vorliegen sowie insbesondere die Schwere eines Verschuldens des bzw. der Beteiligten.[95] Insoweit spielen selbstverständlich auch Gesichtspunkte eine Rolle wie ein jug...mehr

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§ 11 Arzthaftung / V. Amtshaftung

Rz. 19 Ist der Rettungsdienst öffentlich-rechtlich organisiert (wie in der Mehrzahl der Bundesländer), so hat die den Rettungsdienst tragende Körperschaft für Behandlungsfehler des Notarztes nach den Grundsätzen der Amtshaftung einzustehen. Zwischen Notarzt und Notfallpatienten kommt kein Behandlungsvertrag zustande, sondern der Arzt erfüllt im Rahmen des Notarztdienstes ein...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Rechtswidrigkeit

Rz. 92 Die Prüfung, ob ein Anspruch aufgrund deliktsrechtlicher Haftung gegeben ist, erfolgt nach traditioneller Auffassung in drei Stufen. Zu prüfen sind Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld. Dogmatisch bereitet die Beurteilung der Rechtswidrigkeit besondere Schwierigkeiten. Aus historischer Sicht hat die Rechtswidrigkeit die Aufgabe, den Schutzbereich des Deliktsrechts ...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / c) § 56 LuftVG

Rz. 108 Für Klagen, die die Haftpflicht nach dem Luftverkehrsgesetz betreffen (siehe oben § 6), ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Unfall eingetreten ist (§ 56 Abs. 1 LuftVG). Soweit die Haftung für Personenschäden (§ 45 LuftVG), bei verspäteter Personenbeförderung (§ 46 LuftVG) oder für Gepäckschäden (§ 47 LuftVG) mit der Klage geltend gemacht wird, ist au...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / aa) Notwehr (§ 227 BGB, § 32 StGB)

Rz. 102 Die Rechtswidrigkeit einer Rechtsverletzung kann durch Notwehr ausgeschlossen sein (§ 227 BGB). Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen (sog. Nothilfe) abzuwenden (§ 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 StGB). Dabei ist unter Angriff die von einem Menschen drohende Verletzung rechtl...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / X. Konkurrenzen

Rz. 33 Die Umwelthaftung nach dem UmweltHG ist für Fälle nuklearer Ereignisse ausgeschlossen. Das bestimmt § 18 Abs. 2 UmweltHG, der für hieraus entstehende Schäden auf das Atomgesetz in Verbindung mit den entsprechenden internationalen Übereinkommen (vgl. hierzu § 7 Rdn 81 f.) als Spezialregelung verweist. Rz. 34 Nach § 18 Abs. 1 UmweltHG bleibt die Haftung aufgrund anderer ...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / c) Vorbehalt im Grundurteil

Rz. 118 Werden in einem Grundurteil einzelne zum Grund des Anspruchs gehörende Fragen in zulässiger Weise ausgeklammert und wird ihre Klärung dem Betragsverfahren vorbehalten, so muss – um eine sonstige Bindungswirkung (siehe unten Rdn 164, 167, 167 und 167) zu vermeiden – im Urteilstenor, zumindest aber in den Urteilsgründen kenntlich gemacht werden, über welche Punkte, die...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / Literaturtipps

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / b) Nebentäter

Rz. 38 In den übrigen Fällen, namentlich bei (– wie in Verkehrsunfallsachen häufig – allenfalls fahrlässig handelnden) Nebentätern, bei denen keine rechtliche Grundlage für eine wechselseitige Zurechnung ihrer Verursachungsbeiträge besteht,[106] gilt demgegenüber nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.6.1959:[107] Haften mehrere Personen – etwa b...mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / h) Schulen

Rz. 378 Die Verkehrssicherungspflicht für Schulgebäude und Schulgelände orientiert sich in erster Linie an den Bedürfnissen der Schüler, aber auch der Eltern, die das Schulgelände betreten[1056] und sonstigen auf dem Schulgelände tätigen Personen.[1057]mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / A. Versicherungsvertragsgesetz – Pflichtversicherungsgesetz (Kraftfahrzeughalter)

Rz. 1 § 1 PflVG Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten,...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VI. Kausalität

Rz. 538 Der geschädigte Anspruchsteller trägt die Darlegungs- und Beweislast für den Verstoß des Anspruchsgegners gegen das Schutzgesetz,[1638] den Schaden und die Kausalität. Stützt sich der Anspruchsteller auf eine deliktische Haftung wegen Verletzung eines Schutzgesetzes, hat er somit grundsätzlich alle Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen sich die Verwirklichun...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / III. Berücksichtigung künftiger Entwicklungen

Rz. 30 Der zu ersetzende Verdienstausfall kann, muss aber nicht identisch sein mit der Differenz zu den Einkünften, die vor dem Unfall zulässig erzielt wurden. Da es maßgeblich auf den für die Zeit nach dem Unfall zu prognostizierenden Erwerb ankommt, müssen alle möglichen Entwicklungen in die Betrachtung miteinbezogen werden, die voraussichtlich in der Zeit nach dem Unfall ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Beweislastverteilung

Rz. 823 Die Hauptbedeutung des § 836 BGB liegt in der Beweislastumkehr zugunsten des Geschädigten.[2546] Dieser muss zunächst beweisen, dass ihm infolge eines Gebäudeeinsturzes oder der Lösung von Gebäudeteilen ein Schaden entstanden ist; ferner den früheren oder gegenwärtigen Eigenbesitz des Inanspruchgenommenen. Für den ihm ebenfalls obliegenden Nachweis, dass das Gebäude ...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 5. Forderungsübergang nach den §§ 116 ff. SGB X

Rz. 389 Der Sozialversicherungsträger muss aktivlegitimiert sein. Dies ist der Fall, soweit auf ihn Schadensersatzansprüche des Geschädigten nach § 116 SGB X übergegangen sind (Rdn 1 ff.). Im Streitfall hat der Sozialversicherungsträger seine Aktivlegitimation zu beweisen. Auch dürfen keine Gründe vorliegen, die den Rechtsübergang ausschließen. Zu denken ist hier an die eine...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / 1. Vertrag und Ansprüche aus Vertrag

Rz. 62 Die Begriffe Vertrag und Ansprüche aus Vertrag sind autonom – das heißt gemeinschaftsrechtlich,[238] ohne Rückgriff auf lex fori (siehe oben Rdn 2) oder lex causae (siehe oben Rdn 10)[239] – auszulegen,[240] um die einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Sie setzen voraus, dass eine von einer Person gegenüber einer anderen freiwillig eingegan...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / III. Einzelfragen

Rz. 431 Gesamtgläubigerschaft nach § 428 BGB tritt nur dann ein, wenn die Ersatzforderung gleichzeitig auf die Sozialversicherungsträger übergegangen ist.[536] Jeder Gesamtgläubiger ist berechtigt, den gesamten Anspruch bis zur Höhe seiner Aufwendungen geltend zu machen und einzuklagen.[537] Sofern einer der Gesamtgläubiger die Klagefrist des Art. 12 Abs. 3 NATO-Truppenstatu...mehr