Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Organisatorische Anforderungen und Einschränkungen des Winterdienstes

Rz. 1052 Auch für den zeitlichen Umfang der Streupflicht kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Von Bedeutung für die Bemessung ist insbesondere die Verkehrswichtigkeit der zu streuenden Fläche; eingrenzendes Korrelat ist dagegen die zeitliche und personelle Leistungsfähigkeit der streupflichtigen Körperschaft.[3172] Weil vorrangig das Verkehrsbedürfnis den Ausschlag ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Sonstiger Ausschluss der Rechtswidrigkeit

Rz. 123 Die Rechtswidrigkeit ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil das zur Verletzung eines absoluten Rechtsguts führende Handeln sozialadäquat ist.[252] Rz. 124 Die nachbarrechtlichen Vorschriften (z.B. § 906 BGB) sind in dem davon erfassten Regelungsbereich maßgebend dafür, ob eine widerrechtliche Handlung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB vorliegt.[253] Ob im Einzelfal...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / VII. Besondere Zuständigkeit am Ort der unerlaubten Handlung

Rz. 71 Die Regelungen über den Gerichtsstand am Ort der unerlaubten Handlung (Art. 5 Nr. 3 EuGVVO a.F.) haben durch die ab dem 10.1.2015 geltende Neufassung der EuGVVO (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO, dem Art. 5 Nr. 3 LugÜ II inhaltlich entspricht[269]) keine inhaltliche Änderung erfahren. Rz. 72 Die besondere – nicht: ausschließliche[270] – Zuständigkeit ist eng auszulegen und erlaubt ...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 3. Grobe Behandlungsfehler

Rz. 50 § 630h Abs. 5 S. 1 BGB nimmt die Rechtsprechung zur Beweislastumkehr bei groben (schweren) Behandlungsfehlern[183] auf: Liegt ein grober Behandlungsfehler vor und ist dieser grundsätzlich geeignet, eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, wird vermutet, dass der Behandlungsfehler für diese Verletzung...mehr

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§ 26 Klagearten / 1. Rechtsverhältnis

Rz. 73 Unter einem Rechtsverhältnis ist eine bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder zu einer Sache zu verstehen.[178] Die Feststellungsklage muss sich nicht notwendigerweise auf das Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann auch einzelne Beziehungen – wie das (Nicht-)Vorliegen einzelner Anspruchsgrundlagen – und Folgen daraus –...mehr

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§ 22 Erfüllung und Aufrechnung / III. Leistungszuordnung/Tilgungsbestimmung und Tilgungsreihenfolge/Leistung unter (Verrechnungs-)Vorbehalt

Rz. 6 Im Rahmen der Erfüllung ist erforderlich, dass die Leistung des Schuldners einem bestimmten Schuldverhältnis zugeordnet werden kann. Erfüllungswirkung tritt damit regelmäßig als objektive Folge der Leistungsbewirkung ein. Zur Zuordnung der Leistung zu einem bestimmten Schuldverhältnis kann es ausreichen, dass die bewirkte Leistung die allein geschuldete ist und daneben...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / IV. Fehlende Anspruchsdurchsetzung beim Geschädigten (§ 116 Abs. 4 SGB X)

Rz. 291 Ist der ersatzpflichtige Schädiger aus tatsächlichen Gründen nicht in der Lage, die Schadensersatzansprüche voll auszugleichen, so wird dem Geschädigten vor dem Sozialversicherungsträger ein Befriedigungsvorrecht eingeräumt (§ 116 Abs. 4 SGB X). Die Vorschrift geht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 1542 RVO a.F. zurück,[364] wonach das Befriedigungsv...mehr

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§ 11 Arzthaftung / II. Beweis ordnungsgemäßer Aufklärung

Rz. 71 Macht der Patient Aufklärungsversäumnisse geltend, so trägt grundsätzlich der Arzt die Beweislast dafür, dass er seiner Aufklärungspflicht genügt hat.[266] Da der ärztliche Heileingriff nach herrschender Meinung als Körperverletzung anzusehen ist, die nur bei wirksamer Einwilligung gerechtfertigt ist, hat der Arzt die Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung nachz...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / Literaturtipps

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§ 14 Sachschaden / VII. Leasingfahrzeug

Rz. 196 Bei der Beschädigung eines Leasingfahrzeugs ergeben sich eine Reihe von Problemen, die mit der Struktur des Leasings zusammenhängen.[419] Zu unterscheiden sind der Anspruch des Leasinggebers wegen der Beschädigung seines Eigentums und der Anspruch des Leasingnehmers wegen der Verletzung seines Besitzrechts. Leasinggeber und Leasingnehmer sind nebeneinander anspruchsb...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Aufopferung

Rz. 1083 Der öffentliche-rechtliche Aufopferungsanspruch hat sich gewohnheitsrechtlich gemäß dem in § 75 EinlALR (1794) enthaltenen Rechtsgrundsatz entwickelt, wonach der Staat gehalten ist, denjenigen zu entschädigen, der seine besonderen Rechte und Vorteile dem Wohl des Gemeinwesens aufzuopfern genötigt wird. Der Grundsatz, der in dieser Vorschrift seinen gesetzlichen Ausd...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / 2. Sachkompetenz des Zivilgerichts und rechtswegfremde Vorfragen

Rz. 34 Da das Zivilgericht bei Zulässigkeit des zu ihm beschrittenen Rechtswegs den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden hat (§ 17 Abs. 2 GVG, rechtswegüberschreitende Sachkompetenz), sind von ihm sämtliche Anspruchsgrundlagen – im Rahmen des verfolgten Streitgegenstandes[56] – zu prüfen, einschließlich zugehöriger Vorfrag...mehr

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§ 1 Einführung / C. Unfall als interdisziplinäres Thema

Rz. 17 Als "Unfall" wird ein zeitlich begrenztes, plötzliches, von außen wirkendes unfreiwilliges Ereignis verstanden, das für eine Körperbeschädigung oder den Tod eines Menschen ursächlich ist. In diesem Sinne wird der Unfallbegriff im Bereich der Unfallversicherung verwendet,[23] wobei es hierbei wieder Differenzierungen im Rahmen der für die private Unfallversicherung bed...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Allgemeines

Rz. 566 Durch das Schadensersatzrechtsänderungsgesetz (Zweites Gesetz zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002 – BGBl I 2674) hat § 828 BGB mit Wirkung ab dem 1.8.2002 gegenüber der Vorauflage eine Änderung erfahren. Abs. 2 ist neu eingefügt worden, Abs. 3 entspricht Abs. 2 alter Fassung. Rz. 567 § 828 BGB schließt die Verantwortlichkeit des minderjährigen ...mehr

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§ 21 Verjährung / D. Neubeginn der Verjährung

Rz. 67 An die Stelle der früheren "Unterbrechung" der Verjährung ist seit 1.1.2002 deren "Neubeginn" getreten. In – freilich nunmehr erheblich beschränkteren – bestimmten Fallkonstellationen beginnt gem. § 212 BGB die Verjährungsfrist erneut zu laufen, namentlich, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch anerkennt (Abs. 1 Nr. 1) oder eine gerichtliche oder beh...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Krankenhäuser, Altenheime

Rz. 373 Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht in Krankenhäusern wird wesentlich durch die besonderen Bedürfnisse der zu behandelnden Patienten und die Anforderungen des Krankenhausbetriebs bestimmt. Mit der stationären Aufnahme eines Patienten werden Obhuts- und Schutzpflichten übernommen, den Patienten im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren vor Schäden und Gefahren zu sc...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 6. Rechtsfolge

Rz. 29 Wenn in § 254 Abs. 1 BGB die Abwägung davon abhängig gemacht wird, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist, so bedeutet dies keine Aufgabe der Äquivalenztheorie, die für sich eine Differenzierung nach dem relativen Gewicht der einzelnen Beiträge nicht zulassen kann,[87] sondern eine Bewertungsgrundlage für einen inter...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) In Ausführung der Verrichtung

Rz. 692 Die übertragene Tätigkeit kann entgeltlich oder unentgeltlich sein, tatsächlicher oder rechtsgeschäftlicher Natur.[2071] Zur Haftungsbegründung des Geschäftsherrn muss der Verrichtungsgehilfe die schädigende Handlung in Ausführung dieser Verrichtung begangen haben. Eine Handlung ist in Ausführung der übertragenen Verrichtung begangen, wenn sie in den Kreis der Tätigk...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Überblick

Rz. 1094 Einem geschädigten Gläubiger stehen oft nicht nur ein, sondern gleich mehrere Schuldner gegenüber. Ob und inwieweit der Geschädigte von den Verursachern seines Schadens Ersatz als Gesamtschuldner verlangen kann, hängt damit zusammen, ob sie als Gesamtschuldner haften, ferner davon, ob sich einzelne oder alle Schadensverursacher gegenüber dem Geschädigten auf anspruc...mehr

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§ 1 Einführung / A. Bedeutung und Entwicklung des Unfallhaftpflichtrechts

Rz. 1 Das Unfallhaftpflichtrecht hat für unsere Gesellschaft und in unserem Rechtssystem eine erhebliche praktische Bedeutung. Seine Ausgestaltung und Entwicklung werden mehr als bei vielen anderen Rechtsgebieten von den jeweiligen gesellschaftlichen Wertungen mitgeprägt. Es gibt heute wohl kaum einen Menschen, der im Laufe seines Lebens nicht mehrfach mit der Frage konfront...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Allgemeines und objektive Voraussetzungen

Rz. 597 Die Billigkeitshaftung des § 829 BGB stellt eine Ausnahme vom Verschuldensprinzip dar. Unter bestimmten Umständen erscheint es angemessen, dem Geschädigten, der wegen fehlender Verantwortlichkeit des Schädigers an sich keinen Ersatzanspruch hat (§§ 827, 828 BGB), dann, wenn der Ersatz des Schadens nicht von einem aufsichtspflichtigen Dritten erlangt werden kann, doch...mehr

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§ 8 Bergschadensrecht / I. Die Haftungsregelung in § 114 BBergG

Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 1–121 BBergG regeln einen Fall der Gefährdungs- bzw. Aufopferungshaftung.[1] Das Verhalten, das eine Schadensersatzpflicht auslöst, braucht somit weder rechtswidrig noch schuldhaft zu sein.[2] Diese weitgehende Verpflichtung zur Schadensersatzleistung ist deshalb gerechtfertigt, weil dem Betroffenen in dem Gebiet, in dem Bergbau betrieben wird, ...mehr

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§ 9 Produkthaftung / III. Beweislast

Rz. 51 Häufig lässt sich nicht aufklären, wie, wann und weshalb es zu einem Produktfehler kam und ob dieser die Rechtsgutverletzung verursacht hat. In diesen Fällen ist die Verteilung der Beweislast streitentscheidend. Rz. 52 Nach den allgemeinen deliktsrechtlichen Grundsätzen hat der Geschädigte an sich sämtliche Haftungsvoraussetzungen zu beweisen. Die für den außenstehende...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Überblick

Rz. 1025 Es liegt auf der Hand, dass es für den Sicherungspflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar ist, Gefahren für die Verkehrsteilnehmer durch Schnee, Eis oder Raureif völlig auszuschließen. Nach den landesgesetzlichen Regelungen gehört zwar zur Verkehrssicherungspflicht auch der Winterdienst als Räum- und Streupflicht, ihr Inhalt ist aber durch umfangreiche Judikatur...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / XI. Streitgenossenschaft und Interventionsklage

Rz. 120 Wenn mehrere Personen zusammen verklagt werden, kann eine Person, die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat, auch vor dem Gericht des Ortes, an dem einer der anderen Beklagten seinen Wohnsitz hat (sog. "Ankerbeklagter"), verklagt werden, sofern zwischen den Klagen eine so enge Beziehung gegeben ist, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten ersche...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Straßen

Rz. 296 Die Verkehrssicherungspflicht für Straßen und öffentliche Verkehrsflächen soll den Gefahren begegnen, die aus der Zulassung eines öffentlichen Verkehrs auf öffentlichen Straßen für Dritte entstehen können.[685] Sie besteht gegenüber den Verkehrsteilnehmern, aber auch gegenüber den Anliegern.[686] Die Straßenverkehrssicherungspflicht ist privatrechtlicher Natur,[687] ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Überwachungsverschulden

Rz. 705 Der Geschäftsherr darf es nicht dabei bewenden lassen, eine geeignete Person ausgesucht zu haben. Da seine Sorgfaltspflichten auf den Zeitpunkt des Schadensfalls ausgerichtet sind, umfassen sie über den Wortlaut des § 831 Abs. 1 BGB hinaus auch die laufende Überwachung des Verrichtungsgehilfen. Der Geschäftsherr muss sich fortwährend vergewissern, dass der Gehilfe di...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 5. Kausalität

Rz. 907 Im Rahmen der Frage, ob eine Amtspflichtverletzung für den geltend gemachten Schaden ursächlich ist, kommt es entscheidend darauf an, ob die Vermögenslage des Verletzten bei pflichtgemäßem Verhalten sich günstiger entwickelt hätte, als sie tatsächlich ist. Es muss also geprüft werden, wie sich die Vermögenslage des Anspruchstellers entwickelt hätte, wenn der Beamte p...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / a) Erstattung von Steuern und Berücksichtigung von Steuerersparnissen

Rz. 106 Die aufgrund zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche vom Schädiger zu erstattende Verdienstausfallrente ist steuerpflichtig. Nach § 24 Nr. 1a EStG gehören zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 1 EStG auch Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen. Entschädigungen in diesem Sinn liegen vor, wenn Leistungen unmittel...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / IV. Ansprüche der Hinterbliebenen aus § 844, § 845 BGB

Rz. 10 In den §§ 844, 845 BGB werden Ansprüche der Hinterbliebenen aus dem Schadensereignis begründet, jedoch gegenständlich beschränkt auf spezielle Schadenspositionen, nämlich die Beerdigungskosten (§ 844 Abs. 1 BGB), den Unterhaltsschaden (§ 844 Abs. 2 BGB) und die entgangenen Dienste (§ 845 BGB). Die Ersatzansprüche aus § 844 BGB bzw. aus § 10 StVG (oder den sonstigen Sp...mehr

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§ 8 Bergschadensrecht / I. Sachschaden

Rz. 23 Gemäß § 117 Abs. 1 BBergG richtet sich der Umfang der Ersatzpflicht zum Ausgleich der Vermögensschäden nach den schadensersatzrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Es gelten also grundsätzlich die allgemeinen Regeln des Schadensersatzrechts gem. §§ 249 ff. BGB, sodass voller Schadensersatz, nicht dagegen nur Ersatz nach enteignungsgleichen Grundsätze...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Verletzung einer Amtspflicht

Rz. 871 Inhaltlich bestimmen sich die Amtspflichten des Beamten aus den gegenüber seinem Dienstherrn bestehenden Aufgaben und Pflichten. Sie können auf Gesetz, Rechtsverordnung, allgemeinen Dienst- und Verwaltungsvorschriften und dienstlichen Einzelanweisungen beruhen sowie sich aus der Natur der wahrzunehmenden Aufgabe ergeben. Primär kommt es für die Ausgestaltung der von ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Ersatzpflichtiger Schaden

Rz. 939 Zu ersetzen ist außer dem Sachschaden und dem immateriellen Schaden auch der gesamte Vermögensschaden in Geld, der durch die Amtspflichtverletzung adäquat kausal verursacht worden ist, einschließlich des entgangenen Gewinns. Rz. 940 Eine schlüssige Schadensberechnung setzt insoweit – wie allgemein im Haftpflichtrecht – eine umfassende Differenzbetrachtung voraus. Ob u...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Handlung

Rz. 11 Die in § 823 BGB geschützten Rechtsgüter können durch eine Handlung oder durch ein – zurechenbares – Unterlassen verletzt worden sein. Unter einer "Handlung" im deliktshaftungsrechtlichen Sinne ist ein der Bewusstseinskontrolle und Willenslenkung unterliegendes beherrschbares Verhalten unter Ausschluss eines physischen Zwangs oder willkürlichen Reflexes durch fremde E...mehr

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§ 26 Klagearten / 4. Rechtskraft des Feststellungsurteils für spätere Leistungsklagen

Rz. 153 Die Rechtskraft (§ 322 ZPO) eines Feststellungsurteils, in dem die Schadensersatzpflicht des in Anspruch genommenen Schädigers festgestellt worden ist, führt dazu, dass Einwendungen, die sich auf Tatsachen stützen, welche schon zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergangen ist, vorgelegen haben, im nachfolgenden Prozess über eine Leist...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Gemeinschaftliche Begehung

Rz. 618 Die Begriffe des Mittäters (gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung im Sinne des Abs. 1 S. 1) sowie des Anstifters und Gehilfen (Abs. 2) sind im BGB nicht geregelt, sodass auf die im Strafrecht geltenden Bestimmungen und Rechtsgrundsätze zurückzugreifen ist.[1794] Mittäterschaft und Teilnahme i.S.d. § 830 BGB setzen als Haupttat eine vorsätzlich begangene, une...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / II. Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h (§ 8 Nr. 1 StVG)

Rz. 195 Gemäß § 8 Nr. 1 StVG gelten die Vorschriften des § 7 StVG nicht, wenn der Unfall durch ein Kraftfahrzeug verursacht wurde, das auf ebener Bahn mit keiner höheren Geschwindigkeit als 20 km/h fahren kann, oder durch einen im Unfallzeitpunkt mit einem solchen Fahrzeug verbundenen Anhänger. Diese Ausnahmevorschrift stellt auf die konstruktionsbedingte Beschaffenheit des ...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / IV. § 17 Abs. 4 StVG

Rz. 266 Nach § 17 Abs. 4 StVG sind Abs. 1 bis 3 entsprechend anzuwenden, wenn der Schaden durch ein Kraftfahrzeug und einen Anhänger, durch ein Kraftfahrzeug und ein Tier oder durch ein Kraftfahrzeug und eine Eisenbahn verursacht wird. Insoweit kommt es auch in diesen Fallkonstellationen zu keinen anderen Regelungen. Auch bei Schädigung unter Beteiligung eines Fahrzeugs und ...mehr

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§ 11 Arzthaftung / I. Behandlungsfehler

Rz. 21 Der Arzt schuldet dem Patienten nach § 276 BGB die im Verkehr erforderliche Sorgfalt. In ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung wurde dies konkretisiert im Sinne einer ärztlichen Pflicht, diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachgebiets vorausgesetzt und erwartet werden. Die B...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 3. Das Fahrerprivileg

Rz. 82 In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind die in A. I.2. AKB 2015 genannten Personen – namentlich der Fahrer – mitversichert; diese können ihre Versicherungsansprüche selbstständig geltend machen (A. I.2. AKB 2015). Daher liegt versicherungsrechtlich eine Versicherung für fremde Rechnung nach §§ 43 ff. VVG vor (Fremdversicherung). Das Verhalten des Versicherungsnehmers ...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 2. Berufungssumme

Rz. 46 Fehlt es an einer Zulassung der Berufung durch das Erstgericht (§ 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, siehe unten Rdn 53 ff.), ist eine Berufung grundsätzlich nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), das heißt, 600,01 EUR oder mehr beträgt. Mit dem Wert des Beschwerdegegenstands ist der Wert der Beschwer gemeint, die der Rec...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / aa) Mehrere Anspruchsgrundlagen

Rz. 80 Wird ein prozessualer Anspruch – kumulativ oder alternativ – auf mehrere Anspruchsgrundlagen gestützt, so muss ein den ganzen Rechtsstreit betreffendes Grundurteil regelmäßig sämtliche Klagegründe erschöpfend abhandeln.[138] Ein uneingeschränktes Grundurteil kann bei mehreren Anspruchsgrundlagen grundsätzlich nur ergehen, wenn alle denkbare Anspruchsgrundlagen den gel...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Erfolgsunrecht und Handlungsunrecht

Rz. 93 Bis heute streiten die Lehre vom Erfolgsunrecht und die Lehre vom Handlungsunrecht darüber, nach welchem Maßstab die Rechtswidrigkeit zu bestimmen ist. Rz. 94 Nach der Lehre vom Erfolgsunrecht wird die Rechtswidrigkeit durch die Verletzung eines der durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsgüter indiziert (anders bei sog. Rahmenrechten). Der Schädiger kann dem Rechtswi...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Haftungsumfang

Rz. 962 Was den Haftungsumfang angeht, schützt § 1 StHG das gesamte Vermögen, also das Eigentum im Sinne des Art. 14 GG, mithin nicht nur das Eigentum an Sachen, sondern auch die Inhaberschaft an Forderungen und Rechten sonstiger Art. Der BGH legt die Vorschrift dahin aus, dass sie auch einen Anspruch auf ­Ersatz entgangenen Gewinns gewährt.[2983] Diese weite Auslegung entsp...mehr

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§ 26 Klagearten / 4. Rechtskraft

Rz. 185 Ein Urteil, das eine negative Feststellungsklage aus sachlichen Gründen abweist, hat grundsätzlich dieselbe Bedeutung hat wie ein Urteil, das das Gegenteil dessen, was mit der negativen Feststellungsklage begehrt wird, positiv feststellt; dem entspricht die Rechtskraftwirkung eines derartigen Urteils.[503] Dies gilt auch dann, wenn im rechtskräftigen Urteil, das die ...mehr

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§ 11 Arzthaftung / II. Beweislast und Beweiserleichterungen

Rz. 43 Die Beweislast für einen auf einen Behandlungsfehler gestützten Anspruch folgt zunächst dem allgemeinen Grundsatz, dass der Anspruchsteller (Patient) den Nachweis der Pflichtverletzung (des Behandlungsfehlers), deren Kausalität für die Schädigung und des Verschuldens zu erbringen hat, also den Nachweis sämtlicher Anspruchsvoraussetzungen.[145] Andernfalls würde dem Ar...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / III. Gegenstand

Rz. 26 Nach der in § 403 StPO ausdrücklich getroffenen Festlegung darf Gegenstand der Adhäsion nur ein "aus der Straftat erwachsener vermögensrechtlicher Anspruch" sein, der zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehört und damit auf Zivilsachen im Sinne von § 13 GVG ausgerichtet sein muss. Andere Ansprüche sind dem Adhäsionsverfahren nicht zugänglich, mithin vor dem je...mehr

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§ 9 Produkthaftung / II. Pflichten weiterer produkthaftpflichtiger Personen

Rz. 45 Die deliktische Produkthaftung trifft in erster Linie den Warenhersteller. Es können aber auch Ersatzansprüche gegen andere Unternehmer, die an der Produktion oder am Warenabsatz beteiligt sind, eröffnet sein, etwa gegen Vertriebshändler, Importeure oder Zulieferer. Das ist insbesondere dann von erheblichem Interesse, wenn der Hersteller zahlungsunfähig ist oder reali...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Voraussetzungen der Haftungszurechnung

Rz. 647 Gemäß § 31 BGB haftet der Verein bzw. die Körperschaft (siehe Rdn 645) für das zum Schadensersatz verpflichtende Handeln des Vorstands, der Mitglieder des Vorstandes und anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter. In entsprechender Anwendung gilt die Norm auch für andere Organe wie die Mitgliederversammlung, den Aufsichtsrat oder den Disziplinarausschuss.[1880] Ord...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Normzweck, Verhältnis zu den Haftungstatbeständen

Rz. 1172 § 17 StVG enthält keine Anspruchsgrundlage für Ersatzansprüche aus einem Unfallgeschehen, sondern setzt einen Anspruch des Unfallgeschädigten, v.a. aus Gefährdungshaftung nach § 7 Abs. 1 StVG, aus vermutetem Verschulden nach § 18 StVG, Delikt nach § 823 BGB oder Amtshaftung nach § 839 BGB voraus. Rz. 1173 § 17 StVG ist ein Sondertatbestand gegenüber § 9 StVG und § 25...mehr