Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 13 Erwerbsschaden / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Allgemeines

Rz. 1195 Die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges kann niemals abstrakt bestimmt werden. Ihre haftungsbegründende oder -mindernde Relevanz hängt entscheidend von den konkreten Umständen des Unfalls ab. Die einfache Betriebsgefahr kann zur Folge haben, dass vollständiger Schadensersatz geleistet werden muss, wenn der Geschädigte sich keinen Verursacherbeitrag anrechnen lassen...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 1. Arbeitnehmer

Rz. 45 Der schadensersatzrechtlich relevante Verdienstausfall ergibt sich aus einem Vergleich zwischen den bisher erzielten Einkünften bzw. dem fiktiven Einkommen des Verletzten, das dieser voraussichtlich ohne den Unfall erzielt hätte, einerseits und den von ihm nach dem Schadensereignis tatsächlich noch erzielten Erwerbseinkünften andererseits.[88] Ein solcher Verdienstaus...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / jj) Unfälle zwischen Kraftfahrzeugen und Tieren

Rz. 1348 Im Grundsatz wird durch Tiere eine verkehrsfremde Gefahr in den Fahrbahnbereich getragen. Deshalb wird wegen einer solchen von außen kommenden Störung des Verkehrsflusses die Tiergefahr bei der Abwägung oft besonders Gewicht haben. Beruht dies auf einem Verschulden des Tierhalters oder Tierführers, kann die einfache Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges zurücktreten.[3...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / II. Anderweitige Rechtshängigkeit, entgegenstehende Rechtskraft

Rz. 144 Durch die Erhebung der Klage wird die Rechtshängigkeit des damit geltend gemachten Streitgegenstandes begründet (§ 261 Abs. 1 und 2 ZPO). Während der Dauer dieser Rechtshängigkeit kann die Sache von keiner Partei anderweitig anhängig gemacht werden (§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO). Die anderweitige Rechtshängigkeit ist von Amts wegen zu berücksichtigen, und zwar auch noch in...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 2. Voll beherrschbare Risiken des medizinischen Geschehens

Rz. 48 Gemäß § 630h Abs. 1 BGB wird ein Fehler des Behandelnden vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Behandelnden voll beherrschbar war und das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten geführt hat. Stammt die Schädigung aus einem Bereich, dessen Gefahren von dem Behandelnden voll beherrscht werden...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Grundsätze

Rz. 970 Anknüpfungspunkt für die öffentlich-rechtliche Pflichtenstellung der zuständigen Hoheitsträger ist die Straßenbaulast (vgl. z.B. § 9 Abs. 1 StrWG NRW). Sie umfasst die Aufgabe, Straßen und Wege zu bauen und zu unterhalten und damit dem allgemeinen Bedürfnis nach Verkehrswegen zu genügen. Sie ist Ausfluss der dem Staat obliegenden Daseinsvorsorge und schlicht hoheitli...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 6. Dokumentationsmangel

Rz. 60 Schließlich können Unzulänglichkeiten der Dokumentation der medizinischen Behandlung zu Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten führen: Gemäß § 630h Abs. 3 BGB wird vermutet, dass eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme nicht getroffen wurde, wenn die Maßnahme und ihr Ergebnis entgegen § 630f Abs. 1 oder Abs. 2 BGB nicht in der Patientenakte aufgezeichnet...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 2. Anwendungsbereich

Rz. 3 § 254 BGB ist nach seinem Wortlaut und der Systematik – soweit keine verdrängenden Sonderregelungen bestehen – primär auf alle Schadensersatzansprüche anwendbar, unabhängig davon, auf welchem – etwa vertraglichen oder gesetzlichen – Rechtsgrund sie beruhen.[3] Auch gegenüber Amtshaftungsansprüchen gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG ist der Einwand aus § 254 BGB zulässig, sofe...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / VI. Teilnahme am allgemeinen Verkehr

Rz. 26 Ausweislich des § 46 Abs. 2 BeamtVG kann der Beamte weitergehende Ansprüche nur dann geltend machen, wenn der Dienstunfall eingetreten ist. Rz. 27 Das Merkmal der "Teilnahme am allgemeinen Verkehr" ist nunmehr ausdrücklich als anspruchserhal...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Fahrbahn

Rz. 999 Die Fahrbahn muss in einem Zustand unterhalten werden, der dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügt. Auch wenn der Benutzer die Straße in demjenigen Zustand hinzunehmen hat, in dem sie sich ihm erkennbar darbietet, verlangt das den Schutz vor überraschenden Gefahren und vor Gefahren, die sich gerade deshalb verwirklichen können, weil im Kraftverkehr mit höheren Gesc...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / H. Obliegenheiten des Verletzten

Rz. 63 Der Haftpflichtversicherer ist durch verschiedene Anzeige- und Aufklärungsobliegenheiten des Dritten vor vermeidbaren Mehrleistungen geschützt (§ 119 VVG). Dem geschädigten Dritten, der einen Direktanspruch erhebt, obliegt die rechtzeitige Anzeige in Textform (Abs. 1 Halbs. 1). Er hat die im Einzelfall erforderlichen Auskünfte zu erteilen, nach Billigkeit ggf. auch di...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 4. Mangelhafte Erhebung und Sicherung medizinischer Befunde

Rz. 57 Das Nichterheben gebotener Diagnose- und Kontrollbefunde stellt zwar einen Unterfall des Behandlungsfehlers dar. Die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Beweislastverteilung beim Verstoß gegen die Befunderhebungs- und Sicherungspflicht, die der Gesetzgeber in § 630h Abs. 5 S. 2 BGB übernommen hat, weisen aber Besonderheiten auf. Rz. 5...mehr

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§ 14 Sachschaden / 4. Schadensfreiheitsrabatt, Kasko-Rückstufung

Rz. 181 Der Verlust des Schadensfreiheitsrabatts, also die Belastung mit einer höheren Versicherungsprämie in der Haftpflichtversicherung stellt keine vom Unfallgegner zu ersetzende Schadensfolge dar. Es handelt sich um einen allgemeinen Vermögensnachteil, der seine Ursache nicht in der Beschädigung des eigenen Pkw des Geschädigten hat, sondern darin, dass der Geschädigte se...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Berufs- und amtsspezifische Verkehrssicherungspflicht; Übernahme einer Aufgabe

Rz. 278 Verkehrssicherungspflichten können sich aus der Übernahme einer Aufgabe oder kraft Berufs ergeben.[621] Nach der Rechtsprechung müssen bestimmte Berufszweige, die zwar keine spezifische Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit haben, für die aber der sorgsame Umgang mit fremden Rechtsgütern charakteristisch ist, auch ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung zum ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Erfüllungsgehilfe

Rz. 670 Erfüllungsgehilfe ist derjenige, der nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als dessen Hilfsperson tätig wird.[1960] Er muss objektiv eine Aufgabe übernehmen, die dem Schuldner im Verhältnis zum Gläubiger obliegt, und mit dem Willen des Schuldners tätig werden.[1961] Une...mehr

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§ 14 Sachschaden / 1. Einleitung

Rz. 131 Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.10.2004[258] hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung zum Problem der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten entwickelt. Der Bundesgerichtshof hat seine frühere Rechtsprechung, wonach der Geschädigte nicht allein deshalb gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung verstößt, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem "Unfall...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Schutzzweck

Rz. 159 Die Rechtsprechung begrenzt die Schadensersatzpflicht, indem nach dem Schutzzweck der Norm gefragt wird. Eine Haftung besteht nur für diejenigen äquivalenten und adäquaten Schadensfolgen, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte Vertragspflicht übernommen wurde. Der geltend gemachte Schaden muss in ei...mehr

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§ 11 Arzthaftung / III. Hypothetische Einwilligung und Entscheidungskonflikt

Rz. 74 Dem Arzt steht bei ungenügender Aufklärung gem. § 630h Abs. 2 S. 2 BGB der Einwand offen, der Patient hätte auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung in die Maßnahme eingewilligt (hypothetische Einwilligung bzw. Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens). Das nimmt die frühere Rechtsprechung auf,[280] die maßgeblich bleibt: Durch das Patientenrechtegesetz sollte die bis...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Verrichtungsgehilfe

Rz. 686 Maßgeblich für die Qualifikation als Verrichtungsgehilfe sind die faktischen Verhältnisse.[2031] Verrichtungsgehilfe ist derjenige, dem von einen anderen (Geschäftsherr), unter dessen Einfluss er allgemein oder im konkreten Fall handelt und zu dem er in einer gewissen Abhängigkeit steht, eine Tätigkeit übertragen worden ist; der Verrichtungsgehilfe muss den Weisungen...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 7. System der Bemessungsfaktoren

Rz. 1209 Die Bewertung der im Einzelfall wirksamen Betriebsgefahr knüpft im Ausgangspunkt an die Begriffe der einfachen und der erhöhten Betriebsgefahr an. Die einfache Betriebsgefahr liegt nach allgemeinem Verständnis vor, wenn das Kraftfahrzeug an einem Unfall beteiligt ist und sich keine mitwirkenden, für die Entstehung des Schadens gefahrerhöhenden Umstände feststellen l...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Abgrenzung zur Verkehrsregelungspflicht und zur polizeimäßigen Straßenreinigungspflicht

Rz. 297 Inhalt der Verkehrsregelungspflicht ist es, für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu sorgen; dazu sind Verkehrszeichen und sonstige Verkehrseinrichtungen aufzustellen.[696] Die Verkehrsregelung mittels Verkehrszeichen (§ 45 StVO) ist eine hoheitliche Aufgabe und obliegt als Amtspflicht der örtlich und sachlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde (§ 44 Abs. ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Gesetzliche und private Versicherungsleistungen

Rz. 918 Das Verweisungsprivileg greift auch dann nicht ein, wenn die Möglichkeit besteht, den Schaden durch privatrechtliche Versicherungsansprüche abzudecken, weil der Geschädigte diese Leistungen Dritter durch eigene Prämienzahlungen bezahlt hat.[2845] Es kommt hinzu, dass mit privatrechtlichen Versicherungsansprüchen der Schaden nicht endgültig in einer die öffentliche Ha...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Verschulden bei der Auswahl des Gehilfen

Rz. 701 Die in § 831 Abs. 1 S. 2 BGB genannten Sorgfaltspflichten sollen die Verursachung von Schäden verhindern. Daher soll sich der Geschäftsherr beim Einsatz von Hilfspersonen nur exkulpieren können, wenn er bei der Auswahl der bestellten Hilfspersonen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt aufgebracht hat. Er darf Verrichtungsgehilfen nur solche Tätigkeiten übertragen, de...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / e) Psychisch vermittelte Kausalität

Rz. 36 Ein Körper-/Gesundheitsschaden kann auch durch eine Einwirkung auf die Psyche des Verletzten in rechtlich zurechenbarer Weise herbeigeführt werden (sog. psychisch vermittelte Kausalität). So kann etwa ein Gesundheitsschaden durch Tiefflüge der Nato bzw. der Bundeswehr verursacht werden.[54] Auch kann sich ein Unfallbeteiligter, ohne körperliche Verletzungen erlitten z...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / H. Verjährung und sonstige Fragen

Rz. 57 Für das binnenschifffahrtsrechtliche Havariegeschehen sind im Wesentlichen vier Verjährungstatbestände maßgebend:mehr

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§ 26 Klagearten / 1. Urteile (§ 323 Abs. 1 S. 1 ZPO)

Rz. 227 Gegenstand der Abänderungsklage können zunächst Leistungsurteile sein, die einen Anspruch auf wiederkehrende Leistungen zuerkennen; die Abweisung einer bezifferten negativen Feststellungsklage steht dem gleich,[601] siehe oben Rdn 185. Positive Feststellungsurteile sind dagegen einer Abänderungsklage nur zugänglich, soweit – ausnahmsweise (siehe oben Rdn 206 f.) – ei...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Baustellen

Rz. 1022 Gehen von Baustellen für den Verkehrsraum Gefahren aus, müssen sie vom zuständigen Straßenbaulastträger in Wahrnehmung seiner Verkehrssicherungspflicht abgesichert werden, gleich ob die Baustelle im Verkehrsraum liegt oder an dessen Randbereich. Auch bei Dunkelheit müssen der Verlauf des Verkehrswegs und sein Zustand im Baustellenbereich erkennbar sein.[3101] Von Ba...mehr

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§ 11 Arzthaftung / A. Allgemeines

Rz. 1 Unfall- und Arzthaftpflichtrecht haben enge Berührungspunkte. Im weiteren Sinne beruht auch der Körperschaden infolge fehlgeschlagener ärztlicher Behandlung auf einem Unfall, nämlich auf einem von außen einwirkenden unfreiwilligen Ereignis. Vor allem aber haben sich Ärzte mit den Folgen vielfältiger Unfälle zu befassen, um die Gesundheit des Unfallopfers möglichst weit...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Sonderopfer

Rz. 1080 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt ein Anspruch aus enteignendem Eingriff voraus, dass eine an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahme bei einem Betroffenen unmittelbar zu Nachteilen führt, die er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen hinnehmen muss, die aber die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren übersteigen.[3244] Da das Sonderopfer ...mehr

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§ 21 Verjährung / A. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 § 194 BGB: Gegenstand der Verjährung (1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung. (…) § 195 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. § 197 BGB: Dreißigjährige Verjährungsfrist (1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, (...)mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / cc) Unfälle mit Geschwindigkeitsüberschreitung

Rz. 1284 Die Geschwindigkeit eines unfallbeteiligten Kraftfahrzeuges ist jeweils im Zusammenhang mit dem Kollisionsgeschehen zu beurteilen. Stets muss die Ursächlichkeit einer bestimmten Geschwindigkeit für den Schadensfall feststehen.[3555] Gegebenenfalls kann sie haftungsrelevante – gefahrerhöhende – Bedeutung auch dann erlangen, wenn ein schuldhaftes Verhalten nicht nachg...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Haftungsbegründendes Verschulden des Erfüllungsgehilfen

Rz. 677 Voraussetzung der Haftung ist, dass das schuldhafte Fehlverhalten der Hilfsperson in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit den Aufgaben steht, die ihr im Hinblick auf die Vertragserfüllung zugewiesen waren. Die Hilfsperson darf nicht nur bei Gelegenheit der Erfüllung einer Verbindlichkeit des Schuldners gehandelt haben, sondern ihr schuldhaftes Fehlverhalte...mehr

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§ 11 Arzthaftung / I. Behandlungsvertrag

Rz. 8 Durch das Patientenrechtegesetz wurde der Behandlungsvertrag als neuer besonderer Dienstvertragstypus kodifiziert. Gemäß § 630a BGB ist der Behandelnde zur Leistung der versprochenen Behandlung verpflichtet, die nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen hat, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Einord...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Mitverschulden

Rz. 942 Ein Mitverschulden des Geschädigten ist nach § 254 BGB im Anwendungsbereich von § 839 Abs. 1 S. 1 BGB, Art. 34 S. 1 GG zu berücksichtigen.[2920] Es gelten die allgemeinen Regeln. Haftungsausschließend wirkt das Mitverschulden, eine zumutbare anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB nicht in Anspruch genommen zu haben. Insoweit hat der Geschäd...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Zurechnungszusammenhang

Rz. 161 In manchen Entscheidungen wird bei den Zurechnungserwägungen nicht nach dem Schutzzweck der anzuwendenden Normen gefragt, sondern unmittelbar auf den (bejahten oder verneinten) Zurechnungszusammenhang abgestellt. Ein dogmatischer oder sonst wie erheblicher Unterschied ist insoweit nicht festzustellen. In der Sache geht es auch hier um die Frage, ob ein an sich äquiva...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / A. Der Rechtsübergang nach § 116 SGB X

Rz. 1 § 116 SGB X: Ansprüche gegen Schadensersatzpflichtige (1) Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz eines Schadens geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe über, soweit dieser aufgrund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat, die der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienen und sich auf denselb...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Beteiligung im Sinne des § 830 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 632 § 830 Abs. 1 S. 2 BGB soll Beweisschwierigkeiten bezüglich der haftungsbegründenden Kausalität für bestimmte Fallgestaltungen der Verursachungsungewissheit begegnen und der Verschuldenshaftung Schwierigkeiten aus dem Wege räumen, die auf besonderen Überlagerungen von Geschehensketten beruhen. Sie soll bei einem bestimmten (negativen) Beweisergebnis dem Verletzten ein...mehr

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§ 14 Sachschaden / Literaturtipps

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§ 37 Bindung der Gerichte a... / C. Versicherungsfall

Rz. 17 Die Bindung der ordentlichen Gerichte bezieht sich auf die Frage, ob ein Versicherungsfall vorliegt.[14] Das Gleiche gilt hinsichtlich des Vorliegens eines Dienstunfalls.[15] Rz. 18 Versicherungsfälle im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung sind ausweislich des § 7 Abs. 1 SGB VII Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Rz. 19 Nehmen die Versicherungsbehörden einen Ar...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 3. Sorgfaltsanforderungen der am Betrieb beteiligten Personen

Rz. 262 Die Annahme eines unabwendbaren Ereignisses scheidet aus, wenn eine der am Fahrzeugbetrieb beteiligten Personen ein Verschulden trifft. Ausdrücklich nennt § 17 Abs. 3 S. 2 StVG nur den "Halter" und den "Führer" des Fahrzeugs, die "jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt" einhalten müssen. Der Entlastungsbeweis gelingt aber nur, wenn alle "bei dem Betrieb...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VI. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 945 Es gelten die allgemeinen Grundsätze, wonach jede Partei im Prozess die Beweislast für die Voraussetzungen der ihr günstigen Norm trägt. Deshalb sind der Tatbestand der Amtspflichtverletzung, das Verschulden und der Schaden vom Geschädigten zu beweisen. Erfüllt die Amtspflichtverletzung die Tatbestände der §§ 836, 832, 833 S. 2 BGB, gelten deren Regeln der Beweislast...mehr

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§ 30 Besonderheiten in Binn... / C. Prüfung und Abgrenzung der Zuständigkeit

Rz. 7 In Binnenschifffahrtssachen, die sich auf Sachverhalte auf dem Rhein (bzw. der Mosel) beziehen, ist eine dreischrittige Prüfungsfolge empfehlenswert:[7]mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Verhältnis Tierhalter/Tierhüter zum Kraftfahrzeughalter

Rz. 806 Nach § 17 Abs. 4 StVG sind die in den Abs. 1–3 enthaltenen Regelungen zur Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge entsprechend anzuwenden, wenn der Schaden durch ein Kraftfahrzeug und ein Tier verursacht wird. Das bedeutet: Für die Schadensersatzpflicht ist die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs nach § 7 StVG, die den Fahrzeughalter trifft, gegen die Tiergef...mehr

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§ 30 Besonderheiten in Binn... / G. Binnenschifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren

Rz. 43 Bei dem Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren nach den §§ 34 ff. SVertO handelt es sich um ein teilweise dem Insolvenzverfahren vergleichbares, besonders ausgestaltetes Vollstreckungsverfahren, das nicht der freiwilligen, sondern der streitigen Gerichtsbarkeit angehört.[75] Die Funktion des Verteilungsverfahrens besteht darin, die Haftungssumme in möglichst ger...mehr

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§ 9 Produkthaftung / A. Allgemeines

Rz. 1 Fehlerhafte Produkte (und der Fehlgebrauch fehlerfreier Produkte) sind eine Unfallursache ersten Ranges. Die deliktische Haftung für Produktfehler, die sich primär auf § 823 Abs. 1 BGB stützt und die das Reichsgericht schon im Jahr 1915 anerkannt hatte,[1] ist von Rechtsprechung und Lehre vor allem seit den 1960er Jahren fortentwickelt und präzisiert worden, um der for...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / ii) Unfälle zwischen Eisenbahn und Pkw/Lkw

Rz. 1340 Stößt auf einem Bahnübergang ein Kraftfahrzeug mit einer Schienenbahn zusammen, so kann die Betriebsgefahr der Bahn bei der Ursachenabwägung völlig zurücktreten, falls dem Kraftfahrer gravierendes Verschulden angelastet werden muss.[3650] Trotz grob fahrlässigen Verhaltens des Fahrers eines Lkw-Gespanns haftet das Bahnunternehmen nach einem Unfall auf einem unbeschr...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / dd) Kausalität

Rz. 88 Sowohl die haftungsbegründende als auch die haftungsausfüllende Kausalität gehören im Ausgangspunkt zum Grund des Anspruchs. In welchem Umfang die Kausalität im Grundurteil im Einzelfall abzuhandeln ist, entscheidet sich jedoch ebenfalls allein nach prozessökonomischen Erwägungen. Auf die systematische Unterscheidung, ob die Kausalität – als haftungsbegründend – dem s...mehr

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§ 14 Sachschaden / IV. Nutzungsausfall

Rz. 113 Dem Eigentümer eines privat genutzten Pkw, der durch einen Eingriff die Möglichkeit zur Nutzung verliert, steht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz seines Nutzungsausfallschadens zu.[214] Auch der vorübergehende Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrads, das dem Geschädigten als einziges Kraftfahrzeug zur Verfügung steht und nicht reinen Freizeitzwecken dient...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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