Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Reitunfall

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB von Reitvereinen bei Reitunfällen wird von den Instanzgerichten unterschiedlich beurteilt. Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Das OLG Celle (Urteil vom 12.11.1981, AZ: 5 U 44/81–5) hatte einen gemeinnütziger Reitverein nicht als verpflichtet angesehen, einem Vereinsmitglied wegen eines Reitunfalles Schadenersatz zu leist...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft

Tz. 3 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine – nicht gemeinnützige – Personengesellschaft kommt nach Maßgabe des UmwG (§§ 2ff. UmwG)/UmwStG (§§ 3ff. UmwStG) in Betracht. Die Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, die grds. für gemeinnützige Körperschaften in der Rechtsform der GmbH möglich ist, hätte zur Folge, dass mit der Verschmelzung eine ...mehr

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Elternunterhalt / 7.5 Die vorrangige Haftung von (Ex)Ehegatten

Vorrangig vor den Kindern als Verwandten haftet gemäß § 1608 Satz 1 BGB der Ehegatte des unterhaltsbedürftigen Elternteils. Selbiges gilt für Lebenspartner nach § 1608 Satz 4 BGB. Für geschiedene Ehegatten gilt die inhaltsgleiche Vorschrift des § 1584 Satz 1 BGB. Es ist Sache des Unterhaltsbegehrenden und mithin Sache des Sozialhilfeträgers, wenn er aus übergegangenem Recht ...mehr

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Elternunterhalt / 9 Anteilige Haftung der Geschwister

Hat der unterhaltsberechtigte Elternteil mehrere Kinder, haften diese anteilig nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen für den Elternunterhalt (§ 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB). Das Sozialamt ist daher verpflichtet, zunächst das unterhaltsrelevante Einkommen und Vermögen aller Geschwister festzustellen, damit die Berechnung der Haftungsanteile erfolgen kann. Die Haftungsq...mehr

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Elternunterhalt / 7.5.1 Der Anspruch auf Familienunterhalt nach §§ 1360, 1360a BGB

Soweit ein vorrangiger Anspruch auf Familienunterhalt gem. §§ 1360, 1360a BGB besteht, schulden die Kindern keinen Elternunterhalt. Nach §§ 1360, 1360a BGB sind Eheleute einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Seinem Umfang nach umfasst der Anspruch auf Familienunterhalt gemäß § 1360a BGB alles, was für die Haush...mehr

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Elternunterhalt / 9.1 Auskunftsansprüche unter Geschwistern

Damit die Haftungsanteile berechnet werden können, können die Geschwister auch untereinander eine Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einfordern. Dieser Auskunftsanspruch ist im Unterhaltsrecht zwar nicht normiert, er wird aber aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) hergeleitet. Der Auskunftsanspruch besteht allerdings nur gegen die Geschwister selbst und nicht...mehr

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Elternunterhalt / 9.2 So wird die Haftungsquote von Geschwistern berechnet

Um die Haftungsquote unter Geschwistern berechnen zu können, muss zunächst das jeweilige unterhaltsrelevante Einkommen aller Geschwister nach den bereits dargestellten Grundsätzen ermittelt werden. Diejenigen Geschwister, deren Einkünfte unterhalb des Selbstbehaltes liegen und deren Vermögen unterhalb der Schongrenze liegt, scheiden bei der Berechnung der Haftungsanteile aus...mehr

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Elternunterhalt / 7.5.2 Der Unterhaltsanspruch gegen den getrennt lebenden Ehegatten

Leben die Ehegatten in Trennung, ist die Trennungsunterhaltsverpflichtung im Sinne des § 1361 BGB nach den üblichen Kriterien zu bemessen. Der unterhaltspflichtige Ehegatte muss dann höchstens die Hälfte des bereinigten Gesamteinkommens als Trennungsunterhalt zahlen (Halbteilungsgrundsatz). Der Selbstbehalt beläuft sich auf 1.280 EUR bzw. 1.080 EUR falls nicht erwerbstätig. ...mehr

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Elternunterhalt / 3.2 Die Rolle der Geschwister

Hat das unterhaltspflichtige Kind Geschwister, haften alle Geschwister als gleich nahe Verwandte anteilig als Teilschuldner (nicht als Gesamtschuldner) für den Elternunterhalt. Die jeweiligen Haftungsanteile bestimmen sich dabei gemäß § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB nach den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Die anteilige Haftung hat zunächst zur Folge, dass die Leistungsfähigk...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftung nach § 13c UStG bei Geldeingängen auf Kontokorrentkonto

Leitsatz Kann das Kreditinstitut wegen überschrittener Kreditlinie weiteren Verfügungen des Kontoinhabers jederzeit widersprechen, gelten eingehende Zahlungen als durch die Bank vereinnahmt. Dies kann eine Haftung nach § 13c UStG begründen. Sachverhalt Die insolvente D-GmbH unterhielt bei der A-Bank (Klägerin) drei Kontokorrent- und ein Avalkonto. Die Bruttoforderungen aus di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Weitere Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung

Rn. 27 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 In § 5b Abs 1 EStG ist lediglich die elektronische Übermittlung der Bilanz, der GuV und ggf der Überleitungsrechnung kodifiziert. Die Schreiben des BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855, Anlage zu Rz 11; BMF v 24.05.2016, BStBl I 2016, 500 und BMF v 06.06.2018, BStBl I 2018, 714 nennen jedoch weitere Bestandteile, die ebenfalls elektronisch zu...mehr

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Fünfjähriger Haftungszeitraum für Teilrückzahlung einer Kommanditeinlage

Zusammenfassung Wenn der Gläubiger Kenntnis von einer Herabsetzung der Hafteinlage hat, kann er etwaige Ansprüche gegen den Kommanditisten wegen einer Einlagerückgewähr nur innerhalb von fünf Jahren geltend machen. Auf die Eintragung der herabgesetzten Hafteinlage kommt es dann nicht an. Hintergrund Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der insolventen Gesellscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.1 Kriterien für Umsatzsteuer-Sonderprüfungen

Grundsätzlich wird ein Unternehmer nicht "zufällig" einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung unterworfen. Die Finanzbehörde ordnet eine solche Prüfung an, wenn sie aufgrund bestimmter Merkmale und Informationen aus dem zu prüfenden Unternehmen dazu Anlass sieht. Das Finanzamt unterscheidet hier zwischen sog. Erstprüfungen und Bedarfsprüfungen. Unter Erstprüfung versteht das Finanzamt...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5.3.1 Vorbemerkung

Rz. 117 Bei einem beitragsorientierten Plan besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Beitrags an einen externen Versorgungsträger. Darüber hinaus treffen ihn weder Haftung noch Nachschusspflichten. Davon ausgehend ergibt sich der Pensionsaufwand einer Periode für eine Beitragszusage einzig aus der Beitragszahlung (IAS 19.50). Versicherungsmathematische Bewe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1 Allgemeines

Rz. 10 § 208 AO gibt i. V. m. § 404 AO eine abschließende Aufzählung der Aufgabenbereiche (s. Rz. 8). Die Vorschriften bilden damit die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Fahndung und begründen deren funktionelle und sachliche Zuständigkeit für die Durchführung von Ermittlungen (s. Rz. 8a). Andere als die in den §§ 208, 404 AO beschriebenen Aufgaben hat die Fahndung nicht...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Adressat

Stand: EL 121 – ET: 03/2020 > Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten Rz 9, > Haftung für Lohnsteuer Rz 195.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Anerkenntnis

Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Für die Inanspruchnahme des ArbG bedarf es keines Haftungsbescheids und keines Leistungsgebots, soweit er nach Abschluss einer LSt-Außenprüfung seine Zahlungsverpflichtung schriftlich anerkennt (§ 42d Abs 4 EStG); zu Einzelheiten > Lohnsteuer-Anerkenntnis; außerdem > Außenprüfung Rz 77, > Haftung für Lohnsteuer Rz 227. Zum Zahlungstermin > Abführun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 2.2 Haftung

Rz. 12 Die Haftung erstreckt sich auf diejenigen Steuerarten, für die die jeweiligen Organschaftsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Haftung für die Steuern, für die die Organgesellschaft im konkreten Fall von Bedeutung ist, geht weiter als die Haftung nach der Vorgängervorschrift § 114 RAO, die eine Beschränkung auf Steuern vorsah, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Bet...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 1.2 Art der Haftung

Rz. 5 Die Vorschrift sieht eine Haftung der Organgesellschaft für bestimmte Steuern des Organträgers, nicht dagegen eine Haftung des Organträgers für Steuern der Organgesellschaft vor.[1] Der Haftungsanspruch gegen die Organgesellschaft steht neben dem Steueranspruch gegen den Organträger als dem Steuerschuldner. Es handelt sich um eine persönliche Haftung[2], die nicht gege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 2 Voraussetzungen und Umfang der Haftung

2.1 Voraussetzungen Rz. 6 Haftungsschuldner ist die Organgesellschaft. Eine Voraussetzung der Haftung ist das Bestehen, die steuerliche Anerkennung eines Organverhältnisses.[1] Die Vorschrift enthält keine Begriffsbestimmung für die Organschaft. Vielmehr ging bereits der historische Gesetzgeber davon aus, dass die jeweiligen Steuergesetze entsprechende Begriffsbestimmungen en...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 3 Haftung

Wird einer der im Haus wohnenden Mieter infolge der Schlechterfüllung der Verkehrssicherungspflicht verletzt, kann der Verletzte gegenüber dem Vermieter vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn die verletzte Pflicht vom Vermieter zu erfüllen war. Hat der Vermieter die Erfüllung dieser Pflicht (z. B. die Streupflicht) einem Dritten (z. B. einem Hauswart oder ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73 Haftung bei Organschaft

1 Allgemeines 1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Seinem Inhalt nach betrifft § 73 AO die haftungsrechtliche Inanspruchnahme von abhängigen Organgesellschaften. Diese haften für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist. Organträger kann eine Kapitalgesellschaft, eine sonstige Körperschaft, eine Personenges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 6 Haftungsschuldner ist die Organgesellschaft. Eine Voraussetzung der Haftung ist das Bestehen, die steuerliche Anerkennung eines Organverhältnisses.[1] Die Vorschrift enthält keine Begriffsbestimmung für die Organschaft. Vielmehr ging bereits der historische Gesetzgeber davon aus, dass die jeweiligen Steuergesetze entsprechende Begriffsbestimmungen enthalten, soweit die...mehr

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Optionsrecht / 10 Haftung des Bürgen für Verbindlichkeiten nach Ausübung der Option

Die Verpflichtung des Bürgen wird nicht erweitert, wenn der Hauptschuldner – also der Mieter – nach der Übernahme der Bürgschaft ein Rechtsgeschäft vornimmt, durch das weitere Verbindlichkeiten entstehen.[1] Zweifelsfrei endet die Bürgschaft, wenn die Parteien des Mietvertrags vor Ablauf der Vertragszeit eine Verlängerung vereinbaren oder nach Ablauf der Vertragszeit einen n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Seinem Inhalt nach betrifft § 73 AO die haftungsrechtliche Inanspruchnahme von abhängigen Organgesellschaften. Diese haften für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist. Organträger kann eine Kapitalgesellschaft, eine sonstige Körperschaft, eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen sein. Organges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 3.1 Allgemeines

Rz. 16 Die Haftungsinanspruchnahme geschieht nach vorheriger Anhörung der betroffenen Organgesellschaft[1] durch Haftungsbescheid.[2] Dieser ist zu begründen.[3] Die Haftung kann auch dann geltend gemacht werden, wenn zur Zeit des Erlasses des Haftungsbescheids das Organschaftsverhältnis nicht mehr besteht, zur Zeit der Entstehung des Steueranspruchs aber bestanden hat.[4] D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 3.3 Zeitliche Beschränkung

Rz. 25 Voraussetzung für die Haftung ist, dass das Organschaftsverhältnis für den steuerlichen Anspruch gegen den Organträger auch unter Beachtung von Umwandlungsvorgängen von Bedeutung ist. Die Steuern müssen während der zeitlichen Dauer der Organschaft verursacht worden sein. Die steuerliche Bedeutung der Organschaft geht nicht dadurch verloren, dass ein Steueranspruch – z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 3.2 Ermessensausübung

Rz. 21 Die Inanspruchnahme der Organgesellschaft kann dann ermessensfehlerhaft sein, wenn die Steuern eindeutig aus anderen Bereichen des Organkreises stammen (vom Organträger, seinen Gesellschaftern, anderen Organgesellschaften) und die Organgesellschaft keine wirtschaftlichen Vorteile aus der Gestaltung (z. B. Vermögensübertragungen auf sie, Steuervorteile) gezogen hat. Da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 1 Allgemeines

1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Seinem Inhalt nach betrifft § 73 AO die haftungsrechtliche Inanspruchnahme von abhängigen Organgesellschaften. Diese haften für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist. Organträger kann eine Kapitalgesellschaft, eine sonstige Körperschaft, eine Personengesellschaft ode...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 28 Für die Zahlungsaufforderung ist § 219 AO zu beachten. Gegen den Haftungsbescheid ist gem. § 347 AO der Einspruch gegeben. Gegen die Zahlungsaufforderung ist ebenfalls der Einspruch gegeben.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 3 Haftungsinanspruchnahme; Ermessensausübung

3.1 Allgemeines Rz. 16 Die Haftungsinanspruchnahme geschieht nach vorheriger Anhörung der betroffenen Organgesellschaft[1] durch Haftungsbescheid.[2] Dieser ist zu begründen.[3] Die Haftung kann auch dann geltend gemacht werden, wenn zur Zeit des Erlasses des Haftungsbescheids das Organschaftsverhältnis nicht mehr besteht, zur Zeit der Entstehung des Steueranspruchs aber best...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 3.5 Insolvenz

Rz. 27 Besondere Rechtsfragen betreffen die Geltendmachung des Haftungsanspruchs im Insolvenzverfahren von Organträger und Organtochter.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 3.4 Erstmalige Anwendung des § 73 S. 2 AO

Rz. 26 Anzuwenden ist diese Regelung erst nach dem 17.12.2019.[1] Eine rückwirkende Anwendung dieser Vorschrift ist ausgeschlossen. Haftungsbegründender Tatbestand ist die Entstehung der Steuerschuld bzw. die Entstehung des Anspruchs auf Erstattung von Steuervergütungen, für die die "oberste" Organgesellschaft haftet (Primärschuld), und das gleichzeitige Bestehen der Organsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Parteiwechsel / 1.2.1 Voraussetzung und Rechtsfolgen

Soll der Neumieter in einen bestehenden Vertrag eintreten, kann diese Rechtsfolge durch eine vertragliche Regelung herbeigeführt werden, an der der Vermieter, der Altmieter und der Neumieter mitwirken. In diesem dreiseitigen Vertrag kann vereinbart werden, dass der Altmieter aus dem Vertrag ausscheidet und der Neumieter an dessen Stelle in den Vertrag eintritt. Hinsichtlich ...mehr

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Parteiwechsel / 3.2 Juristische Personen (GmbH, AG)

Juristische Personen sind rechtlich selbstständig.[1] Ein Wechsel der Gesellschafter hat auf den Mietvertrag keinen Einfluss. Befindet sich eine juristische Person im Gründungsstadium, so kommt es darauf an, ob die Gründer den Mietvertrag im Namen der künftigen juristischen Person abschließen oder ob sie in eigenem Namen handeln. Im erstgenannten Fall kommt der Mietvertrag zu...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 5.2 Checkliste für Verkehrssicherungspflichten für Vermieter von A-Z

Checkliste Verkehrssicherungspflichten für Vermietermehr

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Parteiwechsel / 3.1 Personen-Handelsgesellschaften (OHG, KG)

Bei den Personen-Handelsgesellschaften kommt der Mietvertrag nicht mit den Gesellschaftern, sondern mit der rechtlich selbstständigen Gesellschaft zustande.[1] Zur Wahrung der Schriftform reicht es aus, wenn eine als Vermieterin auftretende Gesellschaft so klar bezeichnet ist, dass sie unzweifelhaft identifiziert werden kann. Dazu bedarf es weder einer genauen Bezeichnung de...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.1 Öffentliche Straßen

Die Verkehrssicherungspflicht gilt zunächst für solche Wege, die nach dem Willen des Eigentümers für den öffentlichen Verkehr vorgesehen sind. Darüber hinaus muss der Eigentümer aber auch in einem gewissen Umfang für die Sicherheit sog. Schleichwege oder Trampelpfade einstehen, wenn er die Benutzung dieser Wege durch den öffentlichen Verkehr zugelassen und geduldet hat.[1] D...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.2 Zugang zum Haus, Kellerabgänge und Treppenhäuser

Der Zugang zum Haus und der an das Hausgrundstück angrenzende Gehweg sowie die Wege im Haus, insbesondere das Treppenhaus, müssen zu jeder Jahreszeit gefahrlos begehbar sein. Die Verkehrswege müssen hinreichend sicher sein. Der Verkehrssicherungspflichtige ist gehalten, die Zugangswege zum Haus in zumutbaren Intervallen von Laub zu reinigen, wenn dies erforderlich ist, um di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Haftung

Rn 18 Der Verwalter haftet unabhängig von einer Zustimmung des Gläubigerausschusses oder der Gläubigerversammlung jederzeit eigenverantwortlich nach § 60 im Falle von Pflichtverletzungen. Er kann sich bei schadensersatzauslösenden Handlungen nicht darauf berufen, der Gläubigerausschuss oder die Gläubigerversammlung hätten zugestimmt,[38] doch kommt zumindest – wahrheitsgemäß...mehr

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zfs 04/2020, Keine Erschütt... / Sachverhalt

Der Kl. fuhr auf das vor ihm fahrende Fahrzeug der Bekl. zu 1) auf, das bei der Bekl. zu 2) haftpflichtversichert ist. Das AG hat nach Beweisaufnahme die Klage auf Zahlung von 50 % des Schadens des Kl. mit der Begründung abgewiesen, ein Mitverschulden der Bekl. zu 1) wegen eines grundlosen starken Bremsens sei nicht nachgewiesen. Die Berufung des Kl. führte zu einer Abänderun...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 164 Wirksamkeit der Handlung

Gesetzestext Durch einen Verstoß gegen die §§ 160 bis 163 wird die Wirksamkeit der Handlung des Insolvenzverwalters nicht berührt. Hinweis Bisherige gesetzliche Regelung: § 136 KO – § 183 RegE Rn 1 Die Vorschrift entspricht der bisherigen Regelung des § 136 KO. Keine ausdrückliche Regelung dieser Themenstellung fand sich früher in der GesO. Die jetzt in § 164 skizzierten Grun...mehr

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zfs 04/2020, Keine Zurechnu... / 2 Aus den Gründen:

"…" Die Bekl. ist nicht infolge des am 11.4.2017 abgeschlossenen Vergleichs mit dem Unfallgegner des Kl. gem. § 86 Abs. 2 VVG (bzw. der inhaltsgleichen vertraglichen Regelung aus § 11 Abs. 2 und 3 MB/KK 09) von ihrer – im Übrigen unstreitigen – Eintrittspflicht für krankheitsbedingte Aufwendungen aus dem Versicherungsvertrag i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 MB/KK 09 freigeworden. a) Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Profit-Center / 1 Was zeichnet ein Profit-Center aus?

Der Mittelstand in Deutschland bringt die erfolgreichsten Unternehmen hervor. Diese Erkenntnis, verbunden mit den positiven Erfahrungen der Kostenstellenorganisation, hat dazu geführt, dass große Unternehmen ihre Organisation auf Profit-Center umstellen. Ein Profit-Center ist eine wirtschaftlich selbstständig arbeitende Einheit, die Teil des Gesamtunternehmens bleibt. Die Le...mehr

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zfs 04/2020, Institut für faire Schadensregulierung GmbH

Fachtagung Personenschaden 7./8.5.2020 in Köln Bei Ersatz eines Personenschadens, für den ein Schädiger verantwortlich ist, geht es um den Ausgleich des vom Geschädigten erlittenen Schadens ebenso wie um die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Im Regelfall ist der Schädiger haftpflichtversichert, sodass dessen Versicherer sich darum kümmert, dass nicht zu viel gezahlt wird. Er b...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 158

Rn 18 Bei fehlerhafter Zustimmung des Gläubigerausschusses zur Betriebsstillegung kommt eine Haftung gegenüber den absonderungsberechtigten Gläubigern und den Insolvenzgläubigern nach § 71 in Betracht, wenn die Mitglieder des Gläubigerausschusses schuldhaft die Fortführungschancen unzulänglich geprüft haben. Das Verschulden fehlt, wenn der Insolvenzverwalter unzureichend übe...mehr

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FF 04/2020, Hinweispflicht ... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: [4] Die Revision führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. [5] Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: [6] Der dem Beklagten erteilte Beratungsauftrag habe sich nicht ausdrücklich auf eine Beratung der Klägerin in steuerlicher Hinsicht erstreckt. Dieser ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Noch keine Zustimmung der Gläubigerversammlung

Rn 7 Fraglich erscheint allerdings, ob trotz des Vorliegens der in § 163 ausdrücklich normierten Voraussetzungen ein Antrag dann als unzulässig anzusehen ist, wenn die Gläubigerversammlung bereits über die geplante Veräußerung entschieden hat. Dies dürfte unter dem Gesichtspunkt des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses dann unzweifelhaft zu bejahen sein, wenn eine bereits erfo...mehr

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ZErb 04/2020, Rezensionen: Das notarielle Nachlassverzeichnis

Das notarielle Nachlassverzeichnis Ulf Schönenberg-Wessel C.H.Beck, 2020, Buch. XXIV, 406 S., 99 EUR ISBN 978-3-406-73987-3 Als Neuerscheinung ist das in der Überschrift bezeichnete Werk beim Verlag C.H. Beck veröffentlicht worden. Bereits das Vorwort des Verfassers, Notars und Rechtsanwalts Ulf Schönenberg-Wessel, würde sich uneingeschränkt eignen, um als eigene Rezension für d...mehr

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AGS 04/2020, Vergütung und ... / II. Pflichtverletzung vs. Mangelhaftigkeit der Arbeit

Um keinen solchen atypischen Sachverhalt handelt es sich, wenn der Insolvenzverwalter lediglich "schlecht" arbeitet. Der Einwand mangelhafter oder erfolgloser Leistung etwa beeinflusst nämlich die Höhe der Vergütung nicht.[9] Auch ein "Erfolg" oder "Misserfolg" wird wegen der Systematik der Vergütung außer Betracht gelassen. Vielmehr steht einzig der "Arbeitsaufwand" im Vord...mehr