Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 1 Problematische Personen... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 38 Das Berufungsgericht hatte aufgrund der von ihm getroffenen Feststellungen zu Recht eine volle Haftung der Beklagten auch für die hier in Frage stehenden Körperschäden des Klägers nach §§ 823 Abs. 1, 847 BGB bejaht. Rz. 39 Dass der verstorbene Ehemann und Vater der Beklagten sich grob verkehrswidrig verhalten hatte, als er versuchte, zu Fuß die von schnellen Fahrzeugen...mehr

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Deutschland / 1. Grundsätze

Rz. 164 Unterschieden werden verschiedene Arten der Nachlassverbindlichkeiten: Rz. 165 Von Erblasserschulden spricht man im Hinblick auf alle noch vom Erblasser begründeten (vertraglichen oder gesetzlichen) Verbindlichkeiten, die aufgrund der Universalsukzession auf den oder die Erben übergehen (§ 1967 Abs. 1, Abs. 2 Fall 1 BGB). Erblasserschulden sind auch die in der Person ...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 7. Vermächtnisse

Rz. 141 Neben der Erbeinsetzung hat der Erblasser die Möglichkeit, einem anderen per Testament einzelne Gegenstände "zu vermachen" (Vermächtnis, Art. 660, 881 CC). Auf diese Weise erhält der Vermächtnisnehmer einen bestimmten Vermögensvorteil (Geldbetrag, Wertgegenstand oder auch Erlass einer Schuld).[200] Anders als der kraft Gesetzes oder aufgrund Testaments Berufene rückt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerbescheinigung / 2.2.1 Korrektur bei fehlerhaftem Lohnsteuerabzug

Die Korrektur eines fehlerhaften Lohnsteuerabzugs darf nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung grundsätzlich nicht mehr erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat. Allerdings muss der Arbeitgeber in diesen Fällen zur Vermeidung der Haftung eine entsprechende Anzeige an das Betriebsstättenfinanzamt richten, damit die Nachford...mehr

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Dänemark / 4. Erwerb von Besitz und Eigentum

Rz. 156 Bei einer Auseinandersetzung unter den Erben selbst verfügen diese nach der Übergabe des Nachlasses an sie gemeinsam über die Nachlasswerte (siehe Rdn 146). Sie können bereits zu diesem Zeitpunkt die Vermögenswerte verteilen. Entscheidend ist, wann die Erben gemeinsam einem einzelnen Erben die Legitimation erteilen, über bestimmte Vermögenswerte zu verfügen. Bei Akti...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 7 Die zulässige Revision hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht hatte den vom Kläger geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch im Ergebnis zu Recht als gemäß § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII ausgeschlossen erachtet. Rz. 8 Nach dieser Vorschrift sind Unternehmer den Versicherten, die für ihr Unternehmen tätig sind oder zu diesem in einer sonstigen die Versicherung begründenden ...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / a) Der Fall

Rz. 50 Die Klägerin nahm die Beklagte zu 1 als Haftpflichtversicherer eines Zugfahrzeugs und die Beklagte zu 2 als Tierhalterin auf Ersatz von Verdienstausfallschaden in Anspruch. Rz. 51 Die Klägerin half am 30.7.1999 beim Verladen eines Turnierpferds auf einen Pferdeanhänger mit Zugfahrzeug. Das Pferd riss sich beim Verladen los und trat der Klägerin in den Bauchraum. Hierbe...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 25 Das Berufungsgericht war der Ansicht, die 17 Stunden unfallbedingten Mehrbedarfs bildeten eine einheitliche Schadensposition "Pflegebedarf". Die vom Kläger vorgenommene Aufspaltung des Pflegebedarfs in nächtlichen, von der Pflegeversicherung und dem Sozialamt nicht ersetzten Pflegebedarf von sechs Stunden einerseits und ersetzten Pflegebedarf von elf Stunden tagsüber ...mehr

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§ 5 Mitverschulden, Kausali... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 92 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Die Revision griff das Urteil insoweit an, als das Berufungsgericht den Mitverschuldensanteil der Klägerin im Hinblick darauf teilweise mit mehr als 40 % bemessen hatte, dass diese bei dem Zweitunfall, nämlich als es zum Aufprall des von dem Beklagten zu 1 gelenkten Pkw auf ihren eigenen Pkw ka...mehr

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Schweiz / c) Vermächtnis (Legat)

Rz. 101 Das Vermächtnis eröffnet dem Erblasser die Möglichkeit, einer Person einen Vermögensvorteil zuzuwenden, ohne sie als Erbin einzusetzen (Art. 484 Abs. 1 ZGB).[172] Die fehlende Erbenstellung des Vermächtnisnehmers hat namentlich zur Folge, dass ihn keine Haftung für Nachlassschulden trifft und dass ihm im Rahmen der Nachlassverwaltung und Erbteilung kein Mitspracherec...mehr

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Schweden / 2. Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter

Rz. 134 Diejenigen, die den Nachlass tatsächlich in ihrem Besitz haben, sind verpflichtet, sich dem Nachlass einstweilen anzunehmen, bis dass sämtliche Nachlassbeteiligten sich dem Nachlass angenommen haben, um sich um dessen Verwaltung zu kümmern (ÄB 18:2) und die übrigen Nachlassbeteiligten zu informieren. Rz. 135 Als erstes muss binnen drei Monaten ein Nachlassverzeichnis ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 65 Nach Auffassung des Berufungsgerichts war die Beklagte nicht verpflichtet, der Bundesrepublik die dem Heimträger für die Unfallverletzte erstatteten Rentenversicherungsbeiträge in Höhe der Haftungsquote von 55 % zu ersetzen, weil das klagende Land nicht hinreichend dargetan habe, dass es sich bei den erstatteten Rentenversicherungsbeiträgen um einen übergegangenen Sch...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 4. Haftung

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.3 Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach der Abgabenordnung

Die hartnäckigsten Gläubiger sind vor und nach einer Insolvenz die Finanzbehörden. Nach § 34 Abs. 1 AO muss der GmbH-Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter der GmbH deren steuerliche Pflichten erfüllen und insbesondere dafür sorgen, dass die von der GmbH zu zahlenden Steuern aus den vom Geschäftsführer verwalteten Mitteln entrichtet werden.[1] Der Geschäftsführer einer Gmb...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.1 Besondere Pflichten des GmbH-Geschäftsführers und der Gesellschafter

Pflichten zur Vermeidung von Krisen Krisen sind immer schon dann vorhersehbar und wahrscheinlich, wenn Gesellschafter und Geschäftsführer nicht bereits bei der Gründung der GmbH über die sehr komplizierten Regelungen des GmbHG informiert werden. Der Geschäftsführer einer GmbH hat bei der Erfüllung seiner Pflichten "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden"[1]...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.1 Übernahme der auf dem Grundstück ruhenden Hypotheken, Grund- und Rentenschulden

Rz. 4 Eine der Hauptpflichten des Verkäufers ist es, den Kaufgegenstand (bzw. das Recht zu dessen Besitz) frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben (vgl. § 433 Abs. 1 S. 2, § 453 Abs. 1 und Abs. 3 BGB). Verstößt der Verkäufer gegen diese Pflicht, stehen dem Käufer die sich aus den §§ 437ff. BGB ergebenden Rechte zu. Nach § 442 Abs. 1 S. 1 BGB sind diese Rechte des Käufer...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Beratungspflichten des Steuerberaters gegenüber Mandanten

Der Umfang der Beratungspflichten seitens des Steuerberaters richtet sich zwar generell nach dem erteilten Steuerberatungsauftrag, die Rechtsprechung der letzten Jahre zeigt aber, dass die Verpflichtungen der Steuerberater immer umfassender werden bzw. Haftungsfälle ansteigen, der Berater also "vorausschauend und ungefragt" tätig sein muss (s. auch Tz. 1.; § 102 StaRUG).[1] D...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3 Beratung während des Mandats

Auch während des laufenden Mandats – z. B. bei Rechtsformwechsel oder Eheschließung des Mandanten bzw. Übergabe des Unternehmens an einen Nachfolger –, sind sinngemäß obige Beratungsempfehlungen auszusprechen. BWA als Basis[1] Entscheidend ist auch hier, dass die monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen jedes Mandanten analysiert werden. Der Berater sollte sein Person...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein b...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

In der Praxis zeigt sich oft, dass die Gefahren, die eine Insolvenzverschleppung beinhaltet, vom Berater und von den Unternehmern verkannt und nicht ernst genug genommen werden. Unabhängig davon, ob der Steuerberater als Sanierungs- oder Krisenberater tätig sein will, bzw. dieses Betätigungsfeld bewusst erweitern möchte, erläutert dieser Beitrag wichtige Begriffe, Risiken und...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 8 Haftungsrisiko: Insolvenzverwaltungen seitens des Steuerberaters

Die Tätigkeit als vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter wird in der Praxis davon abhängen, ob der Steuerberater sich beim Insolvenzrichter als möglicher Kandidat vorgestellt hat, und auch seine Kenntnisse in der Insolvenzordnung unter Beweis stellen kann. Regelmäßig sind es aber immer die gleichen Rechtsanwaltskanzleien – Fachanwälte für Insolvenzrecht –, auf welche die ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Grundsätzliches zur Sanierung und Insolvenzverwaltung

Im Jahr 2023 haben in Deutschland 17.814 Unternehmen Insolvenz angemeldet – rd. 3.200 (+ 22,1 %) mehr als in 2022.[1] Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) im Oktober 2024 um 22,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Mit Ausnahme des Juni 2024 (+ 6,3 %) liegt die Zuwachsrate damit se...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1 Grundsätze

Die Beratungspflichten gegenüber dem Mandanten umfassen u. U. auch Dritte, d. h. bei fehlerhafter Beratung des Steuerberaters macht er sich dann auch Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Bei einem (echten) Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 Abs. 1 BGB) wird zwischen Mandant und Steuerberater ausdrücklich vereinbart, dass einem Dritten unmittelbar ein eigener Anspruch auf ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Beratung bei der Existenzgründung des Mandanten

Die Haftungsvermeidung des Steuerberaters beginnt, soweit er bei der Existenzgründung herangezogen wird, schon hier. S. auch Hinweise 5.1.19 der BStBK für die Tätigkeit des Steuerberaters als Existenzgründungsberater.[1] Auch wenn – aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes – nur eingeschränkt (als Nebenleistung zur eigentlichen Beratungstätigkeit gem. § 5 Abs. 1 RDG)[2] ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2 Risiken bei der Tätigkeit während der Corona-Krise

In Zeiten der Corona-Krise waren Steuerberater u. a. damit beschäftigt, ihre Mandanten im Zusammenhang mit Kreditvergaben (z. B. KfW-Schnellkredit[1]) bzw. Aussetzung von Darlehensverpflichtungen zu unterstützen und Überbrückungshilfen zu beantragen. Praxis-Tipp Informationen der Bundessteuerberaterkammer! Die Bundessteuerberaterkammer hatte in ihrem FAQ-Katalog (Stand 5.6.202...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5 Insolvenzantragsrecht und Insolvenzantragspflicht

Ein Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind Gläubiger (§ 13 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 14 Abs. 1 Satz 1 InsO)[1] und der Schuldner.[2] Ein Antrag kann gem. § 13 Abs. 2 InsO so lange zurückgenommen werden, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag rechtskräftig abgewiesen ist.[3] Der Antrag eines Gläubigers ist zulässig, wenn dieser ein rec...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4 Beratung des Mandanten in der Krise

Ist die Krise erkannt, ist schnelles Handeln dringend erforderlich. Krise bedeutet, dass die Existenz des Unternehmens bedroht ist. Die Rechtsfolgen der Krise beginnen nicht erst mit der Insolvenzreife, sondern bereits vorher, insbesondere bei der GmbH. Indizien für die Krise sind fehlende Sicherheiten, fehlende stille Reserven, Verbrauch des Eigenkapitals, branchenbezogene schl...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.2 Persönliche Durchgriffshaftung des GmbH-Geschäftsführers

Leistet der Geschäftsführer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung noch Zahlungen an Dritte, hat er der GmbH nach § 64 Satz 1 GmbHG a. F. diese Beträge zu ersetzen. Sinn dieser Vorschrift ist es zu verhindern, dass der Geschäftsführer bestimmte Gläubiger zulasten der anderen bevorzugt befriedigt. Eine Zahlung i. S. v. § 64 GmbHG a. F. liegt auch vor, we...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.4.1 Gesetzestext des § 3 ErbStG

Rz. 18 Die Vorschrift des § 3 ErbStG in der Fassung des Gesetzes v. 27.2.1997, BGBl I 1997, 378, zuletzt geändert durch Art. 10 des Steueränderungsgesetzes 2015 v. 2.11.2015 (BGBl I 2015, 1834), hat folgenden Wortlaut: . . . (1) Als Erwerb von Todes wegen gilt der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) durch Vermächtnis (§§ 2147ff. des Bürgerlichen Gesetz...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.5 Spezielle Maßnahmen zur Beseitigung der "GmbH-Krise"

Kapitalerhöhung Die Kapitalerhöhung mittels Bareinlagen nach § 55 GmbHG ist die einzige wirklich seriöse Maßnahme, damit dem Unternehmen echtes Eigenkapital zugeführt wird. Gesellschafterdarlehen führen wegen der Verbuchung als Fremdkapital wieder zur Überschuldung. Gerade bei der Einpersonen-GmbH ist die Kapitalerhöhung sinnvoll, wenn das Unternehmen an sich Erfolg verspric...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 6 Strafrechtliche Risiken des Steuerberaters

Die Gefahren des Strafgesetzbuchs bei Insolvenzstraftaten (§§ 283 bis 283d StGB) können auch den Steuerberater treffen, wenn er sich nicht rechtzeitig von seinem Mandanten distanziert. Sehr oft legt das Insolvenzgericht die Akten dem Wirtschaftsstaatsanwalt vor. Damit steigt das Risiko, dass der Steuerberater wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung[1] angeklagt wird. Steuerb...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 4.4 Leistungen Dritter an den Veräußerer (§ 9 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG)

Rz. 27 Zur Gegenleistung gehören nach § 9 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG auch Leistungen, die der Veräußerer von einem Dritten als Gegenleistung dafür erhält, dass er dem Erwerber das Grundstück überlässt. Die Vorschrift ergänzt folgerichtig § 9 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG. Denn wenn auch Leistungen des Erwerbers an Dritte zur Erlangung des Eigentums am Grundstück zur Gegenleistung rechnen, ka...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.5 Übernahme von Anlieger- und Erschließungskosten

Rz. 8a Erschließungskosten und andere Anliegerbeiträge, die der Erwerber eines Grundstücks übernimmt, können grunderwerbsteuerlich unter bestimmten Voraussetzungen als sonstige Leistung i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG anzusehen sein. Mit der Übergabe eines Grundstücks an den Käufer hat dieser die Lasten des Grundstücks zu tragen (§ 446 Abs. 1 S. 2 BGB). Zu diesen Lasten gehö...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.6 Hinweispflichten für den GmbH-Geschäftsführer persönlich bei erforderlicher Insolvenzantragstellung bezüglich der GmbH

Hat sich der GmbH-Geschäftsführer entschlossen, den Insolvenzantrag zu stellen, muss er dies schriftlich beim örtlich zuständigen Insolvenzgericht (Sitz der GmbH) tun. § 13 Abs. 1 Satz 3 InsO bestimmt, dass der Schuldner seinem Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verpflichtend ein Verzeichnis seiner Gläubiger und ihrer Forderungen beifügen muss. Die Vorschrift ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.5.1 Gesetzestext des § 7 ErbStG

Rz. 39 Was als Schenkung anzusehen ist, bestimmt § 7 ErbStG, der hierzu einen abschließenden Katalog enthält. § 7 ErbStG in der Fassung der Bekanntmachung v. 27.2.1997, BGBl I 1997, 378, zuletzt geändert durch Art. 10 des Steueränderungsgesetzes 2015 v. 2.11.2015 (BGBl I 2015, 1834), hat folgenden Wortlaut: . . . (1) Als Schenkungen unter Lebenden gelten jede freigebige Zuwend...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 7 Grundstückserwerb nach Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft (§ 3 Nr. 5 und Nr. 5a GrEStG)

Rz. 54 Nach § 3 Nr. 5 GrEStG ist der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung von der Grunderwerbsteuer befreit. Da entsprechende Vorgänge nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mit Grunderwerbsteuer belastet werden sollen und die Befreiungen des § 3 Nr. 3, 4 und 7 GrEStG hierzu nicht ausreich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.5 Weitere Leistungen als übernommene sonstige Leistungen

Rz. 4q Zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinn gehört neben dem eigentlichen Kaufpreis für das Grundstück (vgl. § 2 GrEStG Rz. 3ff.) jede (weitere bzw. sonstige) Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt. Für die Frage nach der Gegenleistung ist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlagebetrug: Wann ein Steu... / Entscheidung

Die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) war allerdings erfolgreich, sodass eine andere Strafkammer des Oberlandesgerichts nun erneut auf Grundlage des BGH-Urteils eine Entscheidung treffen muss. Zwar habe die Steuerberaterin und Buchhalterin nur berufstypische "neutrale" Handlungen vorgenommen. Diese können aber eine strafbare Beihilfe darstellen. Für die Haftung ist nicht er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.10 Die gleichlautenden Ländererlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG vom 18.2.2014 (BStBl I 2014, 561) und vom 12.11.2018 (BStBl I 2018, 1314)

Rz. 86a Die Finanzverwaltung hat unter dem Datum vom 18.2.2014 neue gleich lautende Ländererlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2a. GrEStG herausgegeben. Diese Erlasse sind an die Stelle der gleich lautenden Ländererlasse vom 25.2.2010 (BStBl I 2010, 245) getreten und nach ihrer Tz. 13 in allen offenen Fällen anzuwenden. Die Erlasse vom 18.2.2014 enthalten gegenüber den Vorgäng...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Abgabenordnung

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerhinterziehung, Steueroasen

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfall / 3 Haftpflicht

Durch die gesetzliche Unfallversicherung wird die Haftung des Arbeitgebers wegen eines durch einen Arbeitsunfall herbeigeführten Personenschadens nach den §§ 104 ff. SGB VII eingeschränkt.[1] Nach der Intention des Gesetzgebers soll der Betriebsfrieden geschützt und daher jede rechtliche Auseinandersetzung über Verschulden und Haftungsfragen innerhalb des Betriebs vermieden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung / 5.3 Recht auf Anrufungsauskunft

Um das Haftungsrisiko im Lohnsteuerverfahren so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, bei Zweifelsfragen im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung beim Betriebsstättenfinanzamt eine Anrufungsauskunft einzuholen. Wird dem Arbeitgeber vom Finanzamt eine falsche Auskunft erteilt, kann das Finanzamt später den Lohnsteuerabzug nicht beanstanden. Eine Haftung des Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Telekommunikationsleistungen / 6.2 Pauschalierungsfähige Zuwendungen

Zu den pauschalierungsfähigen Zuwendungen des Arbeitgebers für die Internetnutzung gehören sowohl die laufenden Kosten (z. B. Grundgebühr für den Internetzugang, laufende Gebühren für die Internetnutzung, Flatrate) als auch die Kosten der Einrichtung des Internetzugangs, z. B. Anschluss, Modem, PC.[1] Internetpauschale bis zu 50 EUR im Monat Aus Vereinfachungsgründen kann der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.5.1 Rechtswirkungen auf Lohnsteuer-Abzugsverfahren beschränkt

Die Anrufungsauskunft für Lohnsteuerzwecke[1] ist im Gegensatz zu einer allgemein verbindlichen Auskunft[2] kostenfrei. Wird dem Arbeitgeber vom Finanzamt eine falsche Auskunft erteilt, kann das Finanzamt später den Lohnsteuerabzug nicht beanstanden. Eine Haftung des Arbeitgebers scheidet insoweit aus. Die Rechtsprechung beschränkt die Rechtswirkungen der Anrufungsauskunft d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenverarbeitungs- und Tel... / 3 Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten

Übereignet der Arbeitgeber kostenlos oder verbilligt Datenverarbeitungsgeräte an den Arbeitnehmer, führt dies grundsätzlich zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, der nach den individuellen ELStAM des Arbeitnehmers zu versteuern ist. Die Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % gilt – anders als die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 45 EStG – nur für Vorteile aus der Übereignung von Datenvera...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.4.1 Änderungssperre nach Außenprüfung

Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ist der Vorbehalt der Nachprüfung der geprüften Lohnsteuer-Anmeldungen aufzuheben. Dies gilt unabhängig davon, ob für die betreffenden Zeiträume Lohnsteuer-Nachforderungsbescheide oder Haftungsbescheide erlassen werden. Führt die Lohnsteuer-Außenprüfung zu keinem Mehrergebnis, erhält der Arbeitgeber eine entsprechende schriftliche ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.16 § 71 AO (Haftung des Steuerhinterziehers und Steuerhehlers)

• 2021 Haftung für ausländische Steuern / § 71 AO Fraglich ist, ob sich die Haftung nach § 71 AO auch auf die von § 370 Abs. 6 AO erfassten ausländischen Steuern erstreckt. Dies dürfte zu verneinen sein. Eine derartige Haftung wäre unsystematisch und teleologisch verfehlt. (so Bothe/Rodatz, Grenzenlose Haftung – Droht einem Steuerhinterzieher in Deutschland eine Inanspruchnahm...mehr