Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 5 Verjährung / cc) Drei Jahre

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Relative Verteilung nach § 116 Abs. 3 S. 1 SGB X

Rz. 161 Für den Fall der Mitverantwortung des Geschädigten hat der Gesetzgeber aus Gründen der leichteren Handhabung[134] in § 116 Abs. 3 S. 1 SGB X die sog. relative Theorie übernommen. Die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche werden zwischen unmittelbar Geschädigtem und Sozialleistungsträger verhältnismäßig (im Verhältnis der Leistung des Sozialleistungsträgers im Verh...mehr

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§ 5 Verjährung / 6. Anerkenntnis und Deckungssumme

Rz. 910 Hinweis Zu Besonderheiten bei beschränkter Haftung und unzureichender Deckung (Versicherungssumme, Mindestversicherungssumme) § 1 Rdn 96 ff., § 3 Rdn 141 ff. sowie § 2 Rdn 1194 ff. Rz. 911 Das Anerkenntnis eines Kfz-Haftpflichtversicherers ist auch ohne ausdrücklichen Hinweis auf eine Haftungs-/Zahlungsbegrenzung dahin zu verstehen, dass es nur im Rahmen der gesetzlic...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Verschuldenshaftung

Rz. 77 Will der Geschädigte einen die Haftungshöchstsummen übersteigenden Betrag geltend machen, erfordert dieses eine Haftung nach §§ 823 ff. BGB, wobei diese Haftung regelmäßig eine Verschuldenshaftung ist (Ausnahme: § 833 S. 1 BGB, siehe auch § 22 WHG). Rz. 78 Personenschaden und Personenfolgeschaden sind bei einer Verschuldenshaftung grundsätzlich ohne Begrenzung der Scha...mehr

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§ 5 Verjährung / VII. Gerichtlicher Vergleich

Rz. 885 Wurde ein gerichtlicher Teilvergleich zwischen Schädiger und Geschädigtem geschlossen, in dem eine Haftung anerkannt und eine Haftungsquote vereinbart wurde, kann ein Streit über die mögliche Verjährung der Ansprüche mangels Feststellungsinteresse nicht im Wege der Feststellungsklage ausgetragen werden. Es gehört auch derjenige Teil zum Titel, der eine nicht beziffer...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Verhalten/Umstand vor dem Haftpflichtgeschehen

Rz. 386 § 277 BGB – Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten Wer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, ist von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit nicht befreit. § 278 BGB – Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte 1Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Gestörte Gesamtschuld

Rz. 446 Die gestörte Gesamtschuld ist ein Problem vor allem bei der Regulierung der Ansprüche von Drittleistungsträgern anlässlich eines Schadenfalles.[542] Rz. 447 Die gestörte Gesamtschuld unterliegt einer zweistufigen Prüfung. Bevor sich die Frage der Störung stellt, ist zunächst eine Verantwortlichkeit der in Frage kommenden Beteiligten festzustellen: Ohne (gesamtschuldne...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 1. Einleitung

Rz. 28 § 110 SGB VII – Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern (für Arbeitsunfälle ab 1.1.1997) § 640 RVO – Haftung der Unternehmer (für Arbeitsunfälle bis 31.12.1996) § 119 SGB X – Übergang von Beitragsansprüchenmehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / b) Versicherer

Rz. 67 Ein Haftpflichtversicherer schuldet nicht mehr als die bei ihm versicherte Person zu zahlen hätte, wäre sie nicht haftpflichtversichert (Akzessorietät). Erfolgreicher Direktanspruch und erfolgreiche Direktklage (§ 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG) setzen kumulativ zweierlei voraus: Haftung der versicherten Person und bestehende Deckung bzw. Vorleistungspflicht (§ 117 VVG) fü...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / I. § 93 ZPO

Rz. 18 § 93 ZPO – Kosten bei sofortigem Anerkenntnis Rz. 19 Bei einem schriftlichen Vorverfahren kann der Beklagte "sofort" i.S.v. § 93 ZPO anerkennen, wenn er das Anerkenntnis innerhalb der...mehr

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§ 5 Verjährung / a) Anerkenntnis

Rz. 532 Die Verjährung wird (wie schon zuvor in § 208 BGB a.F.) nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB unterbrochen, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt. Die zu § 208 BGB a.F. ergangene Rechtsprechung gilt fort. Rz. 533 An das Vorliegen eines verjährungsunterbrechenden Anerkenntn...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Haftungsbegründendes Ereignis

Rz. 217 Hinweis Siehe auch Rdn 114 f., 336 ff. Rz. 218 "Unfälle" sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse (siehe auch § 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII), die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Unter Unfällen sind im Haftungsrecht jegliche Art von Haftungsgeschehen zu verstehen: wie Verkehrsunfall, Verletzung von Verkehrssicherungspflichten,...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Fahrzeuginsassen

Rz. 922 Da Insassen bei Verkehrsunfällen nach dem 31.7.2002 auch gegenüber Fahrer und Halter des eigenen Fahrzeuges i.d.R. verschuldensunabhängig Ansprüche haben, stellt sich für den eingeschalteten Anwalt verstärkt die Fragen der Interessenkollision (siehe auch § 3 BORA [942]) und der Strafbarkeit i.S.v. § 356 StGB.[943] Das in § 43a Abs. 4 BRAO als anwaltliche Berufspflicht...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Schadenursprung

Rz. 221 Ein Verkehrsunfall bildet zwar häufig den Anlass der Schadenabwicklung. Die in dieser Monographie dargestellten Grundzüge und Aspekte gelten über die Haftung aus Verkehrsunfällen hinaus auch für andere fremd(mit-)verantwortete Schadenfälle. Rz. 222 Neben Verkehrsunfällen können auch andere Ursachen- und Verantwortungsbereiche Ersatzansprüche wegen einer Verletzung aus...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Einwendungen

Rz. 353 Dem Schadenersatzanspruch stehen dem Grunde nach (haftungsrechtlich) folgende Einwendungen entgegen:[423]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Elterliche Sorge

Rz. 622 Hinweis Siehe auch Rdn 457 ff., 820 ff. Rz. 623 § 1626 BGB – Elterliche Sorge, Grundsätzemehr

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§ 5 Verjährung / (cc) Personenschaden

Rz. 173 Bei Personenschäden beträgt die Frist – unverändert wie im bis zum 31.12.2001 geltenden Recht – drei Jahre ab Kenntnis bzw. Kennenmüssen von Schaden und Schädiger (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB), der Fristbeginn ist allerdings auf den Ablauf des 31.12. des laufenden Jahres verschoben. Es gilt unabhängig von der Kenntnis eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahre ab dem "Sc...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Haftungsnorm – Schadenersatznorm

Rz. 333 Die Herleitung des Anspruches hat zwei Stufen, nämlich Rz. 334 Aus welchem Rechtsgrund heraus die begehrte Zahlung zu erfolgen hat, beurteilt sich alsomehr

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§ 5 Verjährung / d) Fristveränderungen ab dem 1.1.2002

Rz. 282 § 202 BGB – Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung aa) Einschränkungen Rz. 283 Nur verjährbare ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Drittleistungsrecht

Rz. 319 Das Leistungsrecht orientiert sich an den jeweiligen nationalen Vorgaben. Rz. 320 Die VO (EG) 883/2004 gilt seit 1.5.2010 und koordiniert die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Art. 85 VO (EG) 883/2004 bestimmt: Rz. 321 Art. 85 VO (EG) 883/2004 – Ansprüche der Trägermehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Haftungsverzicht

Rz. 422 Ein privatrechtlicher Haftungsausschluss ist rechtlich zulässig.[503] Wegen der im Schuldrecht herrschenden Vertragsfreiheit kann die Haftung grundsätzlich durch Vertrag im Voraus[504] ausgeschlossen oder eingeschränkt werden,[505] nur ein Ausschluss der Haftung für Vorsatz ist unzulässig (§ 276 Abs. 3 BGB). Der rechtsgeschäftliche Haftungsverzicht ist formfrei mögli...mehr

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§ 5 Verjährung / aa) Einschränkungen

Rz. 283 Nur verjährbare Ansprüche sind der Parteidisposition zugänglich. Ist ein Anspruch kraft Gesetzes unverjährbar (Rdn 149 ff.), kann er auch in Zukunft nicht durch Vereinbarung der Verjährung unterworfen werden. Eine derartige Vereinbarung wäre unwirksam. Rz. 284 Die Verjährung kann durch Rechtsgeschäft nicht über eine Verjährungsfrist von 30 Jahren ab dem gesetzlichen V...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Anwaltliche Beratung und Aufklärung

Rz. 926 Hinweis Siehe auch Rdn 288 ff., 1507 ff. Rz. 927 Der anwaltliche Berater wäre überfordert, wenn von ihm allgemein verlangt würde, dass er über eine im Wesentlichen lückenlose Gesetzeskenntnis verfügen und sie in das Beratungsgeschehen einbringen müsste. Erwartet wird von ihm allerdings eine mandatsbezogene Rechtskenntnis, die zudem mit der Informationspflicht des Mand...mehr

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§ 5 Verjährung / (2) Vollstreckbare Titel

Rz. 201 Für Ansprüche aus vollstreckbaren Titeln (§ 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB) ist es entsprechend § 218 Abs. 1 BGB a.F. unverändert bei der Frist von 30 Jahren geblieben.mehr

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§ 5 Verjährung / IV. Fristveränderung

Rz. 234 § 202 BGB – Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung 1. Fristenlauf Rz. 235 Der Zeitpunkt des Fri...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Haftungsnorm

Rz. 336 Haftungsnormen sind diejenigen Normen, nach denen festgestellt wird, ob der Schädiger dem Geschädigten überhaupt zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist (sog. Haftung dem Grunde nach). (1) Anspruchsbegründung Rz. 337 Hinweis Siehe auch Rdn 218 ff., Rdn 224 ff. Rz. 338 Zunächst ist festzustellen, ob überhaupt eine Verantwortlichkeit dem Grunde nach besteht: Nicht jeder,...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Eigentümer

Rz. 921 Pflichtwidrigkeit besteht bei gleichzeitiger Vertretung von Fahrer und Eigentümer eines Fahrzeuges jedenfalls dann, wenn die Haftung unklar ist: Der Fahrzeugeigentümer kann aus der Überlassung des Fahrzeuges Ersatzansprüche (z.B. aus pVV des Leihvertrages) gegenüber dem Fahrer haben.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Zivilrecht, Schadenersatz

Rz. 315 Art. 4 VO (EG) 883/2004 gewährleistet die Gleichbehandlung aller Personen, für welche die Verordnung gilt. Das bedeutet auch die Sicherheit vor zivilrechtlicher Inanspruchnahme unabhängig von der Staatsangehörigkeit; der Hinweis auf den Wohnsitz des Klägers ist damit unvereinbar mit den Grundzügen der Verordnung. Den hohen Rang dieses Gleichbehandlungsgrundsatzes bet...mehr

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zfs 07/2024, Psychische Feh... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um Ansprüche nach einem Verkehrsunfall. Der am 1952 geborene Kläger nimmt die Beklagte als Kfz-Haftpflichtversicherer auf materiellen und immateriellen Schadenersatz sowie umfassende Feststellung aus einem Verkehrsunfall in Anspruch. Am 23.8.2014 gegen 21:00 Uhr kam der Kläger auf der A-Straße in P. mit seinem Motorrad zu Fall, nachdem ihm durch ein be...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Anspruchsbegründung

Rz. 337 Hinweis Siehe auch Rdn 218 ff., Rdn 224 ff. Rz. 338 Zunächst ist festzustellen, ob überhaupt eine Verantwortlichkeit dem Grunde nach besteht: Nicht jeder, der wegen eines Haftpflichtgeschehens eine Vermögenseinbuße oder einen Schaden beklagt, hat auch einen dieses Begehren begründenden Anspruch.[402] Rz. 339 Der Anspruchsgrund (Anlass der Schadenabwicklung) ist vielfäl...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / h) Zurechnung des Verhaltens Dritter

Rz. 820 Grundsätzlich ist auf die Erklärungen und Kenntnisse des direkt und unmittelbar in seinen Rechten Betroffenen (d.h. des unmittelbar Verletzten bzw. Hinterbliebenen) abzustellen. Rz. 821 Soweit dieser (Betroffene) einen Vertreter mit der Verfolgung seiner Rechte beauftragt hat (z.B. Anwalt; siehe auch §§ 85 Abs. 2,[843] 233 ZPO [844]), kommt es im Verhältnis zum Schaden...mehr

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§ 6 Tabellen / I. Hinweis

Rz. 1 Hinweis Die in den nachfolgenden Tabellen ausgeworfenen Werte und Ergebnisse sind nach bestem Wissen zusammengetragen und berechnet. Eine Haftung für trotzdem noch enthaltene Fehler kann nicht übernommen werden. Internethinweise ähneln Geisterschiffen: Sie sind nicht für immer gleichgeformt abrufbar. Über den Hauptbegriff (primäre Internetseite) lässt sich aber häufig d...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / bb) Feststellungsinteresse

Rz. 75 Eine Feststellungsklage ist nach § 256 ZPO nur zulässig, wenn ein rechtliches Interesse an der begehrten Feststellung (Feststellungsinteresse) besteht (§ 2 Rdn 1180 ff.). Ein solches Interesse ist gegeben, wenn dem konkreten vom Feststellungsantrag betroffenen Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und der erstrebte Feststellungsausspruch ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7 Entsprechende Geltung für festgesetzte Haftungsanspüche (Abs. 6)

Rz. 52 Durch das Wachstumschancengesetz[1] wurde § 237 Abs. 6 AO eingefügt, der für Ansprüche nach dem 31.12.2024 gilt.[2] Durch diese Neuregelung werden gelten § 237 Abs. 1 bis 5 AO auch für festgesetzte Haftungsansprüche entsprechend, soweit sich die Haftung auf Steuern und zurückzuzahlende Steuervergütungen bezieht. Rz. 53 Mit § 237 Abs. 6 AO wird der Anwendungsbereich des...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Regress des Drittleistungsträgers

Rz. 96 Für den Regress der Drittleistungsträger stehen zunächst zwei Fragestellungen im Vordergrund: Rz. 97 Erst anschließend stellt sich die Frage Rz. 98 Beispiel 2.1 A wird ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Vertreterhaftung

Rz. 288 Anwaltliches Fehlverhalten kann nicht nur Ansprüche des Mandanten tangieren (zur Wissensvertretung Rdn 463, Rdn 926 ff., Rdn 943; § 3 Rdn 189; § 5 Rdn 455 ff., § 5 Rdn 498).[252] Übernimmt der Anwalt ein Mandat zur Anspruchsverfolgung von Ersatzansprüchen, hat er auch Verpflichtungen gegenüber dem Schadenersatzschuldner (und dessen Haftpflichtversicherer). Rz. 289 Für...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Vertreter

Rz. 505 Hervorzuheben ist, dass auch Dritte Pflichten haben. Soweit Dritte (z.B. Eltern, Ehegatten; u.U. auch Sozialleistungsträger) für den unmittelbar Verletzten gehandelt haben, trifft den Verletzten bzw. seinen Vertreter (Anwalt, Vormund, Pfleger, Eltern) eine Nachforschungs- und Erkundigungspflicht. Siehe auch Rdn 452 ff.; § 5 Rdn 455 ff. Rz. 506 Der anwaltliche Vertrete...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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§ 6 Tabellen / 1. Unterschied

Rz. 181 Eine Haftungshöchstsumme (z.B. § 12 StVG) beschränkt die finanzielle Verantwortlichkeit des unmittelbar handelnden bzw. für eine gefährliche Sache verantwortlichen Schadenersatzpflichtigen gegenüber dem Anspruchsberechtigten im Haftungsverhältnis (Schadenersatzverhältnis); und zwar unabhängig davon, ob Versicherungsschutz bei einer Haftpflichtversicherung besteht.[18...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 5. Rentenvergleich

Rz. 1376 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 192 ff., Rdn 1241 ff. Rz. 1377 § 323 ZPO – Abänderung von Urteilenmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (aa) Unfall bis 31.7.2002

Rz. 662 Auf die Rechts- und Haftungsänderungen durch das 2. Schadenrechtsänderungsgesetz[734] ist hinzuweisen. Nach Art. 229 § 5 S. 1 EGBGB sind die geänderten Vorschriften nicht anzuwenden, soweit das schädigende Ereignis vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1.8.2002 eingetreten ist.[735] Altfälle sind weiter nach dem im Unfallzeitpunkt geltenden Recht abzuwickeln. Rz. 6...mehr

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§ 6 Tabellen / 3. Mindestversicherungssumme (Anlage 2 zu § 4 PflVG)

Rz. 186 Übersicht 6.12: Mindestversicherungssumme (Kfz-Haftpflicht) (Zeittafel)mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 3. Vorbehalt

Rz. 254 Zum Vorbehalt siehe die Ausführungen zum außergerichtlichen Abfindungsvergleich (§ 2 Rdn 1145 ff.).[324]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Uneinheitliches Zessionssystem

Rz. 87 Das Zessionssystem ist nicht einheitlich gestaltet, sondern ist mit vielen Besonderheiten (u.a. in Abhängigkeit vom Schadenzeitpunkt, dem Zeitpunkt des Forderungsüberganges, der Person des Anspruchsberechtigten, aber auch der Person des Schädigers und der Haftung) versehen:[63] Rz. 88mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Anspruchsgrundlage

Rz. 1087 Für den ausgleichsberechtigten Gesamtschuldner kommen folgende Anspruchsgrundlagen in Betracht:[1137] Rz. 1088 Rz. 1089mehr

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§ 5 Verjährung / (2) Teilablehnung

Rz. 626 Hinweis Rdn 540, 572. Rz. 627 Es ist grundsätzlich möglich, für einzelne Anspruchsteile eine getrennte Verjährung in Gang zu setzen: Erklärt der Ersatzpflichtige, es fehle an einer Verschuldenshaftung und reguliert er dann die aufgrund anderweitiger haftungsrechtlicher Bestimmungen (z.B. § 7 StVG) ebenfalls begründeten Ansprüche, läuft hinsichtlich der auf eine Versch...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Schadenersatznormen (Übersicht)

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Erstattung

Rz. 811 Rechtsverfolgungskosten können ersatzfähig sein, wenn sie adäquat kausal auf dem Schadenereignis beruhen und die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe unter den Umständen des Falles erforderlich war.[840] Rz. 812 Wenn und soweit anwaltliche und gerichtliche Kosten für die Einholung der familien-/betreuungsgerichtlichen Genehmigung anfallen, sind sie, soweit erforderlich ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Fiskus

Rz. 604 Lässt sich anderweitig kein Erbe feststellen, erbt in letzter Konsequenz (ohne Ausschlagungsrecht, § 1942 Abs. 2 BGB) vorrangig dasjenige Bundesland, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls wohnte bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, nachrangig der Bund (§§ 1936, 1964 ff. BGB). Rz. 605 Die Nachlassverbindlichkeiten gehen dabei auf den Staat als gesetzlichen E...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / II. Steuervergünstigung

Rz. 78 Steuerfreie Leistungen (insbesondere nach § 3 EStG) sind zugunsten des Schädigers zu berücksichtigen. Es gilt der Grundsatz, dass schadenbedingte Steuerersparnisse des Geschädigten stets den zu ersetzenden konkreten Schaden verringern.[81] Rz. 79 Steuererleichterungen sind bei der Schadenbemessung zugunsten des Schädigers nur dann nicht zu berücksichtigen, wenn sie daz...mehr