Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / a. Firma und Sitz der GmbH, § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG

Die Firma der GmbH kann grundsätzlich frei gewählt werden. Für sie gelten die allgemeinen Regeln der §§ 17 ff. HGB, wobei insbesondere das Irreführungsverbot des § 18 Abs. 2 S. 1 HGB zu beachten ist. In der Praxis firmieren gGmbH häufig als "gGmbH" oder als "Stiftung-GmbH". Die Abkürzung "gGmbH" wurde ursprünglich vom OLG München[6] als firmenrechtlich unzulässig beanstandet,...mehr

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§ 5 Verjährung / dd) Direktanspruch, Dritter, Gesamtschuld

Rz. 599 § 115 VVG gilt nicht im Gesamtschuldner-Ausgleichs(Innen-)verhältnis.[596] Rz. 600 Der Ausgleich richtet nach § 426 BGB. Ein Kfz-Haftpflichtversicherer steht dabei stets nur mit den bei ihm versicherten Personen in einem Gesamtschuldverhältnis, nicht aber mit außerhalb dieses Versicherungsverhältnisses stehenden weiteren Gesamtschuldnern.[597] Versicherter und sein Ve...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / V. Bereicherungsausgleich

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§ 5 Verjährung / (c) Entscheidung

Rz. 616 Verlangt wird eine Entscheidung des Versicherers, so dass für den Geschädigten klar ist, ob der Versicherer die angemeldeten Schadenersatzansprüche zu befriedigen bereit ist oder nicht.[619] Rz. 617 Auch eine anspruchsbejahende, für den Geschädigten positive Erklärung des Versicherers ist eine Entscheidung i.S.v. § 115 Abs. 2 S. 3 VVG, § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F.;[620] ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (aa) Grundsatz

Rz. 388 Die Mitverschuldenszurechnung (§§ 254 Abs. 2 S. 2, 278[449] BGB) setzt für Anspruchskürzung ein vor dem Haftpflichtgeschehen bereits bestehendes Sonderrechtsverhältnis zwischen Kind und Schädiger voraus (dazu Rdn 399 ff.). Bei einem Haftpflichtgeschehen entsteht ein Sonderrechtsverhältnis häufig erst mit dem Unfall. Der Mithaftungseinwand ist nicht auf vertragliche A...mehr

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§ 6 Tabellen / 2. Haftungshöchstsumme (§ 12 StVG)

Rz. 185 Übersicht 6.11: Haftungshöchstsummen nach § 12 StVG (Zeittafel)mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / cc) Quotenvorrecht nach § 116 Abs. 3 S. 3 SGB X

Rz. 146 § 116 SGB X – Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtigemehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Aufklärung zum Drittleistungssystem

Rz. 268 Hinweis Zur Aktivlegitimation Rdn 54 ff. Rz. 269 Häufig bedarf es der Aufklärung des den Geschädigten aktuell einbindenden Drittversorgungssystems. Rz. 270 Es ist auf die vom Geschädigten (und dessen Anwalt) häufig nicht gestellten Fragen (und damit fehlenden Antworten) z.B. zur gesetzlichen Unfallversicherung zu achten. Ein hoher Prozentsatz aller Haftpflichtereigniss...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (ee) Beispiele

Rz. 131 Beispiel 1.1 Das Kind K ist 7 Jahre alt. K wurde am 1.12.2007[123] auf dem Weg zur Schule (Schulwegeunfall) von einem Kfz angefahren und verletzt. Es besteht 100 % Haftung nur nach StVG (§§ 7, 18 StVG) in den Grenzen des § 12 StVG (600.000 EUR). K hat mangels Mitverantwortlichkeit am Zustandekommen des Unfallgeschehens ein uneingeschränktes Befriedigungsvorrecht. Drit...mehr

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§ 5 Verjährung / III. Geschädigtenmehrheit

Rz. 366 Die Verjährung ist für jeden Anspruchssteller getrennt zu prüfen (auch Rdn 231 f.). Der Verjährungseinwand bei Beteiligung von Gesamtschuldnern und Gesamtgläubigern hat nach §§ 425 Abs. 2, 429 Abs. 3 S. 1 BGB nur Einzelwirkung (auch Rdn 424). Rz. 367 Jeder einzelne Anspruchsteller ist für seine Rechtssicherung individuell zuständig. Das Verhalten anderer – parallel du...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Ansprechpartner

Rz. 856 Hinweis Rdn 429, 836 ff. Rz. 857 Teilt ein vermeintlicher Haftpflichtversicherer dem Geschädigten auf dessen Schadensmeldung mit, er sei für die Bearbeitung des Schadenfalles zuständig und unterlässt er die Mitteilung sich später ergebender Zweifel an seiner Zuständigkeit als Haftpflichtversicherer, ist er dem Geschädigten aus dem Aspekt der Vertrauenshaftung zum Scha...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Anerkenntnis und Deckungssumme/Mindestversicherungssumme

Rz. 1194 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 98 ff., § 3 Rdn 141 ff., § 5 Rdn 910. Rz. 1195 Das Anerkenntnis eines Kfz-Haftpflichtversicherers (zur Vollmacht siehe Rdn 558 ff., Rdn 569) ist auch ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Haftungsbegrenzung dahin zu verstehen, dass es nur im Rahmen der gesetzlichen Leistungspflicht (§ 115 Abs. 1 VVG, § 3 Nr. 1 PflVG a.F.) abgegeben wird.[1231...mehr

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§ 5 Verjährung / c) Teilanerkenntnis

Rz. 539 Die vorbehaltlose Erfüllung von Einzelansprüchen unterbricht regelmäßig die Verjährung des Gesamtanspruches;[530] es sei denn, aus den Umständen ergibt sich, dass die Reichweite des Anerkenntnisses eingeschränkt sein soll.[531] Rz. 540 Ein Teilanerkenntnis unterbricht die Verjährung nur bezüglich derjenigen Forderungsteile, auf die es sich bezieht (auch Rdn 572):[532]...mehr

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§ 5 Verjährung / II. Änderungen durch das Schuldrechtmodernisierungsgesetz

Rz. 14 Mit der am 1.1.2002 in ihren wesentlichen Bestandteilen in Kraft getretenen Schuldrechtsreform[18] hat der Gesetzgeber vor allem dem BGB ein neues Gesicht verschafft, hinter dem sich – bezogen auf die Personenschadenregulierung – aber viel Altbekanntes verbirgt. Geändert wurden u.a. das Leistungsstörungsrecht und das Verjährungsrecht. Die vor allem für die Vertragshaf...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Rechtsnachfolge

Rz. 602 Mit dem Erbfall tritt der Erbe automatisch in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein (§ 1922 BGB). Der Erbe ist damit auch verpflichtet, Schulden des Erblassers zu begleichen (§ 1967 BGB). Zu typischen Nachlassschulden gehören Schadenersatzansprüche Dritter; verstirbt ein Schadenersatzpflichtiger, haften nach seinem Tod die Erben auf Ersatz. Die zivilrechtlic...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / f) Überschreiten der Haftungshöchstsumme oder Versicherungssumme, § 116 Abs. 3 SGB X

Rz. 111 § 116 SGB X – Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtigemehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / dd) Quotenvorrecht nach § 116 Abs. 5 SGB X

Rz. 160 § 116 SGB X – Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige …mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (cc)3. Schritt

Rz. 128 Entsprechend § 116 Abs. 2 SGB X ist bei den einzelnen kongruenten Schadengruppen anschließend kein Quotenvorrecht zugunsten des unmittelbar Verletzten mehr zu berücksichtigen, da dieses dem Geschädigten ein vom Gesetzgeber letztlich nicht gewolltes Quotenvorrecht wieder einräumen würde.[119] Rz. 129 Wie im Falle der Mithaftung eines Sozialversicherten das Schmerzensge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft (Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Vorschaden

Rz. 480 Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann zwar nicht verlangen so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre.[575] Die unfallfremden Faktoren können allerdings für Dauer und Höhe des Schadenersatzanspruches (u.a. unter dem Aspekt der überholenden Kausalität oder des eingeschränkten körperlichen und psychischen Leistungsv...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Feststellungstitel

Rz. 98 Stützt der Geschädigte seine Ansprüche nur auf das StVG, kann eine Auslegung des Vergleichs dazu führen, dass eine Beschränkung auf die Höchstbeträge vorliegt.[93] Entsprechendes gilt für die anderen Haftpflichttatbestände mit Höhenbegrenzung.[94] Rz. 99 Eine Beschränkung auf Haftungshöchstsumme bzw. Versicherungssumme oder Mindestversicherungssumme sollte regelmäßig i...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Feststellungsinteresse

Rz. 1180 Hinweis Siehe ergänzend Rdn 1184 ff.; § 3 Rdn 18 f., 75 ff. Rz. 1181 Das Rechtsschutzinteresse für eine Feststellungsklage fehlt zwar nicht, weil der Ersatzpflichtige für längere Zeit einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung abgegeben hat.[1207] Rz. 1182 Das Anerkenntnis eines Versicherers ist aber geeignet, eine Feststellungsklage entbehrlich zu machen.[1208] Da...mehr

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§ 5 Verjährung / b) Zahlungen

Rz. 535 Erfüllt der Schädiger Einzelansprüche des Geschädigten, liegt darin eine Leistung auf den Gesamtanspruch, durch die auch dessen Verjährung unterbrochen (§ 208 BGB a.F.) bzw. neu begonnen wird (§ 212 BGB).[520] Zahlungen nach Verjährungseintritt führen allerdings nicht zu einer Hemmung oder Unterbrechung des bereits verjährten Anspruches; der Anspruch bleibt einredebe...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Unmittelbar Geschädigter

Rz. 1467 Für den Bereich der unerlaubten Handlungen, aber auch der StVG-Haftung, gilt, dass dem Direktgeschädigten grundsätzlich auch die bei der Verfolgung seiner Schadenersatzansprüche entstehenden Rechtsanwaltskosten als adäquater und dem Schädiger zurechenbarer Folgeschaden zu ersetzen sind.[1549] Ausnahmsweise darf ein unmittelbar Unfallgeschädigter (nicht aber sein Rec...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Einschaltung des Familien-/Betreuungsgerichtes

Rz. 787 Hinweis Siehe auch Rdn 643, 744. Rz. 788 Die Einschaltung und Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichtes ist für den Abschluss von Abfindungsvergleichen erforderlich in folgenden Fällen: Rz. 789 Übersicht 2.16: Erforderlichkeit familien-/betreuungsgerichtlicher Genehmigungmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Ausschluss der Geltendmachung

Rz. 395 Aus der Familiengemeinschaft zwischen Eltern und Kindern kann sich bei (leicht) fahrlässiger Schadenszufügung die Pflicht des geschädigten Kindes ergeben, Ersatzansprüche (vor allem Schmerzensgeldansprüche[461]) nicht geltend zu machen, wenn die Familiengemeinschaft durch den Schadensausgleich übermäßig belastet würde.[462] Rz. 396 Soweit eine Haftpflichtversicherung [...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Materielle Gerechtigkeit

Rz. 362 Die Rechtsprechung versucht mit unbestimmten – und im konkreten Fall sich durchaus wandelbar erweisenden Rechtsbegriffen und -instituten – materielle Gerechtigkeit herbeizuführen:[430] Rz. 363 Das nach der Differenzmethode rein rechnerisch gewonnene Ergebnis bedarf anschließend noch einer normativen, am Schutzzweck der Haftung sowie an Funktion und Ziel des Schadenser...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Formulierungsvorschlag

Rz. 1189 Als prozessvermeidende Erklärung kann beispielsweise folgender Text Verwendung finden (Die Variablen sind in Klammer < … > gesetzt):[1218] Rz. 1190 Übersicht 2.19: Vertragliche Ersetzung eines Feststellungsurteils Mit der Wirkung eines am <1.7.2023 [1219] > rechtskräftigen[1220] Feststellungsurteils wird im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme [1221] anerkannt, <Frau ...mehr

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§ 5 Verjährung / 4. Auswirkungen auf Drittbeteiligte

Rz. 134 Sind mehrere Verletzte oder mehrere als Ersatzpflichtige in Betracht kommende Personen (oder deren Haftpflichtversicherer) vorhanden (Geschädigtenmehrheit), beeinflussen Verhandlungen, die einer von ihnen führt, nicht den Lauf der Verjährung bei den anderweitigen Anspruchsbeziehungen (auch Rdn 428). Dies gilt nicht, wenn der Handelnde (Verhandelnde) die übrigen bei d...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Nachweis

Rz. 346 Die Beweislastverteilung beim Anspruch des Direktgeschädigten gilt auch für dessen etwaige Rechtsnachfolger. Was jedem bei einer Abtretung einleuchtet, wird in der vielfach nicht durch Abtretung (privatrechtlicher Forderungsübergang), sondern vorwiegend durch gesetzliche Forderungsübergänge[406] (unjuristisch ausgedrückt "gesetzliche Zwangsabtretung") geprägten Regul...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Schwebende Verhandlung

Rz. 568 Schweben zwischen dem Ersatzberechtigten und dem Ersatzpflichtigen Verhandlungen über den zu leistenden Schadenersatz, ist die Verjährung gehemmt, bis eine der verhandelnden Parteien die Fortsetzung der Verhandlung ablehnt (§ 203 BGB). Die Hemmung wegen schwebender Verhandlungen zwischen den Parteien ist möglich ungeachtet der Erklärung, bis zu einem bestimmten Zeitp...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (bb) Sozialhilfe und Kapitalisierung

Rz. 1299 Der BGH[1327] hat dem Geschädigten für seine künftigen Ansprüche eine Einzugsermächtigung erteilt, u.a. mit der Konsequenz, dass der Schadenersatzpflichtige auch im Verlaufe der weiteren Regulierung mit befreiender Wirkung an den unmittelbar Anspruchsberechtigten zahlen kann. Der BGH [1328] begründet seine Entscheidung zum Zeitpunkt des Forderungsüberganges ("Absehba...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Vorrecht nach § 116 Abs. 5 SGB X

Rz. 163 Hat ein Sozialleistungsträger (SVT, SHT) aufgrund des Schadenereignisses dem Geschädigten bzw. dessen Hinterbliebenen keine höheren Sozialleistungen zu erbringen als vor dem Ereignis (z.B. im Falle der unfallbedingten Witwenrente), geht bei Mitverantwortlichkeit des unmittelbar Geschädigten der Schadenersatzanspruch nur insoweit auf den Sozialträger über, als die Sch...mehr

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zfs 07/2024, Sachverständig... / 2 Aus den Gründen:

[4] I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung darauf gestützt, dass die Klägerin nicht aktivlegitimiert sei, weil es schon an einer wirksamen (Erst-)Abtretung der streitgegenständlichen Forderung von der Geschädigten an den Sachverständigen fehle. Ziffer 2 der Klausel verstoße gegen das Transparenzgebot. Der Durchschnittskunde könne nicht mit der gebotenen Sicherheit er...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Historie

Rz. 15 Drei europarechtliche Richtlinien (zum Kaufrecht,[19] zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr[20] sowie zum elektronischen Geschäftsverkehr[21]) zwangen den deutschen Gesetzgeber, bis zum 31.12.2001 Teile des Schuldrechtes zu ändern. Diese europarechtlichen Vorgaben wurden zum Anlass genommen, auch noch weitere Teile des Schuldrechts zu überarbeiten und ...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Drittleistungsträger

Rz. 408 Grob fahrlässige Unkenntnis schadet auch Drittleistungsträgern (z.B. Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger, beamtenrechtlicher Dienstherr). Nachdem in der Gesetzesbegründung auch das Vertrauen in das Nichtverfolgen von Ansprüchen (u.a. auch mit Blick auf die stark verkürzte Verjährung eines möglichen Gesamtschuldnerausgleiches) und die Dispositionsfreiheit des...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung

Rz. 780 Die Aspekte und Konsequenzen einer Abfindung eines Betreuten ohne familiengerichtliche Genehmigung verdeutlicht die nachstehende Entscheidung des OLG Köln. [821] Rz. 781 Der Kläger K leidet an einer angeborenen Herzerkrankung. Am 4.4.2005 kam es im Anschluss an eine Behandlung zu schweren Herzrhythmusstörungen und einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Nach der Reanimation v...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Erlöschen der Vollmacht

Rz. 962 § 168 BGB – Erlöschen der Vollmacht 1Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. 2Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen des Rechtsverhältnisses widerruflich, sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt. 3Auf die Erklärung des Widerrufs findet die Vorschrift des § 167 Abs. 1 entsprechende Anwendung. §...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Rentenversicherung

Rz. 1319 Die Sicherstellung der Altersrentenbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist dem RVT (aus fürsorgerischen Gründen[1350]) alleinzuständig[1351] und allumfassend[1352] treuhänderisch überantwortet. Der RVT ist zur Durchsetzung des Anspruchs nach § 119 SGB X allein aktivlegitimiert und fordert aufgrund eigenverantwortlicher Einschätzung diejenigen Beiträge ein...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 2. Steuervorteile beim Schädiger

Rz. 81 Zugunsten des Ersatzpflichtigen, dem damit die Steuervorteile verbleiben, sind u.a. zu berücksichtigen:[89]mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (c) Allgemeine / Berufs-Haftpflicht

Rz. 91 Soweit der Arzthaftungssenat des OLG Hamm [86] die Ansicht vertrat, dass allgemeine Haftpflichtversicherer – anders als Kfz-Haftpflichtversicherer – grenzenlos zahlen wollen/müssen, wenn sie in der (auch außergerichtlichen) Regulierung nicht verdeutlichen, dass sie nur eine konkrete Versicherungssumme zwecks Deckung (Ablösung der finanziellen Verantwortlichkeit der ver...mehr

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§ 5 Verjährung / (3) Wiedereintritt in Verhandlungen

Rz. 628 Hinweis Rdn 574 ff. Rz. 629 Allein die Erklärung des Ersatzpflichtigen, die Angelegenheit nochmals zu prüfen, führt nicht dazu, eine bereits abgelaufene Verjährung erneut in Gang zu setzen.[644] Rz. 630 Werden die Verhandlungen nach einer zunächst schriftlichen Ablehnung (z.B. sofortiges Ablehnungsschreiben vor Austausch von Argumenten) erneut aufgenommen, entfällt die...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Verhandlungsberechtigung

Rz. 857 Drittleistungsträger können die auf sie übergegangenen Ansprüche durch Abfindungsvergleiche ebenso regeln wie der unmittelbar Verletzte selbst. Dieses gilt auch für den Regress nach § 119 SGB X (§ 119 Abs. 4 SGB X).[868] Rz. 858 Der Geschädigte ist weder aus eigenem Recht noch in gewillkürter Prozessstandschaft (§ 3 Rdn 196) des SVT zur Geltendmachung von auf diesen n...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Einschränkung

Rz. 652 Eine Vertretung durch Vater und Mutter ist in denjenigen Fällen ausgeschlossen, in denen ein Betreuer (bis 31.12.2022 Vormund) von der Vertretung ausgeschlossen ist (§§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1824 BGB [§§ § 1629 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 1795 BGB a.F.]). Zweck dieser Regelung ist die Vermeidung von Interessenkollisionen der Eltern, die darin bestehen können, dass sie selbst od...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / mm) Kosten des Pflegers

Rz. 773 Hinweis Siehe auch Rdn 811 ff., 1243 ff., 1498 f. Rz. 774 Das BVormVG [810] trat zum 1.7.2005 (Art. 12 2. BtÄndG) außer Kraft und wurde ersetzt durch das VBVG .[811] §§ 3 ff. VBVG regeln die Vergütung.[812] Rz. 775 Die Kosten des Pflegers sind regelmäßig im Rahmen der Haftung als Schadenposition zu übernehmen.[813] Rz. 776 Ohne eine förmliche Bestellung kann der Vormund i...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Prozessuales

Rz. 60 Veränderungen sind prozessual u.U. noch bis zur letzten mündlichen Verhandlung einzubeziehen. Eine gerichtliche Hinweispflicht auf die Möglichkeiten einer gewillkürten Prozessstandschaft (§ 3 Rdn 196) oder einer Abtretung des Schadensersatzanspruchs besteht nicht.[41] Wichtig sind u.a. die zur Aktivlegitimation aufgezeigten Aspekte (Rdn 276 ff., § 3 Rdn 44 ff., 117 ff...mehr

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§ 5 Verjährung / VI. Vorbehalt in der Abfindungserklärung

Rz. 870 Hinweis Zu Detailfragen zum Vorbehalt § 2 Rdn 1146 ff. Rz. 871 Der Abfindungsvergleich beendet (spätestens) die Verjährungshemmung, die mit der Anmeldung von Ersatzansprüchen nach § 115 Abs. 2 S. 3 VVG, § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F. begonnen hatte. Rz. 872 Akzeptiert nach einem Unfall der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners in einer Abfindungserklärung des Geschädigte...mehr

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§ 6 Tabellen / 4. Deckungssummenüberschreitung (§ 8 KfzPflVV)

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Sozialrecht – Haftpflichtrecht

Rz. 488 Zu beachten ist, dass im Haftpflichtrecht andere Kausalitäts- und Beweisanforderungen gelten als im Sozialrecht. Die sozialrechtlichen Kriterien gelten nicht für die zivilrechtliche Auseinandersetzung und umgekehrt.[589] Rz. 489 Da vielfach medizinische Gutachter von der im Sozialrecht vorherrschenden Kausalitätslehre geprägt sind, sollten sie vorsorglich auf die im Z...mehr