Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Vor-GmbH und Haftung

aa) Vor-GmbH Rz. 32 Die Vor-GmbH oder Vorgesellschaft (auch GmbH in Gründung bzw. GmbH i.G.) entsteht mit Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages.[94] Sie ist ein Personenverband eigener Art, der einem Sonderrecht unterstellt ist, das aus den im Gesetz und im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Gründungsvorschriften und dem Recht der eingetragenen GmbH besteht, soweit d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs

aa) Entwicklung der Rechtsprechung des BGH Rz. 336 Hinsichtlich der Missbrauchshaftung war das Konzernhaftungsrecht über Jahre hinaus ein Brennpunkt der Rechtsentwicklung des GmbH-Rechts. Sinn und Zweck der Missbrauchshaftung ist es, den Gläubigern der Gesellschaft einen Zugriff auf den Gesellschafter zu ermöglichen, der die Gesellschaft wirtschaftlich für eigene Belange ausn...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 7. Haftung

Rz. 1415 Der Schutz Dritter erfordert, dass eine weitgehende Offenlegung sichergestellt wird und die Mitglieder der Vereinigung unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für deren Verbindlichkeiten, einschließlich der Verbindlichkeiten im Bereich der Steuern und der sozialen Sicherheit, haften. Durch diesen Grundsatz darf jedoch nicht die Freiheit berührt werden, durch besonderen...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Haftung des Ausscheidenden

Rz. 126 Derjenige, der in eine bereits bestehende Personenhandelsgesellschaft eintritt, haftet nach § 130 HGB auch für die bereits vor seinem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten. Die Haftung des Ausscheidenden bleibt nach § 160 BGB noch für fünf Jahre bestehen. Bei Eintritt in eine schon bestehende GbR stellt sich die Rechtslage genauso dar.[440] Die Haftung des Ausscheid...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Haftung gegenüber Dritten

Rz. 270 Eine Haftung gegenüber Dritten besteht nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln, so insb. bei deliktischem Verhalten (§§ 823 Abs. 1, 2 i.V.m. BGB einem Schutzgesetz, z.B. § 263 StGB, § 826 BGB). Problematisch kann im Rahmen von § 826 BGB sein, ob der Vorwurf der Sittenwidrigkeit auch in Bezug auf Schäden von Gesellschaftsgläubigern zutrifft. Dies ist nicht der Fa...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Haftung des Neugesellschafters

Rz. 169 Dass der neu eintretende Gesellschafter, gleich ob dies als originärer Beitritt oder durch Übertragung eines Gesellschaftsanteils erfolgt, für Verbindlichkeiten haftet, die nach seinem Eintritt begründet werden, versteht sich von selbst. Problematischer ist dagegen die Frage nach der Haftung für solche Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt seines Eintretens bereits be...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / VI. Haftung

1. Haftung der Einlage Rz. 163 Der stille Gesellschafter hat seine Vermögenseinlage in das Vermögen des Geschäftsinhabers zu leisten. Sie unterliegt daher voll dem Zugriff der Gläubiger des Geschäftsinhabers.[205] Gleichwohl stellt die Einlage kein Haftkapital im Sinne einer Hafteinlage dar. Die Einlage besitzt lediglich den Charakter eines internen Gesellschaftsbeitrags, nic...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / VI. Haftung

1. Haftung in der Hauptgesellschaft Rz. 323 Im Verhältnis zur Hauptgesellschaft, ihren Gläubigern und ihren Gesellschaftern ggü. haftet lediglich der Hauptbeteiligte; die Haftung des Unterbeteiligten ist mangels eigener Rechtsbeziehungen zu den gesamten Personen grds. ausgeschlossen. Rz. 324 Der Unterbeteiligte haftet auch nicht für Vertragsverletzungen des Hauptbeteiligten, n...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Haftung

Rz. 351 Die Haftung des ausscheidenden Gesellschafters ggü. Den Gesellschaftsgläubigern richtet sich bei der Anteilsübertragung nach den gleichen Bestimmungen, die auch für die Haftung bei einem sonstigen Ausscheiden gelten (s. Rdn 167 ff.). Dies gilt ebenso für die Haftung des eintretenden Gesellschafters. Rz. 352 Wird ein ausgeschiedener Gesellschafter aus Altforderungen in...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Haftung/Schaden auch bei insolvenzrechtlicher Anfechtbarkeit hypothetischer Zahlungen

Rz. 716 Grds. ist Voraussetzung für eine persönliche Haftung stets, dass die Pflichtverletzung ursächlich für den Steuerausfall ist.[1429] Rz. 717 Ob die volle Haftung des GmbH-Geschäftsführers für nicht abgeführte Lohnsteuer auch dann eingreift, wenn eine hypothetische Zahlung nach §§ 129 ff. InsO anfechtbar gewesen wäre, war von den Finanzgerichten unterschiedlich entschied...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Haftung des stillen Gesellschafters ggü. Gesellschaftsgläubigern

Rz. 165 Der stille Gesellschafter wird durch die vom Geschäftsinhaber abgeschlossenen Handelsgeschäfte nach § 230 Abs. 2 HGB weder berechtigt noch verpflichtet und haftet den Gläubigern der Gesellschaft deshalb nicht. Da die stille Gesellschaft eine bloße Innengesellschaft ist, sind die §§ 715 ff. BGB nicht anwendbar.[211] Der stille Gesellschafter haftet den Gesellschaftsgl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Haftung der GbR

Rz. 23 Nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR konnte auch die Frage, wen die Haftung für etwaige Verbindlichkeiten der Gesellschaft trifft, eindeutig beantwortet werden. Ist die BGB-Gesellschaft Inhaberin ihres Vermögens, so ist sie auch Schuldnerin der sie treffenden Verbindlichkeiten.[54] Unzutreffend war es demnach, von einer Haftung des Gesellschaftsvermögens...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Haftung der Gesellschafter

Rz. 155 Die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft war Gegenstand eines jahrzehntelangen Streits zwischen Vertretern der Doppelverpflichtungslehre und den Befürwortern der Akzessorietätstheorie.[265] Für die Praxis hatte der BGH diesen Streit mit seiner Entscheidung vom 29.1.2001,[266] die die Rechtsfähigkeit der BGB-Außengesellschaft und die H...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Haftung gegenüber den Gesellschaftern

Rz. 269 Eine unmittelbare Haftung des (Fremd-)Geschäftsführers der GmbH gegenüber deren Gesellschaftern besteht im Grundsatz nicht.[852] Der Geschäftsführer haftet den Gesellschaftern für die Auszahlung von Gesellschaftsvermögen, das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlich war (dazu u. Rdn 454 ff.), unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 30 Abs. 1, 31 Abs. 3 und Abs....mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Haftung der Gesellschafter

Rz. 332 Für die Verbindlichkeiten einer GmbH aus Rechtsgeschäften oder aus Gesetz haftet grds. nur das Vermögen der GmbH, nicht die Gesellschafter persönlich. Soweit nicht eine Unterbilanzhaftung eingreift (dazu Rdn 40 ff.), gilt diese Haftungsprivilegierung ab der Eintragung der GmbH im Handelsregister. Darüber hinaus kommt eine Haftung der Gesellschafter in den folgenden F...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Haftung bei Auflösung bzw. Gesellschafterwechsel

aa) Auflösung der Gesellschaft Rz. 165 Die Auflösung der Gesellschaft hat keine Auswirkungen auf die bereits bestehende Haftung ggü. Gesellschaftsgläubigern. Nach Auflösung der Gesellschaft findet grds. die Liquidation statt (§§ 735 ff. BGB n.F.).[292] Reicht das Gesellschaftsvermögen zur Berichtigung der Verbindlichkeiten und zur Rückerstattung der Beiträge nicht aus, haben ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Haftung gegenüber der GmbH

Rz. 264 Im Mittelpunkt der Haftung der Geschäftsführer[816] gegenüber der GmbH steht § 43 GmbHG, wonach Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzuwenden haben und der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden haften, wenn sie ihre Obliegenheiten verletzen. Die Haftung gilt unabhängig vom Bestehen eines A...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Haftung in der Hauptgesellschaft

Rz. 323 Im Verhältnis zur Hauptgesellschaft, ihren Gläubigern und ihren Gesellschaftern ggü. haftet lediglich der Hauptbeteiligte; die Haftung des Unterbeteiligten ist mangels eigener Rechtsbeziehungen zu den gesamten Personen grds. ausgeschlossen. Rz. 324 Der Unterbeteiligte haftet auch nicht für Vertragsverletzungen des Hauptbeteiligten, nicht einmal wenn dieser tatsächlich...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Haftung von Gründungsprüfer und kontoführender Bank

Rz. 755 § 49 AktG verweist für die Haftung des Gründungsprüfers auf die in § 322 Abs. 1–4 HGB normierte Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers. Gem. § 37 Abs. 1 AktG hat der Vorstand dem Registergericht bei der Anmeldung der Bargründung u.a. die Bestätigung eines Kreditinstituts einzureichen, wonach der eingezahlte Betrag endgültig zu seiner freien Verfügung steht. Soweit de...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Haftung in der Unterbeteiligungsgesellschaft

Rz. 326 Für die Haftung i.R.d. Unterbeteiligungsgesellschaft gelten die allgemeinen Grundsätze.[398] Verletzt einer der Gesellschafter eine Pflicht aus dem Unterbeteiligungsvertrag, ist er dem anderen Gesellschafter zum Ersatz eines dadurch entstehenden Schadens verpflichtet. Der Haftungsmaßstab richtet sich seit der Abschaffung des § 708 BGB a.F. grds. nach § 276 BGB.[399] ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Von der Haftung des Kommanditisten erfasste Verbindlichkeiten

Rz. 296 Der Insolvenzverwalter ist nur berechtigt, einen Kommanditisten wegen Rückzahlung seiner Kommanditeinlage (bis zu deren Höhe) für solche Gesellschaftsverbindlichkeiten in Anspruch zu nehmen, für die der Kommanditist nach §§ 128, 171, 172 HGB persönlich haftet.[522] In der Insolvenz der Gesellschaft ist die Haftung des Kommanditisten teleologisch reduziert, mit der Fo...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Haftung des Eintretenden

Rz. 127 Eine gesamtschuldnerische Haftung des in eine Vor-GmbH Eintretenden kann man unter Heranziehung des in § 16 Abs. 2 GmbHG enthaltenen Rechtsgedanken (Haftung des Geschäftsanteilserwerbers für alle ausstehenden Einlageleistungen) bejahen.[443] Für eine solche Haftung spricht auch, dass die Haftungsbeschränkung des § 13 Abs. 2 GmbHG erst mit der Eintragung entsteht. Da ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Mittelbare Haftung des Treugebers

Rz. 428 Eine Außenhaftung des Treugebers, sei es aufgrund ihm unmittelbar von der Gesellschaft eingeräumter Rechte, sei es aufgrund seiner Einwirkungsmöglichkeiten durch das Treuhandverhältnis, ist hingegen ausgeschlossen (vgl. aber u. Rdn 430 ff.).[534] Hinweis Eine solche Außenhaftung kann sich allerdings aus allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen (z.B. Vertrauenshaftung ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Haftung der Geschäftsführer

Rz. 236 Verletzt ein Geschäftsführer seine Verpflichtungen schuldhaft, so haftet er grds. der Gesellschaft auf Ersatz des daraus entstehenden Schadens. Durch das MoPeG (s.o. Rdn 25 ff.) wurde die in § 708 BGB a.F. enthaltene Beschränkung der Haftung auf die "eigenübliche Sorgfalt" abgeschafft. Der Geschäftsführer haftet mithin bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. Überschreit...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / ee) Haftung

Rz. 266 Nach § 133 Abs. 1 UmwG haften alle an der Spaltung beteiligten Rechtsträger für alle vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründeten Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers neben dem Primärschuldner gesamtschuldnerisch 5 Jahre (§ 133 Abs. 3 UmwG) ab Eintragung ins Handelsregister.[583] Die Haftung nach § 133 UmwG verhindert nicht die mögliche Gläubigerbenacht...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / III. Haftung wegen Kapitalrückzahlungen in der Insolvenz der GmbH & Co.KG

Rz. 289 In der GmbH & Co.KG muss hinsichtlich Tatbestand und Rechtsfolge unterschieden werden zwischen Rückgewähr des Stammkapitals und Rückzahlung der Kommanditeinlage.[500] 1. Rückzahlung des Stammkapitals (§§ 30, 31 GmbHG [analog]) Rz. 290 Auf die GmbH & Co.KG sind – neben den Haftungsvorschriften der §§ 171 ff. HGB – die Kapitalerhaltungsregeln der §§ 30, 31 GmbHG grds. en...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Persönliche Haftung, Durchgriffshaftung

Rz. 1016 Eine persönliche Haftung der Aktionäre für die Verbindlichkeiten der AG im Außenverhältnis scheidet nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AktG aus. In Ausnahmefällen gibt es eine auf § 826 BGB gestützte Durchgriffshaftung (z.B. Vermögensvermischung, Sphärenvermischung).[3006] Daneben haften die Aktionäre im Innenverhältnis der Gesellschaft ggü. wegen schädigender Eingriffe nach §§...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Haftung nach erfolgreicher Insolvenzanfechtung der Steuerzahlung?

Rz. 718 Den Geschäftsführer trifft die volle persönliche Haftung für nicht fristgerecht bei Fälligkeit abgeführte Lohnsteuer auch dann (wieder), wenn er die Lohnsteuer zwar an das FA gezahlt hat, die Zahlung aber unter Verletzung der Pflichten aus dem Steuerschuldverhältnis verspätet erfolgte und der Insolvenzverwalter die Zahlung erfolgreich angefochten und das FA sie zurüc...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat

Rz. 754 Die Mitglieder des Vorstands- und Aufsichtsrates unterliegen schon im Gründungsstadium den allgemeinen Sorgfaltspflichten aus den §§ 93, 116 AktG. Für schuldhafte Pflichtverstöße im Zusammenhang mit der Gründung haften sie der Gesellschaft, etwa wenn die Bareinlagen dem Vorstand nicht zur freien Verfügung stehen, weil sie Verwendungsabsprachen unterliegen (§ 48 Abs. ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Gegenständliche Beschränkung der Haftung

Rz. 279 Die Haftung des an einem Unternehmen wesentlich beteiligten Eigentümers nach § 74 AO erstreckt sich nicht nur auf die dem Unternehmen überlassenen und diesem dienenden Gegenstände, sondern erfasst nach einem grundlegenden Urteil des BFH in Fällen der Weggabe oder des Verlustes von Gegenständen nach der Haftungsinanspruchnahme auch die Surrogate, wie z.B. Veräußerungs...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Haftung für Betriebssteuern

Rz. 278 Die Haftung umfasst nur Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, bei denen sich die Steuerpflicht zwingend auf den Betrieb des Unternehmens gründet (Betriebssteuern). Den Steuern stehen die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich. Zu den Betriebssteuern gehören insb.: USt, Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern bei Herstellungsbetrieben und Rückforderung von ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 5. Haftung wegen Vermögensvermischung

Rz. 53 In gleicher Weise ist auch bei der Haftung wegen Vermögensvermischung eine deliktische Qualifikation denkbar.[91] Der deliktische Eingriff würde dann aber darin liegen, dass der Gesellschafter durch die Vermengung von Eigen- und Gesellschaftskapital das Kapital der Gesellschaft rechtswidrig vermindert hat. Hier wäre also die Gesellschaft primär Geschädigte. Die Folge ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 6. Haftung bei (Beteiligung an) existenzvernichtenden Eingriffen, vorsätzliche Verursachung der Insolvenz

Rz. 540 Pflichtverletzungen des Geschäftsführers nach § 43 Abs. 1 u. 2 GmbHG führen grds. nicht zu einer Außenhaftung. Jedoch kann sich eine Außenhaftung des Geschäftsführers für mittelbare Schädigungen etwa von Gesellschaftsgläubigern wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB ergeben. Voraussetzung ist, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig geha...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Haftung ausscheidender Gesellschafter

Rz. 564 Gesellschafter, die aus der OHG ausgeschieden sind, haften weiter für Verbindlichkeiten, die vor ihrem Ausscheiden entstanden sind. Gem. § 137 HGB ist diese Nachhaftung auf höchstens 5 Jahre begrenzt. Das gilt für alle Ansprüche aus der persönlichen Haftung gem. § 126 HGB einschließlich der Dauerschuldverhältnisse.[905] Die Nachhaftung hat folgende Voraussetzungen:mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 4. Haftung wegen Unterkapitalisierung

Rz. 52 Für die Haftung bei materieller Unterkapitalisierung wird verbreitet eine Sonderanknüpfung befürwortet. Zwar ergibt sich hier zunächst der Anschein, dass ein typischer Fall der Marktzugangsbeschränkung vorliegt. Denn diese Rechtsfigur schließt systematisch verschiedene Rechtsträger von der Aufnahme bestimmter Geschäfte aus – sofern diese nicht bereit sind, auf der Bas...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Haftung aus Rechtsgeschäft

Rz. 333 Ein Zugriff der Gläubiger auf das Vermögen der Gesellschafter ist zunächst möglich, wenn diese eine Haftungsübernahme übernommen haben. Insb. bei der Vergabe von Krediten an die GmbH ist den Kreditinstituten in aller Regel das Gesellschaftsvermögen als Haftungsmasse zu gering für den Fall, dass der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann. Daher verlangen sie zusätzlic...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Haftung der Einlage

Rz. 163 Der stille Gesellschafter hat seine Vermögenseinlage in das Vermögen des Geschäftsinhabers zu leisten. Sie unterliegt daher voll dem Zugriff der Gläubiger des Geschäftsinhabers.[205] Gleichwohl stellt die Einlage kein Haftkapital im Sinne einer Hafteinlage dar. Die Einlage besitzt lediglich den Charakter eines internen Gesellschaftsbeitrags, nicht aber einer Haftsumm...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Haftung und Vertretung im Gründungsstadium

a) Haftung in der Vorgründungs-AG Rz. 745 Die sog. Vorgründungsgesellschaft bezeichnet das Stadium vor der notariellen Beurkundung der Satzung.[2359] Sie entsteht nur, wenn sich die künftigen Gründer in einem notariell beurkundeten Vorvertrag zur gemeinsamen Errichtung der AG verpflichten und die dafür wesentlichen Eckdaten festlegen.[2360] Werden die Vorgründer in der Phase ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Haftung

a) Haftung des Treuhänders als Gesellschafter Rz. 427 Als Gesellschafter haftet der Treuhänder sowohl im Verhältnis zu den Gläubigern (z.B. nach §§ 126 ff., 172 ff. HGB)[531] als auch im Verhältnis zur Gesellschaft (z.B. nach § 62 AktG, § 31 GmbHG)[532] und den Mitgesellschaftern. Ihn treffen dementsprechend sämtliche diesbezüglichen Gesellschafterpflichten, z.B. auf Erbringu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Haftung des Geschäftsführers

aa) Haftung gegenüber der GmbH Rz. 264 Im Mittelpunkt der Haftung der Geschäftsführer[816] gegenüber der GmbH steht § 43 GmbHG, wonach Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzuwenden haben und der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden haften, wenn sie ihre Obliegenheiten verletzen. Die Haftung gilt u...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / I. Steuerliche Haftung als Organträger nach § 73 AO

Rz. 273 In der typischen Betriebsaufspaltung kommt eine Haftung nach § 73 AO in Betracht, wenn eine umsatzsteuerliche Organschaft zum Besitzunternehmen besteht (vgl. hierzu oben Rdn 144 ff.). Hat auch eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft bestanden, etwa in den Fällen der kapitalistischen oder der umgekehrten Betriebsaufspaltung, kann es auch wegen Körperscha...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Insbesondere: Haftung in der Insolvenz

Rz. 271 Gläubigern der Gesellschaft haftet der Geschäftsführer, wenn er nicht rechtzeitig den Insolvenzantrag stellt und diese daraufhin einen Schaden erleiden, z.B. weil sie mit der insolventen GmbH einen Vertrag schließen, den die GmbH nicht mehr erfüllen kann (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a Abs. 1 InsO, ggf. strafbar nach § 15a Abs. 4, 5 InsO) oder der Geschäftsführer an d...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Haftung auch bei Nichtabführung im Insolvenzeröffnungsverfahren oder nach Lastschriftwiderruf durch den vorläufigen Insolvenzverwalter? – wesentliche Rechtsänderung durch das SnInsFoG

Rz. 719 Grds. besteht bei Vorhandensein liquider Mittel im Zeitpunkt der Fälligkeit die Verpflichtung des Geschäftsführers zur Abführung der Lohnsteuer solange, bis ihm die Verfügungsbefugnis durch Bestellung eines starken vorläufigen Verwalters oder die Insolvenzeröffnung entzogen wird.[1434] Fraglich konnte sein, ob eine persönliche Haftung des Geschäftsführers für die nic...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / t) Haftung für Sachmängel des Grundstücks (Teil II § 7 Nr. 1)

Rz. 29 Die Haftung für Sach- und Rechtsmängel am Grundstück richtet sich nach § 433 Abs. 1 S. 2 BGB. Ein Ausschluss der Sachmängelrechte am Grundstück ist grundsätzlich zulässig, sofern nicht auch solche Sachmängel erfasst sind, die Mängel am Gebäude oder Einschränkungen der vereinbarten Nutzung des Gebäudes verursachen.[40] In Verbraucherverträgen und Formularverträgen kann...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Haftung in der Insolvenz

Rz. 344 Die GmbH ist wie die Vor-GmbH als juristische Person und Handelsgesellschaft insolvenzfähig.[1143] Dies ist sie auch dann noch, wenn die Gesellschaft schon aufgelöst, ihr Vermögen aber noch nicht verteilt ist (§ 11 Abs. 1, 3 InsO) oder wenn es sich um eine fehlerhafte Gesellschaft handelt.[1144] Im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht die Pflicht, o...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Vorgründungsgesellschaft und Haftung

Rz. 27 Bei der Vorgründungsgesellschaft, also der Gesellschaft, die vor Beurkundung der Satzung der GmbH besteht, handelt es sich i.d.R. um eine GbR oder eine OHG. Rz. 28 Die Forderungen und Verbindlichkeiten der Vorgründungsgesellschaft gehen nicht automatisch auf die Vor-GmbH über, da zwischen Vorgründungsgesellschaft und der Vor-GmbH keine Identität besteht. Alle Rechte un...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Haftung des Treuhänders als Gesellschafter

Rz. 427 Als Gesellschafter haftet der Treuhänder sowohl im Verhältnis zu den Gläubigern (z.B. nach §§ 126 ff., 172 ff. HGB)[531] als auch im Verhältnis zur Gesellschaft (z.B. nach § 62 AktG, § 31 GmbHG)[532] und den Mitgesellschaftern. Ihn treffen dementsprechend sämtliche diesbezüglichen Gesellschafterpflichten, z.B. auf Erbringung der Einlage, Kapitalaufbringung oder Kapit...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Haftung der Gründer in der Vor-AG

Rz. 746 Nach Feststellung der Satzung und der Übernahme aller Aktien durch die Gründer im Gründungsprotokoll entsteht[2362] die sog. Vor-AG oder auch Gründungsgesellschaft genannt (AG i.G.). Bis zur Eintragung im Handelsregister ergeben sich vielfältige Haftungsrisiken für die Gründer, wenn die Vor-AG ihre Geschäftstätigkeit bereits aufgenommen hat. Zwar gehen die Rechte und...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Inhalt der Haftung

Rz. 161 Worauf die Gesellschafter aus der Gesellschafterhaftung haften, ist umstritten. Die Begründung zum MoPeG enthält sich einer Auseinandersetzung mit dieser Frage. Die sog. Erfüllungstheorie geht davon aus, dass der Gesellschafter genau die gleiche Leistung schuldet wie die Gesellschaft, sodass er insb. auch auf die Erfüllung solcher Verbindlichkeiten in Anspruch genomm...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Haftung auch bei späterer (Teil-)Erledigung der Steuerforderung?

Rz. 715 Die Fortdauer der Steuerhaftung bleibt von einer späteren (Teil-)Erledigung der Steuerforderung, etwa in einem späteren Insolvenzplanverfahren, unberührt.[1427] Die Haftung des Geschäftsleiters nach §§ 34, 69 AO wird nicht auch dadurch ausgeschlossen, dass die zugrundeliegende Steuerforderung in einem Insolvenzplan abschließend geregelt (und teilweise befriedigt) wir...mehr