Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsvertreter

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 5. Abweichende Vereinbarungen (§ 87c Abs. 5 HGB)

Rz. 116 Nach § 87c Abs. 5 HGB sind die dem HV in § 87c HGB gewährten Rechte auf Abrechnung, Buchauszug, Mitteilungen und Einsicht zwingend und damit unabdingbar.mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / e) Verschwiegenheitspflicht

Rz. 74 Schließlich hat auch der Unternehmer Dritten ggü. bzgl. interner Betriebsangelegenheiten des HV ausdrückliches Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung bezieht sich insb. darauf, keine Interna aus der Zusammenarbeit mit dem HV ggü. Dritten zu offenbaren, die geeignet erscheinen, dem HV Schaden zuzufügen. Der Unternehmer hat sich Dritten, insb. Kunden ggü. Gewerbe...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 2. Kommissionsvertrag

Rz. 320 Der Kommissionsvertrag ist eine entgeltliche Geschäftsbesorgung i.S.v. § 675 Abs. 1 BGB.[465] Neben den §§ 382 ff. HGB finden ergänzend die Vorschriften der §§ 663, 665–670 und 672–674 BGB Anwendung.mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / a) Gegenstand

Rz. 321 Gegenstand des Kommissionsvertrages ist gem. § 383 Abs. 1 HGB der Kauf oder Verkauf von Waren oder Wertpapieren. Er kann aber auch andere Gegenstände zum Inhalt haben (§ 406 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 HGB). Dem Kaufvertrag stehen Tauschvertrag (§ 480 BGB) und Werklieferungsvertrag (§ 406 Abs. 2 HGB) gleich.mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / c) Günstigerer Geschäftsabschluss

Rz. 324 Erzielt der Kommissionär günstigere Bedingungen im Ausführungsgeschäft (z.B. Preise, Zahlungsbedingungen) als mit dem Kommittenten vereinbart, so kommt dies Letzterem zugute (§ 387 HGB). Diese Regelung kann abbedungen werden. Hinweis Im Kommissionsvertrag sollte der Klarheit wegen hierüber eine Regelung erfolgen.mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / V. Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB analog

Rz. 277 Der VH hat gegenüber dem Prinzipal nach gefestiger Rspr. des BGH unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB analog. 1. Analoge Anwendbarkeit des § 89b HGB Rz. 278 Der BGH[408] hat zwei Kriterien [409] für die analoge Anwendbarkeit des Ausgleichsanspruchs gem. § 89b HGB [410] (vgl. Rdn 145 ff., 157 ff.) aufgestellt: Der VH muss wie ein HV in ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / e) Billigkeitsabschlag/Sogwirkung der Marke

Rz. 310 Vgl. die Ausführungen unter Rdn 172. Die Sogwirkung der Marke wirkt Anspruch mindernd und ist für den Kfz-Vertrieb in unterschiedlicher Höhe judiziert worden.[455]mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / e) Absatzbindungspflicht

Rz. 257 Die Absatzbindungspflicht bedeutet, dass der Hersteller seine Vertragsware im Vertragsgebiet nicht an jedermann, sondern nur an einen oder an eine bestimmte Anzahl VH oder einen bestimmten Personenkreis (Vorbehaltskunden) liefern darf. Ihr Zweck besteht darin, dem VH eine gewisse Vorzugsstellung einzuräumen.[376] Sind mehrere VH im Vertragsgebiet vorhanden, besteht d...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / II. Checklisten für einen Handelsvertreterprozess

Rz. 328 Ein Handelsvertreterprozess bedarf aus anwaltlicher Sicht besonders sorgfältiger Vorbereitung. Vor diesem Hintergrund sollen die nachfolgenden Checklisten den auf diesem Gebiet tätigen Rechtsberatern eine Hilfestellung liefern. 1. Checkliste: Allgemeines zum Handelsvertreterprozess Rz. 329 Checkliste: Allgemeines zum Handelsvertreterprozessmehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / g) Qualitätssicherungspflicht

Rz. 259 Die Qualitätssicherungspflicht umfasst die Pflicht des Herstellers, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, die die Qualität der Vertragsware herstellen und sichern.[377] Damit wird über den Absatzerfolg sowohl für den Hersteller als auch für den VH entschieden. Sie ist allerdings in den meisten Verträgen nicht enthalten, dürfte sich aber aus dem Sinn des Vertrag...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Prognosezeitraum

Rz. 212 Sodann wird ermittelt, für welchen Zeitraum der Unternehmer aus den vom HV geschaffenen Kundenstamm noch Vorteile ziehen kann. I.d.R. wird ein Prognosezeitraum (vgl. dazu oben unter Rdn 180 ff.) von 3–5 Jahren für angemessen erachtet.mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Änderungskündigung

Rz. 263 Sie stellt eine ordentliche Kündigung verbunden mit dem Angebot auf Abschluss eines geänderten Vertrages dar. Sie erstreckt sich, wie die Kündigung selbst, auf den gesamten Vertrag (eine Teilkündigung ist grds. unwirksam, vgl. oben Rdn 120 und Rdn 261) oder auf einen Teil desselben.mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / i) Ausschlusstatbestände

Rz. 196 Nach § 89b Abs. 3 HGB können Gründe vorliegen, die den Eintritt der Ausgleichspflicht ausnahmsweise ausschließen. aa) Eigenkündigung des Handelsvertreters (§ 89b Abs. 3 Nr. 1 HGB) Rz. 197 Der Ausgleichsanspruch besteht nach § 89b Abs. 3 Nr. 1 HGB nicht, wenn der HV das Vertragsverhältnis selbst gekündigt hat. Ausnahmsweise schadet eine Eigenkündigung nicht, wenn ein Ve...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / d) Wettbewerbsverbot

Rz. 73 Der Unternehmer darf dem HV weder selbst noch durch einen anderen HV Wettbewerb machen, v.a. wenn dem HV ein Bezirks- oder Kundenschutz zugesagt worden ist. Das Verbot ist abhängig vom Inhalt des Vertrages und der Ausgestaltung des Absatzsystems.[85]mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / a) Selbstständiger Gewerbetreibender

Rz. 2 § 84 Abs. 1 Satz 1 HGB sieht vor, dass der HV[5] stets selbstständiger Gewerbetreibender sein muss. Er muss nicht zwingend Kaufmann sein; diese Eigenschaft besitzt er nur, wenn er ein Handelsgewerbe i.S.d. § 1 Abs. 2 HGB betreibt oder in das Handelsregister eingetragen ist (§§ 1 ff. HGB). Rz. 3 Nach § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB ist selbstständig, wer im Wesentlichen frei sein...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / c) Handelsmakler

Rz. 22 Sobald eine Vertriebsperson nur dann für den Unternehmer Geschäfte vermittelt, wenn sich eine Gelegenheit dazu bietet, fehlt es an dem gesetzlich normierten Merkmal des § 84 HGB der ständigen Betrauung. Diese Vertriebsperson wird als Handelsmakler bzw. Gelegenheitsagent bezeichnet. Sie steht im Gegensatz zum HV zwischen den Parteien des vermittelten Vertrages und ist ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / e) Kommissionsagent

Rz. 24 Sobald ein Kommissionär aufgrund vertraglicher Regelungen ständig im eigenen Namen für einen Unternehmer tätig wird, ist er ein Kommissionsagent (s. dazu unten ausführlich unter Rdn 318). Er ist als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut, im eigenen Namen für fremde Rechnung Verträge abzuschließen. Mit dem HV hat der Kommissionsagent die ständige Betr...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / (2) Keine Zumutung der Fortsetzung der Tätigkeit wegen Alters/Krankheit (§ 89b Abs. 3 Nr. 1, 2. Alt. HGB)

Rz. 200 Auch § 89b Abs. 3 Nr. 1, 2. Alt. HGB sieht eine Ausnahme vom Ausschluss des Ausgleichsanspruchs wegen Eigenkündigung des HV vor. Dies ist der Fall aufgrund des Alters oder Krankheit des HV. Eine Kündigung wegen Alters wird dem HV i.d.R. mit Erreichen des allgemeinen Renten- bzw. Pensionsalters, also zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr, zuerkannt. Rz. 201 Schwieriger i...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / d) Kommissionär

Rz. 23 Eine Vertriebsperson, die gem. den Regelungen der §§ 383 ff. HGB gewerbsmäßig An- und Verkaufsgeschäfte über Waren oder Wertpapiere im eigenen Namen für fremde Rechnung tätigt, wird als Kommissionär bezeichnet Die Abgrenzung zum HV erfolgt hier über das gesetzlich normierte Merkmal "für einen anderen Unternehmer". Der Kommissionär wird für den Unternehmer als mittelba...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Franchisenehmer

Rz. 21 Auch der Franchisenehmer unterscheidet sich grundlegend vom HV. Er nimmt im heutigen Wirtschaftsleben ständig an Bedeutung zu. Es handelt sich um einen vielgestaltigen Absatzmittler, der sich durch eine intensive systematische Kooperation mit dem Franchisegeber beim Absatz von Waren und Dienstleistungen auszeichnet.[24] Er nimmt wie der Vertragshändler als selbstständ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / (1) Begründeter Anlass im Verhalten des Unternehmers (§ 89b Abs. 3 Nr. 1, 1. Alt. HGB)

Rz. 198 Ein begründeter Anlass i.S.d. § 89b Abs. 3 Nr. 1, 1. Alt. HGB liegt immer dann vor, wenn ein wichtiger Grund zur Kündigung für den HV i.S.d. § 89a HGB existierte; der Anlass ist allerdings ein Minus ggü. dem wichtigen Kündigungsgrund. Der begründete Anlass muss im Verhalten des Unternehmers seinen Ursprung finden. Äußere Umstände, auf die der Unternehmer keinen Einfl...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / dd) Verkauf der Handelsvertretung (§ 89b Abs. 3 Nr. 3 HGB)

Rz. 205 Der Verkauf einer Handelsvertretung stellt eine rechtsgeschäftliche Vertragsübernahme dar, die zwischen den beiden Handelsvertretern und dem Unternehmer vereinbart werden kann. Sie ist von ähnlichen Abreden der Abwälzungs- und Einstandsvereinbarung zu unterscheiden.[300] Rz. 206 Im Zusammenhang mit dem Übergang einer Handelsvertretung von dem ausscheidenden HV auf ein...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 2. Folgen aus einem Handelsvertreterverhältnis

Rz. 16 Dem Unternehmer wird das Handeln seines HV sowohl i.R.d. Absatzvermittlung als auch i.R.d. Abschlussvertretung zugerechnet.[18] Insofern gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB. Rz. 17 Die Rechtsfolgen aus dem Tätigwerden des HV treffen nur dann ihn selbst, wenn er ohne entsprechende Vollmacht gehandelt hat. Sofern die besondere Vorschrift des § 91a HGB nicht eingr...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / bb) Kündigung des Unternehmers aus wichtigem Grund wegen schuldhaften Verhaltens des Handelsvertreters (§ 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB)

Rz. 203 Nach § 89 Abs. 3 Nr. 2 HGB scheidet ein Ausgleichsanspruch ferner aus, wenn der Unternehmer dem HV aus wichtigem Grund wegen schuldhaften Verhaltens kündigt.[289] Der Begriff des wichtigen Grundes entspricht dem des § 89a HGB.[290] Eine Fahrlässigkeit des HV nach § 276 BGB wird für ausreichend erachtet.[291] § 278 BGB ist indes nicht anwendbar.[292] Die außerordentli...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 1. Zustandekommen des Vertrages – Anwendbare Vorschriften

Rz. 26 Ein Handelsvertretervertrag kommt nach den Vorschriften der §§ 84 ff. HGB zustande. Dabei sind verschiedene zwingende Vorschriften zu beachten, die nicht dispositiv sind.[27] Sofern ein Handelsvertretervertrag Vorschriften abbedingt, die zwingendes Recht sind, führt dies dazu, dass die betreffende Vertragsklausel unwirksam ist und das zwingende gesetzliche Recht gilt,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausgleichsansprüche von Handelsvertretern gemäß § 89b HGB

Rn. 29 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Handelsvertretern steht gemäß § 89b HGB unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausgleichsanspruch bei Beendigung des Vertretungsverhältnisses als Ersatz für die von ihnen geschaffenen Kundenbeziehungen zu. Nach Ansicht des BFH (BFH vom 28.04.1971, BStBl II 1971, 601; BFH vom 20.01.1983, BStBl II 1983, 375) besteht zwar handelsrechtlich für dies...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / f) Wettbewerbsverbot während der Vertragslaufzeit (§ 86 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 HGB)

Rz. 48 Aus der Interessenwahrnehmungspflicht des § 86 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 HGB folgt nach allgemeiner Auffassung[52] die Pflicht des HV, sich während der Vertragslaufzeit sämtlicher Wettbewerbshandlungen zu enthalten. Sie gilt nach Auffassung des BGH[53] auch ohne entsprechende Regelung im Vertrag. Der HV ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was eine Schädigung der Inte...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / e) Erhebliche Unternehmervorteile

Rz. 163 Aufgrund des Urteils des EuGH vom 26.3.2009[210] hat der deutsche Gesetzgeber mit Wirkung ab 5.8.2009 die Regelung des § 89b Abs. 1 Satz 1 HGB geändert: Nr. 2 – die Provisionsverluste des HV – wurde ersatzlos gestrichen. Damit wurde eine der drei Voraussetzungen eliminiert, die nach bis dahin geltender Gesetzeslage erfüllt sein musste, damit ein Anspruch auf den Ausg...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / a) Form der Kündigungserklärung

Rz. 261 Kündigungen, die sich auf den gesamten Vertrag[379] erstrecken, sind grds. formlos wirksam, es sei denn, in den Verträgen ist Schriftform vereinbart. Das Erfordernis der Schriftform kann aber stillschweigend aufgegeben werden.[380] Kündigt ein Vertreter des Vertragspartners, ist § 174 BGB zu beachten. Rz. 262 Aufgrund der gesteigerten Fürsorge- und Treuepflicht des He...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / cc) Lagerhaltung

Rz. 245 Der VH ist ferner regelmäßig verpflichtet, ein bestimmtes Lager an Vertragsware vorzuhalten, z.B. an Maschinen, Fahrzeugen, Ersatzteilen. Dabei behält sich der Hersteller die Festlegung der Art und des Umfangs der Festlegung meistens selbst vor (zur Rücknahmepflicht des Herstellers unten unter Rdn 276).[353] Die schnelle, effiziente Bedienung der Kunden führt zu eine...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Abtretung

Rz. 322 Das Ausführungsgeschäft schließt der Kommissionär im eigenen Namen ab, jedoch nach § 383 Abs. 1 HGB für Rechnung des Kommittenten. Um Forderungen aus dem Geschäft geltend machen zu können, bedarf es gem. § 392 Abs. 1 HGB der Abtretung an ihn. Nicht erfasst hiervon sind Nebengeschäfte, z.B. aus Fracht- oder Lagerverträgen, die der Kommissionär zur Erfüllung des Kommis...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 1. Analoge Anwendbarkeit des § 89b HGB

Rz. 278 Der BGH[408] hat zwei Kriterien [409] für die analoge Anwendbarkeit des Ausgleichsanspruchs gem. § 89b HGB [410] (vgl. Rdn 145 ff., 157 ff.) aufgestellt: Der VH muss wie ein HV in das Absatzsystem des Herstellers eingebunden sein und diesem seine Kundendaten überlassen.[411] a) Eingliederung in das Absatzsystem Rz. 279 Für die Beurteilung dieser Voraussetzung kommt es au...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Anspruchsverpflichteter

Rz. 150 Nach § 89b Abs. 1 HGB ist der Unternehmer Anspruchsverpflichteter des Ausgleichsanspruchs. Er kann sich als Einzelkaufmann auch nicht seiner Anspruchsverpflichtung entziehen, wenn er seinen Vertrieb veräußert. In diesem Fall bleibt er so lange Ausgleichsschuldner, als weder durch Gesetz noch durch Vertrag ein Übergang der Ausgleichsverpflichtung auf den Erwerber vorg...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / f) Unterstützungs- und Informationspflichten

Rz. 258 Die Unterstützungs- und Informationspflichten dienen dem VH in erster Linie dazu, seine Absatzförderungspflichten ordnungsgemäß erfüllen zu können. Zu ihnen gehören alle Maßnahmen des Herstellers, die für den VH beim Warenabsatz und der Durchführung der Garantiearbeiten hilfreich sein können. Je stärker der VH in die Vertriebsorganisation des Herstellers eingebunden ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Überlassung des Kundenstamms

Rz. 280 Wie der HV typischerweise dem Hersteller seine Kundenadressen liefert (s.o. Rdn 39 ff., 60 ff.) so wird § 89b HGB auf den VH nur dann analog angewendet, wenn er vertraglich [414] verpflichtet ist, dem Hersteller, zumindest am Ende des Vertrages, seine Kundendaten zu überlassen. Diese Pflicht kann sich, wenn nicht ausdrücklich, so doch aus dem Gesamtbild des Vertrages ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / c) Abwanderungsquote

Rz. 213 Nach der Rspr. des BGH[303] ist eine Abwanderungsquote nicht zu bilden, wenn anhand eines längeren Zeitraums vor Vertragsende festgestellt wird, dass der Umsatz mit Mehrfachkunden einen annähernd gleichbleibenden Anteil am gesamten Umsatz ausmacht. Es besteht außerdem die Vermutung für den Fortbestand der vermittelten Geschäftsbeziehungen.[304] Auch wenn der HV keine...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / a) Pflicht zur Überlassung von Unterlagen (§ 86a Abs. 1 HGB)

Rz. 63 Nach § 86a Abs. 1 HGB hat der Unternehmer dem HV die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen, wie Muster, Zeichnungen, Preislisten (auch per Datenfernübertragung übermittelte Preisdaten betreffend Agenturwaren[69]), Werbedrucksachen, Geschäftsbedingungen, zur Verfügung zu stellen. Rz. 64 Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sondern rein exemplarisch...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / bb) Mindestabnahme von Vertragswaren

Rz. 244 Üblicherweise werden in Händlerverträgen, deren Anlagen bzw. im Rahmen von gesonderten vertraglichen Vereinbarungen Mindestmengen an Vertragsware vereinbart, die der VH jährlich abzunehmen sich bemühen muss. Es handelt sich nicht um einklagbare Verpflichtungen, sondern um Zielvorgaben.[351] Dennoch stellen sie ein erhebliches Druckmittel des Herstellers dar; bei erhe...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / h) Höchstbetrag

Rz. 193 Der Ausgleich beträgt nach § 89b Abs. 2 HGB höchstens eine Jahresprovision bzw. eine sonstige Jahresvergütung, berechnet aus dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre der Tätigkeit des HV. Die Höchstgrenze errechnet sich nach den dem HV geschuldeten Provisionen, und zwar ohne dass es darauf ankäme, ob sie ihm tatsächlich vergütet wurden, verjährt oder Einrede behaftet sin...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / c) Rücksichtnahme- und Treuepflicht

Rz. 69 Kehrseite der allgemeinen Interessenwahrungspflicht des HV ist aufseiten des Unternehmers die Treue- und Rücksichtnahmepflicht. Sie folgt aus § 86a HGB bzw. § 242 BGB.[80] Sie hat zum Inhalt, dass der Unternehmer alles zu unterlassen hat, was die Zusammenarbeit mit dem HV gefährden könnte.[81] Insb. ist er verpflichtet, die Belange des HV zu berücksichtigen und alles ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Abmahnung

Rz. 271 Grds. muss eine schriftliche Abmahnung erfolgen. Dies ist der Fall, wenn durch sie auf den Vertragspartner eingewirkt werden kann, dass zukünftig mit einem vertragsgerechten Verhalten und einer Wiederherstellung der Vertrauensgrundlage gerechnet werden kann.[400] Sie muss ausdrücklich als solche bezeichnet sein und deutlich machen, dass im Fall eines weiteren Verstoß...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / cc) Eintritt eines Dritten in das Vertragsverhältnis (§ 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB)

Rz. 204 Der Ausgleichsanspruch entfällt schließlich auch dann, wenn ein Dritter anstelle des HV in das Vertragsverhältnis eintritt und dies aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Unternehmer und dem HV erfolgt. Hierbei handelt es sich um den Fall einer Vertragsübernahme. Der Unternehmer ist dem Dritten ggü. bei Vertragsende zum Ausgleich verpflichtet. Insofern scheidet sei...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 2. Entstehung des Provisionsanspruchs (§ 87a HGB)

Rz. 82 Nach § 87a Abs. 1 Satz 1 HGB hat der HV Anspruch auf Provision, sobald und soweit der Unternehmer das Geschäft ausgeführt hat. Ausführung bedeutet die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung, wobei es auf die Leistungshandlung, nicht auf den Leistungserfolg ankommt.[101] Erst wenn die Leistung erbracht ist, ist die Tätigkeit des HV für den Unternehmer ein end...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 4. Datenschutz-Grundverordnung und Ausgleichsanspruch

Rz. 312 Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit Mai 2018, auch für das VH-Vertragsrecht, hier besonders für den Ausgleichsanspruch. Aus Platzgründen kann hier nur darauf verwiesen werden.[456] Rz. 313 Bezüglich Compliance im Vertriebsrecht stellt Martinek die Rechtsinstrumente des Risikomanagement in vertraglichen Vertriebssystemen dar. Hierauf kann nur verwiesen we...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 3. Rücknahme von Vertragsware

Rz. 276 Der VH hat Anspruch auf Rücknahme gelieferter Vertragsware nach Vertragsbeendigung, sofern der zugrunde liegende Vertrag eine entsprechende Pflicht zur Lagerhaltung vorgesehen hatte und keine Überbevorratung vorliegt.[406] Die Rücknahmepflicht wird von Prinzipalen bisweilen mit dem Argument zurückgewiesen, es liege mangels ausdrücklicher Vereinbarung im Händlervertra...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / j) Zinsen

Rz. 207 Seit Fälligkeit des Ausgleichanspruchs hat der HV einen Anspruch auf Zinszahlung gem. §§ 352, 353 HGB i.H.v. 5 % p.a. Sollte sich der Unternehmer mit der Zahlung des Ausgleichsanspruchs jedoch bereits in Verzug befinden, so sind an den HV 9 % p.a. Zinsen über dem Basiszinssatz[302] zu zahlen (§ 288 Abs. 2 BGB).mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Eingliederung in das Vertriebssystem des Herstellers

Rz. 227 Dieses Merkmal[319] zeigt die funktionellen Besonderheiten des Vertriebs über Händler auf. Ihr Geschäftsbetrieb ist wirtschaftlich so in den Organisationsbereich des Herstellers integriert, dass der VH sich weitgehend seiner ökonomischen Selbstständigkeit begibt.[320] Rz. 228 Allerdings ist es seine alleinige Verpflichtung, Investitionen selbst zu finanzieren bzw. fin...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Interessenwahrungsvertrag

Rz. 233 Nach anderer Auffassung wird der Vertragshändlervertrag als Interessenwahrungsvertrag qualifiziert. Er wird dadurch geprägt, dass überwiegend die Interessen des einen Vertragspartners, hier des Geschäftsherrn, im Inhalt des Vertrages ihren Niederschlag finden; diejenigen des Geschäftsbesorgers hingegen sind entweder nicht oder nur rudimentär im Vertrag erwähnt.[328] ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 4. Fälligkeit der Provision

Rz. 90 Die Fälligkeit der Provision richtet sich gem. § 87a Abs. 4 HGB nach § 87c Abs. 1 HGB. Danach ist die Provision am letzten Tag des ersten Monats nach dem Abrechnungszeitraum fällig, der im Zweifel einen Monat, höchstens aber 3 Monate, umfasst.[112] Es handelt sich um eine zwingende Regelung; die Fälligkeit kann also nicht zum Nachteil des HV zeitlich nach hinten versc...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / a) Gesteigerte Treue- und Rücksichtnahmepflicht

Rz. 252 Den Hersteller trifft eine gesteigerte Treue- und Rücksichtnahmepflicht ggü. seinem VH.[363] Sie stellt das Gegenstück zur Interessenwahrungs- und Absatzförderungspflicht des VH dar. Der Hersteller muss alles unterlassen, was die Marktposition und die Gewinnaussichten des VH beeinträchtigen könnte.[364]mehr