Fachbeiträge & Kommentare zu Hausratversicherung

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§ 3 Hausratversicherung / bb) Einzelheiten

Rz. 77 Während noch in § 9 Nr. 2 VHB 92 bzw. der entsprechenden Regelung in § 4 Nr. 5 und 6 VHB 2000 Sengschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind, sowie Kurzschluss und Überspannungsschäden, soweit sie nicht Folge eines Brandes oder einer Explosion sind, von der Deckung in der Hausratversicherung ausgeschlossen waren, findet sich in A § 2 Ziff. 5 b VHB 2010 wegen...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Versicherungswert und Kosten

Rz. 49 Der Ersatz versicherter Kosten ergänzt und vervollständigt den bedarfsgerechten Versicherungsschutz des Hausrats. In der Hausratversicherung wird nicht die durch ein versichertes Ereignis zerstörte, beschädigte oder abhanden gekommene Sachsubstanz ersetzt, sondern deren Wiederbeschaffungswert. Der Versicherer gleicht die Kosten aus, die am Vermögen des Versicherten du...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Deckungsumfang

Rz. 163 Der Außenversicherungsschutz nach A § 7 VHB 2010 hängt vom Bestand der Hausratversicherung für die Wohnung des Versicherungsnehmers ab. Er gilt seit den VHB 92 weltweit. Der Versicherungsschutz ist eingeschränkt auf das Eigentum des Versicherungsnehmers und der übrigen Haushaltsmitglieder sowie solche fremde Sachen, die dem Gebrauch des genannten Personenkreises diene...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Eigentumsverhältnisse

Rz. 47 Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an, da nach A § 6 Ziff. 2 dd VHB 2010 fremdes Eigentum mitversichert ist; die Hausratversicherung ist insoweit Versicherung für fremde Rechnung (§§ 74 ff. VVG). Wenn sich also Hausrat eines Dritten in der Wohnung des Versicherungsnehmers befindet und dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dient, besteht ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Schadenermittlungskosten (§ 85 VVG)

Rz. 50 Die Kosten der Schadenermittlung sind in A § 8 Ziff. 2 VHB 2010 nicht aufgeführt. Daraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass diese Kosten in der Hausratversicherung nicht zu ersetzen wären. Würde A § 8 Ziff. 2 VHB 2010 als abschließende Aufzählung der (mit-)versicherten Kosten verstanden, stünde die Regelung in Widerspruch zu dem gesetzlichen Leitbild i...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / aa) Grundsätzliches

Rz. 76 Die Risikoausschlüsse in der Hausratversicherung bestehen grundsätzlich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen. Ausgeschlossen sind derartige Schäden deshalb sowohl, wenn die ausgeschlossene Ursache den Schaden nicht allein, sondern nur zusammen mit einer anderen (versicherten) Ursache bewirkt hat, als auch dann, wenn das Schadenereignis zwar auf einer versicherten G...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / II. Spezifisch

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§ 3 Hausratversicherung / 5. Relevanz der unterschiedlichen Fassungen der VHB für die juristische Praxis

Rz. 7 Bei Einführung der VHB 84 haben sich die Versicherer durch eine geschäftsplanmäßige Erklärung[5] gegenüber dem BAV verpflichtet, künftigen Verträgen nur noch das neue Bedingungswerk zugrunde zu legen. Aus diesem Grunde sind Hausratversicherungen, die auf den VHB 74 oder früheren Fassungen beruhen, weitgehend ausgelaufen. Eine gleichlautende Verpflichtung haben die Vers...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Versicherte Folgekosten

Rz. 52 Ausdrücklich mitversichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten der Aufräumung, Bewegungs- und Schutzkosten, Transport- und Lagerkosten, Schadenabwendungs- oder -minderungskosten, bestimmte Reparaturkosten, Schlossänderungskosten und dezidierte Hotelkosten sowie Bewachungskosten und solche für provisorische Maßnahmen. Soweit sich derartige Kost...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Versicherungsfall, Einbezug der VHB in den Vertrag

Rz. 9 Die Beschreibung des versicherten Risikos in der Hausratversicherung ist komplex. Versichert sind nicht einzelne Sachen, sondern der Hausrat als Sachinbegriff. Versicherungsfall ist die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Hausrat oder ihm bedingungsgemäß gleichgestellter Gegenstände, sofern dies während der (materiellen) Versicherungsdauer, durch e...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / bb) Rücktritt

Rz. 180 Der Rücktritt setzt voraus, dass die Anzeige eines erheblichen Umstandes unterblieben ist und dies auf schuldhaftem Handeln (nach dem VGG 2008 auf vorsätzlichem oder zumindest grob fahrlässigem Handeln) des Versicherungsnehmer beruht. Für die Übernahme der Gefahr erheblich sind solche Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben,...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / d) Unterversicherung (A § 12 Ziff. 5 VHB 2010)

Rz. 238 Definition Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert der gesamten versicherten Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles ist. Obergrenze der Entschädigung ist die Versicherungssumme, erhöht in der Hausratversicherung bei entsprechender Vereinbarung um den Vorsorgebetrag. Nur der Versicherungsnehmer, der die versich...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Erstprämie

Rz. 254 Die Erstprämie war bei Aushändigung des Versicherungsscheins (§ 15 Nr. 1 VHB 92) bzw. sofort nach Abschluss des Vertrages (§ 15 Nr. 2 VHB 2000) zu zahlen. Abweichend davon bestimmt B § 4 Ziff. 2 VHB 2010 in Anpassung an das VVG, dass die erste oder einmalige Prämie unabhängig vom Bestehen eines Widerrufsrechtes unverzüglich nach dem Zeitpunkt des im Versicherungssche...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / D. Muster: Klage gegen den Hausratversicherer

Rz. 282 Muster 3.1: Klage gegen den Hausratversicherer An das Landgericht – Zivilkammer – Gerichtsstraße 10 99099 X-Stadt Klage des _________________________ wohnhaft _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die Sachversicherung AG, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, geschäftsansässig, – Beklagte – wegen Ersatz eines Haus...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Versicherungswert (A § 9 VHB 2010)

Rz. 227 Seit den VHB 92 unterscheiden die VHB nicht mehr zwischen dem Zeitwert und dem Wiederbeschaffungswert. Versicherungswert ist stattdessen bei Totalschaden, d.h. Verlust oder völliger Zerstörung eines versicherten Hausratgegenstandes, der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Güte und Beschaffenheit in neuwertigem Zustand (A § 9 Ziff. 1 a VHB 2010). Die Hausratve...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Beweislast

Rz. 225 Liegt wegen einer arglistigen Täuschung ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsversuchs vor, gelten die Voraussetzungen der arglistigen Täuschung nach B § 16 Ziff. 2 VHB 2010 als bewiesen. Ansonsten ist der Versicherer für die arglistige Täuschung in vollem Umfang beweispflichtig, der Versicherungsnehmer dagegen für Gründe, welche die Berufung auf ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / IV. Generell nicht versicherte Schäden (B § 16 VHB 2010)

Rz. 128 Die Ausschlüsse gelten für alle versicherten Gefahren gleichermaßen und bestehen ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen. 1. Subjektive Risikoausschlüsse (B § 16 VHB 2010) Rz. 129 B § 16 VHB 2010 entspricht § 81 VVG. Ausgeschlossen wird die Deckung für Schäden, die auf Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seines Repräsentanten beruhen. Bei grober Fahrlässigkeit ist de...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / d) Entschädigungsgrenzen

Rz. 173 Auch in der Außenversicherung gelten die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen und Bargeld (A § 13 VHB 2010). Die Entschädigung ist darüber hinaus auf den vereinbarten Prozentsatz und die etwa vereinbarte Höchstsumme begrenzt.mehr

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§ 3 Hausratversicherung / d) Spezifische Risikoausschlüsse: Sengschäden, Schäden durch Erdbeben und an Verbrennungskraftmaschinen sowie Schaltelementen (A § 2 Ziff. 6 VHB 2010)

aa) Grundsätzliches Rz. 76 Die Risikoausschlüsse in der Hausratversicherung bestehen grundsätzlich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen. Ausgeschlossen sind derartige Schäden deshalb sowohl, wenn die ausgeschlossene Ursache den Schaden nicht allein, sondern nur zusammen mit einer anderen (versicherten) Ursache bewirkt hat, als auch dann, wenn das Schadenereignis zwar auf e...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Unkündbarkeit während der Vertragsdauer

Rz. 272 Für die vereinbarte Vertragsdauer ist der Versicherungsvertrag – von den Kündigungsmöglichkeiten wegen Prämienerhöhung oder Obliegenheitsverletzung abgesehen – unkündbar. Auch eine danach unwirksame Kündigung muss der Versicherer jedoch unverzüglich zurückweisen; sonst wird die Kündigung wirksam. Dies folgt aus dem das gesamte Versicherungsrecht beherrschenden Vertra...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / c) Spezifische Risikoausschlüsse (A § 3 Ziff. 4 VHB 2010)

Rz. 96 Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, es sei denn, das Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des Versicherungsortes, an dem die Tathandlungen verübt wurden.mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Deckungserweiterungen (A § 6 Nr. 2 VHB 2010)

Rz. 32 A § 6 Nr. 2 VHB 2010 enthalten eine Aufzählung von Gegenständen, die bereits nach der Definition zum Hausrat gehören bzw. zumindest gehören könnten. Die Aufzählung dient dazu, insoweit, d.h. in Bezug auf diese Gegenstände, versicherten Hausrat von unversicherten Sachen (A § 6 Nr. 4 VHB 2010) abzugrenzen. a) Antennenanlagen, Markisen Rz. 33 Ob Rundfunk- und Fernsehantenn...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / VI. Obliegenheiten, Sicherheitsvorschriften

Rz. 174 Auskunfts- und Anzeigepflichten bestehen nicht nur bei Anbahnung des Versicherungsverhältnisses, sondern auch bei Gefahrerhöhung während der Vertragslaufzeit und im Schadenfalle. 1. Anzeigepflichten bei Vertragsschluss (B § 1 VHB 2010) Rz. 175 B § 1 VHB 2010 ist an § 19 VVG angepasst.[190] a) Vorvertragliche Anzeigepflicht Rz. 176 Die vorvertragliche Anzeigepflicht dient...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Einsicht in das Schadengutachten

Rz. 277 Wenn der Hausratversicherer einen Schadenfall abweichend von den Wertangaben des Versicherungsnehmers ganz oder teilweise aufgrund eines von ihm eingeholten Schadengutachtens entschädigt, kann der Versicherungsnehmer Vorlegung des Schadengutachtens zur Überprüfung seiner etwaigen (weiteren) Ansprüche verlangen.[272]mehr

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§ 3 Hausratversicherung / I. Versicherte Sachen (A § 6 VHB 2010)

Rz. 20 Nach den VHB 92 war nicht nur der typische private Hausrat versichert. Versicherungsschutz bestand auch – der Intention folgend, dem privaten Haushalt in einem einheitlichen Versicherungsvertrag die benötigte Deckung zu gewähren – für bestimmte in das Gebäude eingefügte Sachen, Sport-, Garten- und medizinische Hilfsgeräte und Arbeitsmittel. In den VHB 2010 ist dieser ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / VII. Wegfall der Entschädigungspflicht bei arglistiger Täuschung (B § 16 Ziff. 2 VHB 2010)

Rz. 218 Eine Entschädigungspflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer versucht, den Versicherer arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind. 1. Definition, Grundsätze Rz. 219 Definition Arglistige Täuschung ist das bewusste und willentliche Einwirken auf den Entscheidungswillen des Versicherers durch Erregung oder...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / cc) Ursächlichkeit

Rz. 187 Trotz sachlich gerechtfertigtem und fristgerecht erklärtem Rücktritt bleibt die Leistungspflicht des Versicherers bestehen, wenn der nicht oder nicht zutreffend angezeigte Gefahrumstand für Eintritt und Höhe des Schadens nicht ursächlich war (§ 21 VVG). Den Beweis mangelnder Kausalität hat der Versicherungsnehmer zu führen.[199]mehr

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§ 3 Hausratversicherung / f) Kleintiere (A § 6 Ziff. 2 c ii VHB 2010)

Rz. 39 Da Tiere rechtlich als Sachen behandelt werden, wären Kleintiere (Hunde, Katzen, Vögel, Hamster u.Ä.), wie sie typischerweise in Wohnungen gehalten werden, auch ohne gesonderte Erwähnung mitversicherter Hausrat. Substantielle Bedeutung hat die Klausel nicht.mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion (A § 2 VHB 2010)

a) Brand Rz. 65 Definition Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag (A § 2 Ziff. 2 VHB 2010). Die Definition entspricht vollständig derjenigen in der Feuer- und Gebäudeversicherung (§ 1 Nr. 2 AFB bzw. § 3 Nr. 1 VGB). Sie ist unvollkommen, da der zentrale Begriff "Feuer" nich...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Anpassung von Prämie und Versicherungsschutz (A § 10 VHB 2010)

Rz. 265 Hinweis Der Versicherungswert des Hausrats verändert sich mit den Verbraucherpreisen (Neuwertversicherung). Deshalb sieht A § 10 Ziff. 1 VHB 2010 die Anpassung der Versicherungssumme und der Prämie vor. Nach welchen Maßstäben dies geschieht, ist unternehmensindividuell unterschiedlich (bitte konkreten Vertrag prüfen). a) Preisindexklausel Rz. 266 Ein gängiger Maßstab s...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Prämienzahlung, Zahlungsverzug (B §§ 2 und 4 VHB 2010)

a) Erstprämie Rz. 254 Die Erstprämie war bei Aushändigung des Versicherungsscheins (§ 15 Nr. 1 VHB 92) bzw. sofort nach Abschluss des Vertrages (§ 15 Nr. 2 VHB 2000) zu zahlen. Abweichend davon bestimmt B § 4 Ziff. 2 VHB 2010 in Anpassung an das VVG, dass die erste oder einmalige Prämie unabhängig vom Bestehen eines Widerrufsrechtes unverzüglich nach dem Zeitpunkt des im Vers...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. VVG 2008

Rz. 3 Das VVG 2008 hat mit seinem Inkrafttreten das bisherige Versicherungsvertragsrecht abgelöst. Die Vorschriften zum Vertragsabschluss sind geändert. Das Gesetz statuiert umfangreiche Beratungs- und Informationspflichten der Versicherer. Und es gestaltet die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten sowie die Regelungen zu Gefahrerhöhungen und zur vorsätzlichen bzw. ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

aa) Mögliche Rechtsfolgen Rz. 178 Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht war der Versicherer unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 a.F. VVG zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag berechtigt und wurde darüber hinaus gegebenenfalls nach § 21 VVG leistungsfrei. Sofern und sobald das VVG 2008 auf den konkreten Versicherungsvertrag Anwendung findet (vgl. hierzu Rdn...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Obliegenheiten im Versicherungsfall (B § 8 Ziff. 2 VHB 2010)

Rz. 203 Bei Eintritt und während des Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer eine Vielzahl von Obliegenheiten zu beachten. Sie betreffen a) Schadenanzeige Rz. 204 Die Schadenanzeige gegenüber dem Vers...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Anzeigepflichten bei Vertragsschluss (B § 1 VHB 2010)

Rz. 175 B § 1 VHB 2010 ist an § 19 VVG angepasst.[190] a) Vorvertragliche Anzeigepflicht Rz. 176 Die vorvertragliche Anzeigepflicht dient dazu, dem Versicherer vor Abschluss des Vertrages Kenntnis der Risikoverhältnisse zu verschaffen und ihm damit die Entscheidung zu ermöglichen, ob und zu welchen Bedingungen er den Versicherungsantrag annimmt. Nach B § 1 VHB 2010 hat der Vers...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Hausrat (A § 6 Ziff. 2 VHB 2010)

Rz. 21 Definition Hausrat sind alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Privater Haushalt ist der private Lebensbereich.[33] Die Begriffsbestimmung ist umfassend. Hausrat sind deshalb nicht nur Sachen, die üblicherweise oder bestimmungsgemäß der privaten L...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Leitungswasserschaden

Rz. 102 Definition Leitungswasser ist Wasser, das ausmehr

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§ 3 Hausratversicherung / e) Entschädigungsgrenze bei mehrfacher Versicherung (§ 20 VHB 92)

Rz. 242 Die Entschädigungsgrenzen in der Außenversicherung und für bestimmte Wertsachen sollen das Risiko des Versicherers einschränken. Seine Risiko- und Prämienkalkulation beruht darauf, dass er in der Außenversicherung und bei Wertsachen höchstens mit der vereinbarten oder der festgelegten Summe haftet. Rz. 243 Schließt ein Versicherungsnehmer für seinen Hausrat statt eine...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Einbruchdiebstahl

Rz. 80 Definition Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Diebmehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Voraussetzungen, Dauer

Rz. 164 "Vorübergehend außerhalb der Wohnung" befinden sich versicherte Gegenstände, die nach dem Willen des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person in den Versicherungsort erstmals verbracht oder dorthin wieder zurückgebracht werden sollen. Beabsichtigt der Versicherungsnehmer von Anfang an eine dauernde Entfernung einer Sache, so ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Brand

Rz. 65 Definition Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag (A § 2 Ziff. 2 VHB 2010). Die Definition entspricht vollständig derjenigen in der Feuer- und Gebäudeversicherung (§ 1 Nr. 2 AFB bzw. § 3 Nr. 1 VGB). Sie ist unvollkommen, da der zentrale Begriff "Feuer" nicht näher ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Spezifische Risikoausschlüsse (A § 4 Ziff. 3 VHB 2010)

Rz. 110 Die Risikoausschlüsse bestehen ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen. Sie beziehen sich wegen des eindeutigen Wortlauts der Klausel nur auf den Versicherungsfall Leitungswasser, nicht dagegen auf Rohrbrüche, sofern diese mitversichert sind (A § 4 Ziff. 1 VHB 2010).[131] Rz. 111 Ausgeschlossen sind Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser. Die Regelung ist einsch...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 5. Vandalismus (A § 3 Ziff. 3 VHB 2010)

Rz. 97 Definition Vandalismus ist die vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung von versicherten Gegenständen nach einem Einbruch. Typischer Fall ist, dass der Täter nach dem Einbruch aus Zerstörungswut oder sonstigen Motiven Kleidungsstücke zerfetzt, Polstermöbel bis auf das Polstermaterial aufschlitzt, andere Hausratgegenstände demoliert oder Wände und Böden mit Farbe besch...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Spezifische Risikoausschlüsse (A § 5 c VHB 2010)

Rz. 126 Die Risikoausschlüsse bestehen ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen. Ausgeschlossen sind nach A § 5 c VHB 2010 Hausratschäden durch Sturmflut, Lawinen und Schneedruck sowie Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen wie Fenster und Türen, es sei denn (vom Versicherungsnehmer zu beweisende Rückausnahme), die Öff...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / c) Rollstühle, Rasenmäher, Sportgeräte

Rz. 36 Nach A § 6 Ziff. 2 c ee VHB 2010 sind motorbetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge mitversichert, jedoch nur, soweit diese Geräte nicht versicherungspflichtig sind. Grund für die Einschränkung ist der Ausschluss einer Doppelversicherung, sofern auf gesetzlicher Grundlage eine gesonderte Versicherungspflicht besteht. Mitversichert sind nach...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Tod des Versicherungsnehmers (B § 3 Ziff. 5 b VHB 2010)

Rz. 274 Nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht der Versicherungsschutz in dessen bisheriger Wohnung nach B § 2 Ziff. 6 b VHB 2010 für einen Zeitraum von zwei Monaten fort, auch wenn diese von keinem der Erben als Wohnung genutzt wird. Den Erben soll ein angemessener Zeitraum für die Entscheidung über die weitere Nutzung der Wohnung und des Hausrats eingeräumt werden. ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Beginn und Ende der Haftung, Vertragsdauer (B §§ 2, 3 VHB 2010)

Rz. 269 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein/-antrag bezeichneten Zeitpunkt. Für Schäden, die nach Antragstellung, aber vor Zahlung der Erstprämie eintreten, besteht nach der erweiterten Einlöseklausel Versicherungsschutz, es sei denn, dem Versicherungsnehmer ist bei Antragstellung bekannt, dass ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist; für die...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / c) Rettungsmaßnahmen, Weisungen

Rz. 210 Die Kosten von Rettungsmaßnahmen, zu denen der Versicherungsnehmer nach B § 8 Ziff. 2 a aa VHB 2010 verpflichtet ist, fallen dem Versicherer zur Last. Die Klausel entspricht § 82 VVG. Der Versicherungsnehmer ist danach verpflichtet, bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und dabei die Weisungen des ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Sicherheitsvorschriften (A § 16 VHB 2010)

Rz. 198 Die Sicherheitsvorschriften beinhalten gefahrmindernde Obliegenheiten. Sie fordern von dem Versicherungsnehmer ein Verhalten, das einer versicherten Gefahr entgegenwirkt. Rz. 199 Allgemein sind gesetzliche oder behördliche Sicherheitsvorschriften zu beachten. Dies sind VDE-Normen, Regeln für den Betrieb von Gasgeräten, polizeiliche Vorschriften über die Lagerung leich...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / c) Deckungserweiterung für Geräte in Gemeinschaftsräumen

Rz. 150 Der generelle Ausschluss von Hausrat, der sich in Gemeinschaftsräumen befindet, wäre mit der Intention der VHB, dem privaten Haushalt bedarfsgerechte Deckung zu gewähren, angesichts der tatsächlichen Wohnverhältnisse unvereinbar. Deshalb erstreckt A § 6 Ziff. 3 c VHB 2010 den Deckungsschutz auf dem Versicherungsnehmer gehörende Waschmaschinen und Trockner in gemeinsa...mehr