Fachbeiträge & Kommentare zu Hausratversicherung

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Durch Rettungsmaßnahmen verursachte Heilungskosten Dritter (§ 83 VVG)

Rz. 51 Sowohl nach B § 8 Ziff. 1 a VHB 2010 als auch kraft Gesetzes (§ 62 VVG) hat jeder Versicherungsnehmer im Schadenfalle nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Greift ein Dritter als Nothelfer in das Geschehen ein und erleidet bei den Rettungsmaßnahmen einen Sach- oder Körperschaden, was insbesondere bei Wohnungsbränden vorkommt, hat der...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Preisindexklausel

Rz. 266 Ein gängiger Maßstab sind Anpassungen entsprechend der Veränderung des amtlichen Preisindex zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres. Die daraus resultierenden Erhöhungen oder Verminderungen der Versicherungssumme und der Prämie sind dem Versicherungsnehmer bekannt zu geben. Dies ist sachgerecht. Zudem hat der Versicherungsnehmer das Recht, die Anpassung binnen eine...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Zahlung der Entschädigung (A § 14 VHB 2010)

Rz. 246 Sobald die Leistungspflicht des Versicherers nach Grund und Höhe feststeht, hat die Zahlung der Entschädigung binnen zwei Wochen zu erfolgen. § 14 VVG, wonach dem Versicherer eine angemessene Zeitspanne für die zur Feststellung des Versicherungsfalles und der Höhe der zur Leistungspflicht erforderlichen Erhebungen zur Verfügung steht, bleibt unberührt. Die Zahlung de...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / c) Gefahrabhängige Einschränkungen

Rz. 169 Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nach A § 7 Ziff. 5 VHB 2010 nur, wenn sich die versicherten Sachen im Schadenszeitpunkt in Gebäuden (vgl. Rdn 83) befinden. Zelte und deren Inhalt sowie Sachen im Freien sind gegen die genannten Risiken nicht versichert. Dasselbe gilt für Sachen in Wohnwagen und Kraftfahrzeugen, sofern sich diese im Schaden...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / aa) Mögliche Rechtsfolgen

Rz. 178 Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht war der Versicherer unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 a.F. VVG zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag berechtigt und wurde darüber hinaus gegebenenfalls nach § 21 VVG leistungsfrei. Sofern und sobald das VVG 2008 auf den konkreten Versicherungsvertrag Anwendung findet (vgl. hierzu Rdn 5 ff.), besteht ein unei...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Ausnahmen

Rz. 223 Unrichtige Angaben des Versicherungsnehmers nach der endgültigen Versagung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer führen auch im Fall einer versuchten arglistigen Täuschung nicht zur Leistungsfreiheit des Versicherers; der rechtliche Grund für vor Eintritt des Verwirkungstatbestandes erbrachte Leistungen auf bestehende Verbindlichkeiten entfällt durch die sp...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Sonderkündigungsrecht nach dem Schadenfall

Rz. 273 Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer das Vertragsverhältnis unabhängig von dessen vereinbarter Laufzeit nach B § 15 VHB 2010 kündigen. Das Sonderkündigungsrecht nach dem Schadenfall ist für alle Sachversicherungen typisch und entspricht § 92 VVG. Die Kündigung muss nicht begründet werden und setzt a...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / d) Dem Beruf dienende Arbeitsgeräte und Einrichtungen

Rz. 37 A § 6 Ziff. 2 c hh VHB 2010 erweitert den Versicherungsschutz auf Arbeitsgeräte und Einrichtungen, die ausschließlich dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; bei gemischter Nutzung handelt es sich ohnehin um versicherten Hausrat (vgl. Rdn 22). Grund für die Deckungserweiterung ist, dass Mita...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Grundsätzliches

Rz. 226 In welcher Höhe der Versicherer bedingungsgemäß nach einem Schadenfall Entschädigung zu leisten hat, ist in A §§ 12 ff. geregelt. Die Höhe der von dem Versicherer zu leistenden Entschädigung ist danach keineswegs immer mit dem Betrag des tatsächlich eingetretenen Schadens identisch. Die Entschädigungsberechnung wird von den Faktorenmehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Verjährung

Rz. 275 Die Ansprüche aus dem Hausratsversicherungsvertrag verjährten früher in zwei Jahren. Seit dem 1.1.2008 beträgt die Verjährungsfrist gem. § 195 BGB drei Jahre. Gemäß § 15 VVG ist die Verjährung bei gegenüber dem Versicherer angemeldeten Ansprüchen bis zum Eingang von dessen Entscheidung gehemmt. Die Mitteilung, dass "zum jetzigen Zeitpunkt für das Schadensereignis kein...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / c) Folgenlose Verstöße

Rz. 196 Bei unerheblichen Gefahrerhöhungen kommen weder Kündigung noch Leistungsfreiheit in Betracht (§ 27 VVG). Was als "unerheblich" anzusehen ist, wird weitgehend durch die Antragsfragen bestimmt. Denn Umstände, die den Versicherer bei Abschluss des Versicherungsvertrages nicht interessieren, können bei Änderung schwerlich als Begründung einer Gefahrerhöhung herangezogen ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / d) Nebengebäude, Garagen

Rz. 151 Nach A § 6 Ziff. 3 VHB 2010 wird der Versicherungsschutz auf Hausrat erstreckt, der sich in Nebengebäuden desselben Grundstücks sowie Garagen in der Nähe des Versicherungsortes befindet. Was unter einem Nebengebäude zu verstehen ist, entscheidet die Verkehrsauffassung; Versicherungsort sind danach Geräteschuppen, Tierställe sowie Gewächs- und Gartenhäuser u.Ä., sowei...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Deckungsschutz während des Wohnungswechsels

Rz. 159 Während des Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz sowohl in der bisherigen als auch der neuen Wohnung, in der bisherigen aber längstens für zwei Monate vom Umzugsbeginn an. Nach Beendigung des Wohnungswechsels bzw. Ablaufs dieses Zeitraumes besteht dort allenfalls noch (beschränkter) Außenversicherungsschutz nach A § 7 VHB 2010. Rz. 160 Umzug ist der Transport ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Repräsentant

Rz. 135 Außer für eigenes Verschulden hat der Versicherungsnehmer für ein entsprechend relevantes Verschulden seines Repräsentanten einzustehen. Der noch in den VHB 84 unternommene Versuch, den Kreis der Repräsentanten auf mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen zu erweitern (§ 9 Nr. 1 a VHB 84) und aus dem Versicherungsschutz gegen Einbruchdi...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 5. Umfang des Ersatzes von versicherten Kosten

Rz. 60 Ersetzt werden in allen Fällen nur tatsächlich entstandene Kosten, keine fiktiven. Übernimmt der Versicherungsnehmer selbst eine Tätigkeit, deren Kosten nach den VHB erstattet werden, so sind diese jedenfalls dann zu vergüten, wenn sie in den beruflichen Wirkungskreis des Versicherungsnehmers fallen. Ein Versicherungsnehmer ist bei eigener Sachkunde nicht gehalten, un...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Folgeprämie

Rz. 261 Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / c) Explosion, Implosion

Rz. 74 Definition Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Rz. 75 Schäden durch Überdruck in Flüssigkeiten waren in den VHB 92 ebenso wenig versichert wie Schäden infolge Unterdrucks, z.B. Implosion einer Fernsehbildröhre. Im Gegensatz dazu sind versicherte Sachen, die durch Implosion beschädigt ode...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Sachverständigenverfahren (A § 15 VHB 2010)

Rz. 245 Bei Streit über die Höhe der Entschädigungsleistung sieht A § 15 VHB 2010 ein Sachverständigenverfahren vor. Es wird aufgrund Vereinbarung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer oder auf dessen einseitigen Antrag hin eingeleitet. Seine Ausgestaltung entspricht im wesentlichen § 14 AKB bzw. § 14 AERB und § 15 AFB. Die Möglichkeit des Sachverständigenverfahrens s...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Prämienänderung unabhängig vom Preisindex

Rz. 267 Ein weiterer gängiger Maßstab ist die Anpassung an die Schadenquote im Zeitpunkt der Prämienerhöhung für einen gleichartigen Vertrag. Dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag bei einer derartigen Klauselfassung binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Prämienänderung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen kann, bietet zumind...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Prämie als Gegenleistung für Übernahme des Versicherungsschutzes

Rz. 252 Die Prämie stellt die Gegenleistung für die Übernahme des Versicherungsschutzes dar. Die Zahlung der Versicherungsprämie ist deshalb Hauptpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag. Für die Rechtzeitigkeit der Prämienzahlung kommt es nicht auf den Eingang bei dem Versicherer an, sondern darauf, dass der Versicherungsnehmer die Zahlung rechtzeitig b...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / c) Prämie nach Zahlungsverzug

Rz. 264 Zum Prämienschicksal bei Zahlungsverzug vgl. § 39 VVG. Schiebt der Versicherer die Kündigung wegen Prämienzahlungsverzugs mit einer Folgeprämie ungebührlich hinaus, kann er nach Treu und Glauben den Anspruch auf die Prämie für die Folgeperiode verlieren; das ist jedoch nicht bereits dann der Fall, wenn der Versicherer seine Kündigung nicht schon mit einer qualifizier...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs

Rz. 64 Für Schäden durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung, ist A § 2 Ziff. 1 VHB 2010 konstitutiv. Im Gegensatz zu § 3 VHB 84, wo der Begriff "Flugkörper" gebraucht wurde, wird durch Verwendung des Begriffs "Luftfahrzeug" und den Verzicht auf das Wort "bemannt" die Haftung für derartige Schäden nicht unerheblich erweitert, weil nach d...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 6. Vom Mieter außen am Gebäude angebrachte Sachen

Rz. 121 A § 5 Ziff. 3 b VGB 2010 spricht ausdrücklich von Sachen, die der Mieter "in" das Gebäude eingebracht sind. Damit werden außen am Gebäude angebrachte Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Schon nach § 1 Nr. 4 VGB 88 wurden diejenigen Gegenstände vom Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung ausgenommen, die der Mieter außen am Gebäude anbringt, wie ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Rechtsfolgen bei Verstoß gegen Anzeigepflicht

Rz. 191 B § 9 Ziff. 2 VHB 2010 verlangt, dass eine Gefahrerhöhung dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzuzeigen ist. Während die vorvertraglichen Anzeigepflichten dem Versicherer Kenntnis über das ihm angediente Risiko verschaffen sollen, bezwecken die Vorschriften über die Gefahrerhöhung, dem Versicherer die Prüfung zu ermöglichen, ob er bei Änderung der Gefahrenlage ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Schadenanzeige

Rz. 204 Die Schadenanzeige gegenüber dem Versicherer hat unverzüglich zu erfolgen (B § 8 Ziff. 2 a bb VHB 2010). Sie soll diesen nicht nur von dem Schadenfall in Kenntnis setzen, sondern ihm auch Gelegenheit geben, geeignete Maßnahmen zur Schadenfeststellung sowie zur Schadenminderung zu ergreifen. Die Bemessung der Frist zur Anzeige des Versicherungsfalls hängt von den Umst...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Sturm- und Hagelschaden

Rz. 116 Definition Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Rz. 117 Die Windstärke wird nach der Beaufort-Skala bestimmt. Windstärke 8 ist danach ein stürmischer Wind, der Zweige von Bäumen bricht und das Gehen im Freien erheblich erschwert (Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h, A § 5 Ziff. 2 VHB 2010). Die Regelung beinhaltet eine echte L...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Wiederherbeigeschaffte Sachen (A § 18 VHB 2010)

Rz. 249 Nach A § 18 Ziff. 1 VHB 2010 sind sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Ermittlung des Verbleibs abhanden gekommener Sachen dem jeweils anderen unverzüglich anzuzeigen. Ist zu diesem Zeitpunkt die Entschädigung bereits gezahlt, hat der Versicherungsnehmer ein Wahlrecht, entweder die Entschädigung zurückzuzahlen oder dem Versicherer ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Definition, Grundsätze

Rz. 219 Definition Arglistige Täuschung ist das bewusste und willentliche Einwirken auf den Entscheidungswillen des Versicherers durch Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums über Grund und Höhe der Leistungsverpflichtung. Rz. 220 Die arglistige Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher oder durch Unterdrückung bzw. Verschleierung wahrer Tatsachen begangen werden. Der...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Rz. 130 Der völlige oder zumindest quotale Ausschluss von Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt, umfasst sowohl positives Tun als auch Unterlassen, letzteres allerdings nur, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln bestand. Diese kann sich aus dem Versicherungsvertrag selbst ergeben, aber auch daraus resultieren, dass der Versicherungsn...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Begriff "Wohnung"

Rz. 143 Was unter der Wohnung des Versicherungsnehmers zu verstehen ist, wurde in früheren Fassungen der VHB nur unvollkommen durch den Verweis auf den Versicherungsvertrag und dadurch festgelegt, dass bestimmte Örtlichkeiten "auch" zur Wohnung gehören und damit dem Versicherungsschutz unterfallen sollen. Eine eigentliche Beschreibung war dies nicht. Der Begriff wurde vielme...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Blitzschlag

Rz. 71 Definition Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen. Die Regelung hat vor allem für sog. "kalte" Blitze Bedeutung. Entsteht durch Blitzeinschlag ein Brand, unterfällt dieser nämlich bereits als Brandschaden dem Versicherungsschutz. Rz. 72 Versichert sind nicht Schäden durch Blitzeinwirkung jeglicher Art, sondern nur durch Blitzschlag, d.h. du...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Vorvertragliche Anzeigepflicht

Rz. 176 Die vorvertragliche Anzeigepflicht dient dazu, dem Versicherer vor Abschluss des Vertrages Kenntnis der Risikoverhältnisse zu verschaffen und ihm damit die Entscheidung zu ermöglichen, ob und zu welchen Bedingungen er den Versicherungsantrag annimmt. Nach B § 1 VHB 2010 hat der Versicherungsnehmer alle Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Antragsfragen sind di...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Begriff "Gefahrerhöhung"

Rz. 188 Definition Gefahrerhöhung ist die nachträgliche Änderung der bei Vertragsabschluss tatsächlich vorhandenen Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher macht.[200] Rz. 189 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn die Veränderungen der Gefahrenlage dem Versicherer vernünftigerweise Anlass bieten, die Versicherung auf...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / c) Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, Bargeld (B § 13 VHB 2010)

Rz. 234 Was unter Wertsachen zu verstehen ist, wird in A § 13 Ziff. 1 VHB 2010 abschließend aufgezählt. Eine ausdehnende Auslegung ist wegen des Ausnahmecharakters der Regelung nicht möglich. Zu den Wertsachen gehören auch Pelze, handgeknüpfte Teppiche, bestimmte Werke der bildenden Kunst und Antiquitäten. Ob der Katalog in Grenzfällen einschränkend ausgelegt werden kann, etw...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Insbesondere: Stehlgutliste

Rz. 207 Bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub ist nach B § 8 Ziff. 2 a ff VHB 2008/2010 unverzügliche Anzeige gegenüber der zuständigen Polizeidienststelle vorgeschrieben und dieser eine Stehlgutliste zu übergeben. Bei der Pflicht zur Abgabe der Stehlgutliste handelt es sich um eine so genannte Spontanpflicht.[219] Wenn nach telefonischer Schadensmeldung bei dem Versi...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / d) Rechtsfolge: Leistungsfreiheit

Rz. 212 Bei einem Verstoß gegen die Obliegenheiten im Versicherungsfall gilt § 28 VVG, der in B § 8 VHB 2010 umgesetzt ist. Rz. 213 Bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt der Leistungsanspruch unberührt. Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, erfolgt eine Quotierung nach dem Grad des groben Verschuldens. Erforderlich ist aber, dass die Verletzung Einfluss auf die Feststellung des Versi...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Subjektive Risikoausschlüsse (B § 16 VHB 2010)

Rz. 129 B § 16 VHB 2010 entspricht § 81 VVG. Ausgeschlossen wird die Deckung für Schäden, die auf Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seines Repräsentanten beruhen. Bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen. "Zu kürzen" bedeutet dabei nicht, dass zumindest eine geringe ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Raub

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / A. Einleitung

Rz. 1 Eine der ältesten Sparten der Sachversicherung ist die 1895 eingeführte Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung. Anders als beispielsweise die Sparten Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel bietet die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung keinen Schutz gegen Elementargefahren, sondern gegen gezieltes menschliches Verhalten. Die von den anderen Sparten der Sachversich...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Neuwert

Rz. 273 Neuwert ist der Wiederbeschaffungsaufwand für Sachen gleicher Art und Güte am Tag des Schadens, allerdings ohne Berücksichtigung des Unterschiedes "alt für neu". Die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende "Neuwertspitze" kann gem. § 93 VVG davon abhängig gemacht werden, ob die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung "gesichert" ist. Aber auch diese Klausel is...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / E. Anhang: Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2010) – Stand 1.1.2013

Rz. 283 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Rz. 284 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die ak...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Rechtsprechung

Rz. 219 In der Valorenversicherung (§ 5 Abs. 1 AVBSP) heißt es, dass "Versicherungsschutz besteht", solange die versicherten Sachen bestimmungsgemäß getragen oder sicher verwahrt werden. Trotz der Formulierung "Versicherungsschutz besteht" handelt es sich insoweit um verhüllte Obliegenheiten.[252] Aus der Haftpflichtversicherung: Nach § 4 Abs. 2 S. 3 AHB a.F. muss der Versich...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VI. Rechtsprechung

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 4. Grundstücksbestandteile

Rz. 117 Als Grundstücksbestandteile (A § 5 Ziff. 2 d VGB 2010) gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen. Sie sind nach A § 5 Ziff. 1 VGB 2010 nur versichert, wenn sie ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind. Gesondert versicherbar sind nach A § 5 Ziff. 4 b VGB 2010:mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 6. Eingefügte Sachen

Rz. 132 Ein Sonderproblem begründen so genannte eingefügte Sachen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um sanitäre Anlagen und Leitungswasser führende Installationen mit deren Zu- und Ableitungsrohren, die ein Mieter auf seine Kosten in die gemietete Sache einbringt oder einfügt und für die der Mieter die Gefahr trägt. Derartige Sachen fallen unter den Versicherungsschutz...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Unterversicherung (§ 75 VVG)

Rz. 145 In der Praxis bedeutsamer ist die Unterversicherung, die insbesondere in der Hausratversicherung leicht eintreten kann. Die meisten Verträge sehen daher zwischenzeitlich eine automatische Anpassungsklausel vor. Grundsätzlich ist es Sache des VN, den Wert der versicherten Sache anzugeben und für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Wenn der Versicherer oder sei...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / a) Vereinbarung

Rz. 28 Die AVB werden Bestandteil des Versicherungsvertrages in der bei Vertragsschluss vereinbarten und zugrunde gelegten Fassung. Rz. 29 Beispiel In der Hausratversicherung sind die VHB mehrfach geändert worden, so dass als AVB in Betracht kommen: VHB 1942, VHB 1966, VHB 1974, VHB 1984, VHB 1992, VHB 2000, VHB 2008, VHB 2010. Rz. 30 Vom früheren Bundesaufsichtsamt für das Ve...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / c) Personengebundene Ausschlüsse – A 1 Ziff. 7.3 und 7.4 AVB/Ziff. 7.4 und 7.5 AHB

Rz. 85 Wegen der Gefahr eines kollusiven Zusammenwirkens schließt Ziff. 7.3 AVB/7.4 AHB Haftpflichtansprüche von am Versicherungsvertrag beteiligten Personen untereinander aus. Rz. 86 Aus gleichen Gründen enthält A 1 Ziff. 7.4 AVB/Ziff. 7.5 AHB eine enumerative Aufzählung derjenigen in häuslicher Gemeinschaft[81] mit dem Versicherungsnehmer oder aber mitversicherter Angehörig...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / b) Innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Streik, Aussperrung

Rz. 102 Um die Risiken der inneren Unruhen, böswilligen Beschädigungen, Streik und Aussperrung für den Versicherer kalkulierbar zu machen, enthalten die §§ 4 bis 9 EGB 87/§ 2 ECB 2010 Vorschriften zur näheren Bestimmung der Risiken. Eine Ausnahme von der Deckung besteht, wenn öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche bestehen. Dem Versicherer steht ein gesondertes Kündig...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 5. Vom Mieter eingebaute Sachen

Rz. 119 Gemäß A § 5 Ziff. 3 b VGB 2010 (§ 1 Nr. 4 VGB 88) werden sämtliche in das Gebäude eingefügten Sachen, die vom Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen wurden und für die er die Gefahr trägt, vom Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung ausgenommen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass sich der Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung nic...mehr