Fachbeiträge & Kommentare zu Hessen

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§ 5 Verjährung / Literaturtipps

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§ 6 Tabellen / aa) Sterbetafel 2003/2005

Rz. 118 Tabelle 6.19: Lebenserwartung in den Bundesländern – Mann (Sterbetafel 2003/2005)[100]mehr

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§ 6 Tabellen / cc) Sterbetafel 2020/2022

Rz. 121 Tabelle 6.22: Lebenserwartung in den Bundesländern – Mann (Sterbetafel 2020/2022)[104]mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 4. Sozialgericht

Rz. 272 Ob in einem sozialgerichtlichen Verfahren (über § 202 S. 1 SGG) ein wirksamer Prozessvergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen werden kann, ist streitig.[336]mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / Literaturtipps

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / II. Kirchensteuer

Rz. 50 Ist Lohn-/Einkommensteuer zu erstatten, gilt dies auch für die hierauf entfallende Kirchensteuer. Zu beachten ist gleichzeitig, dass bei der Ermittlung des Netto-Verdienstausfallschadens auch eine etwaige Kirchensteuerpflicht anspruchsmindernd zu berücksichtigen ist. Rz. 51 Soweit der BGH [56] im Jahre 1987 noch von einer grundsätzlich zu vermutenden Kirchensteuerpflich...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Sozialrecht – Haftpflichtrecht

Rz. 488 Zu beachten ist, dass im Haftpflichtrecht andere Kausalitäts- und Beweisanforderungen gelten als im Sozialrecht. Die sozialrechtlichen Kriterien gelten nicht für die zivilrechtliche Auseinandersetzung und umgekehrt.[589] Rz. 489 Da vielfach medizinische Gutachter von der im Sozialrecht vorherrschenden Kausalitätslehre geprägt sind, sollten sie vorsorglich auf die im Z...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Einwendungen

Rz. 353 Dem Schadenersatzanspruch stehen dem Grunde nach (haftungsrechtlich) folgende Einwendungen entgegen:[423]mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Sterbetafel 2013/2015

Rz. 120 Tabelle 6.21: Lebenserwartung in den Bundesländern (Sterbetafel 2013/2015)mehr

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zfs 07/2024, Die Arbeitsgemeinschaft gratuliert Eckhard Höfle zur Vollendung des 80. Lebensjahres herzlich

Eckhard Höfle ist der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht am 9.1.1980 beigetreten. Er hat in der Folgezeit die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht in ganz erheblichem Maße geprägt. Ohne seinen persönlichen Einsatz hätte die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht nie ihre Bedeutung und Größe erlangt. Eckhard Höfle war Regionalbeauftragter der ersten Stunde für Hessen Süd mit dem Stand...mehr

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§ 6 Tabellen / d) Rentenversicherung

Rz. 300 Durch das "Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG)" v. 9.12.2004 (BGBl I 2004, 3242) wurde die Rentenversicherung in Deutschland zum 1.10.2005 (§ 274d SGB VI) neu gegliedert: Deutsche Rentenversicherung Bund (früher BfA); Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (früher Knappschaft, Bundeseisenbahnvermögen und sonstige B...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (c) Persönliche Aspekte

Rz. 375 Die persönlichen Voraussetzungen eines Rentenbezugsrechts sind gekoppelt an die jeweilige Rentenart. Abgestellt wird z.B. auf Lebensalter, Arbeitslosigkeit oder Schwerbehinderung. Rz. 376 § 34 Abs. 4 SGB VI schließt den Wechsel in eine andere Rentenart (außerhalb der Hinterbliebenenversorgung) aus, wenn eine Altersrente bewilligt wurde.[297] Hingegen ist der Anspruch ...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / Literaturtipps

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§ 5 Verjährung / d) Zahlung wegen gerichtlichen Titels

Rz. 541 Hinweis Rdn 729. Rz. 542 Die vorbehaltlose Erfüllung von Einzelansprüchen eines Schadensersatzberechtigten unterbricht die Verjährung des rechtskräftig festgestellten Gesamtanspruchs.[534] Das soll auch über die Frist von 30 Jahren seit Rechtskraft eines Titels hinaus gelten.[535] Rz. 543 Mit einem Anerkenntnis i.S.d. § 212 BGB beginnt die für den Anspruch maßgebliche ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / Literaturtipps

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Materielle Gerechtigkeit

Rz. 362 Die Rechtsprechung versucht mit unbestimmten – und im konkreten Fall sich durchaus wandelbar erweisenden Rechtsbegriffen und -instituten – materielle Gerechtigkeit herbeizuführen:[430] Rz. 363 Das nach der Differenzmethode rein rechnerisch gewonnene Ergebnis bedarf anschließend noch einer normativen, am Schutzzweck der Haftung sowie an Funktion und Ziel des Schadenser...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Bei Mitverantwortlichkeit

Rz. 121 Trifft den Sozialversicherten eine Mitverantwortlichkeit zum Grund (auch schon z.B. bei fehlendem Unabwendbarkeitsbeweis) oder zur Höhe (z.B. kein Gurt/Helm; Mitwirkung bei Schadenvolumen), gilt kein Quotenvorrecht zugunsten des Verletzten bzw. seiner Hinterbliebenen.[116] Rz. 122 Da im Fall einer Mitverantwortlichkeit des Geschädigten diesem kein Befriedigungsvorrech...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / b) Versicherer

Rz. 67 Ein Haftpflichtversicherer schuldet nicht mehr als die bei ihm versicherte Person zu zahlen hätte, wäre sie nicht haftpflichtversichert (Akzessorietät). Erfolgreicher Direktanspruch und erfolgreiche Direktklage (§ 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG) setzen kumulativ zweierlei voraus: Haftung der versicherten Person und bestehende Deckung bzw. Vorleistungspflicht (§ 117 VVG) fü...mehr

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§ 5 Verjährung / (3) "Alte" Verzichtserklärungen

Rz. 301 Hinweis Rdn 260 ff., Rdn 279 ff. Rz. 302 Vor dem 1.1.2002 abgegebene Individualerklärungen oder Globalverzichte (z.B. im Rahmen von Teilungsabkommen) waren unwirksam und nur unter dem Aspekt von Treu und Glauben zu beachten. Da diese Erklärung nicht nur schwebend unwirksam war, trat auch mit dem 1.1.2002 keine Heilung dieser Unwirksamkeit ein.[247] Rz. 303 Die Unwirksa...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Vorrechte

Rz. 164 Das Zessionsrecht führt dazu, dass nicht alle potentiell Anspruchsberechtigten (Direktgeschädigter, Drittleistungsträger) gleichberechtigt behandelt werden.[136] Gerade bei Mithaftung kommen gesetzlich angeordnete oder vertraglich vereinbarte Vorrechte (Quotenvorrechte) zum Tragen (z.B. § 86 Abs. 1 S. 2 VVG, § 76 S. 3 BBG, § 81a Abs. 1 S. 3 BVG). Quotenvorrechte best...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (ee) Beispiele

Rz. 131 Beispiel 1.1 Das Kind K ist 7 Jahre alt. K wurde am 1.12.2007[123] auf dem Weg zur Schule (Schulwegeunfall) von einem Kfz angefahren und verletzt. Es besteht 100 % Haftung nur nach StVG (§§ 7, 18 StVG) in den Grenzen des § 12 StVG (600.000 EUR). K hat mangels Mitverantwortlichkeit am Zustandekommen des Unfallgeschehens ein uneingeschränktes Befriedigungsvorrecht. Drit...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (e) Vertragsverhältnis

Rz. 410 Besteht zwischen verletztem Kind und der seine Pflichten verletzenden Person im Unfallzeitpunkt eine zuvor begründete rechtliche, vor allem vertragliche, Sonderrechtsbeziehung, kommt es zu einer Anrechnung des Mitverschuldens nach §§ 254 Abs. 2 S. 2, 278 BGB.[482] Rz. 411 Eine – zur Anspruchskürzung beim Kind führende – Sonderbeziehung ist anzunehmen bei einem mit dem...mehr

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§ 5 Verjährung / III. Geschädigtenmehrheit

Rz. 366 Die Verjährung ist für jeden Anspruchssteller getrennt zu prüfen (auch Rdn 231 f.). Der Verjährungseinwand bei Beteiligung von Gesamtschuldnern und Gesamtgläubigern hat nach §§ 425 Abs. 2, 429 Abs. 3 S. 1 BGB nur Einzelwirkung (auch Rdn 424). Rz. 367 Jeder einzelne Anspruchsteller ist für seine Rechtssicherung individuell zuständig. Das Verhalten anderer – parallel du...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 5. Prozess – Zahlung Dritter im Prozess

Rz. 200 Zahlt ein Schadenversicherer (z.B. Kaskoversicherung) nach Rechtshängigkeit der Klage des Geschädigten gegen den Schädiger, bleibt eine einseitige Erledigungserklärung des Klägers erfolglos, weil der Kläger seine Klage auf Zahlung an den Versicherer umzustellen hat.[263]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / II. Erbe

Rz. 1256 Ansprüche, die wie vermehrte Bedürfnisse an den lebenden Verletzten anknüpfen, finden schadenersatzrechtlich ihren zeitlichen Abschluss mit seinem Tod. Stirbt ein Verletzter, endet der Ersatzanspruch wegen vermehrter Bedürfnisse mit dem Tod des Bedürftigen. Mit dem Todeseintritt stehen nur noch die Ansprüche nach §§ 844, 845 BGB zur Verfügung.[1289] Zum mittelbaren ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.5 Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen

Rz. 61 Nach § 35a Abs. 1 SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) haben Kinder oder Jugendliche Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt od...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 2. Steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen an eine gGmbH

Aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht muss die Satzung vollumfänglich den Anforderungen der §§ 59–61 AO i.V.m. Anlage 1 zu § 60 AO entsprechen, d.h. die gGmbH muss nach ihrer Satzung ausschließlich, selbstlos und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO verfolgen (sog. formelle Satzungsmäßigkeit). Der Satzung muss unmittelbar entnomme...mehr

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zfs 07/2024, Anforderungen ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des LAG Köln, der zuzustimmen ist, gibt Anlass zur Erörterung, was im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG zu prüfen ist. Zweck des Vergütungsfestsetzungsverfahrens Das Vergütungsfestsetzungsverfahren gemäß § 11 RVG dient der schnellen, einfachen und kostengünstigen Titulierung des Vergütungsanspruchs des als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten t...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Zu den Abkürzungen der zitierten Publikationen siehe auch "Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis".mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 3. Schadenersatz

Rz. 63 Grundsätzlich kann ein Geschädigter vom Ersatzpflichtigen die für die Wiederherstellung des vor dem Schadenereignis bestehenden Zustandes aufzuwendenden Kosten ersetzt verlangen. Ob nach § 249 BGB auch ein Anspruch auf MwSt-Erstattung besteht, richtet sich danach, ob Geschädigter neben dem Netto-Aufwand zur Schadenbehebung zusätzlich MwSt aufwenden muss.[69] Kann der ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (bb) (Unterlassene) Vorsorgemaßnahmen

Rz. 390 Die elterliche Personensorge umfasst auch die Aufgabe, das Kind an die Gefahren des Alltags Stück für Stück heranzuführen (vgl. § 1631 Abs. 1, 1626 Abs. 2 BGB). Aus unsorgfältigem Gefahrenunterricht (z.B. Verkehrsunterricht) lässt sich in der Praxis aber ein haftungsrechtlich relevanter Vorwurf nur selten herauskristallisieren. Rz. 391 Die anzulegenden Maßstäbe sind e...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Haftungsverzicht

Rz. 422 Ein privatrechtlicher Haftungsausschluss ist rechtlich zulässig.[503] Wegen der im Schuldrecht herrschenden Vertragsfreiheit kann die Haftung grundsätzlich durch Vertrag im Voraus[504] ausgeschlossen oder eingeschränkt werden,[505] nur ein Ausschluss der Haftung für Vorsatz ist unzulässig (§ 276 Abs. 3 BGB). Der rechtsgeschäftliche Haftungsverzicht ist formfrei mögli...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Bemessung

Rz. 135 Schmerzensgeld wird grundsätzlich als Kapitalleistung geschuldet. Nur unter besonderen Voraussetzungen wird eine Schmerzensgeldrente (gegebenenfalls neben einem Kapitalbetrag) gezahlt[98] (siehe § 1 Rdn 550 ff.).mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / e) Anspruchssicherung

Rz. 95 Zur Anspruchssicherung sind nachstehende Aspekte zu beachten.[91] aa) Klageantrag Rz. 96 Aus dem Klageantrag muss deutlich hervorgehen, ob der Geschädigte Rente oder Kapitalabfindung begehrt. Der Klageantrag ist erforderlichenfalls im Wege des Fragerechtes oder der Auslegung klarzustellen.[92] Rz. 97 Bei Feststellungsklagen kann, wenn die Haftungsgrenze bereits erreicht ...mehr

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§ 5 Verjährung / V. Spezialrechtliche Normen

Rz. 959 § 15 StVG – Verwirkung 1Der Ersatzberechtigte verliert die ihm aufgrund der Vorschriften dieses Gesetzes zustehenden Rechte, wenn er nicht spätestens innerhalb zweier Monate, nachdem er von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erhalten hat, dem Ersatzpflichtigen den Unfall anzeigt. 2Der Rechtsverlust tritt nicht ein, wenn die Anzeige infolge eines...mehr

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Literaturverzeichnis

Almeroth, Schadensersatz bei Verkehrsunfällen, 1. Aufl. 2023 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 82. Aufl. 2024 Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Aufl. 2021 Battis, Bundesbeamtengesetz, 6. Aufl. 2022 beck-online, Beck'sche Online-Kommentare (BeckOK) beck-online.GROSSKOMMENTAR (BeckOGK) Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrs, Loseblatt, ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Prüfungsschema

Rz. 36 Die Antworten suchende Ausgangsfrage vor einer Entscheidung über eine Ersatzleistung an den Fordernden lautet regelmäßig: "Wer will von wem wieviel" (d.h., was warum aus welchem Rechtsgrund)? Rz. 37 Übersicht 2.1: WER will WAS von WEM WARUM WORAUS?mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Ausländischer Schädiger

Rz. 1490 Richtet sich der Anspruch gegen ausländische Schädiger, ist auch bei einfach gelagertem Sachverhalt eine Anwaltseinschaltung erforderlich.[1575]mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Finanzielle Eintrittspflicht

Rz. 86 Der Schadenersatzpflichtige selbst haftet, sofern ihn keine Haftungshöchstsumme vor höheren finanziellen Belastungen schützt, dem Ersatzberechtigten gegenüber unbeschränkt aus eigenem Vermögen und Einkommen auf Schadenersatz (Rdn 10, § 2 Rdn 396). Die vom Haftpflichtversicherer zur Verfügung zu stellende Versicherungssumme (im Falle der Versicherungsschutzversagung in...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Fahrzeuginsassen

Rz. 922 Da Insassen bei Verkehrsunfällen nach dem 31.7.2002 auch gegenüber Fahrer und Halter des eigenen Fahrzeuges i.d.R. verschuldensunabhängig Ansprüche haben, stellt sich für den eingeschalteten Anwalt verstärkt die Fragen der Interessenkollision (siehe auch § 3 BORA [942]) und der Strafbarkeit i.S.v. § 356 StGB.[943] Das in § 43a Abs. 4 BRAO als anwaltliche Berufspflicht...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Haftungs-, Tatbeitrags- bzw. Zurechnungseinheit

Rz. 438 Einem schuldfähigen, nicht jedoch einem deliktsunfähigen, Kind kann das Mitverschulden eines Aufsichtspflichtigen über die Haftungseinheit zuzurechnen sein.[527] Die Deliktsfähigkeit orientiert sich an § 828 BGB und beginnt mit dem 7. bzw. ab 10. Lebensjahr. Rz. 439 Die Grundsätze der Haftungseinheit kommen u.a. zur Anwendung, wenn das haftungsrelevante Verhalten mehr...mehr

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§ 5 Verjährung / 3. Umstandsmoment

Rz. 948 Für eine Verwirkung ist der Zeitablauf, während dem der Anspruchsberechtigten über einen längeren Zeitraum dem Anspruchsgegner gegenüber untätig bleibt, nur eine von mehreren Voraussetzungen.[962] Rz. 949 Neben das Zeitmoment tritt das Umstandsmoment: Es müssen besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtf...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Unterschied

Rz. 181 Eine Haftungshöchstsumme (z.B. § 12 StVG) beschränkt die finanzielle Verantwortlichkeit des unmittelbar handelnden bzw. für eine gefährliche Sache verantwortlichen Schadenersatzpflichtigen gegenüber dem Anspruchsberechtigten im Haftungsverhältnis (Schadenersatzverhältnis); und zwar unabhängig davon, ob Versicherungsschutz bei einer Haftpflichtversicherung besteht.[18...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (5) Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten

Rz. 1113 Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten aus einem Prozess mit unmittelbar Geschädigtem (oder dessen Ersatzempfängern wie Rentenversicherung oder Krankenkasse) sind nicht zu ersetzen. Die einem Gesamtschuldner in einem Rechtsstreit entstandenen Kosten sind grundsätzlich von diesem selbst zu tragen, weil er den Gläubiger nicht streitlos befriedigt hat.[1150] Anderes gi...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Deckungssumme

Rz. 572 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 89 ff. Rz. 573 Ein Versicherer will nur im Rahmen seiner mit dem Versicherten vereinbarten Versicherungssumme regulieren. Die Einstandspflicht eines Versicherers orientiert sich an der risikoadäquaten Prämienzahlung seines Versicherungsnehmers – und nicht an dem von den versicherten Personen angerichteten Schaden. Der Opferschutz ist nur im ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Schadenersatzverhältnis

Rz. 1558 Probleme ergeben sich bei Verzicht des Geschädigten – aus welchen Gründen auch immer – auf Mehrforderungen. Rz. 1559 Unstreitig kann der Geschädigte vom Schädiger nicht Ersatz der Anwaltsgebühren, berechnet auf der Grundlage eines Streitwertes in Höhe der vollen – aber letztlich vom Ersatzpflichtigen nicht vollständig erfüllten – Forderung verlangen. Für die Probleml...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Interessenkollision

Rz. 1514 Hinweis Siehe auch Rdn 898 ff., 912 ff. Rz. 1515 Ein Anwaltsvertrag, mit dessen Abschluss der Rechtsanwalt gegen das Verbot verstößt, widerstreitende Interessen zu vertreten, ist nichtig.[1596] Rz. 1516 Vertritt ein Anwalt entgegen § 43a BRAO widerstreitende Interessen, schuldet der Mandant dem Anwalt wegen der Interessenkollision keine Anwaltskosten.[1597] Damit entf...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (e) Drittleistungsträger

Rz. 378 Drittleistungsträgern kann bei eigenem Fehlverhalten der Regress verwehrt sein.[442]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Erstattung

Rz. 811 Rechtsverfolgungskosten können ersatzfähig sein, wenn sie adäquat kausal auf dem Schadenereignis beruhen und die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe unter den Umständen des Falles erforderlich war.[840] Rz. 812 Wenn und soweit anwaltliche und gerichtliche Kosten für die Einholung der familien-/betreuungsgerichtlichen Genehmigung anfallen, sind sie, soweit erforderlich ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / aa) Haftungshöchstsummen

Rz. 69 Hinweis Siehe auch § 3 Rdn 141 ff. Rz. 70 Bei Begrenzung seines Anspruchs auf Haftungshöchstsummen[61] muss der Geschädigte überlegen, ob ihm aus der Kapitalisierung Vor- oder Nachteile erwachsen: Während das Haftungshöchstsummen-Kapital sofort erschöpft werden kann, ist die Rente weiter zu zahlen, bis sie den Haftungshöchstbetrag erreicht.[62] (1) Summenbeschränkung be...mehr