Fachbeiträge & Kommentare zu Hessen

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / b) Haushaltsführungsschaden

Rz. 31 Der Ausfall eines Verletzten im Haushalt ist, soweit die Haushaltsführung zugunsten der Familienangehörigen erfolgt, rechtlich als "Erwerbstätigkeit" (gegenüber der Familie) i.S.v. § 842 BGB zu qualifizieren,[38] im Übrigen handelt es sich um vermehrte Bedürfnisse (der verletzten Person) (§ 843 BGB). Diese zivilrechtliche/schadenersatzrechtliche Einordnung bestimmt ni...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Belege

Rz. 264 Hinweis Siehe auch Rdn 224 ff. Rz. 265 Belege sind beizubringen, soweit deren Beschaffung dem Dritten billigerweise zugemutet werden kann (siehe auch §§ 119 Abs. 3 S. 2, 120 VVG). Die Rechnungslegung (vgl. § 259 BGB) hat der hierzu Verpflichtete grundsätzlich auf eigene [239] Kosten zu erbringen. Grundsätzlich reichen Fotokopien der Schadenbelege (das gilt nicht für Gu...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Drittleistungsträger

Rz. 408 Grob fahrlässige Unkenntnis schadet auch Drittleistungsträgern (z.B. Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger, beamtenrechtlicher Dienstherr). Nachdem in der Gesetzesbegründung auch das Vertrauen in das Nichtverfolgen von Ansprüchen (u.a. auch mit Blick auf die stark verkürzte Verjährung eines möglichen Gesamtschuldnerausgleiches) und die Dispositionsfreiheit des...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Grundsatz, Regel – Ausnahme

Rz. 1464 Grundsätzlich sind Anwaltskosten, wie auch das BVerfG [1541] hervorhebt, von jeder Partei selbst zu tragen[1542] und nur als Folge von Verzug oder (vor-)vertraglichem Fehlhalten als Schadenersatz geschuldet.[1543] Rz. 1465 Diesen Grundsatz hat die deutsche [1544] Rechtsprechung ausnahmsweise durchbrochen; und zwar für den Bereich der Haftpflichtschadenregulierung, besc...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Wechselseitiges Nachgeben

Rz. 524 Vergleich bedeutet begrifflich die Beseitigung eines Streites oder der Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege wechselseitigen Nachgebens (§ 779 Abs. 1 BGB) im Gegensatz zur Abrechnung, bei der ein Schadenersatzverpflichteter den von ihm für richtig erachteten Betrag an den Ersatzberechtigten auskehrt.[620] Rz. 525 Die Abgrenzung zwischen Abrechnun...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (bb) Beitragsregress

Rz. 354 Ein Beitragsregress nach § 119 SGB X kommt auch bei Ausländern in Betracht. Es sind bei ausländischen Verletzten RV-Beiträge zu erstatten, wenn und solange für diese Personen Pflichtbeiträge an einen deutschen RVT (DRV) abgeführt worden wären. Der Regress nach § 119 SGB X stellt weder auf die Staatsangehörigkeit des Verletzten, noch auf den Unfallort, noch auf den Be...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (9) Vermehrte Bedürfnisse

Rz. 147 Gerade bei Schwerverletzten fallen neben den Leistungen (insbesondere der Sozialversicherung und Sozialhilfe) auch Eigenlasten bei den Verletzten an, die sich in ihrer Gestaltung (z.B. Pflege innerhalb der Familie anstelle Unterbringung in einer Heimpflege) künftig verändern können. Rz. 148 Nicht zuletzt unter Hinzutreten unfallfremder Erkrankungen können Drittleistun...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / i) § 119 SGB X, § 179 Abs. 1a SGB VI

Rz. 430 Der Abfindung von Ansprüchen nach § 119 SGB X , die vom RVT[320] einzufordern sind, stehen keine rechtlichen Bedenken entgegen. Auch diese Ansprüche können kapitalisiert werden (§ 119 Abs. 4 SGB X). Rz. 431 Ansprüche nach § 179 Abs. 1a SGB VI [321] können, ebenso wie die auf § 116 SGB X gestützten Ansprüche (denen § 179 Abs. 1a SGB VI weitgehend rechtlich folgt), grunds...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / h) Übersicht

Rz. 107 Übersicht 2.5: Anspruch – Norm – Forderungsberechtigungmehr

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§ 5 Verjährung / a) Allgemeines

Rz. 241 Verjährungsverzichtserklärungen gehören zum "unverzichtbaren Handwerkszeug eines jeden Juristen".[181] Diese Erklärungen sind gerade aus der Personenschadenregulierung nicht wegzudenken – nicht zuletzt, um bei komplexen Rechtslagen, Warten auf anderweitige Entscheidungen (wie solcher von Drittleistungsträgern) und/oder zur Sachverhaltsbeurteilung (u.a. wirtschaftlich...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / a) Prüfung

Rz. 45 Gerade mit Blick auf die vielfältigen in Betracht zu ziehenden Drittleistungen ist zu prüfen, ob der Fordernde (Kläger: unmittelbar Verletzter, Drittleistungsträger) auch tatsächlich Inhaber der Forderung ist bzw. noch ist. Verlust der Aktivlegitimation führt zur Unschlüssigkeit einer Klage. Rz. 46 Bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen hat der Fordernde alle ansp...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / ff) Gleichklang mit Leistungsrecht

Rz. 443 Sozialleistungsrecht und Beitragsregress sind nicht überall aufeinander abgestimmt. Der Gesetzgeber hat im Leistungsrecht nicht immer beachtet, dass die nach § 119 SGB X dem Beitragskonto gutgeschriebenen Beiträge echten Geldtransfer voraussetzen (und daher zu Recht auch echte Beiträge darstellen, § 119 Abs. 3 S. 1 SGB X). Es handelt sich also nicht um vorwiegend aus...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ff) Todesfall

Rz. 671 Werden nach dem Tod eines nicht-ehelichen Vaters nur die Ansprüche des Halbwaisen durch Abfindungsvergleich endgültig erledigt, sind Ansprüche der nicht-ehelichen Mutter nicht automatisch ebenfalls Gegenstand des Vergleiches. Die nicht-eheliche Mutter kann eigene Ersatzansprüche (gestützt auf § 1615l Abs. 2 BGB) haben, die getrennt abzuwickeln sind. Rz. 672 Soweit das...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Abgrenzung

Rz. 876 Erbringen mehrere Drittleistungsträger gleichartige Leistungen an einen Geschädigten, sind sie gegenüber dem Ersatzpflichtigen bei ihrer Regressnahme Gesamtgläubiger. Nur soweit Leistungen lediglich von einem Drittleistungsträger erbracht werden, besteht dann insoweit Einzelgläubigerschaft. Rz. 877 Für die Forderungsberechtigung kommt es immer nur auf den "wirklich Be...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Sachverhaltsaufarbeitung, Feststellung der Beeinträchtigung

Rz. 231 Hinweis Siehe auch Rdn 228, 260 ff. Rz. 232 Die Schadenbearbeitung wird sachlich zunächst durch das Zusammentragen der erforderlichen Informationen (tatsächlicher Lebenssachverhalt) zu Haftungsgrund und Anspruchsvolumen und weniger durch die Beantwortung von Rechtsfragen bestimmt. Die Sachverhaltsaufklärung umfasst Aspekte zu Schadengrund und Schadenhöhe, aber auch zu...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / cc) § 179 Abs. 1a SGB VI

Rz. 62 Der Forderungsübergang nach § 179 Abs. 1a SGB VI [75] findet erst mit der Erstattung durch den Bund (tatsächliche Zahlung) statt, und zwar sukzessive wie bei § 6 EFZG oder § 67 VVG a.F./§ 86 VVG.[76] Zur Verjährung § 5 Rdn 928 ff. Rz. 63 § 179 Abs. 1a SGB VI ist eine Systemänderung. In Altfällen (Unfalltag vor 1.1.2001) vollzieht sich daher der auf der Neuregelung beruh...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (6) Prognose

Rz. 360 Hinweis Siehe Rdn 336 ff. Rz. 361 BGH NJW-RR 2016, 793 [279] betont, dass zwar dort, wo der Geschädigte (etwa weil er noch am Anfang einer beruflichen Entwicklung gestanden hat) nur wenige konkrete Anhaltspunkte dazu liefern könne, wie sich sein Erwerbsleben voraussichtlich gestaltet hätte, keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen. Die erleichterte Schadensb...mehr

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§ 5 Verjährung / IV. Anspruchsmehrheit

Rz. 373 Kommen mehrere Anspruchsgründe parallel in Betracht, ist der Fristenlauf für jede Anspruchssituation getrennt zu betrachten (auch Rdn 230).[303] Kommen mehrere Anspruchsgründe parallel in Betracht, ist der Fristenlauf für jede Anspruchssituation getrennt zu betrachten. Die Frage, ob eine Klage auf eigene oder übergegangene Ansprüche gestützt wird, betrifft nicht ledi...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (6) Haushaltsführungsschaden

Rz. 127 Der Haushaltsführungsschaden hat viele Facetten (auch § 1 Rdn 453 ff., Rdn 154 ff.).[96] Rz. 128 Wird der Unfallbeteiligte getötet, ist der Haushaltsführungsschaden Teil des familienrechtlich geschuldeten Unterhalts (und zwar in der Form des Naturalunterhalts). Rz. 129 Im Verletzungsfall ist zu differenzieren zwischen Eigenversorgung einerseits und Fremdversorgung ande...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Obliegenheit

Rz. 452 Den Geschädigten trifft nach Eintritt des schädigenden Ereignisses die Obliegenheit, den Schaden abzuwenden oder zu mindern (§ 254 Abs. 2 S. 1 BGB). Dabei findet § 278 BGB entsprechende Anwendung (§ 254 Abs. 2 S. 2 BGB).[545] Rz. 453 Bei der weiteren Schadenentwicklung und -abwicklung hat sich das verletzte Kind ein vorwerfbares Fehlverhalten (wie Verjährenlassen, Unt...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Erwerbsschaden

Rz. 433 Hinsichtlich der Höhe gelten die Ausführungen zum Erwerbsschaden entsprechend.[323] Rz. 434 Soweit 400 EUR-Jobs in Betracht kommen, entfällt mangels entgangenen Pflichtbeitrages ein Regress.[324] 450 EUR-Jobs sind hingegen differenziert zu betrachten:[325] Da mehr als 80 % der Beschäftigten gegen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung optiere...mehr

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§ 5 Verjährung / j) Fehlende Möglichkeit der Kenntnisnahme

Rz. 473 Der Ersatzgläubiger ist nicht grenzenlos schutzwürdig, sondern muss unabhängig von seiner Kenntnis die Verjährung seiner Forderungen hinnehmen. Die absolute Verjährung tritt auch dann ein, wenn der Gläubiger keine Möglichkeit der Kenntnisnahme hatte; die Verjährung läuft gegen ihn trotz fehlender Möglichkeit der Kenntnisnahme.[457] Hat beispielsweise ein Rentenversic...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Schadenersatzpflichtiger

Rz. 1520 Der Rechtsanwalt hat gegenüber dem Schadenersatzverpflichteten keinen eigenen Anspruch auf Zahlung von Gebühren. Der Anspruch besteht nur in der Person seines (schadenersatzberechtigten) Mandanten. In eigenem Namen aus eigenem Recht kann der Anwalt die Gebühren zwar gegenüber seinem Mandanten verfolgen, nicht aber gegenüber dem Schadenersatzverpflichteten einklagen....mehr

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§ 5 Verjährung / (bb) Wiederkehrende Leistungen

Rz. 738 Hinweis Rdn 69 ff., 192. Rz. 739 Gerade bei sich langfristig entwickelnden Schäden muss absehbar ein Rechtsfriede eintreten.[749] § 197 Abs. 2 BGB will seinem Schutzzweck nach verhindern, dass regelmäßig wiederkehrende Einzelforderungen des Gläubigers sich mehr und mehr ansammeln und schließlich einen Betrag erreichen, dessen Aufbringung in einer Summe dem Schuldner i...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Hinterbliebenengeld

Rz. 119 An Stelle eines in das deutsche Recht nicht eingeführten Angehörigenschmerzensgeldes wurde[92] ein Hinterbliebenengeld eingeführt. Das Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 BGB und entsprechende Regeln in den Spezial-Haftpflichtgesetzen) steht den gesetzlich beschriebenen Personen (nahestehende Hinterbliebene) unmittelbar zu.[93] Rz. 120 Sofern Anspruch auf Schmerzensgeld...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 3. Zinsfuß

Rz. 570 Der Zinsertrag ist abhängig von dem Zinsfuß, den der Geschädigte langfristig [480] nachhaltig erzielen kann.[481] Die gängigen Tabellen enthalten Berechnung für Zinsfüße von 3,5 % bzw. 4 % bis 7 %. Rz. 571 Die Relevanz des der Abzinsung zugrunde zu legenden Zinsfußes ist von der Laufzeit abhängig: Bei kurzen Laufzeiten ist die Relevanz eher gering; hier ist das Augenme...mehr

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§ 5 Verjährung / aa) Entstehung

Rz. 330 Entstanden ist der Schaden, wenn durch die Verletzungshandlung eine Verschlechterung der Vermögenslage des Verletzten eintritt, ohne dass dabei bereits feststehen muss, dass der Schaden bestehen bleibt und damit endgültig ist. Das bloße Risiko eines Vermögensnachteiles reicht nicht aus.[270] Rz. 331 Die Verjährung beginnt nicht vor Entstehung des Schadens. Der Vermöge...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Vorschaden

Rz. 480 Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann zwar nicht verlangen so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre.[575] Die unfallfremden Faktoren können allerdings für Dauer und Höhe des Schadenersatzanspruches (u.a. unter dem Aspekt der überholenden Kausalität oder des eingeschränkten körperlichen und psychischen Leistungsv...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / cc) Weitere Aspekte

Rz. 464 Die Rente wegen Beeinträchtigung in der Haushaltsführung kann nicht auf das 65. Lebensjahr begrenzt werden. Zu berücksichtigen ist allerdings eine altersbedingte unfallfremde Herabsetzung der Leistungsfähigkeit[349] und die voraussehbare Mitarbeit anderer Familienangehöriger (z.B. nach Pensionierung), ferner die unfallunabhängige Einstellung, aber auch die vorbestehe...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Feststellungstitel

Rz. 98 Stützt der Geschädigte seine Ansprüche nur auf das StVG, kann eine Auslegung des Vergleichs dazu führen, dass eine Beschränkung auf die Höchstbeträge vorliegt.[93] Entsprechendes gilt für die anderen Haftpflichttatbestände mit Höhenbegrenzung.[94] Rz. 99 Eine Beschränkung auf Haftungshöchstsumme bzw. Versicherungssumme oder Mindestversicherungssumme sollte regelmäßig i...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Abgrenzung zum mittelbar Geschädigten

Rz. 47 Hinweis Siehe auch Rdn 342 ff., 837 ff. Rz. 48 Der Umstand, dass jemand nach einem Geschehnis Vermögenseinbußen hat oder immaterielle Beeinträchtigungen beklagt, bedeutet nicht automatisch, dass ihm hierfür auch stets ein anderer materiellen Schadensersatz und billige (immaterielle) Entschädigung in Geld (Schmerzensgeld) zu leisten hat. Es bedarf stets einer Anspruchsn...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / aa) Sterbetafel

Rz. 253 Muss die künftige Forderung bis zum hypothetischen Lebensende des Unfallverletzten kapitalisiert werden, ist die Laufzeit der Sterbetafel[185] (§ 6 Rdn 29 ff.; § 6 Rdn 67 ff.) zu entnehmen.[186] Für Unterhaltsschäden ist auf die dem Todeszeitpunkt nächstgelegene Sterbetafel abzustellen (siehe auch Rdn 254, 269, 296). Rz. 254 Zunächst ist die allgemeine Lebenserwartung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Feststellungsinteresse

Rz. 1180 Hinweis Siehe ergänzend Rdn 1184 ff.; § 3 Rdn 18 f., 75 ff. Rz. 1181 Das Rechtsschutzinteresse für eine Feststellungsklage fehlt zwar nicht, weil der Ersatzpflichtige für längere Zeit einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung abgegeben hat.[1207] Rz. 1182 Das Anerkenntnis eines Versicherers ist aber geeignet, eine Feststellungsklage entbehrlich zu machen.[1208] Da...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Drittschutz

Rz. 945 Ein Anwaltsvertrag hat auch ohne ausdrückliche Regelung Schutzwirkungen zugunsten eines Dritten, sofern sich dies aus einer maßgeblich durch das Prinzip von Treu und Glauben geprägten ergänzenden Auslegung des Beratervertrags ergibt.[1021] Ein Anwaltsvertrag kann drittschützende Wirkung haben, sofern der Dritte mit der Leistung des Anwalts bestimmungsgemäß in Berühru...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Vorbehaltstext

Rz. 1147 Der Vorbehalt muss möglichst exakt umschrieben sein.[1180] Vor allem Formulierungen wie "bei erheblicher Verschlechterung", "bei Verschlimmerung" verursachen Probleme bei einer späteren Regulierung und sind daher nicht zu verwenden. Rz. 1148 Für den Erklärungsinhalt eines Abgeltungsvergleiches ist gleichgültig, wer (wie Anspruchsteller selbst, sein Anwalt oder der Re...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Erweiterung der Gefährdungshaftung – Höhere Gewalt

Rz. 666 Die Schadenrechtsreform ersetzte in § 7 Abs. 2 StVG das "unabwendbare Ereignis" durch den Einwand der "höheren Gewalt". Rz. 667 Die Ersatzpflicht des Fahrzeughalters ist nur noch ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird. "Höhere Gewalt" bedeutet[737] ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Pe...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Nicht-eheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 149 Probleme der nicht-ehelichen Gemeinschaften waren Thema des 23. VGT 1985 (Arbeitskreis II) und 45. VGT 2007 (Arbeitskreis I).[141] Die dort angesprochenen gesellschaftlichen Veränderungen treten immer deutlicher zutage: Die Ehe hat als Standardbeziehung zweier Menschen an Bedeutung eingebüßt zugunsten anderer, auch nicht mehr zwingend auf Dauer angelegter Beziehungen...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Angehörigenprivileg

Rz. 393 § 116 Abs. 6 SGB X,[456] § 67 Abs. 2 VVG a.F., § 86 Abs. 3 VVG (Kodifizierung des allgemeingültigen[457] Angehörigenprivilegs) verhindern (sofern die Verletzungen beim Kind nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden),[458] dass im Anschluss an ein Haftpflichtgeschehen Drittleistungsträger (wie Sozialversicherer, beamtenrechtliche Beihilfe, Sozialhilfe, private Krankenkas...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / aa) Ersatzverpflichtung

Rz. 485 Einen eigenen Ersatzanspruch verschaffen den gegenüber einem Getöteten im Verletzungszeitpunkt [375] Unterhaltsberechtigten trotz ihrer nur mittelbaren Betroffenheit die § 28 Abs. 2 AtG, § 844 Abs. 2 BGB, § 5 Abs. 2 HaftPflG, § 35 Abs. 2 LuftVG, § 10 Abs. 2 StVG, § 7 Abs. 2 ProdHaftG, § 12 Abs. 2 UmweltHG. Rz. 486 "Gesetzlicher Unterhalt" i.S.v. § 844 Abs. 2 BGB ist, w...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Sachliche Kongruenz

Rz. 149 Die Differenzierung nach schadenkongruenten Forderungen hat Bedeutung auch für Teilabfindungen sowie für etwaige Forderungsübergänge auf Drittleistungsträger, aber auch – bei unzureichender Deckungssumme oder unzureichendem Vermögen des Schädigers – für quotenbevorrechtigte Forderungen des unmittelbar Verletzten. Rz. 150 Der BGH [114] betont die Wirkungen der Forderung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Interessenkollision

Rz. 898 Hinweis Siehe auch Rdn 558 ff., 575 f., 912 ff. und 1514 ff. Rz. 899 § 43a BRAO – Grundpflichten (ab 1.8.2022)[917]mehr

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§ 5 Verjährung / 4. Auswirkungen auf Drittbeteiligte

Rz. 134 Sind mehrere Verletzte oder mehrere als Ersatzpflichtige in Betracht kommende Personen (oder deren Haftpflichtversicherer) vorhanden (Geschädigtenmehrheit), beeinflussen Verhandlungen, die einer von ihnen führt, nicht den Lauf der Verjährung bei den anderweitigen Anspruchsbeziehungen (auch Rdn 428). Dies gilt nicht, wenn der Handelnde (Verhandelnde) die übrigen bei d...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Vorrecht nach § 116 Abs. 5 SGB X

Rz. 163 Hat ein Sozialleistungsträger (SVT, SHT) aufgrund des Schadenereignisses dem Geschädigten bzw. dessen Hinterbliebenen keine höheren Sozialleistungen zu erbringen als vor dem Ereignis (z.B. im Falle der unfallbedingten Witwenrente), geht bei Mitverantwortlichkeit des unmittelbar Geschädigten der Schadenersatzanspruch nur insoweit auf den Sozialträger über, als die Sch...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 2. Einigungsgebühr (RVG)

Rz. 238 Gebühr nach § 13 RVG RVG Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis Nr. 1000 – Einigungsgebühr [304] Teil 1 Allgemeine Gebührenmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Überleitung

Rz. 90 Rechtsnachfolger leiten ihre Rechte ausschließlich von der jeweils ursprünglich anspruchsberechtigten Person (Verletzter, Hinterbliebener, Erbe, aber auch einem gleichgelagerten Rechtsvorgänger [z.B. bei Zuständigkeitswechsel in der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung]) ab. Somit gelten für den Rechtsnachfolger auch die Darlegungs- und Beweisregeln des unmitt...mehr

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§ 5 Verjährung / aa) Einschränkungen

Rz. 283 Nur verjährbare Ansprüche sind der Parteidisposition zugänglich. Ist ein Anspruch kraft Gesetzes unverjährbar (Rdn 149 ff.), kann er auch in Zukunft nicht durch Vereinbarung der Verjährung unterworfen werden. Eine derartige Vereinbarung wäre unwirksam. Rz. 284 Die Verjährung kann durch Rechtsgeschäft nicht über eine Verjährungsfrist von 30 Jahren ab dem gesetzlichen V...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / E. Drittleistungen

Rz. 616 Bereits bewilligte, vor allem aber auch künftig mögliche, Leistungen von dritter Seite sind bei der Abwicklung des Direktanspruches zu bedenken. Rz. 617 Werden die Ansprüche eines Drittleistungsträgers (z.B. RVT, Berufsgenossenschaft, Dienstherr) abgefunden, sind neben den weiteren zum Leistungsspektrum kongruenten Leistungen anderer – auch erst künftig eintretender –...mehr

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§ 5 Verjährung / ff) Schadenfall vor dem 1.1.2002 – Regelmäßig wiederkehrende Leistungen

Rz. 69 Hinweis Rdn 43, 192, 738 ff. Rz. 70 Beispiel 5.6 F wurde am 12.1.1989 durch einen Verkehrsunfall schwer verletzt. Ein Feststellungsurteil vom 6.5.1990 sichert dem F Anspruch auf Ersatz ihm entstehender künftiger Verdienstausfallschäden. F arbeitet mittlerweile wieder. Er erhält sein Gehalt jeweils am 15. des laufenden Monates (= arbeitsvertraglicher Fälligkeitstermin) a...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (f) Kinderzulage, Kindergeld

Rz. 524 Kinderzulagen sind bei der Schadensberechnung zu berücksichtigen.[422] Rz. 525 Grundsätzlich bestimmt sich der Unterhalt der gesetzlichen Unterhaltspflicht nach den jeweiligen aktuellen unterhaltsrechtlichen Normen. Nur soweit der Getötete im Zeitpunkt des Unfalles Dritten familienrechtlich zum Unterhalt verpflichtet war, haben diese Unterhaltsberechtigten eigene Ansp...mehr