Fachbeiträge & Kommentare zu Hessen

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§ 3 Prozessuale Aspekte / (2) Träger der Eingliederung, Träger nach dem AsylbLG

Rz. 58 Bei Regressansprüchen, die ein " Träger der Sozialhilfe " für sich reklamiert, ist sorgfältig darauf zu achten, ob die Forderung auch wirklich dem SHT zusteht oder aber einer anderen eigenständigen Rechtspersönlichkeit (wie "Träger der Eingliederung", "Träger nach dem AsylbLG "[69]), in deren Namen manchmal Sachbearbeiter beim SHT ebenfalls tätig werden. Auch wenn dersel...mehr

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§ 5 Verjährung / 4. Teilungsabkommen

Rz. 515 Besteht zwischen Rechtsvorgänger und ersatzpflichtigem Haftpflichtversicherer ein Teilungsabkommen, entfaltet ein im Abkommen enthaltenes pactum de non petendo oder ein allgemeiner Verjährungsverzicht keine Wirkungen zugunsten des Rechtsnachfolgers. Der Rechtsnachfolger muss vielmehr unverzüglich auf eine Anerkennung seiner Ansprüche nach Rechtslage hinwirken.[508] R...mehr

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§ 5 Verjährung / dd) Direktanspruch, Dritter, Gesamtschuld

Rz. 599 § 115 VVG gilt nicht im Gesamtschuldner-Ausgleichs(Innen-)verhältnis.[596] Rz. 600 Der Ausgleich richtet nach § 426 BGB. Ein Kfz-Haftpflichtversicherer steht dabei stets nur mit den bei ihm versicherten Personen in einem Gesamtschuldverhältnis, nicht aber mit außerhalb dieses Versicherungsverhältnisses stehenden weiteren Gesamtschuldnern.[597] Versicherter und sein Ve...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Erstattungsanspruch

Rz. 1603 Im Schadenersatzverhältnis sind nur die gesetzlich geschuldeten, und nicht die vertraglich vereinbarten, Gebühren zu ersetzen. Soweit über das gesetzliche Maß hinaus erhöhte Gebühren zulässig sind, hat der Schadenersatz fordernde Mandant diese Übergebühren selbst zu tragen.[1674]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Eigene Ansprüche

Rz. 350 Dritte können zwar auch erhebliche Vermögensschäden wegen der Verletzung des unmittelbar Unfallbeteiligten erleiden, haben aber nur in wenigen Ausnahmefällen einen eigenen Anspruch wegen der ihnen anlässlich eines Haftpflichtgeschehens entstandenen Aufwendungen. Greifen diese Ausnahmen (§ 110 SGB VII, Teilungsabkommen) nicht, bleibt der Drittleistungsträger – als nur...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (c) Allgemeine / Berufs-Haftpflicht

Rz. 91 Soweit der Arzthaftungssenat des OLG Hamm [86] die Ansicht vertrat, dass allgemeine Haftpflichtversicherer – anders als Kfz-Haftpflichtversicherer – grenzenlos zahlen wollen/müssen, wenn sie in der (auch außergerichtlichen) Regulierung nicht verdeutlichen, dass sie nur eine konkrete Versicherungssumme zwecks Deckung (Ablösung der finanziellen Verantwortlichkeit der ver...mehr

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§ 5 Verjährung / c) § 113 SGB VII

Rz. 213 § 113 SGB VII – Verjährung (ab 1.1.1997) 1Für die Verjährung der Ansprüche nach den §§ 110 und 111 gelten die §§ 195, 199 Abs. 1 und 2 und § 203 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend mit der Maßgabe, daß die Frist von dem Tag an gerechnet wird, an dem die Leistungspflicht für den Unfallversicherungsträger bindend festgestellt oder ein entsprechendes Urteil rechts...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Abtretung von Vergütungsforderungen

Rz. 1522 Soweit die Klage in eigenem Namen (i.d.R. des Anwaltes) auf eine in einer Prozessvollmacht formularmäßig enthaltene Abtretung etwaiger Kostenerstattungsansprüche gestützt wird, bestehen berechtigte Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit dieser Abtretung unter dem Gesichtspunkt von § 305c Abs. 1 BGB (§ 3 AGBG a.F.).[1602] Die Abtretung in der Vollmacht kann sich als ü...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Scheitern von Vergleichsverhandlungen, kein Vertragsabschluss

Rz. 552 Äußerungen zu Bestand und Höhe eines Anspruches, die im Rahmen von Vergleichsverhandlungen abgegeben werden, binden den Erklärenden bei Scheitern der Vergleichsverhandlungen in aller Regel nicht.[648] Scheitern die Gespräche, können für den Bereich der außergerichtlichen Verhandlungen zunächst unstreitig gestellte Verhandlungspositionen (zum Grund und zur Höhe des An...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / V. Rahmengebühr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / aa) Mehrsteuer

Rz. 22 Hat der Geschädigte die Schadenersatzrenten als Einkommen zu versteuern, hat der Schädiger ihm diese Steuer zu ersetzen.[22] Zu ersetzen ist nur die (anteilige) Mehrsteuer,[23] die auf den dem Geschädigten gezahlten Schadenersatzbetrag entfällt (nicht aber die gesamte Steuerlast). Ersetzt werden sollen aber nur diejenigen Schäden, die sich aus den konkreten Tatsachen ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Todesfall

Rz. 379 Trifft den Verstorbenen, dessen Tod die Schäden und Einbußen beim ersatzberechtigten mittelbar Geschädigten auslöste, eine Mitverantwortlichkeit zum Grund (Mitverschulden, aber auch Verantwortlichkeit für eine Betriebsgefahr oder Gefahrenquelle) und/oder zur Höhe (z.B. Nichtanlegen des Gurtes, vorwerfbare mangelnde gesundheitliche Versorgung) des entstandenen Schaden...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / I. § 93 ZPO

Rz. 18 § 93 ZPO – Kosten bei sofortigem Anerkenntnis Rz. 19 Bei einem schriftlichen Vorverfahren kann der Beklagte "sofort" i.S.v. § 93 ZPO anerkennen, wenn er das Anerkenntnis innerhalb der...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / hh) Beschützende Werkstatt, § 179 Abs. 1a SGB VI

Rz. 450 Behinderte Menschen, die u.a. in anerkannten Einrichtungen für Behinderte tätig sind, sind in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert (§ 344 Abs. 3 SGB III, § 5 Abs. 1 Nr. 7 SGB V, § 1 S. 1 Nr. 2 SGB VI, § 20 Abs. 1 Nr. 7 SGB XI). Sobald ein Verletzter in einer beschützenden Werkstatt untergebracht wird, werden (nach fiktiven Werten berechnete) insbeson...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Überholende Kausalität, Reserveursache

Rz. 473 Gründe überholender Kausalität können einen reduzierten Kapitalisierungsfaktor bedingen. Rz. 474 Führt eine Ursache (z.B. Verkehrsunfall) den Erfolg herbei und verhindert damit, dass eine andere – auch hypothetisch zu betrachtende – Kausalkette (z.B. schwere Erkrankung, konjunktureller Arbeitsplatzverlust) sich ganz oder teilweise früher oder später auswirkt, kann die...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Mandantenvortrag

Rz. 241 Die Pflicht des Rechtsanwalts zur richtigen und vollständigen Beratung des Mandanten setzt voraus, dass er zunächst durch Befragung seines Auftraggebers den Sachverhalt klärt, auf den es für die rechtliche Beurteilung ankommen kann. Der Rechtsanwalt kann sich zunächst auf die Richtigkeit tatsächlicher Angaben seines Auftraggebers verlassen und muss keine eigenen Nach...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / IV. Teilklage

Rz. 37 Hinweis Zur Verjährung siehe § 5 Rdn 756 ff. Rz. 38 Die Teilklage ist von der unzulässigen Saldoklage abzugrenzen. Klagegründe müssen dem Klageantrag zugeordnet sein, vor allem bei einer Teilklage, die auf mehrere prozessuale Ansprüche gestützt wird und unter deren Summe bleibt.[47] Die Notwendigkeit zur Aufgliederung bzw. Staffelung besteht, wenn der Klage mehrere sel...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (5) Rechtmäßiges Alternativverhalten

Rz. 485 Der Einwand eines hypothetischen Kausalverlaufs bei rechtmäßigem Alternativverhalten setzt zunächst die Feststellung voraus, dass das vom Schädiger zu verantwortende Verhalten überhaupt für den Schaden kausal geworden ist.[585] Erst anschließend betrifft der Einwand die Frage, ob die auf der Pflichtverletzung beruhenden Folgen dem Schädiger billigerweise auch zugerec...mehr

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§ 5 Verjährung / c) Kenntnis des Hinterbliebenen

Rz. 449 Hinweis § 2 Rdn 837 ff. Rz. 450 Der Anspruch der Hinterbliebenen aus § 844 BGB entsteht bereits mit dem Unfall.[432] Es handelt sich um einen originären Anspruch der anspruchsberechtigten Hinterbliebenen. Rz. 451 Der Verletzte kann nur über die eigenen Ansprüche vor seinem Tod wirksam verfügen, d.h. z.B. eine Haftungsquote vereinbaren oder die Ansprüche ganz bzw. teilw...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Wirkung

Rz. 244 Durch einen vom Schuldner erklärten befristeten Verjährungsverzicht[185] wird der Ablauf der Verjährung nicht beeinflusst.[186] Der Verjährungsverzicht führt – anders als ein Anerkenntnis (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB) – nicht zu einem Neubeginn der Verjährung.[187] Folge des Verzichts ist jedoch, dass die Befugnis des Schuldners, die Einrede der Verjährung zu erheben, für...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Rechtsnachfolger

Rz. 1469 Der ausnahmsweise gebilligte Anspruch, sich bereits vor Verzug sofort auf Kosten des Ersatzpflichtigen anwaltlicher Hilfe zu bedienen, steht ausschließlich (als höchstpersönliches Recht i.S.v. § 399 BGB)[1550] nur dem unmittelbar Verletzten zu und kann nicht durch Zession übertragen werden. Rechtsnachfolger (sei es aufgrund gewillkürter Rechtsnachfolge [Abtretung],[...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / b) Antrag

Rz. 70 Die Bestimmtheit eines auf die Feststellung der Schadensersatzpflicht gerichteten Klageantrags setzt voraus, dass die zum Ersatz verpflichtenden Ereignisse bestimmt bezeichnet werden, damit über den Umfang der Rechtskraft des Feststellungsausspruchs keine Ungewissheit herrschen kann.[85] Zur Auslegung des Klageantrags kann dabei auf das Klagevorbringen Bezug genommen ...mehr

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§ 5 Verjährung / aa) Berechtigung

Rz. 671 Hinweis Rdn 700 ff., 721, 836 ff.; zur Streitverkündung Rdn 809 f. Rz. 672 Die verjährungsbeeinflussende Handlung muss vom Berechtigten herrühren, Maßnahmen (wie Klageerhebung) von Nichtberechtigten hemmen die Verjährung nicht (ferner Rdn 836 ff.). Rz. 673 Die Klage eines Nichtberechtigten hemmt die Verjährung nicht.[684] Wer als Berechtigter i.S.d. § 204 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / dd) Privatversicherung

Rz. 64 Die private Kranken- oder Pflegeversicherung kann keine Feststellungsklage erheben, wenn ein Forderungsübergang nach § 86 VVG/§ 67 VVG a.F. mangels Leistungserbringung nicht vollzogen ist und der Verletzte den Krankenversicherer nicht zur Prozessführung konkret ermächtigt hat.[78] Rz. 65 Die Behauptung eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien (§ 25...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Anspruchsbegründung

Rz. 337 Hinweis Siehe auch Rdn 218 ff., Rdn 224 ff. Rz. 338 Zunächst ist festzustellen, ob überhaupt eine Verantwortlichkeit dem Grunde nach besteht: Nicht jeder, der wegen eines Haftpflichtgeschehens eine Vermögenseinbuße oder einen Schaden beklagt, hat auch einen dieses Begehren begründenden Anspruch.[402] Rz. 339 Der Anspruchsgrund (Anlass der Schadenabwicklung) ist vielfäl...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / a) Halter eines Kfz

Rz. 176 Zwar kann auch der Halter eines Kfz, der von einem mitversicherten Fahrer durch Gebrauch des Kfz verletzt worden ist, grundsätzlich seinen Personenschaden mit der Direktklage gegen seinen Haftpflichtversicherer geltend machen. Der Versicherer kann diesem Anspruch jedoch den Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenhalten, wenn ihm der Halter nach § 116 Abs. 1 S. 2...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / II. Mandatsverhältnis – Schadenersatzverhältnis

Rz. 1455 Für die Antwort auf die Frage, ob und in welchem Umfang ein Schadensersatzverpflichteter die außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten [1530] (Rechtsanwaltsgebühren) des Geschädigten zu zahlen hat, ist zwischen dem Innenverhältnis des Geschädigten zum für ihn tätigen Rechtsanwalt (Mandatsverhältnis) einerseits und dem Außenverhältnis des Geschädigten zum Schädiger (...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Haftung

Rz. 949 Hinweis Siehe zur Sorgfalt im Prozess § 3 Rdn 314 ff. Rz. 950 Soweit der Geschädigte Vermögenseinbußen (wie Mindereinkommen, Fortfall privatärztlicher Versorgung) erleidet, ist ein Schadenersatzanspruch gegenüber seinem Rechtsberater wegen Verletzung der Beratungspflichten (pVV des Mandatsvertrages) denkbar.[1026] Anwaltliche Kenntnisse[1027] haben sich auch auf das (...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Beteiligung der Eltern

Rz. 441 § 277 BGB – Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten Wer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, ist von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit nicht befreit. § 1664 BGB – Beschränkte Haftung der Elternmehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / aa) Sozialversicherung

Rz. 48 SVT erwerben nach § 116 SGB X [56] erst mit der Abführung des ersten (freiwilligen oder pflichtigen) Sozialversicherungsbeitrages vom Geschädigten die Forderungen.[57] Bis dahin ist der unmittelbar Verletzte Anspruchsinhaber. Er kann über diese Ansprüche auch endgültig (und auch zum Nachteil eines Rechtsnachfolgers) verfügen. Rz. 49 Da die Vergabe einer Versichertennumm...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Gesetzliche Ansprüche ab 1.1.2002

Rz. 161 Die Verjährung etlicher gesetzlicher Ansprüche wurde (teilweise drastisch) auf drei Jahre verkürzt:mehr

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§ 5 Verjährung / aa) Allgemeines

Rz. 482 Findet der Forderungsübergang im Unfallzeitpunkt statt (z.B. § 116 SGB X, ähnlich § 81a BVG, beamtenrechtliche Vorschriften [siehe auch Fußnote zu Rdn 488][471]), ist die Kenntnis des Rechtsnachfolgers (und zwar des dort für den Regress zuständigen Mitarbeiters) maßgeblich (Rdn 488 ff.). Rz. 483 Die Anmeldung des Geschädigten kann auch für einen SHT hemmende Wirkung e...mehr

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§ 5 Verjährung / (1) Verjährungsverzicht

Rz. 290 Hinweis Ergänzend Rdn 244, 265 ff.; § 2 Rdn 1176 ff. Rz. 291 Der Verjährungsverzicht ist eine einseitige formlose Erklärung.[235] Er kann schriftlich, aber auch mündlich (telefonisch), erklärt werden, und zwar auch schon vor Verjährungseintritt.[236] Der rechtsgeschäftliche Aufgabewille ist nicht zu vermuten,[237] konkludentes Verhalten muss eindeutig auf einen Verzic...mehr

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§ 5 Verjährung / aa) Grob fahrlässige Unkenntnis

Rz. 400 Auch grob fahrlässige Unkenntnis von Schaden und Schädiger setzt die Verjährung in Lauf. Die Rechtsprechung zu § 852 BGB a.F. hatte die grob fahrlässige Unkenntnis generell nicht in den Verjährungslauf einbezogen und nur die missbräuchliche Nichtkenntnis der verlangten Kenntnis gleichgesetzt (Rdn 381 f.). Eine Schadenersatzforderung verjährte ohne positive Kenntnis d...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (aa) Weltanschauung

Rz. 457 Verweigern Eltern eines verletzten Kindes[548] aus weltanschaulicher Überzeugung (z.B. Zeuge Jehova[549]) eine Fremdbluttransfusion und beeinflusst dies mitkausal das Verletzungsbild, entfällt bereits der Zurechnungszusammenhang mit dem ursprünglichen Unfallgeschehen,[550] ohne dass es noch auf eine Mitverschuldensdiskussion ankommt.[551]mehr

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§ 5 Verjährung / aa) Grundsatz

Rz. 501 Bestand die Sozialversicherung im Unfallzeitpunkt noch nicht, muss sich der SVT die bis zum Forderungsübergang erworbene Kenntnis des Verletzten anrechnen lassen.[490] Er ist dann Rechtsnachfolger des Verletzten, wobei der Verletzte (= Rechtsvorgänger) auf den Bestand der Forderung (z.B. durch Abfindung, Fristversäumung) einwirken darf und kann. Erfolgt der Forderung...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / B. Kapitalabfindung

Rz. 3 Regelmäßig wiederkehrende Schadenzahlungen sind, auch unter dem Aspekt der Effizienz und kostendeckenden Verwaltung betrachtet, kein wünschenswerter Zustand bei der Schadenregulierung. Rz. 4 Die Kapitalisierung künftiger Forderungen aus Schadenfällen dient der wirtschaftlichen Erledigung von Regressfällen im Interesse aller Beteiligten. Die Abfindung eines Drittleistung...mehr

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§ 5 Verjährung / 4. Falscher Anspruchsgegner

Rz. 851 Nur Verhandlungen mit dem (richtigen) Schuldner oder dessen Vertreter hemmen die Verjährung. Die irrtümliche Verhandlung des Gläubigers mit einer anderen Rechtsperson als der des Schuldners führt nicht zur Hemmung.[875] Rz. 852 Die Hemmung muss vom Berechtigten herbeigeführt worden sein.[876] Rz. 853 Gerichtliche Maßnahmen gegenüber einem falschen Anspruchsgegner beein...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / aa) Verletzungsfall

Rz. 453 Nach §§ 1356, 1360 BGB regeln die Eheleute Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit im wechselseitigen Einvernehmen.[341] Ihnen obliegt es, die mit der Haushaltsführung verbundenen Pflichten untereinander aufzuteilen. Der Ersatzanspruch des verletzten Ehepartners bestimmt sich in zwei Stufen:[342] Zunächst wird die Begrenzung auf den gesetzlich unterhaltsberechtigten Pe...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Kausalkette

Rz. 1077 Sind Verletzungen auf zwei (oder mehr) verschiedene Ereignisse zurückzuführen, ist für einen Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher des ersten Ereignisses nur dann Raum, wenn eine einigermaßen verlässliche Abgrenzung der Auswirkungen der verschiedenen Schadenereignisse möglich ist[1121] Die Beweiserleichterungen des § 287 Abs. 1 ZPO können bei unvollständigen A...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Anwaltliche Beratung und Aufklärung

Rz. 926 Hinweis Siehe auch Rdn 288 ff., 1507 ff. Rz. 927 Der anwaltliche Berater wäre überfordert, wenn von ihm allgemein verlangt würde, dass er über eine im Wesentlichen lückenlose Gesetzeskenntnis verfügen und sie in das Beratungsgeschehen einbringen müsste. Erwartet wird von ihm allerdings eine mandatsbezogene Rechtskenntnis, die zudem mit der Informationspflicht des Mand...mehr

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Pfändung von Lohn / 10.3 Zusammentreffen von Abtretung und Lohnpfändung

Für den Arbeitgeber sind hier mehrere Konstellationen denkbar: Abtretung und nachfolgende Pfändung Mit Abtretung einer Forderung des Schuldners ist der Abtretungsempfänger (Zessionar) neuer Gläubiger des Drittschuldners geworden (§ 398 BGB). Die Forderung gehört nun zu seinem Vermögen und nicht zum Vermögen des Schuldners. Gleichwohl geht bei einer Pfändung von Arbeitseinkomme...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.7 Hessen

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 5 Abs. 2 HEGovG i. V. m. E-Rech-VO Hessen Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: kein zentrales landesweites Portal vorhanden, die Kommunen stellen den Empfang eigenverantwortlich sicher Zugangskanäle Portal: entfällt Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme bei unzum...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / 2 Situation in den Bundesländern

Schaut man auf die föderale Struktur und damit auf die einzelnen Bundesländer, gleicht die Situation einem Flickenteppich. Bei der Annahmeverpflichtung muss zum Teil zusätzlich, je nach Bundesland, zwischen den Schwellenwerten (oberschwellig und unterschwellig) nach § 106 GWB differenziert werden. Eine Annahmeverpflichtung von E-Rechnungen i. S. der EU-Richtlinie 2014/55/EU ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen a... / 1.2 Unterrichtung von Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat

Im Verlauf des Bewerbungsverfahrens hat der Arbeitgeber gegenüber der Schwerbehindertenvertretung sowie gegenüber dem Betriebsrat folgende Informations- und Erörterungspflichten: Der Arbeitgeber muss die Schwerbehindertenvertretung und die betriebliche Interessenvertretung (Betriebs- oder Personalrat) über die Vermittlungsvorschläge und die Bewerbung schwerbehinderter Mensche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag und Tarifver... / 2.3 Verlängerte Tarifbindung nach § 3 Abs. 3 TVG

Die einmal entstandene Tarifbindung nach § 3 Abs. 1 TVG endet nicht bereits dann, wenn die beiderseitige Mitgliedschaft in den Tarifvertragsparteien endet (sog. verlängerte Tarifbindung). Nach § 3 Abs. 3 TVG gilt der Tarifvertrag bis zu seiner Beendigung unmittelbar und zwingend weiter. Die Vorschrift gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.[1] Wichtig Verlängerte...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.2 Zuständiges Finanzamt

Rz. 238 Der Antrag ist bei dem für die Besteuerung der übernehmenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen. Damit kann nur das deutsche FA gemeint sein, das für die Steuern vom Einkommen aus der Veräußerung des eingebrachten Vermögens zuständig ist, also das FA, dem auch die Schlussbilanz einzureichen ist, in der die übernommenen Wirtschaftsgüter erfasst sind.[1] Rz. 239 Bei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2 Einbringungsvorgang

Rz. 143 Für den Vorgang des Einbringens knüpft § 20 UmwStG i. V. m. § 1 Abs. 3 UmwStG an bestimmte Tatbestände an. Das Einbringen kann sich im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge oder im Wege der Einzelrechtsnachfolge vollziehen. Nach h. M. ist (auch weiterhin) die Übertragung nur des wirtschaftlichen Eigentums ausreichend (Rz. 77). Rz. 144 Die Frage, ob ein oder mehr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.4 Steuerrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters

Rz. 19 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hinsichtlich der Masse vom Schuldner auf den Insolvenzverwalter über.[1] Diese Befugnis endet erst mit der Einstellung des Insolvenzverfahrens.[2] Nach § 58 InsO steht diese Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts, das jederzeit Auskünfte oder ei...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 2 Beseitigung der vorläufigen Vollstreckbarkeit

Nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG kann die vorläufige Vollstreckbarkeit im arbeitsgerichtlichen Urteil ausgeschlossen werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Antrag des Beklagten auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils (siehe hierzu Arbeitshilfe: Vorläufige Vollstreckbarkeit: Antrag auf Beseitigung), Darlegung des Beklagten, dass ihm die Zwangsvollstr...mehr