Fachbeiträge & Kommentare zu Honorar

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.5.2 Beschaffungsgeschäfte über nicht aktivierungsfähige Leistungen

Rz. 153 Beschaffungsgeschäfte über nicht aktivierungsfähige Leistungen stellen z. B. Werkverträge für Dienstleistungen (z. B. Reparaturen, Beratungsleistungen) dar. Zur Ermittlung eines drohenden Verlusts aus einem derartigen Geschäft ist auf den wirtschaftlichen Wert der Leistung abzustellen. Eine Drohverlustrückstellung ist nur dann zu bilden, wenn der wirtschaftliche Wert...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.4 Geleistete Anzahlungen (Abs. 2 A. I. 4.)

Rz. 35 Als geleistete Anzahlungen auf immaterielle VG werden erfolgte Zahlungen des Unt ausgewiesen, die aus abgeschlossenen Verträgen resultieren. Dabei darf der VG noch nicht wirtschaftliches Eigentum des bilanzierenden Unternehmens sein und es muss ein Verrechnungsanspruch mit dem Kaufpreis bestehen (schwebendes Geschäft), wie z. B. Vorauszahlungen von Honoraren für Bucha...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1 Bestätigungsvermerk für den Abschluss eines Unternehmens von öffentlichem Interesse

Rz. 143 Bestätigungsvermerke für den Abschluss von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE), müssen neben den Vorgaben von § 322 HGB auch die Vorgaben der EU-APrVO enthalten. Hieraus ergeben sich zusätzliche Anforderungen, die ebenfalls in der IDW PS 400er-Reihe umgesetzt worden sind. Rz. 144 Die für alle Bestätigungsvermerke geltende Anford...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.1.2 Jahresabschluss

Rz. 104 Der Abschlussprüfer hat gem. Abs. 2 Satz 1 auszuführen, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung entspricht. Dies umfasst die Beurteilung, ob im Jahresabschluss die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften einschl. der GoB und alle größenabhängigen, rechtsformgebundenen oder wirtscha...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 3.3 Voraussetzungen für die Bildung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen vor

Rz. 51 Abschlagszahlungen, die die Ansprüche auf Kfz-Vermietung übersteigen,[1] Baukostenzuschüsse bei einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen, empfangen von den Abnehmern,[2] Baukostenzuschüsse zu Hausanschlusskosten bei Versorgungsunternehmen im Rahmen der Entflechtung von Versorgungsunternehmen (Legal Unbundling) bei Anwendung des sog. Verpachtungsmodells; Behandlung der ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 6 Honorar und Durchsetzung nach Beendigung des Mandats

Ein Steuerberater ist verpflichtet, den Mandanten darauf hinzuweisen, wenn er nicht (mehr) in der Lage ist, das Mandat ordnungsgemäß zu erfüllen. Es besteht allerdings keine Pflicht, im Hinblick auf ein einzelnes Mandat zusätzliches Personal einzustellen oder zeitweise auszuleihen.[1] 6.1 Vollständige Abrechnung und Höhe der Gebühren Ob und ggf. welche Gebühren nach Beendigung...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 7 Mandant in der Krise – Honorar Zug-um-Zug gegen Leistung vereinnahmen

Gutes Forderungsmanagement (zeitnahe Realisierung der Steuerberaterhonorare) während des Mandats, solange es dem Mandanten finanziell gut geht, schützt den Steuerberater vor späteren Rückforderungen des Insolvenzverwalters, wenn der Mandant in die Krise geraten ist. Der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater sieht auf der Grundlage...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 3 Entstehung des Gebührenanspruchs und Fälligkeit des Honorars

Der Honoraranspruch eines Steuerberaters entsteht schon dann, wenn er in der ihm in Auftrag gegebenen Angelegenheit in irgendeiner Weise tätig geworden ist. Bereits mit der ersten Tätigkeit, die die Voraussetzungen ihres Entstehungstatbestands erfüllt, ist die Gebühr in voller Höhe verdient, nicht erst mit Vorlage der Arbeitsergebnisse.[1] Wichtig Entstehung ist nicht gleich ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 2.2 Richtige Kommunikation

Das Thema Honorierung wird häufig vom Steuerberater als "unliebsam" empfunden, Mandanten haben aber Anspruch auf vollständige Information, auch über das Honorar und dessen Höhe. Das Honorar muss daher fester Bestandteil des Erstgesprächs mit dem Mandanten sein und sollte unaufgefordert vom Steuerberater angesprochen werden, auch wenn noch keine genauen Angaben zur Höhe gemac...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.12 Verjährung und Maßnahmen zur Unterbrechung bzw. Hemmung der Verjährung

Verjährung bezeichnet im Zivilrecht das Recht des Schuldners, die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Die Verjährung vernichtet nicht den Anspruch, sondern räumt dem Schuldner nach § 214 BGB lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht ein. Der Lauf der Verjährung kann gehemmt oder unterbrochen werden. Honoraransprüche verjähren auch dann, wenn sie nicht abgerechnet sind. D...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 1 Überlegungen zur Mandatsübernahme

Honorarmanagement beginnt schon vor der Annahme des Mandats. Der Steuerberater sollte prüfen, ob der künftige Mandant in seine Mandantenstruktur passt (Spezialisierung in der Kanzlei auf z. B. Ärzte heißt im Einzelfall dann erhöhte Einarbeitungszeiten bei z. B. "Mandanten aus der Baubranche"), und ob ausreichend personelle Ressourcen vorhanden sind (Überstunden der Mitarbeit...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 6.2 Zurückbehaltungsrecht der Akten

Vor allem dann, wenn das Mandatsverhältnis nicht einvernehmlich beendet worden ist, wird der Mandant häufig unberechtigterweise das ausstehende Honorar nicht bezahlen bzw. Gründe suchen und finden, warum er nicht bezahlt. Je korrekter und präziser die Honorarrechnungen des Steuerberaters sind und wenn er zudem die erbrachten Leistungen dokumentiert hat, desto leichter wird e...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.5 Vergütungsvereinbarung

Aus § 4 Abs. 1 Satz 1 StBVV ergibt sich das Recht des Steuerberaters, eine höhere Vergütung zu verlangen, als in der StBVV geregelt ist. Allerdings muss der Steuerberater beachten, dass die Honorarvereinbarung den Formalien des § 4 Abs. 1 Satz 2 StBVV entspricht. Es genügt Textform (§ 126b BGB).[1] Der Steuerberater muss gem. § 4 Abs. 4 StBVV den Auftraggeber in Textform dara...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.2 Ratenzahlung und Zahlungsaufschub

Bei der Bitte eines Mandanten nach Zahlungsaufschub nach erfolgter Rechnungsstellung muss der Steuerberater regelmäßig abwägen, inwieweit er den Verlust des möglicherweise bisher gut funktionierenden Mandats riskiert oder der Bitte des Mandanten nachkommt. Der Berater darf aber auch seine eigenen wirtschaftlichen Interessen nicht aus den Augen verlieren. Sinnvollerweise muss...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 6.1 Vollständige Abrechnung und Höhe der Gebühren

Ob und ggf. welche Gebühren nach Beendigung eines Mandats noch geltend gemacht werden können, richtet sich danach, ob ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag bestanden hat und ob der Steuerberater oder der Mandant das Mandat beendet bzw. gekündigt hat. Von einem Dienstvertrag kann man ausgehen, wenn dem Steuerberater die Wahrnehmung aller steuerlichen Angelegenheiten seitens d...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.10 Durchführung eines Mahnverfahrens oder Klageverfahrens

Allerspätestens vor einer geplanten gerichtlichen Auseinandersetzung ist es zunächst unabdingbar, Gebührenrechnungen darauf zu überprüfen, ob sie den Anforderungen des § 9 StBVV entsprochen haben. Die vielfältige Rechtsprechung zeigt, dass das nicht selbstverständlich ist. Kommt es zum Prozess und liegen fehlerhafte Rechnungen vor, kann dem Steuerberater das Honorar schon we...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Steuerberater leisten in der Regel Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Di...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.9 Mahnkosten und Verzugszinsen

Grundsätzlich kann der Steuerberater, wenn er keine Frist bestimmt, vom Mandanten die sofortige Zahlung verlangen, nachdem er seine eigene Steuerberaterleistung erbracht hat. Die Bearbeitung von Mahnungen ist regelmäßig mit erheblichen betrieblichen Kosten verbunden. Die Erstattung von Mahnkosten durch den Mandanten kommt nur in Betracht, wenn er mit seiner Zahlung in Verzug ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.4 Zurückbehaltungsrecht

Die Vorleistungspflicht des Steuerberaters bezieht sich nur auf die Fertigung der Hauptleistung und einer Rechnung. Hat der Steuerberater die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht, kann er die Herausgabe der Arbeitsergebnisse grundsätzlich von der Zahlung der Vergütung abhängig machen und die zugehörigen Unterlagen bis zur Zahlung zurückhalten.[1] Gesetzlich geregelt ist ...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 2.3 Bestandteile des IFRS-Konzernabschlusses

Rz. 11 Da der Konzernabschluss ein vollständiger IFRS-Abschluss sein muss, besteht dieser nach IAS 1.10/IFRS 18.10, im Wesentlichen vergleichbar mit den Anforderungen nach HGB, aus: einer Bilanz zum Abschlussstichtag (IAS 1.54 ff.); einer Gesamtergebnisrechnung[1] für die Periode (IAS 1.81 ff.); einer Eigenkapitalveränderungsrechnung[2] für die Periode (IAS 1.106 ff.); einer Kap...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.58 § 50a EStG (Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen)

• 2019 Digitale Werbemaßnahmen durch ausländische Influencer / Unterhaltende oder ähnliche Darbietung / Ausübung im Inland / § 50a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG Fraglich ist, ob eine Abzugsverpflichtung nach § 50a EStG bei unmittelbar durch ausländische Influencer (natürliche Personen) erbrachten digitalen Werbemaßnahmen besteht. Influencer sind Personen, die wegen ihrer starken Pr...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.35 § 18 EStG (Selbständige Arbeit)

• 2019 Künstlerische Tätigkeiten / Gewinnerzielungsabsicht / § 18 EStG Bei positiver Totalüberschussprognose liegt Gewinnerzielungsabsicht vor. Allein die negative Totalüberschussprognose führt noch nicht zur Liebhaberei. Diese liegt nur dann vor, wenn persönliche Handlungsgründe hinzutreten. Dabei wird bei Tätigkeiten, die nicht typischerweise der Befriedigung persönlicher N...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2019 Mitunternehmerisches Nießbrauchsrecht nur bei Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums am Mitunternehmeranteil/§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Der BFH hat mit Urteilen v. 1.3.2018 (BFH, Urteil v. 1.3.2018, IV R 15/15, BFH/NV 2018 S. 982 und v. 22.6.2017 BFH, Urteil v. 22.6.2017, IV R 42/13, BFH/NV 2018 S. 265) entschieden, dass Mitunternehmer i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Vergütung des gerichtlich bestellten Abschlussprüfers (Abs. 5)

Rz. 77 § 318 Abs. 5 HGB regelt die Ansprüche des nach § 318 Abs. 3 oder Abs. 4 HGB vom Gericht bestellten Abschlussprüfer (AP). Er ersetzt auf Antrag die allgemeinen vertraglichen Regelungen in §§ 612, 632 BGB. Nach Bestellung durch das Gericht und Annahme durch den AP kommt zwischen der zu prüfenden Ges. und dem AP ein Prüfungsvertrag zustande, der den üblichen Regelungen d...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 5.3.1 Anschaffungskosten (cost of purchase)

Rz. 46 Während das Conceptual Framework 2010 lediglich einzelne anwendbare Bewertungsmaßstäbe aufzählte, unterscheidet das Conceptual Framework 2018 zwischen der Kategorie der historischen Kosten und der Kategorie der Zeitwerte. Weiterhin besteht kein einheitlicher Bewertungsmaßstab für bestimmte Gruppen von Vermögenswerten bzw. Schulden. Allerdings sind die in CF 6.43 aufge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 3 Abschlussprüfung (Satz 1)

Rz. 9 Der durch das AReG neu geschaffene § 317 Abs. 3a HGB trug dem Umstand Rechnung, dass ab dem 17.6.2016 für Abschlussprüfungen bei Unt, die kapitalmarktorientiert i. S. v. § 264d, aber keine Kreditinstitute oder VersicherungsUnt sind, die unmittelbar geltende EU-Verordnung für spezifische Anforderungen bei Unt von öffentlichem Interesse[1] anzuwenden war. Die Vorschrift ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Ausnahme von der Steuerbefreiung: Einziehung von Forderungen

Rz. 118 Die Einziehung von Forderungen ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG ausdrücklich nicht Gegenstand der Steuerbefreiung. Damit ist gemeint, dass die Tätigkeit sog. Inkassobüros und vergleichbarer Tätigkeiten anderer Unternehmer nicht unter die Steuerbefreiung fällt. Unter Einziehung von Forderungen ist der Einzug fremder Forderungen im Auftrag des Gläubigers zu verstehen....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Kosten der Buchführung und Aufzeichnung

Rz. 32 Die Kosten der Buchführung, der Aufzeichnung und der Aufbewahrung hat der von der Pflicht betroffene Stpfl. zu tragen.[1] Da der mit der Pflichterfüllung verbundene Kosten- und Verwaltungsaufwand regelmäßig nicht unerheblich ist, trifft aufgrund des ihm erteilten Auftrags einen Steuerberater eine Beratungspflicht. Er soll einen Kleingewerbetreibenden pflichtgemäß dara...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9 Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers (Abs. 1 Nr. 9)

Rz. 62 Alle Unt haben im Konzernabschluss Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers zu machen. Eine Beschränkung auf Unt, die einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG in Anspruch nehmen, wurde mit dem BilMoG aufgehoben. Die Angabepflicht gilt gem. § 315e HGB auch dann, wenn der Konzernabschluss verpflichtend oder freiwillig nach den IFRS aufgestellt wird. Der Geset...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 11 Das gepfändete Arbeitseinkommen

Im Pfändungsbeschluss wird die Forderung des Schuldners an den Arbeitgeber nur allgemein als "Arbeitseinkommen" bezeichnet. Der Begriff ist grundsätzlich zugunsten des Gläubigers weit auszulegen – die Berücksichtigung der Situation des Schuldners erfolgt durch die spezifischen Pfändungsschutzvorschriften.[1] Damit sind als Arbeitseinkommen alle in Geld zahlbaren Vergütungen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.2.4 Unterhaltsberechtigte Personen

Nachdem nunmehr das pfändbare Nettoeinkommen ermittelt ist, besteht der nächste Schritt darin, anhand der amtlichen Lohnpfändungstabelle den pfändungsfreien Betrag festzustellen. Maßgebend hierfür ist die Anzahl der kraft Gesetzes unterhaltsberechtigten Personen, denen auch tatsächlich Unterhalt geleistet wird. Unterhaltsberechtigt sind Ehegatte, früherer Ehegatte, Verwandte in ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.13 Honorare

Honorare, die ein Unternehmer durch Dritte einziehen lässt, z. B. privatärztliche Verrechnungsstelle, sind schon mit Eingang bei der Verrechnungsstelle zugeflossen. Honorare der Kassenärztlichen Vereinigungen sind erst bei tatsächlichem Zufluss zu erfassen.[1] Allerdings stellen diese wiederkehrende Einnahmen nach § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG dar.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 16.6.4 Honorare des Abschlussprüfers

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.6 Sonstige Angaben

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.2 Formale Anforderungen an die Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Textform Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars bedarf nach dem Wortlaut der Regelung lediglich der Textform, d. h. die Vereinbarung wäre auch per Telefax oder per E-Mail möglich, eine eigenhändige Unterschrift ist entbehrlich.[1] Vereinbarung einer Gebühr, die über den gesetzlichen Gebühren liegt Da es zwingend zur Wirksamkeit eines Erfolgshonorars zählt, dass für das Risiko,...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 1.1 Regelungen der Steuerberatervergütungsverordnung

Seit der zum 1.4.1982 eingeführten Gebührenordnung für Steuerberater gelten die in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) enthaltenen Gebührenregelungen für die dort aufgeführten steuerberatenden Tätigkeiten als gesetzliche Grundlage für die Berechnung des Steuerberatungshonorars. Dies ist zunächst für die in der Steuerberatung Tätigen praktisch, denn die Regelungen d...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.3 Rechtslage bei unwirksamer Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Fehlt es an einer wirksamen Vereinbarung des Erfolgshonorars, wird die gesetzliche Gebühr geschuldet. D.h., der Steuerberater erhält trotz des Erfolgs nur die gesetzlichen Gebühren bzw. die vertraglich vereinbarten Gebühren (wenn diese hilfsweise vereinbart wurden). Hilfsweise gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Gebühren in Rechnung stellen Ist unklar, ob das Erfolgshono...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.5 Vergütungsvereinbarung zu mit der Steuerberatung vereinbaren Tätigkeiten

Die für die Steuerberatung geltenden Einschränkungen bei der Gestaltung des Honorars gelten nicht für die mit der Steuerberatung vereinbaren Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG. Steuerberaterinnen und Steuerberater sind hier wesentlich freier als bei den Vorbehaltsaufgaben, es sei denn, ein Spezialgesetz enthält Vergütungsbestimmungen. Werden Honorarvereinbarungen getroffen,...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.1.3 Unangemessene Vergütungsvereinbarung

Die Vereinbarung unangemessener Vergütungen ist sittenwidrig und damit nichtig. Zugleich ist dies berufswidrig. In der Praxis hat diese Regelung nur geringe Bedeutung. Denn eine unangemessen hohe Vergütung bejaht die Rechtsprechung nur, wenn sich die getroffene Vereinbarung unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als unzumutbares und unerträgliches Ergeb...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.4 Risiken für steuerberatende Parteien bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Die Anforderungen an die Vereinbarung eines Erfolgshonorars sind hoch. Somit besteht stets das Risiko, dass die Vereinbarung über das Erfolgshonorar unwirksam ist. Zwar stehen dem Steuerberater, wenn entsprechend abgerechnet wird, bei Unwirksamkeit der Erfolgsvereinbarung grundsätzlich die gesetzlichen Gebühren zu. Einschränkungen gelten aber im Misserfolgsfall, denn der Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.3.2 Risiken bei Pauschalvergütung

Die Vereinbarung von Pauschalvergütungen dient der Erleichterung des Abrechnungsverfahrens für wiederkehrende Tätigkeiten. Dabei ist zu beachten, dass grundsätzlich alle mit der Tätigkeit entstehenden gesetzlichen Gebühren durch die Pauschalen abgegolten werden, also auch Auslagen und eventuell entstehende Zusatzgebühren, z. B. für die Einrichtung einer Buchführung. Deshalb ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.3.1 Voraussetzungen der wirksamen Pauschalvergütungsvereinbarung im Einzelnen

Die Pauschalvergütung muss für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr vereinbart werden. Soll also z. B. die monatlich zu erstellende Buchführung pauschal abgerechnet werden, muss die Pauschale mindestens für einen Zeitraum von 12 Monaten gelten. Gültigkeit einer Verlängerungsklausel Zulässig ist eine Regelung, wonach die Pauschalvergütung für ein Jahr gelten soll und die P...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.1 Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Erfolgshonorars

Vereinbarung für alternativlose Fälle und Einzelfall (§ 9a Abs. 2 Satz 1 StBerG) Erfolgshonorare dürfen nur für den Einzelfall vereinbart werden. Praktische Bedeutung kommt den Erfolgshonoraren vor allem in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Klage) zu. Aber auch im Zusammenhang mit bestimmten Anträgen, etwa bei einem Antrag auf Aussetzung ...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.1 Begriff Gesamtvergütung (Abs. 1)

Rz. 22 Die KVen und KZVen erbringen aufgrund ihrer in § 75 jeweils normierten Aufträge zur Sicherstellung und Gewährleistung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung der Mitglieder mit Wohnort im Bezirk der KV/KZV und der mitversicherten Familienangehörigen der gesetzlichen Krankenkassen jeweils eine Gesamtleistung, die in Form der vertrags(zahn)ärztlichen Gesamtvergütungen v...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.8 Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung (Abs. 4)

Rz. 80 Die Verteilung der vertragsärztlichen Gesamtvergütung ist mit Wirkung zum 1.1.2012 in § 87b geregelt, so dass Abs. 4 der Vorschrift sich auf die Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung beschränkt. Die Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung stellt die zweite Stufe im System der Gesamtvergütung dar und ist Teil der zahnärztlichen Selbstverwal...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / Zusammenfassung

Überblick Honorarvereinbarungen zu treffen, die vor Gericht Bestand haben, ist nicht einfach. Das liegt u. a. daran, dass etwa für die Vereinbarung eines Pauschalhonorars andere Voraussetzungen gelten als für die Vereinbarung eines Honorars, das einfach nur höher ist als die gesetzlichen Gebühren. Wünschenswert wäre, wenn für alle Arten der Honorarvereinbarungen dieselben An...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.10 Besonderheiten der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung

Rz. 91 Bereits in der Begründung zum Gesundheitsstrukturgesetz war zum Ausdruck gekommen, dass es bisher nicht gelungen sei, der Zahnerhaltung und der Prävention Vorrang vor den Zahnersatzleistungen einzuräumen. Der Grund dafür wurde damals schon in der vorhandenen Überbewertung der Vergütung der Zahnersatzleistungen gesehen. Betriebswirtschaftliche Gutachten, welche die Reg...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält sowohl Regeln der Gesamtvergütung für die vertragsärztliche Versorgung als auch für die vertragszahnärztliche Versorgung von Patienten. Die Abs. 3 und 3a zeigen, dass die eigentliche Bedeutung der Vorschrift in der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung besteht. Die bisherigen vielfältigen Änderungen der Vorschrift sind ein Indiz für den Einfluss...mehr