Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns

Tz. 56 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Gemäß § 315 Abs. 1 Satz 1 HGB sind im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Für den Konzernlagebericht wird im Gegensatz zum handelsrechtlichen Konzernabschluss die Vermittlung des ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Rechtscharakter, Adressaten und Aufgaben des Prüfungsberichts

Rn. 4 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Erstellung des Prüfungsberichts gehört zu den Vertragspflichten des AP. Der AP hat über das Ergebnis der Prüfung in zweifacher Form zu berichten. Während der BV (externes Berichtsinstrument) nach § 322 in verkürzter Form der Öffentlichkeit das Prüfungsergebnis zusammenfasst, hat der Prüfungsbericht (internes Berichtsinstrument) die Funktio...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Entstehungsgeschichte und Intention des § 321a

Rn. 1 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der Prüfungsbericht ist das Dokument, in dem der AP einem abgegrenzten, UN-internen Adressatenkreis ausführlich über Ablauf und Ergebnis der Prüfung berichtet (vgl. ausführlich HdR-E, HGB § 321, Rn. 1ff.). Adressaten sind grds. die gesetzlichen Vertreter betreffender Gesellschaft. Primäradressat ist der AR sowie ein ggf. eingerichteter Prüfung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hambg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333 S...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.6 Segmentberichterstattung

Rz. 85 Die Segmentberichterstattung ergänzt den Konzernabschluss für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen nur auf freiwilliger Basis. Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind über IAS 14.3 i. V. m. § 315a HGB dazu verpflichtet. Unter einem Segment kann jede isolierbare Untereinheit (Produktgruppe, Geschäftszweig, Profit-Center etc.) innerhalb einer diversifizierten Wirt...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 1 Grundsachverhalte der Konzernrechnungslegung

Rz. 1 Das Phänomen der Konzernbildung ist in der deutschen Wirtschaft weit verbreitet. Insbesondere die Globalisierung und deren Herausforderungen verlangen eine Veränderung des wettbewerbsstrategischen Verhaltens sowie der Strukturen und Führungssysteme der in der Wirtschaft agierenden Unternehmen. Dieser Trend ist durch eine zunehmend kooperative Wertschöpfung charakterisi...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.2 Befreiungsmöglichkeiten von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung

Rz. 43 Die grundsätzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts nach den vorstehend beschriebenen Kriterien würde dazu führen, dass unabhängig von der jeweiligen Unternehmensgröße bei Erfüllung des § 290 HGB oder des § 11 Abs. 1 PublG eine Konzernrechnungslegungspflicht bestünde.[1] Im Fall mehrstufiger Mutter-Tochter-Verhältnisse wären zud...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.4 Rechtsfolge der Konzernrechnungslegungsverpflichtung

Rz. 39 Bei Vorliegen der Tatbestände des § 290 HGB und keinen weiteren Befreiungen der §§ 290 Abs. 5, 291, 292 und 293 HGB sind Konzernabschluss und ein Konzernlagebericht nach den §§ 297 ff. HGB aufzustellen. Der Aufstellungszeitraum beträgt nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB 5 Monate, wobei diese Frist im Ergebnis aufgrund von früheren Offenlegungsfristen für kapitalmarktorienti...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.2 Zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Unternehmen

Rz. 16 Deutsche Mutterunternehmen sind zur Konzernrechnungslegung verpflichtet, wenn sie die in § 290 Abs. 1 HGB oder § 11 Abs. 1 PublG genannten Bedingungen erfüllen. § 290 HGB bestimmt die grundsätzliche Pflicht zur Konzernrechnungslegung bei Vorliegen der Voraussetzungen zunächst nur für Mutterunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft sowie über Verweis in §...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.2 Aufgabe des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 60 Dem Konzernabschluss kommt daher die Aufgabe zu, Mängel in den Einzelabschlüssen konzernverbundener Unternehmen zu kompensieren, indem die einzelnen Geschäftsvorfälle einer Periode bei der Zusammenfassung der Einzelabschlüsse zum Konzernabschluss aus der Sicht der wirtschaftlichen Einheit Konzern neu beurteilt werden. Gem. § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB ist dabei unter Beach...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.3 Konkretisierung der Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 23 Während § 290 Abs. 1 HGB sowie § 11 Abs. 1 PublG prinzipienorientiert ein die Konzernrechnungslegungspflicht auslösendes Mutter-Tochter-Verhältnis lediglich über die unbestimmten Rechtsbegriffe der Möglichkeit der unmittel- und mittelbaren Beherrschung postulieren, werden in § 290 Abs. 2 HGB Tatbestände benannt, bei deren Zutreffen stets, d. h. zunächst unwiderlegbar,...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.3 Einbeziehungswahlrechte nach § 296 HGB

Rz. 101 Bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte ist es gem. § 296 HGB erlaubt, Tochterunternehmen wahlweise nicht in den Konzernabschluss einzubeziehen. Zum einen besteht dieses Einbeziehungswahlrecht, wenn eine der 3 in Abs. 1 genannten sachlichen Begründungen zutrifft, wobei rechtssystematisch höchst umstritten ist, dies als Wahlrecht statt als Einbeziehungsverbot auszugesta...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.5 Eigenkapitalspiegel

Rz. 83 Weiteres selbstständiges, seit 2005 von allen Mutterunternehmen,[1] seit dem Geschäftsjahr 2017 unter Beachtung der Regelungen des DRS 22 pflichtgemäß zu erstellendes Rechenwerk des Konzernjahresabschlusses ist nach § 297 Abs. 1 HGB die Eigenkapitalveränderungsrechnung.[2] Der Zweck dieses Rechenwerks liegt darin, über die Veränderung des Eigenkapitals zwischen 2 Bila...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.1 Unternehmensarten im Konzern und deren Einbeziehung in den Abschluss

Rz. 92 Für die Einbeziehung in den Konzernabschluss unterscheidet das HGB verschiedene Unternehmensarten, wobei auf die Höhe des Kapitalanteils, das Ziel, mit dem die Verbindung eingegangen worden ist, sowie die gegebenen bzw. tatsächlich genutzten Einflussmöglichkeiten abgestellt wird.[1] Konkret relevant sind. Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen oder sonstige...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4 Bestandteile des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 70 Nach § 297 Abs. 1 HGB, auf den auch das PublG verweist, sind die Bestandteile des Konzernabschlusses die Konzernbilanz, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzernanhang, die Kapitalflussrechnung sowie die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, die durch eine Konzernsegmentberichterstattung ergänzt werden können. Somit besteht bezüglich der Hauptbestandteile des ...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 6 Währungsumrechnung im Konzernabschluss

Rz. 132 Das in § 294 Abs. 1 HGB verankerte Weltabschlussprinzip sieht für inländische Kapitalgesellschaften vor, dass neben dem Mutterunternehmen alle Tochterunternehmen ohne Rücksicht auf deren Sitz in den Konzernabschluss einzubeziehen sind, der gem. § 298 Abs. 1 HGB i. V. m. § 244 HGB in EUR aufzustellen ist, wodurch sich ein Zwang zur Umrechnung nicht in EUR aufgestellte...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.1 Handelsrechtlicher Konzernbegriff

Rz. 7 Grundsätzlich existieren verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die unterschiedlich zu werten sind. So ist zwischen Kooperation, die vor allem in Form von Kartellen, Arbeitsgemeinschaften (Konsortien) und Unternehmensverbänden, aber auch als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) auftritt, und Konzentration, bei der eine Angliederung bestehender...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.3.1 Konzernunternehmen unter eingeschränkter Beherrschungsmöglichkeit des Mutterunternehmens

Rz. 102 Das erste sachlich begründete Wahlrecht bei der Vollkonsolidierung von Tochterunternehmen besteht gem. § 296 Abs. 1 Satz 1 HGB dann, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung dieses Unternehmens nachhaltig beeinträchtigen. Dieses Wahlrecht korrespondiert mit den in ...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 5.1 Vereinheitlichung der Ansätze

Rz. 116 Generell gelten für den Bilanzansatz im Konzernabschluss die Bilanzierungsvorschriften des Mutterunternehmens.[1] Gem. § 300 Abs. 2 Satz 1 HGB sind die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie die Erträge und Aufwendungen der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen unabhängig von ihrer Berücksichtigung in den Jahresabschlüssen ...mehr

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Konsolidierung von Aufwand und Ertrag sowie Zwischenergebniseliminierung nach HGB und IFRS

1 Grundsachverhalte Rz. 1 Zur Zielerreichung einer Darstellung der in den Konsolidierungskreis einbezogener Unternehmen wie ein einziges Unternehmen ist es notwendig, die Lieferungs- und Leistungsverflechtungen zwischen den Konzernunternehmen zu eliminieren. Dazu ist einerseits eine Konsolidierung der Aufwendungen und Erträge notwendig, die aus den Innengeschäften resultieren...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 2.1 Notwendigkeit und Vorgehen der Zwischenergebniseliminierung

Rz. 2 Unabhängig von der Rechtsform eines Unternehmens dürfen Gewinne im Jahresabschluss gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nur dann berücksichtigt werden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind.[1] Demgegenüber haben die in den §§ 249, 252 und 253 HGB kodifizierten Prinzipien, d. h. Vorsichts- und Niederstwertprinzip, zur Folge, dass mit dem Imparitätsprinzip dr...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung at-Equity-bewerteter und anteilmäßig einbezogener Unternehmen

Rz. 75 Die Zwischenergebniseliminierung ist nicht nur notwendig im Rahmen der vollkonsolidierten Tochterunternehmen. Gemeinschaftsunternehmen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie von mehreren untereinander unabhängigen Muttergesellschaften einheitlich gesteuert werden, können nach § 310 HGB entweder quotal konsolidiert oder at Equity bewertet werden. Nach IFRS 11 ist e...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 3.1 Grundsachverhalte der Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Rz. 24 Die Darstellung des Konzerns als ein fiktives einheitliches Unternehmen erfordert neben den bisher beschriebenen Konsolidierungen die Eliminierung aller konzerninternen Vorgänge, die sich in den Gewinn- und Verlustrechnungen einbezogener Unternehmen niedergeschlagen haben, sodass im Konzernabschluss nur die Auswirkungen aus Geschäften mit nicht in den Konsolidierungsk...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 2.2 Ermittlung der Konzernanschaffungs- und Konzernherstellungskosten

Rz. 8 Die Zwischenergebniseliminierung bedingt die Bestimmung der Konzernanschaffungs- und Konzernherstellungskosten und hängt eng mit der Aufwands- und Ertragskonsolidierung zusammen. Dabei ist die Bewertung von Vermögensgegenständen aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen im Konzernabschluss in § 304 HGB nicht explizit geregelt. Die Konzernanschaffungs- und Konzernh...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 5 Weiterführende Literatur

Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzrechtkommentar, 2023. Chrismann/Peffekoven, IFRS: Konzernbilanzierung, IBP 10, 2012. Freidank/Velte, Rechnungslegung und Rechnungslegungspolitik, 2013. Krimpmann, Konsolidierung nach IFRS/HGB, 2009.mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 2.3 Ermittlung und Verrechnung des Zwischenergebnisses

Rz. 16 Durch die Festlegung der Konzernbilanzwerte für die Anschaffungs- und Herstellungskosten und deren Vergleich mit den Werten in der Einzelbilanz bzw. HB II wird die Höhe des Zwischenergebnisses bestimmt, das im Rahmen der Vollkonsolidierung unabhängig von der Beteiligungshöhe soweit wesentlich vollständig eliminiert werden muss. Im vorliegenden Beispiel wären 20.000 EU...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Zur Zielerreichung einer Darstellung der in den Konsolidierungskreis einbezogener Unternehmen wie ein einziges Unternehmen ist es notwendig, die Lieferungs- und Leistungsverflechtungen zwischen den Konzernunternehmen zu eliminieren. Dazu ist einerseits eine Konsolidierung der Aufwendungen und Erträge notwendig, die aus den Innengeschäften resultieren. Andererseits sind...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 3.4 Konsolidierung anderer Erträge und Aufwendungen

Rz. 70 Gem. § 305 Abs. 1 Nr. 2 HGB und IFRS 10.B86 sind auch andere Erträge und Aufwendungen aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen und Erträgen zu verrechnen, soweit sie nicht als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind. Obwohl das Gesetz explizit nur andere Erträge ne...mehr

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Erstanwendung IFRS / 5 Zwischenberichterstattung im Rahmen der IFRS-Erstanwendung

Rz. 84a Der Übergang zur IFRS-Rechnungslegung hat auch Auswirkungen auf die Zwischenberichterstattung. IAS 34 enthält die (allgemeinen) Grundsätze der IFRS-Zwischenberichterstattung. IFRS 1.32 schreibt den zu IFRS übergehenden Unternehmen nicht vor, Zwischenberichte auf Basis der IFRS-Rechnungslegung zu erstellen. IFRS 1.32 ist allein in dem Falle zu beachten, dass einem zu ...mehr

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Erstanwendung IFRS / 2.2 Retrospektive Anwendung der IFRS-Vorschriften

Rz. 6 Die allgemeine Regel für die Umstellung von nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS enthält IFRS 1.7. Der erstmals aufgestellte IFRS-Abschluss hat hinsichtlich der Bilanzierung 2 Grundsätzen zu genügen: Stetigkeit der IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für alle im ersten IFRS-Abschluss dargestellten Berichtsperioden. Damit schließt IFRS 1 insbesondere ein...mehr

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Erstanwendung IFRS / 2.1 Begriff der IFRS-Erstanwendung

Rz. 5 Zur Umstellung von nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS ist eine IFRS-Eröffnungsbilanz zu erstellen, welche die Ausgangsbasis für die künftige IFRS-Rechnungslegung bildet.[1] Der erste IFRS-Abschluss ist gem. IFRS 1.3 jener, in dem die vollständige Übereinstimmung mit den Vorschriften der IFRS erstmals ausdrücklich und uneingeschränkt bestätigt und zusammen ...mehr

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Erstanwendung IFRS / 2.3 Angabepflichten im ersten IFRS-Abschluss

Rz. 12 Nach dem Grundsatz des IFRS 1.23 muss ein zu IFRS übergehendes Unternehmen erläutern, wie sich der Übergang von den vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen zu IFRS auf seine dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirkte. Zu diesem Zweck hat das zu IFRS übergehende Unternehmen zunächst gem. IFRS 1.24 ff. folgende Überleitungsrechnungen aufzustellen und in d...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.13 Anwendung der Übergangsvorschriften zu IFRS 15 und Verzicht auf ein Restatement der bereits vor dem Übergangsstichtag erfüllten Kundenverträge

Rz. 69a Nach IFRS 1.Appendix D 34 darf ein zur IFRS-Rechnungslegung übergehendes Unternehmen zum Zeitpunkt des Übergangs zu den IFRS-Rechnungslegungsnormen die Übergangsvorschriften des IFRS 15.Appendix C 5 und C 6 nutzen. Zudem braucht ein IFRS-Erstanwender Kundenverträge nicht retrospektiv nach Maßgabe des IFRS 15 darzustellen, wenn diese Kundenverträge bereits vor Beginn ...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.11 Übergangsvorschriften aus erstmaliger Anwendung des IFRS 11 "Gemeinschaftliche Vereinbarungen"

Rz. 68 Nach IFRS 1.Appendix D 31 Satz 1 dürfen die Übergangsvorschriften des IFRS 11 auch von einem zur IFRS-Rechnungslegung übergehenden Bilanzierenden angewendet werden.[1] In Abweichung von IFRS 11.Appendix C 3 hat ein zur IFRS-Rechnungslegung übergehender Bilanzierender, welcher in Übereinstimmung mit IFRS 11 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen statt nach der zuvor angew...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.1 Verbote der retrospektiven Anwendung

Rz. 16 IFRS 1.13 untersagt in folgenden Fällen die retrospektive Anwendung von IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden, Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting), Vornahme von Schätzungen, Darstellung und Bewertung von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter, Klassifizierung und Bewertung fi...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.5 Angabepflichten im ersten IFRS-Konzernabschluss

Rz. 83 Im ersten offengelegten IFRS-Konzernabschluss zum 31.12.2022 ist u. a. gem. IFRS 1.24a (i) eine Abstimmung des Eigenkapitals zum Übergangsstichtag zur IFRS-Eröffnungsbilanz (1.1.2021) zu veröffentlichen. Diese Abstimmung hat folgende Gestalt:mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.3 IFRS-Anpassungen der Buchwerte des Tochterunternehmens

Rz. 78 Die Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB ist als Aufwandsrückstellung wegen Fehlens einer Verpflichtung i. S. d. IAS 37.15 nach IFRS nicht ansatzfähig. Da die Rückstellung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG steuerlich abzugsfähig ist,[1] entsteht durch die Eliminierung der Aufwandsrückstellung in der IFRS-Eröffnungsbilanz eine passive latente Steuerdifferenz, die ...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.2 IFRS-Anpassungen der Buchwerte des Mutterunternehmens

Rz. 77 Bei der M-AG sind folgende Sachverhalte anzupassen: Der Verlustvortrag beinhaltet ein künftiges Steuerminderungspotenzial, welches als aktive latente Steuern abzugrenzen ist, sofern die Voraussetzungen des IAS 12.24 i. V. m. 12.34 vorliegen. Dies ist offensichtlich der Fall, da nach dem Sachverhalt davon auszugehen ist, dass der Verlustvortrag in künftigen Perioden gen...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.6 Finanzinstrumente

Rz. 50 Im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten enthält IFRS 1 folgende Wahlrechte beim Übergang: zusammengesetzte Finanzinstrumente, Designation von bislang bereits angesetzten Finanzinstrumenten, Ausbuchungsregeln nach IFRS 9,[1] Ersteinbuchung von Finanzinstrumenten zum Fair Value, Wahlrecht zur prospektiven Anwendung der Übergangsvorschriften des IFRIC 19 zur Umwandlung von fin...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2 Wahlrechte bei der retrospektiven Anwendung

Rz. 27 Ein auf IFRS umstellendes Unternehmen hat das Wahlrecht, in den nachstehenden Fällen auf die retrospektive Anwendung der IFRS-Vorschriften zu verzichten: Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 1.18 i. V. m. IFRS 1.Appendix C); Anteilsbasierte Vergütung (IFRS 1.18 i. V. m. IFRS 1.Appendix D 2–3); Beizulegender Zeitwert oder Neubewertung als Ersatz für (fortgeführte) Anschaffu...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.1 Unternehmenszusammenschlüsse und kumulierte Umrechnungsdifferenzen

Rz. 28 Die zentrale Vereinfachung für die Konzernabschlusserstellung enthält IFRS 1.18 i. V. m. Appendix C. Diese Vorschrift entfaltet ihr gesamtes Potenzial an Vereinfachung in Zusammenhang mit der – ebenfalls in diesem Abschnitt dargestellten – Regelung zur Erfassung der kumulierten Umrechnungsdifferenzen. Falls das auf IFRS umstellende Unternehmen die Ausnahme von der ret...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.10 Übergang aus signifikanten hyperinflationären Ökonomien

Rz. 67 Motivation dieses Amendments zu IFRS 1 vom Dezember 2010 ist es, Unternehmen und Konzernen, die in hyperinflationären Ökonomien agieren bzw. agierten, den Übergang zur IFRS-Rechnungslegung zu erleichtern.[1] Gem. IFRS 1.Appendix D 27 liegt eine signifikante hyperinflationäre Ökonomie vor, wenn sowohl ein zuverlässiger allgemeiner Preisindex nicht existiert als auch ein...mehr

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Erstanwendung IFRS / 6 Würdigung

Rz. 85 Nach dem Grundsatz des IFRS 1.7 sind auf den erstmals veröffentlichten IFRS-Abschluss einheitlich die IFRS-Rechnungslegungsmethoden anzuwenden, welche am Ende der ersten IFRS-Berichtsperiode gelten. Von diesem Grundsatz gibt es eine begrenzte Anzahl von zwingend zu beachtenden Ausnahmen, jedoch eine vergleichsweise große und im Zeitablauf auch gewachsene Zahl von Wahl...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.2 Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Finanzinvestitionen und RoU-Assets (Nutzungsrechte)

Rz. 35 Im Zusammenhang mit Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten, Finanzinvestitionen und RoU-Assets sind derzeit folgende Wahlrechte bei Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung bedeutend: beizulegender Zeitwert oder Neuwert als Ersatz für fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Fortführung der landesrechtlich bilanzierten Werte für Vermögenswerte in der Öl- und...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.4 Erstellung der IFRS-Konzerneröffnungsbilanz

Rz. 79 Der in der landesrechtlichen Konzernbilanz angesetzte Restwert für den immateriellen Vermögenswert ist in der IFRS-Eröffnungsbilanz zu eliminieren, da die Voraussetzungen für die Aktivierung nach IAS 38 am hinreichend verlässlichen Nachweis eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens – unabhängig vom Geschäfts- oder Firmenwert – scheitern.[1] Mit der Umgliederung der imma...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.3 Leasing

Rz. 45 IFRS 16.9 ff. enthält Vorschriften zur "Entschleierung verdeckter Leasingverhältnisse".[1] Der zur IFRS-Rechnungslegung übergehende Bilanzierende braucht nicht zum Zeitpunkt des Beginns der einzelnen Verträge, die ein Leasingverhältnis beinhalten können, zu prüfen, ob Verträge Leasingverhältnisse beinhalten (können). Nach IFRS 1.Appendix D 9 kann der Bilanzierende stat...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.4 Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen im separaten Einzelabschluss

Rz. 47 Nach IFRS 1.Appendix D 14 hat der zur IFRS-Rechnungslegung übergehende Bilanzierende im separaten Einzelabschluss das Wahlrecht, seine Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen entweder zu (fortgeführten) Anschaffungskosten, nach Maßgabe des IFRS 9 oder nach der Equity-Methode zu bewerten. Dieses Wahlrecht ist für alle ...mehr

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Erstanwendung IFRS

1 Einführung Rz. 1 Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen, sind nach der entsprechenden EU-Verordnung EG 1606/2002 [1] Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen auf Basis der IFRS aufzustellen. Nach Schätzungen waren seinerzeit von der Erstanwendung der IFRS per 1.1.2005 in Deutschland etwa 750 und EU-weit etwa 7.000 Unternehmen betroffen.[2] Die Mitg...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.8 Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten und immateriellen Vermögenswerten in Übereinstimmung mit IFRIC 12

Rz. 64 Ein zur IFRS-Rechnungslegung übergehender Bilanzierender kann gem. IFRS 1.Appendix D 22 die Übergangsvorschriften des IFRIC 12 zur Bilanzierung von finanziellen und immateriellen Vermögenswerten aus Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen nutzen. Dies bedeutet, dass im Falle der Impraktikabilität der retrospektiven Anwendung der Regeln des IFRIC 12 nach IFRIC 12.30 d...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.5 Unterschiedliche Erstanwendungszeitpunkte von Mutterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen

Rz. 49 Ein Tochterunternehmen, ein Gemeinschaftsunternehmen oder ein assoziiertes Unternehmen darf bei erstmaliger Veröffentlichung eines IFRS-Abschlusses die Werte übernehmen, die es zuvor für die Einbeziehung in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens bzw. Gesellschafters ermittelt hat.[1] Das Tochterunternehmen (bzw. das Gemeinschaftsunternehmen oder das assoziierte U...mehr