Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilien

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FF 12/2020, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

OLG Nürnberg, Beschl. v. 16.7.2020 – 10 UF 1286/19 1. Der Unterhaltsverpflichtete, dessen Leistungsfähigkeit auf der Zurechnung des Wohnwertes einer selbst genutzten Immobilie beruht, kann gehalten sein, den Erlös aus dem Verkauf einer anderen Immobilie zur Renovierung der selbst genutzten Immobilie zu verwenden. 2. Der Unterhaltsverpflichtete, dessen Leistungsfähigkeit auf de...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 8. Auseinandersetzungskosten als Anschaffungsnebenkosten

Immer wenn sich im Nachlass Immobilien befinden, die auf die Erben aufgeteilt werden, fallen Notar- und Grundbuchkosten an. Hierzu ist das Urteil des BFH vom 9.7.2013[36] einschlägig. In der Pressemitteilung hierzu heißt es: Zitat "Kosten für die Auseinandersetzung eines Nachlasses können bei zum Nachlass gehörenden vermieteten Grundstücken zu Anschaffungsnebenkosten führen, di...mehr

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ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / 3. ErbStG

Im ErbStG ist die Übertragung gegen Versorgungsleistungen eine gemischte Schenkung und damit teilentgeltlich. Soweit eine Nachsteuerfrist läuft, wäre sie deshalb schädlich[72]. Bei vermieteten Wohnimmobilien (§ 13d ErbStG) besteht aber wegen des relativ geringen Abschlags von 10 % keine Nachsteuerregelung[73]. Nur beim selbst genutzten Familienheim i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4 B...mehr

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Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.2 Leasing

Leasing ist mittlerweile bei nahezu allen Investitionen sowohl im Anlage- als auch im Umlaufvermögen einsetzbar, wobei vorrangig in jedem Fall der Anlagevermögensbereich ist. Gegenüber anderen Finanzierungsformen sind in erster Linie folgende Vorteile zu nennen: Kaufpreiszahlung[1] entfällt; die meist monatlich anfallenden Leasingraten können über die durch die Nutzung des Le...mehr

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Endgültiges BVerfG-Mietendeckel-Urteil voraussichtlich im 2. Quartal 2021

Überblick Ein Berliner Vermieter wollte Ende Oktober noch per Eilantrag beim BVerfG erreichen, dass die 2. Stufe nach dem Mietendeckelgesetz ausgesetzt wird. Den Eilantrag lehnten die Karlsruher Richter jedoch ab. Ein schwerer Nachteil von besonderem Gewicht sei in dem Eilantrag nicht dargelegt, teilte das BVerfG am 29. Oktober (1 BvR 972/20) mit – auch nicht für die betrof...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 2.2.2 Keine wesentlichen Möglichkeiten der Einflussnahme

Rz. 25 Zudem darf keine wesentliche Möglichkeit zur Einflussnahme bestehen. Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes muss die Möglichkeit der Einflussnahme von den Gesellschaftern ausgehen. Es genügt daher nicht, wenn diese vom Projektanbieter ausgeübt wird, sei es in seiner Funktion als Gesellschafter oder Geschäftsführer der Gesellschaft.[1] Dies ergibt sich auch vor dem ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 2.1.2 Aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks

Rz. 18 Die Begriffe Projektanbieter und vorformuliertes Vertragswerk werden im Gesetz nicht legaldefiniert, sodass auf die bisherige Auslegung durch Gerichte und Verwaltung sowie allgemeine Rechtsgrundsätze abzustellen ist. Rz. 19 Projektanbieter kann jede natürliche oder juristische Person sein, die das Vertragswerk entworfen hat. Im Gegensatz zum eher passiven Anleger, ist ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Disquotale Nutzungsüberlassung

Rn. 128 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Anwendung des Teilabzugsverbots kann durch eine sog disquotale Nutzungsüberlassung überlagert werden. Im Fall der disquotalen Nutzungsüberlassung ist der Gesellschafter zu weniger als 100 % an der KapGes beteiligt, aber er überlässt ein WG, das zu 100 % in seinem Alleineigentum steht, dieser KapGes. Nach der Rspr des BFH können die Aufwe...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Verwendung des beizulegenden Zeitwerts als Ersatz für Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Tz. 244 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Wenn ein Unternehmen in seiner IFRS-Eröffnungsbilanz den beizulegenden Zeitwert als Ersatz für (fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Vermögenswerte des Sachanlagevermögens, für als Finanzanlagen gehaltene Immobilien oder für immaterielle Vermögenswerte gem. IFRS 1.D5 oder D7 verwendet hat (vgl. Tz. 139ff.), sind für jeden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 159 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Eingefügt wurde die Vorschrift des § 3c Abs 3 EStG aufgrund des G zur Schaffung deutscher Immobilien-AG mit börsennotierten Anteilen (Real Estate Investment Trust (REIT)) v 28.05.2007 (BGBl I 2007, 914). Der zeitliche Anwendungsbereich ist wie § 3 Nr 70 EStG begrenzt auf Veräußerungen und Statuswechsel einer stpfl AG in eine steuerbefreite ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Leasingverhältnisse

Tz. 158 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, in Kraft getreten. Grundsätzlich ist IFRS 16 retrospektiv anzuwenden. Als Erleichterung von der retrospektiven Umstellungsmethode kann ein IFRS-Erstanwender auf der Grundlage der zum Übergangszeitpunkt vorliegenden Fakten und Umstände bestimme...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Vermögenswerte und Schulden

Tz. 84 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Alle Vermögenswerte und Schulden aus einem vorangegangenen Unternehmenszusammenschluss sind grundsätzlich nach den gültigen IFRS-Ansatzkriterien in der IFRS-Konzerneröffnungsbilanz anzusetzen (IFRS 1.C4 (b)). Ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die nach den vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgebucht worden sind (IF...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Ersatz für Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Tz. 139 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Nach dem generellen Umstellungsgrundsatz in IFRS 1.7 hat ein IFRS-Erstanwender die (fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögenswerten retrospektiv nach den jeweiligen IFRS-Vorschriften zu ermitteln. Eine rückwirkende Anwendung der IFRS etwa bei immateriellen Vermögenswerten oder Sachanlagen erfordert insbesondere eine ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Finanzierungsleasi... / 3 Arten von Leasingverträgen

Betriebsmittel können gekauft, gemietet oder geleast werden. Beim Kauf erfolgt eine Übertragung des Eigentums am Kaufgegenstand auf den Käufer und anschließend die Bilanzierung beim Käufer. Dagegen haben Mietverträge die Nutzungsüberlassung zum Gegenstand und die Betriebsmittel werden in der Bilanz des Vermieters ausgewiesen. Mietverhältnissen haben ihre rechtliche Grundlage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 10 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c EStG wurde durch das StÄndG 1958 v 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) mit Wirkung ab VZ 1958 in das EStG eingefügt und kodifiziert die von der Rspr entwickelten Grundsätze (zB RFH v 05.06.1928, I A 262/28, RStBl 1928, 288). Rn. 11 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs 2 EStG wurde mit dem StSenkG v 23...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Besteuerung bei Eigenheimrentenverträgen, § 22 Nr 5 S 4–6 EStG

Rn. 675 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Mit dem Eigenheimrentengesetz v 29.07.2008 (BGBl I 2008, 1509) hat der Gesetzgeber in die steuerlich geförderte Zusatzversorgung auch die Möglichkeit der Bildung selbstgenutzten Wohneigentums aufgenommen (sog Wohn-Riester), da er davon ausgeht, dass ein mietfreies Wohnen im Alter für viele Bürger einen der Rentenzahlung vergleichbare Form d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktion...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) WG im PV des StPfl

Rn. 122 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Eine Regelung für die WK ist in der Vorschrift des § 3c Abs 2 S 6 EStG nicht vorgesehen. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn sich das WG im PV des StPfl befindet, zB wegen mangelnder personeller Verflechtung. Erfolgt die Nutzungsüberlassung, um Erträge aus der Beteiligung zu erzielen, so sei § 3c Abs 2 EStG bereits nach den allg Grundsätzen ...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / 3. Sachwerte

Rz. 45 Nach dem ausdrücklichen Bekunden der Gesetzesmaterialien müssen auch Sachwerte im Vermögensbericht ausgewiesen werden, wobei sie die Brennstoffvorräte als einziges Beispiel nennen. Gerade ihre Ausweisung ist nicht völlig neu, da schon bislang der Gegenwert der verbrauchten Brennstoffe zwecks verbrauchsabhängiger Kostenabrechnung in der Jahresabrechnung erscheinen muss...mehr

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Geschäftsveräußerung bei Fortführung der Unternehmenstätigkeit (zu § 1 Abs. 1a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 1.5 Abs. 1 UStAE und führt einen neuen Abschn. 1.5 Abs. 2 UStAE ein. Geschäftsveräußerungen im Ganzen oder Teilbetriebsveräußerungen sind unter den Bedingungen des § 1 Abs. 1a UStG nicht steuerbar. In diesen Fällen entsteht beim übertragenden Unternehmer keine Umsatzsteuer, der Erwerber tritt in die Rechtsposition des Veräußer...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen bei Herstellung immaterieller Wirtschaftsgüter

Leitsatz 1. Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass Miet- oder Pachtaufwendungen, die ohne das Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG nach § 255 Abs. 2 und 2a HGB Herstellungskosten immaterieller Wirtschaftsgüter wären, die bereits im Jahr der Herstellung aus dem Anlagevermögen ausscheiden, nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG hinzugerechnet werden, obwohl eine Hinzu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftungsprozess wegen Vermittlung von "Schrottimmobilien": Zum Rückfluss von Werbungskosten bei einvernehmlicher Streitbeilegung

Leitsatz 1. Erklärt die finanzierende Bank, einen Teil des ausstehenden Darlehens, welches der Steuerpflichtige zur Finanzierung der Anschaffungskosten einer der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienenden Eigentumswohnung aufgenommen hat, nicht mehr zurückzufordern, liegt keine Erstattung von Schuldzinsen und damit kein Rückfluss von Werbungskosten vor...mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / IV. Der Erbverzicht als vorweggenommene Erbfolge

Rz. 16 Vorweggenommene Erbfolge lässt sich als Zuwendung an eine künftig erbberechtigte Person zur vorzeitigen Realisierung der Erbfolge definieren. Sie dient dem Generationenwechsel nicht nur bei der Unternehmensnachfolge (Betriebs-, Praxis-, Hofübernahme), sondern auch bei privat genutzten Immobilien. In Betracht kommen Vermögensübertragungen im Wege der Ausstattung, Schen...mehr

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§ 7 Erbvertragliche Rechtsp... / 2. Zusätzlicher Verfügungsunterlassungsvertrag

Rz. 8 Der Erblasser kann sich in einem schuldrechtlichen Vertrag zusätzlich verpflichten, über den Gegenstand der erbvertraglichen Anordnung nicht zu verfügen (§ 137 S. 2 BGB).[6] Dieser Vertrag bedarf, auch wenn er sich auf Grundstücke bezieht, keiner Form und kann deshalb auch stillschweigend geschlossen werden; allerdings sind an seinen Nachweis dann strenge Anforderungen...mehr

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FF 11/2020, Das Gesamtschul... / 1. Gesamtschuldverhältnis und Hausschulden

Wirtschaftlich am bedeutendsten sind sicher die Schulden aus der Finanzierung einer Immobilie. Sind beide Partner Miteigentümer des Hausgrundstücks, so besteht hieran eine Gemeinschaft nach Bruchteilen im Sinne § 741 ff. BGB. Ziehen beide Ehegatten aus der Immobilie aus und wollen sie sie veräußern, so sind noch offene Kredite entsprechend den Miteigentumsanteilen zu regulie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Ebenso wie das Grundvermögen unterliegt auch Grundbesitz, der für land- und forstwirtschaftliche Zwecke benutzt wird der Grundsteuer. Eine Ausnahme besteht bei beiden Bereichen nur insoweit, als die entsprechenden Immobilien steuerbegünstigten Zwecken nach §§ 3 und 4 GrStG zuzurechnen ist. Rz. 2 [Autor/Stand] § 6 GrStG enthält hier für die land- und forstw...mehr

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FF 11/2020, Das Gesamtschul... / I. Einleitung

Schulden machen ist nicht unehrenhaft. Der Staat macht es uns vor. Und will man irgendwann im Leben beispielsweise eine Immobilie sein Eigen nennen, bleibt einem zumeist gar nichts anderes übrig, will man nicht das Haus erst am Ende seines Lebens beziehen. Mit anderen Worten: Schulden sind üblich und bis zu gewissen Grenzen auch nichts, was unvernünftig oder unwirtschaftlich ...mehr

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ZErb 11/2020, Berechnung de... / 1 Gründe:

Mit ihrer Klage macht die Klägerin Pflichtteilsansprüche gegen die Beklagte geltend. Die Parteien streiten in erster Linie darüber, ob ein in § 7 der testamentarischen Verfügung der Erblasserin zugunsten der Beklagten und deren Ehemann, Herrn M. B., im Wege des Vorvermächtnisses eingeräumtes lebenslanges Wohnungsrecht bei der Berechnung des der Klägerin zu- stehenden Pflicht...mehr

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ZErb 11/2020, Testamentswid... / 1 Tatbestand:

I. Die am … im Alter von … Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Ihr Ehemann … … ist am … vorverstorben, ebenso sind ihre Eltern vorverstorben. Die Beteiligte Ziff. 1 ist die (einzige) Schwester der Erblasserin. Beim Beteiligten Ziff. 2 handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein mit Sitz in Ulm. Am … haben die Erblasserin und ihr (späterer) Ehemann …...mehr

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FF 11/2020, Inhaltskontroll... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind geschiedene Ehegatten. Sie streiten in einem isolierten Verfahren zum Versorgungsausgleich darüber, ob dieser wirksam durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen worden ist. [2] Die im März 1960 geborene Antragstellerin und der im Juli 1939 geborene Antragsgegner heirateten am 23.10.1981. Aus ihrer Ehe sind drei (in den Jahren 19...mehr

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Ungarn / II. Regelung der Nutzung der letzten Ehewohnung

Rz. 146 Die Aufhebung der Lebensgemeinschaft an sich hebt den Anspruch der Ehegatten auf Nutzung der gemeinsamen Ehewohnung nicht auf, deshalb taucht diese Frage im Scheidungsverfahren oft als eine zu regelnde Folgesache auf.[125] Das Gericht entscheidet über die Nutzungsverhältnisse an der ehelichen Wohnung nur auf Antrag eines der Ehegatten; sie können mit einer gleichlaut...mehr

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Ukraine / V. Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 94 Die Regelung von Scheidungsfolgen kann im Ehevertrag (Art. 96 Abs. 2, 97 Abs. 3, 99 Abs. 1 FGB) oder in einer speziellen Vereinbarung erfolgen, die während oder nach der Ehe geschlossen wird.[39] Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt bedürfen der notariellen Beurkundung (Art. 78 Abs. 1 FGB). Im Fall der Nichtleistung kann mit einem notariellen Vollstreckungs...mehr

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Ukraine / VII. Verfahren

Rz. 98 Für Scheidungsfolgesachen sind die örtlichen allgemeinen Gerichte zuständig (Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 1, Art. 23 ZPO). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Beklagten (Art. 27 Abs. 1 ZPO). Ist dessen Wohnsitz oder Aufenthaltsort unbekannt oder hat er keinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort in der Ukraine, kann die ...mehr

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Großbritannien: England und... / b) Equitable Interests

Rz. 20 Eine Besonderheit des englischen Sachenrechts stellen die equitable interests dar, die neben den direkten Eigentumsrechten (bei Immobilien entweder in der Form des absolute interest oder der leasehold, die einem Erbbaurecht bzw. dem Wohnungseigentum vergleichbar ist) bestehen können. Diese beruhen auf der Rechtsform des trust und können in ihren Folgen und Funktionen ...mehr

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Rumänien / X. Internationale Zuständigkeit in Folgesachen der Scheidung

Rz. 133 Die rumänischen Gerichte sind ausschließlich international zuständig für Sachen mit Auslandsbezug betreffend die Scheidung, Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der Ehe sowie für sonstige Rechtsstreitigkeiten zwischen Ehegatten, mit Ausnahme jener betreffend Immobilien aus dem Ausland, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung beide Ehegatten ihren Wohnsitz in Rumänien haben ...mehr

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Großbritannien: England und... / 2. Eheliches Domizil

Rz. 31 Grundsätzlich ist für die Anknüpfung der Ehefolgen im Common Law-Rechtskreis das Domizil der Ehegatten (matrimonial domicile) zum Zeitpunkt der Eheschließung maßgeblich. Sofern die Ehegatten bei Heirat das gleiche Domizil hatten, ist dieses unproblematisch zu bestimmen (zum Domizilbegriff siehe Rdn 11 ff.).[40] Unbestimmt ist der Begriff des matrimonial domicile jedoc...mehr

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Großbritannien: England und... / c) Property Adjustment Orders

Rz. 56 Neben den finanziellen Regelungen kann das Gericht auch unmittelbar auf die Vermögenszuordnung der Ehegatten Einfluss nehmen, indem es gem. ss. 24, 24 A MCA 1973 folgende Anordnungen trifft:mehr

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Polen / X. Rechtsfolgen ausländischer Ehegüterrechtsverfahren in Polen

Rz. 129 Da die EUGüVO keine Anwendung in Polen findet, richtet sich die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehegütersachen nach dem autonomen Anerkennungsrecht (Rdn 88 ff.). Dies hat zur Folge, dass die Anerkennung regelmäßig hinsichtlich des beweglichen Ehevermögens kraft Gesetzes erfolgt. Hinsichtlich des unbeweglichen Vermögens gilt aber die ausschließliche Zustän...mehr

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Polen / IV. Internationale Zuständigkeit der Gerichte/Behörden

Rz. 80 Zur internationalen Zuständigkeit der Gerichte/Behörden siehe in diesem Werk § 1 Quellen des europäischen und internationalen Familienrechts“, Rdn 1 ff. (Brüssel IIa-Verordnung). Im autonomen Zivilverfahrensrecht sind die polnischen Gerichte in Ehesachen zuständig, wennmehr

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Ukraine / II. Unterhalt

Rz. 87 Grundsätzlich ändert die Ehescheidung nichts an den Unterhaltsansprüchen, wie sie in Rdn 30 ff. beschrieben sind (Art. 76 Abs. 1 FGB). Das Familiengesetzbuch trifft lediglich Regelungen für den Fall, dass die Anspruchsvoraussetzungen auf Seiten des Berechtigten (Erwerbsunfähigkeit und Bedürftigkeit) während der Ehe noch nicht gegeben waren. In diesem Fall entsteht ein...mehr

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Rumänien / IX. Verfahren in Folgesachen der Scheidung

Rz. 131 Das sachlich zuständige Gericht für sämtliche Folgesachen der Scheidung ist das Amtsgericht, auch unabhängig vom Gesamtwert der Güter bei einer Liquidierung der Gütergemeinschaft. Die territoriale Zuständigkeit bestimmt sich grundsätzlich nach dem Wohnsitz des Beklagten. Umfasst die Gütergemeinschaft auch Immobilien, so ist das Gericht, in dessen Bezirk die Immobilie...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 6. Atti di destinazione

Rz. 106 Es handelt sich um ein formgebundenes Rechtsgeschäft (einseitiger oder vertraglicher Natur, inter vivos oder mortis causa), mit dem ein Ehegatte oder beide Ehegatten bestimmte Vermögenswerte (Immobilien, registrierbare bewegliche Sachen) dauerhaft und zweckgebunden für schutzwürdige Familienbedürfnisse bildet/bilden (Art. 2654 ter c.c.). Diese Vermögenswerte sind vor...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / e) Verwaltung des Gesamtguts

Rz. 64 Besondere Regelungen gelten für die Verwaltung des Gesamtguts. Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung des Gesamtguts kann jeder Ehegatte allein wirksam vornehmen (Art. 180 Abs. 1 c.c.), während außerordentliche Maßnahmen ebenso der Mitwirkung beider Ehegatten bedürfen wie schuldrechtliche Verträge über die Nutzung unter das Gesamtgut fallender Güter, einschließlich ins...mehr

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Frankreich / cc) Zeitpunkt des Abschlusses des Ehevertrages, Unwandelbarkeitsgrundsatz

Rz. 93 Nach dem in Art. 1395, 1396 Abs. 2 CC immer noch verankerten Unwandelbarkeitsgrundsatz sind ehevertragliche Vereinbarungen und ihre Abänderung grundsätzlich nur vor der Ehe zulässig. Diese starre Regelung soll vor allem dem Gläubigerschutz dienen.[60] Verstöße gegen das principe d’immutabilité führen zur absoluten Nichtigkeit der Abänderungsvereinbarung, die von jedem...mehr

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Dänemark / 4. Beschränkungen des Verfügungsrechts über eigenes Vermögen

Rz. 31 Das Gesetz statuiert eine Reihe von Beschränkungen des freien Verfügungsrechts. Nach der generellen Regel in § 1 Abs. 2 ÆFL ist jeder Ehegatte verpflichtet, über sein Vermögen (unabhängig davon, ob es sich dabei um Teilungs- oder Sondervermögen handelt!) so zu verfügen, dass es nicht in unlauterer Weise zu Ungunsten des anderen Ehegatten verringert wird. Dass die Besc...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Eigentumszuordnung

Rz. 98 Die Zulässigkeit güterrechtlicher Vereinbarungen ergibt sich aus Art. 159 ff. c.c. Einigkeit besteht darüber, dass neben der Wahl der vertraglichen Güterstände auch Modifikationen der einzelnen Güterstände möglich sind.[131] So kann der Umfang des Gesamtguts erweitert werden. Dies setzt jedoch eine konkrete Bezeichnung der Gegenstände voraus, die dem Gesamtgut unterst...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Die Güterstände

Rz. 44 Nach Art. 159 c.c. ist vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung (convenzione) gesetzlicher Ehegüterstand die Gütergemeinschaft (comunione dei beni).[51] Weiter sieht der Codice civile die Gütertrennung (separazione dei beni) und die vertragliche Gütergemeinschaft (comunione convenzionale) als Wahlgüterstände vor. Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit neben und zusätzlic...mehr

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Kroatien / 3. Eigentumsvermutung

Rz. 28 Gemäß Art. 138 Abs. 5 des kroatischen Vollstreckungsgesetzes [28] gelten "alle beweglichen Gegenstände, die in deren Haus, Wohnung, Geschäftsraum oder anderen Immobilien angetroffen werden", als Miteigentum zu gleichen Teilen beider Ehegatten. Es handelt sich hierbei um eine widerlegbare Vermutung.mehr

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Ukraine / 3. Eheliches Gemeinschaftsvermögen

Rz. 25 Zum ehelichen Gemeinschaftsvermögen gehört nach Art. 61 Abs. 1 FGB sämtliches während der Ehe erworbenes Vermögen, das nicht vom Zivilrechtsverkehr ausgeschlossen ist. Hierzu zählen insbesondere Sachen, Geld, Aktien und andere Wertpapiere, Bankeinlagen sowie sonstige relative Vermögensrechte, die nicht mit der Person eines der Ehegatten verbunden sind.[8] Nach einer o...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / d) Eigengut

Rz. 57 Unter Eigengut (beni personali) fallen zunächst alle Güter, die ein Ehegatte vor Eheschließung (bzw. vor Eintritt des gesetzlichen Güterstandes) bereits erworben hatte. Entscheidend ist dabei, ob zu diesem Stichtag der Erwerb bereits abgeschlossen ist. Der Abschluss lediglich des Vorvertrages[71] oder der erst teilweise Zeitablauf bei Ersitzung reicht daher nicht aus....mehr