Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzgeld

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.7.2 Kürzung bei den wichtigsten Einkommensarten:

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.1.2 Begriff des Erwerbsersatzeinkommens (Abs. 3)

Rz. 13 In Abs. 3 sind sämtliche Einkommensarten (abschließende Aufzählung) genannt, die zum sog. Erwerbsersatzeinkommen i. S. d. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gehören. Seit 2002 zählen dazu nicht nur Leistungen aufgrund oder in entsprechender Anwendung öffentlich-rechtlicher Vorschriften, sondern auch solche auf privatrechtlicher Basis. Erwerbsersatzeinkommen werden nach ihrer Bestimmu...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.1 Art des Anspruchs

Rz. 11 Bei dem Anspruch auf den Beitragszuschuss handelt es sich um einen dem Sozialversicherungsbeitrag ähnlichen Anspruch. Daher ist für die Geltendmachung dieses Anspruchs der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben (GmS OGB v. 4.6.1974, GmS-OGB 2/73; diese Entscheidung ist für das Recht des SGB V durch Beschluss des BAG v. 1.6.1999, 5 AZB 34/98 bestätigt worden). Dies s...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Wesentliches Element der neuen Bearbeitungsgrundsätze ist, dass die Finanzverwaltung über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bekommt bzw. über einen Datenabruf darauf Zugriff hat und dies mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen kann. Zu dies...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.1.1.1 Zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt

Rz. 9 Auf das Übergangsgeld sind grundsätzlich alle Bar- oder Sachbezüge anzurechnen, die der Versicherte im Zusammenhang mit geleisteter oder noch zu leistender Arbeit aus einer unselbständigen Beschäftigung bezieht und zum Arbeitsentgelt i. S. v. § 14 SGB IV und der SvEV zählen. Wird Arbeitsentgelt aufgrund einer freiwilligen Leistung des Arbeitgebers für nicht geleistete A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Belgien

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der westlich Deutschlands gelegene (mittlere "BeNeLux"-)Nachbarstaat Königreich Belgien (Hauptstadt Brüssel; Amtssprachen: Niederländisch, Französisch, Deutsch) ist Mitgliedstaat der > Europäischen Union und gehört von Beginn an seit 1999 zur Eurozone (> Euro Rz 1). Es gilt das DBA nebst Schlussprotokoll vom 11.04.1967, welches am 30.07.1969 i...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Insolvenzgeld und -vorfinanzierung

Rz. 64 Anspruchsberechtigt ist jeder Arbeitnehmer oder jede arbeitnehmerähnliche Person. Die Bestimmung des Begriffes "Arbeitnehmer" i.S.v. § 165 SGB III ist umstritten. Organmitglieder juristischer Personen können nach § 165 Abs. 1 SGB III anspruchsberechtigt sein, wenn sie keinen beherrschenden Einfluss in der Gesellschaft ausüben und ihr Anteil am Stammkapital unter 50 % ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Checkliste: Insolvenzgeld

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Muster: Forderungskaufvertrag mit Schuldbeitritt

Rz. 70 Muster 21.14: Forderungskaufvertrag mit Schuldbeitritt Muster 21.14: Forderungskaufvertrag mit Schuldbeitritt Ich, _____, bin Arbeitnehmer der Firma _____ – nachstehend "Firma" genannt – Mir stehen gegen o.a. Firma für den Zeitraum _____ Ansprüche auf Zahlung des Nettoarbeitsentgelts i.H.v. _____ EUR (in Worten: _____ EUR) – nachstehend "Forderung" genannt – zu. Die Firma ha...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Muster: Vertrag über den Ankauf von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt

Rz. 69 Muster 21.13: Vertrag über den Ankauf von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt Muster 21.13: Vertrag über den Ankauf von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt Unter Zustimmung der Fa. A-GmbH und des vorläufigen Insolvenzverwalters R verkaufen und übertragen die diesem Vertrag beitretenden und in den Beitrittserklärungen mit unterzeichnenden Arbeitnehmer der A-GmbH ihre Ansprüche auf ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 61 Dem Arbeitnehmer steht vor Insolvenzeröffnung nur bei erheblichen Lohnrückständen ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung zu. Erheblich ist der Rückstand i.d.R. bei Lohnverzug mit mehr als zwei Monatsgehältern. Verweigert der Arbeitnehmer in diesem Fall seine Leistung, gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Erhält der Arbeitnehmer in der kritischen Zeit (...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Muster: Anregung zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen

Rz. 73 Muster 21.16: Anregung des Sachverständigen zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen Muster 21.16: Anregung des Sachverständigen zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – _____ Geschäfts-Nr. _____ In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der _____ wurde ich durch Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgerichts – _____ vom _____ ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsätze

Rz. 119 Die Bestellung begründet nur die organschaftliche Vertretungsmacht des Geschäftsführers sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Wesentliche Punkte (u.a. Gegenleistung für die Geschäftsführung) sind damit noch offen. Daher schließen[413] Geschäftsführer und Gesellschaft regelmäßig einen (von der organschaftlichen Stellung getrennten) schuldrechtlichen Anstel...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 16 Als Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden gewährt:[27]mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Altersteilzeit

Rz. 193 Auch ein Altersteilzeitverhältnis [345] kann als Teilzeitarbeitsverhältnis ausgestaltet werden. Es besteht Anspruch auf allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung und Urlaub. Ein bei Beginn des Urlaubsjahres feststehender Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im sog. Blockmodell berechtigt w...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Sozialversicherungsrechtliche Haftung

Rz. 135 Arbeitgeber müssen zahlreiche sozialrechtliche Pflichten und Verhaltensvorschriften befolgen; diese Regeln sind verstreut in zahlreichen Gesetzen (etwa Sozialgesetzbücher, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Mindestlohngesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz). Wegen ihrer Allzuständigkeit sind die Geschäftsführer für die Erfüllung ihrer GmbH-P...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 6. Hypothetische Kausalität, rechtmäßiges Alternativverhalten

Rz. 166 Häufig beruft sich der Schädiger darauf, dass der Schaden ganz oder teilweise sowieso aufgrund anderer Ursachen als seiner Schädigungshandlung eingetreten wäre. Begrifflich stellt sich dann die Frage nach der sog. hypothetischen oder überholenden Kausalität.[335] Dass der durch das haftungsbegründende Ereignis real bewirkte Schaden gleichzeitig oder später durch eine...mehr

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Sauer, SGB III § 324 Antrag... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 verschärft das Antragserfordernis aus § 323 um die Notwendigkeit einer vorzeitigen Antragstellung. An die Antragstellung ist keine besondere Form zu verlangen. Der Gesetzgeber will grundsätzlich erreichen, dass der Leistungsberechtigte zunächst die Leistung beantragt und erst dann mit der Aktivität beginnt, die den Leistungsanspruch begründet, z. B. an ei...mehr

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Sauer, SGB III § 333 Aufrec... / 2.1 Aufrechnung bei Entgeltersatzleistungen

Rz. 3 Abs. 1 betrifft den häufigen Fall, dass die Entgeltersatzleistung bereits für Zahlungszeiträume ausgezahlt worden ist, bevor ein Anrechnungsbetrag aus einer Nebenbeschäftigung (etwa § 155) berechnet, festgestellt und leistungsmindernd verarbeitet werden konnte oder der Eintritt einer Sperrzeit nach § 159 festgestellt werden konnte, wodurch der Anspruch zum Ruhen gebrac...mehr

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Sauer, SGB III § 324 Antrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fügt dem Antragserfordernis nach § 323 eine zeitliche Komponente hinzu. Abs. 1 trifft hierzu die grundsätzlichen Regelungen. Danach dürfen Leistungen der Arbeitsförderung im Grundsatz nur erbracht werden, wenn sie vor Eintritt des die Leistung begründenden Ereignisses beantragt worden sind. Damit will der Gesetzgeber insbesondere erreichen, dass die Maßn...mehr

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Sommer, SGB V § 161 Aufhebu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingeführt worden. Die Norm hebt die Haftung der Länder für die Ansprüche der Beschäftigten von Krankenkassen auf Leistungen der Altersversorgung und...mehr

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Sommer, SGB V § 161 Aufhebu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Erklärt ein Bundesland das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person für unzulässig, können nach § 12 Abs. 2 InsO bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer juristischen Person deren Arbeitnehmer von dem Land die Leistungen verlangen, die sie im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit und nac...mehr

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Sommer, SGB V § 161 Aufhebu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift hebt die Haftung der Länder für die Ansprüche der Beschäftigten von Krankenkassen auf Leistungen der Altersversorgung und auf Insolvenzgeld nach § 12 Abs. 2 InsO auf. Rz. 3 Die Norm gilt nicht für die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung der Landwirte, die die Krankenversicherung nach dem Zweiten ...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.1 Insolvenzfähigkeit (Abs. 1)

Rz. 5 Bis zum Inkrafttreten der Vorschrift wurden landes- und bundesunmittelbare Krankenkassen in ihrer Insolvenzfähigkeit unterschiedlich behandelt. Dies resultierte aus der Regelung des § 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO, nach der das jeweilige Landesrecht über die Insolvenzfähigkeit juristischer Personen entscheidet, soweit diese der Landesaufsicht unterstehen. Die Länder haben ihre ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Der Empfänger der Leistung bei vorfinanziertem Insolvenzgeld (§ 32b Abs 3 S 3 EStG aF)

Rn. 149 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Trat ein ArbN, bevor er einen Antrag auf Insolvenzgeld gestellt hatte, seine Ansprüche auf Arbeitsentgelt an einen Dritten ab, stand der Anspruch auf Insolvenzgeld dem Dritten zu (§ 170 SGB III = § 188 Abs 1 SGB III aF, Verweis wegen Änderung der SGB III-Vorschriften mW ab 01.04.2012 redaktionell angepasst, s Art 20 Nr 2, 51 Abs 1 des G zur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Festlegung des Leistungsempfängers bei vorfinanziertem Insolvenzgeld (§ 32b Abs 3 S 3 EStG nF)

Rn. 161 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Auch in § 32b Abs 3 S 3 EStG nF hat sich sachlich nichts verändert. Lediglich wurde hier nicht mehr festgelegt, wer in diesem Fall der Leistungsempfänger ist, sondern wer als solcher "gilt" (gesetzliche Fiktion), was mE ohne Auswirkung ist. Die Ausführungen unter s Rn 149 gelten daher entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. ABC der Lohn- bzw Einkommensersatzleistungen, die in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen sind

Rn. 81 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 AltersteilzeitG s "Aufstockungsbetrag nach dem AltersteilzeitG" Altersübergangsgeld Ab 01.01.1998 wurde durch § 429 SGB III aF Altersübergangsgeld gewährt. Es war eine Rentenart, die ausschließlich im Beitrittsgebiet gezahlt wurde und das Vorruhestandsgeld der ehemaligen DDR ersetzen sollte. Es wurde ab 01.01.2004 wieder aufgehoben (Art 1 Dritt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Der Zeitpunkt des "Beziehens"

Rn. 6a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Gemeinsame Voraussetzung der § 32b Abs 1 Nr 1–5 EStG ist, dass diese Einkünfte "bezogen" sind (§ 32b Abs 1 S 1 nach Nr 5 EStG), dh bei den Überschusseinkünften nach den Regeln des § 2 Abs 2 Nr 2 EStG "erzielt" = zugeflossen (§ 11 Abs 1 EStG) sind (BFH BStBl II 2012, 596), dh:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Rechtsentwicklung seit 2000

Rn. 2 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Überblick über die Änderungen des § 32b EStG seit 2000 (davorliegende Änderungen der Vorschrift werden aus Aktualitätsgründen nicht mehr dargestellt): SeuchenrechtsneuordnungsG (v 20.07.2000, BGBl I 2000, 1045): § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst e EStG verweist ab VZ 2001 auf das InfektionsschutzG. SteuersenkungsG (StSenkG v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Inkrafttreten (2008) und Außerkrafttreten (ab 01.01.2018) der Regelung

Rn. 140 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Art 1 Nr 11 JStG 2008 (v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150) sah ab VZ 2008 eine elektronische Datenübermittlungspflicht anstelle der bisherigen Bescheinigung vor, um den Steueranspruch besser durchzusetzen und das Verfahren zu vereinfachen. Rn. 141 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Art 4 Nr 11, 25e des G zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (v...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rn 8 Notwendig ist das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses seitens des Gläubigers. Das Rechtsschutzinteresse ist grundsätzlich gegeben, wenn der Antragsteller in einem eröffneten Insolvenzverfahren als Insolvenzgläubiger teilnehmen kann, die Möglichkeit der späteren Verfahrensteilnahme ist jedoch nicht Voraussetzung für ein Rechtsschutzinteresse. Rn 9 Das notwendige rechtl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.6.1 Prozesskostenhilfe für einen Gläubiger

Rn 15 Unter den Voraussetzungen der §§ 114 ff. ZPO ist einem Gläubiger für die Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners grundsätzlich Prozesskostenhilfe zu gewähren.[24] Dem Antrag ist der Entwurf des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beizufügen, der den Anforderungen des § 14 Abs. 1 entspricht. Soll der Antra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Leistungen bei Insolvenz (§ 3 Nr. 2 Buchst. b EStG)

Rz. 8 Zu den nach § 3 Nr. 2 Buchst. b EStG steuerfreien Leistungen gehören das Insolvenzgeld, Leistungen der in §§ 169, 175 Abs. 2 SGB III genannten Ansprüche sowie Zahlungen des Arbeitgebers an einen Sozialleistungsträger aufgrund des gesetzlichen Forderungsübergangs gem. § 115 Abs. 1 SGB X, wenn ein Insolvenzereignis (§ 165 Abs. 1 S. 2, 3 SGB III) vorliegt. Das Insolvenzge...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 623 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten in Zusammenhang mit begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegün...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskunftspflicht bei Leistung von Insolvenzgeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert. Abs. 1 und 2 der Vorschrift wurden durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dadurch wurde die Vorschri...mehr

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Sauer, SGB III § 314 Insolv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt analog zu § 312 eine Bescheinigungspflicht für Fälle, in denen ein Insolvenzverwalter eingesetzt worden ist. Der Insolvenzverwalter hat die für die Erbringung von Insolvenzgeld erforderlichen Daten zu bescheinigen, wenn für einen Arbeitnehmer die Zahlung von Insolvenzgeld in Betracht kommt und die Agentur für Arbeit eine Bescheinigung verlangt. Du...mehr

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Sauer, SGB III § 314 Insolv... / 2.1 Bescheinigungspflicht

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Verpflichtung zur Ausstellung einer Insolvenzgeldbescheinigung. Die Bescheinigungspflicht trifft den Insolvenzverwalter, der in dem betroffenen Insolvenzverfahren eingesetzt worden ist. Dem Grunde nach sind Arbeitsentgelte zu bescheinigen, die bei Antragstellung auf Insolvenzgeld nicht erfüllt worden sind und auf die der Arbeitnehmer noch eine...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 2.2.1 Auskunftspflicht nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 enthält eine öffentlich-rechtliche Auskunftspflicht. Die Regelung ergänzt § 315 und § 402. Die dort geregelten allgemeinen Auskunftspflichten Dritter mit dem datenschutzrechtlichen Rahmen greift beim Insolvenzgeld nicht, weil es sich dabei nicht um eine laufende Leistung handelt. Insoweit bedarf es einer eigenständigen Normierung. Rz. 6 Grundsätzlich ist auch der...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt eine umfassende öffentlich-rechtliche Auskunftspflicht gegenüber der Agentur für Arbeit (Abs. 1) und dem Insolvenzverwalter (Abs. 2). Sie verfolgt den Zweck, das Insolvenzgeldverfahren zu unterstützen, indem die für das Insolvenzgeldverfahren notwendigen Informationen beschafft werden können. Grundsätzlich werden alle Personen zur Auskunft verpf...mehr

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Sauer, SGB III § 314 Insolv... / 2.2 Bescheinigung

Rz. 8 Der Insolvenzverwalter hat die Höhe des Arbeitsentgelts für die letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die gesetzlichen Abzüge, die gepfändeten, verpfändeten oder abgetretenen Teile des Arbeitsentgelts sowie die zur Erfüllung der Ansprüche auf Arbeitsentgelt erbrachten Leistungen zu bescheinigen (Abs. 1 Satz 1). Das stimmt ...mehr

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Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Vierte Kapitel

Rz. 2a Das Vierte Kapitel regelt die Entgeltersatzleistungen Arbeitslosengeld (Alg) und Insolvenzgeld. Die Leistungen der Arbeitsförderung sind im Dritten und Vierten Kapitel enthalten (§ 3 Abs. 1). Das Übergangsgeld und das Kurzarbeitergeld sind bereits im Dritten Kapitel geregelt (§§ 95 ff., 118 ff.). Beide sind den Pflichtleistungen der aktiven Arbeitsförderung zuzurechne...mehr

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Sauer, SGB III § 337 Auszah... / 2.2 Auszahlungszeitpunkte

Rz. 7 Abs. 2 bestimmt, dass laufende Geldleistungen regelmäßig monatlich nachträglich ausgezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat demnach sicherzustellen, dass der Leistungsberechtigte spätestens am 1. Kalendertag des folgenden Monats über die Leistung für den aktuellen Kalendermonat verfügen kann (sog. Monatszahlung). Das wird regelmäßig dadurch gewährleistet, dass ...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 2.2.2 Auskunftspflicht nach Abs. 2

Rz. 14 Der Insolvenzverwalter kann kraft seines Amtes nicht die der Agentur für Arbeit eingeräumten Durchsetzungsrechte für ein Auskunftsverlangen nutzen, insbesondere keine Verwaltungsakte erlassen oder das Sozialgericht anrufen. Er hat jedoch denselben Anspruch auf Auskünfte, wie sie nach Abs. 1 der Agentur für Arbeit zustehen. Auch die Auskunftspflicht gegenüber dem Insol...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 2.1 Grundsatz

Rz. 3 Eine Auskunftspflicht nach Abs. 1 und 2 besteht nur, soweit die begehrten Auskünfte für die Durchführung des Insolvenzgeldverfahrens einschl. des Gesamtsozialversicherungsbeitrages (Abs. 1) bzw. zur Ausstellung der Insolvenzgeldbescheinigung (Abs. 2) erforderlich sind. Der Begriff der Erforderlichkeit ist dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entnommen. Im Spannungsfel...mehr

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Sauer, SGB III § 314 Insolv... / 2.3 Nicht eröffnetes oder eingestelltes Insolvenzverfahren

Rz. 13 Ist ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet oder nach § 207 der Insolvenzordnung mangels Masse eingestellt worden, hat der Arbeitgeber die Bescheinigungspflicht zu erfüllen. Damit will der Gesetzgeber gewährleisten, dass in jedem Fall die notwendige Bescheinigung erstellt wird, die zur Feststellung eines Anspruchs auf Insolvenzgeld erforderlich ist. Die Agentur für Arbe...mehr

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Sauer, SGB III § 314 Insolv... / 2.4 Rechtsfolgen mangelhafter Insolvenzgeldbescheinigungen

Rz. 14 Stellt der Insolvenzverwalter nach Abs. 1 oder der Arbeitgeber nach Abs. 2 eine Bescheinigung vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig aus, handelt er ordnungswidrig (§ 404 Abs. 2 Nr. 22). Die Ordnungswidrigkeit ist mit einem Bußgeld bis zu 1.500,00 EUR bedroht (§ 404 Abs. 3) Rz. 15 Entsteht der Agentur für Arbeit als Folge einer mang...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 337 Auszah... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zum Auszahlungszeitpunkt und dem Auszahlungsweg (Überweisungsweg) für die Geldleistungen nach dem SGB III. Abs. 1 bestimmt die Überweisung auf ein inländisches Konto des Leistungsberechtigten als Regelüberweisungsweg für Geldleistungen noch bis zum 30.11.2021. Die Bundesagentur für Arbeit als die überweisende Stelle hat sicherzustellen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang

Rn. 41 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Abzugsverbot des § 3c Abs 1 EStG setzt einen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang voraus, dh, die Einnahmen und die Aufwendungen müssen durch dasselbe Ereignis veranlasst sein (BFH v 20.10.2004, I R 11/03, BStBl II 2005, 581). Zwischen den Ausgaben und den Einnahmen muss kein finaler Zusammenhang bestehen (st Rspr BFH v 16.02.1995...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnersatzleistungen

Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Durch Lohnersatzleistungen erhält ein Arbeitnehmer einen Ausgleich dafür, dass Arbeitslohn aus bestimmten Gründen (Krankheit, Arbeitgeberinsolvenz, Elternzeit, vgl. nachfolgende Übersicht) nicht erzielt werden konnte. Lohnersatzleistungen sind regelmäßig einkommensteuerfrei (vgl. § 3 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 2, Nr. 67 EStG, Anhang 10), werden aber in d...mehr