Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzgeld

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Insolvenzgeld

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Ein ArbN kann bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen, wenn der ArbG zahlungsunfähig wird. Die gesetzlichen Regelungen zum Insolvenzgeld finden sich vor allem in den §§ 165–172 SGB III. Als Insolvenzgeld wird der Betrag gezahlt, den der ArbG als > Arbeitslohn für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis schuldet (> Rz 3)....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Insolvenz des Arbeitgebers

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 > Bürgschaft, > Beschäftigungsgesellschaft, > Insolvenzgeld, > Insolvenzsicherung, > Insolvenzverfahren, > Outplacement-Beratung.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abtretung des Arbeitslohns

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die Abtretung des Anspruchs auf > Arbeitslohn richtet sich nach § 398 BGB. Soweit der Arbeitslohn unpfändbar ist (vgl §§ 850ff ZPO), kann er auch nicht wirksam abgetreten werden (vgl § 400 BGB; BAG 96, 266 vom 21.11.2001 – 9 AZR 692/99, DB 2001, 650). Eine allgemeine Gehaltsabtretung umfasst nicht den Erstattungsanspruch gegen das FA nach ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Lohnsteuer in der Phase bis zur Verfahrenseröffnung

Rz. 2 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Der InsSchuldner oder sein Geschäftsführer bleibt auch in der Liquiditätskrise zum LSt-Abzug verpflichtet. Das gilt – bis zu einem Verfügungsverbot – auch nach einem Antrag auf Eröffnung des InsVerfahrens: Bei Fälligkeit der LSt noch vorhandene Mittel sind an das FA abzuführen (BFH 222, 228 = BStBl 2009 II, 129; ergänzend > Haftung für Lohnst...mehr

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Sauer, SGB III § 394 Verarb... / 2.3 Aufgabenkatalog der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 13 Die spezifische, als abschließend anzusehende Aufzählung in Abs. 1 Satz 2 ist zu begrüßen. Eine Verweisung auf § 368 wäre zu pauschal, eine auf § 3 unvollständig gewesen. Die Auflistung fokussiert auf mehr oder weniger konkrete Tätigkeiten und Prozesse, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienst-, Sach- und Geldleistungen stehen. Die Auflistung orientiert sich ...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / c) Neue Risiko-Schaden-Formel

Rz. 22 Seit seiner grundlegenden Entscheidung vom 2.7.1992[34] bestimmt der BGH mit einer neuen Formel den Zeitpunkt der Schadensentstehung in den Verjährungsregelungen für Regressansprüche gegen Rechtsanwälte nach § 51b BRAO a.F. [35] und gegen Steuerberater nach § 68 StBerG a.F. [36] Diese Abgrenzung lässt eine bloße Vermögensgefährdung infolge der Pflichtverletzung des Bera...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / B. Risikobeschreibungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Rechtsanwälten (einschließlich des Rechtsanwalts-Risikos von Anwaltsnotaren)

Im Rahmen der dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Patentanwälte ist versichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der gegenüber seinem Auftraggeber freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als Rechtsanwalt. 1. Mitversicherte Tätigkeiten 1.1 Mitversichert sind die n...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / B. Risikobeschreibungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Steuerberatern

I. Der Versicherungsschutz umfasst 1. Tätigkeiten nach § 33 StBerG; 2. die Hilfeleistung bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen und die Aufstellung von Erfolgsrechnungen, Vermögensübersichten und Bilanzen, auch wenn der Auftraggeber hierzu nicht schon aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften verpflichtet ist. II. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Tätigk...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesagentur für Arbeit

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Bundesagentur für Arbeit ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Nürnberg. Ihr sind die Landesagenturen für Arbeit und die örtlichen Agenturen für Arbeit nachgeordnet. Rz. 2 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Bundesagentur für Arbeit und ihre nachgeordneten Dienststellen sind ua zuständig für die > Arbeitsförderu...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Wesentliches Element der neuen Bearbeitungsgrundsätze ist, dass die Finanzverwaltung über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bekommt bzw. über einen Datenabruf darauf Zugriff hat und dies mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen kann. Zu dies...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III, SGB II SGB ... / 2.1 Einordnung der Vorschrift

Rz. 2f Die Vorschrift ist die einzige Vorschrift des Sechsten Kapitels. Mit ihrer Einfügung mit Wirkung zum 25.7.2017 durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften wurde das Sechste Kapitel neu gefasst. Rz. 2g Früher umfasste das Sechste Kapitel die §§ 183 bis 279a. Die §§ 183 bis 189a in der bis zum 31.3.2012 geltenden Fassung enthielten...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 43 Vorläufig... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Axmann, Urteilsanmerkung zu Hessisches LSG, Urteil v. 25.1.2013, L 7 AS 697/11, RdLH 2013 S. 72. Benz, Ablösung der Vorleistungspflicht nach § 6 Abs. 2 RehaAnglG durch § 14 SGB IX, SGb 2001 S. 611. Di Fabio, Vorläufiger Verwaltungsakt bei ungewissem Sachverhalt, DÖV 1991 S. 629. Eichenhofer, Ausgleichsansprüche der Sozialleistungsträger, DVBl. 1991 S. 77. Gauting, Die Vor...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 29 Becker, P., Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass, SGb 2018 S. 129. Dahm, Die Fälligkeit von Sozialleistungen, VR 2017 S. 294. Finkenbusch, Der Antrag im Recht der Sozialversicherung, WzS 1991 S. 135, 193. Gusy, Der Antrag im Verwaltungsverfahren, BayVBl. 1985 S. 485. Ludwig, Zur Entstehung und zur Verjährung von Rentenansprüchen, SGb 1976 ...mehr

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Klose, SGB I § 41 Fälligkeit / 2.3 Sonderregelungen

Rz. 14 Die Fälligkeitsregelung des § 41 steht unter dem ausdrücklich wiederholten Vorbehalt abweichender Bestimmungen in den besonderen Sozialgesetzbüchern, wozu auch die in § 68 genannten Gesetze gehören. Die Regelung ist daher nur anzuwenden, wenn keine andere gesetzliche Regelung zur Fälligkeit besteht, gilt also nur im Zweifelsfall. Obwohl die allgemeine Vorschrift des §...mehr

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Jansen, SGB X § 115 Ansprüc... / 2.1.2 Weitere Konkurrenzen

Rz. 6 Gegenüber § 115 vorrangig sind im Arbeitsförderungsrecht § 169 Satz 1 SGB III im Bereich des Insolvenzgelds und im sozialen Entschädigungsrecht § 16h Satz 1 BVG im Rahmen des Versorgungskrankengelds. Nachrangig sind hingegen die Bestimmungen in § 27g Abs. 1 Satz 1 BVG und in § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB XII , soweit die jeweilige Sozialleistung anstelle des Arbeitsentgelts er...mehr

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Sauer, SGB III § 422 Leistu... / 2.3 Anwendungsbereich

Rz. 6 Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ergeben sich aus § 3 Abs. 2. Die Differenzierung nach Leistungen an Arbeitnehmer (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 7, 9 und 11 bis 12 a. F.), Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 a. F.) und Träger (§ 3 Abs. 3 a. F.) ist mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt 2012 aufgegeben worden. Seither werden die...mehr

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Sauer, SGB III § 28a Versic... / 2.2 Weiterversicherung (Abs. 2)

Rz. 6 Abs. 2 charakterisiert das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag durch weitere Voraussetzungen als freiwillige Weiterversicherung. Abs. 2 Nr. 1 schränkt den nach Abs. 1 berechtigten Personenkreis ein. Ein Versicherungspflichtverhältnis darf nur mit Personen eingegangen werden, die in der jüngeren Vergangenheit zur Solidargemeinschaft der Arbeitslosenversicherung ge...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.3 Insolvenzgeld(vorfinanzierung)

Rn 78 Zur Unternehmensfortführung ist das Insolvenzgeld von überragender Bedeutung. Ein Arbeitnehmer[194] hat einen Anspruch auf Zahlung von Insolvenzgeld als Lohnersatzleistung gegen die Bundesagentur für Arbeit gemäß § 165 Abs. 1 Satz 1 SGB III, wenn u. a. das Insolvenzverfahren über das Vermögen seines Arbeitgebers eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgew...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1 Maßnahmen der Unternehmensfortführung

Rn 24 Eine zur Unternehmensfortführung meist unverzichtbare Fortsetzung der Belieferung mit den notwendigen Vorprodukten ist auch bei Bestellung eines vorläufigen Verwalters mit Fortführungspflicht nur möglich, wenn ausreichende Liquidität vorhanden ist oder unter Berücksichtigung der Zahlungsziele und der Vorschrift des § 55 Abs. 2 zumindest für ein später zu eröffnendes Ve...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 6. Voraussetzung: Der Antrag auf Insolvenzgeld

a) Allgemeines Rz. 282 Nach § 324 Abs. 3 S. 1 SGB III muss der Arbeitnehmer Insolvenzgeld innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis (siehe Rdn 182 ff.) beantragen. Rz. 283 Hinweis Diese Antragsfrist gilt auch für Leistungsträger, auf die der Anspruch auf Insolvenzgeld gem. § 115 SGB X übergegangen ist.[210] Die Frist gilt allerdings nicht für ...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / II. Die Voraussetzungen des Anspruchs auf Insolvenzgeld

Rz. 122 Nach § 165 Abs. 1 SGB III besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld unter folgenden Vor­aussetzungen:mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / VII. Übertragungen, Pfändungen und Verpfändungen des Arbeitsentgeltanspruchs vor Antrag auf Insolvenzgeld

Rz. 360 Verfügt der Arbeitnehmer über seinen Anspruch auf Arbeitsentgelt, indem er ihn z.B. einem Dritten überträgt, steht diesem nach § 170 Abs. 1 SGB III auch der Anspruch auf Insolvenzgeld zu. Durch diese Regelung wird der Arbeitsentgeltanspruch mit dem Anspruch auf Insolvenzgeld verklammert. Rz. 361 Der Anspruch auf Insolvenzgeld steht immer demjenigen zu, der Inhaber des...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / III. Der Ausschluss des Anspruchs auf Insolvenzgeld

1. Ausschlusstatbestände Rz. 307 In § 166 SGB III sind drei Fallgruppen aufgeführt, in denen der Anspruch auf Insolvenzgeld entfällt, obwohl ein Anspruch auf Arbeitsentgelt vorhanden ist. Durch die Regelung soll die missbräuchliche Inanspruchnahme von Insolvenzgeld vermieden werden. Rz. 308 Obwohl ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht, wird kein Anspruch auf Insolvenzgeld be...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / IX. Pfändung, Verpfändung und Übertragung des Anspruchs auf Insolvenzgeld

Rz. 389 Da über den Anspruch auf Insolvenzgeld vor dem Antrag auf Gewährung von Insolvenzgeld nicht isoliert verfügt werden kann, d.h. der Arbeitnehmer den Anspruch auf Insolvenzgeld nicht ohne den Anspruch auf Arbeitsentgelt verpfänden oder übertragen kann, tritt eine Änderung erst mit dem Antrag auf Insolvenzgeldgewährung ein. Nach § 171 SGB III kann der Anspruch auf Insol...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 4. Voraussetzung: Rückständiges Arbeitsentgelt im Insolvenzgeld-Zeitraum

Rz. 227 Durch die Insolvenzgeldregelungen werden rückständige Arbeitsentgeltansprüche für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses, die vor dem Insolvenzereignis (siehe Rdn 182 ff.) liegen, gesichert. Die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses, die vor dem Insolvenzereignis liegen, stellen den Insolvenzgeldzeitraum dar. Rz. 228 Besonders hinzuweisen ist, dass de...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / XII. Altersteilzeit und Insolvenzgeld

Rz. 420 Hat ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Vereinbarung über Altersteilzeitarbeit oder der flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit, sofern es sich nicht um die werktägliche oder wöchentliche Arbeitszeit oder den Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen handelt, Arbeitsleistungen erbracht, für die Arbeitsentgelt fällig ist und ist dies auch für einen Zeitraum...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / E. Insolvenzgeld

I. Rechtliche Grundlagen Rz. 109 Durch die seit dem 1.4.2012 geltenden §§ 165 ff. SGB III, die die zum 1.1.1999 in Kraft getretenen §§ 183 ff. SGB III abgelöst haben, über das Insolvenzgeld wird für einen Drei-Monats-Zeitraum der Arbeitsentgeltanspruch des Arbeitnehmers bei Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Bis zum 31.12.1998 galten die §§ 141a ff. AFG über das Konkurs­au...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / d) Erstattung des Insolvenzgeldes

Rz. 324 Unabhängig von den §§ 45, 48, 50 SGB X enthält § 166 Abs. 2 SGB III einen besonderen Erstattungstatbestand. Die Erstattungsforderung ist nicht in das Ermessen der Bundesagentur für Arbeit gestellt, sondern wird immer geltend gemacht, wenn Insolvenzgeld trotz Ausschlusses des Anspruchs auf Arbeitsentgelt nach § 166 Abs. 1 SGB III gezahlt worden ist. Rz. 325 Hinweis Die...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / IV. Höhe und Auszahlung des Insolvenzgeldes

Rz. 328 Insolvenzgeld wird grundsätzlich in Höhe des Nettoarbeitsentgelts im Insolvenzgeldzeitraum (siehe Rdn 227 ff.) gezahlt. Allerdings ist das Bruttoarbeitsentgelt seit dem 1.1.2004 auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung (2018: 6.500 EUR monatlich in den alten und 5.800 EUR monatlich in den neuen Bundesländern) begrenzt worden. Ist ein i...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / c) Alphabetische Übersicht der insolvenzgeldbegründenden Arbeitsentgeltansprüche

Rz. 251 Abfindungen: Enthält eine sog. Abfindung verdeckte Arbeitsentgeltzahlungen, kann sie insoweit bei der Berechnung des Insolvenzgeldes berücksichtigt werden. Wird die Abfindung wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt, ist sie beim Insolvenzgeldanspruch nicht zu berücksichtigen. Rz. 252 Altersteilzeitentgelt: Altersteilzeitentgelt ist berücksichtigungsfähig...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / a) Allgemeines

Rz. 282 Nach § 324 Abs. 3 S. 1 SGB III muss der Arbeitnehmer Insolvenzgeld innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis (siehe Rdn 182 ff.) beantragen. Rz. 283 Hinweis Diese Antragsfrist gilt auch für Leistungsträger, auf die der Anspruch auf Insolvenzgeld gem. § 115 SGB X übergegangen ist.[210] Die Frist gilt allerdings nicht für die Einzugsste...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / c) Nachfrist

Rz. 298 Wenn der Arbeitnehmer die Ausschlussfrist aus Gründen versäumt hat, die er nicht zu vertreten hat, beginnt eine Nachfrist von zwei Monaten zur Stellung des Antrags.[216] Rz. 299 Beispiel Der Arbeitnehmer hat z.B. nicht voraussehbare Postverzögerungen nicht zu ver­treten.[217] Rz. 300 Grundsätzlich schadet die Unkenntnis der Frist oder der Rechtslage. Ausnahmsweise hat ...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 109 Durch die seit dem 1.4.2012 geltenden §§ 165 ff. SGB III, die die zum 1.1.1999 in Kraft getretenen §§ 183 ff. SGB III abgelöst haben, über das Insolvenzgeld wird für einen Drei-Monats-Zeitraum der Arbeitsentgeltanspruch des Arbeitnehmers bei Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Bis zum 31.12.1998 galten die §§ 141a ff. AFG über das Konkurs­ausfallgeld. Rz. 110 Die Le...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / VIII. Die Vorfinanzierung des Arbeitsentgelts

Rz. 373 Das Arbeitsentgelt wird in einer finanziellen Zwangslage des Arbeitgebers häufig vorfinanziert, um die Arbeitnehmer im Unternehmen zu halten. In der Praxis treten vor allem zwei Arten der Vorfinanzierung auf:mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 233 Ansprüche auf Arbeitsentgelt begründen nur dann einen Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie einem Insolvenzgeldzeitraum zeitlich zugeordnet werden können (siehe Rdn 240) und noch durchsetzbar sind. Als Insolvenzgeld soll der Arbeitnehmer nur das erhalten, was ihm durch die Insolvenz verloren gegangen ist. Deshalb muss es sich um einen durchsetzbaren Lohnanspruch hande...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 1. Ausschlusstatbestände

Rz. 307 In § 166 SGB III sind drei Fallgruppen aufgeführt, in denen der Anspruch auf Insolvenzgeld entfällt, obwohl ein Anspruch auf Arbeitsentgelt vorhanden ist. Durch die Regelung soll die missbräuchliche Inanspruchnahme von Insolvenzgeld vermieden werden. Rz. 308 Obwohl ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht, wird kein Anspruch auf Insolvenzgeld begründet, wennmehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 3. Zeitguthaben

Rz. 12 Nach Auffassung des BSG[13] besteht kein Anspruch auf Insolvenzgeld bei Arbeitszeitguthaben aufgrund vor dem Insolvenzgeld-Zeitraum geleisteter Vorarbeitsstunden. Es begründen nur solche Ansprüche auf Arbeitsentgelt einen Anspruch auf Insolvenzgeld, die für den Insolvenzgeld-Zeitraum (siehe Rdn 227 ff.) zu erbringen sind. Rz. 13 Offene Ansprüche auf Zahlung des laufend...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / b) Die Zwei-Monats-Frist

Rz. 292 Bei der Zwei-Monats-Frist handelt es sich um eine materielle Ausschlussfrist, so dass der Anspruch mit der Fristversäumnis erlischt. Die Frist beginnt am Tag nach dem Insolvenzereignis (siehe Rdn 182 ff.). Der Lauf der Frist ist unabhängig davon, ob die Arbeitnehmer von dem Insolvenzereignis Kenntnis hatten. Das gilt auch bei Weiterarbeit oder Arbeitsaufnahme eines A...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 2. Voraussetzung: Die Inlandsbeschäftigung

Rz. 177 Nach dem Wortlaut des § 165 Abs. 1 S. 1 SGB III setzt der Insolvenzgeld-Anspruch weiter voraus, dass der Arbeitnehmer im Inland beschäftigt war. Das bedeutet, dass das Beschäftigungsverhältnis im Inland bestanden haben muss. Für einen Anspruch auf Insolvenzgeld nach § 165 Abs. 1 S. 1 SGB III ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber ein ausländisches Unternehmen ist ode...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / a) Ansprüche auf Arbeitsentgelt wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder für eine Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 309 Arbeitnehmer und Arbeitgeber könnten zu Lasten der Bundesagentur für Arbeit vereinbaren, dass beim Ausscheiden des Arbeitnehmers das Arbeitsentgelt erhöht wird. Dies hätte dann auch eine Erhöhung des Anspruchs auf Insolvenzgeld zur Folge. Um dies zu verhindern, sind Arbeitsentgeltansprüche, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, ohne Wirkun...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / V. Vorschussleistungen der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 340 Da die Berechnung des Insolvenzgeldes häufig mit Schwierigkeiten verbunden ist, der Arbeitnehmer aber eine existenzsichernde Leistung benötigt, schreibt § 168 SGB III vor, dass die Arbeitsagentur einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld erbringen kann, wennmehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / I. Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit

Rz. 422 Erhält der Arbeitnehmer kein Arbeitsentgelt, obwohl das Arbeitsverhältnis besteht, kann er sich gemäß § 158 Abs. 4 SGB III ("Gleichwohlgewährung") bei der Arbeitsagentur melden und – trotz des rechtlich noch bestehenden Arbeitsverhältnisses – Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit beantragen. Arbeitslosengeld kann ein Arbeitnehmer sowohl für die Zeit vor dem Antrag au...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 5. Klagen gegen Geschäftsführungsorgane

Rz. 153 Der BGH hat entschieden, dass der Sanierungsgeschäftsführer für Rechtsgeschäfte während der Eigenverwaltung analog §§ 60, 61 InsO haftet.[167] Nach diesen Vorschriften ist der Insolvenzverwalter zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft eine ihm nach der Insolvenzordnung obliegende Pflicht verletzt oder wenn eine Masseverbindlichkeit nicht erfüllt werden ka...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 1. Pflichten des Insolvenzverwalters

Rz. 398 Nach § 320 Abs. 2 SGB III hat der Insolvenzverwalter auf Verlangen der Arbeitsagentur das Insolvenzgeld zu errechnen und auszuzahlen, wenn ihm dafür geeignete Arbeitnehmer des Betriebs zur Verfügung stehen und die Arbeitsagentur die Mittel für die Auszahlung des Insolvenzgeldes bereitstellt. Es steht somit im Ermessen der Arbeitsagentur, ob der Insolvenzverwalter zu ...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / a) Allgemeines

Rz. 182 Ein Arbeitgeber ist insolvent, wenn er zahlungsunfähig ist. Da der Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit in einer Vielzahl von Fällen aber nur schwer zu bestimmen ist, hat der Gesetzgeber in § 165 SGB III als Insolvenzereignis nicht den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit bezeichnet, sondern gleichberechtigt drei Fallgruppen alternativ nebeneinander aufgeführt:mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / VI. Anspruchsübergang auf die Bundesagentur für Arbeit

Rz. 349 Bereits mit der Antragstellung (und nicht mit der Leistung) geht gem. § 169 SGB III der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt, der einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründet, auf die Bundesagentur für Arbeit über. Rz. 350 Die Ansprüche auf Arbeitsentgelt gehen auch auf die Bundesagentur für Arbeit über, wenn das Insolvenzereignis noch nicht eingetreten ist. Se...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / X. Datenaustausch und Datenübermittelung innerhalb der Europäischen Union (§ 172 SGB III)

Rz. 396 Wenn der Arbeitgeber, der insolvent geworden ist, auch in einem anderen Mitgliedsstaat der EU tätig war, teilt die Bundesagentur für Arbeit dem zuständigen ausländischen Träger mit, dass ein Insolvenzereignis eingetreten ist und welche Entscheidungen bzgl. der Erbringung des Insolvenzgeldes getroffen worden sind. Im entgegengesetzten Fall (ein ausländischer Arbeitgeb...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / b) Zuordnungsprobleme

Rz. 240 Besondere Regelungen enthält § 165 Abs. 2 S. 2 SGB III für Zeiten, in denen auch während der Freistellung eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht. Nach dieser Regelung gilt der aufgrund der schriftlichen Vereinbarung zur Bestreitung des Lebensunterhalts im jeweiligen Zeitraum bestimmte Betrag als Arbeitsentgelt. Rz. 241 Nach § 165 Abs. 2 S. 3 SGB III gilt für ...mehr