Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / 3. Exkurs: Der Nachlassinsolvenzverwalter und ggf. mit diesem "konkurrierende" Ämter

Im Zusammenhang mit Nachlässen gibt es bekanntlich unterschiedliche Ämter, beispielsweise das des Testamentsvollstreckers oder des Nachlassverwalters. Mit der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens endet das Amt des Nachlassverwalters (§ 1988 Abs. 1 BGB) im Gegensatz zur Nachlasspflegschaft gem. § 1960 BGB. Diese bleibt trotz Insolvenzeröffnung nicht nur bestehen; selbst ...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / cc) Überschuldung

Überschuldung liegt vor, wenn das Nachlassvermögen (Aktiva) die Verbindlichkeiten (Passiva) nicht mehr deckt (vgl. § 19 Abs. 2). Es kommt somit entscheidend auf die Bewertung der Aktiva und Passiva an. Die Aktiva eines Nachlasses werden grundsätzlich mit Liquidationswerten angesetzt[29], es sei denn es handelt sich um die Bewertung eines sich im Nachlass befindlichen Unterne...mehr

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FF 9/2016, FF 9/2016 / Kindesunterhalt

a) Zur Erwerbsobliegenheit eines Selbstständigen mit geringen Einkünften. b) Eine Obliegenheit zur Stellung des Insolvenzantrags trifft einen Rechtsanwalt, für den die Einleitung des Insolvenzverfahrens zum Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft führen kann, jedenfalls dann nicht, wenn die Schulden in absehbarer Zeit getilgt werden können [red. LS]. c) Könnte der nich...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / bb) drohende Zahlungsunfähigkeit

Auf den Antragsgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit (§ 18) kann sich ausschließlich die "Schuldnerseite" und somit Erbe, Nachlassverwalter, Nachlasspfleger oder/und Testamentsvollsrecker[26] stützen und so eine erhebliche Vorverlagerung des Insolvenzverfahrens im Interesse einer Verbindlichkeitsbereinigung und bestmöglichen Gläubigerbefriedigung herbeiführen.[27] Dies des...mehr

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Organschaft in der Insolvenz

Leitsatz 1. Zwischen Schwestergesellschaften besteht auch unter Berücksichtigung des Unionsrechts keine Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG. 2. Die Organschaft entfällt spätestens mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt für die Organgesellschaft. 3. Der Grundsatz von Treu und Glauben wie auch der Grundsatz des Vertrauens...mehr

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Vermutung des Vermögensverfalls bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach britischem Recht

Leitsatz Der Eintritt eines Vermögensverfalls ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG auch dann zu vermuten, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach dessen Recht eröffnet worden ist. Normenkette § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG, Art. 3 Abs. 1, Art. 1...mehr

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Treuhändervergütung im Verbraucherinsolvenzverfahren weder Werbungskosten noch außergewöhnliche Belastung

Leitsatz 1. Die Vergütung des Insolvenztreuhänders ist dem Privatbereich des Steuerpflichtigen zuzuordnen und kann deshalb nicht als Werbungskosten abgezogen werden. 2. Hat der Steuerpflichtige die entscheidende Ursache für seine Zahlungsschwierigkeiten selbst gesetzt, so kann die Insolvenztreuhändervergütung auch nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. No...mehr

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ZAP 13/2015, Einführung in ... / II. Insolvenzverfahren

1. Abgrenzung zur Zwangsvollstreckung Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist als Einzelvollstreckung von der Gesamtvollstreckung in der Insolvenz abzugrenzen. Da privatautonome Gläubigerbefriedigung und Einzelzwangsvollstreckung dann, wenn das Vermögen des Schuldners nicht mehr ausreicht, um alle Gläubiger zu befriedigen, zu willkürlichen Ergebnissen führt und deshalb nicht me...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / II. Einzelzwangsvollstreckung und Gesamtvollstreckung (Insolvenzverfahren)

Während die Zivilprozessordnung die Zwangsvollstreckung durch einzelne Gläubiger gegen den Schuldner, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet ist, regelt, findet die Gesamtvollstreckung im Rahmen des Insolvenzverfahrens nach den Regeln der Insolvenzordnung statt. Tritt der Vollstreckungsgläubiger in der Einzelzwangsvollstreckung mit anderen Vollstreck...mehr

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ZAP 12/2017, Die Europäisch... / IX. Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 848/2015 über Insolvenzverfahren

Flankiert wird die reformierte EuInsVO von dem am 27.4.2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 848/2015 über Insolvenzverfahren (BR-Drucks 340/17). Es fungiert wegen der unmittelbaren Wirkung der EuInsVO nicht als Umsetzungsgesetz, sondern soll dazu dienen, die Verweise der Verordnung auf das nationale Recht materiell- wie ver...mehr

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ZAP 14/2016, Insolvenzverfahren: Beginn der Beschwerdefrist mit öffentlicher Bekanntmachung

(BGH, Beschl. v. 24.3.2016 – IX ZB 67/14) • Die öffentliche Bekanntmachung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Entscheidung wirkt als Zustellung und setzt grds. die Beschwerdefrist in Gang. Dies gilt auch, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist. Der Belehrungsmangel kann allenfalls eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand be...mehr

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ZAP 12/2017, Die Europäisch... / VIII. Abwicklung von Insolvenzverfahren über das Vermögen von Mitgliedern einer Unternehmensgruppe

Kapitel V der Verordnung enthält erstmals Regelungen zur Abwicklung von Insolvenzverfahren über das Vermögen von Mitgliedern einer Unternehmensgruppe. Trotz des Schweigens der bis 26.6.2017 geltenden EuInsVO zu Konzernsachverhalten ist die Insolvenz von europaweit tätigen Konzernen Realität, mit der sich die Geschäftsführer oder Vorstände der insolventen Gesellschaften, Gläu...mehr

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ZAP 2/2016, Insolvenzverfahren: Restschuldbefreiung steht Gläubigeranfechtung nicht zwingend entgegen

(BGH, Urt. v. 12.11.2015 – IX ZR 301/14) • Eine einem Schuldner im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gewährte Schuldbefreiung ist kein dem Anfechtungsgegner zustehender Einwand. Dies gilt jedenfalls, soweit der Anfechtungsanspruch bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtshängig ist und mit der Gläubigeranfechtung Rechtshandlungen angefochten werden, die vorgenommen...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / d) Kündigungssperre im Insolvenzverfahren

Anders als zu Zeiten der alten Konkursordnung steht bei der Insolvenzordnung die Sanierung im Vordergrund und nicht die Zerschlagung. Da der Insolvenzverwalter aber Zeit benötigt, um die Sanierungsfähigkeit des Betriebes festzustellen, hat der Gesetzgeber in § 112 InsO die sog. Kündigungssperre eingeführt. Danach darf wegen Mietrückständen, die bis zur Stellung des Insolvenz...mehr

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ZAP 2/2015, Insolvenzverfahren: Fortsetzung einer GmbH

(BGH, Beschl. v. 28.4.2015 – II ZB 13/14) • Wird eine GmbH durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft aufgelöst, kann sie nur nach Maßgabe des § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG in den Fällen durch Gesellschafterbeschluss fortgesetzt werden, in denen das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung des Insolvenzplans, der...mehr

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ZAP 17/2016, Insolvenzverfahren: Aufrechnung von Ansprüchen aus einem Rückgewährschuldverhältnis

(BGH, Urt. v. 3.3.2016 – IX ZR 132/15) • Die nach einem Widerruf einer Vertragserklärung entstehenden wechselseitigen Rückgewährverpflichtungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis sind als aufschiebend bedingt i.S.d. § 95 Abs. 1 InsO anzusehen. Mit dem Widerruf entstehen sowohl der eine wie der andere Anspruch „automatisch“. Keiner der Ansprüche kann ohne den anderen entst...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / a) Insolvenzverfahren, die bis zum 1.7.2014 beantragt worden sind

In Verfahren, die bis zum 1.7.2014 beantragt worden sind, finden weiterhin die Vorschriften der §§ 312–314 InsO a.F. über das Vereinfachte Verfahren Anwendung. § 312 InsO a.F. fasst einige der Verfahrensvereinfachungen zusammen. So gibt es nur einen (Prüfungs-)Termin; bei überschaubaren Vermögensverhältnissen kann das Verfahren schriftlich durchgeführt werden. Die Vorschrift...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / b) Insolvenzverfahren, die ab dem 1.7.2014 beantragt worden sind

Aufgrund des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.7.2013 (BGBl I, S. 237) wurden die Vorschriften über das die Durchführung des Vereinfachten Insolvenzverfahrens (§ 312–314 InsO) gestrichen. Seitdem gelten für das Verbraucherinsolvenzverfahren grundsätzlich die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens, soweit...mehr

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ZAP 10/2017, Insolvenzverfahren: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

(BGH, Beschl. v. 2.3.2017 – IX ZB 70/16) • Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen einen unselbstständig tätigen Schuldner regelmäßig begründet, dessen gewöhnlicher Aufenthalt sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im Inland befindet. Handelt es sich bei dem Schuldner um eine abhängig beschäftigte Person, kann fü...mehr

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ZAP 19/2015, Insolvenzabsic... / b) Ablauf des Insolvenzverfahrens

Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet (§13 Abs. 1 S. 1 InsO). Antragsberechtigt sind dabei sowohl die Gläubiger als auch der Schuldner (§ 13 Abs. 1 S. 2 InsO). Bei Vorliegen eines zulässigen Antrags wird das Insolvenzgericht i.d.R. zunächst ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben. In diesem soll der Sachverständige insbesondere feststellen, ob ein maßgeb...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / 1. Vorrang des Insolvenzverfahrens

Die Erteilung der Restschuldbefreiung nach Maßgabe der §§ 286 ff. InsO setzt die Durchführung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Person voraus, die Restschuldbefreiung beantragt hat (vgl. § 289 InsO; OLG Köln ZIP 2000, 548, 549; Uhlenbruck/Sternal, InsO, 14. Aufl. 2015, Vor § 286 Rn 45). Kommt es nicht zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder wird das Verfahre...mehr

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ZAP 13/2015, Einführung in ... / 2. Ziel des Insolvenzverfahrens

Das Insolvenzverfahren, das in der Insolvenzordnung vom 1.1.1999 geregelt ist, hat mit der Einzelzwangsvollstreckung gemeinsam das Ziel der Gläubigerbefriedung (§ 1 InsO). Es unterscheidet sich aber hiervon, indem der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt, der zwar nicht stets den Gleichrang aller Gläubiger verlangt, eine Privilegierung bestimmter Gläubiger aber nur in sachlich be...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / IX. Wohlverhaltensperiode

Während in Verfahren, die vor dem 1.7.2014 beantragt worden sind, der Übergang in die Treuhand- bzw. Wohlverhaltensperiode zunächst durch § 289 Abs. 2 S. 2 InsO a.F. insoweit klar gestaltet wurde, als das Insolvenzverfahren erst nach einer rechtskräftigen Entscheidung über die Ankündigung oder Versagung der Restschuldbefreiung aufgehoben und damit beendet wird, ergeben sich ...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / I. Einleitung

Mit der Einführung des Rechtsinstituts der Restschuldbefreiung im Jahre 1999 hat der Gesetzgeber der Bundesrepublik juristisches Neuland betreten. Die Vorschriften des Achten Teils der Insolvenzordnung eröffnen verschuldeten natürlichen Personen erstmals im deutschen Recht die Möglichkeit, sich auf gesetzlicher Grundlage ohne das Erfordernis der Gläubigerzustimmung von ihren...mehr

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ZAP 7/2016, Anwaltsmagazin / EU will Insolvenzrecht harmonisieren

Die Europäische Kommission hat Anfang März einen Fahrplan bezüglich einer Legislativinitiative zum Insolvenzrecht veröffentlicht. Sie stellt darin fest, dass Unterschiede in den Insolvenzverfahren der einzelnen Mitgliedstaaten zu Hindernissen, Wettbewerbsnachteilen und Schwierigkeiten für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten führen. Die Kommission sieht aus dies...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / II. Verbraucherinsolvenzverfahren

Die Regelungen zum Verbraucherinsolvenzverfahren sind seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung wiederholt geändert worden (näher dazu Ahrens, Das neue Privatinsolvenzrecht, 2014, S. 6–40). Besonderer Erwähnung bedarf in diesem Zusammenhang das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.7.2013 (BGBl I, S. 2379), in Kraf...mehr

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ZAP 12/2017, Die Europäisch... / b) Einführung eines Koordinationsverfahrens

Das in Art. 61 ff. EuInsVO geregelte Koordinationsverfahren soll die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für eine engere Koordinierung der Einzelverfahren schaffen. Antragsbefugt ist jeder Verwalter, der in einem Verfahren über das Vermögen eines Mitglieds der Unternehmensgruppe bestellt wurde. Der Antrag kann bei jedem Gericht gestellt werden, bei dem ein Insolvenzverfahr...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / XII. Erteilung der Restschuldbefreiung

Mit Ablauf der sechsjährigen Abtretungsfrist endet die Wohlverhaltensperiode. Das Insolvenzgericht hat dem Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung stattzugeben, wenn die sechsjährige Abtretungsfrist ohne vorzeitige Beendigung wegen Obliegenheitsverletzungen, Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat oder fehlender Deckung der Mindestvergütung des Treuhän...mehr

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ZAP 17/2016, Vorteile in der Insolvenz durch Scheidung?

Die Schlagzeile könnte aus einem Hollywood-Film entstammen: Middelhoff lässt sich scheiden. Rettet dieser Schachzug seine letzten Millionen? In dieser oder ähnlicher Form berichteten verschiedene Medien über die Einreichung des Scheidungsantrags von Cornelie Middelhoff. Der Ex-Arcandor-Chef, Thomas Middelhoff, befindet sich seit einiger Zeit im Insolvenzverfahren und offenba...mehr

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ZAP 12/2017, Die Europäisch... / I. Einleitung

Am 26.6.2017 wird die bereits am 20.5.2015 in Kraft getretene reformierte Europäische Insolvenzordnung, Verordnung Nr. 848/2015 (im Folgenden: EuInsVO), gem. Art. 92 S. 2 Geltung für alle Mitgliedstaaten der Gemeinschaft mit Ausnahme Dänemarks erlangen. Hinweis: Die Verordnung findet nur auf solche Insolvenzverfahren Anwendung, die nach dem 26.6.2017 eröffnet worden sind (Art...mehr

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ZAP 12/2017, Die Europäisch... / 1. Ziel und Konzept der neuen Bestimmungen

Ziel der Regelungen des neu eingeführten Kapitels V ist es, dass Insolvenzverfahren über das Vermögen verschiedener Gesellschaften, die einer Unternehmensgruppe angehören, effizient geführt werden (Erwägungsgrund Nr. 52). Mit der Einführung eines Koordinationsverfahren (Art. 61 ff. EuInsVO) will der Verordnungsgeber eine stärkere Zusammenarbeit als die bloße Koordinierung de...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / 3. Folgen der Fristversäumung (§§ 287 Abs. 1 S. 2, 20 Abs. 2 InsO)

Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, welche Folgen an die Versäumung der Zwei-Wochen-Frist gem. § 287 Abs. 1 S. 2 InsO geknüpft sind. Da der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 287 Abs. 1 InsO eine Annäherung des Regelinsolvenzverfahrens und des Verbraucherinsolvenzverfahrens im Hinblick auf die Restschuldbefreiung anstrebt, kann die Fristversäumung nicht sanktionslos bleiben...mehr

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zfs 8/2016, Anforderungen a... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… Das BG hat ausgeführt, der Kl. habe gegen den Bekl. aus übergegangenem Recht einen Anspruch auf Erstattung der von ihm an den Geschädigten geleisteten Rentenleistungen (Grundrente und Berufsschadensausgleich) in der Zeit vom 1.7.2007 bis 30.6.2012. Der Kl. sei nicht in der Lage, den Verdienstausfall des Geschädigten aus selbstständiger Tätigkeit darzulegen. Im Zeitpun...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / b) Gläubigerantrag

Für den Antrag des Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners, der den Vorschriften über das Verbraucherinsolvenzverfahren unterliegt, gelten die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 14 Abs. 1 InsO. Eine darüber hinausgehende Darlegungspflicht besteht nicht. Insbesondere ist es nicht Aufgabe des Gläubigers, vorzutragen und ...mehr

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ZAP 12/2017, Die Europäisch... / IV. Annexverfahren

Mit Art. 6 Abs. 1 EuInsVO hat der Verordnungsgeber eine Lücke in der Verordnung geschlossen, die Gegenstand einer intensiv geführten Diskussion war: die Frage der internationalen Zuständigkeit für Annexentscheidungen. Zwar stellt Art. 32 EuInsVO klar, dass die zur Durchführung und Beendigung eines Insolvenzverfahrens ergangenen Entscheidungen eines Gerichts, dessen Eröffnung...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / VIII. Bestimmung eines Treuhänders

Mit ausdrücklicher oder konkludenter Übernahme des Amtes gehen die pfändbaren Bezüge des Schuldners aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge auf den Treuhänder über, soweit diese Forderungen von der Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 InsO erfasst werden und soweit nicht frühere Abtretungen und sonstige Verfügungen nach § 114 InsO wirksam bl...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / 1. Die Befriedigung der Insolvenzgläubiger im Restschuldbefreiungsverfahren

Die Auszahlung der Beträge, die der Treuhänder durch die Abtretung nach Maßgabe des § 287 Abs. 2 InsO erlangt und der sonstigen Leistungen des Schuldners oder Dritter hat an die Insolvenzgläubiger aufgrund des Schlussverzeichnisses zu erfolgen. Berücksichtigt werden danach nur die Insolvenzgläubiger, die ihre Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet hatten (BT-Drucks 12/...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / III. Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

Auch die Vorschriften des Restschuldbefreiungsverfahrens haben durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.7.2013 (BGBl I, S. 2379) eine Vielzahl von Änderungen erfahren. Die neuen Regelungen sind gem. Art. 103h S. 1 EGInsO auf Insolvenzverfahren anwendbar, die seit dem 1.7.2014 beantragt wurden. Altverfahren...mehr

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ZAP 19/2015, Insolvenzabsic... / a) Allgemeines

Insolvenzgründe können bei der Insolvenz eines Reiseveranstalters die Zahlungsunfähigkeit und die drohende Zahlungsunfähigkeit sein. Soweit der Schuldner eine juristische Person ist, kommt ergänzend der Insolvenzgrund der Überschuldung in Betracht. Hinweis: Ist über das Vermögen des Reiseveranstalters das Insolvenzverfahren eröffnet, bereiten die Voraussetzungen des § 651k Ab...mehr

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zerb 8/2016, Zur Erklärung ... / Sachverhalt

Mit Beschluss vom 17.1.2012 eröffnete das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners und bestellte den weiteren Beteiligten zum Treuhänder. Der Schuldner hat Restschuldbefreiung beantragt. Er erzielt laufende Einkünfte aus einer Berufsunfähigkeits- und zwei Unfallrenten in einer Höhe von – im Jahr 2011 monatlich insgesamt 1.057,74 EUR; mit Besch...mehr

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ZAP 12/2017, Die Europäisch... / 2. Definition der Unternehmensgruppe

Welche Gesellschaften vom Regelungsgehalt des Kapitels V "Insolvenzverfahren über das Vermögen von Mitgliedern einer Unternehmensgruppe" erfasst sind, bestimmt Art. 2 Nr. 13 EuInsVO. Zur Unternehmensgruppe zählen ein Mutterunternehmen und alle seine Tochterunternehmen. Art. 2 Nr. 14 EuInsVO definiert wiederum das Mutterunternehmen. Dabei handelt es sich um ein Unternehmen, d...mehr

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ZAP 13/2015, Einführung in ... / 3. Restschuldbefreiungsverfahren

Bei dem Restschuldbefreiungsverfahren handelt es sich um ein in der InsO geregeltes selbständiges Verfahren. Dabei schaffen die Vorschriften der §§ 286 bis 303 InsO nicht nur die die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Restschuldbefreiung, sondern enthalten auch eigenständige Verfahrensregelungen. Fehlt es daran, muss auf die allgemeinen Vorschriften ...mehr

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ZAP 5/2016, Insolvenzplan: Unzulässige Präklusionsregel

(BGH, Beschl. v. 3.12.2015 – IX ZA 32/14) • Ein Insolvenzplan darf keine Präklusionsregeln vorsehen, durch welche die Insolvenzgläubiger, die sich am Insolvenzverfahren nicht beteiligt haben, mit ihren Forderungen auch in Höhe der vorgesehenen Quote ausgeschlossen sind. Dies gilt auch dann, wenn der Schuldner einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt hat. Zwar müssen Glä...mehr

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ZAP 17/2016, Anwaltliche Be... / II. Feststellung der Beteiligten

Zunächst sollte festgestellt werden, ob über das Vermögen des Reiseveranstalters und/oder des Reisevermittlers ein Insolvenzantragsverfahren anhängig ist oder sogar ein Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde und ggf. wer Reiseinsolvenzversicherer ist. Besteht, wie bei der "Unister"-Gruppe ein Geflecht aus mehreren Unternehmen, die bei Vermittlung und Durchführung von Reis...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / I. Einführung

Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung (BGBl 1994 I, S. 2866) am 1.1.1999 hat die anwaltliche Beratung und Vertretung in Insolvenzverfahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Dies ist auch auf die Einführung des Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens zurückzuführen. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben verschuldete Privatpersonen die Möglichke...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / 2. Ausnahmen

Ausgenommen von den Wirkungen der Restschuldbefreiung sind zunächst die in § 302 InsO genannten Forderungen. Dies gilt – soweit es die in § 302 Nr. 1 InsO aufgeführten Verbindlichkeiten betrifft – nur dann, wenn der Gläubiger bei der Forderungsanmeldung u.a. die Tatsachen angegeben hat, aus denen sich nach seiner Einschätzung ergibt, dass der Forderung eine vorsätzlich began...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / V. Ankündigung der Restschuldbefreiung

Während das alte Recht eine verbindliche, rechtskräftige Entscheidung über die Zulässigkeit des Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung nicht kannte (BGH NZI 2014, 416), sieht § 287a Abs. 2 InsO vor, dass das Gericht eine Eingangsentscheidung zu treffen hat, bei der es die Zulässigkeit des Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung von Amts wegen prüft (näher dazu A...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / a) Stundung der Verfahrenskosten

Bis zum Inkrafttreten des InsOÄG 2001 war zahlreichen Schuldnern das Insolvenzverfahren und damit auch die Möglichkeit der Erlangung von Restschuldbefreiung gänzlich verschlossen, weil sie nicht in der Lage waren, aus eigenen Mitteln oder durch die Inanspruchnahme Dritter die Verfahrenskosten aufzubringen. Eine Vielzahl von Gerichten hatte unter Hinweis auf die Besonderheite...mehr

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ZAP 23/2015, Rechtsprechung... / 2. Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch als Insolvenzforderung

Das Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung dient der gemeinschaftlichen Befriedigung aller persönlichen Gläubiger des Insolvenzschuldners, die einen zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen ihn haben (Insolvenzgläubiger, §§ 1 S. 1, 38 InsO). Es erfasst neben privatrechtlichen Ansprüchen auch Steuerforderungen, öffentliche Abgaben und so...mehr

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zerb 8/2016, Zur Erklärung ... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde führt zur Wiederherstellung der amtsgerichtlichen Entscheidung. 1. Das Beschwerdegericht hat gemeint, § 850 i ZPO sei auf den Antrag auf Pfändungsschutz anwendbar. Als sonstige Einkünfte seien alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte anzusehen. Die Absicht des Gesetzgebers, mit der Neuregelung des § 850 i Abs. 1 S. 1 ZPO die Sozialhilfeträger dauerhaf...mehr