Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / III. Prüfungsrechte der Gläubiger

Rz. 10 Wie sich aus den obigen Ausführungen klar ergibt, besteht neben dem Prüfungsauftrag des Gerichts auch ein Prüfungsrecht der Gläubiger. Die Rechnungslegung erfolgt gegenüber "der Gläubigerversammlung" also gegenüber den Gläubigern, was eine vorrangige Prüfung dieser beinhaltet. Tipp für Gläubiger Der Insolvenzverwalter hat bei Beendigung seines Amtes primär gegenüber de...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 1. Wertverlust durch aktives Handeln

Rz. 30 Wurde die Veränderung des Nachlassbestandes durch eine aktive Handlung des Erben herbeigeführt, sieht das BGB einige Fälle vor, in denen die erbrechtliche Besonderheit einer dinglichen Surrogation bewirkt, dass der Wert des Sondervermögens "Nachlass" im Interesse der Nachlassgläubiger erhalten bleibt.[19] Dies gilt namentlich für den Erwerb des Erbschafts(fremd)besitz...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / I. Allgemeines

Rz. 4 Das in den §§ 129–147 InsO normierte Anfechtungsrecht dient dazu, Vermögensverschiebungen aus dem Zeitraum vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die die Insolvenzgläubiger benachteiligen, wirtschaftlich zu revidieren. Das Anfechtungsrecht dient der Verwirklichung des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung (par conditio creditorum). Rz. 5 Demgegenüber schützt das...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / I. Allgemeines

Rz. 112 Vor den Insolvenzgläubigern müssen zunächst alle Ansprüche der Massegläubiger befriedigt werden. Wer Massegläubiger ist, bestimmen grundsätzlich die in allen Arten von Insolvenzverfahren gleichermaßen anwendbaren §§ 54, 55 InsO. Masseverbindlichkeiten sind die Verfahrenskosten i.S.d. § 54 InsO (hierzu siehe Rdn 208 ff.) und die sonstigen Masseverbindlichkeiten nach M...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / I. Antragspflicht

Rz. 1 Wie jedes Insolvenzverfahren wird auch das Nachlassinsolvenzverfahren nur auf Antrag eingeleitet. Obwohl nach dem Eintritt materieller Insolvenzreife ein öffentliches Interesse an einer umgehenden Einleitung des Insolvenzverfahrens besteht, ist dem deutschen Insolvenzrecht eine amtswegige Einleitung des Insolvenzverfahrens fremd. Besonders groß ist besagtes öffentliche...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / II. Berechnungsgrundlage

Rz. 14 Das Insolvenzgericht hat bei der Festlegung kein freies Ermessen, sondern die Rechtspflicht zur Festsetzung einer angemessenen Vergütung.[20] Diese errechnet sich im Regelfall zunächst aus der sog. Regelvergütung, diese wiederum aus der als Berechnungsgrundlage dienenden Masse. Nach § 63 Abs. 1 S. 2 InsO errechnet sich dann wiederum die Insolvenzverwaltervergütung nac...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Aufnahme des Rechtsstreits nach Unterbrechung gem. § 240 ZPO

Rz. 1111 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.85: Aufnahme des Rechtsstreits nach Unterbrechung gem. § 240 ZPO An das Arbeitsgericht _________________________ Az. _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ ./. _________________________-GmbH wird der Rechtsstreit für den Kläger nach Unterbrechung aufgenommen und um Anberaumung ein...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1155 Die Arbeitnehmer der A-GmbH, die sich seit dem 18.4.2024 im vorläufigen Insolvenzverfahren befindet, haben seit März 2024 keine Gehälter erhalten. Direkt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.5.2024 hat die Insolvenzverwalterin alle Arbeitsverhältnisse gekündigt. Der Großteil der Arbeitnehmer wurde mit der Kündigung auch freigestellt. Die wenigen verbleibende...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters

Rz. 1112 Die Insolvenz des Arbeitgebers als solche stellt keinen selbstständigen Kündigungsgrund zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung von Arbeitsverhältnissen dar. Nach § 108 Abs. 1 InsO bestehen Dienstverhältnisse und damit auch Arbeitsverhältnisse über die Insolvenzeröffnung mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Um erforderliche Kündigungen im Insolvenzverf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Schwerbehinderung

Rz. 1133 Das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Menschen oder eines nach § 2 Abs. 3 SGB IX diesem gleichgestellten Menschen kann im Insolvenzverfahren nur nach vorheriger Zustimmung des Integrationsamts vom Insolvenzverwalter nach den §§ 168 ff. SBG IX[2992] gekündigt werden.[2993] Bestand das Arbeitsverhältnis bei Zugang der Kündigung noch nicht länger als sechs Mona...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Zivilrechtliche Entwicklung

Tz. 1122 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 In § 32a GmbHG aF (aufgehoben im Jahr 2008) war früher geregelt, dass ein Gesellschafter einer GmbH den Anspruch auf Rückgewähr eines Darlehens im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen kann, wenn er der Gesellschaft zu einem Zeitpunkt ein Darlehen gewährt, in dem ihr di...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / I. Aufhebung

Rz. 84 Die Aufhebung des Verfahrens nach Verteilung (§ 200 InsO) ist der Regelfall. Maßgeblicher Zeitpunkt der Aufhebung ist der Vollzug der Verteilung. Danach beschließt das Gericht, funktionell der Rechtspfleger, die Aufhebung des Verfahrens. Aber auch ohne dass eine tatsächliche Verteilung stattgefunden hat, kommt es zur Verfahrensaufhebung. Dann nämlich, wenn nur die Kos...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / 1. Gläubigergruppen

Rz. 96 Wie in jedem Insolvenzverfahren ist in Bezug auf die Passiva zu differenzieren zwischen a) Insolvenzgläubiger Rz. 97 Insolvenzgläubi...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / A. Einführung

Rz. 1 Grundsätzlich unterscheidet sich das Nachlassinsolvenzverfahren, was die Beendigung des Verfahrens angeht, nur unwesentlich vom "herkömmlichen" Insolvenzverfahren. Einzig unterscheidet es sich im Grunde dadurch, dass sich einerseits keine Restschuldbefreiung anschließt, zum anderen ist auch die Beendigung durch eine Insolvenzplan eher "seltener" Natur. Vorliegend besch...mehr

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§ 6 Haftung / ff) Gleichzeitige private Insolvenz

Rz. 130 Wird einer der Miterben parallel zum Nachlassinsolvenzverfahren auch privat insolvent, laufen diese beiden Verfahren getrennt voneinander.[256] Zu Vermischungen kann es nicht kommen, das Eigenvermögen des Erben ist vom Nachlassvermögen von Beginn an getrennt. Durch die Trennung der beiden Insolvenzverfahren können die Eigengläubiger des Erben nicht auf den Nachlass z...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 9. Auftragsverhältnisse und Geschäftsbesorgungsverträge

Rz. 181 Die §§ 115 ff. InsO gewährleisten, dass die Verwaltung der Masse ab dem Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung wirksam nur noch durch den Insolvenzverwalter erfolgt. Nachdem der Schuldner gem. § 80 InsO das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über die Insolvenzmasse verloren hat, soll auch ein Dritter, der sein Recht vom Schuldner ableitet, auf die Insolvenzmasse nicht mehr ...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 1. Kostenschuldner

Rz. 221 Im Schrifttum wird teilweise die Meinung vertreten, Kostenschuldner sei der Nachlass, unabhängig davon, wer den Antrag gestellt hat.[199] Begründet wird diese Ansicht damit, dass die Erben sowie die zur Antragstellung berechtigten Nachlasspfleger, Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker im kostenrechtlichen Sinne nicht mit antragstellenden Gläubigern gleichgest...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 5. Steuererstattungsansprüche

Rz. 85 Steuererstattungsansprüche, die sich etwa aus dem Erlass oder der Änderung eines Steuerbescheides ergeben und die vor oder während des laufenden Insolvenzverfahrens entstehen, fallen grundsätzlich in die Insolvenzmasse.[64] Der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen gehört zur Insolvenzmasse, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor o...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / II. Erstattungsansprüche des Erben

Rz. 117 Nicht selten kommt es vor, dass ein (vorläufiger) Erbe, Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger im Zeitraum zwischen Erbfall und Eröffnungsentscheidung einzelne Nachlassverbindlichkeiten befriedigt. Soweit er hierzu Nachlassmittel eingesetzt hat, handelt es sich um einen nachlassbilanziell neutralen Vorgang im Sinne einer Bilanzverkürzung, d.h. Nachlassaktiva und...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Betriebsübergang

Rz. 407 Das Arbeitsverhältnis eines Altersteilzeitlers geht bei einem Betriebsübergang auf den neuen Betriebsinhaber über. Dies gilt auch bei Arbeitnehmern, die sich in der Freistellungsphase des Blockmodells befinden.[1036] Freilich steht auch Arbeitnehmern in Altersteilzeit das gesetzliche Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB zu. Arbeitgeber sollten vor einem Betriebsü...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / I. Rückschlagsperre – hier § 88 InsO

Rz. 5 Die Rückschlagsperre des § 88 InsO beseitigt vollstreckungsrechtliche Sicherungen im Dunstkreis der Verfahrenseröffnung. Kein Gläubiger – auch im Nachlassinsolvenzverfahren – soll ein Vorteil zu Lasten der übrigen Gläubiger erhalten. Die Rückschlagsperre ist in § 88 InsO geregelt und verfolgt das Ziel, solche Sicherungen zu beseitigen, die vielleicht erst in Kenntnis d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Haftungsbeschränkung des Betriebserwerbers

Rz. 1140 Neben der Einschränkung des Kündigungsschutzes beim Betriebsübergang in der Insolvenz gilt die Haftungsnachfolge des Erwerbers für die vor dem Betriebsübergang entstandenen Verpflichtungen nach § 613a Abs. 2 BGB nur eingeschränkt (teleologische Reduktion). Nach der Rechtsprechung des BAG haftet der Betriebserwerber nicht für solche Ansprüche, die bereits vor der Ins...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / 4. Zuschläge

Rz. 20 Die Grundlage der Vergütung bildet § 63 Abs. 1 InsO. Der Regelsatz der Vergütung wird danach nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet. Weiter besagt Satz 3 der Vorschrift, dass dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen werden soll. Neben § 63...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 5. Sozialplan in der Insolvenz

Rz. 1152 Der Insolvenzverwalter hat in der Insolvenz wie bei einem wirtschaftlich "gesunden" Unternehmen die Pflicht, bei einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG mit dem Betriebsrat einen Sozialplan nach §§ 112 ff. BetrVG zu verhandeln. Anders als bei den Interessenausgleichsverhandlungen sieht das Gesetz für den Abschluss des Sozialplans im Insolvenzverfahren keine verfa...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Entgeltschutz in der Insolvenz

Rz. 1158 Die ehemals in der KO geregelte Privilegierung der Arbeitnehmeransprüche auf rückständiges Arbeitsentgelt aus der Zeit vor der Verfahrenseröffnung gilt nicht mehr. Gemäß §§ 38, 108 Abs. 2 InsO sind sämtliche rückständigen Vergütungsansprüche der Arbeitnehmer, seien es Geld- oder Naturalleistungen, nur noch einfache Insolvenzforderungen.[3064] Die Ansprüche der Sozia...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / I. Rechnungsprüfungspflicht

Rz. 2 Die Pflicht zur Rechnungslegung ergibt sich aus § 66 Abs. 1 S. 1 InsO und besteht gegenüber der Gläubigerversammlung. Sie trifft den Verwalter bei Beendigung seines Amtes, also auch den vorläufigen Verwalter mit Verfahrenseröffnung, den abgewählten bzw. entlassenen Verwalter mit seiner Entlassung oder einen Sonderverwalter, wenn sein Amt nach Erfüllung der Aufgaben bee...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1 Ausschüttende Körperschaft

Tz. 36 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG sind nur bei Kö denkbar. Somit kommt eine vGA erst bei Gründung einer Kö in Betracht. Eine Vorgründungsgesellschaft erfüllt diese Voraussetzung noch nicht. Sie wird stlich als Pers-Ges (GbR, OHG) behandelt; s § 1 KStG Tz 105ff. Dies schließt es uE allerdings nicht aus, dass die (vertraglichen) Grundlagen für eine vG...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / V. Fortführung und Verwertung von Unternehmen

Rz. 136 Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sind wie jeder andere Massebestandteil auch bestmöglich zu verwerten. In Nachlassinsolvenzen macht eine Sanierung des Rechtsträgers etwa mittels Insolvenzplanes i.d.R. keinen Sinn, da sich die Haftung der Erben ja ohnehin auf den Nachlass beschränkt. Ob eine klassische Verwertung – ein Verkauf im Rahmen eines asset deals ode...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / D. Schlusstermin

Rz. 64 Der Schlusstermin stellt die abschließende, letzte Gläubigerversammlung dar. Hier können Gläubiger ein letztes Mal Rede und Antwort vom Insolvenzverwalter verlangen. Zudem bildet der Schlusstermin eine Zäsur für die Beantragung der Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO sowie zur Anmeldung von Forderungen (die dann aber nicht mehr ins Verteilungsverzeichnis...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / f) Ansprüche der Nachlassgläubiger gegen den Erben wegen Insolvenzverschleppung gemäß § 1980 BGB

Rz. 63 Stellt der Erbe nicht unverzüglich (vgl. § 121 Abs. 1 S. 1 BGB) Insolvenzantrag, nachdem er die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses erkannte oder hätte erkennen können, ist er den Gläubigern gem. § 1980 Abs. 1 S. 2 BGB zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Nach § 1980 Abs. 2 S. 1 BGB steht der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder...mehr

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§ 9 Insolvenzplanverfahren / B. Ziel des Insolvenzplanverfahrens versus Nachlassinsolvenzverfahren

Rz. 2 Das in den §§ 217 ff. InsO geregelte Insolvenzplanverfahren bildet kein eigenständiges Insolvenzverfahren innerhalb der Insolvenzordnung, sondern bietet den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, die Abwicklung und das Ergebnis des Verfahrens zu gestalten. Letztlich haben die Gläubiger durch den Plan Einfluss auf die Gestaltung ihrer eigenen Befriedigung.[2] Rz. 3 Währe...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Rücktritt

Rz. 354 Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer vor Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung keine Bedenkzeit und im Aufhebungsvertrag kein Rücktrittsrecht einräumen,[673] es sei denn, dies ist in einem anwendbaren Tarifvertrag vorgeschrieben. Der Arbeitnehmer kann allerdings unter den Voraussetzungen des § 323 BGB vom Aufhebungsvertrag zurücktreten.[674] Dies ist z.B. der Fall,...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / III. Vollstreckungsverbote

Rz. 18 In der Insolvenzordnung sind diverse Vollstreckungsverbote geregelt. Während §§ 321 und 88 InsO jeweils Vollstreckungen "vor" Eröffnung beseitigt, greifen die Vollstreckungsverbote ab Insolvenzantragstellung. Übersicht der Vollstreckungsverbote:mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / 6. Rechtsmittel

Rz. 42 Gegen den Festsetzungsbeschluss stehen dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde zu (§ 64 Abs. 3 InsO). Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen (§ 569 Abs. 1 S. 1 ZPO). Sie beginnt gem. § 6 Abs. 2 InsO gegen eine nicht verkündete Entscheidung mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt gem. § 9 Abs. 3 InsO aber auc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Anspruchsübergang

Rz. 1175 Mit der Beantragung des Insolvenzgeldes gehen die Arbeitsentgeltansprüche, die den Anspruch auf Insolvenzgeld begründen, einschließlich der im Bruttolohn enthaltenen Lohnsteuer[3099] auf die Bundesagentur für Arbeit über (§ 169 SGB III).[3100] Die auf die Bundesagentur übergegangenen Ansprüche werden beim Insolvenzverwalter als einfache Insolvenzforderungen i.S.d. §...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / c) Nachrangige Insolvenzgläubiger

Rz. 107 Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen sind die in § 39 InsO bezeichneten Verbindlichkeiten. Zu diesen zählen insbesondere die seit der Verfahrenseröffnung laufenden Zinsansprüche und verfahrensbedingten Rechtsverfolgungskosten der Insolvenzgläubiger, Forderungen mit vorinsolvenzlich vereinbartem Nachrang sowie Ansprüche auf unentgeltliche Leistungen. Nachrangige...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / VI. Auslagen und Umsatzsteuer

Rz. 46 Neben dem Anspruch auf Vergütung hat der Insolvenzverwalter nach § 8 InsVV einen gesonderten Anspruch auf Erstattung der Auslagen für das Insolvenzverfahren. Neben der Erfassung und Erstattung der tatsächlich entstandenen Auslagen sieht § 8 Abs. 3 InsVV auch die Möglichkeit vor, den Erstattungsanspruch im Wege einer pauschalierten Berechnung zu ermitteln.[73] In der P...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / c) Verlust der Möglichkeiten einer Haftungsbeschränkung

Rz. 60 Ein Verlust der Haftungsbeschränkung kann in fünf Fällen vorliegen: (1) Zum einen nach § 1994 Abs. 1 S. 2 BGB, wenn das Nachlassgericht dem Erben auf Antrag eine Inventarfrist gesetzt hat und diese versäumt wird, ohne dass ein Inventar errichtet wurde. (2) Zum anderen nach § 2005 Abs. 1 BGB bei einer Inventaruntreue. (3) Des Weiteren, wenn zwischen dem Erben und den N...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / 6. Beseitigung der Verstrickung

Rz. 26 Über die Beseitigung der Verstrickung wurde bereits dargelegt, dass dies in der Praxis unterschiedlich bewertet wird. H.A. dürfte nach Ansicht des BGH nun die Ruhendstellung sein (siehe Rdn 9). Zulässiges Rechtsmittel sowohl gegen die unwirksame Vollstreckung (Rückschlagsperre) als auch gegen die unzulässige Vollstreckung (Verstoß gegen eines der Vollstreckungsverbote...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / nn) Sonstige Fälle

Rz. 776 Der vorbehaltene Widerruf einzelner Arbeitsbedingungen und die Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses sind nicht anhörungspflichtig.[2038] Ebenso wenig bedarf es einer BR-Anhörung bei einer Mitteilung an den vorläufig eingestellten Arbeitnehmer nach § 100 Abs. 3 BetrVG, wenn zuvor durch rechtskräftige arbeitsgerichtliche Entscheidung festgestellt wu...mehr

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§ 20 Mietrecht / II. Anlage der Sicherheitsleistung

Rz. 103 Der Gesetzgeber fordert in § 551 Abs. 3 BGB, die Barkaution bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Das Vermögen ist getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters zu verwahren, um so die Kaution vor Zugriffen Dritter in das Vermögen des Vermieters zu schützen.[152] Dem Mieter steht nach § 771 ZPO ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Rz. 1145 Die Beteiligungsrechte der Betriebsverfassungsorgane, insbesondere des Betriebsrates bleiben im Insolvenzverfahren bestehen. Die Insolvenzeröffnung hat rechtlich keinen Einfluss auf die Amtszeit des Betriebsrates, da die nach § 80 InsO auf den Insolvenzverwalter übergehende Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auch die betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflich...mehr

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§ 1 Grundlagen / 1. Gleichmäßige Gläubigerbefriedigung

Rz. 14 Grundprinzip und vordringlicher[32] Zweck von Insolvenzverfahren im Allgemeinen ist die bestmögliche Befriedigung aller vorhandenen Gläubiger unter Berücksichtigung ihrer gesetzlich vorgegebenen Rangfolge.[33] Für das Nachlassinsolvenzverfahren gilt insoweit nichts anderes. Die Nachlassinsolvenz ist daher zu beantragen, wenn der Nachlass zur Befriedigung aller Nachlas...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / VII. Insolvenzantrag

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.1: Insolvenzantrag Amtsgericht _________________________ Insolvenzgericht Az.: neu Betreff: Nachlass des Herrn/der Frau _________________________, geboren am _________________________, verstorben am _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzver...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 9. Aufrechnung des Vermächtnisnehmers oder des Auflagenbegünstigten bei Erhebung der Einrede gem. § 1992 BGB

Rz. 90 Es besteht für den Vermächtnisnehmer und den Auflagenbegünstigten die Möglichkeit, gegen eine Nachlassforderung mit einem ihm zustehenden Anspruch diese aufrechnen zu lassen. Diese Möglichkeit besteht für beide auch im Insolvenzverfahren gem. §§ 94 ff. InsO. Dabei steht § 390 BGB nicht entgegen.[121] Sollte dafür der Nachlass zur Befriedigung der übrigen Gläubiger nic...mehr

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§ 12 Sonderprobleme / I. Personengesellschaft und die Universalsukzession

Rz. 27 Durch die Universalsukzession nach § 1922 Abs. 1 BGB gehen das Vermögen sowie die Erblasserschulden auf den Erben über. Grundsätzlich haftet der Erbe gem. § 1967 Abs. 1 BGB unbeschränkt für etwaige Nachlassverbindlichkeiten und muss deswegen häufig sein eigenes Vermögen zur Verbindlichkeitsbegleichung einsetzen. Fraglich ist hierbei, wie das Prozedere bei einer vollen...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / e) Durch Absonderungsrechte gesicherte Forderungen

Rz. 61 Hierbei handelt es sich um Insolvenzforderungen, die durch Absonderungsrechte (§§ 49–51 InsO) dinglich gesichert sind. Die Gläubiger nehmen im Insolvenzverfahren sowohl die Rolle des Insolvenzgläubigers als auch die des absonderungsberechtigten Gläubigers ein (§ 52 S. 1 InsO). Sie sind insoweit privilegiert, als dass sie vorrangig aus dem Verwertungserlös des Absonder...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / 2. Vergütungshöhe

Rz. 29 Die Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt nach § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 2 InsVV 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters. Es ist damit zunächst ausgehend von der ermittelten Berechnungsgrundlage nach den Regelungen des § 2 InsVV eine fiktive Regelvergütung des Insolvenzverwalters zu ermitteln, um dann hieraus ein Viertel als Regelvergütun...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / 3. Prüfung durch das Gericht

Rz. 34 Das Gericht hat sodann den Vergütungsantrag zu prüfen und zu würdigen. Sofern eine unangemessen hohe Vergütung beantragt wird, wird das Gericht diese zu kürzen haben. Festzusetzen ist nur eine angemessene Vergütung. Problematisch kann die Prüfung der Vergütung dann sein, wenn neben der Regelvergütung Zuschläge geltend gemacht werden oder Delegationen erfolgt sind. Ein...mehr